Neuseeland:Visabestimmungen

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Neuseeland Karte der Visabestimmungen

Neuseeland: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visafreie Einreisebestimmungen

  • Um ohne vorherigen Antrag auf ein Besuchervisum reisen zu können, muss der Reisende die gültigen Bedingungen für die Visumbefreiung erfüllen. Die meisten Reisenden mit Visumbefreiung sind verpflichtet, vor Reiseantritt eine gültige NZeTA zu erhalten. Falls die Einreisegenehmigung an der Grenze erteilt wird, wird für den Reisenden ein Visa Waiver Visitor Visa-Eintrag erstellt.
  • Der Reisende muss mit dem Reisepass reisen, den er im NZeTA-Antrag verwendet hat. Der Reisepass oder das andere anerkannte Reisedokument muss nach dem geplanten Abreisedatum aus Neuseeland noch mindestens drei Monate gültig sein. Das Dokument darf nicht als beschädigt, verloren oder gestohlen gemeldet oder von der ausstellenden Behörde für ungültig erklärt worden sein.
  • Die erforderliche Anzahl leerer Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch eine zentrale Bedingung, die die Verwendung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses für alle Reisenden mit Visumbefreiung vorschreibt, ist nicht genau angegeben.
  • Der Reisende muss gesund und von gutem Charakter sein, einen echten vorübergehenden Besuchszweck verfolgen, sich auf die erlaubten Aktivitäten beschränken und planen, das Land nach dem Besuch zu verlassen. Personen, die einen Arbeitszweck im Land haben, müssen außerhalb der erlaubten eingeschränkten Ausnahme für Fernarbeit ein entsprechendes Arbeitsvisum erhalten.
  • Der Reisende, der seine Unterkunftskosten selbst trägt, muss über monatlich mindestens 1.000 Neuseeland-Dollar verfügen. Ist die Unterkunft im Voraus vollständig bezahlt, beträgt der monatliche Mindestbetrag 400 Neuseeland-Dollar. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Kontoauszüge von Bank- oder Kreditkarten, Bankschecks, Reiseschecks und Quittungen für im Voraus bezahlte Unterkünfte nachgewiesen werden. Die genaue Anzahl von Monaten, die der Kontoauszug abdecken muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Der von der Visumbefreiung profitierende Reisende kann keinen Sponsor zur Deckung seiner Kosten verwenden. Falls eine Sponsorenunterstützung erforderlich ist, muss vor der Reise ein entsprechendes Besuchervisum beantragt werden.
  • Der Reisende muss ein vollständig bezahltes Ausreiseticket vorlegen können, das zeigt, dass er am Ende des Aufenthalts in ein Land reist, in das er einreisen darf. Personen, die mit einem Privatboot ausreisen, können eine Bescheinigung des Bootseigners verwenden, und Personen, die mit einem Schiff ausreisen, können den Schiffsreiseplan als Nachweis verwenden. Die erforderlichen Lebenshaltungskosten müssen von den für den Kauf des Ausreisetickets reservierten Mitteln getrennt sein.
  • Der Reisepass, die NZeTA-Bestätigungs-E-Mail und das Reisedokument, das die Ausreise aus Neuseeland zeigt, müssen beim Check-in für den Flug oder das Schiff sowie bei der Ankunft im Land bereitgehalten werden. Grenzbeamte können zusätzliche Nachweise zu finanzieller Leistungsfähigkeit, Reisezweck, Unterkunft und Ausreiseplan anfordern.
  • Die im Rahmen der Visumbefreiung erteilte Besuchserlaubnis ist einmalig und erlischt mit der Ausreise des Reisenden aus dem Land. Die erlaubte Dauer eines einzelnen Besuchs kann je nach geltendem Pass- und Befreiungsabkommen bis zu drei oder sechs Monate betragen. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von zwölf Monaten sechs Monate nicht überschreiten.
  • Jeder Reisende, einschließlich Ehepartner und Kinder, muss seine eigene Reiseberechtigung besitzen und die Einreisebedingungen einzeln erfüllen. Für ein im Reisepass eines Elternteils eingetragenes Kind können die Passdaten des Elternteils verwendet werden; jedoch muss für das Kind zusätzlich eine NZeTA eingeholt werden.
  • Eine Reisekrankenversicherung wird empfohlen, ist jedoch für die allgemeine Visumbefreiung nicht verpflichtend. Die Mindestversicherungssumme ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Der Reisende ist selbst für die Kosten der Gesundheitsdienstleistungen verantwortlich, die er in Neuseeland benötigen könnte.
  • Für jeden in das Land einreisenden Reisenden muss eine separate New Zealand Traveller Declaration ausgefüllt werden. Dies schließt Säuglinge und Kinder ein. Die Erklärung enthält Informationen zu Passdaten, der ersten Kontaktadresse in Neuseeland, Flug- oder Schiffsdaten, dem Reiseverlauf der letzten 30 Tage, dem Visum- oder NZeTA-Status und den mitgeführten Gegenständen. Auch wenn die Fragen in verschiedenen Sprachen angezeigt werden können, müssen die Antworten auf Englisch gegeben werden.
  • Flugreisende können die digitale Erklärung frühestens 24 Stunden vor Beginn der Reise nach Neuseeland einreichen und müssen sie vor Erreichen der Passkontrolle abschließen. Seereisende können die Erklärung frühestens 24 Stunden vor dem Auslaufen des Schiffes aus dem letzten ausländischen Hafen einreichen. Ein Ausdruck der digitalen Erklärung ist nicht erforderlich. Reisende, die das digitale System nicht nutzen können, können bei der Ankunft ein Papierformular ausfüllen.
  • Der Einwanderungsbeamte kann, falls erforderlich, die Abnahme von Fotos, Fingerabdrücken oder Iris-Scans verlangen. Die Verweigerung dieser Verfahren, die Angabe falscher Informationen oder die Nichtvorlage von Ausreise- und finanziellen Leistungsfähigkeitsnachweisen kann zur Verweigerung der Einreiseerlaubnis führen.

Anforderungen an die elektronische Reisegenehmigung (NZeTA)

  • Die NZeTA ist kein Visum; sie ist eine elektronische Reisegenehmigung, die berechtigten Reisenden die Reise nach Neuseeland oder die Durchreise durch den internationalen Flughafen Auckland ermöglicht. Der Antrag kann nur über das offizielle Online-Formular oder die offizielle mobile App gestellt werden.
  • Für jeden Reisenden muss ein separater Antrag eingereicht werden. Über die mobile App können in einem Vorgang Anträge für bis zu zehn Personen vorbereitet werden. Für den Antrag sind der für die Reise zu verwendende gültige Reisepass, eine E-Mail-Adresse, eine Zahlungskarte, ein geeignetes Gesichtsfoto sowie Erklärungen zu Gesundheit, Charakter, Reisezweck und Vergangenheit erforderlich.
  • Die Identitätsdaten müssen vollständig so eingegeben werden, wie sie im Reisepass erscheinen. Die NZeTA wird elektronisch mit dem im Antrag verwendeten Reisepass verknüpft, und es muss derselbe Reisepass auf der Reise verwendet werden. Der Reisepass muss nach dem geplanten Abreisedatum noch mindestens drei Monate gültig sein.
  • Die erforderliche Anzahl leerer Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch die Verwendung eines biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepasses ist in der zentralen amtlichen Quelle für alle NZeTA-Anträge nicht genau angegeben. Reisedokumente, die als beschädigt, verloren oder gestohlen gemeldet oder für ungültig erklärt wurden, werden nicht akzeptiert.
  • Dem Antrag ist ein innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommenes Foto beizufügen, das den Antragsteller eindeutig identifiziert. Das Foto darf nicht durch künstliche Intelligenz, Filter, Verschönerung oder ein anderes digitales Werkzeug verändert worden sein und darf kein abfotografiertes Bild eines anderen Fotos sein.
  • Das Online-Foto muss im JPG- oder JPEG-Format vorliegen, ein Seitenverhältnis von 3:4 im Hochformat und eine Größe zwischen 512 KB und 3,14 MB haben. Das Gesicht muss sich in der Mitte des Bildes befinden und etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos ausmachen. Der Kopf muss gerade sein, der Blick zur Kamera gerichtet, der Mund geschlossen und der Gesichtsausdruck neutral. Das Bild muss scharf sein, die Augen geöffnet, und es dürfen keine Haare, Accessoires oder Kopfbedeckungen das Gesicht verdecken. Religiöse oder medizinische Kopfbedeckungen dürfen die Seiten des Gesichts und den Mund nicht bedecken.
  • Der Hintergrund muss neutral, einfarbig und schattenfrei sein; er darf keine anderen Personen oder Gegenstände enthalten. Eine bestimmte Hintergrundfarbe ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Selfies dürfen nur in der NZeTA-Mobil-App verwendet werden und müssen den Regeln für Gesichtsposition, Beleuchtung und Hintergrund entsprechen.
  • Der Reisende, der die NZeTA zu Besuchszwecken nutzt, muss über monatlich mindestens 1.000 Neuseeland-Dollar oder, wenn die Unterkunft im Voraus bezahlt ist, über monatlich mindestens 400 Neuseeland-Dollar verfügen. Kontoauszüge von Bank- oder Kreditkarten, Nachweise für im Voraus bezahlte Unterkünfte, Bankschecks oder Reiseschecks können als Nachweis verwendet werden. Die Anzahl von Monaten, die der Kontoauszug abdecken muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Im Rahmen der NZeTA ist eine Kostenübernahme durch einen Sponsor nicht zulässig. Eine Person, die eine Sponsorenunterstützung benötigt, muss vor der Reise ein entsprechendes Visum beantragen.
  • Der Reisende muss ein Flugticket, einen Schiffsreiseplan oder eine Bescheinigung des Bootseigners vorlegen können, die die Ausreise aus Neuseeland belegt. Falls für die Einreise in das nächste Land ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist, muss der Reisende auch dieses Recht nachweisen können.
  • Die Gebühr für einen NZeTA-Antrag über die mobile App beträgt 17 Neuseeland-Dollar. Die Gebühr für einen Antrag über die Website beträgt 23 Neuseeland-Dollar. Die meisten Besucher zahlen zusätzlich eine International Visitor Conservation and Tourism Levy von 100 Neuseeland-Dollar pro Person. Transitreisende und Personen mit offizieller Befreiung können von dieser Abgabe befreit sein.
  • Die NZeTA-Zahlung kann mit einer Visa- oder Mastercard-Kredit- oder Debitkarte erfolgen. Die Gebühren werden in der Regel nicht erstattet. Bei einem Antrag mit falschen Passdaten kann ein neuer Antrag und eine neue Zahlung erforderlich sein.
  • Für die Bearbeitung eines NZeTA-Antrags sollte eine Frist von bis zu 72 Stunden eingeplant werden. Wenn eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist, kann die Bearbeitung länger dauern, und die Behörde kann zusätzliche Informationen anfordern. Es besteht das Risiko, dass der Reisende ohne Reisegenehmigung nicht zum Flugzeug oder Schiff zugelassen wird.
  • Die NZeTA ist für die meisten Reisenden zwei Jahre gültig und kann in diesem Zeitraum für mehrere Reisen verwendet werden. Der bei jedem Besuch erlaubte Aufenthalt kann je nach geltender Passregelung bis zu drei oder sechs Monate betragen. Die gesamte Besuchsdauer darf in einem Zeitraum von zwölf Monaten sechs Monate nicht überschreiten.
  • Die zu Transit Zwecken genutzte NZeTA erlaubt lediglich einen Aufenthalt von maximal 24 Stunden im internationalen Transitbereich des internationalen Flughafens Auckland. Der Reisende darf den Transitbereich nicht verlassen, nicht zur Gepäckabholung durch die Passkontrolle gehen und keine Übernachtung in einem Hotel im Transitbereich vornehmen. Da andere neuseeländische Flughäfen keinen internationalen Transitbereich haben, ist eine NZeTA oder ein Besuchervisum erforderlich, die zur Einreise in das Land berechtigen.
  • Die NZeTA-Bestätigungs-E-Mail, der Reisepass und der Nachweis der Ausreise aus dem Land müssen beim Check-in bereitgehalten werden. Es gibt keine zentrale Regel, die einen Ausdruck der Bestätigung vorschreibt, jedoch muss die Bestätigungs-E-Mail digital oder ausgedruckt zugänglich sein.
  • Eine umfassende Reisekrankenversicherung wird empfohlen, ist jedoch für den allgemeinen NZeTA-Antrag nicht verpflichtend. Die Mindestversicherungssumme ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.

Anforderungen für den E-Visum-Antrag

  • Neuseeland-Visa werden elektronisch ausgestellt, und das Anbringen eines physischen Aufklebers im Reisepass ist nicht erforderlich. Für die meisten Visa, einschließlich des Besuchervisums, kann ein Antrag über Immigration Online gestellt werden. Bei Genehmigung des Antrags wird das eVisa-Schreiben mit den Visumbedingungen per E-Mail und über das Online-Konto bereitgestellt.
  • Der Antragsteller muss ein Online-Konto erstellen, die richtige Visumart auswählen, die Fragen im elektronischen Formular vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, die erforderlichen Dokumente hochladen und die entsprechenden Gebühren bezahlen. Je nach Zweck des Antrags, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland und ausgewählter Visumart können im Formular zusätzliche Fragen und persönliche Dokumente generiert werden.
  • Die Identitätsdaten müssen so eingegeben werden, wie sie im Reisepass oder im als Identitätsdokument dienenden Reisedokument erscheinen. Dem Antrag ist eine klare und hochwertige Kopie der Informationsseite des Reisepasses oder des anerkannten Reisedokuments beizufügen. Auf dieser Seite müssen das Foto, der Name, das Geburtsdatum, die Passnummer und die Angaben zur ausstellenden Behörde sichtbar sein.
  • Der Reisepass oder das als Identitätsdokument dienende Reisedokument muss nach dem geplanten Abreisedatum aus Neuseeland noch mindestens drei Monate gültig sein. Bei einem Online-Antrag ist das Einsenden des Originalreisepasses in der Regel nicht erforderlich; die Einwanderungsbehörde kann jedoch später das Originaldokument anfordern.
  • Die erforderliche Anzahl leerer Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch die Anforderung eines biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepasses ist in der zentralen amtlichen Quelle für alle Besuchervisumanträge nicht genau angegeben.
  • Bei einem Online-Antrag ist ein geeignetes Foto, bei einem Papierantrag zwei geeignete Fotos einzureichen. Das Online-Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen, natürlich, unverändert, im JPG- oder JPEG-Format, im Hochformat mit einem Seitenverhältnis von 3:4 und zwischen 512 KB und 3,14 MB groß sein. Das Gesicht muss 70 bis 80 Prozent des Fotos ausmachen; der Hintergrund muss einfarbig und neutral sein. Eine bestimmte Hintergrundfarbe ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Bei Papieranträgen muss das Foto 35 × 45 Millimeter groß sein.
  • In das Online-System hochgeladene unterstützende Dokumente müssen im PDF-Format vorliegen. Ein mehrseitiges Dokument muss als einzelne PDF-Datei hochgeladen werden; passwortgeschützte oder komprimierte Dateien dürfen nicht verwendet werden. Fotos müssen im JPG- oder JPEG-Format hochgeladen werden.
  • Der Antragsteller muss gesund und von gutem Charakter sein, einen echten vorübergehenden Besuchszweck verfolgen und nachweisen, dass er die Visumbedingungen einhalten und das Land am Ende der Genehmigung verlassen wird. Reiseverlauf, die Seiten mit den Fotos aktueller und früherer Reisepässe, Visaseiten sowie Ein- und Ausreisestempel können angefordert werden.
  • Von einem Antragsteller, der in einem anderen Land als seinem Heimatland lebt, kann eine Kopie des gültigen Visums oder der Aufenthaltserlaubnis angefordert werden, die ihm den rechtmäßigen Aufenthalt in diesem Land erlaubt. Falls frühere Visumablehnungen durch ein anderes Land vorliegen, kann die Ablehnungsmitteilung oder ein Schreiben, das den Ablehnungsgrund erläutert, erforderlich sein.
  • Um den Reisezweck und die echte Besuchsabsicht zu belegen, können Hotel- und Unterkunftsreservierungen, Inlandsverkehrsreservierungen, Reservierungen für Veranstaltungen oder Touristenattraktionen sowie ein Reiseplan vorgelegt werden. Bei einem Besuch von Familie oder Freunden können die Namen, Kontaktadressen, Telefonnummern und der Aufenthaltsstatus (Staatsbürgerschaft oder Visum) in Neuseeland der zu besuchenden Personen angegeben werden.
  • Für das allgemeine Besuchervisum ist kein standardmäßiges Einladungsschreiben für alle Antragsteller erforderlich. Bei einem Familienbesuch, einer besonderen Veranstaltung, einem Geschäftstreffen oder einem anderen besonderen Zweck können je nach Visumart Dokumente zur Identität, den Kontaktdaten, dem Status und dem Besuchszweck der einladenden Person oder Organisation angefordert werden.
  • Der Antragsteller muss über monatlich mindestens 1.000 Neuseeland-Dollar verfügen. Ist die Unterkunft im Voraus bezahlt, beträgt der monatliche Mindestbetrag 400 Neuseeland-Dollar. Als finanzielle Nachweise können Quittungen für im Voraus bezahlte Unterkünfte, auf den Namen des Antragstellers ausgestellte Kontoauszüge von Bank- oder Kreditkarten, Bankschecks und Reiseschecks akzeptiert werden. Das Dokument muss den Namen des Kontoinhabers, die Bank und die Währung ausweisen.
  • Die genaue Anzahl von Monaten, die der Kontoauszug abdecken muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht angegeben. Die Einwanderungsbehörde kann aktuelle Kontoauszüge oder zusätzliche Finanzdokumente zur Erläuterung der Mittelherkunft anfordern.
  • Hat der Antragsteller einen akzeptablen Sponsor, muss das Sponsorship Form for Temporary Entry ausgefüllt werden. Bei einem Online-Antrag kann auch die Teilungskennung des Sponsors angefordert werden. Der Sponsor kann aktuelle Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Eigentumsnachweise für Unterkünfte oder Mietquittungen vorlegen. Der Sponsor kann für Unterkunft, Lebenshaltungskosten, Gesundheitskosten und gegebenenfalls Ausreisekosten verantwortlich sein.
  • Der Antragsteller muss ein Ausreiseticket haben, das in ein Land ausgestellt ist, in das er einreisen darf, und das zeigt, dass er das Land am Ende des Aufenthalts verlassen wird. Alternativ können ausreichende finanzielle Mittel, die vom Lebensunterhalt getrennt sind, um das Ticket zu kaufen, oder ein Nachweis, dass der Sponsor die Ausreise bezahlt, vorgelegt werden. Falls für die Einreise in das nächste Land ein Visum erforderlich ist, kann ein gültiges Visum oder ein Nachweis des Aufenthaltsrechts verlangt werden.
  • Um die Bindungen des Antragstellers in seinem Heimatland zu zeigen, können ein Schreiben des Arbeitgebers über die Freistellung und die Rückkehr zur Arbeit, ein Gehalts- oder Arbeitsnachweis, ein Studentenausweis, Unternehmens- oder Eigentumsdokumente, enge familiäre Bindungen, ein Rentenbescheid oder ein Rentennachweis vorgelegt werden. Diese sind keine festen und universellen Dokumente für jeden Antragsteller; sie können je nach den persönlichen Umständen angefordert werden.
  • Gesundheitsfragen müssen im Antragsformular beantwortet werden. Abhängig von den gegebenen Antworten, der Aufenthaltsdauer, dem Reiseverlauf und dem Gesundheitszustand können ein Röntgenbild des Brustkorbs, eine ärztliche Untersuchung oder beides angefordert werden. Gesundheitsdokumente dürfen bei Eingang bei der Einwanderungsbehörde nicht älter als drei Monate sein.
  • Wenn der Antragsteller das 17. Lebensjahr vollendet hat und sein Gesamtaufenthalt in Neuseeland einschließlich früherer Aufenthalte 24 Monate erreicht, können polizeiliche Führungszeugnisse angefordert werden. Die Dokumente müssen aus dem Heimatland und aus Ländern, in denen er nach Vollendung des 17. Lebensjahres länger als fünf Jahre gelebt hat, eingeholt werden. Sie dürfen zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als sechs Monate sein. Die Behörde kann während der Prüfung aktuellere Dokumente anfordern.
  • Ehepartner und abhängige Kinder, die das 19. Lebensjahr nicht vollendet haben, können in denselben Besuchervisumantrag aufgenommen werden. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder andere Dokumente, die die familiäre Bindung belegen, sowie Ausweisdokumente und geeignete Fotos der Familienmitglieder sind vorzulegen. Die aufgenommenen Familienmitglieder müssen ebenfalls die Gesundheits- und Charakteranforderungen erfüllen. Für weitere Abhängige kann ein zusätzliches Formular angefordert werden.
  • Die für minderjährige Kinder erforderliche Einverständniserklärung, die Sorgerechtsentscheidung oder die Reiseerlaubnis wird je nach persönlicher Familiensituation bestimmt. Ein einheitliches Format für die Einverständniserklärung eines Elternteils, das für alle Kinder gilt, ist auf der zentralen Besuchervisumseite nicht genau angegeben.
  • Alle nicht in englischer Sprache verfassten Dokumente müssen zusammen mit einer vollständigen englischen Übersetzung und einer Kopie des Originaldokuments eingereicht werden. Die Übersetzung muss von einem Übersetzer erstellt werden, der die von Immigration New Zealand akzeptierten Qualifikationen besitzt. Es gibt keine zentrale Regel, die für alle Antragsteller die notarielle Beglaubigung, Legalisation oder Apostille für Dokumente des allgemeinen Besuchervisums vorschreibt.
  • Die Gebühr für das Besuchervisum wird auf der zentralen Seite als ab 441 Neuseeland-Dollar angegeben. Die genaue Gebühr, Abgaben und der Antragsweg werden nach Staatsangehörigkeit, Land des Antrags und Antragsumständen berechnet. Die meisten Besucher zahlen zusätzlich eine International Visitor Conservation and Tourism Levy von 100 Neuseeland-Dollar.
  • Für Online-Visumszahlungen können Kreditkarten von Mastercard, Visa oder UnionPay verwendet werden. Die vom Antragssystem angebotenen Zahlungsoptionen können je nach Land und Antragsweg variieren.
  • 80 Prozent der Besuchervisumanträge werden laut der zentralen Seite innerhalb von etwa zwei Wochen bearbeitet. Diese Frist ist nicht garantiert und wird regelmäßig aktualisiert. In Stoßzeiten wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich einzureichen. Ein festes maximales frühestes Antragsdatum vor der Reise ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Es wird nicht empfohlen, nicht erstattbare Tickets oder Reservierungen zu erwerben, bevor das Visum genehmigt ist.
  • Das Besuchervisum kann für eine einmalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden. Die Entscheidung hängt von der Prüfung des Antrags ab. Ein Visum für mehrfache Einreise erlaubt einen Gesamtaufenthalt von bis zu sechs Monaten in einem Zeitraum von zwölf Monaten. Ein Visum für einmalige Einreise kann einen Aufenthalt von bis zu neun Monaten in einem Zeitraum von achtzehn Monaten ermöglichen und erlischt bei Ausreise. In jedem Fall beträgt die maximale Gesamtbesuchsdauer neun Monate in einem Zeitraum von achtzehn Monaten.
  • Das Besuchervisum kann für touristische Reisen, Besuche bei Familie und Freunden sowie für kurzfristige Bildungsaufenthalte von bis zu drei Monaten genutzt werden. Es gewährt grundsätzlich kein Arbeitsrecht; für bestimmte Arbeits- oder Geschäftstätigkeiten ist ein entsprechendes Visum erforderlich.
  • Das eVisa-Schreiben muss ausgedruckt und während der Reise zusammen mit dem Reisepass mitgeführt werden. Das eVisa ist an die Reisepassnummer gebunden. Wenn der Reisepass erneuert wird, verloren geht, gestohlen wird oder sich der Name im Reisepass ändert, darf nicht gereist werden, bevor der Visumseintrag auf den neuen Reisepass übertragen wurde.
  • Eine Reisekrankenversicherung wird für das allgemeine Besuchervisum empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Die Mindestversicherungssumme ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Bei bestimmten Arten von Besuchervisa, insbesondere bei längeren Familienbesuchen oder bestimmten Gesundheitszuständen, können verpflichtende Versicherungsbedingungen bestehen.
  • Die Einwanderungsbehörde kann nach dem Antrag zusätzliche Dokumente, eine ärztliche Untersuchung, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Identitätsüberprüfung oder eine Erklärung anfordern. Dem Antragsteller können biometrische Daten wie Fotos, Fingerabdrücke oder Iris-Scans abgenommen werden. Die Angabe falscher oder irreführender Informationen, die Verweigerung der erforderlichen biometrischen Verfahren oder das Fehlen eines echten Reisezwecks können zur Ablehnung des Antrags oder der Einreiseerlaubnis an der Grenze führen.

Anforderungen für das Transitvisum

  • Das Transitvisum kann nur von Reisenden genutzt werden, die über den internationalen Transitbereich des internationalen Flughafens Auckland in ein anderes Land weiterreisen. Der Reisende muss im Transitbereich bleiben und darf sich maximal 24 Stunden in Neuseeland im Transit aufhalten. Der Transitbereich darf nicht verlassen werden, die Passkontrolle darf nicht zur Gepäckabholung durchschritten werden, und eine Übernachtung in einem Hotel im Transitbereich ist nicht gestattet.
  • Da andere neuseeländische Flughäfen außer Auckland keinen internationalen Transitbereich haben, kann das Transitvisum nicht genutzt werden. Reisende, die von diesen Flughäfen Anschlussflüge nehmen, müssen ein entsprechendes Besuchervisum oder eine NZeTA erhalten, die zur Einreise in das Land berechtigt.
  • Das Transitvisum kann online oder unter Verwendung eines Papierformulars beantragt werden. Für einen Online-Antrag muss ein Konto erstellt, das Formular ausgefüllt, Dokumente hochgeladen und die Gebühr bezahlt werden. Bei Genehmigung wird das eVisa dem Online-Konto hinzugefügt und eine E-Mail an den Antragsteller gesendet.
  • Der Reisepass oder das als Identitätsdokument dienende Reisedokument muss nach dem geplanten Abreisedatum aus Neuseeland noch mindestens drei Monate gültig sein. Bei einem Online-Antrag ist ein hochwertiger Scan der biografischen Datenseite, die das Foto, den Namen, das Geburtsdatum und die Dokumentdaten enthält, separat hochzuladen.
  • Die erforderliche Anzahl leerer Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch die Anforderung eines biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepasses ist in der zentralen amtlichen Quelle für alle Transitvisumanträge nicht genau angegeben.
  • Bei einem Online-Antrag ist ein, bei einem Papierantrag sind zwei geeignete Fotos erforderlich. Das Online-Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen, unverändert, im JPG- oder JPEG-Format, im Hochformat mit einem Seitenverhältnis von 3:4 und zwischen 512 KB und 3,14 MB groß sein. Das Papierantragsfoto muss 35 × 45 Millimeter groß sein.
  • Dem Antrag sind die Einzelheiten der Transitflüge über Neuseeland, der vollständige Reiseplan und eine Kopie des Ausreisetickets aus Neuseeland beizufügen. Der Reiseplan muss die Ankunfts- und Abflugzeiten in den Ländern der Reise angeben. Bei einem Papierantrag ist auch eine Erklärung zum Reisezweck einzureichen.
  • Der Reisende muss nachweisen, dass er zur Einreise in die Länder auf der Transitstrecke oder zur Durchreise durch diese Länder berechtigt ist. Falls für die Einreise in das nächste Land ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist, muss das gültige Dokument vor der Reise eingeholt werden. Auf bestimmten Strecken kann ein gültiges Visum für das Land, in das die Durchreise erfolgt, besonders erforderlich sein.
  • Der Antragsteller muss von gutem Charakter sein und tatsächlich beabsichtigen, nur als Transitreisender nach Neuseeland zu kommen. Die Einwanderungsbehörde kann zusätzliche Dokumente anfordern, die den Reisegrund, die Route und das Recht zur Einreise in das nächste Land erläutern.
  • Ehepartner und abhängige Kinder, die das 19. Lebensjahr nicht vollendet haben, können in denselben Transitvisumantrag aufgenommen werden. Die Familienmitglieder müssen ihre Identität nachweisen, geeignete Fotos vorlegen, die Anforderung an den guten Charakter erfüllen, ausschließlich einen Transitzweck verfolgen und ein Ausreiseticket aus Neuseeland besitzen.
  • Es wird empfohlen, englische Übersetzungen der Transitdokumente während der Reise bereitzuhalten. Es gibt keine zentrale Regel, die Übersetzungen für alle Transitvisumanträge vorschreibt. Eine notarielle Beglaubigung, Legalisation oder Apostille ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Die Gebühr für das Transitvisum beginnt bei 235 Neuseeland-Dollar. Die genaue Gebühr und die Zahlungsmethode werden nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers, Land des Antrags und Antragsweg angezeigt. Das allgemeine Online-Visumszahlungssystem akzeptiert Mastercard, Visa und UnionPay.
  • 80 Prozent der Transitvisumanträge werden laut der zentralen Seite innerhalb von vier Tagen bearbeitet. Diese Frist ist nicht garantiert. Bei Bedarf an zusätzlichen Informationen oder Prüfungen kann die Bearbeitung länger dauern.
  • Flugreisende, die im Transitbereich bleiben, müssen keine New Zealand Traveller Declaration ausfüllen. Wenn der Transitbereich verlassen wird oder der Anschluss an einem anderen Flughafen als Auckland erfolgt, gilt der Reisende nicht mehr als Transitreisender, und eine entsprechende Genehmigung zur Einreise in das Land ist erforderlich.
  • Ein Mindestkontostand, ein Kontoauszugszeitraum, eine Unterkunftsreservierung, eine Reisekrankenversicherung oder eine Mindestversicherungssumme sind für das Transitvisum in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
Bevölkerung
5,287,479(2026 geschätzt)
Amtssprache
Englisch, Māori, Neuseeländische Gebärdensprache
Regierungsform
Parlamentarische konstitutionelle Monarchie
Kontinent
Ozeanien
Hauptstadt
Wellington
Währung
Neuseeland-Dollar
Fläche
268.021 km²
Telefonvorwahl
+64

Neuseeland: Wichtige Reiseziele

Neuseelands Hauptstadt Wellington liegt auf der Nordinsel, während Auckland das wichtigste Flugdrehkreuz des Landes ist. Christchurch fungiert als zentraler Knotenpunkt für die Südinsel. Reisende kommen meist über den Flughafen Auckland ins Land.

Die Küstenlandschaften und die maorische Kultur prägen das Reiseerlebnis. Queenstown ist bekannt für Abenteuersport, während Rotorua thermische Wunder bietet. Universitäten und Wirtschaftszentren ziehen internationale Besucher an.

Viele Reisende erkunden sowohl die Nord- als auch die Südinsel mit Inlandsflügen oder dem Auto. Die Strecke zwischen Auckland und Queenstown gehört zu den beliebtesten Verbindungen. Fährverbindungen über die Cookstraße verbinden die beiden Hauptinseln.