Zypern:Visabestimmungen

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Zypern Karte der Visabestimmungen

Zypern: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Reisende, die von der visumfreien Einreise profitieren, müssen einen von der Republik Zypern anerkannten gültigen Reisepass oder ein Reisedokument mitführen. Der Reisende muss in der Lage sein, bei der Grenzkontrolle den Reisezweck und die Unterkunftsregelung darzulegen, über ausreichende finanzielle Mittel für die Aufenthaltsdauer und die Rückreise oder die Weiterreise in das nächste Land verfügen und darf nicht zu den Personen gehören, denen die Einreise in das Land untersagt ist.
  • Die visumfreie Einreise gewährt kein automatisches Einreiserecht. Die Grenzbehörden können einen Unterkunftsnachweis, ein Rück- oder Weiterreiseticket, Einladungsinformationen und einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel verlangen. Der Kurzaufenthalt beträgt maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen.
  • Eine separate Mindestgültigkeitsdauer und Anzahl freier Seiten für die Pässe visumfrei reisender Personen ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt. Der Reisepass muss während der gesamten Reise gültig, verwendbar und ein von der Republik Zypern anerkanntes Dokument sein.
  • Die Einreise in die Republik Zypern muss über offiziell anerkannte legale Einreiseorte erfolgen. Die legalen Einreiseorte sind die internationalen Flughäfen Larnaka und Baf sowie die Häfen Larnaka, Limasol, Latsi und Baf.

Antragsvoraussetzungen für ein Konsulatsvisum

  • Der Antrag ist grundsätzlich bei der für das Land des rechtmäßigen Aufenthalts des Antragstellers zuständigen Botschaft der Republik Zypern, dem Konsulat oder einem von der Vertretung ermächtigten Antragszentrum zu stellen. Die Antragsform kann je nach Vertretung als persönliche Antragstellung, über ein ermächtigtes Antragszentrum oder durch vorheriges elektronisches Hochladen der Unterlagen variieren.
  • Das Visumantragsformular muss vollständig und mit korrekten Angaben ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben werden. Die Formulare Minderjähriger müssen von den Eltern oder gesetzlichen Vormündern unterschrieben werden, oder es muss die von der Vertretung geforderte elterliche Zustimmung vorgelegt werden. Im Formular werden persönliche Daten, Angaben zum Reisedokument, Beruf, Reisezweck, Anzahl der Einreisen, geplante Ein- und Ausreisedaten, Angaben zur Unterkunft oder zur einladenden Person sowie die Art der Deckung der Reisekosten erläutert.
  • Das Reisedokument muss von der Republik Zypern anerkannt sein, mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus Zypern hinaus gültig sein, mindestens zwei freie Seiten enthalten und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Bei mehreren geplanten Reisen wird der Dreimonatszeitraum ab dem letzten geplanten Ausreisedatum berechnet.
  • Ein gültiger Aufenthaltstitel, ein Visum oder ein gleichwertiger Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in dem Land, in dem der Antrag gestellt wird, ist vorzulegen. Die Vertretung kann Kopien der biografischen Datenseite des Reisepasses, früherer zypriotischer oder Schengen-Visa und der Seiten mit Ein- und Ausreisestempeln verlangen.
  • Ein aktuelles Passfoto oder biometrisches Foto ist vorzulegen. Ein zentral festgelegtes einheitliches technisches Maß für das Foto, das für alle Vertretungen gilt, ist nicht genau angegeben. In einigen aktuellen Checklisten der Vertretungen wird ein Foto im Format 3,5 × 4,5 cm, mit weißem oder hellem Hintergrund, das innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurde und den ICAO-Standards entspricht, verlangt. Die Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, ist maßgeblich.
  • Bei Anträgen auf ein Kurzzeitvisum können biometrische Daten wie Foto und Fingerabdrücke erhoben werden. Fingerabdrücke werden normalerweise in Abständen von 59 Monaten erneut abgenommen. Antragsteller, von denen biometrische Daten erhoben werden müssen, können aufgefordert werden, persönlich zu erscheinen.
  • Je nach Reisezweck können eine Hin- und Rückflug- oder Weiterflugreservierung, eine Hotelreservierung, ein anderer Unterkunftsnachweis, ein Reiseplan, ein Nachweis über Geschäftstreffen oder eine Veranstaltung, eine Einladung zu einem Familien- oder Freundesbesuch, eine Arbeitsbescheinigung, Gehaltsinformationen, eine Studentenbescheinigung, Firmenunterlagen oder Nachweise über den beruflichen Status verlangt werden. Es wird empfohlen, Flugtickets nicht vor der Visumentscheidung endgültig zu kaufen.
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Aufenthalts- und Rückreisekosten zu decken. Kontoauszüge, Bankschreiben, Gehaltsinformationen oder Sponsorenunterlagen können akzeptiert werden. Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und der Mindestbetrag, der auf dem Konto vorhanden sein muss, sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt. Da in den Checklisten der Vertretungen Kontoauszüge für drei oder sechs Monate verlangt werden können, ist die aktuelle Liste der Antragsstelle anzuwenden.
  • Wenn der Antragsteller von einer Person beherbergt wird, kann das von dem Gastgeber in Zypern ausgefüllte und von einem zuständigen Beglaubigungsbeamten bestätigte Formular „Assumption of Responsibility to Host“ verlangt werden. Auch der Identitätsnachweis oder Reisepass des Gastgebers, der Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Zypern, Adressangaben und Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit können angefordert werden. Je nach Art des Dossiers ist es möglich, vom Gastgeber eine Bankgarantie zu verlangen.
  • Die Reisekrankenversicherung muss in Zypern gültig sein und die gesamte geplante Aufenthaltsdauer abdecken. Die Mindestdeckungssumme beträgt 30.000 Euro pro Person. Es wird erwartet, dass die Police die Kosten für dringende medizinische Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Rückführung aus medizinischen Gründen abdeckt.
  • Für minderjährige Antragsteller können die Geburtsurkunde, Kopien der Reisepässe der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds sowie die notariell oder von einer zuständigen Behörde beglaubigte Zustimmung des nicht mit dem Kind reisenden Elternteils verlangt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein amtliches Dokument vorzulegen, das das Sorgerecht oder den Grund, warum die Zustimmung des anderen Elternteils nicht vorgelegt werden kann, belegt.
  • Die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Legalisierung oder Apostille für Dokumente variieren je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Für diese Verfahren wurde keine einzige zentrale Regel veröffentlicht, die auf alle Anträge anwendbar ist.
  • Die Gebühr für das Standard-Kurzzeitvisum der Kategorie C und das Flughafentransitvisum beträgt 90 Euro. Für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren beträgt die Standardgebühr 45 Euro, für Kinder unter sechs Jahren null Euro. Aufgrund von Visaerleichterungsabkommen, familiären Bindungen oder besonderen Antragskategorien können abweichende Gebühren oder Befreiungen gelten. Die akzeptierte Zahlungsmethode ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben; die Methode variiert je nach Vertretung oder ermächtigtem Antragszentrum. Eine Servicegebühr des Antragszentrums kann zusätzlich zur Visumgebühr anfallen.
  • Anträge können in der Regel frühestens sechs Monate vor dem Reisedatum gestellt werden und müssen spätestens 15 Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden. Anträge von Seeleuten können bis zu neun Monate im Voraus angenommen werden. Die allgemeine Bearbeitungszeit beträgt maximal 15 Tage; in Einzelfällen, die eine zusätzliche Prüfung oder weitere Unterlagen erfordern, kann die Frist auf bis zu 45 Tage verlängert werden. Einige Vertretungen geben diese Fristen auf der Grundlage von Arbeitstagen an.
  • Das Kurzzeitvisum der Kategorie C kann für Tourismus, Geschäftsreisen, Familien- oder Freundesbesuche, offizielle Besuche, medizinische Gründe und ähnliche nicht Einwanderungszwecke verwendet werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. Antragstellern, die einen häufigen Reisebedarf nachweisen, kann ein Mehrfachvisum mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren ausgestellt werden; jedoch gilt bei jedem Aufenthalt die 90/180-Tage-Regel.
  • Das Langzeitvisum der Kategorie D kann einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr ermöglichen. Bei Anträgen auf Erwerbstätigkeit, Studium, Familienzusammenführung oder langfristigen Aufenthalt richtet sich die Liste der erforderlichen Unterlagen nach dem Reisezweck und der entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Genehmigung. Für diese Anträge gibt es keine einzige zentrale Liste von Unterlagen, die für alle Zwecke anwendbar ist.
  • Das zypriotische Visum gilt nur für das Hoheitsgebiet der Republik Zypern und gewährt kein Recht auf freien Personenverkehr im Schengen-Raum. Die Ausstellung eines Visums stellt keine Garantie für die endgültige Einreise in das Land dar. Die konsularischen oder Grenzbehörden können zusätzliche Unterlagen, ein persönliches Gespräch oder Erläuterungen verlangen.

Voraussetzungen für ein Visum bei der Ankunft

  • Ein Visum bei der Ankunft oder an der Grenze ist keine übliche Reisemethode. Kurzzeitvisa der Kategorie C und Flughafentransitvisa können nur in Notfällen, mit Genehmigung des Direktors der Abteilung für Zivilregister und Migration und ausnahmsweise bei Ankunft an einem legalen Einreiseort der Republik Zypern ausgestellt werden.
  • Der Antragsteller muss die Notfall- und Ausnahmesituation darlegen, ein gültiges Reisedokument vorlegen und den Reisezweck sowie die geplante Aufenthalts- oder Transitr Route nachweisen. Unterkunftsnachweis, Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende finanzielle Mittel und Unterlagen, die das Recht auf Einreise in das Endbestimmungsland belegen, können je nach Fall verlangt werden.
  • Die Standardgebühr für ein an der Grenze ausgestelltes Visum der Kategorie C beträgt 90 Euro. In Fällen, in denen eine Reisekrankenversicherung am Grenzübergang nicht beschafft werden kann, kann ausnahmsweise auf die Versicherungspflicht verzichtet werden. An der Grenze ausgestellte Visa können nicht verlängert werden.
  • Ein Grenzvisum kann nur an den internationalen Flughäfen Larnaka und Baf sowie an den offiziell anerkannten legalen Häfen bearbeitet werden. Es sollte nicht mit der Annahme gereist werden, dass ein Visum bei der Ankunft ohne vorherige Genehmigung des Notfalls ausgestellt wird.

Voraussetzungen für ein Transitvisum

  • Ein Flughafentransitvisum erlaubt den Umstieg zwischen zwei internationalen Flügen, ohne den internationalen Transitbereich eines Flughafens in Zypern zu verlassen. Dieses Visum gewährt kein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Zypern. Bei Umstiegen, die das Verlassen des Transitbereichs erfordern, kann ein entsprechendes Kurzzeit-Einreisevisum erforderlich sein.
  • Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben; ein gültiges Reisedokument, ein aktuelles Foto, ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in dem Land, in dem der Antrag gestellt wird, biometrische Daten und die Visumgebühr sind vorzulegen. Das Reisedokument muss mindestens drei Monate über das geplante letzte Ausreisedatum hinaus gültig sein, zwei freie Seiten enthalten und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
  • Eine bestätigte oder überprüfbare Weiterflugreservierung ist vorzulegen. Falls ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Einreisegenehmigung für das endgültige Zielland erforderlich ist, ist dieses Dokument ebenfalls dem Antrag beizufügen. Das Konsulat kann zusätzliche Unterlagen verlangen, die die Echtheit der Transitr Route und des Rechts auf Einreise in das nachfolgende Land belegen.
  • Die Standardgebühr für ein Flughafentransitvisum beträgt 90 Euro. Bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren beträgt die Standardgebühr 45 Euro, bei Kindern unter sechs Jahren null Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel maximal 15 Tage, kann sich jedoch in Fällen, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, auf bis zu 45 Tage verlängern.
Bevölkerung
1,382,334(2026 geschätzt)
Amtssprache
Griechisch, Türkisch
Regierungsform
Präsidialrepublik
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Nikosia
Währung
Euro
Fläche
9.251 km²
Telefonvorwahl
+357

Zypern: Wichtige Reiseziele

Nikosia, die Hauptstadt Zyperns, liegt im Landesinneren und ist kulturelles Zentrum der Insel. Die meisten Reisenden kommen über die internationalen Flughäfen Larnaka oder Paphos an, von wo aus die Städte gut erreichbar sind.

Limassol lockt mit lebhafter Uferpromenade und historischer Altstadt, während Paphos für seine antiken Mosaiken und die Bucht von Aphrodite bekannt ist. Die Küste bietet zahlreiche Strände und Buchten für Erholungssuchende.

Aufgrund der kurzen Distanzen lässt sich die Insel gut mit dem Mietwagen erkunden. Tagesausflüge von Küstenorten ins Troodos-Gebirge sind beliebt. Busverbindungen verbinden die wichtigsten Städte wie Nikosia, Limassol und Paphos.