Malaysia:Visabestimmungen

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Malaysia Karte der Visabestimmungen

Malaysia: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Anforderungen für die visumfreie Einreise

  • Der Reisende muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Malaysia einen gültigen, echten und verwendbaren Reisepass oder ein anerkanntes Reisedokument mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten mit sich führen. In der zentralen offiziellen Quelle ist die erforderliche Anzahl leerer Seiten im Reisepass, eine Verpflichtung zu einem biometrischen Reisepass oder eine separate universelle Anforderung für maschinenlesbare Reisepässe nicht eindeutig angegeben.
  • Das Recht auf visumfreie Einreise garantiert keine Einreise in das Land. Der Reisende muss in der Lage sein, den Reisezweck zu erläutern, ein bestätigtes Rück- oder Weiterreiseticket vorzuweisen und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts nachzuweisen. Der Einwanderungsbeamte kann eine Hotelreservierung, eine Unterkunftsadresse, ein Einladungs- oder Sponsorenschreiben sowie einen Reiseplan verlangen. Ein einziger universeller Mindestbetrag der finanziellen Mittel oder ein bestimmter Zeitraum für Kontoauszüge, der für alle Reisenden gilt, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Ausländische Reisende, die nicht unter eine offizielle Befreiung fallen, müssen den Antrag auf die Malaysia Digital Arrival Card innerhalb von drei Tagen vor der geplanten Ankunft online abschließen. Im Formular müssen persönliche Daten, Passdaten sowie Reise- und Ankunftsinformationen korrekt angegeben werden. Die MDAC ist kein Visum oder keine elektronische Reisegenehmigung und gewährt allein kein Einreiserecht.
  • Reisende, die aus einem Gebiet mit Gelbfieberübertragungsrisiko kommen, müssen bei der Einreise ein gültiges Gelbfieberimpfzertifikat vorlegen. Eine universelle Reisekrankenversicherungspflicht oder ein Mindestversicherungsschutz ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Dauer der bei der Einreise in den Reisepass gestempelten kurzfristigen Sozialbesuchserlaubnis darf nicht überschritten werden. Da die maximal zulässige Aufenthaltsdauer je nach der für den Reisenden geltenden Regelung und der an der Grenze erteilten Einreisegenehmigung variiert, gibt es keine einheitliche universelle Dauer für alle visumfreien Reisenden.

Anforderungen für den E-Visumantrag

  • Der E-Visumantrag darf nur online über das offizielle MYVISA-Portal gestellt werden. Der Antragsteller muss ein Konto erstellen, Informationen eingeben, die vollständig mit den Identitätsdaten im Reisepass übereinstimmen, die dem Reisezweck und der Visumart entsprechende Option auswählen und die vom System generierte Dokumentenliste hochladen. Da sich die Dokumentenliste nach Auswahl von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsort, Reisezweck und Antragskategorie ändern kann, gibt es keine einzige universelle Checkliste.
  • Bei E-Visumanträgen ohne Referenz werden in der Regel ein im Studio aufgenommenes Passfoto, die biografische Seite des Reisepasses, falls vorhanden die Seite mit der vorherigen Reisepassnummer, Hin- und Rück- oder Weiterreiseticket, bezahlte Unterkunft oder Hotelreservierung, Nachweis der finanziellen Mittel und gegebenenfalls andere unterstützende Dokumente hochgeladen. Von minderjährigen Antragstellern kann eine Geburtsurkunde verlangt werden.
  • Bei E-Visumanträgen mit Referenz müssen das von der Einwanderungsbehörde Malaysias ausgestellte VDR-, eVDR- oder eVAL-Zustimmungsdokument, die biografische Seite des Reisepasses, falls vorhanden die Seite mit der vorherigen Reisepassnummer, ein Nachweis der finanziellen Mittel und andere für die Antragskategorie spezifische Unterlagen vorgelegt werden.
  • Der Reisepass muss zum Reisedatum länger als sechs Monate gültig sein. Die erforderliche Anzahl leerer Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Bei der Antragstellung werden keine physischen Unterlagen eingereicht; die Dokumente werden elektronisch hochgeladen. Die Einwanderungsbehörde kann die Vorlage der Originaldokumente bei der Einreise oder eine zusätzliche Überprüfung verlangen.
  • Das Foto muss 35 × 50 Millimeter groß sein, das Gesicht vom Kinn bis zum oberen Kopfbereich deutlich sichtbar sein und außer aus religiösen oder medizinischen Gründen keine Kopfbedeckung getragen werden. Es muss ein im Studio aufgenommenes Foto vorgelegt werden; Selfies oder eingescannte Fotos aus anderen Dokumenten dürfen nicht verwendet werden. Die aktuellen technischen Anforderungen an Dateiformat, Dateigröße und Hintergrund sind gemäß den Upload-Anweisungen auf dem Antragsbildschirm zu beachten.
  • Die Antragsgebühr wird im Portal je nach Visumart und Status des Antragstellers berechnet. Eine einzige universelle Gebühr, die für alle Anträge gilt, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht angegeben. Die Zahlung kann per Kreditkarte oder mit unterstützten elektronischen Geldbörsen erfolgen. Gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis sieben Werktage. Wochenenden, offizielle Feiertage in Malaysia, Feiertage am Standort des Antragstellers, unvollständige Unterlagen, zusätzliche Prüfungen und Systemprobleme, die außerhalb der Kontrolle liegen, sind in dieser Frist nicht enthalten. Daher muss der Antrag rechtzeitig vor der Reise abgeschlossen werden. Ein genauer universeller Vorlaufzeitraum ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht angegeben.
  • Das genehmigte E-Visum ist in der Regel ab dem Ausstellungsdatum sechs Monate gültig. Die Gültigkeit des E-Visums in der Kategorie ausländischer Arbeitnehmer kann auf drei Monate begrenzt sein. Beim mehrfachen E-Visum ist ein Aufenthalt von maximal 30 Tagen pro Einreise gestattet. Das Recht auf einmalige oder mehrfache Einreise, der zulässige Reisezweck und die maximale Aufenthaltsdauer werden in der ausgestellten eVISA Note angegeben.
  • Bei der Einreise müssen ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass oder ein Reisedokument, ein Ausdruck des E-Visums oder eine digitale eVISA Note, die Bordkarte, ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein Nachweis der Unterkunft und gegebenenfalls Nachweise der finanziellen Mittel vorgelegt werden. Die Ausstellung eines E-Visums garantiert keine Einreise in das Land; die endgültige Entscheidung obliegt dem malaysischen Einwanderungsbeamten an der Grenze.
  • Die erforderliche Anzahl von Monaten für Kontoauszüge, der Mindestbetrag auf dem Konto und die Reisekrankenversicherungsdeckung sind für alle E-Visumsantragsteller in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Diese Dokumente können je nach Antragsart oder der vom System generierten persönlichen Checkliste angefordert werden.

Anforderungen für das Visum bei der Ankunft

  • Ein Visum bei der Ankunft wird nur an Reisende ausgestellt, die die offiziellen Zulässigkeitskriterien erfüllen, auf festgelegten Reiserouten und an autorisierten Einreisepunkten. Der Reisende muss die erforderliche vorherige oder nachfolgende Reiseroute gemäß dem Programm und gegebenenfalls ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltsstatus für den entsprechenden Drittort nachweisen. Die Zulässigkeit für ein Visum bei der Ankunft variiert je nach Reisepass und Reiseroute.
  • Der Reisende muss einen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens sechs Monate gültigen Reisepass besitzen, ein bestätigtes Rück- oder Weiterreiseticket vorlegen und über mindestens 500 US-Dollar in bar oder den Gegenwert in malaysischen Ringgit als finanzielle Mittel verfügen.
  • Die Gebühr für das Visum bei der Ankunft beträgt RM200. Bezüglich der akzeptierten Zahlungsmethoden ist in der zentralen aktuellen offiziellen Quelle keine einzige und eindeutige Praxis angegeben. Der Reisende muss vor der Reise die Zahlungsmöglichkeiten am genutzten Einreisepunkt überprüfen.
  • Das Visum bei der Ankunft wird für kurzfristige Sozialbesuche ausgestellt, und die maximal zulässige Aufenthaltsdauer beträgt 15 Tage. Es ist zu beachten, dass das Visum nur an bestimmten Flughäfen, Seehäfen oder Landgrenzübergängen ausgestellt werden kann. Eine aktuelle und umfassende Liste der Einreisepunkte ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht als explizite Checkliste veröffentlicht.
  • Reisende, die nicht unter eine offizielle Befreiung fallen, müssen das MDAC-Formular innerhalb von drei Tagen vor der geplanten Ankunft ausfüllen. Reisende aus einem Gebiet mit Gelbfieberübertragungsrisiko müssen zusätzlich ein gültiges Gelbfieberimpfzertifikat vorlegen.
  • Die Anzahl der Fotos, das Antragsformular, die leere Reisepassseite, die Reiseversicherung, biometrische Daten und Voraussetzungen für ein Interview für das Visum bei der Ankunft sind in der zentralen aktuellen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Der Grenzbeamte kann zusätzliche Dokumente verlangen und den Antrag auf ein Visum bei der Ankunft oder die Einreise in das Land ablehnen, wenn er feststellt, dass die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Anforderungen für den Visumsantrag bei der konsularischen Vertretung

  • Der Antrag auf ein Konsularvisum muss über die für den Wohnort des Antragstellers zuständige malaysische Botschaft, das Hohe Kommissariat, das Generalkonsulat oder das von dieser Vertretung autorisierte Antragszentrum gestellt werden. Die verwendete Antragsmethode, das Terminsystem und die Dokumentenliste können je nach Vertretung variieren.
  • Der Antragsteller muss gemäß den Anweisungen der entsprechenden Vertretung das Formular IMM.47 oder ein anderes für die Antragskategorie spezifisches Formular vollständig ausfüllen und gegebenenfalls unterschreiben. Das Original des mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses oder des anerkannten Reisedokuments sowie eine Kopie der biografischen Seite sind vorzulegen. Einige Vertretungen können auch Kopien weiterer Seiten des Reisepasses oder eine Aufenthaltserlaubnis verlangen, die den legalen Aufenthalt am Ort der Antragstellung nachweist.
  • Die erforderliche Anzahl leerer Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Für beschädigte Reisepässe, biometrische Reisepässe oder maschinenlesbare Reisepässe gibt es keinen veröffentlichten separaten und universellen technischen Standard, der für alle Vertretungen gilt.
  • Ein aktuelles Passfoto muss vorgelegt werden. Die Anzahl der Fotos, die Größe, die Hintergrundfarbe und das Aufnahmedatum variieren je nach Vertretung. Einige Vertretungen verlangen ein Farbfoto in der Größe 35 × 50 Millimeter, während andere zwei Passfotos verlangen. Die aktuelle Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, ist maßgeblich.
  • Je nach Reisezweck können ein bestätigtes Hin- und Rück- oder Weiterreiseticket, eine Hotelreservierung oder ein anderer Unterkunftsnachweis, ein Reiseplan und ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel vorgelegt werden. Der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, und der Mindestbetrag auf dem Konto variieren je nach Vertretung und Antragsart. In der zentralen offiziellen Quelle gibt es keinen einzigen Zeitraum oder Betrag, der für alle Antragsteller gilt.
  • Von Arbeitnehmern können ein Arbeitgeberschreiben, eine Gehaltsabrechnung oder eine Freistellungsbescheinigung; von Studenten eine Studienbescheinigung; von Firmeninhabern Firmenunterlagen und Geschäftstätigkeitsnachweise verlangt werden. Diese Unterlagen sind nicht universell für alle Visumarten und werden nach Reisezweck festgelegt.
  • Bei Anträgen mit Einladung oder Sponsor können ein Einladungsschreiben, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Einladenden, ein Nachweis seines legalen Status in Malaysia, Adresse und Kontaktdaten, Reisezweck, geplante Aufenthaltsdaten, Unterkunftsregelung und gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützungszusage verlangt werden. Einkommensnachweise, Steuerbescheinigungen oder Kontoauszüge des Sponsors können je nach Antragskategorie angefordert werden.
  • Bei Zwecken wie Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung oder anderen Zwecken, die eine vorherige Zustimmung erfordern, muss vor dem Visumsantrag eine VDR-, eVDR- oder eVAL-Zustimmung von der Einwanderungsbehörde Malaysias eingeholt werden. Bei der Antragstellung müssen das Zustimmungsschreiben und die für die jeweilige Kategorie spezifischen Unterlagen zum Sponsor, Arbeitgeber, zur Bildungseinrichtung oder zu Familienbanden vorgelegt werden.
  • Bei VDR-Anträgen können je nach Kategorie die Formulare IMM.12, IMM.38 oder IMM.47, ein Identitätsnachweis des Sponsors, Passkopien, aktuelle Fotos, Heirats- oder Geburtsurkunden, Scheidungs- oder Sterbeurkunden, Dokumente zum Nachweis der Familienbande, eine Sponsorenerklärung, ein Nachweis der finanziellen Unterstützung, eine Sicherheitsleistung und eine eidesstattliche Erklärung verlangt werden. Einige Dokumente müssen möglicherweise in beglaubigter Übersetzung, notarieller Beglaubigung oder einer anderen offiziellen Bestätigung vorliegen. Diese Unterlagen sind nur für die entsprechende VDR-Kategorie verpflichtend.
  • Von minderjährigen Antragstellern können eine Geburtsurkunde, Kopien der Reisepässe oder Personalausweise der Eltern, ein Sorgerechtsdokument und eine Zustimmungserklärung des nicht reisenden Elternteils verlangt werden. Die genaue Liste wird je nach Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und den Reiseumständen des Kindes festgelegt.
  • Die Vertretung kann zusätzliche Dokumente, Originaldokumente, persönliches Erscheinen, biometrische Überprüfung oder ein Interview verlangen. Eine einzige verpflichtende Fingerabdruck- oder Interviewpraxis, die für alle Konsularanträge gilt, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Visumgebühr variiert je nach Visumart und Status des Antragstellers. In der zentralen Gebührentabelle sind die Gebühren für einmalige Einreise, mehrfache Einreise und Transitvisa separat aufgeführt. Die Vertretung oder das autorisierte Antragszentrum kann zusätzlich eine Servicegebühr erheben. Die akzeptierte Zahlungsmethode und die Bedingungen für die Rückerstattung der Gebühr variieren je nach Antragsort.
  • Ein einmaliges Konsularvisum ist in der Regel ab dem Ausstellungsdatum drei Monate gültig. Ein mehrfaches Visum kann in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten gültig sein; bei jeder Einreise ist ein Aufenthalt von bis zu 30 Tagen gestattet, und es wird keine Verlängerung für diesen Zeitraum gewährt. Das ausgestellte Visum mit seinem Gültigkeitsdatum, der Anzahl der Einreisen, dem Reisezweck und den Aufenthaltsbedingungen ist maßgeblich.
  • Für Konsularvisa ist weder eine einzige universelle Bearbeitungszeit noch eine zentrale genaue Frist veröffentlicht, wie lange vor der Reise der Antrag gestellt werden muss. Die aktuelle Bearbeitungszeit und der Terminkalender der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, sind anzuwenden.

Anforderungen für das Transitvisum

  • Ein Transitvisum wird für Reisende ausgestellt, die für die Einreise nach Malaysia ein Visum benötigen und während der Weiterreise zu einem anderen Zielort die malaysische Einwanderungskontrolle passieren. Wenn der Reisende den Transitraum des Flughafens nicht verlässt und mit demselben Flug zum nächsten Zielort weiterreist, ist kein Transitvisum erforderlich.
  • Ein Transitvisum kann erforderlich sein, wenn der Flughafen verlassen wird, die Einwanderungskontrolle durchlaufen wird, das Gepäck abgeholt und wieder aufgegeben wird oder der Anschlussflug eine offizielle Einreise in das Land erfordert. Der Reisende muss einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass oder ein Reisedokument, ein bestätigtes Anschlussflugticket und eine detaillierte Transitroute vorlegen. Falls für den nächsten Zielort ein Visum oder eine andere Einreisegenehmigung erforderlich ist, muss diese ebenfalls gültig sein.
  • Wenn eine offizielle Einreise nach Malaysia erfolgt, können ausreichende finanzielle Mittel, gegebenenfalls ein Nachweis einer kurzfristigen Unterkunft und eine MDAC-Registrierung verlangt werden. Reisende aus einem Gebiet mit Gelbfieberübertragungsrisiko müssen ein gültiges Gelbfieberimpfzertifikat mit sich führen.
  • Die Gebühr für das Transitvisum wird je nach Status des Antragstellers in der zentralen Gebührentabelle festgelegt. Die Anzahl der Fotos, die leere Reisepassseite, die Bearbeitungszeit, der Kontoauszug, der Versicherungsschutz, die Gesamtgültigkeitsdauer des Visums und der Zeitpunkt, wie lange vor der Reise der Antrag gestellt werden muss, sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die personalisierte Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, oder des Online-Systems ist anzuwenden.
Bevölkerung
36,385,115(2026 geschätzt)
Amtssprache
Malaiisch
Regierungsform
Föderale parlamentarische konstitutionelle Wahlmonarchie
Kontinent
Asien
Hauptstadt
Kuala Lumpur
Währung
Malaysische Ringgit
Fläche
330.803 km²
Telefonvorwahl
+60

Malaysia: Wichtige Reiseziele

Kuala Lumpur, die pulsierende Hauptstadt Malaysias, dient als wichtigstes Einreisetor für internationale Besucher. Der Flughafen Kuala Lumpur International (KLIA) ist ein bedeutender Knotenpunkt in Südostasien. Von hier aus erreichen Reisende schnell andere Städte des Landes.

Neben dem modernen Stadtleben bietet Malaysia kulturelle Vielfalt auf der Halbinsel und in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak auf Borneo. Beliebte Ziele sind die Inseln Penang und Langkawi, die für ihre Strände bekannt sind. Geschäftsreisende schätzen die florierenden Wirtschaftszentren wie Penang und Johor Bahru.

Eine typische Reiseroute verbindet Kuala Lumpur mit kulturellen Highlights wie George Town auf Penang. Von dort führen Inlandsflüge nach Kota Kinabalu oder Kuching auf Borneo. Alternativ erkunden Roadtrips die Westküste entlang bis nach Malakka und weiter nach Norden.