Irak:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 189. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 3. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 6.

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Irak: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Irak:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Irak: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Die Visumbefreiung gilt nicht als allgemeines Programm, das allen Inhabern normaler Pässe offensteht, sondern wird im Rahmen bestimmter persönlicher Umstände, Passtypen oder internationaler Abkommen gewährt.
  • Personen, deren Geburtsort im Pass oder Reisedokument als Irak angegeben ist, müssen für die Einreise in die Region Kurdistan kein Visum beantragen. Ist der Geburtsort im Pass nicht vermerkt, muss an der Grenzübergangsstelle ein zusätzliches Dokument vorgelegt werden, das die Geburt im Irak belegt. Einige diplomatische Vertretungen können beim Boarding die Vorlage der ursprünglichen irakischen Identitätskarte oder eines offiziellen Visumbefreiungsschreibens verlangen.
  • Bei Kindern, die mit einem im Irak geborenen Elternteil reisen, kann die Anwendung der Befreiung je nach Vertretung und Einreiseregion variieren. In diesem Fall kann es erforderlich sein, dass der im Irak geborene Elternteil mit dem Kind reist und Dokumente zum Nachweis der familiären Bindung mitgeführt werden.
  • Visumbefreiungen für Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpässe hängen von bilateralen Abkommen ab. Reisende sollten bei der zuständigen irakischen diplomatischen Vertretung bestätigen, dass die Befreiung für ihren Passtyp gilt.

E-Visum-Antragsanforderungen — Föderales Irak e-Visum

  • Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass besitzen. Die allgemeinen Visabestimmungen des irakischen Außenministeriums sehen vor, dass der Reisepass mindestens sechs Monate gültig ist.
  • Für den Antrag sind ein digitales Foto, ein Dokument, das den Aufenthaltsstatus im Antragsland belegt, und eine persönliche E-Mail-Adresse, auf die der Antragsteller zugreifen kann, bereitzuhalten. Im Antragsformular werden persönliche Daten und grundlegende Reiseinformationen online ausgefüllt.
  • Die erforderlichen Dateien werden in das System hochgeladen und die Visumgebühr wird mit einer sicheren Online-Zahlungsmethode bezahlt. Das genehmigte e-Visum wird per E-Mail oder über das Antragssystem erhalten. Für das föderale System muss das elektronische Visumdokument ausgedruckt und am Flughafen vorgelegt werden.
  • Es wird angegeben, dass das föderale e-Visum 30 Tage gültig ist und sowohl für die einmalige als auch für die mehrfache Einreise ausgestellt werden kann. Ob das Visum für die einmalige oder mehrfache Einreise gilt, ist anhand des Antragsergebnisses und des ausgestellten Visumdokuments zu prüfen.
  • Im öffentlich zugänglichen Teil des föderalen Portals wurden keine detaillierten technischen Spezifikationen für das digitale Foto (Maße, Hintergrundfarbe, Dateigröße und Auflösung) veröffentlicht.
  • Falls auf dem Antragsbildschirm zusätzliche persönliche Dokumente angefordert werden, ist die im System erstellte Liste maßgeblich.

E-Visum für die Region Kurdistan-Irak

  • Das e-Visum für die Region Kurdistan wird über ein separates regionales System ausgestellt. Der Reisepass oder das Reisedokument muss ab dem geplanten Einreisedatum mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Der Antragsteller muss zunächst die Art des Reisedokuments und die ausstellende Behörde auswählen. Nach Eingabe dieser Informationen zeigt das System die verfügbaren Visumarten an. Das dem Reisezweck entsprechende Visum ist auszuwählen.
  • Alle Antworten im Formular müssen in englischer Sprache mit dem englischen Alphabet ausgefüllt werden. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen. Vor dem Absenden des Antrags ist die vom System angezeigte Zusammenfassung zu überprüfen.
  • Ein persönliches Foto und ein digitales Bild der ersten Seite des Passes mit den Identifikationsdaten müssen hochgeladen werden. Ein vollständiges Bild des Passes wird nicht akzeptiert.
  • Das Passbild muss farbig und im JPEG-Format sein. Die Dateigröße darf 10 KB nicht unterschreiten und 5 MB nicht überschreiten. Das Bild muss mindestens 800 × 600 Pixel groß sein, ein horizontales Rechteckformat aufweisen, korrekt belichtet, scharf und alle Informationen lesbar sein.
  • Das persönliche Foto muss farbig und im JPEG-Format sein. Die Dateigröße muss zwischen 10 KB und 5 MB liegen. Das Bild muss mindestens 400 × 600 Pixel groß sein, und das Gesicht sollte etwa 70–80 % des Fotos ausfüllen.
  • Das Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate vor einem einfarbigen weißen oder gebrochen weißen Hintergrund aufgenommen worden sein. Der Antragsteller muss direkt in die Kamera blicken, die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein. Es darf keine das Aussehen verändernde digitale Bearbeitung oder Verbesserung vorgenommen worden sein.
  • Brillen werden normalerweise nicht akzeptiert. Wenn die Brille aus medizinischen Gründen nicht abgenommen werden kann, kann eine von einem Arzt unterschriebene medizinische Erklärung verlangt werden. Kopfbedeckungen, die den Haaransatz oder das Gesicht verdecken, sollten nur aus religiösen Gründen getragen werden.
  • Wenn ein vorhandenes gedrucktes Foto gescannt wird, muss das Foto eine Größe von 51 × 51 Millimetern und eine Auflösung von 300 Pixel/Zoll haben. Fotos von Führerscheinen oder anderen Ausweisdokumenten werden nicht akzeptiert.
  • Im Antrag muss eine zugängliche E-Mail-Adresse verwendet werden. Ohne Eingabe des an die E-Mail-Adresse gesendeten Bestätigungscodes kann der Antrag nicht abgeschlossen werden. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb von drei Tagen, verfällt der Antrag und muss erneut gestartet werden.
  • Einige Anträge können direkt online abgeschlossen werden. Bei Anträgen, die einen Sponsor erfordern, muss vorab eine Vereinbarung mit einem in der Region Kurdistan ansässigen Garanten getroffen und der vom Garanten erhaltene Code in den Antrag eingegeben werden. Der Garant nimmt den Antrag entgegen, führt die Bearbeitung durch und bezahlt die Gebühr im Namen des Antragstellers.
  • Direkt abschließbare Anträge können normalerweise innerhalb weniger Minuten bearbeitet werden. Eine zusätzliche manuelle Überprüfung ist möglich. Für Anträge, die einen Garanten erfordern, ist vorgesehen, dass sie spätestens fünf Werktage nach Abschluss der Bearbeitung und Zahlung der Gebühr durch den Garanten bearbeitet werden.
  • Auf der zentralen Dienstleistungsseite der Regionalregierung Kurdistans wird die Verwaltungsgebühr mit 100.000 irakischen Dinar angegeben. Regionale Vertretungen im Ausland können unterschiedliche Zahlungsmethoden in lokaler Währung, per Karte oder PayPal anwenden. Die gezahlte Antragsgebühr wird auch bei Ablehnung des Visums nicht zurückerstattet.
  • Visen für die Region Kurdistan müssen innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellungsdatum verwendet werden. Die standardmäßig erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage ab dem Einreisedatum. Das Touristen-e-Visum gilt für die einmalige Einreise.
  • Das von der Regionalregierung Kurdistans ausgestellte Regionalvisum gilt nur im Zuständigkeitsbereich der Regionalregierung Kurdistans. Mit diesem Dokument kann nicht in die anderen unter föderaler Verwaltung stehenden Gebiete des Iraks gereist werden. Wenn andere Gebiete des Iraks bereist werden sollen, muss separat ein föderales irakisches Visum eingeholt werden.
  • Minderjährige Ausländer müssen in Begleitung ihrer Eltern, eines Elternteils, ihres gesetzlichen Vertreters oder einer autorisierten Organisation, die sie in Empfang nehmen wird, einreisen.

Visum bei Ankunft (Visa on Arrival)

  • Das Visum bei Ankunft wird nicht als allgemeines System für die föderalen Einreisepunkte des Iraks angeboten, sondern in Form eines regionalen e-Visums an bestimmten Einreisepunkten der Region Kurdistan.
  • Reisende, deren Berechtigung vom regionalen System bestätigt wurde, können an den offiziellen Einreisepunkten in der Region Kurdistan ein elektronisches Visum erhalten. Die Berechtigung wird bestimmt, nachdem das Ausstellungsland und die Art des Reisedokuments oder des Reisepasses in das System eingegeben wurden.
  • Der Reisende muss seinen gültigen Reisepass und ein persönliches Foto vorlegen. Der Reisepass muss ab dem Einreisedatum mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Auf der zentralen Dienstleistungsseite der Regionalregierung Kurdistans wird für das bei Ankunft ausgestellte e-Visum eine Verwaltungsgebühr von 100.000 irakischen Dinar angegeben.
  • Das bei Ankunft ausgestellte Regionalvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen und gilt nur in der Region Kurdistan. Dieses Visum berechtigt nicht zur Reise in andere unter föderaler Verwaltung stehende Gebiete des Iraks.
  • Die Ausstellung von Visen bei Ankunft am internationalen Flughafen Bagdad wurde mit Wirkung vom 1. März 2025 eingestellt. Reisende, die in den föderalen Irak reisen, müssen vor der Reise ein föderales e-Visum oder ein anderes für sie geeignetes Vorabvisum einholen.

Antragsanforderungen für ein Konsulatsvisum

  • Der Konsulatsantrag kann verwendet werden, wenn das e-Visum-System nicht verfügbar ist, für Anträge mit Diplomaten- oder Dienstpässen sowie für bestimmte Visumarten, bei denen die irakische Vertretung eine persönliche Antragstellung verlangt. Es sind die Anweisungen der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen irakischen Botschaft oder des Konsulats maßgeblich.
  • Der Reisepass muss mindestens sechs Monate gültig und unbeschädigt sein. Das Konsulat kann zusätzlich zum Originalpass eine farbige Fotokopie des Passes verlangen.
  • Das Antragsformular muss am Computer oder mit der Schreibmaschine vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und an den erforderlichen Stellen unterschrieben werden. Handschriftlich ausgefüllte Formulare können von einigen Vertretungen abgelehnt werden.
  • Für allgemeine Konsulatsanträge können zwei identische, aktuelle, von vorne aufgenommene Farbfotos verlangt werden. Die von der Botschaft in Washington veröffentlichte Größe beträgt 2 × 2 Zoll, also etwa 5 × 5 Zentimeter. Der Hintergrund muss weiß sein.
  • Ein offizielles Schreiben, das den Reisezweck und die geplante Aufenthaltsdauer erläutert, ist vorzulegen. Je nach Art des Antrags kann ein Einladungsschreiben von einer irakischen Behörde, dem einladenden Unternehmen, der Gastorganisation, dem Veranstalter einer Konferenz oder Messe verlangt werden. Die gültige Telefonnummer des Antragstellers ist dem Antrag ebenfalls beizufügen.
  • Nach den allgemeinen Bedingungen des irakischen Außenministeriums muss der Antragsteller in der Lage sein, seine Aufenthaltskosten im Irak zu decken.
  • Beim Antragsteller darf kein Umstand vorliegen, der seine Einreise in den Irak aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit, der öffentlichen Moral oder der Wirtschaft des Landes ausschließt.
  • Die von der Botschaft in Washington für ausländische Antragsteller veröffentlichte allgemeine Bearbeitungszeit beträgt 15 Werktage, abhängig von der Einholung der Genehmigung der irakischen Behörden. Diese Frist kann bei anderen Botschaften, Wohnsitzländern und Visumarten abweichen.
  • In der von der Botschaft in Washington veröffentlichten allgemeinen Liste werden für ein Einreisevisum, Transitvisum, Besuchsvisum, religiöses Besuchsvisum und Touristenvisum 50 US-Dollar in bar genannt. Für Mehrfachvisa mit drei bis sechs Monaten Gültigkeit werden 100 US-Dollar, für einjährige Mehrfachvisa 150 US-Dollar angegeben. Die Gebühren können je nach Vertretung und Gegenseitigkeit variieren.
  • Die Vertretung in Washington gibt an, nur Barzahlung zu akzeptieren. Bei anderen Vertretungen kann die Zahlungsmethode abweichen und sollte vor Antragstellung bestätigt werden.
  • Das genehmigte allgemeine einmalige Konsulatsvisum kann ab Ausstellungsdatum drei Monate gültig sein. In einigen Fällen kann ein Mehrfachvisum für sechs Monate oder ein Jahr ausgestellt werden. Die erlaubte Aufenthaltsdauer variiert je nach Visumart und ist anhand des ausgestellten Visumdokuments zu prüfen.
  • Von Antragstellern irakischer Herkunft können eine farbige Geburtsurkunde, ein irakisches Ausweisdokument eines Elternteils oder ein irakischer Staatsbürgerschaftsnachweis verlangt werden. Bei diesen Anträgen kann die Konsulargebühr entfallen.
  • Bei Anträgen aufgrund der Heirat mit einem irakischen Staatsbürger können die Heiratsurkunde, der Identitäts- oder Staatsbürgerschaftsnachweis des irakischen Ehepartners und der Originalpass verlangt werden. Die Heiratsurkunde muss möglicherweise von der zuständigen Behörde im Antragsland beglaubigt werden. Die Anforderungen an Beglaubigung, Übersetzung und Legalisation variieren je nach Vertretung.
  • Bei Anträgen mit Diplomaten- oder Dienstpässen werden das Antragsformular, der Originalpass, eine Passkopie, zwei Fotos und eine diplomatische Note der entsendenden staatlichen Behörde verlangt. Die Note muss den Namen, die Position, den Passtyp, die Reisedaten und den Reisezweck des Antragstellers enthalten. Bei diesen Anträgen kann eine Gebühr entfallen.
  • Bei Anträgen für religiöse Besuche, Arbeit, Investitionen, Presse, diplomatische oder offizielle Missionen können zusätzliche Dokumente wie eine Vorabgenehmigung aus dem Irak, ein Schreiben der Institution, eine Arbeitserlaubnis oder eine Einladung der zuständigen Behörde verlangt werden. Ausländern ist es nicht gestattet, ohne Arbeitserlaubnis im Irak zu arbeiten.

Transitvisum-Anforderungen

  • Das irakische Transitvisum kann innerhalb von drei Monaten nach Ausstellungsdatum einmal verwendet werden und erlaubt einen Aufenthalt von höchstens sieben Tagen im Irak.
  • Das Nicht-Transitvisum (Non-Stop Transit Visa) erlaubt dem Reisenden, unter Aufsicht der zuständigen Behörden ohne Zwischenstopp durch das irakische Hoheitsgebiet zu reisen. Auch dieses Visum kann innerhalb von drei Monaten nach Ausstellungsdatum einmal verwendet werden.
  • Im Rahmen der allgemeinen Visumbestimmungen sind ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, das Ausfüllen des Visumantragsformulars und die Vorlage von zwei Fotos erforderlich. Der Antragsteller muss in der Lage sein, seine Kosten während des Transits zu decken, und es darf kein gesundheitlicher, sicherheitsrelevanter oder die öffentliche Ordnung betreffender Umstand vorliegen, der seine Einreise in den Irak ausschließt.
  • Bei Transitanträgen können der Originalpass und eine farbige Passkopie verlangt werden. Der Antrag muss bei der für das Wohnsitzgebiet zuständigen irakischen diplomatischen Vertretung gestellt werden.
  • Die von der Botschaft in Washington veröffentlichte Transitvisumgebühr beträgt 50 US-Dollar, und diese Vertretung akzeptiert nur Barzahlung. Gebühr und Zahlungsmethode können bei Vertretungen in anderen Ländern abweichen.
  • Die Vertretung kann eine Vorabgenehmigung oder zusätzliche Dokumente von den irakischen Behörden anfordern.