Mikronesien:Visabestimmungen

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Mikronesien Karte der Visabestimmungen

Mikronesien: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Für die Einreise zum Zweck eines kurzfristigen Besuchs ist keine vorherige Beantragung eines Visums oder einer schriftlichen Einreisegenehmigung erforderlich. Die erste zulässige Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage.
  • Der Reisende muss bei der Einreise einen gültigen Reisepass mitführen. Der Reisepass muss nach Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer noch mindestens 120 Tage gültig sein. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Es wurde keine allgemeine Anforderung veröffentlicht, dass der Reisepass maschinenlesbar oder biometrisch sein muss. Auch detaillierte Kriterien für die Annahme beschädigter Pässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Der Reisende muss bei der Einreise das für das Ankunftsdatum ausgefüllte Einwanderungs- und Ausreisekontroll-Formular 5004 vorlegen. Es ist vorgesehen, dass das Formular vom Beförderer vor der Ankunft an den Reisenden ausgehändigt wird. Ein elektronisches Einreisegenehmigungssystem oder ein Online-Vorregistrierungssystem ist nicht bestätigt.
  • Die Einreise ist nur über offiziell festgelegte Einreisehäfen möglich. Reisen mit kommerziellen Flugzeugen zwischen den Bundesstaaten der Föderierten Staaten von Mikronesien können einwanderungsrechtlich als internationale Reisen betrachtet werden, und der Reisende kann bei der Ankunft in einem anderen Bundesstaat aufgefordert werden, seine Dokumente erneut vorzuweisen.
  • Der Reisende muss nachweisen, dass er das Land am Ende des zulässigen Besuchszeitraums verlassen kann und zu einem weiteren Ziel reisen kann, an dem seine Reisedokumente akzeptiert werden. Dieser Nachweis wird in der Regel durch ein gültiges kommerzielles Beförderungsticket zu einem Ziel außerhalb des Landes erbracht. Die zuständige Behörde kann auch einen anderen Nachweis als ausreichend erachten.
  • Einem Reisenden, der kein Weiterreiseticket besitzt, kann nach Ermessen der zuständigen Behörde die Einreise unter der Auflage gestattet werden, dass er das Ticket sofort kauft. Einer Person, die nicht nachweisen kann, dass sie das Land verlassen kann, kann die Einreise verweigert werden.
  • Der Reisende muss während des Besuchs über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Wie die finanzielle Leistungsfähigkeit durch Kontoauszug, Bargeld, Kreditkarte oder eine andere Methode nachzuweisen ist, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und der erforderliche Mindestbetrag sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Eine Hotelreservierung oder ein anderer Nachweis der Unterkunft ist nicht als allgemeine Anforderung für alle Kurzzeitbesucher veröffentlicht. Eine Reisekrankenversicherung und der Mindestdeckungsbetrag der Versicherung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Von einem Reisenden, der aus einem Gebiet kommt, das offiziell als infiziertes Gebiet eingestuft ist, kann ein gültiges internationales Impfzertifikat oder ein gleichwertiges lokales Dokument für die betreffende Krankheit verlangt werden. Diese Anforderung ist keine allgemeine Impfpflicht für alle Reisenden.
  • Eine Person, die die ursprüngliche Aufenthaltsdauer von 30 Tagen verlängern möchte, muss persönlich beim nächstgelegenen Einwanderungsbüro vorsprechen und einen schriftlichen Antrag unter Angabe der Verlängerungsgründe einreichen. Zusätzlich kann ein Zeitraum von höchstens 60 Tagen gewährt werden. Somit kann der Gesamtaufenthalt im Status eines Kurzzeitbesuchers 90 Tage erreichen.
  • Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Status eines Kurzzeitbesuchers wird keine Gebühr erhoben. Die offizielle Bearbeitungszeit für einen Verlängerungsantrag ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Für Besuche, die 90 Tage überschreiten, ist eine Besucher-Einreisegenehmigung erforderlich. Mit einer Langzeitbesuchergenehmigung kann der Gesamtaufenthalt höchstens ein Jahr betragen. Eine Person, die eine Einreisegenehmigung benötigt, muss den Antrag vor der Ankunft im Land stellen, die anfallende Gebühr entrichten und die genehmigte Einreisegenehmigung bei der Einreise mitführen.
  • Das Antragsformular für eine Einreisegenehmigung muss in Großbuchstaben oder am Computer ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben werden. Auf dem Formular werden folgende Angaben verlangt: Vor- und Nachname, Wohn- und Postanschrift, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Reisepassnummer, Ausstellungsdatum und -ort des Reisepasses, Beruf, Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden), Name und Anschrift des Arbeitgebers oder Sponsors im Land, Familienstand und Angaben zu mitreisenden Familienangehörigen.
  • Der Antragsteller muss angeben, ob er bereits zuvor einen Antrag auf eine Einreisegenehmigung gestellt hat, sowie den Zweck, das Ergebnis, die Genehmigungsnummer und das Ablaufdatum des vorherigen Antrags. Ferner sind der Reisezweck, die zu besuchenden Orte, die geplante Aufenthaltsdauer, das voraussichtliche Einreisedatum und das zu verwendende Beförderungsmittel anzugeben.
  • Ein Antragsteller, der geschäftliche oder kommerzielle Aktivitäten durchführen möchte, muss die durchzuführende Tätigkeit, den Namen und die Anschrift des Unternehmens oder der Organisation, die er vertritt, die betreffenden Produkte oder Dienstleistungen sowie die Informationen über die zu treffenden Personen oder Unternehmen im Detail angeben. Falls eine kurzfristige vertragliche Beschäftigung ausgeübt wird, ist eine Kopie des Arbeitsvertrags vorzulegen.
  • Dem Antrag auf eine Einreisegenehmigung ist eine Fotokopie der Seite des Reisepasses beizufügen, die die persönlichen Daten, das Ausstellungsdatum und das Ablaufdatum enthält. Es wird ein Passfoto verlangt, und der Antragsteller muss die Rückseite des Fotos unterschreiben. Die genauen Maße des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und andere technische Merkmale sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Dem Antrag ist ein polizeiliches Führungszeugnis von dem letzten Ort, an dem der Antragsteller mindestens 6 Monate gelebt hat, beizufügen. Das Dokument muss belegen, dass keine Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens oder eines Verbrechens der moralischen Verwerflichkeit vorliegt. Im Antragsformular wird verlangt, dass das polizeiliche Führungszeugnis aus dem Herkunftsland oder dem Wohnort innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt wurde.
  • Dem Antrag ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis beizufügen, das den guten Gesundheitszustand des Antragstellers bescheinigt und von einem Arzt unterschrieben ist. Das Gesundheitszeugnis kann auch in den Föderierten Staaten von Mikronesien ausgestellt werden. Von Personen, die vor der Antragstellung sechs Monate im Land ansässig waren, werden kein polizeiliches Führungszeugnis und kein Gesundheitszeugnis verlangt.
  • Sofern auf die Situation des Antragstellers anwendbar, ist eine notariell beglaubigte Unterstützungserklärung oder Unterhaltsverpflichtungserklärung vorzulegen. Der Mindestbetrag, der auf dem Bankkonto des Sponsors vorhanden sein muss, und die vom Sponsor vorzulegenden Standard-Finanzdokumente sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Die Namen der den Antrag begleitenden Familienangehörigen, ihr Verhältnis zum Antragsteller sowie ihre Geburtsdaten und -orte sind in das Formular einzutragen. Für Minderjährige wurde keine zentrale Checkliste veröffentlicht, die für alle Anträge in Bezug auf Geburtsurkunde, elterliche Zustimmungserklärung oder Sorgerechtsdokument gilt.
  • Es wurde keine universelle Anforderung veröffentlicht, dass Dokumente allgemein übersetzt, mit einer Apostille versehen oder legalisiert werden müssen. In Fällen, in denen eine Unterstützungserklärung oder Unterhaltsverpflichtungserklärung anwendbar ist, ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
  • Die veröffentlichte Gebühr für eine Langzeitbesucher-Einreisegenehmigung beträgt 25 US-Dollar. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch wie viele Tage vor der Reise der Antrag gestellt werden muss und die offizielle Bearbeitungszeit sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Einreisegenehmigungen sind verlängerbar, sofern kein anderer Zeitraum festgelegt wurde. Der Verlängerungsantrag muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Genehmigung und in jedem Fall vor deren Ablauf gestellt werden. Der Antragsteller muss persönlich beim nächstgelegenen Einwanderungsbüro mit seinem Reisepass und der aktuellen Einreisegenehmigung vorsprechen.
  • Die allgemeinen Bedingungen dafür, ob eine Einreisegenehmigung für die einmalige oder mehrmalige Einreise gilt, sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Es wurde keine Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken, biometrischen Daten oder zu einem standardmäßigen Vorstellungsgespräch veröffentlicht. Die Einwanderungsbehörde kann je nach Reisezweck und beantragter Genehmigungsart zusätzliche Erläuterungen oder Nachweise verlangen.
Bevölkerung
114,183(2026 geschätzt)
Amtssprache
Englisch; regionale Amtssprachen: Chuukesisch, Kosraeanisch, Ponapeanisch, Yapesisch
Regierungsform
Föderale Republik in freier Assoziation mit den Vereinigten Staaten
Kontinent
Ozeanien
Hauptstadt
Palikir
Währung
US-Dollar
Fläche
702 km²
Telefonvorwahl
+691

Mikronesien: Wichtige Reiseziele

Die Hauptstadt Palikir liegt auf der Insel Pohnpei, dem politischen und administrativen Zentrum Mikronesiens. Der wichtigste internationale Ankunftspunkt ist der Flughafen Pohnpei, der vor allem Verbindungen über Guam bietet.

Die Föderierten Staaten von Mikronesien bestehen aus über 600 Inseln, die in vier Bundesstaaten gegliedert sind. Kulturell und touristisch bedeutend sind neben Pohnpei die Inseln Yap, Chuuk und Kosrae, die mit ihren traditionellen Tänzen, dem Tauchen und den Ruinen von Nan Madol beeindrucken.

Reisende nutzen in der Regel Inlandsflüge zwischen den Hauptinseln, wobei Pohnpei als Ausgangspunkt dient. Eine typische Route führt von Guam über Pohnpei zu den weiter entfernten Inseln wie Yap oder Chuuk.