Äquatorialguinea:Visabestimmungen
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Äquatorialguinea Karte der Visabestimmungen
Äquatorialguinea: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visumfreie Einreise
- Der Reisende, der von der Visumbefreiung profitiert, muss das im zugrunde liegenden regionalen Abkommen oder bilateralen Vertrag anerkannte gültige Reisedokument mitführen. Das regionale Freizügigkeitsabkommen sieht Reisen mit einem biometrischen Reisepass oder einem biometrischen Personalausweis vor. Bei Befreiungen für Diplomaten-, Dienst- oder offizielle Pässe ist der im Abkommen angegebene entsprechende Passtyp zu verwenden.
- Die gemeinsame Mindestgültigkeitsdauer, die der Reisepass oder der Personalausweis aufweisen muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle für die visumfreie Einreise nicht eindeutig festgelegt.
- Es ist erforderlich, dass im internationalen Impfausweis eine gültige Gelbfieberimpfung eingetragen ist. Die Gesundheitsbehörden können die Vorlage des originalen internationalen Impfzertifikats verlangen.
- Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer kann je nach dem Abkommen, auf dem die Befreiung beruht, und dem verwendeten Passtyp variieren. Eine für alle visumfreien Reisenden geltende einheitliche maximale Aufenthaltsdauer ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Die Visumbefreiung gewährt kein automatisches Recht auf Einreise in das Land. Das Reisedokument und die Voraussetzungen für die Befreiung können am Einreiseort erneut überprüft werden.
Voraussetzungen für den E-Visum-Antrag
- Der E-Visum-Antrag wird über das offizielle Online-Portal gestellt. Der Antragsteller muss zunächst ein Konto mit seiner E-Mail-Adresse erstellen, die Fragen im Online-Antragsformular beantworten, die erforderlichen Dokumente hochladen, die Visum- und Servicegebühren online bezahlen und am Ende des Vorgangs das erstellte E-Visum-Dokument oder die Quittung herunterladen.
- Die biografische Seite des gültigen Reisepasses, die die persönlichen Daten und das Foto enthält, muss hochgeladen werden. Auf den Dokumenten- und Ankunftsseiten des Portals wird angegeben, dass der Reisepass ab dem voraussichtlichen Einreisedatum mindestens sechs Monate oder 180 Tage gültig sein muss. Da jedoch auf der Seite „Wie beantrage ich?“ eine abweichende Frist von 30 Tagen angegeben ist, ist die Mindestgültigkeit des Reisepasses in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig und einheitlich festgelegt. Die Einhaltung der längeren Frist von 180 Tagen auf der Reise gewährleistet die Übereinstimmung mit der Kontrollanforderung auf der Ankunftsseite des Dokuments.
- Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass, die Anforderung eines biometrischen Reisepasses und die detaillierten Annahmebedingungen für beschädigte Pässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Beim Antrag auf ein touristisches E-Visum sind die biografische Seite des Reisepasses, eine Hotelbuchung oder ein anderer Nachweis der Unterkunft, eine Reiseversicherung, ein von der Bank bestätigter Kontoauszug der letzten drei Monate, ein Gelbfieber-Impfzertifikat, ein Rückflugticket, ein Passfoto und ggf. in den letzten drei Monaten ausgestellte Visa vorzulegen.
- Der im Kontoauszug erforderliche Mindestsaldo ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch die Mindestdeckungssumme der Reiseversicherung und die abzudeckenden besonderen Risiken sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Beim Antrag auf ein E-Visum für geschäftliche Zwecke ist zusätzlich zu den für den touristischen Antrag geforderten Dokumenten ein Einladungsschreiben oder ein auf Firmenbriefpapier verfasstes Schreiben, das den geschäftlichen Grund der Reise erläutert, vorzulegen. Ein einheitlicher technischer Standard hinsichtlich Unterschrift, Stempel, Firmenregistrierungsdaten oder einer bestimmten amtlichen Bestätigung des Schreibens ist auf der zentralen E-Visum-Seite nicht eindeutig festgelegt.
- Das Antragsfoto muss aktuell, farbig, scharf, korrekt beleuchtet und von vorne aufgenommen sein. Das Gesicht muss zentriert und deutlich sichtbar sein; die Augen müssen offen sein; das Foto darf keine Schatten, Unschärfe, Überbelichtung oder Unterbelichtung, Knitterfalten, Hintergrundlandschaft, Sonnenbrille, Linsenreflexionen oder ein das Gesicht verdeckendes Element aufweisen. Die digitalen Maße des Fotos, das Dateiformat, die maximale Dateigröße, das Aufnahmedatum und der digitale Standard der Hintergrundfarbe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die E-Visum-Gebühr beträgt 50 USD. Hinzu kommt eine VFS-Servicegebühr von 25 USD (ohne Steuern). Die Gebühren werden online bezahlt und sind nicht erstattungsfähig. Die akzeptierten Kartenarten oder anderen Online-Zahlungsmittel sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht im Detail angegeben.
- Die angegebene Bearbeitungszeit für Anträge beträgt 72 Stunden. Es wurde keine verbindliche Höchstfrist veröffentlicht, ob sich diese Frist bei fehlenden Dokumenten, zusätzlichen Prüfungen oder Sicherheitskontrollen verlängert. Wie viele Tage vor der Reise der Antrag mindestens gestellt werden muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die mit einem Kurzzeitvisum für touristische Zwecke zulässige Aufenthaltsdauer darf 90 Tage nicht überschreiten. Mit einem Geschäftsvisum kann ein Aufenthalt von 90 Tagen genehmigt werden, der um weitere 90 Tage verlängert werden kann. Eine einheitliche operative Erläuterung zur Verlängerung des touristischen E-Visums, zur Einmal- oder Mehrfacheinreise und zur Gesamtgültigkeitsdauer der elektronischen Genehmigung ist im zentralen E-Visum-Portal nicht eindeutig festgelegt.
- Bei Aufenthaltsvisa muss die Einreise in das Land innerhalb eines Zeitraums erfolgen, der die Hälfte der für die jeweilige Kategorie festgelegten Aufenthaltsdauer ab Ausstellung des Visums nicht überschreitet. Ein innerhalb dieser Frist nicht genutztes Visum kann automatisch seine Gültigkeit verlieren.
- Das E-Visum ist ein Verfahren, das ausschließlich für die Einreise auf dem Luftweg über den internationalen Flughafen Malabo eingeführt wurde. Ob eine Einreise mit einem E-Visum über einen anderen Flughafen, einen Landgrenzübergang oder einen Hafen möglich ist, wird im zentralen offiziellen Portal nicht bestätigt.
- Bei der Einreise in das Land müssen ein gültiger Reisepass, eine Kopie des gültigen E-Visums und ein Hotelbeleg oder ein Nachweis der Unterkunft bei einer Familie mitgeführt werden. Der Einwanderungsbeamte kann ein Rückflugticket, eine Hotelbuchung und weitere Dokumente zur Bestätigung des Reisezwecks verlangen. Ob die Kopie des E-Visums zwingend in Papierform oder digital vorliegen muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Das Original des internationalen Gelbfieber-Impfzertifikats muss bereitgehalten werden. Das Ausstellungsdatum des Impfzertifikats, Ausnahmen und das Verfahren für medizinische Befreiungen werden auf der zentralen E-Visum-Seite nicht im Detail erläutert.
- Die zuständige Einwanderungsbehörde kann zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern. Die Ausstellung eines Visums gewährt kein definitives Recht auf Einreise in das Land; die Einreisebedingungen können bei der Grenzkontrolle erneut geprüft werden.
- Ob für Minderjährige ein separater Antrag, eine Geburtsurkunde oder eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich ist, ist in den zentralen E-Visum-Quellen nicht eindeutig angegeben.
Voraussetzungen für den Antrag auf ein Konsulatsvisum
- Konsulatsvisa können für Tourismus, geschäftliche Tätigkeiten, Besuche von Familie oder Freunden, humanitäre und Notfälle, medizinische Gründe, Kongresse, Tagungen, Seminare, Studium, Erwerbstätigkeit, religiöse Aktivitäten und andere besondere Zwecke ausgestellt werden. Die Antragsunterlagen variieren je nach Reisezweck und dem Zuständigkeitsbereich der Botschaft oder des Konsulats, bei dem der Antrag gestellt wird.
- Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass oder ein von den zuständigen Behörden anerkanntes gültiges Reisedokument vorlegen. Die Botschaft in Washington verlangt einen Originalreisepass, der mindestens sechs Monate gültig ist, und mindestens eine freie Seite. Die Botschaft in London verlangt, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum aus Äquatorialguinea hinaus gültig ist. Da der Beginn der Gültigkeitsdauer zwischen den Vertretungen unterschiedlich angegeben wird, ist ein einheitlicher zentraler Standard für die Passgültigkeit nicht eindeutig festgelegt.
- Das Antragsformular muss vollständig und in Übereinstimmung mit den Angaben im Reisepass ausgefüllt, datiert und vom Antragsteller unterschrieben werden. Bei Vertretungen, die ein elektronisches Formular verwenden, kann die nach dem Online-Versand des Formulars erhaltene Kopie ausgedruckt und zusammen mit den anderen Unterlagen eingereicht werden.
- Ein aktuelles Farb-Passfoto ist vorzulegen. Das Antragsformular für Berlin verwendet das Format 35 × 45 Millimeter. Es wird jedoch in der zentralen amtlichen Quelle nicht bestätigt, dass dieses Maß bei allen Vertretungen gültig ist.
- Einige Vertretungen verlangen zusätzlich zum im Original vorgelegten Reisepass eine Fotokopie des Reisepasses. Es gibt keinen einheitlichen zentralen Standard für die zu kopierenden Seiten und die Kopien früherer Visa.
- Von Antragstellern, die nicht Staatsangehörige des Landes sind, in dem der Antrag gestellt wird, kann eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein Dokument, das den legalen Aufenthalt in diesem Land belegt, verlangt werden.
- Möglicherweise ist ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis oder ein Strafregisterauszug vorzulegen. Die Vertretungen in Washington und London verlangen ein von der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes ausgestelltes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist. Die Vertretung in Berlin verlangt das Originaldokument.
- Der internationale Impfausweis ist vorzulegen. Die Gelbfieberimpfung muss in diesem Ausweis eingetragen sein.
- Die Flugroute, eine Hin- und Rückflugreservierung oder ein anderes Transportdokument, das die Ausreise aus dem Land belegt, ist vorzulegen. Eine Hotelbuchung, eine vorläufige Adresse oder ein Nachweis der Unterkunft bei der einladenden Person kann ebenfalls verlangt werden.
- Bei Reisen auf Einladung kann ein Einladungsschreiben einer staatlichen Stelle, einer eingetragenen juristischen Person oder einer in Äquatorialguinea ansässigen Person vorgelegt werden. Einige Vertretungen verlangen, dass das Einladungsschreiben vom Ministerium für nationale Sicherheit Äquatorialguineas genehmigt wird.
- Im Einladungsschreiben müssen der Reisezweck, die Angaben zur eingeladenen Person, die Aufenthaltsdauer, die Adresse der Unterkunft und die Kostenübernahme erläutert werden. Von der einladenden natürlichen Person können eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises und Dokumente, die die familiäre Verbindung belegen, von der Vertretung verlangt werden.
- Bei touristischen Anträgen ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel erforderlich. Die Botschaft in Washington verlangt den Nachweis von mindestens 1.000 USD pro Monat des Aufenthalts. Die Botschaft in London verlangt einen Kontoauszug mit einem Mindestsaldo von 2.000 GBP. Diese Beträge sind vertretungsspezifisch; ein für alle Antragsteller geltender zentraler Mindestbetrag ist nicht eindeutig angegeben.
- Bei Geschäftsreisen ist ein Schreiben des Arbeitgebers vorzulegen, das den Reisezweck erläutert und gegebenenfalls die Übernahme der Kosten des Antragstellers zusichert. Ein Einladungsschreiben des Unternehmens oder der Institution in Äquatorialguinea kann ebenfalls verlangt werden. Einige Vertretungen verlangen, dass diese Einladung durch das Ministerium für nationale Sicherheit beglaubigt wird.
- Bei einem Visum für humanitäre oder Notfälle ist der Einreisegrund, wie Behandlungsbedarf, Teilnahme an einem Gerichtsverfahren, Tod oder Gesundheitszustand eines Angehörigen, durch offizielle Dokumente nachzuweisen. Mit diesem Visum kann ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen genehmigt werden, der um weitere 90 Tage verlängert werden kann.
- Bei einem Visum für Kongresse, Tagungen oder Seminare ist eine Einladung des Veranstalters vorzulegen. Die zulässige Aufenthaltsdauer in dieser Kategorie beträgt 30 Tage und kann um weitere 30 Tage verlängert werden.
- Das Formular eines minderjährigen Antragstellers muss vom gesetzlichen Vertreter oder Vormund unterschrieben werden. Für jeden Reisepass wird ein separater Antrag gestellt. Bei Anträgen, die auf einer familiären Verbindung beruhen, können eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder andere Dokumente, die die familiäre Beziehung belegen, verlangt werden.
- Es wurde keine einheitliche zentrale Regelung veröffentlicht, die für alle Vertretungen hinsichtlich der Übersetzung, notariellen Beglaubigung, Apostille oder Legalisierung von Dokumenten bei einem Konsulat gilt. Für Einladungsschreiben und bestimmte Unternehmensdokumente kann eine Vorabgenehmigung oder Legalisierung durch die Behörden Äquatorialguineas verlangt werden.
- Die Antragsgebühr und die Zahlungsmethode variieren je nach Vertretung. Die Botschaft in Washington erhebt 200 USD für touristische und geschäftliche Visa mit einer Gültigkeit von 30, 60 oder 90 Tagen; 300 USD für Visa mit einer Gültigkeit von 90 bis 180 Tagen. Die Gebühr für den beschleunigten Service beträgt 50 USD. Die Zahlung kann online oder per Postanweisung erfolgen, und die Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
- An der Botschaft in Washington beträgt die normale Bearbeitungszeit fünf bis sieben Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die beschleunigte Bearbeitung kann ein bis drei Tage dauern. Da für andere Vertretungen unterschiedliche Fristen veröffentlicht wurden, ist eine einheitliche zentrale Bearbeitungszeit nicht eindeutig festgelegt.
- Ein von der Botschaft in Washington ausgestelltes Visum muss innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung genutzt werden. Für andere Vertretungen oder Visumkategorien können abweichende Gültigkeitsdauern gelten.
- Vertretungen, die Anträge per Post annehmen, können zusammen mit dem Originalreisepass einen vorfrankierten Rückumschlag oder ein Rücksendeetikett verlangen. Ob die persönliche Anwesenheit des Antragstellers erforderlich ist, variiert je nach Vertretung.
- Es wurde keine zentrale Regelung veröffentlicht, die für alle Konsulatsanträge hinsichtlich Fingerabdrücken, anderen biometrischen Daten oder verpflichtenden Vorstellungsgesprächen gilt.
- Die zuständige Vertretung kann zusätzliche Dokumente anfordern und ist befugt, den Antrag abzulehnen oder zu genehmigen, selbst wenn die vorgelegten Unterlagen vollständig sind. Die Ausstellung eines Visums gewährt kein automatisches Recht auf Einreise in das Land.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Das Transitvisum und das Flughafentransitvisum sind im offiziellen Konsulatsantragsformular als separate Optionen aufgeführt. Auch ein Doppeltransitvisum kann ausgestellt werden.
- Für den Transitvisumantrag sind ein gültiger Reisepass, ein ausgefülltes und unterschriebenes Visumformular, ein Foto und die von der jeweiligen Vertretung verlangten allgemeinen Konsulatsunterlagen vorzulegen. Das Antragsformular für Berlin enthält ein Fotofeld von 35 × 45 Millimeter.
- Im Antragsformular sind die Transitroute, der erste Grenzübertrittspunkt, das verwendete Verkehrsmittel, die Ankunfts- und Abreisedaten sowie das endgültige Zielland anzugeben.
- Wenn das endgültige Zielland ein Visum oder eine Einreisegenehmigung erfordert, sind das Gültigkeitsdatum dieser Genehmigung und die ausstellende Behörde anzugeben. Die zuständige Vertretung kann das Original oder eine Kopie des Dokuments verlangen, das das Recht auf Einreise in das Zielland belegt.
- Ein Weiterreiseticket oder eine bestätigte Transportreservierung ist vorzulegen. Wenn während des Transits eine Einreise in das Land erfolgt, können auch Informationen zur Unterkunft oder einer vorläufigen Adresse angefordert werden.
- Im veröffentlichten Gebührenverzeichnis der Botschaft in Berlin beträgt die Transitvisumgebühr 100 Euro, die in bar zu zahlen ist. Diese Gebühr ist veraltet und gilt nur für den Zuständigkeitsbereich dieser Vertretung. Die aktuelle zentrale Transitvisumgebühr und die bei allen Vertretungen akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Es wurde keine aktuelle und zentrale Dokumentencheckliste für die Gültigkeitsdauer des Transitvisums, die maximal zulässige Transitdauer, die Bearbeitungszeit und die Grenzübergänge, an denen es verwendet werden kann, veröffentlicht.
Äquatorialguinea: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Malabo liegt auf der Insel Bioko und ist der wichtigste internationale Ankunftspunkt des Landes. Die Stadt Bata am Festland ist das wirtschaftliche Zentrum der Region Río Muni. Beide Städte sind durch regelmäßige Inlandsflüge verbunden.
Äquatorialguinea vereint spanische und französische Einflüsse in seiner Kultur und Sprache. Die Küstenregionen bieten Strände und Mangrovenwälder, während das Landesinnere mit Nationalparks wie Monte Alén aufwartet. Die Insel Bioko ist bekannt für ihre Vulkanlandschaft und den Pico Basilé.
Reisende fliegen meist über Malabo oder Bata ein und nutzen Inlandsflüge oder Fähren zwischen den Landesteilen. Die Infrastruktur auf dem Festland ist begrenzt, sodass Flugreisen die praktikabelste Verbindung darstellen. Eine Kombination aus Aufenthalten auf Bioko und im Río-Muni-Gebiet ist üblich.
