Bolivien: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:DatenstatusLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
Bolivien:Karte der Visumanforderungen
Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.
Bolivien: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Der Reisende muss über einen autorisierten Einwanderungskontrollpunkt nach Bolivien einreisen. Er muss einen Reisepass mitführen, der seine Identität bestätigt und am Tag der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. In Fällen, die durch geltende internationale Abkommen ausdrücklich gestattet sind, kann ein anderer gültiger Reiseausweis akzeptiert werden.
- Der Reisende darf keinem offenen Einreiseverbot unterliegen und muss die von der Einwanderungsbehörde verlangten Reise-, Identitäts-, Unterkunfts- und Kommunikationsinformationen vorlegen. Die Visumbefreiung garantiert nicht automatisch die Einreise in das Land. Die Echtheit der vorgelegten Dokumente und die Richtigkeit der angegebenen Informationen können bei der Einreisekontrolle überprüft werden.
- Die Einwanderungsbehörde kann den Reiseplan, ein Einladungsschreiben einer in Bolivien legal niedergelassenen Person oder eine Unterkunftsreservierung sowie Nachweise der finanziellen Mittel verlangen. Der Nachweis der finanziellen Mittel kann in Form eines Kontoauszugs, eines verfügbaren Zahlungsinstruments oder eines anderen Finanzdokuments verlangt werden.
- Nach Abschluss des Einreisevorgangs wird ein Einreisestempel in den Reisepass eingetragen. Der Reisende muss in der Lage sein, bei der Ausreise den Einreisestempel als Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts vorzuweisen. Bei Verlust des Reisepasses muss die bolivianische Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migración) aufgesucht werden, um einen neuen Einreisestempel in den Notpass oder das konsularische Reisedokument eintragen zu lassen.
- Der Status als Tourist oder Besucher erlaubt keine bezahlten, gewinnbringenden oder erwerbstätigkeitsähnlichen Aktivitäten. Für eine Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familienzusammenführung, medizinische Behandlung oder einen anderen längerfristigen Zweck muss der entsprechende Einwanderungsstatus gesondert beantragt werden.
- Die maximal zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer variiert je nach dem für den Reisenden geltenden Abkommen oder der Visumbefreiungsregelung.
Konsularische Visumantragsvoraussetzungen
- Der Antragsteller muss ein Konto im offiziellen Visumantragssystem erstellen und das eidesstattliche Visumantragsformular korrekt und vollständig ausfüllen. Die Art und Weise der Unterzeichnung des Antragsformulars und die Einreichung nur elektronisch oder in Papierform können je nach der aufgesuchten Botschaft oder dem Konsulat variieren.
- Das Online-System dient der Vorbereitung des Antragsformulars und der Einleitung des Visumverfahrens. Es handelt sich weder um eine eigenständige elektronische Reisegenehmigung noch um eine direkt herunterladbare E-Visa-Anwendung. Das Visum wird von der zuständigen bolivianischen Botschaft oder dem Konsulat ausgestellt.
- Der Antragsteller muss einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten vorlegen.
- Die allgemeine Visumsakte muss ein aktuelles Foto enthalten. In den Beschreibungen für Touristen-, Zweckbestimmungs-, Studenten- und Mehrfachvisa wird das Fotoformat mit 4 × 4 cm und der Hintergrund mit rot angegeben.
- Wenn ein Hochrisikogebiet oder ein für Gelbfieber endemisches Gebiet besucht wird, muss eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorgelegt werden. Je nach Art der Reise kann auch ein anderes Gesundheitszeugnis verlangt werden.
- Es ist ein Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr vorzulegen. Visa, die im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen oder Sonderregelungen ausgestellt werden, können von der Gebühr befreit sein. Die anfallende Gebühr kann je nach Staatsangehörigkeit, Gegenseitigkeitsregelung, Visumtyp und der aufgesuchten Auslandsvertretung variieren.
- Bei einem Antrag auf ein Touristen- oder Besuchervisum sind ein Reiseplan oder ein Rückflugticket vorzulegen. Außerdem ist ein Einladungsschreiben einer in Bolivien legal niedergelassenen und bei der Einwanderungsbehörde registrierten und ermächtigten Person oder eine Unterkunftsreservierung erforderlich.
- Bei einem Touristen- oder Besucherantrag kann die finanzielle Leistungsfähigkeit durch einen Kontoauszug und/oder eine Kreditkarte nachgewiesen werden. Das zentrale Visumdokument gibt auch an, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine eidesstattliche Erklärung mit unterstützenden Unterlagen nachgewiesen werden kann.
- Bei Anträgen, die der vorherigen Genehmigung der Einwanderungsbehörde unterliegen, muss die Entscheidung der Einwanderungsbehörde, die die Einreise nach Bolivien gestattet, der Akte beigefügt werden. Diese Vorabgenehmigungspflicht variiert je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers und der für ihn geltenden Visumregelung.
- Bei einem Visum für einen bestimmten Zweck für Erwerbstätigkeit, vorübergehende Beschäftigung, Freiwilligentätigkeit, Arbeit im Rahmen eines akademischen Austauschs, religiöse Tätigkeit, medizinische Behandlung oder Familienzwecke muss ein Dokument vorgelegt werden, das die in Bolivien auszuübende Tätigkeit belegt. Sofern anwendbar, sind ein Einladungsschreiben der einladenden Institution oder des einladenden Unternehmens und die die Einladung unterstützenden Organisationsdokumente erforderlich.
- Von Personen über 16 Jahren, die ein Visum für einen bestimmten Zweck beantragen, wird ein gültiges polizeiliches Führungszeugnis, eine Strafregisterbescheinigung oder ein Vorstrafenregister aus dem Heimatland oder dem Land des Wohnsitzes verlangt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch einen Kontoauszug oder eine Kreditkarte nachgewiesen; für Anträge für religiöse Tätigkeiten und Familienzwecke kann diese Finanzdokumentausnahme gelten.
- Bei einem Studentenvisum ist eines der folgenden Dokumente zum Nachweis des zuletzt abgeschlossenen Bildungsniveaus vorzulegen: Diplom, Abschlusszeugnis, Studienleistungsnachweis oder ein ähnliches Bildungsdokument. Das Bildungsdokument muss zuvor von der zuständigen bolivianischen Konsularbehörde legalisiert werden.
- Die Akte für ein Studentenvisum muss das Original oder eine legalisierte Kopie des Zulassungsschreibens der aufnehmenden Bildungseinrichtung enthalten. Falls ein spezielles Studentenaustauschabkommen zugrunde liegt, ist eine legalisierte Kopie der Vereinbarung zwischen den Institutionen vorzulegen. Ebenfalls verlangt wird ein gültiges polizeiliches Führungszeugnis oder eine Strafregisterbescheinigung aus dem Heimatland oder dem letzten Wohnsitzland; Personen unter 16 Jahren sind von diesem Dokument befreit.
- Das Studentenvisum ist maximal 60 Tage gültig. Dieses Visum berechtigt zur Beantragung eines einjährigen vorläufigen Studentenaufenthalts bei der bolivianischen Einwanderungsbehörde. Der vorläufige Studentenaufenthalt kann bis zum Abschluss der Ausbildung gemäß den einschlägigen Einwanderungsbestimmungen verlängert werden.
- Bei einem Mehrfachvisum für Investitions- oder Geschäftstätigkeit müssen die Gründungsdokumente des vom Antragsteller vertretenen Unternehmens im Land der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes in legalisierter Form vorgelegt werden. Wenn das Unternehmen in Bolivien gegründet wurde, ist eine legalisierte Kopie der Steueridentifikationsnummer oder das originale elektronische Zertifikat erforderlich. Außerdem ist ein gültiges polizeiliches Führungszeugnis, eine Strafregisterbescheinigung, ein Vorstrafenregister oder ein INTERPOL-Auszug vorzulegen.
- Das Mehrfachvisum ist ein Jahr gültig und erlaubt innerhalb dieses Zeitraums mehrere Ein- und Ausreisen. Jeder ununterbrochene Aufenthalt in Bolivien darf 90 Tage nicht überschreiten.
- Bei einem Antrag auf ein humanitäres Visum sind Dokumente zum Nachweis des humanitären Schutzbedarfs vorzulegen. Dieses Visum kann in dokumentierten Fällen wie internationalem Schutzbedarf, Opfer von Menschenhandel oder Menschenschmuggel oder Begleitung einer in Behandlung befindlichen kranken Person ausgestellt werden und erlaubt einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen.
- In speziellen Verfahren für Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung kann anstelle eines Reisepasses ein nationaler Personalausweis oder ein anderes Identitätsdokument akzeptiert werden. Die Opfereigenschaft kann durch Fotos, amtliche Aufzeichnungen, Nachrichten, Berichte oder andere unterstützende Dokumente nachgewiesen werden.
- Bei einem speziellen Antrag zur Begleitung einer in Behandlung befindlichen kranken Person ist ein ärztliches Gutachten vorzulegen, das die Notwendigkeit der Begleitung bestätigt.
- Bei einem Höflichkeitsvisum muss die Einladung von einer öffentlichen Einrichtung in Bolivien ausgestellt und über das bolivianische Außenministerium übermittelt werden.
- Ob von Personen, die nicht Staatsangehörige des Antragslandes sind, ein Nachweis des legalen Aufenthalts verlangt wird, kann je nach Auslandsvertretung variieren.
- Die in der zentralen Quelle ausdrücklich bestätigte altersbezogene Ausnahme ist, dass bei bestimmten Visumarten von Antragstellern unter 16 Jahren kein polizeiliches Führungszeugnis oder Strafregister verlangt wird.
- Die Legalisierung ist nur für die im jeweiligen Visumtyp ausdrücklich genannten Bildungs-, Unternehmensgründungs- und Steuerdokumente vorgeschrieben. Es gibt keine allgemeingültige Regel, dass alle Dokumente übersetzt, notariell beglaubigt, mit einer Apostille versehen oder konsularisch legalisiert werden müssen. Es können je nach Ausstellungsland des Dokuments, Dokumenttyp und aufgesuchter Vertretung unterschiedliche Verfahren gelten.
- Der Antragsteller sollte die aktuelle persönliche Checkliste befolgen, die je nach Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland, Reisezweck und der aufgesuchten Vertretung erstellt wird.
Transitvisumsbestimmungen
- Für ein Transitvisum ist das eidesstattliche Visumantragsformular auszufüllen und ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten vorzulegen. Ein Flug-, Bus- oder anderes Transportticket, das belegt, dass das endgültige Reiseziel ein Drittland ist, muss der Akte beigefügt werden.
- Im Rahmen der allgemeinen Visumsbestimmungen können ein aktuelles Foto, gegebenenfalls eine Gelbfieberimpfbescheinigung oder ein anderes Gesundheitszeugnis und ein Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr verlangt werden.
- Das Transitvisum ist maximal 15 Tage gültig. Kapitäne von Schiffen oder Luftfahrzeugen, Piloten und Besatzungsmitglieder können als Transitreisende eingestuft werden.
- Diese Bedingungen müssen je nach Staatsangehörigkeit des Reisenden, Reiseroute, Umsteigezeit und ob er den Flughafen verlässt, gesondert überprüft werden.
- Die von den offiziellen Auslandsvertretungen veröffentlichten Gebühren für Transitvisa sind nicht einheitlich.


