Andorra:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 105. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 93.

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Andorra: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Andorra:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Andorra: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Andorra verlangt für Kurzaufenthalte kein eigenes Einreisevisum. Bei der Einreise in das Land muss ein gültiger Reisepass oder ein je nach Situation des Reisenden anerkanntes gültiges nationales Ausweisdokument mitgeführt werden.
  • Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer als Tourist beträgt 90 Tage. Personen, die länger bleiben, arbeiten, studieren oder sich niederlassen möchten, müssen die entsprechende andorranische Einwanderungsgenehmigung beantragen.
  • Andorra ist nur auf dem Landweg über Frankreich oder Spanien erreichbar. Daher muss der Reisende zusätzlich zu den eigenen Einreisebedingungen Andorras auch die Bedingungen für die Einreise in den Schengen-Raum, die Ausreise aus diesem und die Wiedereinreise über Frankreich oder Spanien erfüllen.
  • Ein reisepflichtiger Schengen-Visuminhaber muss je nach Reiseroute mindestens über ein gültiges Schengen-Visum mit zwei Einreisen oder über ein Mehrfacheinreisevisum verfügen. Da der Grenzübertritt nach Andorra als Ausreise aus dem Schengen-Raum betrachtet werden kann, kann ein Reisender, der mit einem Schengen-Visum für eine einmalige Einreise nach Andorra einreist, möglicherweise nicht wieder in den Schengen-Raum einreisen.
  • Wenn Andorra einmal besucht wird und dann in den Schengen-Raum zurückgekehrt wird, ist ein Visum mit zwei Einreisen erforderlich; wenn mehrere Grenzübertritte zwischen Andorra und dem Schengen-Raum erfolgen, kann ein Mehrfacheinreisevisum erforderlich sein. Das erforderliche Schengen-Visum muss nicht bei den andorranischen Behörden, sondern je nach Route bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat Frankreichs oder Spaniens beantragt werden.
  • In Fällen, in denen kein gültiges Schengen-Visum erforderlich ist, kann die Einreise mit einem gültigen Reisepass erfolgen. Personen, die zur Reise mit einem nationalen Ausweis berechtigt sind, können ihren gültigen Ausweis verwenden.
  • Da der Reisende über Frankreich oder Spanien reist, muss das Reisedokument auch die entsprechenden Schengen-Grenzbestimmungen erfüllen.
  • Reisende, die ein Schengen-Visum benötigen, müssen zusätzlich die für den entsprechenden Schengen-Visumsantrag geltenden Versicherungsanforderungen erfüllen.
  • Minderjährige, die mit ihren Eltern, gesetzlichen Vormündern oder gesetzlichen Vertretern reisen, müssen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mitführen. Das Kind kann, wo anwendbar, im Pass eines Elternteils eingetragen sein; dies ist jedoch keine allgemeine Verpflichtung.
  • Ein Kind, das allein oder mit einer anderen Person ohne seine Eltern oder seinen gesetzlichen Vormund reist, muss einen gültigen Reisepass mitführen. In Fällen, in denen mit einem gültigen nationalen Ausweis gereist wird, muss auch eine schriftliche Reiseerlaubnis vorgelegt werden, die von einem Elternteil, gesetzlichen Vormund oder gesetzlichen Vertreter unterzeichnet wurde.
  • Die Rechtsvorschriften des Landes, das der minderjährige Reisende verlässt, können zusätzlich zur elterlichen Zustimmung eine Ausreiseerlaubnis verlangen, die von der Polizeibehörde oder einer anderen zuständigen Stelle ausgestellt wurde. Das Format des erforderlichen Dokuments, die notarielle Beglaubigung, die Übersetzung und ob Kopien der Reisepässe der Eltern vorzulegen sind, können je nach den Regeln des Landes, in dem das Kind seine Reise beginnt, variieren.
  • Die andorranischen Behörden können zusätzliche Überprüfungen und Dokumentenkontrollen bezüglich der Reise minderjähriger Reisender durchführen.
  • Bei Grenzübertritten über Frankreich oder Spanien können für Reisende, die unter das Schengener Ein-/Ausreisesystem fallen, die Ein- und Ausreisedaten elektronisch erfasst und biometrische Datenkontrollen durchgeführt werden. Dieses Verfahren ist kein von Andorra durchgeführtes Visum- oder elektronisches Reisegenehmigungsverfahren.
  • Es existieren kein andorranisches Antragsformular, kein Lichtbild, keine Visumgebühr, keine Zahlungsmethode, keine Visabearbeitungszeit und keine elektronische Bestätigung, da Andorra für Kurzzeitbesucher kein eigenes Visum ausstellt.