Kamerun:Visabestimmungen
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Kamerun Karte der Visabestimmungen
Kamerun: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Bei Reisen, die von der Visumbefreiung Gebrauch machen, muss ein Reisepass oder Reisedokument verwendet werden, das von der Art her von der geltenden Befreiungsvereinbarung abgedeckt wird. Die Art des Reisepasses, für den die Befreiung gilt, die zulässige Aufenthaltsdauer, der Reisezweck und die Anzahl der Einreisen können je nach der betreffenden bilateralen oder regionalen Regelung variieren.
- Der Reisepass muss für die geplante Reise gültig sein und in der allgemeinen Einreisepraxis ab dem Datum der Ankunft in Kamerun oder dem geplanten Reisedatum eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten aufweisen. Falls die Befreiungsvereinbarung eine spezifischere Gültigkeitsanforderung für den Reisepass enthält, gilt die entsprechende Bestimmung der betreffenden Vereinbarung.
- Die Anzahl der im Reisepass erforderlichen freien Seiten wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch eine gemeinsame zentrale Voraussetzung, dass der Reisepass biometrisch oder maschinenlesbar sein muss, die für alle visumfreien Reisenden gilt, wird nicht genau angegeben.
- Der Reisende muss die erforderlichen internationalen Impfbescheinigungen mit sich führen. Zu den Einreisedokumenten der kamerunischen Vertretungen gehört der Gelbfieber-Impfpass oder die internationale Gelbfieber-Impfbescheinigung. Die Grenzbehörde kann die Vorlage des Originaldokuments verlangen.
- Die Befreiung gilt nur für die in der Vereinbarung genannten Besuchszwecke und -dauern. Für Erwerbstätigkeit, Studium, Niederlassung oder eine andere von der Vereinbarung nicht erlaubte Tätigkeit kann die Erteilung eines entsprechenden Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein.
- Das Recht auf visumfreie Einreise stellt keine Garantie für eine automatische Zulassung an der Grenze dar. Die Identität des Reisenden, die Gültigkeit seines Reisepasses, der Reisezweck, die Gesundheitsdokumente und die Einhaltung der Befreiungsbedingungen können von den Einreisebehörden überprüft werden.
- Es gibt keine einzige zentrale Liste von Dokumenten, die alle Befreiungsregelungen abdeckt und Rückflugticket, Nachweis der Unterkunft, Einladung, finanzielle Mittel oder Reiseplan umfasst, die von visumfreien Reisenden verlangt werden können. Diese Bedingungen können je nach Art des verwendeten Reisepasses, Reisezweck und geltender Vereinbarung variieren.
- Die Dauer des erforderlichen Kontoauszugs, der Mindestkontostand, die Deckung der Reisekrankenversicherung, die Fotopflicht oder die Antragsgebühr, die für alle visumfreien Reisenden verbindlich sind, werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
Voraussetzungen für die E-Visum-Beantragung
- Anträge auf Einreisevisa für Kamerun müssen online über das offizielle E-Visum-Portal eingeleitet werden. Der Antragsteller muss ein Konto mit einer gültigen E-Mail-Adresse erstellen oder sich in seinem bestehenden Konto anmelden und einen neuen Visumantrag eröffnen.
- Die Pflichtfelder im Online-Formular müssen vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Der Antragsteller muss seine persönlichen Daten, Kontaktdaten, Staatsangehörigkeit, Angaben zum Reisepass oder Reisedokument, Reisezweck, geplante Ein- und Ausreisedaten, Unterkunftsangaben sowie die beantragte Visumsart in das System eingeben.
- Nachdem der Antrag gespeichert wurde, müssen die angeforderten unterstützenden Dokumente als separate Dateien hochgeladen werden. Die kamerunische Botschaft in Berlin gibt an, dass gewöhnliche Visumdokumente im PDF- oder JPG-Format in das System hochgeladen werden können. Die Dateigröße, Bildauflösung und andere für alle Anträge geltende technische Spezifikationen werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Um den Antrag abschließen zu können, müssen die Angaben überprüft, der Antrag endgültig eingereicht und die anwendbare Visumgebühr elektronisch bezahlt werden. Die Zahlung kann mit Visa oder Mastercard erfolgen. Die Erhebung von Konsulargebühren erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege.
- Nach Zahlungseingang kann dem Antragsteller per E-Mail oder SMS eine Zahlungs- und Antragsbestätigung gesendet werden. Der Antrag wird von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen oder geografisch nächstgelegenen kamerunischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung geprüft.
- Kurzzeit-E-Visum-Anträge: Der Reisepass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument muss mindestens sechs Monate gültig sein. Eine lesbare Kopie der Seite mit den Identitäts- und Lichtbilddaten des Reisepasses muss in das System hochgeladen werden. Welche weiteren Seiten des Reisepasses hochgeladen werden müssen, kann je nach Art des Antrags und der vom Portal erstellten Checkliste variieren.
- Bei Kurzzeitanträgen muss ein Hin- und Rückflugticket, eine Flugreservierung, ein Hin- und Rückreiseticket oder ein anderes dem verwendeten Verkehrsmittel entsprechendes Reisedokument vorgelegt werden. Bei Reisen auf dem Landweg und mit bestimmten Fahrzeugen kann das entsprechende Zollpassierschein verlangt werden.
- Der Reisezweck, die Aufenthaltsbedingungen und die Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Mittel während des Besuchs müssen nachgewiesen werden. Die akzeptierten Nachweise können je nach Situation des Antragstellers und Reisezweck variieren.
- Wie viele Monate der Kontoauszug genau umfassen muss, wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch der Mindestbetrag, der auf dem Bankkonto vorhanden sein muss, wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Für die Unterkunft kann eine von der örtlichen Behörde bestätigte Unterkunftsbescheinigung, eine legalisierte Einladung, eine Veranstaltungseinladung oder eine verbindliche Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer vorgelegt werden. Bei Unterbringung bei einer Privatperson kann die Bestätigung der Unterkunftsbescheinigung durch den für den Wohnort des Gastgebers zuständigen Bürgermeister verlangt werden.
- Von Reisenden, die zu dienstlichen Zwecken reisen, können der Dienstreisebefehl oder das offizielle Schreiben der betreffenden Einrichtung verlangt werden. Bei Geschäfts- oder Berufsbesuchen können das Schreiben des einladenden Unternehmens, ein Meeting- oder Veranstaltungsdokument sowie zusätzliche Unterlagen, die die Art der Geschäftsbeziehung belegen, angefordert werden.
- Dem Antrag muss eine Fotokopie des Gelbfieber-Impfpasses oder der internationalen Gelbfieber-Impfbescheinigung beigefügt werden. Bei der Einreise müssen die Originale der erforderlichen internationalen Impfbescheinigungen vorgelegt werden können.
- Das Kurzzeitvisum kann für Tourismus, Familien- oder Privatbesuche, Geschäftsbesprechungen, Konferenzen, Tagungen und andere zulässige Kurzzeitzwecke verwendet werden. Das Kurzzeitvisum berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Berufstätigkeit oder zur Aufnahme eines Studiums.
- Das Kurzzeitvisum kann für eine einmalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden und ist maximal sechs Monate gültig. Die genaue Anzahl der Einreisen, die Gültigkeitsdaten und die zulässige Aufenthaltsdauer werden auf dem ausgestellten Visum angegeben.
- Die Gebühr für ein normales Kurzzeitvisum mit einer Gültigkeit von bis zu sechs Monaten beträgt 100.000 CFA-Franken. Die Gebühr für ein beschleunigtes Kurzzeitvisum beträgt 150.000 CFA-Franken. Es ist möglich, dass die elektronische Zahlungsplattform zusätzlich eine Transaktions- oder Servicegebühr erhebt.
- Die Bearbeitung eines normalen Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von drei Tagen oder 72 Stunden nach Abschluss der Online-Vorregistrierung und Zahlung. Bei der Option der beschleunigten Bearbeitung beträgt die Zielzeit 24 Stunden. Sicherheitsüberprüfungen, Anforderung zusätzlicher Dokumente, gesetzliche Feiertage oder technische Probleme können die Bearbeitungszeit verlängern.
- Wie früh oder spätestens vor der Reise der Antrag gestellt werden muss, wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Der Antrag muss unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit, der Biometrie und möglicher zusätzlicher Dokumentenanforderungen rechtzeitig vor der Reise abgeschlossen sein.
- Langzeit-E-Visum-Anträge: Bei Langzeitanträgen muss ein Reisepass oder ein anerkanntes Reisedokument mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als sechs Monaten vorgelegt werden. Der Reisepass muss während der geplanten Reise- und Visumsperiode verwendbar sein.
- Es müssen gültige Flugtickets oder andere Beförderungsdokumente, die die Anreise nach Kamerun belegen, sowie die erforderlichen internationalen Impfbescheinigungen vorgelegt werden.
- Bei Langzeitanträgen ist eine Rückkehrsicherheit erforderlich. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten kann diese Sicherheit durch ein persönliches Hin- und Rückflugticket mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr oder – für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben werden – durch eine vom Arbeitgeber abgegebene Rückführungsverpflichtung gewährleistet werden.
- Wird die Rückkehrsicherheit nicht während des Visumantrags erbracht, kann die Person, die länger als drei Monate bleibt, verpflichtet werden, innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der kamerunischen Staatskasse eine Kaution in Höhe des Preises eines Economy-Class-Flugtickets zwischen Yaoundé und der Hauptstadt des Heimatlandes zu hinterlegen.
- Von Antragstellern zu Studienzwecken wird eine Immatrikulations- oder Rückmeldebescheinigung der Bildungseinrichtung verlangt. Studienvisa mit einer Gültigkeit von bis zu sechs Monaten sind gemäß der zentralen Finanzregelung von der Visumgebühr befreit.
- Von Antragstellern zu Praktikumszwecken wird eine von der zuständigen Behörde unterzeichnete Praktikumsbescheinigung oder ein Annahmeschreiben verlangt.
- Von Antragstellern zum Zweck der Erwerbstätigkeit wird ein von der für Beschäftigung in Kamerun zuständigen Behörde genehmigter Arbeitsvertrag verlangt. Die Erteilung des Visums ersetzt nicht die erforderliche Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis, falls solche erforderlich sind.
- Von Antragstellern, die eine selbstständige Tätigkeit, Geschäftstätigkeit, Investition oder Projektausübung beabsichtigen, kann je nach Art der Tätigkeit eine Arbeits-, Berufsausübungs-, Investitions- oder Tätigkeitsgenehmigung verlangt werden.
- Bei Anträgen auf Familienzusammenführung oder -abhängigkeit für Ehegatten oder unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder müssen eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder ein anderes amtliches Dokument zum Nachweis der Familienbande vorgelegt werden.
- Die Anforderung an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Legalisation oder Bestätigung von Dokumenten kann je nach Ausstellungsland, Inhalt und der den Antrag prüfenden Vertretung variieren. Eine einzige für alle ausländischen Dokumente geltende Apostillen- oder Legalisationregel wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Das Langzeitvisum kann für eine einmalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden und ist maximal 12 Monate gültig. Die genaue Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsdauer werden im Visumentscheid angegeben.
- Die Gebühr für ein normales Visum mit einer Gültigkeit von mehr als sechs Monaten beträgt 200.000 CFA-Franken. Die Option für ein beschleunigtes Visum für Visa mit einer Gültigkeit von mehr als sechs Monaten wurde in der aktuellen zentralen Finanzregelung gestrichen.
- Minderjährige Antragsteller: Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes muss vorgelegt werden. Eine von beiden Eltern unterzeichnete Reiseeinwilligung sowie Kopien der Reisepässe oder nationalen Ausweisdokumente der Eltern können verlangt werden.
- Reist das Kind nur mit einem Elternteil oder mit einem anderen Erwachsenen als den Eltern, können je nach Sorgerechts- und Reisebedingungen zusätzliche Einwilligungen, Sorgerechtsentscheidungen oder Dokumente zum Nachweis der familiären Bindung verlangt werden.
- Eine einzige zentrale Voraussetzung, dass die Einwilligungserklärung notariell beglaubigt sein muss und für alle Anträge gilt, wird nicht genau angegeben. Die den Antrag prüfende Vertretung kann die Bestätigung oder Legalisation des Dokuments verlangen.
- Technische Anforderungen an Foto und Reisepass: Die genaue Anzahl, Größe, Hintergrundfarbe, Aufnahmedatum, Dateigröße und Auflösung des bei gewöhnlichen E-Visum-Anträgen vorzulegenden Fotos werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Anzahl der im Reisepass erforderlichen freien Seiten wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch eine Verpflichtung zu einem maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepass wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht für alle Anträge ausdrücklich angegeben.
- Es wurden keine detaillierten zentralen technischen Kriterien für die Akzeptanz von beschädigten, unleserlichen Reisepässen oder solchen mit geänderten Identitätsdaten veröffentlicht. Die Identitäts- und Reiseangaben des Dokuments müssen lesbar sein und sich in einem Zustand befinden, der die Anbringung des Visumetiketts ermöglicht.
- Biometrie und elektronische Genehmigung: Wohnt der Antragsteller in der Stadt, in der sich die zuständige kamerunische diplomatische oder konsularische Vertretung befindet, kann er zu einem Termin für die biometrische Erfassung einbestellt werden. Während des biometrischen Visumverfahrens können ein digitales Lichtbild sowie Fingerabdrücke oder andere gesetzlich zulässige biometrische Daten erhoben werden.
- Wohnt der Antragsteller weit entfernt von der betreffenden diplomatischen Vertretung, kann ihm, sofern dies angemessen erscheint, eine Online-Visumerteilungsbefugnis mit QR-Code erteilt werden. Diese elektronische Genehmigung muss vor der Reise eingeholt werden.
- Die mit einer QR-Code-Genehmigung reisende Person muss in der Lage sein, die im Online-Antrag vorgelegten Dokumente am Einreisepunkt vorzuweisen. Nach Prüfung der Dokumente und biometrischen Daten durch die Grenzbeamten können sie das Visumetikett in den Reisepass oder das anerkannte Reisedokument einfügen.
- Dass die elektronische Genehmigung mit QR-Code unbedingt ausgedruckt werden muss, wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Der Reisende muss während der gesamten Reise Zugang zur Genehmigung, zum QR-Code und zu den im Antrag verwendeten unterstützenden Dokumenten haben.
- Der Erhalt der elektronischen Visumbestätigung stellt keine Garantie für eine bedingungslose Einreise in das Land dar. Die Einreisebehörden können den Reisepass, die Visumbestätigung, die vorgelegten Dokumente, die biometrischen Daten und den Reisezweck erneut überprüfen.
- Eine Reisekrankenversicherung wird in den zentralen Dokumenten für alle Kurz- oder Langzeit-E-Visum-Anträge nicht als gemeinsame und verbindliche Voraussetzung genau angegeben. Der Mindestversicherungsschutz wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Die zuständige diplomatische Vertretung oder Sicherheitsbehörde kann zusätzliche Dokumente, das Originaldokument, Übersetzungen, Beglaubigungen, biometrische Erfassung oder ein Gespräch verlangen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsularvisums
- Es gibt kein separates, unabhängiges und vollständig papierbasiertes konsularisches Antragssystem für ein allgemeines Einreisevisum für Kamerun. Der allgemeine Antrag wird online über das E-Visum-Portal eingeleitet; die Prüfung der Unterlagen, die biometrische Erfassung und die Anbringung des Visums im Reisepass können bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung abgeschlossen werden.
- Der Antragsteller muss die für seinen Wohnort zuständige oder geografisch nächstgelegene kamerunische diplomatische Vertretung auswählen und die im Portal geforderten persönlichen Daten, Passdaten und Reiseangaben machen. Je nach Art des Antrags kann die Vertretung eine persönliche Vorsprache oder einen biometrischen Termin anberaumen.
- Bei gewöhnlichen konsularischen Verfahren für Kurz- und Langzeitaufenthalte müssen die für die entsprechende E-Visum-Kategorie erforderlichen Dokumente (Reisepass, Transport, Unterkunft, Einladung, finanzielle Mittel, Impfungen, Reisezweck und Familienunterlagen) online hochgeladen werden. Beim Termin können die Originale der Dokumente oder zusätzliche Kopien verlangt werden.
- Bei Anträgen für Dienstreisen mit Diplomaten- oder Dienstpass können ein ausgefülltes Antragsformular, ein gültiger Reisepass, zwei Passfotos, ein Einladungsschreiben oder Dienstreisebefehl sowie eine vom entsendenden Staatsorgan ausgestellte Verbale vorgelegt werden.
- Das Antragsformular für das Diplomaten- und Dienstvisum kann von der Website der betreffenden Vertretung heruntergeladen, elektronisch ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular muss vom Antragsteller oder der zuständigen Behörde in der erforderlichen Weise unterzeichnet werden.
- Die genaue Größe, Hintergrundfarbe und technischen Spezifikationen der bei Anträgen auf Diplomaten- und Dienstvisa verlangten zwei Fotos werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Ein Diplomaten-, Dienst- oder Höflichkeitsvisum kann von der Gebührenpflicht befreit sein. Beim Höflichkeitsvisum kann ebenfalls das Online-Antrags- und Prüfverfahren angewendet werden; es wird jedoch keine Gebühr erhoben.
- Die Bearbeitungszeit für Diplomaten- und Dienstvisa kann je nach der aufgesuchten Vertretung variieren. Die Botschaft in Berlin veröffentlicht für diese Anträge in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen. Diese Zeit ist nicht universell für alle kamerunischen Vertretungen.
- Die zentrale Bearbeitungszeit für gewöhnliche Visumanträge beträgt beim normalen Service etwa drei Tage, beim beschleunigten Kurzzeitservice etwa 24 Stunden. Anträge, die einen biometrischen Termin oder eine Sicherheitsüberprüfung erfordern, können länger dauern.
- Das Antragsformular, die unterstützenden Dokumente, Übersetzungen und der Zahlungsnachweis müssen vollständig sein. Das Konsulat kann zusätzliche Dokumente, ein persönliches Gespräch, biometrische Daten oder die Überprüfung der Dokumente verlangen.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Ein Reisender, der über Kamerun in ein anderes Land weiterreist und der Transitvisumpflicht unterliegt, muss vor der Reise über das offizielle E-Visum-Portal einen Transitvisumantrag stellen.
- Bei einem Transitvisumantrag muss ein Reisepass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument vorgelegt werden. Das Dokument muss mindestens sechs Monate gültig sein.
- Es muss ein Flugticket zum endgültigen Bestimmungsort oder ein anderes Beförderungsdokument vorgelegt werden, das die Weiterreise in das nächste Land belegt.
- Falls für das endgültige Zielland ein Visum oder eine andere Einreisegenehmigung erforderlich ist, muss dem Antrag ein gültiges Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Einreiseberechtigung beigefügt werden.
- Die erforderlichen internationalen Impfbescheinigungen müssen vorgelegt werden. Eine Fotokopie des Gelbfieber-Impfausweises kann im Online-Antrag verlangt werden, und das Originaldokument muss während der Reise mitgeführt werden.
- Das Transitvisum kann für eine oder mehrere Ein- und Ausreisen ausgestellt werden. Die maximale Transitdauer beträgt fünf Tage. Die genaue Anzahl der Einreisen und die Gültigkeitsdauer werden auf dem ausgestellten Visum angegeben.
- Transitvisa mit einer Dauer von nicht mehr als vier Tagen sind von der Visumgebühr befreit. Für Transitvisa mit einer Dauer von mehr als vier Tagen, jedoch maximal fünf Tagen, wird eine Gebühr von 100.000 CFA-Franken erhoben.
- Der Transitantrag muss online abgeschlossen werden, und falls eine Gebühr anfällt, muss die Zahlung auf elektronischem Wege erfolgen. Für die elektronische Zahlung können Visa oder Mastercard verwendet werden.
- Die normale Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei Tage oder 72 Stunden nach vollständiger Vorregistrierung und Zahlung. Falls der beschleunigte Bearbeitungsservice angeboten wird, beträgt die Zielzeit 24 Stunden.
- Wie spätestens vor der Reise der Transitantrag gestellt werden muss, wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Ob für den Transitantrag ein Foto erforderlich ist, sowie die genaue Größe, Hintergrundfarbe, Aufnahmedatum, Dateiformat und technische Spezifikationen des Fotos werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Anzahl der im Reisepass erforderlichen freien Seiten wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Eine Verpflichtung zu einem biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht ausdrücklich für alle Transitanträge angegeben.
- In Fällen, in denen der Transitreisende die kamerunische Grenze überschreitet und in das Land einreist oder den Transitbereich verlässt, kann die Grenzbehörde den Reisepass, das Visum, den Anschlussflug, die Einreiseberechtigung für das Zielland und die Gesundheitsdokumente überprüfen.
- Das Transitvisum kann nicht für eine Erwerbstätigkeit, ein Studium oder eine andere Tätigkeit als den Transit in Kamerun genutzt werden.
- Eine Reisekrankenversicherung und der Mindestversicherungsschutz werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht als verbindliche Voraussetzung für ein Transitvisum genau angegeben.
Kamerun: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Yaoundé und die wirtschaftliche Metropole Douala sind die wichtigsten urbanen Zentren Kameruns. Der internationale Flughafen Douala dient als Hauptankunftspunkt für die meisten Reisenden.
Kamerun beeindruckt durch seine kulturelle Vielfalt mit über 200 ethnischen Gruppen. Der Mount Cameroon, aktive Vulkane und Nationalparks wie Waza ziehen Naturliebhaber an, während die Küste bei Limbé und Kribi mit Stränden lockt.
Typische Reiserouten beginnen in Douala, führen nach Yaoundé und weiter in den Norden zu den Tierreservaten oder an die Atlantikküste. Regionale Flüge und Busverbindungen erleichtern die Fortbewegung zwischen den Städten.
