Paraguay:Visabestimmungen

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Paraguay Karte der Visabestimmungen

Paraguay: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Der Reisende muss einen gültigen Reisepass mitführen, der von Paraguay als Reisedokument anerkannt wird. In Fällen, in denen regionale Reiseabkommen gelten, kann auch ein gültiger nationaler Personalausweis als Reisedokument akzeptiert werden.
  • Eine für alle visumfreien Reisenden geltende einheitliche Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Bei Einreise mit einem demnächst ablaufenden Reisedokument kann die gewährte Aufenthaltsdauer unter Berücksichtigung des Ablaufdatums des Dokuments begrenzt werden.
  • Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Es wurde kein einheitlicher zentraler Standard veröffentlicht, der für alle visumfreien Reisenden hinsichtlich der Anforderung biometrischer oder maschinenlesbarer Pässe oder der Annahme beschädigter Pässe gilt.
  • Alle Reisenden müssen ihre Ein- und Ausreise an den zuständigen Land-, Luft- oder Flussgrenzkontrollstellen der Nationalen Einwanderungsbehörde Paraguays registrieren lassen. Die Einwanderungsregistrierung ist kostenlos.
  • Der bei der Einreise in den Reisepass gestempelte Einreisestempel oder die vom Einwanderungsbeamten ausgestellte Einreisekarte muss aufbewahrt werden. Dieses Dokument muss bei der Ausreise vorgelegt werden.
  • Ausländern, die zu einem vorübergehenden Besuch zugelassen werden, kann je nach Art der Einreise eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen gewährt werden. Die gewährte Frist kann nach Ermessen der Einwanderungsbehörde einmalig verlängert werden, sofern vor Ablauf ein Antrag gestellt wird. Der Reisende muss sich nach der im Einreisestempel oder Einreisedokument angegebenen Frist richten.
  • Das Recht auf visumfreie Einreise darf nur für den genehmigten kurzfristigen Reisezweck genutzt werden. Sind eine Erwerbstätigkeit, ein Aufenthalt oder eine Tätigkeit außerhalb des genehmigten Rahmens geplant, muss das entsprechende Einwanderungs- oder Visumverfahren gesondert durchgeführt werden.
  • Ein Rückflugticket, ein Weiterreiseticket, eine Hotelreservierung, ein Kontoauszug, eine Arbeitsbescheinigung, ein Studentenausweis, ein bestimmter Mindestkontostand oder eine Reisekrankenversicherung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig als gemeinsame und obligatorische Dokumente für alle visumfreien Reisenden festgelegt.
  • Minderjährige Reisende müssen eigene gültige Reisedokumente mitführen. Von Kindern, die im Rahmen einer regionalen Reisevereinbarung mit einem Personalausweis reisen, kann eine Geburtsurkunde oder ein Familienbuch zum Nachweis des Eltern-Kind-Verhältnisses verlangt werden. Reist das Kind allein, mit einem Dritten oder ohne einen der erforderlichen Elternteile, kann eine von den zuständigen Behörden ausgestellte und ggf. beglaubigte Reisegenehmigung verlangt werden. Die erforderliche Form der Genehmigung und Beglaubigung variiert je nach Aufenthaltsstatus des Kindes und den Reisebedingungen.
  • Reisende im Alter von 1 bis 59 Jahren, die aus einem von den Gesundheitsbehörden als Gelbfieber-Risikogebiet eingestuften Gebiet kommen, müssen den Internationalen Impfausweis, der die Gelbfieberimpfung nachweist, in physischer oder digitaler Form vorlegen. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor der Reise erfolgt sein.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen eine von einem Arzt oder einer zuständigen Gesundheitsbehörde ausgestellte ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese Personen können nach der Einreise 6 Tage lang gesundheitlich überwacht werden. Kinder unter 1 Jahr, Personen ab 60 Jahren sowie Transitreisende, die einen Zwischenstopp von nicht mehr als 24 Stunden im Risikogebiet haben, sind von der Zertifikatspflicht befreit.
  • Ein Reisender, der in einem als Risikogebiet geltenden Ort geboren wurde, aber in einem anderen Land wohnt, kann durch Vorlage eines Nachweises des aktuellen Wohnsitzes eine Neubewertung der gesundheitlichen Anforderung beantragen. Die Liste der Risikogebiete kann sich je nach epidemiologischer Lage ändern.

Voraussetzungen für das Visum bei der Einreise (Visa on Arrival)

  • Das Visum bei der Einreise wird nur am internationalen Flughafen Silvio Pettirossi in Asunción ausgestellt. Diese Möglichkeit steht an anderen Flughäfen, Landgrenzen, Flusshäfen oder anderen Einreiseorten grundsätzlich nicht zur Verfügung.
  • Ein Reisender, der die direkte Visum-bei-Einreise-Regelung ohne Vorabverfahren in Anspruch nehmen kann, muss bei der Ankunft im Land einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten vorlegen und die entsprechende Visagebühr entrichten. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Die Gebühr für das Visum bei der Einreise kann je nach Reisepass und Gegenseitigkeitsregelung variieren. Ein für alle Reisende geltender einheitlicher Betrag ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch die auf der zentralen Visum-bei-Einreise-Seite akzeptierten Zahlungsmethoden sind nicht eindeutig angegeben.
  • Ein Reisender, der nicht unter die direkte Visum-bei-Einreise-Regelung fällt, kann nur in Ausnahme- und begründeten Fällen eine vorherige elektronische Genehmigung zur Ausstellung eines Visums bei der Einreise beantragen. Dieses Verfahren stellt keine reguläre Visumalternative dar.
  • Bei einem Ausnahmeantrag muss eine in Paraguay ansässige natürliche oder juristische Person als Einladender auftreten. Der Antrag kann geprüft werden, wenn am Wohnort des Reisenden keine paraguayische Botschaft oder kein Konsulat vorhanden ist und die Reise auf einen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, sportlichen, internationalen Veranstaltungsgrund oder einen anderen berechtigten Grund gestützt wird.
  • Der Reisende muss das offizielle Online-Visumformular ausfüllen, als Bearbeitungsbehörde die Option 'Trámites MRE' auswählen und die vom System verlangten Dokumente hochladen. Die Liste der Dokumente kann je nach Status des Antragstellers, Reisezweck und Einladendem zusammengestellt werden.
  • Im Rahmen des Online-Touristenantrags muss ein aktuelles, von vorne aufgenommenes, 3 × 4 Zentimeter großes Foto mit weißem Hintergrund und ohne Accessoires im JPG-Format hochgeladen werden. Ein farbiges Bild des Reisepasses und ggf. farbige Bilder physischer oder elektronischer Visa, die von anderen Ländern ausgestellt wurden, können verlangt werden.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch eine Arbeitsbescheinigung, eine Bankbescheinigung oder einen anderen von der zuständigen Behörde akzeptierten Nachweis belegt werden. Der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, sowie der erforderliche Mindestbetrag auf dem Konto sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Eine Unterkunftsreservierung, ein vorläufiger Flugplan, ein Busticket oder Angaben zur Art der Einreise in das Land können verlangt werden. Eine Reisekrankenversicherung und eine Mindestversicherungssumme sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Der Einladende muss ein Einladungsschreiben an die Direktion für Pässe und konsularische Dienste des Außenministeriums richten. Das Einladungsschreiben muss über das Online-Registrierungssystem für Einladende übermittelt werden.
  • Das online eingereichte Einladungsschreiben muss mit einer gültigen elektronischen Signatur gemäß der Rechtsvorschriften für elektronische Transaktionen unterzeichnet sein. Eingescannte Unterschriften, Fotos von Unterschriften oder in das Dokument eingefügte Bilder von Unterschriften werden nicht als gültige elektronische Signatur anerkannt.
  • Verfügt der Einladende über keine gültige elektronische Signatur, muss das Einladungsschreiben physisch mit einer notariell beglaubigten handschriftlichen Unterschrift eingereicht werden. Die physische Einreichung entbindet den Einladenden nicht von der Verpflichtung, die Online-Registrierung abzuschließen.
  • Das Antragsformular und die Dokumente des Einladenden müssen mindestens 30 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum eingereicht werden. Da Sicherheitsüberprüfungen von Berichten anderer staatlicher Stellen abhängen, ist die genaue Bearbeitungszeit in der zentralen amtlichen Quelle nicht angegeben.
  • Bei Genehmigung des Antrags wird dem Reisenden und dem Einladenden per E-Mail eine elektronische Genehmigung zur Ausstellung eines Visums bei der Einreise zugesandt. Der Reisende muss dieses Dokument während der Reise in einer Form mitführen, die bei Grenz- und Beförderungskontrollen vorgelegt werden kann.
  • Die elektronische Vorabgenehmigung allein ist kein in den Reisepass eingetragenes Visum. Das Visum wird in den Reisepass eingestempelt, nachdem der Reisende am internationalen Flughafen Silvio Pettirossi angekommen und die entsprechende Gebühr entrichtet hat.
  • Ob das Visum bei der Einreise für eine einmalige oder mehrfache Einreise gilt, der Gültigkeitszeitraum des Visums und die genaue Aufenthaltsdauer, die mit dem Visum verbunden ist, sind für alle Antragsteller in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Für vorübergehende Besucher kann die an der Grenze genehmigte Aufenthaltsdauer maximal 90 Tage betragen, und die im Reisepass eingetragene Frist ist maßgeblich.
  • Die zuständige Behörde kann zusätzliche Dokumente anfordern und den Antrag einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Die Erteilung einer elektronischen Vorabgenehmigung oder eines Visums bei der Einreise begründet keinen Anspruch auf endgültige Einreise in das Land.
  • Reisende, die aus als Gelbfieber-Risikogebiet eingestuften Gebieten kommen und in den Geltungsbereich der gesundheitlichen Anforderung fallen, müssen den Internationalen Impfausweis in physischer oder digitaler Form vorlegen. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor der Reise erfolgt sein.

Voraussetzungen für den Konsulatsvisumantrag

  • Der Antrag auf ein Konsulatsvisum muss über das Online-Visumsystem des paraguayischen Außenministeriums gestellt werden. Der Antragsteller muss alle erforderlichen Pflichtangaben im Formular vollständig ausfüllen, die paraguayische Botschaft oder das Konsulat auswählen, bei der der Antrag bearbeitet werden soll, und die vom System verlangten Dokumente hochladen.
  • Nach Abschluss des Online-Antrags erhält der Antragsteller eine E-Mail mit der Bestätigung des Eingangs. Das Konsulat prüft die Unterlagen, fordert ggf. zusätzliche Dokumente an und teilt dem Antragsteller einen Termin für ein Vorstellungsgespräch mit.
  • Der Antragsteller muss möglicherweise persönlich in der ausgewählten Botschaft oder dem ausgewählten Konsulat erscheinen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Vorstellungsgespräch aus der Ferne gestattet werden.
  • Befindet sich keine paraguayische Vertretung im Land des Antragstellers, muss im Online-System die nächstgelegene zuständige Vertretung am Wohnort ausgewählt werden. Die Annahme des Antrags und die Methode des Vorstellungsgesprächs werden von der ausgewählten Vertretung festgelegt.
  • Der Antragsteller muss ein aktuelles, von vorne aufgenommenes, 3 × 4 Zentimeter großes Foto mit weißem Hintergrund und ohne Accessoires im JPG-Format hochladen. Einige Auslandsvertretungen können beim Vorstellungsgespräch oder bei der Passabholung physische Fotos in anderen Formaten verlangen. Die von der betreffenden Vertretung veröffentlichten lokalen Fotoanweisungen sind zusätzlich zu beachten.
  • Ein farbiges Bild des Reisepasses muss hochgeladen werden. Die zentrale Antragsseite gibt nicht im Detail an, welche Seiten des Reisepasses gescannt werden sollen. Die biografische Seite mit den Personendaten und dem Foto muss vollständig und lesbar sein.
  • In den offiziellen Checklisten der Auslandsvertretungen wird für den Reisepass in der Regel eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten verlangt. Die zuständige Vertretung oder die Visumskategorie kann eine längere Gültigkeit verlangen. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Die Annahme beschädigter Reisepässe, die Anforderung biometrischer Pässe und die Verpflichtung zu maschinenlesbaren Pässen sind nicht eindeutig als einheitliche zentrale Anforderungen für alle Antragsteller festgelegt.
  • Der Antragsteller muss, falls vorhanden, farbige Kopien von Visa, die von anderen Ländern ausgestellt wurden, hochladen. Elektronische Visa fallen ebenfalls darunter.
  • Vom Antragsteller wird ein von seinem Wohnsitzland ausgestelltes, ordnungsgemäß legalisiertes oder mit Apostille versehenes Führungszeugnis verlangt. Die Gültigkeitsdauer des Dokuments ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss durch eine Arbeitsbescheinigung, eine Bankbescheinigung oder andere geeignete Nachweise, die von der zuständigen Behörde geprüft werden, belegt werden. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss und welcher Mindestbetrag auf dem Konto erforderlich ist, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Einige Auslandsvertretungen können eine Aufenthaltserlaubnis, ein Visum, einen Einreisestempel oder ein ähnliches Dokument verlangen, das den legalen Status im Land des Antragstellers nachweist. Diese Anforderung variiert je nach Vertretung und Aufenthaltsstatus des Antragstellers.
  • Eine Hotelreservierung oder ein anderer Nachweis der Unterkunft muss vorgelegt werden. Ein vorläufiger Flugplan, eine Flugticketreservierung, ein Busticket oder eine Erklärung zur Art der Einreise können verlangt werden.
  • Eine Reisekrankenversicherung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht als gemeinsame Verpflichtung für alle Konsulatsvisumanträge angegeben. Die Mindestversicherungssumme ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Bei einer Reise auf Einladung muss das Einladungsschreiben die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Einladenden sowie den Zweck des Besuchs enthalten. Eine notariell beglaubigte Kopie des paraguayischen Personalausweises der Person, die das Einladungsschreiben unterzeichnet, wird verlangt.
  • Ist der Einladende ein Unternehmen, werden ein Nachweis über die Erfüllung der Steuerpflichten, die Registrierung der Steueridentifikationsnummer und die Eintragung des Unternehmens bei der zuständigen staatlichen Stelle verlangt. Je nach Art der Tätigkeit und der Aufgaben des Antragstellers können auch Gesellschaftsgründungsdokumente, Steuerbelege, Sozialversicherungszahlungsbelege und eine Arbeitsbescheinigung angefordert werden.
  • Ein Antragsteller, der zu touristischen Zwecken und ohne Einladung in Paraguay reist, kann einen Online-Antrag stellen. In diesem Fall sind die Unterlagen zu Unterkunft, finanzieller Leistungsfähigkeit und Reiseplan für die Prüfung des Antrags von Bedeutung.
  • Von einer Person, die zu technischen oder geschäftlichen Zwecken reist, kann eine vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeits- oder Entsendungsbescheinigung sowie ein Einladungsschreiben der paraguayischen Einrichtung oder des Unternehmens verlangt werden. Das Dokument muss den Reisezweck und die durchzuführende Tätigkeit erläutern.
  • Ein minderjähriger Antragsteller kann das Visumverfahren nicht allein durchführen. Der Antrag muss von den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund gestellt werden.
  • Von einem minderjährigen Antragsteller können eine Geburtsurkunde und die Personalausweise der Eltern verlangt werden. Reist das Kind allein, mit einem Dritten oder nur mit einem Elternteil, kann eine Reisegenehmigung des anderen Elternteils oder der anderen Eltern verlangt werden.
  • Die notarielle Beglaubigung, Legalisierung oder Apostillierung der Reisegenehmigung variiert je nach den Regeln der zuständigen Vertretung und des Wohnsitzlandes. Die zentrale Website des Außenministeriums verlangt zwingend die schriftliche Zustimmung des nicht reisenden Elternteils oder Vormunds.
  • Die spanische Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder konsularische Legalisierung von Dokumenten kann je nach Dokumenttyp, Ausstellungsland und ausgewählter Vertretung variieren. Das Führungszeugnis muss ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein.
  • Das Antragsformular muss elektronisch ausgefüllt werden. Ob das Formular zusätzlich physisch zu unterschreiben ist und wie viele Kopien einzureichen sind, kann je nach den örtlichen Verfahren der Vertretung variieren.
  • Die Antragsgebühren variieren je nach Gegenseitigkeitsprinzip, Reisepass, Visumskategorie und Anzahl der Einreisen. Ein für alle Antragsteller geltender einheitlicher aktueller Betrag ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Die akzeptierte Zahlungsmethode variiert je nach Vertretung. Einige Vertretungen akzeptieren Debitkarten, während andere nur Banküberweisungen, Bankschecks oder Zahlungsanweisungen akzeptieren. In der zentralen amtlichen Quelle ist keine für alle Vertretungen geltende einheitliche Zahlungsmethode angegeben.
  • Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 30 Tage vor dem geplanten Reisedatum zu stellen. Auch Anträge mit Einladendem, die eine behördenübergreifende Sicherheitsüberprüfung erfordern, müssen mindestens 30 Tage vorher eingereicht werden.
  • Die genaue Bearbeitungszeit für alle Konsulatsvisumanträge ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht angegeben. Die Dauer variiert je nach Staatsangehörigkeit, Visumskategorie, Sicherheitsüberprüfung, Anforderung zusätzlicher Dokumente und der zuständigen Vertretung.
  • Ob das Visum für eine einmalige oder mehrfache Einreise gilt, seine Gültigkeitsdauer und Nutzungsdauer variieren je nach Antragsart, Reisepass und Gegenseitigkeitsregelung. Eine für alle Konsulatsvisa geltende einheitliche Gültigkeitsdauer ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Einer Person, die im Status eines vorübergehenden Besuchers ins Land gelassen wird, kann eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen gewährt werden. Die genaue Aufenthaltsdauer ist anhand des bei der Einreise erhaltenen Stempels oder des Einwanderungsdokuments zu überprüfen.
  • Die Abnahme von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Daten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht als gemeinsame Verpflichtung für alle Konsulatsvisumanträge angegeben. Ein persönliches Vorstellungsgespräch kann durchgeführt werden.
  • Das Konsulat und das Außenministerium können vom Antragsteller zusätzliche Dokumente anfordern. Die Ausstellung eines Visums stellt keine Garantie für die uneingeschränkte Einreise dar; die endgültige Entscheidung über die Zulassung obliegt der Einwanderungsbehörde an der Grenze.
  • Reisende, die aus aktuellen Gelbfieber-Risikogebieten kommen und in den Geltungsbereich der Altersanforderung fallen, müssen bei der Einreise den Internationalen Impfausweis in physischer oder digitaler Form vorlegen. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor der Reise erfolgt sein.
Bevölkerung
7,095,279(2026 geschätzt)
Amtssprache
Spanisch, Guaraní
Regierungsform
Präsidialrepublik
Kontinent
Südamerika
Hauptstadt
Asunción
Währung
Paraguayischer Guaraní
Fläche
406.756 km²
Telefonvorwahl
+595

Paraguay: Wichtige Reiseziele

Asunción ist das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum Paraguays und beherbergt den wichtigsten internationalen Flughafen des Landes. Ciudad del Este an der Dreiländergrenze ist ein bedeutendes Handels- und Reiseziel.

Paraguay beeindruckt mit den Jesuitenmissionen, die zum UNESCO-Welterbe gehören, und dem Staudamm Itaipu. Der Nationalpark Cerro Corá und die Pantanalregion bieten einzigartige Naturerlebnisse.

Viele Reisende starten in Asunción und reisen weiter nach Ciudad del Este, um die Wasserfälle von Iguaçu zu besuchen. Von dort führt die Route oft nach Encarnación im Süden oder in den Gran Chaco im Westen.