São Tomé und Príncipe:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher
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São Tomé und Príncipe:Karte der Visumanforderungen
Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.
São Tomé und Príncipe: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visumfreie Einreise
- Für die visumfreie Einreise muss ein gültiger Reisepass oder ein im Rahmen der einschlägigen internationalen Vorschriften anerkanntes gültiges Reisedokument mitgeführt werden. Die aktuelle Seite zur Visumbefreiung verlangt, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Einreise in das Land noch mindestens drei Monate gültig ist.
- Beruht die Befreiung auf einem gültigen Schengen-Visum oder einem Visum der Vereinigten Staaten von Amerika, muss der Reisepass länger als drei Monate gültig sein, das zugrundeliegende Visum zum Reisezeitpunkt gültig sein und die Aufenthaltsdauer 15 Tage nicht überschreiten.
- Das allgemeine Ausländerrecht erkennt unter bestimmten Bedingungen auch von Staaten oder internationalen Organisationen ausgestellte Laissez-Passer-Dokumente, Ausweise von im Dienst befindlichen Flugbesatzungen sowie nach dem einschlägigen internationalen Übereinkommen ausgestellte Identitätsdokumente von im Dienst befindlichen Seeleuten an. Das zu verwendende alternative Dokument muss dem Status des Reisenden und dem anwendbaren Abkommen entsprechen.
- Die standardmäßige kurzfristige Visumbefreiung ermöglicht einen Aufenthalt von höchstens 15 Tagen. Eine Verlängerung des Aufenthalts auf bis zu 90 Tage kann möglich sein. Da aufgrund bilateraler Abkommen längere visumfreie Aufenthaltszeiten bestehen können, kann die zulässige Dauer je nach dem für den Reisenden geltenden Abkommen variieren.
- Der Reisende muss über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung von Unterkunft und Lebensunterhalt verfügen. Wird nachgewiesen, dass Verpflegung und Unterkunft vollständig abgedeckt sind, kann eine Befreiung von der zusätzlichen Verpflichtung zur Vorlage täglicher finanzieller Mittel gewährt werden.
- Die Grenzbehörden können die Vorlage eines Rückflug- oder Weiterreisetickets verlangen.
- Die Einreise muss über autorisierte Grenzübergänge und unter der Kontrolle des Migrations- und Grenzdienstes erfolgen. Vom Reisenden kann verlangt werden, bei der Ankunft ein Einreise-/Ausreise- oder Ankunfts-/Abreiseformular auszufüllen und sich den gesetzlichen Grenzkontrollen zu unterziehen.
- Das grundlegende Ausländerrecht zählt den Internationalen Impfausweis zu den Einreisevoraussetzungen.
- Reist ein ausländischer Minderjähriger unter 18 Jahren ohne seinen Elternteil oder gesetzlichen Vertreter, muss die Person, die während des Aufenthalts in São Tomé und Príncipe die Verantwortung für ihn übernimmt, vom gesetzlichen Vertreter dazu ermächtigt sein. Andernfalls kann die Einreise des Kindes verweigert werden.
Voraussetzungen für den E-Visum-Antrag
- Der eVisaST-Antrag wird online auf der offiziellen Plattform des Migrations- und Grenzdienstes gestellt. Der Antragsprozess umfasst die Schritte Auswahl der Visumart, Ausfüllen des Formulars und Bestätigung der Antragszusammenfassung.
- Der elektronische Antragsweg ist insbesondere für Reisende eingerichtet, die sich in Ländern oder Regionen ohne diplomatische oder konsularische Vertretung von São Tomé und Príncipe befinden, um vorab eine Einreisegenehmigung zu erhalten. Der anzuwendende Antragsweg kann je nach Wohnsitzland, vorhandener diplomatischer Vertretung und gewünschter Visumart variieren.
- Dem Antrag ist ein lesbarer Scan des Reisepasses im PDF-Format beizufügen. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss mindestens drei Monate über den Zeitpunkt des im Visum beantragten Aufenthalts hinausreichen.
- In das Antragsformular sind die Reiseroute, Adressen, Buchungsinformationen sowie die Unterkunfts- oder Kontaktdaten in São Tomé und Príncipe einzutragen. Sofern der Reisende nicht bei einer Privatperson wohnt, kann ein Hotel oder eine andere Unterkunftseinrichtung als Kontaktpunkt im Land angegeben werden.
- Dem Antrag ist zwingend ein Hin- und Rückflugticket beizufügen. In den Buchungsinformationen können Angaben wie Buchungsnummer, ausführende Person und Name des Reisenden, für den die Buchung erfolgt ist, verlangt werden.
- Ist der Antragsteller ein Kind, so sind eingescannte Kopien der Geburtsurkunde des Kindes und der Erklärung der gesetzlichen Sorgeberechtigten vorzulegen.
- Bei einem elektronischen Antrag zu Transit Zwecken ist ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Reisende im endgültigen Bestimmungsland zugelassen wird, eingescannt hochzuladen. Verlangt das endgültige Land ein Visum, muss das entsprechende Visum oder die Einreisegenehmigung Teil dieses Nachweises sein.
- Bei der Einreise in das Land ist der Nachweis von Lebensunterhaltsmitteln in Höhe von 100 Euro pro Tag erforderlich.
- Die Antragsgebühr wird an der Grenze entrichtet.
- Die nach Absenden des Antrags generierte Vorgangs- oder Referenznummer ist aufzubewahren. Das Antragsergebnis wird mit dieser Nummer im offiziellen System überprüft. Da die übermittelten Daten nachträglich nicht geändert werden können, müssen alle Daten exakt mit der Schreibweise im Reisepass übereinstimmen.
- Die veröffentlichte Standardbearbeitungszeit für den Antrag beträgt sieben Werktage. Der Antrag auf Einreisegenehmigung sollte normalerweise mindestens sieben Tage vor der Reise gestellt werden. Bei Vorabgenehmigungsanträgen für ein Aufenthaltsvisum kann eine längere Antragsfrist gelten, und die entsprechende Regelung sieht eine Vorabfrist von 60 Tagen vor.
- Die elektronische Einreisegenehmigung ist bei der Ankunft im Land vorzulegen.
- Die elektronische Genehmigung stellt keine Einreisegarantie dar. Reisepass, finanzielle Mittel, Reisezweck und sonstige Einreisevoraussetzungen können an der Grenze erneut geprüft werden.
Voraussetzungen für den Konsularvisum-Antrag
- Der Antrag auf ein Konsularvisum wird bei der zuständigen Botschaft oder der konsularischen Berufsvertretung von São Tomé und Príncipe gestellt. Der Antrag ist auf dem von der Vertretung verwendeten Formular auszufüllen, vom Antragsteller zu unterschreiben und zusammen mit den für die Visumart erforderlichen Unterlagen einzureichen.
- Der Antrag ist normalerweise bei der Vertretung in dem Land zu stellen, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder in dem für dieses Land zuständigen Konsularbezirk. Bei Vorliegen berechtigter Gründe kann eine Bearbeitung bei einer anderen Vertretung gestattet werden.
- Die persönliche Antragstellung durch den Antragsteller ist das grundlegende Verfahren. Die diplomatische Mission oder konsularische Behörde kann in Ausnahmefällen von der persönlichen Antragstellung befreien, sofern der Grund im Antragsformular vermerkt wird.
- Das Antragsformular muss die vollständigen Angaben zur Identität des Antragstellers, Art, Nummer, Ausstellungsdatum und -ort, Gültigkeitsdauer und ausstellende Behörde des Reisedokuments, Reisezweck und geplante Aufenthaltsdauer enthalten.
- Es ist eine Verpflichtungserklärung der Person vorzulegen, die für die Reise oder den Aufenthalt des Antragstellers im Land aufkommt.
- Wenn der geplante Aufenthalt länger als 90 Tage dauert, wird ein Führungszeugnis der zuständigen Behörde des Heimatlandes oder des Landes, in dem der Antragsteller seit mehr als einem Jahr wohnt, verlangt.
- Es sind drei identische, aktuelle, farbige Passfotos mit einfarbigem Hintergrund vorzulegen.
- Bei Anträgen auf ein vorübergehendes Visum mit einer Gültigkeit von mehr als 90 Tagen und bei Anträgen auf ein Aufenthaltsvisum ist ein Gesundheitszeugnis vorzulegen.
- Der Internationale Impfausweis, Nachweise über die Unterkunftsbedingungen, Nachweis ausreichender Lebensunterhaltsmittel und das Hin- und Rückflugticket sind vorzulegen.
- Bei einem Antrag auf ein vorübergehendes Visum sind die Hin- und Rückflugreservierung sowie Dokumente zum Nachweis des Reisezwecks und der Aufenthaltsbedingungen vorzulegen. Erfolgt die Reise zu einem Familienbesuch, ist ein Dokument zum Nachweis der familiären Bindung zu einem Staatsbürger von São Tomé und Príncipe oder einer im Land legal wohnhaften Person erforderlich.
- Für ein Kind oder eine Person, die gesetzlich nicht geschäftsfähig ist, ist das Formular vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Für Antragsteller unter 18 Jahren ist ein Dokument vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Sorgeberechtigte die Reise genehmigt.
- Bei einem Aufenthaltsvisum variieren die unterstützenden Dokumente je nach Reisezweck. Für eine abhängige Beschäftigung kann eine von beiden Parteien unterzeichnete Verpflichtung zum Arbeitsvertrag verlangt werden; für eine selbstständige Tätigkeit eine Verpflichtung zum Dienstleistungsvertrag und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs; für eine Investition ein Dokument, aus dem die getätigte Investition hervorgeht; für ein Studium ein Nachweis über die Einkommensquelle oder ein Stipendium im Land; für ehrenamtliche Tätigkeit ein Nachweis über die Lebensunterhaltsmittel.
- Die Regelung zum Reisedokument in der Konsularvisum-Gesetzgebung sieht vor, dass das Dokument mindestens 12 Monate länger gültig sein muss als die vorgesehene Aufenthaltsdauer. Da die aktuellen Seiten zum E-Visum und zur Visumbefreiung unterschiedliche dreimonatige Gültigkeitsschwellen vorsehen, ist die für den Konsularantrag geltende aktuelle Frist bei der zuständigen Vertretung zu bestätigen.
- Ein vorübergehendes Visum kann mit einer Gültigkeit von höchstens 180 Tagen und für eine oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Ein ununterbrochener Einzelaufenthalt darf drei Monate nicht überschreiten, und das Visum muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung genutzt werden. Das vorübergehende Visum berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, mit Ausnahme von kulturellen Aktivitäten.
- Ein Aufenthaltsvisum gilt für zwei Einreisen und berechtigt den Inhaber, sich zwei Monate im Land aufzuhalten und einen Antrag auf eine Aufenthaltsbescheinigung zu stellen.
- Die aufgesuchte Vertretung kann zusätzliche Dokumente verlangen.
Voraussetzungen für das Transitivisum
- Dem Antrag auf ein Transitivisum ist eine Kopie des Flugtickets oder des Beförderungsdokuments zum endgültigen Bestimmungsland beizufügen. Es ist nachzuweisen, dass der Reisende im endgültigen Land zugelassen wird, und falls für dieses Land ein Visum erforderlich ist, ist ein gültiges Visum des Bestimmungslandes vorzulegen.
- Der Reisende muss nachweisen, dass er für die gesamte Dauer des Transitaufenthalts in São Tomé und Príncipe über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Auf dem elektronischen Antragsweg wird an der Grenze ein Nachweis finanzieller Mittel in Höhe von 100 Euro pro Tag verlangt.
- Ein Transitivisum kann für eine einmalige oder ausnahmsweise für eine zweimalige Einreise ausgestellt werden. Jeder einzelne Transitaufenthalt darf vier Tage nicht überschreiten.
- Wenn die Reise nur aufgrund eines technischen Zwischenstopps des benutzten Fahrzeugs unterbrochen wird und die Reise ohne Unterbrechung fortgesetzt wird, ist kein Transitivisum erforderlich. In einem solchen Fall kann der Migrations- und Grenzdienst den Ort bestimmen, an dem der Reisende warten muss.
- Bei einem elektronischen Transitantrag ist das Dokument zum Nachweis des Einreiserechts in das endgültige Land eingescannt in das System hochzuladen. Die veröffentlichte Bearbeitungszeit für das Antragsergebnis beträgt sieben Werktage.
Aktualisierungsverlauf
Die Pflicht, vor der Reise ein Visum zu beantragen, wurde aufgehoben; die visumfreie Einreise ist jetzt möglich. Das zuvor angegebene Einreiseverfahren eVisum wird nicht mehr ausgewiesen.



