Zentralafrikanische Republik:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher
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Zentralafrikanische Republik:Karte der Visumanforderungen
Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.
Zentralafrikanische Republik: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Konsulatsvisum – Antragsvoraussetzungen
- Visumanträge für Kurz- und Langzeitaufenthalte in der Zentralafrikanischen Republik werden über die diplomatische Vertretung gestellt. Der Antrag kann online begonnen oder mit einem Papierformular vorbereitet werden. Wer den Antrag online stellt, muss ein Konto erstellen, die Angaben im Formular vollständig ausfüllen und das Formular nach Bestätigung der Angaben ausdrucken. Das alleinige Absenden des Formulars über das Internet ist nicht ausreichend.
- Dem ausgefüllten Antragsformular sind der gültige Reisepass im Original, eine Kopie des Reisepasses, zwei Passfotos und dem Reisezweck entsprechende Belege beizufügen.
- Das Antragsformular enthält Felder für einen gewöhnlichen Reisepass, Dienstpass, Diplomatenpass und – sofern angegeben – andere Reisepass- oder Reisedokumentarten. Reisepassnummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsort und Ablaufdatum sind einzutragen.
- Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein.
- Im Antragsformular werden abgefragt: Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und -land, Staatsangehörigkeit bei Geburt, aktuelle Staatsangehörigkeit, Wohnadresse, Familienstand, Beruf, Arbeitgeber und Arbeitgeberanschrift. Auch die Namen der Eltern, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind in das Formular einzutragen.
- Im Formular ist anzugeben, ob die Reise zu privatem Besuch, Urlaub, Geschäftsreise, Erwerbstätigkeit, offiziellem Auftrag oder einem anderen Zweck erfolgt. Hauptzielort, Adresse in der Zentralafrikanischen Republik, familiäre Bindungen oder andere Kontaktpersonen, Anzahl der mitreisenden Personen, geplante Aufenthaltsdaten und -dauer, Verkehrsmittel, Einreisepunkt und Reiseroute sind einzutragen.
- Der Aufenthaltsort im Land, die zu besuchenden Städte und ob bereits früher Reisen in die Zentralafrikanische Republik unternommen wurden, sind ebenfalls anzugeben. Sofern frühere Reisen vorliegen, sind Einreisedatum, Aufenthaltsdauer, Reisezweck, besuchte Städte und kontaktierten Personen einzutragen.
- Der Antragsteller muss erklären, dass er die Zentralafrikanische Republik vor Ablauf des erteilten Visums verlassen wird. Das Formular ist zu datieren und zu unterschreiben. Falschangaben können zu rechtlichen Sanktionen und zur Ablehnung künftiger Visumanträge führen.
- Ein Flugticket ist den Antragsunterlagen beizufügen.
- Je nach Reisezweck sind Kopien von Belegen wie Einladungsschreiben, Dienstreiseauftrag oder Hotelreservierung vorzulegen.
- Bei Antragstellern zu touristischen Zwecken wird ein vom Tourismusministerium der Zentralafrikanischen Republik ausgestelltes Dokument verlangt.
- Journalisten müssen eine Akkreditierungsbescheinigung vorlegen. Bei offiziellen Dienstreisen oder institutionellen Reisen kann der Dienstreiseauftrag als Beleg verwendet werden.
- Ein Kurzzeitvisum kann für einen Zeitraum von 1 bis 30 Tagen oder 30 bis 45 Tagen beantragt werden. Bei der Botschaft in Paris beträgt die Gebühr für ein Kurzzeitvisum von 1 bis 30 Tagen 80 Euro, für ein Kurzzeitvisum von 30 bis 45 Tagen 160 Euro. Für die beschleunigte Bearbeitung wird eine zusätzliche Gebühr von 20 Euro erhoben.
- Für akkreditierte Nichtregierungsorganisationen und Vereine beträgt die Gebühr für ein Kurzzeitvisum 30 Euro.
- Ein Langzeitvisum kann für einen Zeitraum von 45 bis 90 Tagen beantragt werden. Bei der Botschaft in Paris beträgt die Gebühr für ein Langzeitvisum 300 Euro. Für die beschleunigte Bearbeitung wird eine zusätzliche Gebühr von 20 Euro erhoben.
- Für akkreditierte Nichtregierungsorganisationen und Vereine beträgt die Gebühr für ein Langzeitvisum 50 Euro.
- Die Gebühr kann per Überweisung auf das Bankkonto der Botschaft in Paris oder bei persönlicher Vorsprache in der Botschaft in bar entrichtet werden. Bei Banküberweisung sind die Bankverbindung der Botschaft zu verwenden. Die Gebühren und Zahlungsmethoden anderer diplomatischer Vertretungen können abweichen.
- Ein Kurzzeitvisum wird physisch in den Reisepass eingeklebt. Das bloße Ausfüllen oder Bestätigen des Online-Antragsformulars allein stellt kein für die Reise gültiges elektronisches Visum dar.
- Der Antrag und der Original-Reisepass können per Post eingereicht werden. Falls der Reisepass nach Abschluss des Verfahrens per Post zurückgesendet werden soll, muss der Antragsteller einen an sich selbst adressierten, frankierten Umschlag beilegen und den Rückversand über den Chronopost-Dienst organisieren.
- Die Abholung von Kurzzeit-, Langzeit- und Höflichkeitsvisa im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Paris erfolgt 72 Stunden nach Einreichung der Unterlagen. Diese Frist gilt ausschließlich für die von der Botschaft in Paris veröffentlichte Serviceordnung und ist keine allgemeingültige Bearbeitungszeit für andere Botschaften oder Konsulate.
- Die Optionen und Bedingungen für die Ausstellung eines Visums für einmalige oder mehrmalige Einreise sind in den veröffentlichten Pariser Antragsformularen nicht eindeutig festgelegt. Ein letztes Datum, bis zu dem das Visum ab dem Ausstellungsdatum genutzt werden kann, ist ebenfalls nicht spezifiziert.
- Es sind zwei Passfotos vorzulegen.
- Ein Kontoauszug, eine Gehaltsbescheinigung oder ein bestimmter Mindestbetrag an finanzieller Leistungsfähigkeit sind nicht als für alle Antragsteller verbindliche Dokumente aufgeführt.
- Eine Reisekrankenversicherung ist nicht ausdrücklich für alle Antragsteller vorgeschrieben.
- Es ist keine gemeinsame Voraussetzung veröffentlicht, die für alle Antragsteller den Nachweis eines legalen Aufenthalts oder einer Aufenthaltserlaubnis im Land der Antragstellung betrifft. Diese Bedingung kann je nach Zuständigkeitsbereich der angerufenen Botschaft variieren.
- Es ist keine universelle Anforderung zur Vorlage eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis eines anderen Landes veröffentlicht.


