Israel:Visabestimmungen
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Israel: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Anforderungen für die visumfreie Einreise
- Reisende, die visumfrei reisen dürfen, müssen vor der Reise eine gültige elektronische Reisegenehmigung ETA-IL einholen. Ohne ETA-IL kann nicht im Rahmen der visumfreien Einreise nach Israel gereist werden.
- Der Reisepass muss nach dem geplanten Ankunftsdatum in Israel noch mindestens drei Monate gültig sein. Die Visumbefreiung kann je nach Reisepasstyp und Status des Antragstellers variieren. Die Bestimmungen der Visumbefreiungstabelle gelten für nationale und offizielle Reisepässe; andere Reisedokumente genießen nicht automatisch dieselbe Befreiung.
- Die zulässige Aufenthaltsdauer bei visumfreien Besuchen beträgt pro Reise maximal 90 Tage. Der Grenzbeamte kann eine kürzere Aufenthaltsdauer festlegen.
- Die visumfreie Einreise und ETA-IL können für Zwecke wie kurzfristigen Tourismus, Besuche und Geschäftsreisen genutzt werden. Sie gewähren kein Recht auf Arbeit, langfristige Bildung oder Wohnsitz in Israel. Für diese Zwecke muss vor der Reise ein entsprechendes Visum oder eine Genehmigung eingeholt werden.
- Eine gültige ETA-IL garantiert kein Recht auf Einreise in das Land. Der Reisepass, der Reisezweck und andere Einreisebedingungen werden bei der Grenzkontrolle erneut geprüft, und die endgültige Entscheidung wird vom Grenzbeamten getroffen.
- Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Es wurde kein separater zentraler Akzeptanzstandard für beschädigte Reisepässe veröffentlicht. Die Anforderung an maschinenlesbare oder biometrische Reisepässe kann je nach Reisepasstyp und Visumbefreiungsregelung variieren.
- Eine feste Liste von Rückflugticket, Unterkunftsnachweis, Kontoauszug, Mindestfinanzbetrag, Arbeitsbescheinigung, Reisekrankenversicherung oder Impfbescheinigung, die für alle Reisenden bei visumfreier Einreise erforderlich ist, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die Grenzbehörde kann zusätzliche Nachweise über den Reisezweck und die Aufenthaltsbedingungen verlangen.
Anforderungen für die elektronische Reisegenehmigung
- Der ETA-IL-Antrag muss vor der Reise über das offizielle elektronische System der israelischen Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde gestellt werden. Der Antragsteller muss einer visumbefreiten Reisekategorie entsprechen und einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten nach dem Ankunftsdatum besitzen.
- Im Antragsformular müssen die Passdaten, persönlichen Daten, Kontaktinformationen sowie die im Antrag gestellten Fragen zur Eignung und Sicherheit vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Die Passdaten sind so einzugeben, wie sie im Dokument angegeben sind.
- Für jeden Reisenden ist eine separate ETA-IL erforderlich. Diese Regel gilt auch für Kinder und Säuglinge. Der Antrag für eine minderjährige Person kann von einem Elternteil, einem gesetzlichen Vormund oder einem Erwachsenen, der befugt ist, in ihrem Namen zu handeln, ausgefüllt werden.
- Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor der geplanten Reise abzuschließen. Die meisten Anträge werden voraussichtlich innerhalb von 24–72 Stunden beantwortet. In Fällen, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, kann das Ergebnis später mitgeteilt werden.
- Die ETA-IL-Antragsgebühr beträgt 25 Israelische Schekel. Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig. Im offiziellen System kann mit Visa- und Mastercard-Kredit- oder Debitkarten bezahlt werden. Die zum Zeitpunkt des Antrags im System angebotenen aktuellen Zahlungsoptionen sind maßgeblich.
- Die genehmigte ETA-IL ist zwei Jahre lang oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des im Antrag verwendeten Reisepasses gültig; je nachdem, was zuerst eintritt, endet die Genehmigung an diesem Datum. Solange die Genehmigung gültig ist, kann sie ohne erneuten Antrag für mehrere kurze Reisen verwendet werden. Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer pro Besuch beträgt 90 Tage.
- Bei Ausstellung eines neuen Reisepasses oder bei Änderung von Name, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft muss ein neuer ETA-IL-Antrag gestellt werden. Die Genehmigung ist elektronisch mit dem im Antrag verwendeten Reisepass verknüpft, und die Reise muss mit demselben Reisepass durchgeführt werden.
- Das Antragsergebnis wird elektronisch übermittelt. Die Pflicht, einen Ausdruck der Bestätigung mitzuführen, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Es ist jedoch ratsam, die Bestätigungs-E-Mail oder die Antragsnummer während der Reise verfügbar zu halten.
- Die ETA-IL erlaubt lediglich die Reise zur israelischen Grenze. Die elektronische Bestätigung stellt keine endgültige Einreisegenehmigung oder ein Visum für Israel dar.
- Die Anzahl der Fotos, das Fotoformat, die Hintergrundfarbe oder die technischen Dateieigenschaften für den ETA-IL-Antrag sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Kontoauszug, Mindestfinanzbetrag, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung und Versicherungssumme sind als Standard-ETA-IL-Antragsunterlagen in der zentralen Quelle nicht angegeben.
Anforderungen für die E-Visum-Beantragung
- Das eVisa-B2 wird online für Antragsteller ausgestellt, die ein B/2-Visum für einen kurzfristigen Besuch benötigen und vom offiziellen elektronischen System als geeignet befunden werden. Das Recht auf elektronische Antragstellung kann vom System festgelegt werden, nachdem der Reisepass, das Wohnsitzland und andere Eignungsinformationen eingegeben wurden.
- Der Reisepass muss nach dem geplanten Ankunftsdatum in Israel noch mindestens sechs Monate gültig sein. Im Antrag ist eine Abbildung des gültigen Reisepasses oder des akzeptierten Reisedokuments vorzulegen.
- Der Antragsteller muss das offizielle Online-Formular vollständig ausfüllen, die persönlichen Daten und Passdaten korrekt eingeben und die für seinen Antrag im System erstellte Dokumentenliste hochladen.
- Bei einem Standardantrag für ein kurzfristiges eVisa-B2 können folgende Unterlagen angefordert werden:
- Gültiger Reisepass oder Reisedokument.
- Aktuelles Passfoto.
- Flugticket, das die Rückkehr aus Israel oder die Weiterreise in ein anderes Land belegt.
- Krankenversicherung, die die gesamte Reise abdeckt.
- Nachweis der Adresse in Israel, Einladung oder Hotelreservierung.
- Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- Bankbestätigung oder ein anderer offizieller Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, der die Deckung der Reisekosten belegt.
- Falls der Reisezweck oder die persönliche Situation es erfordert, können eine Konferenzeinladung, eine Geschäftseinladung, eine Einladung einer Sportorganisation, eine Genehmigung der israelischen Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde, eine diplomatische Note oder andere unterstützende Unterlagen angefordert werden.
- Ein universeller Mindestbetrag, der auf dem Bankkonto vorhanden sein muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird unter Berücksichtigung der Reisedauer und -art geprüft.
- Das Fotoformat, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum, das Dateiformat und die maximale Dateigröße sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die technischen Bedingungen, die auf dem Live-Antragsbildschirm angezeigt werden, sind maßgeblich.
- Eine Reisekrankenversicherung ist erforderlich. Der Mindestdeckungsbetrag, den die Versicherung haben muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Das eVisa-B2 kann für Zwecke wie Tourismus, Familien- oder Freundesbesuche, Geschäftsbesprechungen, medizinischen Tourismus und kurzfristige nicht-akademische Bildung genutzt werden. Es gewährt kein Arbeitsrecht in Israel.
- Die Gebühr für den eVisa-B2-Antrag beträgt 105 Israelische Schekel. Die Antragsbearbeitungsgebühr ist nicht erstattungsfähig. Die akzeptierten Zahlungsmethoden werden im Live-Antragssystem angezeigt; eine vollständige Liste aller Zahlungsmethoden wird auf der zentralen offiziellen Informationsseite nicht veröffentlicht.
- Die Gültigkeit des Visums kann je nach konsularischer Entscheidung maximal 90 Tage betragen. Die tatsächlich zulässige Aufenthaltsdauer in Israel wird bei der Grenzkontrolle festgelegt und kann maximal 90 Tage betragen.
- Die Standardbearbeitungszeit für das eVisa-B2 ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Anträge, die zusätzliche Dokumente oder eine detaillierte Prüfung erfordern, können länger dauern.
- Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die Anforderung von Fingerabdrücken, obligatorischer biometrischer Erfassung oder eines Vorstellungsgesprächs für alle Antragsteller ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Die per E-Mail oder über das Antragskonto gesendete Bestätigung des elektronischen Visums muss während der Reise verfügbar gehalten werden. Eine Pflicht zum Mitführen einer gedruckten Kopie ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Ausstellung eines eVisa-B2 garantiert keine Einreise in das Land. Die endgültige Einreiseentscheidung obliegt der Grenzkontrollbehörde.
Anforderungen für die Beantragung eines Konsularvisums
- Antragsteller, die nicht für eine elektronische Antragstellung geeignet sind oder deren Reisezweck nicht in den Anwendungsbereich des elektronischen B/2-Systems fällt, müssen sich an die für ihr Wohnsitzland zuständige israelische Botschaft oder das Konsulat wenden.
- Das B/2-Besuchervisum kann für Zwecke wie Tourismus, Besuche, medizinischen Tourismus, Geschäftsreisen und kurzfristige nicht-akademische Bildung ausgestellt werden. Das B/2-Visum gewährt kein Arbeitsrecht in Israel.
- Das Antragsformular muss vollständig in Englisch oder Hebräisch ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben werden. Im Formular können persönliche Daten, Passdaten, Reisezweck, geplante Ein- und Ausreisedaten, Adresse in Israel, Kontaktinformationen sowie frühere Reise- oder Einwanderungsinformationen abgefragt werden.
- Der Reisepass oder das Reisedokument des Antragstellers ist vorzulegen. Die zentrale Eingangsseite verlangt, dass der Reisepass von visumpflichtigen Reisenden nach dem geplanten Ankunftsdatum noch mindestens sechs Monate gültig ist. Auf den gemeinsamen B/2-Seiten der diplomatischen Vertretungen ist zudem die Bedingung enthalten, dass das Reisedokument nach Ablauf der Visumsgültigkeit noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Es gilt die von der zuständigen Vertretung veröffentlichte längere Gültigkeitsanforderung.
- Bei der Antragstellung werden in der Regel folgende Unterlagen verlangt:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular.
- Gültiger Reisepass oder Reisedokument.
- Zwei aktuelle, identische und farbige Passfotos im Format 5 x 5 cm vor weißem Hintergrund, die das gesamte Gesicht von vorne zeigen.
- Kontoauszug der letzten mindestens drei Monate.
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers des Antragstellers.
- Adresse, Hotelreservierung oder Nachweis der Unterkunft in Israel.
- Hin- und Rückflugticket oder -reservierung. Einige Vertretungen verlangen dieses Dokument möglicherweise nicht zwingend beim ersten Antrag.
- Eine Reisekrankenversicherung, die den gesamten Zeitraum des Aufenthalts in Israel abdeckt.
- Je nach Land der Antragstellung ein gültiger Aufenthaltstitel oder Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes.
- Je nach Reisezweck können ein Einladungsschreiben, Geschäftskorrespondenz, eine Einladung einer medizinischen Einrichtung, ein tägliches Reiseprogramm, ein Studentenausweis, Firmenunterlagen, eine Gehaltsbescheinigung oder Nachweise über familiäre Bindungen angefordert werden.
- Ein universeller Mindestbetrag, der auf dem Bankkonto vorhanden sein muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Einige diplomatische Vertretungen können lokale finanzielle Leistungsfähigkeitsbeträge oder zusätzliche Firmenunterlagen festlegen.
- Der Mindestdeckungsbetrag, den die Versicherung haben muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Der Antragsteller muss in der Regel vorab einen Termin vereinbaren und persönlich bei der diplomatischen Vertretung vorsprechen. Die Notwendigkeit einer persönlichen Antragstellung und eines Vorstellungsgesprächs kann im Ermessen des Konsularbeamten liegen. Es wurde keine zentrale Fingerabdruckpflicht veröffentlicht, die für alle Antragsteller gilt.
- Wird von einem israelischen Staatsbürger oder Wohnsitzinhaber eine Einladung beantragt, werden das ausgefüllte Einreisevisum-Anforderungsformular, eine Kopie des Reisepasses der eingeladenen Person und Kopien der Visa anderer Länder in ihrem Reisepass vorgelegt. Eine Kopie des israelischen Ausweisdokuments des einladenden Wohnsitzinhabers muss ebenfalls beigefügt werden.
- Der einladende Kopf muss eine Verpflichtungserklärung vorlegen, die die Dauer und den Grund des Besuchs, das geplante Abreisedatum und die übernommenen Verantwortlichkeiten erläutert. Offizielle Dokumente, die die Beziehung zwischen dem Einladenden und dem Antragsteller belegen, können ebenfalls angefordert werden.
- Die Gebühr für den offiziellen B/2-Einladungsantrag über den Gastgeber in Israel beträgt 100 Israelische Schekel. Die Zahlung erfolgt online, und die verwendete Kreditkarte muss einem israelischen Staatsbürger oder Wohnsitzinhaber gehören. Diese Gebühr unterscheidet sich von der standardmäßigen Visumantragsgebühr, die direkt an das Konsulat gezahlt wird.
- Wird eine minderjährige Person eingeladen, ist eine von beiden Elternteilen oder dem gesetzlichen Vormund unterzeichnete Erklärung vorzulegen. Die diplomatische Vertretung kann außerdem eine Geburtsurkunde, die Ausweise oder Reisepässe der Eltern sowie eine Einverständniserklärung der Eltern verlangen.
- Einige Vertretungen verlangen, dass beide Elternteile persönlich erscheinen. Kann ein Elternteil nicht erscheinen, kann verlangt werden, dass die Einverständniserklärung notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen ist. Die genauen Anforderungen für Kinderanträge variieren je nach der zuständigen Vertretung.
- Ob eine Übersetzung der Dokumente ins Englische oder Hebräische, eine notarielle Beglaubigung, eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt von der Art des Dokuments und der diplomatischen Vertretung ab. Es ist die lokale Checkliste der zuständigen Vertretung maßgeblich.
- Das Standard-B/2-Visum kann ab dem Ausstellungsdatum bis zu drei Monate gültig sein. Die tatsächlich zulässige Aufenthaltsdauer in Israel wird von der Grenzkontrollbehörde festgelegt.
- Die Bedingungen für einmalige oder mehrfache Einreise sind auf der zentralen gemeinsamen B/2-Dokumentenseite nicht für alle Antragsteller genau angegeben. Die Entscheidung wird auf der Grundlage des Reisezwecks, der persönlichen Umstände und der konsularischen Bewertung getroffen.
- Die Gebühr für das Konsularvisum, die Zahlungsmethode, die frühestmögliche Antragstellung und die Bearbeitungszeit variieren je nach Vertretung. Es wurde keine einheitliche zentrale Gebühr oder Bearbeitungszeit für alle diplomatischen Vertretungen veröffentlicht.
- Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Dokumente, ein persönliches Gespräch oder eine Sicherheitsüberprüfung verlangen.
- Die Ausstellung eines Visums gewährt kein endgültiges Einreiserecht nach Israel. Die endgültige Entscheidung obliegt der Grenzkontrollbehörde.
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Israel: Wichtige Reiseziele
Tel Aviv ist das wichtigste Tor nach Israel, mit dem internationalen Flughafen Ben Gurion. Die Hauptstadt Jerusalem ist ein zentrales Reiseziel, bekannt für seine historische und religiöse Bedeutung.
Das Land bietet vielfältige Attraktionen, darunter das Tote Meer und die Region Galiläa. Tel Aviv ist ein Zentrum für Kultur und Geschäftsleben, während Eilat am Roten Meer bei Touristen beliebt ist.
Reisende kombinieren oft Besuche in Jerusalem und Tel Aviv, mit guten Verbindungen in andere Regionen. Viele Touren beinhalten die antike Festung Masada und die lebhaften Märkte der Altstadt.
