Guinea:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Es gibt kein Land, dessen Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 21. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 177.

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Guinea: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Guinea:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Guinea: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Reisende, die im Rahmen der Visumbefreiung nach Guinea einreisen, müssen einen gültigen Reisepass, einen nationalen Personalausweis oder ein anderes anerkanntes Reisedokument mit sich führen. Ein gültiger Laissez-Passer im Rahmen der regionalen Freizügigkeitsregelung gehört ebenfalls zu den anerkannten Dokumenten. Die Art des verwendbaren Dokuments kann je nach der Befreiungsvereinbarung, die der Reisende in Anspruch nimmt, variieren.
  • Der Reisepass oder das Reisedokument muss für die Dauer der Reise gültig sein.
  • Das Mitführen eines gültigen Gelbfieber-Impfzertifikats ist obligatorisch. Das Impfdokument muss in Form einer internationalen Impfkarte vorliegen und gültig sein.
  • Die im Rahmen der Befreiung zulässige Aufenthaltsdauer kann je nach der zugrundeliegenden Befreiungsvereinbarung variieren. Für die regionale Freizügigkeitsbefreiung beträgt die veröffentlichte Aufenthaltsdauer weniger als 90 Tage.
  • Die Grenzbehörden können Nachweise über den Reisezweck, die Unterkunftsregelung, die Rückreiseplanung und ausreichende finanzielle Mittel verlangen.

Voraussetzungen für die e-Visum-Beantragung

  • Der e-Visum-Antrag muss online über das offizielle Portal der Zentraldirektion der Grenzpolizei Guineas gestellt werden. Die Einreichung des Online-Antrags garantiert nicht die Erteilung des Visums. Der Antrag kann von der zuständigen Behörde angenommen oder abgelehnt werden. Im Falle einer Ablehnung des Antrags wird die gezahlte Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
  • Im Antragsformular müssen eine gültige E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit bei Geburt, derzeitige Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf, Korrespondenzadresse, Stadt, Land und Telefonnummer angegeben werden. Vor- und Nachname müssen mit der Schreibweise im Reisepass übereinstimmen.
  • Die Passnummer, das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum und das ausstellende Land des Reisepasses sind anzugeben. Ein gescannter Ausdruck der biografischen Datenseite des gültigen Reisepasses muss hochgeladen werden. Es ist nicht angegeben, dass die Visa- oder Stempelseiten des Passes standardmäßig hochgeladen werden müssen.
  • Der bei der Ankunft zu verwendende Reisepass muss eine Gültigkeit von mehr als sechs Monaten aufweisen. Bei Anträgen auf ein längerfristiges Visum wird die Anforderung, dass der Reisepass mindestens sechs Monate gültig sein muss, gesondert angegeben.
  • Der Antragsteller muss im Formular die Visumart, den Reisezweck, die geplanten Ankunfts- und Abreisedaten, den Namen des Hotels oder Gastgebers, die Telefonnummer, die lokale Adresse in Guinea und die Stadt, in der sich die Adresse befindet, angeben. Das Portal bietet verschiedene Zwecke an, wie Tourismus, Geschäft, Investition, Studium, Familienzusammenführung, Bildung, Praktikum, Beschäftigung auf Vertragsbasis, ausländischer Arbeitnehmer, Privatbesuch, medizinische Evakuierung, diplomatische und offizielle Reise.
  • Ein gültiges Rückflugticket gehört zu den Antragsunterlagen. Bei Transit- oder Umsteigereisen kann auch ein gültiges Ticket verlangt werden, das die Weiterreise zum endgültigen Zielland belegt.
  • Das Gelbfieber-Impfzertifikat muss hochgeladen und während der Reise mitgeführt werden. Im Portal gibt es keine gesonderte technische Erläuterung zum Dateiformat des Impfzertifikats, zur Notwendigkeit einer physischen Kopie und zum Datum, an dem die Impfung erfolgt sein muss.
  • Ein Foto des Antragstellers muss digital hochgeladen werden. Das Foto muss mindestens 150 × 200 Pixel groß sein. Für Dokumenten-Uploads werden im System die Formate PDF, JPG, PNG, GIF und BMP akzeptiert.
  • Für das Online-Formular wurde keine Anforderung einer eigenhändigen Unterschrift oder einer gescannten Unterschrift veröffentlicht. Nach Abschluss wird der Antrag elektronisch übermittelt und eine Eingangsbestätigung wird an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet. Die Antrags-ID und das Passwort werden verwendet, um den Antrag zu bearbeiten oder seinen Status zu verfolgen.
  • Das Portal generiert während des Antragsverfahrens je nach gewählter Visumart die erforderlichen Dokumentenfelder. Auf dem allgemeinen Dokumenten-Upload-Bildschirm sind Dokumenttypen wie Geburtsurkunde, nationaler Personalausweis, ausländische Aufenthaltserlaubnis, Flüchtlingsausweis, Zahlungsbeleg, Antragstellerfoto, vorheriges Visum, Rückflugticket, endgültiges Zielflugticket, Impfzertifikat, Arbeitsvertrag und Einladungsschreiben aufgeführt. Diese Dokumente sind nicht für alle Antragsteller universell verpflichtend.
  • Bei touristischen oder privaten Reisen müssen Angaben zum Hotel, Gastgeber und zur lokalen Adresse gemacht werden. Bei der Ankunft kann ein Unterkunftsnachweis verlangt werden. Bei einem Aufenthalt bei einer Privatperson kann ein Nachweis der Einladung oder Gastgeberschaft verlangt werden.
  • Der Antragsteller muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um seine Kosten in Guinea zu decken. Bei der Ankunft können Bargeld, Reiseschecks, Bankkarten oder Kreditkarten als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit akzeptiert werden.
  • Bei Anträgen auf ein längerfristiges Visum werden die biografische Datenseite des Reisepasses, ein früheres kurzes oder längerfristiges Guinea-Visum (falls vorhanden), ein gültiges Rückflugticket, ein Gelbfieber-Zertifikat und eine Rückkehrsicherung verlangt. Je nach Reisezweck sind zusätzliche Dokumente vorzulegen.
  • Personen, die eine bezahlte Beschäftigung ausüben werden, müssen einen von den zuständigen Behörden genehmigten Arbeitsvertrag vorlegen. Personen, die eine selbstständige Tätigkeit, Landwirtschaft, Industrie, Handel, Kunst oder eine ähnliche Tätigkeit ausüben werden, müssen die für die Tätigkeit erforderliche Genehmigungsurkunde vorlegen. Studenten müssen eine Immatrikulations- oder Wiederimmatrikulationsbescheinigung vorlegen, Praktikanten einen Praktikumsvertrag. Bei Anträgen aufgrund von Familienzusammenführung oder familiärer Bindung wird ein offizielles Dokument verlangt, das die Ehe oder die Eltern-Kind-Beziehung belegt.
  • Bei längerfristigen Visa, die auf einer familiären Bindung beruhen, kann ein Dokument verlangt werden, das die Elternschaft belegt.
  • Eine allgemeine Verpflichtung zur Übersetzung von Dokumenten ins Französische, notarieller Beglaubigung, Apostille oder konsularischer Legalisation, die für alle Anträge auf dem e-Visum-Portal gilt, wurde nicht veröffentlicht. Je nach Antragsart oder Ausstellungsland des Dokuments können zusätzliche Anforderungen gestellt werden.
  • Die veröffentlichte Gebühr für ein Touristenvisum beträgt 80 US-Dollar. Die veröffentlichte Gebühr für ein Transit- und Umsteigevisum beträgt 50 US-Dollar. Die veröffentlichte Gebühr für ein längerfristiges Visum beträgt 150 US-Dollar.
  • Die Zahlungsinformationen, das Zahlungsdatum, der Gesamtbetrag, der Zahlungsstatus und die Transaktionsreferenz werden im Antragsdatensatz angezeigt. Die gezahlte Bearbeitungsgebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht erstattet.
  • Die Vollständigkeit des Antrags und die Anzahl der laufenden Anträge können die Bearbeitungszeit beeinflussen.
  • Die veröffentlichte Dauer für ein kurzfristiges Touristenvisum überschreitet 90 Tage nicht. Das Portal erwähnt auch eine Gültigkeitsdauer von nicht mehr als fünf Jahren, zeigt jedoch nicht eindeutig den Zusammenhang mit einem Visum für einmalige oder mehrmalige Einreise auf. Die veröffentlichte Gültigkeit des längerfristigen Visums beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Bei längeren Aufenthalten kann nach Ablauf von drei Monaten die Beantragung einer Aufenthaltskarte oder die Ausreise aus dem Land erforderlich sein.
  • Vor der Beantragung eines diplomatischen, Dienst- oder Höflichkeitsvisums muss ein elektronischer Sicherheitscode eingeholt werden. Bei der Anforderung des Sicherheitscodes werden die E-Mail-Adresse und das Berufungsschreiben vorgelegt. Der bestätigte Code wird per E-Mail gesendet und für den Visumantrag verwendet. Die Gültigkeit dieses Visums wird gemäß dem im Bestätigungsschreiben angegebenen Zeitraum festgelegt.
  • Als Ergebnis des Antrags wird das Einreisevisum-Bestätigungsschreiben per E-Mail gesendet. Das Schreiben muss bei der Ankunft in Guinea vorgelegt werden.

Voraussetzungen für ein Visum bei der Ankunft

  • Das aktuell veröffentlichte Ankunftsverfahren Guineas ist ein System, das eine vorherige Online-Beantragung und -Genehmigung erfordert. Der Reisende muss vor der Reise den e-Visum-Antrag abschließen und das Einreisevisum-Bestätigungsschreiben erhalten. Es ist nicht als standardmäßiger Visumantrag bei der Ankunft direkt an der Grenze ohne vorherige Genehmigung zu betrachten.
  • Der genehmigte Antragsteller muss bei seiner Ankunft in Guinea zum Visum-Schalter gehen. Das offizielle Serviceverfahren sieht vor, dass das Visum am Visum-Schalter des internationalen Flughafens Ahmed Sékou Touré abgeholt wird.
  • Bei der Ankunft sind ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mehr als sechs Monaten, das Einreisevisum-Bestätigungsschreiben, ein gültiges Rückflugticket und ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel vorzulegen. Bei touristischen Reisen wird auch ein Unterkunftsnachweis verlangt. Die finanziellen Mittel können durch Bargeld, Reiseschecks, Bankkarten oder Kreditkarten nachgewiesen werden; ein Mindestbetrag ist nicht angegeben.
  • Ein Foto des Reisenden wird gemacht und seine Fingerabdrücke werden am Visum-Schalter erfasst. Diese biometrische Erfassung erfolgt nach dem Online-Antrag in der Ankunftsphase. Eine standardmäßige Interviewpflicht wurde nicht veröffentlicht.
  • Es wird davon ausgegangen, dass die auf dem Portal angezeigte e-Visum-Gebühr während des Antragsverfahrens abgerechnet wird, es wird jedoch nicht klar erklärt, ob am Ankunftsschalter zusätzliche Gebühren anfallen.
  • Das an der Grenze ausgestellte Visum garantiert trotz der Online-Genehmigung nicht unbedingt das Recht auf Einreise in das Land. Reisepass, Bestätigungsschreiben, Rückflugticket, Unterkunfts- und Finanznachweise müssen bereitgehalten werden.

Voraussetzungen für ein Transitvisum

  • Der Antrag auf ein Transitvisum wird online über das offizielle e-Visum-Portal Guineas gestellt. Das Portal führt auch ein Umsteige- oder Transbordvisum als separate Option auf.
  • Für den Antrag sind ein gültiger Reisepass oder ein Reisedokument, ein gescannter Ausdruck der biografischen Datenseite des Reisepasses, ein gültiges Rückflug- oder Endzielticket und ein Gelbfieber-Impfzertifikat erforderlich. Im Antragsformular können die Ankunfts- und Abreisedaten, die Transitroute und die in Guinea zu verwendende Adresse verlangt werden.
  • Die veröffentlichte Dauer für ein Transit- und Umsteigevisum überschreitet drei Tage nicht. Die veröffentlichte Gebühr beträgt 50 US-Dollar.
  • Bei Genehmigung des Antrags wird das Einreisevisum-Schreiben per E-Mail gesendet. Der Reisende holt das Visum am Ankunftsschalter ab, wo sein Foto und seine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • Bei der Ankunft sind ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mehr als sechs Monaten, das Einreisevisum-Bestätigungsschreiben, ein gültiges Rückflug- oder Endzielticket und ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Reisekosten vorzulegen.
  • Je nach Reiseroute sollte die Abfrage der Staatsangehörigkeit und der Visumart auf dem e-Visum-Portal verwendet werden.