Guinea:Visabestimmungen

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Guinea Karte der Visabestimmungen

Guinea: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Reisende, die im Rahmen der Visumbefreiung nach Guinea einreisen, müssen einen gültigen Reisepass, einen nationalen Personalausweis oder ein anderes anerkanntes Reisedokument mit sich führen. Ein gültiger Laissez-Passer im Rahmen der regionalen Freizügigkeitsregelung gehört ebenfalls zu den anerkannten Dokumenten. Die Art des verwendbaren Dokuments kann je nach der Befreiungsvereinbarung, die der Reisende in Anspruch nimmt, variieren.
  • Der Reisepass oder das Reisedokument muss für die Dauer der Reise gültig sein. Eine gemeinsame Anforderung einer sechsmonatigen Passgültigkeit, die für alle Befreiungsregelungen für visumfreie Reisende gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Pass, die Anforderung eines biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepasses sowie besondere Regeln für beschädigte Pässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Das Mitführen eines gültigen Gelbfieber-Impfzertifikats ist obligatorisch. Das Impfdokument muss in Form einer internationalen Impfkarte vorliegen und gültig sein. Eine aktuelle, zentrale Liste von Dokumenten, die andere Impfungen für alle Reisende vorschreibt, wurde nicht veröffentlicht.
  • Die im Rahmen der Befreiung zulässige Aufenthaltsdauer kann je nach der zugrundeliegenden Befreiungsvereinbarung variieren. Für die regionale Freizügigkeitsbefreiung beträgt die veröffentlichte Aufenthaltsdauer weniger als 90 Tage. Eine einzige maximale Aufenthaltsdauer, die für alle Visumbefreiungen gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Dass ein Rückflugticket, eine Unterkunftsbestätigung, ein Kontoauszug und eine Reisekrankenversicherung für alle visumfreien Reisende standardmäßige und universelle Einreisedokumente sind, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die Grenzbehörden können Nachweise über den Reisezweck, die Unterkunftsregelung, die Rückreiseplanung und ausreichende finanzielle Mittel verlangen.
  • Der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, der Mindestkontostand, die Mindestdeckung der Versicherung und die Einzelheiten der für die visumfreie Einreise akzeptierten Finanznachweise sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.

Voraussetzungen für die e-Visum-Beantragung

  • Der e-Visum-Antrag muss online über das offizielle Portal der Zentraldirektion der Grenzpolizei Guineas gestellt werden. Die Einreichung des Online-Antrags garantiert nicht die Erteilung des Visums. Der Antrag kann von der zuständigen Behörde angenommen oder abgelehnt werden. Im Falle einer Ablehnung des Antrags wird die gezahlte Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
  • Im Antragsformular müssen eine gültige E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit bei Geburt, derzeitige Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf, Korrespondenzadresse, Stadt, Land und Telefonnummer angegeben werden. Vor- und Nachname müssen mit der Schreibweise im Reisepass übereinstimmen.
  • Die Passnummer, das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum und das ausstellende Land des Reisepasses sind anzugeben. Ein gescannter Ausdruck der biografischen Datenseite des gültigen Reisepasses muss hochgeladen werden. Es ist nicht angegeben, dass die Visa- oder Stempelseiten des Passes standardmäßig hochgeladen werden müssen.
  • Der bei der Ankunft zu verwendende Reisepass muss eine Gültigkeit von mehr als sechs Monaten aufweisen. Bei Anträgen auf ein längerfristiges Visum wird die Anforderung, dass der Reisepass mindestens sechs Monate gültig sein muss, gesondert angegeben. Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Pass, ob der Reisepass biometrisch, maschinenlesbar oder in einem besonderen physischen Zustand sein muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig als Anforderung angegeben.
  • Der Antragsteller muss im Formular die Visumart, den Reisezweck, die geplanten Ankunfts- und Abreisedaten, den Namen des Hotels oder Gastgebers, die Telefonnummer, die lokale Adresse in Guinea und die Stadt, in der sich die Adresse befindet, angeben. Das Portal bietet verschiedene Zwecke an, wie Tourismus, Geschäft, Investition, Studium, Familienzusammenführung, Bildung, Praktikum, Beschäftigung auf Vertragsbasis, ausländischer Arbeitnehmer, Privatbesuch, medizinische Evakuierung, diplomatische und offizielle Reise.
  • Ein gültiges Rückflugticket gehört zu den Antragsunterlagen. Bei Transit- oder Umsteigereisen kann auch ein gültiges Ticket verlangt werden, das die Weiterreise zum endgültigen Zielland belegt.
  • Das Gelbfieber-Impfzertifikat muss hochgeladen und während der Reise mitgeführt werden. Im Portal gibt es keine gesonderte technische Erläuterung zum Dateiformat des Impfzertifikats, zur Notwendigkeit einer physischen Kopie und zum Datum, an dem die Impfung erfolgt sein muss.
  • Ein Foto des Antragstellers muss digital hochgeladen werden. Das Foto muss mindestens 150 × 200 Pixel groß sein. Für Dokumenten-Uploads werden im System die Formate PDF, JPG, PNG, GIF und BMP akzeptiert. Die Hintergrundfarbe des Fotos, das Aufnahmedatum, die maximale Dateigröße und die genauen physischen Maße sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Für das Online-Formular wurde keine Anforderung einer eigenhändigen Unterschrift oder einer gescannten Unterschrift veröffentlicht. Nach Abschluss wird der Antrag elektronisch übermittelt und eine Eingangsbestätigung wird an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet. Die Antrags-ID und das Passwort werden verwendet, um den Antrag zu bearbeiten oder seinen Status zu verfolgen.
  • Das Portal generiert während des Antragsverfahrens je nach gewählter Visumart die erforderlichen Dokumentenfelder. Auf dem allgemeinen Dokumenten-Upload-Bildschirm sind Dokumenttypen wie Geburtsurkunde, nationaler Personalausweis, ausländische Aufenthaltserlaubnis, Flüchtlingsausweis, Zahlungsbeleg, Antragstellerfoto, vorheriges Visum, Rückflugticket, endgültiges Zielflugticket, Impfzertifikat, Arbeitsvertrag und Einladungsschreiben aufgeführt. Diese Dokumente sind nicht für alle Antragsteller universell verpflichtend.
  • Bei touristischen oder privaten Reisen müssen Angaben zum Hotel, Gastgeber und zur lokalen Adresse gemacht werden. Bei der Ankunft kann ein Unterkunftsnachweis verlangt werden. Bei einem Aufenthalt bei einer Privatperson kann ein Nachweis der Einladung oder Gastgeberschaft verlangt werden. Das Standardformat des Einladungsschreibens, der erforderliche Inhalt und die vom Einladenden vorzulegenden Ausweisdokumente sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Der Antragsteller muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um seine Kosten in Guinea zu decken. Bei der Ankunft können Bargeld, Reiseschecks, Bankkarten oder Kreditkarten als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit akzeptiert werden. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und der erforderliche Mindestbetrag sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei Anträgen auf ein längerfristiges Visum werden die biografische Datenseite des Reisepasses, ein früheres kurzes oder längerfristiges Guinea-Visum (falls vorhanden), ein gültiges Rückflugticket, ein Gelbfieber-Zertifikat und eine Rückkehrsicherung verlangt. Je nach Reisezweck sind zusätzliche Dokumente vorzulegen.
  • Personen, die eine bezahlte Beschäftigung ausüben werden, müssen einen von den zuständigen Behörden genehmigten Arbeitsvertrag vorlegen. Personen, die eine selbstständige Tätigkeit, Landwirtschaft, Industrie, Handel, Kunst oder eine ähnliche Tätigkeit ausüben werden, müssen die für die Tätigkeit erforderliche Genehmigungsurkunde vorlegen. Studenten müssen eine Immatrikulations- oder Wiederimmatrikulationsbescheinigung vorlegen, Praktikanten einen Praktikumsvertrag. Bei Anträgen aufgrund von Familienzusammenführung oder familiärer Bindung wird ein offizielles Dokument verlangt, das die Ehe oder die Eltern-Kind-Beziehung belegt.
  • Eine Liste der standardmäßigen Geburtsurkunde, der elterlichen Einwilligung und des Sorgerechtsnachweises, die Minderjährige für alle e-Visum-Arten vorlegen müssen, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Bei längerfristigen Visa, die auf einer familiären Bindung beruhen, kann ein Dokument verlangt werden, das die Elternschaft belegt.
  • Eine allgemeine Verpflichtung zur Übersetzung von Dokumenten ins Französische, notarieller Beglaubigung, Apostille oder konsularischer Legalisation, die für alle Anträge auf dem e-Visum-Portal gilt, wurde nicht veröffentlicht. Je nach Antragsart oder Ausstellungsland des Dokuments können zusätzliche Anforderungen gestellt werden.
  • Die veröffentlichte Gebühr für ein Touristenvisum beträgt 80 US-Dollar. Die veröffentlichte Gebühr für ein Transit- und Umsteigevisum beträgt 50 US-Dollar. Die veröffentlichte Gebühr für ein längerfristiges Visum beträgt 150 US-Dollar. Eine einzige Gebühr, die für alle Antragsteller für diplomatische, Dienst-, Höflichkeits- und Mehrfacheinreisevisa gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die akzeptierten Online-Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die Zahlungsinformationen, das Zahlungsdatum, der Gesamtbetrag, der Zahlungsstatus und die Transaktionsreferenz werden im Antragsdatensatz angezeigt. Die gezahlte Bearbeitungsgebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht erstattet.
  • Wie viele Tage vor der Reise der Antrag gestellt werden muss und die standardmäßige Bearbeitungszeit sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die Vollständigkeit des Antrags und die Anzahl der laufenden Anträge können die Bearbeitungszeit beeinflussen.
  • Die veröffentlichte Dauer für ein kurzfristiges Touristenvisum überschreitet 90 Tage nicht. Das Portal erwähnt auch eine Gültigkeitsdauer von nicht mehr als fünf Jahren, zeigt jedoch nicht eindeutig den Zusammenhang mit einem Visum für einmalige oder mehrmalige Einreise auf. Die veröffentlichte Gültigkeit des längerfristigen Visums beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Bei längeren Aufenthalten kann nach Ablauf von drei Monaten die Beantragung einer Aufenthaltskarte oder die Ausreise aus dem Land erforderlich sein.
  • Vor der Beantragung eines diplomatischen, Dienst- oder Höflichkeitsvisums muss ein elektronischer Sicherheitscode eingeholt werden. Bei der Anforderung des Sicherheitscodes werden die E-Mail-Adresse und das Berufungsschreiben vorgelegt. Der bestätigte Code wird per E-Mail gesendet und für den Visumantrag verwendet. Die Gültigkeit dieses Visums wird gemäß dem im Bestätigungsschreiben angegebenen Zeitraum festgelegt.
  • Als Ergebnis des Antrags wird das Einreisevisum-Bestätigungsschreiben per E-Mail gesendet. Das Schreiben muss bei der Ankunft in Guinea vorgelegt werden. Eine eindeutige Regel, ob das Bestätigungsschreiben nur in gedruckter oder nur in digitaler Form akzeptiert wird, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht angegeben.

Voraussetzungen für ein Visum bei der Ankunft

  • Das aktuell veröffentlichte Ankunftsverfahren Guineas ist ein System, das eine vorherige Online-Beantragung und -Genehmigung erfordert. Der Reisende muss vor der Reise den e-Visum-Antrag abschließen und das Einreisevisum-Bestätigungsschreiben erhalten. Es ist nicht als standardmäßiger Visumantrag bei der Ankunft direkt an der Grenze ohne vorherige Genehmigung zu betrachten.
  • Der genehmigte Antragsteller muss bei seiner Ankunft in Guinea zum Visum-Schalter gehen. Das offizielle Serviceverfahren sieht vor, dass das Visum am Visum-Schalter des internationalen Flughafens Ahmed Sékou Touré abgeholt wird. Dass dasselbe Verfahren regelmäßig an anderen Flughäfen, Häfen oder Landgrenzübergängen genutzt werden kann, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei der Ankunft sind ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mehr als sechs Monaten, das Einreisevisum-Bestätigungsschreiben, ein gültiges Rückflugticket und ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel vorzulegen. Bei touristischen Reisen wird auch ein Unterkunftsnachweis verlangt. Die finanziellen Mittel können durch Bargeld, Reiseschecks, Bankkarten oder Kreditkarten nachgewiesen werden; ein Mindestbetrag ist nicht angegeben.
  • Ein Foto des Reisenden wird gemacht und seine Fingerabdrücke werden am Visum-Schalter erfasst. Diese biometrische Erfassung erfolgt nach dem Online-Antrag in der Ankunftsphase. Eine standardmäßige Interviewpflicht wurde nicht veröffentlicht.
  • Eine separate Visumgebühr, die bei der Ankunft zu entrichten ist, oder die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Es wird davon ausgegangen, dass die auf dem Portal angezeigte e-Visum-Gebühr während des Antragsverfahrens abgerechnet wird, es wird jedoch nicht klar erklärt, ob am Ankunftsschalter zusätzliche Gebühren anfallen.
  • Das an der Grenze ausgestellte Visum garantiert trotz der Online-Genehmigung nicht unbedingt das Recht auf Einreise in das Land. Reisepass, Bestätigungsschreiben, Rückflugticket, Unterkunfts- und Finanznachweise müssen bereitgehalten werden.

Voraussetzungen für ein Transitvisum

  • Der Antrag auf ein Transitvisum wird online über das offizielle e-Visum-Portal Guineas gestellt. Das Portal führt auch ein Umsteige- oder Transbordvisum als separate Option auf.
  • Für den Antrag sind ein gültiger Reisepass oder ein Reisedokument, ein gescannter Ausdruck der biografischen Datenseite des Reisepasses, ein gültiges Rückflug- oder Endzielticket und ein Gelbfieber-Impfzertifikat erforderlich. Im Antragsformular können die Ankunfts- und Abreisedaten, die Transitroute und die in Guinea zu verwendende Adresse verlangt werden.
  • Die veröffentlichte Dauer für ein Transit- und Umsteigevisum überschreitet drei Tage nicht. Die veröffentlichte Gebühr beträgt 50 US-Dollar. Die Zahlungsmethode und die standardmäßige Bearbeitungszeit des Antrags sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei Genehmigung des Antrags wird das Einreisevisum-Schreiben per E-Mail gesendet. Der Reisende holt das Visum am Ankunftsschalter ab, wo sein Foto und seine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • Bei der Ankunft sind ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mehr als sechs Monaten, das Einreisevisum-Bestätigungsschreiben, ein gültiges Rückflug- oder Endzielticket und ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Reisekosten vorzulegen. Die obligatorische Unterkunftsbestätigung, die Reisekrankenversicherungsdeckung und der Mindestbetrag der finanziellen Leistungsfähigkeit für Transitreisende sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Ob eine Visumbefreiung für Umsteigeverbindungen besteht, bei denen der Transitpassagier den internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlässt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Je nach Reiseroute sollte die Abfrage der Staatsangehörigkeit und der Visumart auf dem e-Visum-Portal verwendet werden.
Bevölkerung
15,441,993(2026 geschätzt)
Amtssprache
Französisch
Regierungsform
Militärisch geführtes Übergangsregime
Kontinent
Afrika
Hauptstadt
Conakry
Währung
Guinea-Franc
Fläche
245.857 km²
Telefonvorwahl
+224

Guinea: Wichtige Reiseziele

Die Hauptstadt Conakry an der Atlantikküste ist der wichtigste Verkehrsknotenpunkt und das Tor zu Guinea. Weitere bedeutende Städte sind Kankan im Osten und Nzérékoré im Süden. Der internationale Flughafen Conakry empfängt die meisten Besucher.

Kulturell beeindruckt Guinea mit traditioneller Musik und Tänzen, besonders in der Region Haute Guinée. Die Îles de Los vor Conakry bieten Strände und Erholung. Der Nationalpark Haut Niger schützt eine vielfältige Tierwelt.

Viele Reisende beginnen ihre Reise in Conakry und erkunden dann das Landesinnere mit Überlandbussen oder Inlandsflügen. Routen führen nach Kankan, Labé oder zu den Wasserfällen von Ditinn. Die Straßenverbindungen in den Nachbarstaaten Sierra Leone und Liberia ergänzen die Reiseplanung.