Nauru:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 183. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 3. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 12.

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Nauru: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Nauru:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Nauru: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Die Visumbefreiung unterliegt den Bedingungen des zwischen Nauru und dem betreffenden Staat geltenden Visumbefreiungsabkommens. Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument besitzen, das unter die Befreiung fällt, die im Abkommen vorgesehene maximale Aufenthaltsdauer nicht überschreiten und die Anforderungen an Reisepasstyp, Reisezweck oder andere Eignungskriterien erfüllen. Die Dauer der Befreiung und der akzeptierte Reisepasstyp variieren je nach Abkommen; es gibt keine einheitliche maximale Aufenthaltsdauer, die für alle Inhaber einer Befreiung gilt.
  • Bei Ankunft muss eine Passagierkarte ausgefüllt, eine Erklärung über die Richtigkeit der Angaben unterschrieben und auf Verlangen dem Einwanderungsbeamten vorgelegt werden. Auf der Karte werden Vor- und Nachname, Reisepassnummer und letztes Gültigkeitsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Flug- oder Schiffsdaten, das Land, von dem aus die Reise angetreten wurde, sowie die Adresse in Nauru angegeben. Vorübergehende Besucher geben zudem ihr Aufenthaltsland, die geplante Aufenthaltsdauer und den Hauptzweck der Reise an. Bestimmte schwere Verurteilungen, frühere Visa- oder Einreiseverweigerungen, Visumstornierungen, Abschiebungen und Ausweisungen müssen ebenfalls erklärt werden. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Informationen anfordern.
  • Die Einwanderungsbeamten am Flughafen können den Reisepass vorübergehend zur Durchführung der Verfahren in Besitz nehmen. Der Reisepass kann noch am selben Tag oder am folgenden Morgen zurückgegeben werden.
  • Auch eine Anforderung an maschinenlesbare oder biometrische Reisepässe ist nicht als allgemeine Regel für alle Inhaber einer Befreiung veröffentlicht.
  • Es gibt keine gemeinsame Dokumentenliste, die für alle visumfreien Reisenden hinsichtlich Rückflugticket, Unterkunftsreservierung, Nachweis finanzieller Mittel, Kontoauszug und Reisekrankenversicherung gilt.

Voraussetzungen für ein Visum bei Ankunft

  • Ein Antrag auf ein Besuchervisum bei Ankunft ist nur für Reisende möglich, die nach den nauruischen Einwanderungsvorschriften für diese Möglichkeit in Frage kommen. Die Eignung variiert je nach Staatsangehörigkeit und anwendbarer Reisepasskategorie. Nicht geeignete Reisende müssen ihren Visaantrag vor der Einreise nach Nauru abschließen.
  • Die Person, die einen Antrag bei Ankunft stellt, muss einen gültigen Reisepass besitzen. Der Reisepass darf nicht innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Antragstellung ablaufen. Der Reisende muss außerdem ein gültiges Ticket für eine Reise von Nauru in ein anderes Land sowie die für die Einreise in das Zielland erforderlichen Dokumente vorweisen.
  • Bei dieser Antragsart ist das Ausfüllen des Standard-Besuchervisumformulars nicht erforderlich. Der Einwanderungsbeamte kann jedoch angemessene zusätzliche Informationen, Dokumente oder eidesstattliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Antrag verlangen.
  • Eine Ankunftskarte ist auszufüllen und zu unterschreiben. Der Reisende muss seine Identitäts- und Reisepassdaten, Flug- oder Schiffsdaten, seine Adresse in Nauru, den Reisezweck, die geplante Aufenthaltsdauer und den einschlägigen Einwanderungs- oder Strafregisterhintergrund angeben.
  • Das bei Ankunft erteilte Besuchervisum kann maximal drei Monate gültig sein und ist nur für die einmalige Einreise. Das Visum kann für Besuchszwecke wie Urlaub, Besuch von Freunden oder Verwandten, Treffen, Konferenzen, Seminare, Workshops, kulturelle Aktivitäten oder sportliche Aktivitäten genutzt werden. Mit dem Besuchervisum dürfen keine geschäftlichen, beruflichen oder Beschäftigungsaktivitäten ausgeübt werden. Religiöse Aktivitäten, die nicht die normale persönliche Andacht betreffen, sind ebenfalls vom Geltungsbereich des Besuchervisums ausgeschlossen.
  • Das Recht auf einen Antrag bei Ankunft ist mit den Rechtskategorien verbunden, die von der Besuchervisumgebühr befreit sind. Personen, die unter diese Vorgehensweise fallen, wird die Standard-Besuchervisumgebühr nicht erhoben.

Voraussetzungen für ein Konsularvisum

  • Reisende, die ein Visum im Voraus einholen müssen, müssen das offizielle Antragsformular verwenden, das ihrem Reisezweck entspricht. Der Antrag kann bei der Nauru-Einwanderungsbehörde oder bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder konsularischen Behörde Naurus im Land des Antragstellers eingereicht werden. Die allgemeine Visumseite Naurus verlangt zudem, dass der Einreiseantrag per E-Mail an die Nauru-Einwanderungsbehörde gesendet wird.
  • Das Formular ist auf Englisch auszufüllen, alle Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, die erforderlichen Anlagen sind beizufügen und der Antrag ist vom Antragsteller zu unterschreiben. Die Angabe falscher oder irreführender Informationen kann zur Ablehnung des Antrags oder zur Annullierung eines bereits erteilten Visums führen. Relevante Änderungen, die während des Antrags oder der Gültigkeitsdauer des Visums eintreten, sind der Einwanderungsbehörde zu melden.
  • Der Reisepass muss ab dem Datum der Antragstellung noch mindestens drei Monate gültig sein. Beglaubigte Kopien der Seiten des Reisepasses oder des akzeptierten Reisedokuments mit den Identitätsdaten sind vorzulegen. Wird der Reisepass nach Erteilung des Visums ausgetauscht, ist die Einwanderungsbehörde zu informieren. In Fällen, in denen das Visum im Reisepass eingetragen ist, muss der Reisepass während der Gültigkeit des Visums gültig bleiben.
  • Ein aktuelles Passfoto in der Größe 45 × 35 Millimeter ist vorzulegen, und der Name des Antragstellers ist auf die Rückseite des Fotos zu schreiben.
  • Im Antragsformular werden neben dem Reisezweck und der beantragten Dauer der vollständige Name, das Geschlecht, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Reisepassdaten, die Staatsangehörigkeit, das Aufenthaltsland, der Familienstand, die aktuelle Adresse, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und die Adresse in Nauru angegeben. Es müssen auch Informationen über frühere Besuche und Visa für Nauru, Visumablehnungen, Visumsstornierungen, das Land, in dem der Antrag gestellt wird, den Gesundheitszustand, das Risiko übertragbarer Krankheiten, laufende strafrechtliche Ermittlungen, bestimmte Verurteilungen und eine Abschiebungsgeschichte gemacht werden.
  • Die Dokumentencheckliste für das Besuchervisum umfasst beglaubigte Kopien der Identitätsseiten des Reisepasses oder Reisedokuments, ein Foto, ein Polizeizeugnis und ein ärztliches Gesundheitszeugnis. Der Antragsteller kann ein auf ihn nicht zutreffendes Dokument in der Checkliste als 'nicht zutreffend' kennzeichnen.
  • Das Polizeizeugnis ist von den Gerichtsbarkeiten einzuholen, in denen der Antragsteller in den vorangegangenen 12 Monaten seinen Wohnsitz hatte. Es wird erwartet, dass das Dokument die gesamte registrierte Strafgeschichte in der betreffenden Gerichtsbarkeit abdeckt. Hatte der Antragsteller in den vorangegangenen 12 Monaten mehrere Wohnsitze, können Dokumente von mehreren Behörden erforderlich sein.
  • Das ärztliche Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs und Bluttests durchgeführt wurden und keine ansteckende Krankheit oder schwerwiegende Anomalie festgestellt wurde. Es besteht keine allgemein veröffentlichte Verpflichtung zur Vorlage eines Impfzertifikats.
  • Von einigen Antragstellern wird ein Schreiben eines Sponsors verlangt, der nauruischer Staatsbürger und in Nauru ansässig ist. In dem Schreiben müssen der Name des Sponsors, sein Wohngebiet, seine Beziehung zum Antragsteller und die übernommenen Sponsoring-Bedingungen einschließlich Unterkunft angegeben werden. Diese Anforderung gilt nicht universell für alle Staatsangehörigkeiten.
  • Die allgemeine Visumseite Naurus verlangt zusätzlich zum ausgefüllten Formular und einem Scan der Informationsseite des Reisepasses ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Schreiben, das den Reisegrund erläutert. Die detaillierte Checkliste für das Besuchervisum wiederholt dieses Dokument jedoch nicht für alle Antragsteller.
  • Nicht auf Englisch verfasste Dokumente sind zusammen mit einer Kopie des Originals und einer beglaubigten englischen Übersetzung vorzulegen. Dokumentkopien müssen von einer zuständigen Beglaubigungsstelle oder einer Person oder Institution, die im Land der Antragstellung als gleichwertig anerkannt ist, ordnungsgemäß beglaubigt werden. Originaldokumente sind nur auf besondere Anforderung einzureichen.
  • Für die Erteilung eines Besuchervisums müssen ein gültiges Ausreiseticket von Nauru in ein anderes Land und die für die Einreise in das Zielland erforderlichen Dokumente vorliegen. Es ist nicht angegeben, dass eine Hotelreservierung, ein täglicher Reiseplan oder ein separates Unterkunftsdokument für alle Antragsteller obligatorisch sind.
  • Ein Besuchervisum kann für maximal drei Monate und nur für die einmalige Einreise erteilt werden. Im Antragsformular gibt es Optionen für bis zu einem Monat, bis zu zwei Monaten oder bis zu drei Monaten. Die offiziellen Gebühren betragen AUD 50, AUD 150 bzw. AUD 250. Gebührenbefreiungen können je nach Staatsangehörigkeit oder Reisepasskategorie gelten.
  • Die Zahlung kann in bar beim Nauru Revenue Office oder, bei Antragstellung aus dem Ausland, bei der nauruischen Mission oder Konsularbehörde erfolgen. Elektronische Banküberweisungen werden ebenfalls akzeptiert, und der Zahlungsbeleg ist dem Antrag beizufügen. Liegt bei nicht befreiten Anträgen kein Zahlungsnachweis vor, wird der Antrag nicht bearbeitet. Gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet und können nicht auf einen anderen Antrag übertragen werden.
  • Das Besuchervisum kann für Urlaub, Besuch von Freunden oder Verwandten, Konferenzen, Treffen, Seminare, Workshops, kulturelle Aktivitäten und sportliche Aktivitäten genutzt werden. Für Zwecke wie Geschäftstätigkeit, Beruf, Medien, Forschung, Bildung, Beschäftigung oder religiöse Aufgaben muss die entsprechende separate Visumsklasse und das zugehörige Antragsformular verwendet werden. Die Gebühren und zusätzlichen Dokumente für diese Visumsklassen variieren je nach Reisezweck.
  • Für Medientätigkeiten ist ein einmaliges Medien-Geschäftsvisum erforderlich. Die veröffentlichte Gebühr für dieses Visum beträgt AUD 8.000 und wird auch bei erfolglosem Antrag nicht zurückerstattet. Die aktuelle Gebühr für das allgemeine Geschäftsvisum für die einmalige Einreise bis zu drei Monaten wurde mit Änderung vom 30. April 2026 auf AUD 3.000 festgelegt.
  • Ein Kind, das mit seinem Elternteil oder gesetzlichen Vormund reist und dessen Name im Reisepass des Elternteils oder Vormunds eingetragen ist, kann in dasselbe Visum aufgenommen werden.
  • Die zuständige Einwanderungsbehörde kann zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern, die nicht im Antragsformular enthalten sind, und eine eidesstattliche Bestätigung der gemachten Angaben verlangen.
  • Auch eine allgemeine Regel zum Mitführen der elektronischen Bestätigung in gedruckter oder digitaler Form ist nicht veröffentlicht.

Aktualisierungsverlauf

  1. TaiwanNauru

    Ein Visum bei Ankunft ist nicht mehr verfügbar; vor der Reise ist jetzt ein Visum erforderlich.