Finnland:Visabestimmungen
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Finnland: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visumfreie Einreise
- Der Reisende muss einen gültigen, von Finnland anerkannten Reisepass oder ein anderes Reisedokument mitführen. Das Dokument muss nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Die Art des anerkannten Reisedokuments variiert je nach Ausstellungsland des Passes und Art des Dokuments.
- Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die Anforderung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses ist nicht als universelle Bedingung für alle visumfreien Reisenden veröffentlicht. Jedoch kann für bestimmte Passtypen oder Reisendengruppen die Anforderung eines biometrischen Dokuments gelten.
- Der visumfreie Kurzaufenthalt ist auf maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum begrenzt. Das visumfreie Einreiserecht gewährt kein Recht auf Arbeit, längerfristiges Studium oder einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen.
- Der Reisende muss bei der Grenzkontrolle den Reisezweck und die geplanten Aufenthaltsbedingungen darlegen können. Gegebenenfalls können Unterkunftsangaben, Reiseplan, Rückfahrkarte oder Weiterreiseticket in das nächste Land sowie Nachweise über die Einreiseberechtigung für das Zielland verlangt werden.
- Der Reisende muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten des Aufenthalts sowie der Rückreise oder der Weiterreise in das nächste Land decken zu können. Der grundlegende Richtwert für Finnland beträgt mindestens 50 Euro pro Person und Tag. Dieser Betrag kann je nach den Umständen des Antrags oder der Einreisekontrolle bewertet werden, wenn nachgewiesen wird, dass Unterkunft und andere Kosten von einem zuverlässigen Sponsor übernommen werden.
- Mit welchem Dokument die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen ist, kann je nach Situation des Reisenden variieren. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss und welcher Gesamtmindestsaldo auf dem Konto erforderlich ist, ist – abgesehen vom Richtwert von 50 Euro pro Tag – in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Der Reisende darf keinem Einreiseverbot in den Schengen-Raum unterliegen. Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit, Volksgesundheit oder die internationalen Beziehungen Finnlands darstellen, kann die Einreise verweigert werden. Auch das Vorliegen eines begründeten Zweifels an der Absicht des Reisenden, den Schengen-Raum vor Ablauf der zulässigen Frist zu verlassen, kann die Einreiseentscheidung beeinflussen.
- Eine Reisekrankenversicherung und deren Mindestdeckungssumme sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht ausdrücklich als verbindliche Voraussetzung für alle visumfrei einreisenden Reisenden angegeben.
- Die Grenzübertritte von Kurzzeiteinreisenden, die nicht Unionsbürger sind, können im Rahmen des Einreise-/Ausreisesystems erfasst werden. Bei der Grenzkontrolle können neben den Angaben zum Personalausweis und Reisedokument auch ein Gesichtsbild und vier Fingerabdrücke genommen werden. Ausnahmen im Rahmen des Systems variieren je nach Staatsangehörigkeit, Alter und rechtlichem Status des Reisenden.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums
- Der Antrag auf ein Kurzzeit-Schengen-Visum ist zu stellen, wenn das Hauptreiseziel Finnland ist. Der Antrag wird bei dem von der finnischen Auslandsvertretung bestimmten Visumantragszentrum, der zuständigen finnischen Vertretung oder der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates, der Finnland vertritt, eingereicht. Honorarkonsulate können keine Visa ausstellen.
- Der Antragsteller muss einen Termin beim zuständigen Antragszentrum oder der Vertretung vereinbaren und den Antrag persönlich einreichen. Der Antrag kann nicht per E-Mail oder Fax eingereicht werden. Der Antragsteller muss die zuständige Antragsstelle im Land seiner Staatsangehörigkeit oder seines rechtmäßigen Aufenthalts nutzen. Von Antragstellern, die in einem Land einreisen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, kann eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein anderer Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts verlangt werden.
- Die genaue Liste der erforderlichen Dokumente wird im Online-Antragssystem Finnlands erstellt, nachdem das Land der Antragstellung und der Hauptreisezweck ausgewählt wurden. Für touristische Reisen, Besuche bei Familie oder Freunden, Geschäftsreisen, Konferenzen, Kultur, Sport, Studium, Gesundheit, offizielle Besuche und andere Zwecke können die Dokumentenlisten unterschiedlich sein. Es ist die auf die Person und den Reisezweck zugeschnittene Checkliste zugrunde zu legen.
- Das Schengen-Visumantragsformular ist vollständig auszufüllen, zu datieren und zu unterschreiben. Das Formular kann online im System ausgefüllt oder das offizielle PDF-Formular am Computer oder handschriftlich ausgefüllt werden. Das online ausgefüllte Formular ist auszudrucken, zu unterschreiben und zusammen mit den Belegunterlagen einzureichen. Bei Minderjährigen muss das Formular von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund unterschrieben werden.
- Im Antragsformular werden persönliche Daten, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, nationale Identitätsnummer, Reisedokumentangaben, Wohnadresse, Beruf, Arbeitgeber oder Bildungseinrichtung, Reisezweck, Hauptzielland, erstes Einreiseland, Anzahl der Einreisen, Reisedaten, frühere Fingerabdruckaufnahmen, Unterkunfts- oder Einladungsinformationen sowie die Art der Kostenübernahme mitgeteilt.
- Es ist ein aktuelles Foto einzureichen, auf dem der Antragsteller deutlich erkennbar ist. Das Foto kann farbig oder schwarz-weiß sein und darf nicht älter als sechs Monate sein. Das Papierfoto hat das Format 36 × 47 Millimeter. Der Abstand zwischen Kopfoberkante und Kinn muss 32–36 Millimeter betragen.
- Das Foto muss von vorne aufgenommen sein, der Kopf gerade, die Augen offen und der Mund geschlossen, der Gesichtsausdruck neutral. Gesicht und Augen dürfen nicht durch Haare, Accessoires oder Brillengestelle verdeckt sein. Der Hintergrund muss einfarbig, eben, hell und neutral sein; im Hintergrund dürfen keine Schatten, Gegenstände oder andere Personen sein.
- Bei Verfahren, die ein elektronisches Foto akzeptieren, muss das Bild exakt 500 × 653 Pixel groß sein, im JPEG-Format vorliegen und maximal 250 Kilobyte groß sein. Ob ein elektronisches Foto akzeptiert wird und wie es in das System einzureichen ist, kann je nach Praxis des Antragszentrums variieren.
- Der Reisepass oder das Reisedokument muss nach dem geplanten Reiseende noch mindestens drei Monate gültig und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Das Dokument muss ein von Finnland anerkanntes Reisedokument sein. Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Welche Seiten des Reisepasses in Kopie einzureichen sind, variiert je nach Land der Antragstellung und persönlicher Checkliste. In der zentralen amtlichen Quelle ist keine einheitliche Liste von Passkopien für alle Antragsteller veröffentlicht.
- Der Antragsteller muss eine Reisekrankenversicherung vorlegen, die für die gesamte Dauer des beantragten Visums gültig ist. Die Versicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein und eine Deckung von mindestens 30.000 Euro bieten. Die Police muss die Kosten für plötzliche Erkrankung, Unfall, Rückführung des Patienten in sein Heimatland sowie Überführung der Leiche im Todesfall abdecken.
- Der Reisezweck, die Reiseumstände und die Reisedauer sind durch Belegunterlagen nachzuweisen. Je nach Reisezweck können eine Flug- oder sonstige Transportreservierung, Rück- oder Weiterreise, Hotelreservierung, Reiseplan, privates Einladungsschreiben, offizielle Einladung, Geschäfts- oder Konferenzunterlagen, Studentenbescheinigung und Arbeitsbescheinigung verlangt werden.
- Das private Einladungsschreiben muss die Kontaktdaten der einladenden Person oder Organisation sowie den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse, die Passnummer, den Reisezweck und die Aufenthaltsdauer der eingeladenen Person enthalten. Bei privaten Besuchen wird empfohlen, die Art der Beziehung zwischen der einladenden Person und dem Antragsteller zu erläutern.
- Sofern die einladende Person die Reise-, Lebenshaltungs- oder Unterbringungskosten übernimmt, ist das offizielle Sponsoring-Formular zu verwenden. Das Formular muss vor einem Notar unterzeichnet und die Echtheit der Unterschrift bestätigt werden. Ein Formular ohne notarielle Beglaubigung kann bei der Prüfung möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
- Der Sponsor muss eine Kopie seines Personalausweises, falls er nicht finnischer Staatsbürger ist, eine Kopie seiner Aufenthaltserlaubnis, seinen Arbeitsvertrag, die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, die Kontoauszüge der letzten drei Monate und gegebenenfalls einen Mietvertrag, Grundbuchauszug oder ein ähnliches Dokument zum Nachweis des Nutzungsrechts an der Wohnung vorlegen. Bei einem Verwandtschaftsverhältnis sind entsprechende Nachweise; ohne Verwandtschaftsverhältnis können Passstempel früherer Besuche, Tickets oder ähnliche Belege verlangt werden.
- Auch wenn der Sponsor sämtliche Kosten übernimmt, muss der Antragsteller Angaben zu seiner eigenen finanziellen Situation machen. Der grundlegende Richtwert für die ausreichenden finanziellen Mittel des Antragstellers beträgt mindestens 50 Euro pro Person und Tag. Wie viele Monate der Kontoauszug des Antragstellers umfassen muss und welcher Kontosaldo akzeptiert wird, variiert je nach der auf das Antragsland und den Reisezweck zugeschnittenen Checkliste.
- Für minderjährige Antragsteller ist die Zustimmung eines Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds erforderlich. Von allein reisenden Kindern wird eine elterliche Einverständniserklärung zur Reise verlangt. Zusätzliche Anforderungen wie Geburtsurkunde, Sorgerechtsbeschluss, Kopien der Ausweise oder Reisepässe der Eltern sowie notarielle Beglaubigung können je nach Checkliste des Antragslandes variieren.
- Die Anforderung, dass Dokumente in die finnische, schwedische oder englische Sprache zu übersetzen sind, die Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer anzufertigen ist, eine Apostille anzubringen oder das Dokument zu legalisieren ist, variiert je nach Antragsland und Dokumentenart. Es ist keine einzige zentrale Übersetzungs- und Beglaubigungsregel für alle Anträge veröffentlicht.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung werden biometrische Daten erfasst. Anträge sind grundsätzlich persönlich einzureichen. Sofern bei einem früheren Schengen-Visumantrag abgenommene Fingerabdrücke nicht älter als 59 Monate sind, kann auf eine erneute Abnahme verzichtet werden. Für Kinder unter zwölf Jahren und Personen, bei denen die Abnahme von Fingerabdrücken physisch nicht möglich ist, können Ausnahmen gelten. Die Vertretung kann den Antragsteller zu einem Gespräch laden, wenn sie dies für erforderlich hält.
- Die Standardgebühr für ein Schengen-Visum beträgt 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder im Alter von 6–11 Jahren. Für Kinder unter sechs Jahren wird keine Visumgebühr erhoben. Aufgrund bestimmter Abkommen, des Freizügigkeitsrechts oder für Studien- und Ausbildungszwecke können Ermäßigungen oder Befreiungen gewährt werden.
- Bei Antragstellung über ein Visumantragszentrum wird zusätzlich zur Visumgebühr eine Servicegebühr erhoben. Die Gebühren sind bei Einreichung des Antrags vollständig zu entrichten. Einige Vertretungen akzeptieren eine vorherige Banküberweisung. Die akzeptierten Zahlungsmethoden wie Bargeld, Bankkarte, Kreditkarte oder Überweisung variieren je nach Antragszentrum und Vertretung.
- Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Reisebeginn gestellt werden. Der Antrag muss rechtzeitig vor der Reise eingereicht werden. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 15 Kalendertage. In Fällen, die eine eingehende Prüfung, die Anforderung zusätzlicher Unterlagen oder die Konsultation anderer Schengen-Staaten erfordern, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Die genaue Höchstdauer der verlängerten Bearbeitung ist auf der zentralen offiziellen Website Finnlands nicht angegeben.
- Das Schengen-C-Visum kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Der insgesamt zulässige Aufenthalt beträgt maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Ein Visum für mehrere Einreisen kann bis zu fünf Jahre gültig sein; die tatsächliche Gültigkeitsdauer, die Anzahl der Einreisen und die Anzahl der zulässigen Tage werden jedoch auf dem Visumaufkleber angegeben.
- Das Visum gewährt kein automatisches Einreiserecht. Bei der Ankunft in Finnland können der gültige Reisepass oder das Reisedokument, die Reisekrankenversicherung und die den Reisezweck belegenden Unterlagen erneut verlangt werden. Der Reisende muss in der Lage sein, für den Aufenthalt und die Rück- oder Weiterreise finanzielle Mittel von mindestens 50 Euro pro Tag nachzuweisen.
- Die Grenzübertritte von Kurzzeitreisenden, die nicht Unionsbürger sind, können im Rahmen des Einreise-/Ausreisesystems erfasst werden. Neben den Angaben zum Personalausweis und Reisedokument können auch ein Gesichtsbild und vier Fingerabdrücke genommen werden.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Das Flughafentransitvisum ist ein Schengen-Visum der Kategorie A. Dieses Visum berechtigt ausschließlich zum Durchqueren der internationalen Transitzone eines Flughafens in Finnland. Der Visuminhaber darf die Transitzone nicht verlassen und nicht offiziell in Finnland oder den Schengen-Raum einreisen.
- Wenn der Transitreisende den internationalen Bereich des Flughafens verlassen, sein Gepäck abholen und erneut aufgeben, für eine Übernachtung die Passkontrolle passieren oder in einen anderen Schengen-Staat fliegen muss, reicht ein Flughafentransitvisum nicht aus. In diesem Fall kann ein Kurzzeit-Schengen-C-Visum erforderlich sein, das zur Einreise berechtigt.
- Der Antrag ist persönlich beim zuständigen Visumantragszentrum, der finnischen Auslandsvertretung oder der Vertretung des Schengen-Staates, der Finnland vertritt, zu stellen. Im Antragsformular ist als Reisezweck ‚Flughafentransit‘ auszuwählen; das Formular ist vollständig auszufüllen, zu datieren und zu unterschreiben.
- Dem Antrag sind ein geeignetes Foto und ein gültiger, von Finnland anerkannter Reisepass oder ein Reisedokument beizufügen. Der Reisepass muss nach dem geplanten Ende der Transitreise noch mindestens drei Monate gültig und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Die Transitroute und der Weiterflug sind durch Flugreservierungen nachzuweisen. Ist für das endgültige Zielland ein Visum erforderlich, so ist ein gültiges Einreisevisum oder eine Einreiseerlaubnis vorzulegen. Ist für das endgültige Zielland kein Visum erforderlich, kann ein Ticket oder eine Reservierung für den Weiterflug verlangt werden.
- Bei der Antragstellung können biometrische Daten erfasst werden. Sofern frühere Schengen-Fingerabdrücke nicht älter als 59 Monate sind, kann auf eine erneute Abnahme verzichtet werden. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen oder ein Gespräch anfordern.
- Der Antrag auf ein Transitvisum kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise gestellt werden. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 15 Kalendertage; bei Bedarf einer eingehenden Prüfung kann sich die Frist verlängern.
- Die Standardgebühr für ein Schengen-Visum beträgt 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder im Alter von 6–11 Jahren. Für Kinder unter sechs Jahren wird keine Gebühr erhoben. Wird ein Antragszentrum genutzt, kann zusätzlich eine Servicegebühr anfallen. Die Zahlungsmethode variiert je nach Antragsstelle.
- Die Anforderung einer Reisekrankenversicherung speziell für das Flughafentransitvisum, der Zeitraum des Kontoauszugs, der Betrag der finanziellen Mittel und die detaillierte Liste der erforderlichen Dokumente (außer des Fotos) sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht als separate und universelle Checkliste eindeutig angegeben. Die genauen Unterlagen sind anhand der persönlichen Checkliste zu überprüfen, die nach Auswahl des Antragslandes und der Transitroute erstellt wird.
Finnland: Wichtige Reiseziele
Helsinki ist die Hauptstadt und das wichtigste Tor zu Finnland. Der Flughafen Helsinki-Vantaa ist der größte Flughafen des Landes. Weitere bedeutende Städte sind Turku und Tampere.
Finnland ist bekannt für seine einzigartige Kultur, Design und die traditionelle Sauna. Die Schärenküste und die unzähligen Seen bieten atemberaubende Naturerlebnisse. Lappland im Norden lockt mit Polarlichtern und dem Weihnachtsmann.
Reisende kombinieren oft einen Aufenthalt in Helsinki mit einer Reise durch die Regionen. Die gut ausgebaute Bahnverbindung ermöglicht bequeme Fahrten zwischen den Städten. Viele Besucher mieten ein Auto, um die abgelegenen Gebiete zu erkunden.
