San Marino:Visabestimmungen
San MarinoInformieren Sie sich über die Visabestimmungen für dieses Land. Letzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
San Marino Karte der Visabestimmungen
San Marino: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisevoraussetzungen
- San Marino stellt keine eigenen Einreisevisa aus und führt an der Landgrenze zu Italien keine regelmäßigen Passkontrollen durch. Dennoch ist für die Ankunft im Land zunächst die rechtmäßige Einreise nach Italien und in den Schengen-Raum erforderlich. Die Möglichkeit des Reisenden, San Marino zu erreichen, hängt von seiner Zulassung an der Schengen-Außengrenze ab.
- Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder gleichwertigen Reiseausweis mitführen, der von den italienischen und Schengen-Behörden anerkannt wird. Das Dokument muss noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Ein abgelaufener Reiseausweis wird nicht akzeptiert. Die bei visumfreier Einreise im Reisepass erforderliche Mindestanzahl freier Seiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- An der Schengen-Außengrenze können der Zweck und die Umstände der Reise erfragt werden. Vom Reisenden können eine Unterkunftsreservierung oder eine Unterkunftserklärung der einladenden Person, ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein Reiseplan sowie Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel für die Aufenthaltsdauer verlangt werden. Das Vorhandensein eines gültigen Reisepasses allein garantiert nicht die Zulassung zum Land. Die Einreise kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Nichterfüllung der Einreisevoraussetzungen verweigert werden.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Bargeld, Bank- oder Versicherungsgarantien, nutzbare Kreditinstrumente, Nachweise über vorab bezahlte Dienstleistungen oder regelmäßige Einkommensnachweise belegt werden. Falls die Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt wird, kann eine vom Gastgeber ausgestellte Unterkunftserklärung verwendet werden. Die Grenzbehörden können die finanzielle Leistungsfähigkeit bei der Einreise erneut überprüfen.
- In der amtlichen Tabelle der finanziellen Leistungsfähigkeit sind für Alleinreisende bei Reisen von ein bis fünf Tagen insgesamt 269,60 Euro vorgesehen; bei gemeinsamer Reise von zwei oder mehr Personen 212,81 Euro pro Person. Bei Reisen von sechs bis zehn Tagen beträgt der Tagesbetrag für einen einzelnen Reisenden 44,93 Euro, bei gemeinsam Reisenden 26,33 Euro pro Person. Bei Reisen von elf bis zwanzig Tagen werden für einen einzelnen Reisenden 51,64 Euro Festbetrag plus 36,67 Euro pro Tag; bei gemeinsam Reisenden 25,82 Euro Festbetrag plus 22,21 Euro pro Tag hinzugerechnet. Bei Reisen von mehr als zwanzig Tagen wird der Betrag ebenfalls anhand von Fest- und Tageskomponenten berechnet; die aktuelle amtliche Tabelle entsprechend der Reisedauer und Anzahl der Reisenden ist zugrunde zu legen.
- Kurzzeitige visumfreie Besucher können an der Schengen-Außengrenze der Erfassung von Passdaten, der Aufnahme eines Gesichtsbildes und, soweit anwendbar, der Abgabe von Fingerabdrücken im Rahmen des Einreise-/Ausreisesystems unterliegen. Weigert sich ein Reisender, der nicht von den entsprechenden Befreiungen profitiert, die geforderten biometrischen Daten zu liefern, kann dies zur Verweigerung der Einreise führen.
- Zum 12. Juli 2026 ist die elektronische Reisegenehmigung ETIAS noch nicht in Kraft und eine ETIAS-Beantragung vor der Reise ist nicht erforderlich. Für das System wird ein Start im letzten Quartal 2026 erwartet, jedoch ist das genaue Startdatum noch nicht bekannt gegeben worden.
- Ein einheitlicher Reisekrankenversicherungsschutz, die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, sowie die Anforderung eines Lichtbildes, einer Arbeitsbescheinigung, einer Studentenbescheinigung oder eines Impfzertifikats für alle Reisenden bei visumfreien Kurzbesuchen sind in den zentralen amtlichen Quellen nicht eindeutig festgelegt. Die Grenzbehörde kann jedoch je nach Reisezweck und persönlicher Situation unterstützende Dokumente verlangen.
- Reisende, die länger als 30 Tage in San Marino bleiben möchten, müssen vor Ablauf dieser Frist beim Ausländeramt der Gendarmerie von San Marino eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigung ist kein Einreisevisum für San Marino und ersetzt nicht das Recht auf Einreise in den Schengen-Raum.
Voraussetzungen für das Konsularvisum
- San Marino stellt keine konsularischen Einreisevisa aus. Reisende, die für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum benötigen, müssen vor Erreichen San Marinos über die Botschaft oder das Konsulat eines zuständigen Schengen-Staates ein gültiges Schengen-Visum einholen. Die zuständige Vertretung wird anhand der Schengen-Reiseroute, des Hauptziellandes im Schengen-Raum, des ersten Einreiselandes und der Vertretungsregelungen bestimmt. Der Antrag wird in der Regel bei der zuständigen Vertretung am Ort des rechtmäßigen Aufenthalts des Antragstellers gestellt.
- Die Liste der erforderlichen Dokumente variiert je nach Staatsangehörigkeit, verwendetem Reisedokument, Land des rechtmäßigen Aufenthalts, Reisezweck, Aufenthaltsdauer und der diplomatischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird. Das offizielle System 'Visto per l’Italia' erstellt nach Auswahl dieser Angaben ein personalisiertes Visumergebnis, die zuständige Vertretung und die anwendbare Dokumentenliste. Daher gibt es keine für alle Antragsteller gültige universelle Dokumentenliste.
- Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben werden. Im allgemeinen Schengen-Verfahren wird das Formular in einem Exemplar eingereicht und ein biometrisches Passfoto gemäß ICAO-Standards beigefügt. Die genauen Maße des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und die digitalen Dateispezifikationen sind in der zentralen italienischen Quelle nicht eindeutig angegeben; es gilt die aktuelle Checkliste der zuständigen Vertretung.
- Der Reisepass oder Reiseausweis muss noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und für Visumzwecke mindestens zwei freie Seiten enthalten. Das Dokument muss ein von den italienischen und Schengen-Behörden anerkanntes Reisedokument sein. Welche Seiten des Reisepasses in Kopie einzureichen sind, Einzelheiten zu beschädigten Pässen und Bedingungen für biometrische oder maschinenlesbare Pässe können je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und der Art des Dokuments variieren.
- Vom Antragsteller werden Belege verlangt, die den Reisezweck, die Reiseorganisation, die Rück- oder Weiterreise, die Unterkunft und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Dazu können ein Reiseplan, Transportreservierungen, Hotelreservierungen, eine Unterkunftserklärung, Bank- oder Einkommensnachweise sowie dem Reisezweck entsprechende Dokumente zu Beschäftigung, Ausbildung, Geschäftsbeziehungen oder familiären Bindungen gehören. Die genaue Dokumentenliste richtet sich nach der persönlichen Situation und der Checkliste der zuständigen Vertretung.
- Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, ein bestimmter Kontostand, das Format der Arbeitsbescheinigung, die Anzahl der Gehaltsabrechnungen, die Studentenbescheinigung, Firmenunterlagen, der Personalausweis und die Einzelheiten des Nachweises des rechtmäßigen Aufenthalts sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht einheitlich für alle Anträge festgelegt. Diese Dokumente variieren je nach Reisezweck, Aufenthaltsland und konsularischer Praxis.
- Bei der Beantragung eines Kurzzeit-Schengen-Visums muss eine in allen Schengen-Staaten gültige Reisekrankenversicherung vorgelegt werden, die die gesamte geplante Reise abdeckt und eine Deckung von mindestens 30.000 Euro bietet. Die Versicherung muss Kosten für medizinische Notfallversorgung, Krankenhausbehandlung und Rückführung aus medizinischen Gründen einschließlich des Todesfalls abdecken.
- Der Antrag ist grundsätzlich persönlich zu stellen. Ein Termin, die Identitätsprüfung, ein Gespräch zum Antrag und gegebenenfalls die Abnahme von Fingerabdrücken sind Teil des Verfahrens. Die Konsularbehörde kann vom Antragsteller zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein erneutes Interview verlangen. Ob bereits ordnungsgemäß abgenommene biometrische Daten wiederverwendet werden können, hängt von der persönlichen Situation und den geltenden Schengen-Bestimmungen ab.
- Wird die Reise auf Einladung einer in San Marino ansässigen Person oder Organisation durchgeführt, kann vom Ausländeramt der Gendarmerie von San Marino ein Einladungsschreiben angefordert werden. In diesem Verfahren können eine Kopie des gültigen Reisepasses, ein Krankenversicherungsnachweis, der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie eine Erklärung der einladenden Person, dass sie gegebenenfalls die Rückführungskosten übernimmt, verlangt werden. Alternativ kann die einladende Person vor einer zuständigen Amtsperson eine Unterkunftserklärung abgeben, in der sie die Verpflichtungen für Unterkunft, Krankenversicherung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Rückführung übernimmt. Das Einladungsschreiben ist keine automatische oder universelle Voraussetzung für jeden Antrag.
- Für die Ausstellung eines Einladungsschreibens von San Marino ist in der amtlichen Regelung eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro vorgesehen. Diese Zahlung ist getrennt von der Schengen-Visumgebühr und wird nur erhoben, wenn das betreffende Verfahren des Einladungsschreibens angewendet wird.
- Bei minderjährigen Antragstellern können eine Geburtsurkunde, Kopien der Ausweise oder Pässe der Eltern, ein Sorgerechtsnachweis und eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht reisenden Elternteils verlangt werden. Das genaue Format der Dokumente sowie die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder Legalisation variieren je nach Land der zuständigen Vertretung und der persönlichen familiären Situation. In der zentralen amtlichen Quelle ist keine einheitliche Checkliste für alle Minderjährigen veröffentlicht.
- Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Reisedatum gestellt werden und muss grundsätzlich mindestens 15 Tage vor der Reise eingereicht werden. Die übliche Bearbeitungszeit für ein Schengen-Visum beträgt 15 Tage; bei eingehender Prüfung oder Anforderung zusätzlicher Unterlagen kann die Frist auf bis zu 45 Tage verlängert werden.
- Die Standardgebühr für ein Kurzzeit-Schengen-Visum beträgt 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder im Alter von 6–12 Jahren. Für bestimmte Antragstellergruppen, aufgrund internationaler Abkommen oder der Staatsangehörigkeit können Ermäßigungen oder Gebührenbefreiungen gelten. Das Gegenstück in lokaler Währung, die Zahlungsmethode und die Servicegebühr eines externen Dienstleisters variieren je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
- Ein Kurzzeit-Schengen-Visum der Kategorie C ermöglicht einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen, wobei die zulässige Anzahl von Tagen auf dem Visumetikett angegeben wird. Das Visum kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Die Gültigkeit eines Visums für mehrere Einreisen kann je nach Reiseverlauf des Antragstellers und den entsprechenden Bedingungen zwischen einem und fünf Jahren betragen; die insgesamt zulässige kurze Aufenthaltsdauer unterliegt jedoch weiterhin der 90/180-Tage-Regel.
- Die Ausstellung eines Visums garantiert nicht automatisch das Recht auf Einreise an der Schengen-Außengrenze. Der Reisende kann an der Grenze aufgefordert werden, den Reisezweck, die Unterkunft, die finanzielle Leistungsfähigkeit, das Rückreiseticket, die Versicherung und andere unterstützende Unterlagen erneut vorzulegen. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen kann die Einreise verweigert werden.
San Marino: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt San Marino liegt auf dem Monte Titano und bietet einen historischen Stadtkern mit engen Gassen. Wichtigster Anreiseort ist das italienische Rimini, von wo aus Busverbindungen bestehen.
San Marino ist bekannt für seine drei mittelalterlichen Türme und die atemberaubende Aussicht auf die Adria. Besucher erkunden die Museen, das Einkaufsviertel und die Festungsanlagen.
Viele Reisende kombinieren einen Besuch in San Marino mit einem Aufenthalt an der italienischen Riviera. Tagesausflüge von Rimini oder Bologna aus sind üblich.
