Äquatorialguinea:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher
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Äquatorialguinea:Karte der Visumanforderungen
Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.
Äquatorialguinea: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visumfreie Einreise
- Der Reisende, der von der Visumbefreiung profitiert, muss das im zugrunde liegenden regionalen Abkommen oder bilateralen Vertrag anerkannte gültige Reisedokument mitführen. Das regionale Freizügigkeitsabkommen sieht Reisen mit einem biometrischen Reisepass oder einem biometrischen Personalausweis vor. Bei Befreiungen für Diplomaten-, Dienst- oder offizielle Pässe ist der im Abkommen angegebene entsprechende Passtyp zu verwenden.
- Es ist erforderlich, dass im internationalen Impfausweis eine gültige Gelbfieberimpfung eingetragen ist. Die Gesundheitsbehörden können die Vorlage des originalen internationalen Impfzertifikats verlangen.
- Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer kann je nach dem Abkommen, auf dem die Befreiung beruht, und dem verwendeten Passtyp variieren.
- Die Visumbefreiung gewährt kein automatisches Recht auf Einreise in das Land. Das Reisedokument und die Voraussetzungen für die Befreiung können am Einreiseort erneut überprüft werden.
Voraussetzungen für den E-Visum-Antrag
- Der E-Visum-Antrag wird über das offizielle Online-Portal gestellt. Der Antragsteller muss zunächst ein Konto mit seiner E-Mail-Adresse erstellen, die Fragen im Online-Antragsformular beantworten, die erforderlichen Dokumente hochladen, die Visum- und Servicegebühren online bezahlen und am Ende des Vorgangs das erstellte E-Visum-Dokument oder die Quittung herunterladen.
- Die biografische Seite des gültigen Reisepasses, die die persönlichen Daten und das Foto enthält, muss hochgeladen werden. Auf den Dokumenten- und Ankunftsseiten des Portals wird angegeben, dass der Reisepass ab dem voraussichtlichen Einreisedatum mindestens sechs Monate oder 180 Tage gültig sein muss. Die Einhaltung der längeren Frist von 180 Tagen auf der Reise gewährleistet die Übereinstimmung mit der Kontrollanforderung auf der Ankunftsseite des Dokuments.
- Beim Antrag auf ein touristisches E-Visum sind die biografische Seite des Reisepasses, eine Hotelbuchung oder ein anderer Nachweis der Unterkunft, eine Reiseversicherung, ein von der Bank bestätigter Kontoauszug der letzten drei Monate, ein Gelbfieber-Impfzertifikat, ein Rückflugticket, ein Passfoto und ggf. in den letzten drei Monaten ausgestellte Visa vorzulegen.
- Beim Antrag auf ein E-Visum für geschäftliche Zwecke ist zusätzlich zu den für den touristischen Antrag geforderten Dokumenten ein Einladungsschreiben oder ein auf Firmenbriefpapier verfasstes Schreiben, das den geschäftlichen Grund der Reise erläutert, vorzulegen.
- Das Antragsfoto muss aktuell, farbig, scharf, korrekt beleuchtet und von vorne aufgenommen sein. Das Gesicht muss zentriert und deutlich sichtbar sein; die Augen müssen offen sein; das Foto darf keine Schatten, Unschärfe, Überbelichtung oder Unterbelichtung, Knitterfalten, Hintergrundlandschaft, Sonnenbrille, Linsenreflexionen oder ein das Gesicht verdeckendes Element aufweisen.
- Die E-Visum-Gebühr beträgt 50 USD. Hinzu kommt eine VFS-Servicegebühr von 25 USD (ohne Steuern). Die Gebühren werden online bezahlt und sind nicht erstattungsfähig.
- Die angegebene Bearbeitungszeit für Anträge beträgt 72 Stunden. Es wurde keine verbindliche Höchstfrist veröffentlicht, ob sich diese Frist bei fehlenden Dokumenten, zusätzlichen Prüfungen oder Sicherheitskontrollen verlängert.
- Die mit einem Kurzzeitvisum für touristische Zwecke zulässige Aufenthaltsdauer darf 90 Tage nicht überschreiten. Mit einem Geschäftsvisum kann ein Aufenthalt von 90 Tagen genehmigt werden, der um weitere 90 Tage verlängert werden kann.
- Bei Aufenthaltsvisa muss die Einreise in das Land innerhalb eines Zeitraums erfolgen, der die Hälfte der für die jeweilige Kategorie festgelegten Aufenthaltsdauer ab Ausstellung des Visums nicht überschreitet. Ein innerhalb dieser Frist nicht genutztes Visum kann automatisch seine Gültigkeit verlieren.
- Das E-Visum ist ein Verfahren, das ausschließlich für die Einreise auf dem Luftweg über den internationalen Flughafen Malabo eingeführt wurde.
- Bei der Einreise in das Land müssen ein gültiger Reisepass, eine Kopie des gültigen E-Visums und ein Hotelbeleg oder ein Nachweis der Unterkunft bei einer Familie mitgeführt werden. Der Einwanderungsbeamte kann ein Rückflugticket, eine Hotelbuchung und weitere Dokumente zur Bestätigung des Reisezwecks verlangen.
- Das Original des internationalen Gelbfieber-Impfzertifikats muss bereitgehalten werden.
- Die zuständige Einwanderungsbehörde kann zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern. Die Ausstellung eines Visums gewährt kein definitives Recht auf Einreise in das Land; die Einreisebedingungen können bei der Grenzkontrolle erneut geprüft werden.
Voraussetzungen für den Antrag auf ein Konsulatsvisum
- Konsulatsvisa können für Tourismus, geschäftliche Tätigkeiten, Besuche von Familie oder Freunden, humanitäre und Notfälle, medizinische Gründe, Kongresse, Tagungen, Seminare, Studium, Erwerbstätigkeit, religiöse Aktivitäten und andere besondere Zwecke ausgestellt werden. Die Antragsunterlagen variieren je nach Reisezweck und dem Zuständigkeitsbereich der Botschaft oder des Konsulats, bei dem der Antrag gestellt wird.
- Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass oder ein von den zuständigen Behörden anerkanntes gültiges Reisedokument vorlegen. Die Botschaft in Washington verlangt einen Originalreisepass, der mindestens sechs Monate gültig ist, und mindestens eine freie Seite. Die Botschaft in London verlangt, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum aus Äquatorialguinea hinaus gültig ist.
- Das Antragsformular muss vollständig und in Übereinstimmung mit den Angaben im Reisepass ausgefüllt, datiert und vom Antragsteller unterschrieben werden. Bei Vertretungen, die ein elektronisches Formular verwenden, kann die nach dem Online-Versand des Formulars erhaltene Kopie ausgedruckt und zusammen mit den anderen Unterlagen eingereicht werden.
- Ein aktuelles Farb-Passfoto ist vorzulegen. Das Antragsformular für Berlin verwendet das Format 35 × 45 Millimeter.
- Einige Vertretungen verlangen zusätzlich zum im Original vorgelegten Reisepass eine Fotokopie des Reisepasses.
- Von Antragstellern, die nicht Staatsangehörige des Landes sind, in dem der Antrag gestellt wird, kann eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein Dokument, das den legalen Aufenthalt in diesem Land belegt, verlangt werden.
- Möglicherweise ist ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis oder ein Strafregisterauszug vorzulegen. Die Vertretungen in Washington und London verlangen ein von der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes ausgestelltes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist. Die Vertretung in Berlin verlangt das Originaldokument.
- Der internationale Impfausweis ist vorzulegen. Die Gelbfieberimpfung muss in diesem Ausweis eingetragen sein.
- Die Flugroute, eine Hin- und Rückflugreservierung oder ein anderes Transportdokument, das die Ausreise aus dem Land belegt, ist vorzulegen. Eine Hotelbuchung, eine vorläufige Adresse oder ein Nachweis der Unterkunft bei der einladenden Person kann ebenfalls verlangt werden.
- Bei Reisen auf Einladung kann ein Einladungsschreiben einer staatlichen Stelle, einer eingetragenen juristischen Person oder einer in Äquatorialguinea ansässigen Person vorgelegt werden. Einige Vertretungen verlangen, dass das Einladungsschreiben vom Ministerium für nationale Sicherheit Äquatorialguineas genehmigt wird.
- Im Einladungsschreiben müssen der Reisezweck, die Angaben zur eingeladenen Person, die Aufenthaltsdauer, die Adresse der Unterkunft und die Kostenübernahme erläutert werden. Von der einladenden natürlichen Person können eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises und Dokumente, die die familiäre Verbindung belegen, von der Vertretung verlangt werden.
- Bei touristischen Anträgen ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel erforderlich. Die Botschaft in Washington verlangt den Nachweis von mindestens 1.000 USD pro Monat des Aufenthalts. Die Botschaft in London verlangt einen Kontoauszug mit einem Mindestsaldo von 2.000 GBP.
- Bei Geschäftsreisen ist ein Schreiben des Arbeitgebers vorzulegen, das den Reisezweck erläutert und gegebenenfalls die Übernahme der Kosten des Antragstellers zusichert. Ein Einladungsschreiben des Unternehmens oder der Institution in Äquatorialguinea kann ebenfalls verlangt werden. Einige Vertretungen verlangen, dass diese Einladung durch das Ministerium für nationale Sicherheit beglaubigt wird.
- Bei einem Visum für humanitäre oder Notfälle ist der Einreisegrund, wie Behandlungsbedarf, Teilnahme an einem Gerichtsverfahren, Tod oder Gesundheitszustand eines Angehörigen, durch offizielle Dokumente nachzuweisen. Mit diesem Visum kann ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen genehmigt werden, der um weitere 90 Tage verlängert werden kann.
- Bei einem Visum für Kongresse, Tagungen oder Seminare ist eine Einladung des Veranstalters vorzulegen. Die zulässige Aufenthaltsdauer in dieser Kategorie beträgt 30 Tage und kann um weitere 30 Tage verlängert werden.
- Das Formular eines minderjährigen Antragstellers muss vom gesetzlichen Vertreter oder Vormund unterschrieben werden. Für jeden Reisepass wird ein separater Antrag gestellt. Bei Anträgen, die auf einer familiären Verbindung beruhen, können eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder andere Dokumente, die die familiäre Beziehung belegen, verlangt werden.
- Für Einladungsschreiben und bestimmte Unternehmensdokumente kann eine Vorabgenehmigung oder Legalisierung durch die Behörden Äquatorialguineas verlangt werden.
- Die Antragsgebühr und die Zahlungsmethode variieren je nach Vertretung. Die Botschaft in Washington erhebt 200 USD für touristische und geschäftliche Visa mit einer Gültigkeit von 30, 60 oder 90 Tagen; 300 USD für Visa mit einer Gültigkeit von 90 bis 180 Tagen. Die Gebühr für den beschleunigten Service beträgt 50 USD. Die Zahlung kann online oder per Postanweisung erfolgen, und die Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
- An der Botschaft in Washington beträgt die normale Bearbeitungszeit fünf bis sieben Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die beschleunigte Bearbeitung kann ein bis drei Tage dauern.
- Ein von der Botschaft in Washington ausgestelltes Visum muss innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung genutzt werden. Für andere Vertretungen oder Visumkategorien können abweichende Gültigkeitsdauern gelten.
- Vertretungen, die Anträge per Post annehmen, können zusammen mit dem Originalreisepass einen vorfrankierten Rückumschlag oder ein Rücksendeetikett verlangen. Ob die persönliche Anwesenheit des Antragstellers erforderlich ist, variiert je nach Vertretung.
- Die zuständige Vertretung kann zusätzliche Dokumente anfordern und ist befugt, den Antrag abzulehnen oder zu genehmigen, selbst wenn die vorgelegten Unterlagen vollständig sind. Die Ausstellung eines Visums gewährt kein automatisches Recht auf Einreise in das Land.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Das Transitvisum und das Flughafentransitvisum sind im offiziellen Konsulatsantragsformular als separate Optionen aufgeführt. Auch ein Doppeltransitvisum kann ausgestellt werden.
- Für den Transitvisumantrag sind ein gültiger Reisepass, ein ausgefülltes und unterschriebenes Visumformular, ein Foto und die von der jeweiligen Vertretung verlangten allgemeinen Konsulatsunterlagen vorzulegen. Das Antragsformular für Berlin enthält ein Fotofeld von 35 × 45 Millimeter.
- Im Antragsformular sind die Transitroute, der erste Grenzübertrittspunkt, das verwendete Verkehrsmittel, die Ankunfts- und Abreisedaten sowie das endgültige Zielland anzugeben.
- Wenn das endgültige Zielland ein Visum oder eine Einreisegenehmigung erfordert, sind das Gültigkeitsdatum dieser Genehmigung und die ausstellende Behörde anzugeben. Die zuständige Vertretung kann das Original oder eine Kopie des Dokuments verlangen, das das Recht auf Einreise in das Zielland belegt.
- Ein Weiterreiseticket oder eine bestätigte Transportreservierung ist vorzulegen. Wenn während des Transits eine Einreise in das Land erfolgt, können auch Informationen zur Unterkunft oder einer vorläufigen Adresse angefordert werden.
- Im veröffentlichten Gebührenverzeichnis der Botschaft in Berlin beträgt die Transitvisumgebühr 100 Euro, die in bar zu zahlen ist. Diese Gebühr ist veraltet und gilt nur für den Zuständigkeitsbereich dieser Vertretung.


