Niederlande:Visabestimmungen
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Niederlande Karte der Visabestimmungen
Niederlande: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visumfreie Einreise
- Reisende, die von der Befreiung von der kurzfristigen Schengen-Visumpflicht profitieren, müssen einen gültigen Reisepass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument mitführen. Das Ausstellungsdatum des Reisedokuments darf nicht älter als zehn Jahre sein und muss nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein. Die visumfreie Aufenthaltsdauer beträgt höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum.
- An der Grenzkontrolle können eine Reisebuchung für die Rückreise oder den nächsten Bestimmungsort, Dokumente, die den Reisezweck belegen, eine Hotel- oder sonstige Unterkunftsreservierung, eine Einladung zu privater Unterkunft, ausreichende finanzielle Mittel und Dokumente, die die Absicht der Rückkehr in das Aufenthaltsland belegen, verlangt werden. Der für die finanzielle Leistungsfähigkeit zugrunde gelegte Betrag beträgt mindestens 55 Euro pro Person und Tag. Diese Leistungsfähigkeit kann durch Kontoauszüge, Reiseschecks, Bargeld oder die Bürgschaft eines Sponsors in den Niederlanden nachgewiesen werden.
- Für visumfreie Reisende ist eine Reisekrankenversicherung in den zentralen Vorschriften nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Die Visumbefreiung gewährt kein automatisches Recht auf Einreise an der Grenze; der Reisezweck, die Aufenthaltsumstände, die finanziellen Mittel und die Absicht der rechtzeitigen Ausreise können von den Grenzbehörden überprüft werden.
- Bei Kurzzeitreisenden, die unter das Europäische Einreise-/Ausreisesystem fallen, können die Passdaten, das Gesichtsbild und gegebenenfalls die Fingerabdrücke an der niederländischen Grenze elektronisch erfasst werden. Aufgrund dieses Vorgangs kann es vorkommen, dass kein traditioneller Einreise- oder Ausreisestempel in den Pass gestempelt wird.
- Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Pass für die visumfreie Einreise wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Es wurden keine zusätzlichen zentralen Anforderungen für biometrische Pässe, maschinenlesbare Pässe oder bestimmte Impfzertifikate veröffentlicht, die für alle visumfreien Reisenden gelten.
Anforderungen für Konsulatsvisumanträge — Kurzfristiges Schengen-Visum
- Der Antragsteller muss das Schengen-Visumantragsformular, das er im Online-Portal des Außenministeriums auf seinen eigenen Namen erstellt hat, vollständig ausfüllen, mit der eindeutigen Antragsnummer ausdrucken und unterschreiben. Ein für eine andere Person erstelltes Formular darf nicht verwendet werden.
- Der Reisepass oder ein anderes Reisedokument darf nicht älter als zehn Jahre sein, die Unterschrift des Inhabers tragen, mindestens zwei freie Visumseiten enthalten und nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein. Die von allen Antragstellern vorzulegenden Passkopienseiten werden in der zentralen gemeinsamen Liste nicht genau angegeben. In der Checkliste des Antragslandes können zusätzlich Kopien der Seite mit den persönlichen Daten, frühere Visa oder verwendete Seiten verlangt werden.
- Es ist ein farbiges Foto vorzulegen. Das Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein, die Maße 35 × 45 mm haben und einen weißen oder hellen Hintergrund aufweisen. Bei Anträgen über ein externes Dienstleistungszentrum kann während des Termins ein digitales Foto anstelle eines physischen Fotos aufgenommen werden. Es wurden kein universelles Dateiformat oder keine Dateigröße für ein vom Antragsteller hochzuladendes Foto festgelegt.
- Der rechtmäßige Aufenthalt in dem Land, in dem der Antrag gestellt wird, muss nachgewiesen werden. Hierfür können ein gültiger Reisepass, eine Aufenthaltserlaubnis, ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis akzeptiert werden. Es kann verlangt werden, dass die Aufenthaltserlaubnis nach der Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig ist. Ist der Antragsteller kein rechtmäßiger Einwohner des Landes, in dem er den Antrag stellt, muss er den Grund erläutern, warum er den Antrag nicht in seinem Aufenthaltsland stellen kann.
- Der Antragsteller muss seine sozialen oder wirtschaftlichen Bindungen zu seinem Aufenthaltsland nachweisen. Bei Arbeitnehmern werden ein aktuelles Arbeitgeberschreiben oder eine Arbeitsbescheinigung mit Angabe der Position, Vertragsdauer und des Gehalts sowie Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate verlangt. Bei Selbstständigen werden eine Gewerbeanmeldung oder eine Kopie der Einkommensteuererklärung sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangt. Studenten müssen eine aktuelle Studienbescheinigung vorlegen, die das Studienfach und die Studiendauer angibt. Je nach Situation können auch unterhaltsberechtigte Personen, Grundbesitz oder die Schuleinschreibung von Kindern als Nachweis der Rückkehrbindung dienen.
- Für touristische Unterkünfte ist eine Hotelreservierung oder ein Mietvertrag für die gesamte Reisedauer vorzulegen. Besitzt der Antragsteller Eigentum in den Niederlanden, kann der Eigentumsnachweis verwendet werden. Bei Unterbringung bei Familie oder Freunden ist ein Formular für private Unterkunft und gegebenenfalls für Sponsoring auszufüllen.
- Eine auf den Namen des Antragstellers ausgestellte Hin- und Rückflug- oder Reisebuchung, die die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum zeigt, ist vorzulegen. Es ist nicht erforderlich, dass das Ticket vor dem Antrag vollständig bezahlt ist. Bei Teilnahme an einer organisierten Reise kann eine Reisebuchung, bei Reise mit einem Mietfahrzeug der Führerschein und der Mietvertrag verlangt werden.
- Es ist anzugeben, wer die Reise- und Unterkunftskosten trägt. Trägt der Antragsteller die Kosten, sind Kontoauszüge der letzten drei Monate und, falls er berufstätig ist, die letzten drei Gehaltsabrechnungen vorzulegen. Das allgemeine Kriterium der finanziellen Leistungsfähigkeit beträgt mindestens 55 Euro pro Person und Tag. Der Gesamtbetrag, der auf dem Bankkonto vorhanden sein muss, variiert je nach Reisedauer und den zu deckenden sonstigen Kosten.
- Eine auf den Namen des Antragstellers ausgestellte Reisekrankenversicherung muss in allen Schengen-Staaten und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Die Deckung muss mindestens 30.000 Euro betragen und Notfallbehandlung, Krankenhausaufenthalt, verschreibungspflichtige Medikamente sowie die Kosten für eine medizinische Rückführung in das Aufenthaltsland einschließlich des Todesfalls abdecken. Bei späteren Verwendungen eines Mehrfachvisums muss auch für jede Reise ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt werden. Für Inhaber eines Diplomatenpasses und bestimmte Anträge von Seeleuten können Ausnahmen von der Versicherungspflicht gelten.
- Wenn eine Person in den Niederlanden die Kosten trägt, ist das Formular für Sponsoring und/oder private Unterkunft zu verwenden. Bei visumpflichtigen Anträgen muss die Unterschrift des Sponsors von der niederländischen Gemeinde, bei der er gemeldet ist, beglaubigt werden. Der Visumantrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Beglaubigung der Unterschrift gestellt werden. Der Sponsor muss mindestens 18 Jahre alt sein und über ein regelmäßiges, ausreichendes Einkommen verfügen.
- Der berufstätige Sponsor muss einen mindestens 12 Monate ab Antragstellung gültigen Arbeitsvertrag, eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, die letzten drei Gehaltsabrechnungen und eine Kopie seines gültigen niederländischen Reisepasses, Personalausweises oder seiner Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Der selbstständige Sponsor muss einen aktuellen Handelsregisterauszug, den letzten rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid, eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kopie seines Ausweises oder seiner Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Ein Sponsor mit Renten- oder Sozialhilfeeinkommen muss nachweisen, dass das Einkommen noch mindestens 12 Monate fortbesteht. Die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors muss die gesamte Dauer des Besuchs abdecken.
- Bei Anträgen auf Besuch von Familie oder Freunden ist eine farbige Kopie des niederländischen Personalausweises oder Reisepasses der einladenden Person erforderlich. Ist die einladende Person kein niederländischer Staatsbürger, muss eine gültige niederländische Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden. Die Einladung muss klar angeben, wer die Unterkunft und die Kosten trägt.
- Reist ein Kind unter 18 Jahren ohne einen oder beide Elternteile oder gesetzlichen Vertreter, sind eine aktuelle Geburtsurkunde und eine von den nicht reisenden Eltern oder Vertretern unterschriebene Einverständniserklärung erforderlich. Außerdem sind unterschriebene und gültige Reisedokumentkopien der nicht reisenden Eltern vorzulegen. Je nach Situation werden eine Sterbeurkunde eines Elternteils, ein Sorgerechtsbeschluss, eine gerichtliche Genehmigung oder ein Vormundschaftsdokument verlangt.
- Bei Antragstellung werden die Unterlagen und der Reisepass abgegeben, Fragen zur Reise beantwortet und bei Antragstellern ab 12 Jahren Fingerabdrücke genommen. Die Notwendigkeit der persönlichen Vorsprache und die Möglichkeit der Wiederverwendung früherer biometrischer Daten können je nach Land und Dienstleistungszentrum, in dem der Antrag gestellt wird, variieren.
- Die Standardgebühr für ein kurzfristiges Schengen-Visum für Erwachsene beträgt 90 Euro. Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt die Gebühr 45 Euro, für Kinder unter sechs Jahren ist sie kostenlos. In bestimmten Visumerleichterungsfällen kann eine ermäßigte Gebühr von 35 Euro erhoben werden. Für Studenten, Forscher, bestimmte Lehrkräfte, Vertreter gemeinnütziger Organisationen und Personen, die von Visumerleichterungen profitieren, können Befreiungen gelten. Bei Antragstellung über einen externen Dienstleister wird zusätzlich zur Visumgebühr eine Servicegebühr erhoben. Die akzeptierten Zahlungsmethoden variieren je nach Land und Antragszentrum; es wurde keine zentrale einheitliche Zahlungsmethode festgelegt.
- Der Antrag kann normalerweise frühestens sechs Monate vor der Reise gestellt werden. Seeleute können frühestens neun Monate vorher einen Antrag stellen. Die aktuelle offizielle Empfehlung lautet, den Antrag spätestens 45 Tage vor der Reise einzureichen. Aufgrund der Hochsaison beträgt die veröffentlichte durchschnittliche Bearbeitungszeit für ein kurzfristiges Schengen-Visum derzeit 25 Kalendertage. Bei gründlicher Prüfung, hohem Aufkommen oder Anforderung zusätzlicher Unterlagen kann die Frist auf 45 Kalendertage ansteigen.
- Ein Schengen-Visum kann für Tourismus, Besuch von Familie oder Freunden, Geschäftsreise, Konferenz, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen sowie für bestimmte Bildungs- oder Praktikumszwecke, die 90 Tage nicht überschreiten, ausgestellt werden. Der genaue erlaubte Zweck hängt von der im Visumantrag gewählten Kategorie ab.
- Ein Einreisevisum berechtigt zu einer einmaligen Einreise in den Schengen-Raum. Ein Mehrfachvisum erlaubt während seiner Gültigkeit mehrere Ein- und Ausreisen. In beiden Fällen darf die Gesamtaufenthaltsdauer 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. Ein Einreisevisum kann für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen ausgestellt werden, ein Mehrfachvisum kann gegebenenfalls bis zu fünf Jahre gültig sein; die tatsächlich gewährte Gültigkeitsdauer hängt von der Prüfung des Antrags und den Daten auf dem Visumaufkleber ab.
- Die Antragsbehörde kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein Gespräch verlangen. Für Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen, Apostillen oder konsularische Legalisationen von Dokumenten gibt es keine zentrale Regel, die in allen Antragsländern gilt. Diese Verfahren variieren je nach Antragsland, Ausstellungsland des Dokuments, Reisezweck und der Checkliste der jeweiligen Vertretung.
Langfristiges MVV-Einreisevisum
- Personen, die länger als 90 Tage in den Niederlanden leben möchten und der MVV-Pflicht unterliegen, beantragen das MVV zusammen mit der dazugehörigen Aufenthaltserlaubnis im selben Verfahren. Der Antrag wird in der Regel vom Sponsor in den Niederlanden bei der IND gestellt. Personen ohne Sponsor oder deren Aufenthaltszweck dies zulässt, können den Antrag selbst über die niederländische Botschaft oder das Generalkonsulat stellen.
- Das Antragsformular, die erforderlichen Unterlagen und die Gebühr variieren je nach Arbeits-, Studien-, Familienzusammenführungs-, Unternehmertums- oder anderem Aufenthaltszweck. Die von der IND nach Auswahl des entsprechenden Aufenthaltszwecks erstellte Dokumentenliste ist zu verwenden. Es gibt keine einzige universelle Liste von finanziellen Mitteln, Versicherungen, Kontoauszügen oder Personenstandsurkunden, die für alle MVV-Antragsteller gilt.
- Leitet der Antragsteller das Verfahren direkt bei der Vertretung ein, muss er das ausgefüllte Antragsformular, sein Passfoto und seinen gültigen Reisepass mitbringen. Zusätzliche Unterlagen sind im entsprechenden Antragsformular und auf der Seite zum Aufenthaltszweck angegeben. Ausländische amtliche Dokumente müssen ins Niederländische, Englische, Französische oder Deutsche übersetzt und in einigen Fällen legalisiert werden.
- Nach Genehmigung des Aufenthaltserlaubnisantrags muss ein Termin bei der in der positiven IND-Entscheidung genannten diplomatischen Vertretung für den MVV-Aufkleber vereinbart werden. Erfolgte der Antrag über einen Sponsor, sind in der Regel der Reisepass, eine Kopie der Seite mit den personenbezogenen Daten und dem Foto des Reisepasses, das positive IND-Entscheidungsschreiben oder die entsprechende Registrierungsnummer und ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts im Antragsland erforderlich.
- Bei der Ausstellung des MVV-Aufklebers muss der Reisepass ab dem Datum des Termins noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten. Ist der Antragsteller kein Staatsbürger des Landes, in dem er den Antrag stellt, können eine Aufenthaltserlaubnis oder ein vergleichbarer rechtmäßiger Aufenthaltsnachweis sowie eine Kopie davon verlangt werden.
- Ein Termin für den MVV-Aufkleber muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des positiven IND-Entscheidungsschreibens vereinbart werden. Bei bestimmten Verfahren wie dem Familiennachzug von Flüchtlingen kann eine Frist von sechs Monaten gelten. Die veröffentlichte Bearbeitungszeit für die Erstellung des MVV-Aufklebers beträgt bis zu 10 Werktage. Die Bearbeitungszeit des Aufenthaltserlaubnisantrags durch die IND und die zu zahlende Gebühr werden je nach gewähltem Aufenthaltszweck gesondert festgelegt.
- Das MVV ist ein personengebundenes Einreisevisum vom Typ D, das in den Pass eingeklebt wird. Es ist ab Ausstellungsdatum 90 Tage gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Reise in die Niederlande angetreten und die Aufenthaltserlaubnis bei der IND abgeholt werden. Es erlaubt innerhalb der Gültigkeitsdauer und solange die Aufenthaltserlaubnis noch nicht abgeholt wurde, mehrere Ein- und Ausreisen.
Voraussetzungen für das Transitvisum
- Der Antragsteller eines Flughafentransitvisums muss das ausgefüllte und unterschriebene Transitvisumantragsformular ausdrucken und zusammen mit den anderen Unterlagen einreichen.
- Der Reisepass oder ein anderes Reisedokument darf nicht älter als zehn Jahre sein, mindestens zwei freie Visumseiten enthalten, die Unterschrift des Inhabers tragen und nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein.
- Es ist ein farbiges Foto vorzulegen, das innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurde, die Maße 35 × 45 mm hat und einen weißen oder hellen Hintergrund aufweist. Erfolgt die Antragstellung über einen externen Dienstleister, kann während des Termins ein digitales Foto anstelle eines physischen Fotos aufgenommen werden.
- Der rechtmäßige Aufenthalt in dem Land, in dem der Antrag gestellt wird, muss durch ein Dokument wie Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Visum oder Arbeitserlaubnis nachgewiesen werden. Ist der Antragsteller kein Einwohner dieses Landes, muss er den Grund für die Antragstellung dort erläutern.
- Die sozialen oder wirtschaftlichen Bindungen zum Aufenthaltsland müssen nachgewiesen werden. Arbeitnehmer legen ein Arbeitgeberschreiben oder eine Arbeitsbescheinigung sowie Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor; Selbstständige legen eine Gewerbeanmeldung oder Steuererklärung sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate vor; Studenten legen eine Studienbescheinigung mit Angabe des Programms und der Studiendauer vor.
- Es ist anzugeben, wer die Reisekosten trägt. Trägt der Antragsteller die Kosten, sind Kontoauszüge der letzten drei Monate und, falls er berufstätig ist, die letzten drei Gehaltsabrechnungen vorzulegen.
- Eine auf den Namen des Antragstellers ausgestellte Flug- oder Reisebuchung, die die Ankunft im und die Abreise aus dem Schengen-Raum zeigt, ist erforderlich. Es ist nicht erforderlich, dass das Ticket vollständig bezahlt ist.
- Es ist ein gültiger Reisepass, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum vorzulegen, das die rechtmäßige Einreise in das Zielland nach dem Transit nachweist. Die für die Einreise in das endgültige Zielland erforderlichen Genehmigungen müssen zum Reisezeitpunkt gültig sein.
- Für Antragsteller unter 18 Jahren, wenn ein oder beide Elternteile nicht reisen, sind eine aktuelle Geburtsurkunde, eine Einverständniserklärung der Eltern und Kopien der gültigen Reisedokumente der nicht reisenden Eltern erforderlich. Je nach Situation können eine Sterbeurkunde, ein Sorgerechtsdokument, ein Vormundschaftsbeschluss oder eine gerichtliche Genehmigung verlangt werden.
- Das Transitvisum erlaubt nur einen kurzen Aufenthalt im internationalen Transitbereich des niederländischen Flughafens. Es berechtigt nicht zum Passieren der Passkontrolle oder zur Einreise in das niederländische Hoheitsgebiet. Ist für die Abholung von Gepäck, den Terminalwechsel oder den Weiterflug mit einem anderen Schengen-Flug das Passieren der Passkontrolle erforderlich, kann anstelle eines Transitvisums ein kurzfristiges Schengen-Visum erforderlich sein.
- Der Antrag auf ein Transitvisum kann frühestens sechs Monate vor der Reise gestellt werden. Seeleute können frühestens neun Monate vorher einen Antrag stellen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt derzeit 25 Kalendertage und kann bei zusätzlicher Prüfung oder Anforderung von Unterlagen auf 45 Kalendertage ansteigen.
- Die Standardgebühr für ein Flughafentransitvisum beträgt 90 Euro. Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt sie 45 Euro, für Kinder unter sechs Jahren ist sie kostenlos. Die Servicegebühr des externen Dienstleisters wird zusätzlich erhoben. Die Zahlungsmethode variiert je nach Land und Vertretung.
- Die Gültigkeitsdaten des Transitvisums und die Anzahl der erlaubten Transite werden auf dem Visumaufkleber angegeben. Eine feste Gültigkeitsdauer für Transitvisa, die für alle Anträge gilt, wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
Niederlande: Wichtige Reiseziele
Amsterdam ist die Hauptstadt und das wichtigste internationale Drehkreuz der Niederlande. Der Flughafen Schiphol verbindet das Land mit Zielen weltweit. Rotterdam und Den Haag sind weitere bedeutende Städte.
Die Niederlande bieten eine reiche kulturelle Szene mit berühmten Museen, Kanälen und Tulpenfeldern. Die Küstenorte wie Scheveningen locken Besucher an. Auch Städte wie Utrecht und Maastricht sind beliebte Reiseziele.
Das gut ausgebaute Bahnnetz ermöglicht schnelle Verbindungen zwischen den Städten. Eine typische Route führt von Amsterdam über Rotterdam nach Den Haag und Utrecht. Auch Tagesausflüge in kleinere Städte sind leicht möglich.
