Argentinien:Visabestimmungen
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Argentinien Karte der Visabestimmungen
Argentinien: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Anforderungen für die visumfreie Einreise
- Der visumfrei zu touristischen Zwecken einreisende Reisende muss einen gültigen Reisepass vorlegen. Reisende, die unter die einschlägigen regionalen Abkommen fallen, können auch mit einem gültigen nationalen Ausweis oder einem anderen anerkannten Reisedokument einreisen. Das verwendete Dokument muss zum Reisezeitpunkt gültig und in gutem Zustand sein. Vorläufige Ausweisantragsbescheinigungen werden nicht als Reisedokumente anerkannt.
- Die visumfreie touristische Einreise darf nur für touristische Zwecke wie Erholung und Besichtigung genutzt werden. Mit diesem Status darf keine bezahlte Beschäftigung ausgeübt werden. Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer im allgemeinen Touristenstatus beträgt drei Monate und kann bei fristgerechtem Antrag einmalig um einen ähnlichen Zeitraum verlängert werden. Da je nach Reisepasstyp kürzere Aufenthaltsdauern gelten können, ist die genaue Dauer der offiziellen Visaregelungstabelle zu entnehmen.
- Eine für alle Antragsteller geltende Restgültigkeitsdauer von sechs Monaten für die Pässe visumfreier Reisender ist auf der zentralen Einwanderungsseite nicht angegeben; es wird lediglich ein gültiger Reisepass gefordert. Die Anzahl freier Reisepassseiten sowie die Anforderung an biometrische oder maschinenlesbare Pässe sind in der zentralen amtlichen Quelle ebenfalls nicht eindeutig festgelegt.
- Ein Hin- und Rückflugticket, Nachweis der Unterkunft, Kontoauszug, täglicher Mindestbetrag, Krankenversicherungsschutz, Lichtbilder, Impfbescheinigung und Gesundheitszeugnis sind auf der zentralen Touristen-Einreise-Seite nicht als detaillierte und universelle Dokumentenliste für alle visumfreien Reisenden veröffentlicht. Grenzbeamte können zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern, die den Reisezweck, die Aufenthaltsplanung und die Erfüllung der Einreisebedingungen belegen.
- Die Einreise nach Argentinien und die Ausreise aus Argentinien sind nur über die von der Nationalen Einwanderungsbehörde ermächtigten Land-, Luft-, See- oder Flussgrenzübergänge und nach Passieren der Einwanderungskontrolle möglich.
- Ein Kind unter 13 Jahren, das nicht mit der personensorgeberechtigten Person reist oder bei der Einreise von dieser oder einer ermächtigten dritten Person abgeholt wird, muss eine Einreisegenehmigung vorlegen. Ausweisdokumente und der Nachweis der familiären Bindung müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen. Im Ausland ausgestellte Dokumente müssen erforderlichenfalls vom argentinischen Konsulat legalisiert oder mit einer Apostille versehen und von einem amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Kann der andere Elternteil die Zustimmung nicht erteilen oder verweigert er sie, kann eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sein.
Anforderungen für die elektronische Reisegenehmigung
- Das argentinische System der elektronischen Reisegenehmigung wird als „Autorización de Viaje Electrónica“ oder AVE bezeichnet. Der Antragsteller muss über einen für AVE geeigneten Reisepass und die entsprechende Staatsbürgerschaft verfügen, ein gültiges Reisedokument verwenden und ausschließlich zu touristischen Zwecken reisen. Die Eignung wird anhand der aktuellen AVE-Liste der Nationalen Einwanderungsbehörde und des Online-Antragssystems festgestellt.
- Im allgemeinen Antragsweg sind ein gültiger und aktueller ordentlicher Reisepass sowie ein von den Vereinigten Staaten ausgestelltes gültiges Visum einer der Kategorien B2, J, B1, O, P1, P2, P3, E oder H-1B erforderlich. Die Gültigkeit des US-Visums muss den Zeitraum der AVE-Prüfung, die Gültigkeitsdauer der AVE und den geplanten Aufenthalt in Argentinien abdecken.
- Bei Anträgen mit einem geeigneten Reisepass, der von einem Hoheitsgebiet ausgestellt wurde, das zur visumfreien Einreise in die Vereinigten Staaten berechtigt, kann mindestens eine nachweisbare Einreise in die Vereinigten Staaten innerhalb der letzten zwei Jahre, eine gültige ESTA oder ein gültiges US-Visum der genannten Kategorien verwendet werden. In diesem speziellen Antragsweg kann der Reisepass ein ordentlicher, diplomatischer, Dienst- oder Amtspass sein.
- Der Antrag wird online in zwei Schritten gestellt. Zuerst wird die AVE-Gebühr bezahlt, dann wird das Antragsformular ausgefüllt. In das Antragssystem muss eine einzige PDF-Datei hochgeladen werden, die den gültigen Reisepass und das qualifizierende US-Visum enthält. Die Datei darf 8 MB nicht überschreiten; die Scans müssen farbig, klar und lesbar sein. Befindet sich das US-Visum in einem alten Reisepass, muss auch dieser in dieselbe PDF-Datei aufgenommen werden.
- Die AVE-Gebühr beträgt 400 US-Dollar. Die Zahlung erfolgt online per Karte und ist nicht erstattungsfähig. Die Zahlungsquittung allein berechtigt weder zur Reise noch zur Einreise nach Argentinien. Der Antragsteller muss den positiven AVE-Bescheid abwarten.
- Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 20 Werktage. Die Nationale Einwanderungsbehörde kann diese Frist bei Bedarf verlängern. Eine von den 20 Werktagen abweichende zentrale Mindestfrist, wie viele Tage vor der Reise der Antrag genau gestellt werden muss, ist nicht angegeben; der Antrag sollte unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit und möglicher Verzögerungen früh genug gestellt werden.
- Die genehmigte AVE ist ab Ausstellungsdatum drei Kalendermonate gültig. Der zulässige Aufenthalt des Reisenden in Argentinien beträgt ab dem Datum der ersten Einreise drei Monate. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrere Ein- und Ausreisen möglich. Die Aufenthaltsdauer kann nach Ermessen der Nationalen Einwanderungsbehörde einmalig um einen ähnlichen Zeitraum verlängert werden. Eine Person, die mit einer AVE eingereist ist, kann während ihres Aufenthalts im Land die Einwanderungskategorie nicht wechseln.
- Das Genehmigungsschreiben muss vor der Reise ausgedruckt und beim Boarding und bei der Grenzkontrolle mitgeführt werden. Das Ergebnis der Genehmigung oder Ablehnung wird dem Antragsteller per E-Mail mitgeteilt.
- In der zentralen Dokumentenliste der AVE sind keine gesonderten Passfotos, Hotelreservierungen, Flugreservierungen, Kontoauszüge, ein bestimmter Mindestkontostand, Arbeitsbescheinigung, Reisekrankenversicherungssumme, Impfbescheinigung oder biometrische Daten veröffentlicht. Auch die mindestens erforderliche Restgültigkeitsdauer des Reisepasses und die Anzahl freier Seiten sind auf der zentralen AVE-Seite nicht numerisch angegeben.
Antragsvoraussetzungen für das Visum bei der konsularischen Vertretung
- Der Antrag auf ein touristisches Konsularvisum wird persönlich gestellt. Der Antragsteller muss Kontakt mit der zuständigen argentinischen Botschaft oder dem Konsulat aufnehmen, um das Verfahren für Terminvereinbarung und Einreichung der Unterlagen zu erfahren. Einige Vertretungen verlangen zunächst die Übermittlung der gescannten Unterlagen per E-Mail und anschließend die Vorlage der Originale beim Vorstellungstermin.
- Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Argentinien mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens ein vollständig leeres Blatt, d. h. zwei leere Seiten, aufweisen. Für den Antrag werden das Original und eine Kopie des Reisepasses benötigt. Von einigen Vertretungen wird zusätzlich zur Seite mit den Personalien das Scannen aller mit Stempeln oder Visa versehenen Seiten verlangt. Besondere Reisedokumente wie vorläufige Reisepässe, Notreisepässe oder Flüchtlingsreisedokumente können einer gesonderten Visums- und Zulassungsprüfung unterliegen. Die Anforderung eines biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepasses ist auf der zentralen Touristenvisumsseite nicht eindeutig festgelegt.
- Es sind zwei aktuelle Lichtbilder im Format 4 x 4 cm, von vorne aufgenommen, farbig und mit weißem Hintergrund, vorzulegen. Wie viele Monate alt das Foto höchstens sein darf, das digitale Dateiformat, die Auflösung und die maximale Dateigröße sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Alle erforderlichen Felder des Visumantragsformulars müssen ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben werden. Es wird empfohlen, das Formular nach Möglichkeit elektronisch auszufüllen. Der Zeitpunkt der Unterschrift kann je nach Vertretung variieren; einige Vertretungen verlangen, dass das Formular vor dem Vorstellungstermin nicht unterschrieben wird und die Unterschrift vor dem Konsularbeamten zu leisten ist.
- Es sind Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers vorzulegen. Letzte Gehaltsabrechnungen, letzter Kreditkartenauszug oder letzter Kontoauszug sind Beispiele für akzeptierte Nachweise. In der zentralen Checkliste ist nicht angegeben, über wie viele Monate der Kontoauszug reichen muss und welcher Mindestbetrag auf dem Konto vorhanden sein muss. Einige Vertretungen verlangen Kontoauszüge der letzten sechs Monate und den Nachweis eines ausreichenden Guthabens zur Deckung der Reisekosten.
- Eine auf den Namen des Antragstellers ausgestellte Hin- und Rückreisebuchung ist vorzulegen. Es wird empfohlen, vor der Visumentscheidung keine endgültigen und nicht erstattbaren Flugtickets zu kaufen.
- Eine Hotelreservierung und ein touristischer Reiseverlauf sind vorzulegen. Wenn der Antragsteller bei einem in Argentinien ansässigen Gastgeber wohnt, kann anstelle der Hotelreservierung ein Einladungsschreiben verwendet werden.
- Das touristische Einladungsschreiben muss auf Spanisch verfasst und an die argentinische Konsularbehörde gerichtet sein, bei der der Antrag gestellt wird. Das Schreiben muss den vollständigen Namen, das Ausweisdokument, die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der einladenden Person sowie den vollständigen Namen, die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum, die Reisepassnummer und -art sowie die Kontaktdaten des Eingeladenen enthalten. Reisezweck, die Beziehung zwischen den Parteien, die Unterkunft, der Aufenthaltszeitraum und die voraussichtlichen Ein- und Ausreisedaten sind zu erläutern.
- Die einladende Person muss eine Verantwortungserklärung für die Ausreise des Besuchers aus Argentinien nach Ablauf des zulässigen Aufenthalts sowie eine Erklärung, dass sie die Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes zur Verantwortung der Einladenden gelesen hat, beifügen. Die Unterschrift muss notariell beglaubigt und gegebenenfalls von der zuständigen Notarkammer bestätigt werden. Das Original des Schreibens muss an die Botschaft oder das Konsulat gesendet werden, bei dem der Antrag gestellt wird. In den zentralen Regeln für touristische Einladungsschreiben sind kein Mindestguthaben auf dem Bankkonto des Sponsors oder eine verpflichtende Sponsoren-Bankbescheinigung angegeben.
- Der Antragsteller muss an einem obligatorischen Konsulargespräch teilnehmen. Eine alle Antragsteller betreffende zentrale Verpflichtung zur Abnahme von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Daten ist nicht veröffentlicht. Die Konsularbehörde kann bei Bedarf zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein erneutes Gespräch verlangen. Die Vorlage aller Unterlagen garantiert nicht die Visumerteilung.
- Die Visumgebühr für das Touristenvisum beträgt allgemein 150 US-Dollar oder je nach Vertretung 150 Euro. Die Zahlung erfolgt vor Ort in der Währung des Landes der Vertretung. Ob Kartenzahlung, Banküberweisung, Bareinzahlung oder eine andere Zahlungsmethode akzeptiert wird, legt die jeweilige Vertretung fest. In der zentralen Quelle ist keine einheitliche Zahlungsmethode angegeben. Für bestimmte Reisepassarten und Abkommensregelungen können abweichende Gebühren oder Befreiungen gelten.
- Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer mit einem Touristenvisum beträgt 90 Tage. Bei fristgerechtem Antrag bei der argentinischen Nationalen Einwanderungsbehörde kann eine einmalige Verlängerung um denselben Zeitraum in Betracht gezogen werden. Der Zeitraum, innerhalb dessen das Visum nach Ausstellung für die erste Einreise genutzt werden muss, sowie die Frage, ob es zur einmaligen oder mehrfachen Einreise berechtigt, sind auf der zentralen Touristenvisumsseite nicht eindeutig angegeben und müssen dem ausgestellten Visumaufkleber entnommen werden.
- Auf der zentralen Seite des Außenministeriums sind weder eine Standardbearbeitungszeit noch eine genaue Frist, wie viele Tage vor der Reise der Antrag gestellt werden muss, angegeben. Einige Vertretungen verlangen die Antragstellung 45 bis 90 Tage vor der geplanten Reise, während andere Vertretungen eine Frist von mindestens 30 Tagen oder sechs Wochen vorher vorgeben. Maßgeblich ist der aktuelle Kalender der zuständigen Vertretung.
- Ein Nachweis des legalen Wohnsitzes im Land der Antragstellung, Kontoauszüge der letzten sechs Monate, Arbeitgeberbescheinigung, Gehaltsnachweis, Studentenbescheinigung, Firmenregistrierung, Steuererklärung und eine den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckende Reisekrankenversicherung werden von einigen Vertretungen verlangt. Diese sind in der zentralen Checkliste für Touristenvisa nicht als universelle Dokumente für alle Antragsteller aufgeführt. Der Mindestdeckungsbetrag für die Versicherung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Bei minderjährigen Antragstellern können ein separates Antragsformular, eine Geburtsurkunde, Kopien der Ausweise oder Reisepässe der Eltern, die Reise- und Visumantragszustimmung beider Elternteile sowie ein Dokument, aus dem die für das Kind verantwortliche Person hervorgeht, verlangt werden. Einige Vertretungen verlangen die Geburtsurkunde mit Apostille und spanischer Übersetzung, die Unterzeichnung der Zustimmungserklärung vor einem Konsularbeamten oder Notar sowie die persönliche Anwesenheit beider Elternteile beim Vorstellungstermin. Die Dokumentenliste variiert je nach Alter des Kindes, Reisekonstellation und zuständiger Vertretung.
- Ein Impfausweis, ein ärztliches Attest oder ein bestimmter Gesundheitstest sind in der zentralen Checkliste für Touristenvisa nicht eindeutig aufgeführt. Außerhalb Argentiniens ausgestellte Personenstandsurkunden, Geburtsurkunden, Sorgerechts- oder Verwandtschaftsnachweise müssen gegebenenfalls mit einer Apostille versehen oder legalisiert und von einem amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
Anforderungen für das Transitvisum
- Reist der Reisende ausschließlich zum Zweck der Weiterreise in ein anderes Land nach Argentinien und ist er nicht von der Transitvisumpflicht befreit, muss er ein konsularisches Transitvisum beantragen.
- Ein Reisender, der den internationalen Transitraum des Ankunftsflughafens nicht verlässt, keine Einwanderungskontrolle in Argentinien durchläuft und seinen Anschlussflug in ein anderes Land erwartet, kann von der Transitvisumpflicht befreit sein, sofern er das Ticket für den Weiterflug vorlegen kann. Müssen Gepäck abgeholt und neu aufgegeben, der Terminal oder Flughafen gewechselt oder der Transitraum verlassen werden, ist vorab die Bestätigung der zuständigen konsularischen Vertretung einzuholen.
- Für den Antrag auf ein Transitvisum wird das Visumantragsformular der zuständigen argentinischen Vertretung ausgefüllt. Einige Vertretungen verlangen, das Formular zunächst elektronisch ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben, per E-Mail zu übermitteln. Eine gescannte Kopie des Reisepasses oder des Seefahrtsbuchs für Seeleute wird dem Antrag beigefügt. Das Original des Reisedokuments muss beim Vorstellungstermin oder bei der Einreichung der Unterlagen vorgelegt werden.
- Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer mit einem Transitvisum beträgt zehn Tage. Ob das Transitvisum zur einmaligen oder mehrfachen Einreise berechtigt, innerhalb welcher Frist es nach Ausstellung genutzt werden muss und ob es verlängert werden kann, ist in der zentralen aktuellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Die Gebühr für das Transitvisum beträgt 40 Konsulareinheiten. Eine Konsulareinheit entspricht in der Regel einem US-Dollar oder in Ländern mit Euro-Währung einem Euro; die Zahlung wird meist in der Währung des Landes der Vertretung erhoben. Die akzeptierte Zahlungsmethode variiert je nach Vertretung. Einige Vertretungen akzeptieren Banküberweisung, Kartenzahlung, Bareinzahlung oder QR-Zahlung, während andere nur Überweisungen akzeptieren. Die Zahlung der Gebühr garantiert nicht die Visumerteilung, und nach Beginn des Verfahrens wird die Gebühr in der Regel nicht zurückerstattet.
- Für das Transitvisum sind keine für alle Vertretungen geltenden zentralen Vorgaben zur Passgültigkeitsdauer, Anzahl freier Seiten, Anzahl und Format der Lichtbilder, finanziellen Leistungsfähigkeit, Krankenversicherung, Unterkunft, Kontoauszug oder Standardbearbeitungszeit veröffentlicht. Der Antragsteller muss die individuelle Checkliste der für seinen Wohnsitz zuständigen argentinischen Vertretung verwenden. Die Konsularbehörde kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein Gespräch verlangen.
Argentinien: Wichtige Reiseziele
Argentiniens Hauptstadt Buenos Aires ist der wichtigste Ankunftsort und das zentrale Drehkreuz für internationale Flüge. Weitere bedeutende Städte sind Córdoba und Rosario, die als kulturelle und wirtschaftliche Zentren des Landes gelten.
Das Land beeindruckt mit einer Vielzahl kultureller und natürlicher Highlights, darunter die beeindruckenden Iguazú-Wasserfälle und die Weinregion Mendoza. Im Süden lockt Patagonien mit atemberaubenden Landschaften und der südlichsten Stadt der Welt, Ushuaia.
Reisende kombinieren häufig einen Aufenthalt in Buenos Aires mit Ausflügen zu den Iguazú-Wasserfällen und einer Reise nach Patagonien. Die gut ausgebauten Inlandsflüge und Busverbindungen ermöglichen eine flexible Routenplanung.
