Irland:Visabestimmungen

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Irland Karte der Visabestimmungen

Irland: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Anforderungen für die visumfreie Einreise

  • Der Reisende muss je nach Reisestatus einen gültigen Reisepass, ein von Irland anerkanntes Reisedokument oder einen gültigen nationalen Personalausweis mitführen. Ein von Irland ausgestellter gültiger Aufenthaltstitel, ein von Irland ausgestelltes Reisedokument oder bestimmte Freizügigkeitsdokumente können bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ebenfalls eine Visumbefreiung ermöglichen. Die Art des akzeptierten Dokuments variiert je nach rechtlichem Status des Reisenden und der angewandten Befreiungsregelung.
  • Auch visumfreie Reisende unterliegen der Grenzkontrolle. Dem Einwanderungsbeamten müssen mindestens das gültige Reisedokument und die Bordkarte vorgelegt werden. Der Beamte kann eine Reiseplanung, die Zweck und Umstände der Reise erläutert, eine Rückreise- oder Weiterreisebestätigung, eine Unterkunftsbestätigung, ein Einladungsschreiben, ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung, die die geplante Aufenthaltsdauer abdeckt, verlangen.
  • Ein einheitlicher Mindestbetrag für die finanzielle Leistungsfähigkeit, der für alle visumfreien Reisenden gilt, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Auch ein einheitlicher Mindestdeckungsbetrag für eine Kranken- oder Reiseversicherung ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Eine einzige Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses, eine einheitliche Anzahl freier Seiten, eine Anforderung eines maschinenlesbaren Reisepasses oder eine Verpflichtung zu einem biometrischen Reisepass, die für alle Reisedokumente visumfreier Reisender gelten, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Das Dokument muss während der Reise und des erlaubten Aufenthalts gültig sein.
  • Wenn der Einwanderungsbeamte nicht vom Einreisezweck, den vorgelegten Dokumenten oder den Erklärungen des Reisenden überzeugt ist, kann er trotz Visumfreiheit die Einreise verweigern. Wird die Einreise gestattet, kann ein Einreisestempel mit Aufenthaltsdauer und Bedingungen in den Reisepass gesetzt werden. Die erlaubte Dauer liegt im Ermessen des Beamten und kann bei Kurzbesuchen maximal drei Monate betragen.
  • Ein Reisender, der über die Grenze Nordirlands nach Irland einreist und bei der Einreise nicht der Einwanderungskontrolle unterzogen wird, muss innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft die zuständige Einwanderungsbehörde benachrichtigen. Wenn die Reise Geschäfts- oder Erwerbstätigkeitszwecken dient, beträgt die Meldefrist sieben Tage.
  • In Fällen, in denen das Programm zur kurzfristigen Visumbefreiung in Anspruch genommen wird, muss der Reisende über ein im Rahmen des Programms akzeptiertes, gültiges britisches Kurzzeitvisum verfügen. Der Reisende muss vor seiner Ankunft in Irland unter Nutzung seines bestehenden Visums legal in das Vereinigte Königreich eingereist sein. Der Irlandbesuch muss vor Ablauf der im Vereinigten Königreich gewährten Aufenthaltsgenehmigung abgeschlossen sein. Der erlaubte Aufenthalt darf 90 Tage oder die im britischen Aufenthaltstitel verbleibende Zeit, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, nicht überschreiten. Die britische Electronic Travel Authorization kann für dieses Programm nicht anstelle eines Visums verwendet werden.
  • In Fällen, in denen das Britisch-Irische Visumprogramm in Anspruch genommen wird, muss das Visum den Vermerk „BIVS“ tragen. Der Reisende muss zuerst in das Land einreisen, das das Visum ausgestellt hat. Ein BIVS-Visum für die einmalige Einreise berechtigt zur einmaligen Einreise in den Gemeinsamen Reiseverkehrsraum; während derselben Reise kann zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich gewechselt werden. Bei einem Visum für die mehrfache Einreise hängen die Reihenfolge der späteren Einreisen und die erlaubte Aufenthaltsdauer vom ausstellenden Land und den Visumbedingungen ab. Die Aufenthaltsdauer in Irland darf maximal 90 Tage betragen und wird vom Grenzbeamten festgelegt.
  • Wenn ein Reisender unter 18 Jahren allein, nur mit einem Elternteil oder mit einem nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reist, wird empfohlen, eine elterliche Einverständniserklärung, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Elternteils sowie eine Geburts-, Adoptions- oder Sorgerechtsurkunde mitzuführen. Ist ein Elternteil verstorben, kann eine Sterbeurkunde verlangt werden; bei unterschiedlichen Nachnamen kann eine Heirats- oder Scheidungsurkunde verlangt werden. Diese Dokumente wurden nicht als universelle Verpflichtung für alle visumfreien Kinder veröffentlicht, sondern als Dokumente, die an der Grenze zur Klärung der familiären Beziehung dienen.

Anforderungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums

  • Die irischen Einreisevisa werden als Kurzzeitvisa „C“ und Langzeitvisa „D“ ausgestellt. Das Kurzzeitvisum kann für touristische Besuche, Besuche bei Familie oder Freunden, kurzfristige Studien, Geschäftsreisen, Konferenzen, Veranstaltungen, spezielle medizinische Behandlungen und andere genehmigte Kurzbesuchszwecke von höchstens 90 Tagen genutzt werden. Das Langzeitvisum wird für Erwerbstätigkeit, Studienaufenthalte von mehr als 90 Tagen, Familienzusammenführung und andere genehmigte Langzeitaufenthaltszwecke verwendet.
  • Der Antrag muss online über das AVATS-System erstellt werden. AVATS ist nur auf Englisch verfügbar und die Fragen müssen auf Englisch beantwortet werden. Der Antragsteller muss die Angaben zu Staatsangehörigkeit und Reisedokument, Reisezweck, gewünschte Visum- und Einreiseart, geplante Ein- und Ausreisedaten, persönliche und Kontaktdaten, Wohnadresse, Passdaten, Beschäftigungs- oder Studienstatus, Gastgeber oder Einrichtung in Irland, Familienangaben, frühere Einwanderungsgeschichte, Visumablehnungen und Vorstrafen korrekt und vollständig angeben.
  • Nach Abschluss des AVATS-Antrags muss das erstellte Antragszusammenfassungsformular ausgedruckt, datiert und vom Antragsteller unterschrieben werden. Ist der Antragsteller jünger als 18 Jahre, muss das Formular von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund ausgefüllt und unterschrieben werden. Für jeden Reisenden wird ein separater Antrag gestellt; ein gemeinsamer Familienvisumsantrag existiert nicht.
  • Die Antragszusammenfassung muss zusammen mit dem Originalreisepass oder Reisedokument, Fotos, Zahlungsbeleg und den reisezweckbezogenen Nachweisen an das im Formular angegebene Visumbüro, die Botschaft, das Konsulat oder das Visumantragszentrum gesendet werden. Für Akten, die an das Visumbüro Dublin weitergeleitet werden, ist die Einreichung innerhalb von 30 Tagen nach Erstellung des AVATS-Antrags erforderlich. Für andere Antragsstellen gilt die im Formular und in den örtlichen Anweisungen der jeweiligen Vertretung angegebene Frist.
  • Der Antrag ist grundsätzlich in dem Land zu stellen, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt oder in dem er rechtmäßig ansässig ist. Eine Person, die aus einem anderen Land einen Antrag stellt, muss eine Kopie der rechtmäßigen Aufenthaltserlaubnis in diesem Land vorlegen und nachweisen, dass sie nach dem geplanten Abreisedatum aus Irland noch mindestens drei Monate in diesem Land bleiben darf.
  • Der Antrag muss höchstens drei Monate vor der geplanten Reise gestellt werden. Das Reiseticket sollte nicht vor der Visumentscheidung gekauft werden.
  • Die Anforderung an die Gültigkeit des Reisepasses variiert je nach Visumart. Bei einem Kurzzeitbesuchsvisum muss der Reisepass nach dem geplanten Abreisedatum aus Irland noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bei einem Langzeiterwerbstätigkeitsvisum muss der Reisepass nach dem geplanten Ankunftsdatum in Irland noch mindestens 12 Monate gültig sein. Bei anderen Langzeitvisaarten gilt die Checkliste der entsprechenden Kategorie.
  • Dem Antrag müssen der aktuelle Reisepass oder das Reisedokument sowie, falls vorhanden, Fotokopien aller Seiten aller früheren Reisepässe beigefügt werden. Das irische Visum wird als Aufkleber auf einer leeren Seite des Reisepasses oder Reisedokuments angebracht. Eine einheitliche Anzahl freier Seiten für alle Kategorien ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Eine gemeinsame Anforderung für beschädigte, maschinenlesbare oder biometrische Reisepässe, die für alle Visumarten gilt, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Dem Antrag müssen zwei Farbfotos mit demselben Abbild beigefügt werden. Die Fotos dürfen nicht älter als sechs Monate sein, müssen 45–50 Millimeter hoch und 35–38 Millimeter breit sein. Das Gesicht muss 70–80 % des Fotos ausmachen und der Kopf sowie der obere Teil der Schultern müssen sichtbar sein. Der Hintergrund muss einfarbig weiß oder hellgrau sein; das Bild muss scharf, korrekt belichtet, schattenfrei und ohne Spiegelungen sein. Die Augen müssen offen, der Mund geschlossen und der Gesichtsausdruck neutral sein. Außer aus religiösen Gründen darf keine Kopfbedeckung getragen werden; wird eine solche getragen, muss das Gesicht vollständig sichtbar sein. Auf der Rückseite jedes Fotos müssen der Name des Antragstellers und die AVATS-Antragsnummer in Großbuchstaben vermerkt werden. Die Fotos dürfen nicht am Formular angetackert oder aufgeklebt werden.
  • Nachweise sind grundsätzlich im Original und in Papierform vorzulegen. Dokumente auf USB-Sticks, Speicherkarten, CDs oder über Dateiaustauschplattformen werden nicht akzeptiert. Fotokopien werden nur in ausdrücklich erlaubten Fällen akzeptiert.
  • Dokumente, die nicht auf Englisch oder Irisch verfasst sind, müssen zusammen mit den Originalen und vollständigen, beglaubigten englischen oder irischen Übersetzungen vorgelegt werden. Je nach Ausstellungsland des Dokuments und Ort der Übersetzung müssen offizielle Geburts-, Heirats-, Sterbe-, Scheidungs- und ähnliche Personenstandsurkunden möglicherweise mit einer Apostille oder diplomatischer Beglaubigung versehen sein. Offizielle Dokumente, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen vom Außenministerium des Ausstellungslandes beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden. Übersetzungen, die außerhalb dieser Gebiete angefertigt wurden, müssen ebenfalls vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung erstellt wurde, beglaubigt werden.
  • Schreiben von Unternehmen, Arbeitgebern, Schulen, Universitäten oder anderen Organisationen müssen auf offiziellem Briefpapier verfasst sein. Das Schreiben muss den vollständigen Namen der Organisation, die Postanschrift, die Festnetztelefonnummer, die Website, die geschäftliche E-Mail-Adresse, den Namen und die Funktion des Ansprechpartners sowie die handschriftliche Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters enthalten. Elektronische Unterschriften werden in den zentralen Kurzzeitantragsanweisungen nicht akzeptiert.
  • Bei einem Kurzzeitbesuchsantrag muss der Antragsteller ein unterschriebenes und datiertes Anschreiben vorlegen, in dem der Besuchszweck erläutert wird. Das Schreiben muss den vollständigen Namen und die Anschrift, den Reisezweck, die geplanten Ein- und Ausreisedaten, die Unterkunftsorte, die Person, die die Reisekosten trägt, die betreffenden Personen in Irland sowie eine Zusicherung enthalten, dass die Visumbedingungen eingehalten werden, keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden und das Land vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung verlassen wird.
  • Im Reiseplan müssen die in Irland durchzuführenden Aktivitäten, die Reisedaten, das Transportmittel und die Route dargelegt werden. Wenn vor oder nach Irland Reisen in andere Länder geplant sind, müssen die erforderlichen Visa im Reisepass vorhanden sein. Wurde ein erwartetes Visum für ein anderes Land nicht eingeholt, ist der Grund schriftlich zu erläutern.
  • Für die Unterkunft sind ausgedruckte Reservierungsbelege von Hotels, Hostels, Pensionen, Mietwohnungen, Campingplätzen oder anderen Unterkünften mit Daten und Kontaktdaten des Anbieters vorzulegen. Wird bei Familie oder Freunden übernachtet, sind der vollständige Name und die Anschrift des Gastgebers, ein innerhalb der letzten sechs Monate ausgestellter Adressnachweis und die Aufenthaltsdaten vorzulegen.
  • Bei einem Antrag auf Besuch von Familie oder Freunden ist ein vom Gastgeber unterschriebenes und datiertes Einladungsschreiben erforderlich. Das Schreiben muss den Grund der Einladung, die Daten des Treffens, die Art der Bekanntschaft der Parteien, die Unterkunftsadresse und die vom Gastgeber zu übernehmenden Kosten erläutern. Eine lesbare Farbkopie der Seite mit Lichtbild des Reisepasses oder nationalen Personalausweises des Gastgebers ist beizufügen. Hält sich der Gastgeber mit einer Aufenthaltserlaubnis in Irland auf, sind Farbkopien des gültigen irischen Aufenthaltstitels und des gültigen Einwanderungsgenehmigungsstempels im Reisepass vorzulegen.
  • Ist die familiäre Bindung für den Antrag relevant, sind Dokumente zur Geburt, Heirat, Adoption, Sorgerecht oder andere Nachweise der familiären Bindung vorzulegen. Freundschaft oder persönliche Beziehung kann durch E-Mails, Korrespondenz, gemeinsame Fotos oder frühere Besuchsaufzeichnungen belegt werden.
  • Bei einem Kurzzeitbesuchsantrag muss der Antragsteller einen aktuellen Kontoauszug der letzten sechs Monate vorlegen. Der Auszug muss im Original und auf Bankbriefpapier sein. Ein online erstellter Auszug ist akzeptabel, wenn er von der Bank offiziell bestätigt wurde. Das Dokument muss den Namen und die Anschrift des Kontoinhabers, die Kontonummer, die Kontoart sowie die Ein- und Ausgänge der letzten sechs Monate zeigen. Größere Geldbewegungen sind schriftlich zu erläutern. Wird ein Giro- oder Sparkonto verwendet, ist ein Originalschreiben der Bank beizufügen, das bestätigt, dass das Geld verfügbar ist.
  • Es gibt keinen Mindestkontostand, der für alle Antragsteller eines Kurzzeitvisums gilt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird unter Berücksichtigung der Reisedauer, der Unterkunftsregelung, der persönlichen Umstände des Antragstellers und der Frage, wer die Kosten trägt, beurteilt.
  • Wird die Reise von einem Sponsor finanziert, sind der aktuelle Kontoauszug des Sponsors für die letzten sechs Monate, ein Unterstützungsschreiben, das die zu übernehmenden Kosten und die geschätzten Beträge erläutert, sowie Nachweise über die Beziehung zwischen Sponsor und Antragsteller vorzulegen. Bei einem angestellten Sponsor sind die letzten drei Gehaltsabrechnungen, der aktuellste Steuerbescheid und ein Arbeitgeberschreiben, das die Beschäftigung bestätigt, erforderlich. Ein selbstständiger Sponsor muss aktuelle Geschäftskonten, Steuerbescheide und Nachweise über Kundenzahlungen der letzten sechs Monate vorlegen. Auch wenn ein Sponsor eingesetzt wird, muss der Antragsteller seinen eigenen Kontoauszug vorlegen.
  • Bei einem Kurzzeitvisumsantrag müssen familiäre, soziale oder wirtschaftliche Bindungen, die auf eine Rückkehr in das Wohnsitzland hindeuten, dokumentiert werden. Von Arbeitnehmern werden die letzten drei Gehaltsabrechnungen und ein Arbeitgeberschreiben verlangt, das das Beschäftigungsbeginn, die Urlaubsdaten und das Rückkehrdatum angibt. Von Studenten wird ein Schreiben der Bildungseinrichtung verlangt, das den Namen des Programms, die Studiendauer, die verbleibende Studienzeit und die Fortsetzung des Studiums nach der Reise erläutert. Eigentum oder Mietverhältnis kann durch Grundbuchauszug oder Mietvertrag; Selbstständigkeit durch Geschäftskonten, Steuerdokumente und Nachweise der Geschäftstätigkeit belegt werden.
  • Die Vorlage einer Reise- oder Krankenversicherung ist bei der Beantragung eines Kurzzeitbesuchsvisums nicht von sich aus erforderlich. Der Visumbeamte kann vor der Entscheidung einen Versicherungsnachweis verlangen. Wird das Visum erteilt, muss der Reisende in der Lage sein, bei Aufforderung an der Grenze eine Kranken- oder Reiseversicherung vorzuweisen. Eine einheitliche Mindestdeckungssumme für alle Visa ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Bei einem Langzeiterwerbstätigkeitsvisum sind die entsprechende Arbeitserlaubnis oder Einwanderungsarbeitsgenehmigung, der Arbeitsvertrag oder das Arbeitgeberschreiben, Einzelheiten zur Tätigkeit und Vergütung, Qualifikations- und Berufserfahrungsnachweise sowie ein Kontoauszug der letzten sechs Monate vorzulegen. Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft zur Verfügung, sind die Einzelheiten im Arbeitgeberschreiben zu erläutern.
  • Bei einem Langzeitstudienvisum werden studiengangspezifische Unterlagen wie das Zulassungsschreiben der Bildungseinrichtung, Angaben zum Studienprogramm und zu den Zahlungen, der Bildungsweg, Sprachkenntnisse, finanzielle Leistungsfähigkeit und eine private Krankenversicherung verlangt. Da der genaue finanzielle Betrag und andere Unterlagen je nach Art und Dauer des Programms variieren, ist die entsprechende Checkliste für Studienvisa anzuwenden.
  • Bei Anträgen zum Zweck der Familienzusammenführung, Erwerbstätigkeit, Ausbildung, speziellen medizinischen Behandlung, Heirat, Konferenz oder anderen Zwecken variieren die zusätzlichen Unterlagen je nach Reisezweck. AVATS gibt nach Vervollständigung der Antragsdaten das Büro an, an das die Akte zu senden ist. Der Antragsteller muss außerdem die zentrale Checkliste für die entsprechende Visumart und die örtlichen Anweisungen des Visumbüros, der Botschaft oder des Konsulats, an das der Antrag gesendet wird, befolgen.
  • Liegen frühere Ablehnungen eines Visums oder einer Vorabgenehmigung, eine Zurückweisung an der Grenze, eine Abschiebung, ein Überschreiten der Aufenthaltsdauer oder eine Ausreiseverfügung durch ein Land vor, sind die Einzelheiten offenzulegen und das Originalschreiben der Entscheidung der betreffenden Behörde vorzulegen. Die Nichtoffenlegung dieser Informationen kann zur Ablehnung des irischen Visums führen.
  • Die Anforderung biometrischer Daten variiert je nach Ort der Antragstellung oder des Wohnsitzes des Antragstellers. Bei Anträgen, bei denen Biometrie erforderlich ist, muss die Person persönlich im Visumantragszentrum erscheinen und Fingerabdrücke abgeben. Von Kindern unter fünf Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen. Kinder zwischen fünf und 17 Jahren müssen während der Fingerabdrucknahme von einem Elternteil, Vormund oder einer verantwortlichen erwachsenen Person begleitet werden. Es gibt keine einheitliche biometrische oder Interviewanforderung für alle Anträge.
  • Für jedes Kind unter 18 Jahren ist ein separater AVATS-Antrag und eine separate Dokumentenmappe zu erstellen. Jedem Antrag ist die Original-Geburtsurkunde des Kindes beizufügen. Reist das Kind nur mit einem Elternteil, ist die vom anderen Elternteil unterschriebene Original-Einverständniserklärung und eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises mit Unterschrift erforderlich. Reist das Kind mit einem nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder allein, sind die Original-Einverständniserklärungen beider Elternteile und Kopien der unterschriebenen Seite der Ausweisdokumente vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Gerichtsbeschluss; ist ein Elternteil verstorben, eine Sterbeurkunde erforderlich. Wenn das ohne Eltern reisende Kind in Irland bei einem anderen Erwachsenen wohnt, muss dieser Erwachsene einer Garda-Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden sein.
  • Die Gebühr für ein Einmal-Einreisevisum beträgt 60 Euro, für ein Mehrfach-Einreisevisum 100 Euro. Die Gebühr wird auch bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags nicht erstattet. Einige Antragsteller können von der Gebührenbefreiung profitieren. Für die Dokumentenabgabe, konsularische Dienstleistungen oder externe Dienstleister können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Währung und die akzeptierten Zahlungsmethoden variieren je nach Antragsstelle und werden im Antragszusammenfassungsformular oder auf der Seite des betreffenden Büros angegeben.
  • Bei Anträgen auf Kurzzeitbesuch, Langzeiterwerbstätigkeit und Langzeitstudium kann unter normalen Umständen etwa acht Wochen nach Eingang der Unterlagen im Visumbüro mit einer Entscheidung gerechnet werden. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Büro, Visumart, saisonaler Auslastung, Dokumentenprüfung und persönlichen Umständen des Antragstellers. Eine einheitliche garantierte Bearbeitungszeit für alle Konsulatsvisa ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Das Kurzzeitvisum „C“ gilt für Besuche von höchstens 90 Tagen. Das Langzeitvisum „D“ wird für Reisen ausgestellt, die einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen vorsehen. Auf dem Visumetikett sind das Anfangs- und Enddatum der Reise sowie die Berechtigung zur einmaligen oder mehrfachen Einreise vermerkt. Mehrfacheinreise-Kurzzeitvisa werden nur in begrenzten Fällen und in der Regel an Antragsteller vergeben, die nachweisen, dass sie frühere Visa ordnungsgemäß genutzt haben.
  • Die Gültigkeitsdaten des Visums bedeuten nicht automatisch die erlaubte Aufenthaltsdauer in Irland. Der Grenzbeamte entscheidet nach Prüfung des Reisepasses, des Visums und der Nachweise über die Einreise und die Aufenthaltsdauer. Bei Kurzbesuchen kann die Grenzgenehmigung maximal 90 Tage betragen. Eine Person, die mit einem Langzeitvisum einreist und länger als drei Monate bleibt, muss die Einwanderungsgenehmigung vor Ablauf der im Einreisestempel angegebenen Frist registrieren lassen.
  • An der Grenze müssen Reisepass, Visum und Bordkarte vorgelegt werden. Der Beamte kann auch Kopien des AVATS-Zusammenfassungsformulars und des Anschreibens, Reise- und Unterkunftsbestätigungen, Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit, Versicherung, Einladungsschreiben, Arbeitserlaubnis, Schulbesuchsbestätigung oder andere Dokumente zur Bestätigung des Reisezwecks verlangen. Ein Visum allein garantiert nicht die Einreise.
  • Eine gemeinsame Anforderung eines Impfbescheinigungs- oder Gesundheitszeugnisses für alle Antragsteller ist in den zentralen offiziellen Visumsquellen nicht angegeben.

Anforderungen für ein Transitvisum

  • Ein Transitvisum erlaubt die Durchreise durch einen Flughafen oder Hafen in Irland zur Weiterreise in ein anderes Land. Dieses Visum berechtigt nicht zur Einreise nach Irland zu Besuchs-, Arbeits-, Studien- oder anderen Zwecken.
  • Am Flughafen Dublin können berechtigte Transitpassagiere, die am selben Tag zwischen 04:00 und 20:00 Uhr am Terminal 2 ankommen und von Terminal 2 weiterreisen, das Transitvisum nutzen. Ist das Verlassen des Terminalgebäudes, ein Terminalwechsel, die Abholung und erneute Aufgabe des Gepäcks oder eine Übernachtung erforderlich, wird die Grenzkontrolle durchgeführt und je nach Situation des Reisenden kann anstelle eines Transitvisums ein entsprechendes irisches Einreisevisum erforderlich sein. Da die irischen Flughäfen nachts geschlossen sind, ist bei Nachttransiten die Grenzkontrolle zu durchlaufen.
  • Der Antrag ist in dem Land zu stellen, dessen Staatsangehörigkeit der Reisende besitzt oder in dem er rechtmäßig ansässig ist, höchstens drei Monate vor der Reise. Im AVATS-Formular ist als Reisezweck „Transit“ und je nach Situation als Einreiseart „Single“ oder „Multiple“ auszuwählen. Mehrfacheinreise-Transitvisa werden nur in begrenzten Fällen ausgestellt.
  • Der AVATS-Antrag ist vollständig und korrekt auszufüllen; die erstellten Zusammenfassungsseiten sind auszudrucken, zu unterschreiben und zu datieren. Die Antragszusammenfassung ist zusammen mit dem Reisepass, Fotos und Nachweisen an das im Formular angegebene Antragsbüro zu senden.
  • Der aktuelle Reisepass muss nach dem geplanten Abreisedatum aus Irland noch mindestens sechs Monate gültig sein. Falls vorhanden, sind Fotokopien aller Seiten aller früheren Reisepässe beizufügen. Wird das Visum erteilt, wird das Etikett auf einer leeren Seite des Reisepasses oder Reisedokuments angebracht. Eine bestimmte Anzahl freier Seiten ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Dem Antrag sind zwei nicht älter als sechs Monate alte Farbfotos beizufügen. Die Fotos müssen 45–50 Millimeter hoch und 35–38 Millimeter breit sein und vor einem einfarbig weißen oder hellgrauen Hintergrund aufgenommen werden. Auf der Rückseite jedes Fotos sind der Name des Antragstellers, seine Unterschrift und die AVATS-Antragsnummer zu vermerken.
  • Im unterschriebenen Anschreiben sind der vollständige Name und die Postanschrift des Antragstellers, der detaillierte Transitplan sowie die Namen und Anschriften von in Irland oder anderen relevanten europäischen Ländern lebenden Familienmitgliedern anzugeben.
  • Es sind die Reiseroute, die die Ankunft in Indien und die Weiterreise von Irland aus zeigt, sowie Flug- oder andere Transportreservierungen mit Abflugdaten und Zielorten vorzulegen. Verlangt das endgültige Zielland ein Visum, muss ein gültiges Visum dieses Landes im Reisepass vorhanden sein.
  • Eine Person, die nicht Staatsangehöriger des Landes der Antragstellung ist, muss eine Kopie der rechtmäßigen Aufenthaltserlaubnis in diesem Land vorlegen und nachweisen, dass sie nach dem geplanten Abreisedatum aus Irland noch mindestens drei Monate in diesem Land bleiben darf.
  • Sind auf der Route weitere Länder enthalten, sind die erforderlichen Visa im Voraus einzuholen. Ist ein erwartetes Visum für ein anderes Land nicht im Reisepass vorhanden, ist der Grund schriftlich zu erläutern.
  • Liegt eine frühere Visumablehnung eines Landes vor, sind eine detaillierte Erklärung und das originale Ablehnungsschreiben der betreffenden Behörde vorzulegen. Dokumente sind im Original erforderlich; nur ausdrücklich erlaubte Dokumente können als Fotokopie eingereicht werden.
  • Dokumente, die nicht auf Englisch oder Irisch verfasst sind, sind zusammen mit vollständigen und beglaubigten Übersetzungen vorzulegen. Die Anforderung einer Beglaubigung oder Apostille für offizielle Personenstandsdokumente und Übersetzungen variiert je nach Ausstellungsland des Dokuments.
  • Die Gebühr für ein Transitvisum beträgt 25 Euro und wird auch bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags nicht erstattet. Zusätzliche konsularische Gebühren oder Dokumentenabgabegebühren können anfallen. Die Zahlungsmethode und Währung variieren je nach Antragsstelle.
  • Für Transitvisumanträge wird nach Eingang der Unterlagen in der Regel eine Bearbeitungszeit von etwa acht Wochen veranschlagt. Fehlende Dokumente, Überprüfungsbedarf, Vorstrafen oder persönliche Umstände des Antragstellers können die Frist verlängern.
  • Die genauen Gültigkeitsdaten und die Anzahl der Einreisen des Transitvisums werden auf dem ausgestellten Visumetikett angegeben. Eine gemeinsame feste Gültigkeitsdauer für alle Transitvisa ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Der Transitvisumantrag für Minderjährige unter 18 Jahren ist von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund zu stellen. Zusätzliche Unterlagen wie Geburtsurkunde, je nach Reisekonstellation elterliche Einverständniserklärung, Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde sind erforderlich.
Bevölkerung
5,356,950(2026 geschätzt)
Amtssprache
Irisch, Englisch
Regierungsform
Parlamentarische Republik
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Dublin
Währung
Euro
Fläche
69.797 km²
Telefonvorwahl
+353

Irland: Wichtige Reiseziele

Irland wird meist über den Flughafen Dublin erreicht, der als wichtigstes Einfallstor für internationale Besucher dient. Die Hauptstadt Dublin vereint historische Sehenswürdigkeiten wie das Trinity College mit pulsierendem Stadtleben. Weitere bedeutende Städte sind Cork im Süden und Galway an der Westküste.

Kulturell ist Irland für seine traditionelle Musik, literarische Größen wie James Joyce und beeindruckende Küstenlandschaften bekannt. Der Wild Atlantic Way erstreckt sich entlang der Westküste und bietet spektakuläre Ausblicke auf Klippen und Buchten. Auch die grünen Hügel des Landes und die zahlreichen Burgen prägen das Reiseerlebnis.

Viele Besucher starten in Dublin und reisen dann weiter in den Westen, etwa nach Galway oder zu den Cliffs of Moher. Die Hauptverkehrsverbindungen zwischen den Städten umfassen Mietwagen, Busse und Züge. Eine Rundreise von Dublin über Cork und die Ring of Kerry zurück in die Hauptstadt ist eine typische Reiseroute.