Gabun:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 1. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 9. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 188.

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Gabun: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Gabun:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Gabun: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Bei Reisen, die von der Visumbefreiung Gebrauch machen, muss ein von Gabun anerkannter gültiger Reisepass oder Reiseausweis mitgeführt werden. Nach der allgemeinen Einreisebestimmung muss das Dokument nach dem geplanten Ende der Reise nach Gabun noch mindestens drei Monate gültig sein.
  • Der Reisende muss in der Lage sein, auf Verlangen Dokumente vorzulegen, die den Reisezweck und die geplanten Aufenthaltsbedingungen erläutern. Unterkunftsnachweise, der Besuchszweck, eine Geschäftsverbindung oder ein anderes unterstützendes Dokument können von den Grenzbehörden verlangt werden.
  • Während der Reise müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowie finanzielle Mittel zur Deckung der Rückreise oder der Weiterreise in ein anderes Land vorhanden sein. Personen, die mit Diplomaten-, Dienst- oder Amtspass auf offizieller Mission reisen, können von diesem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit befreit werden.
  • Der Reisende darf nicht zu den Personen gehören, die nicht zur Einreise zugelassen werden, und darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen. Die Visumbefreiung gewährt kein unbedingtes Recht auf Einreise; die endgültige Entscheidung liegt bei den Grenz- und Einwanderungsbehörden.
  • Die maximale Dauer des visumfreien Aufenthalts variiert je nach der Vereinbarung, auf der die Befreiung beruht, und der Art des verwendeten Reisepasses.

E-Visum-Antragsvoraussetzungen

  • Der E-Visum-Antrag muss online ausgefüllt werden. Die im Formular angegebenen persönlichen Daten, Passdaten und Reisedaten müssen vollständig mit den im Reisepass enthaltenen Informationen übereinstimmen.
  • Dem Antrag ist eine Kopie der Seite des Reisepasses mit den Identitäts- und biografischen Daten beizufügen. Der Reisepass muss mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Es muss ein innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommenes, farbiges Foto im Format 35 × 45 mm hochgeladen werden. Das Foto darf nicht zu hell oder zu dunkel sein; es dürfen keine Schatten im Gesicht oder im Hintergrund vorhanden sein.
  • Der Antragsteller muss das Formular vollständig ausfüllen und an das Antragssystem übermitteln. Die Reise darf erst angetreten werden, nachdem die elektronische Reisegenehmigungsquittung eingeholt wurde. Der Reisende darf nicht vor dem im Antrag angegebenen Ankunftsdatum nach Gabun reisen. Ein Reisender, der ohne Erhalt des Bestätigungsdokuments oder vor dem angegebenen Datum reist, kann zur Einreise verweigert werden.
  • Das E-Visum kann nur bei Einreisen auf dem Luftweg über den internationalen Flughafen Léon-Mba in Libreville verwendet werden.
  • Die Gebühr für ein E-Visum für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von einem bis drei Monaten beträgt 70 Euro oder 45.000 CFA-Franc zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 Euro. Die Gebühr für ein E-Visum für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeit von sechs Monaten beträgt 185 Euro oder 120.000 CFA-Franc zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 Euro.
  • Die Zahlung erfolgt bei der Ankunft in Gabun bei Aushändigung des E-Visum-Aufklebers.
  • Die Bearbeitungszeit des E-Visum-Antrags beträgt 72 Stunden, und das offizielle Portal gibt an, dass der Antrag nicht in kürzerer Zeit abgeschlossen werden kann. Der Antragsteller sollte seinen Antrag rechtzeitig im Voraus einreichen, unter Berücksichtigung dieser Frist und der Notwendigkeit, die Genehmigung vor der Reise einzuholen.
  • Ein Einmonatsvisum kann um zwei weitere Monate verlängert werden. Ein Zweimonatsvisum kann um einen weiteren Monat verlängert werden. Drei- und Sechsmonatsvisa können nicht verlängert werden. Die Verlängerung muss bei der DGDI-Visumstelle in Libreville beantragt werden.
  • Das E-Visum kann für Kurzzeitbesuche verwendet werden. Personen, die nach Gabun ziehen oder sich längerfristig aufhalten möchten, sollten anstelle des E-Visums die entsprechenden Aufenthaltsverfahren der DGDI nutzen.
  • Der Reisende muss zumindest während der Reise auf die Bestätigungsquittung zugreifen können.

Voraussetzungen für den Konsulatsvisum-Antrag

  • Der Antrag auf ein Konsulatsvisum muss bei der zuständigen gabunischen Botschaft, dem Hochkommissariat, dem Konsulat oder der DGDI-Außenvertretung gestellt werden. Ob der Antrag persönlich, per Post oder nach Terminvereinbarung angenommen wird, variiert je nach Vertretung.
  • Für den Antrag sind ein gültiger Reisepass oder Reiseausweis, ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumformular sowie aktuelle Passfotos vorzulegen. Die zentrale Seite des Außenministeriums verlangt zwei neue identische Fotos.
  • Hinsichtlich der Gültigkeit des Reisepasses verlangen die Checklisten der Vertretungen in der Regel eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten. Die DGDI-Einheit in Frankreich verlangt zudem, dass der Reisepass mindestens zwei nebeneinanderliegende leere Seiten aufweist und eine Kopie des Reisepasses vorgelegt wird. Die Anforderung an leere Seiten ist nicht zentral für alle Vertretungen vereinheitlicht.
  • Bei DGDI-Anträgen in Frankreich sind zwei aktuelle, farbige Fotos im Format von höchstens 35 × 45 mm vorzulegen; eines der Fotos ist in das dafür vorgesehene Feld auf dem Formular zu kleben. Bei Anträgen mit Diplomaten- oder Dienstpass müssen die Fotos ohne Brille sein.
  • Das Hochkommissariat des Vereinigten Königreichs verlangt zwei aktuelle farbige Passfotos, während die Botschaft in Washington ein Foto verlangt. Anzahl und Größe der Fotos variieren je nach Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Ein Hin- und Rückflugticket oder eine bestätigte Flugreservierung ist vorzulegen. Bei touristischen Anträgen kann eine Hotelreservierung, bei Besuchsanträgen bei Familie oder Freunden eine von den Gemeindebehörden in Gabun bestätigte Unterkunftsbescheinigung verlangt werden.
  • Wird mit einer Unterkunftsbescheinigung beantragt, ist eine Kopie des gabunischen Reisepasses oder Personalausweises des Gastgebers vorzulegen. Ist der Gastgeber Ausländer, kann eine Kopie der gabunischen Aufenthaltserlaubnis verlangt werden. Die DGDI-Einheit in Frankreich verlangt, dass die Hotelreservierung datiert, unterschrieben, gestempelt und von der Unterkunft bestätigt ist.
  • Eine Versicherungsbescheinigung, die medizinische Kosten und Kosten für die Rückführung ins Heimatland abdeckt, ist bei einigen Vertretungen obligatorisch.
  • Eine Kopie des gültigen Gelbfieber-Impfzertifikats oder des Impfausweises kann in der Konsulatsakte verlangt werden. Bei Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Gelbfieber geimpft werden können, wird ein vom Arzt ausgestelltes Befreiungsschreiben akzeptiert.
  • Von Personen, die nicht Staatsangehörige des Landes sind, in dem der Antrag gestellt wird, wird eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein Nachweis des legalen Einwanderungsstatus verlangt. Darüber hinaus können eine Rechnung, ein Bankschreiben oder ein anderer Adressnachweis mit der aktuellen Wohnadresse verlangt werden.
  • Bei touristischen Anträgen müssen der Reisezweck, die Unterkunftsbedingungen und ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Der Zeitraum des Kontoauszugs variiert je nach Vertretung. Das Hochkommissariat des Vereinigten Königreichs verlangt die letzten beiden Kontoauszüge, während die DGDI-Einheit in Frankreich für einige Antragstellergruppen den Kontoauszug des laufenden Monats verlangt.
  • Von Arbeitnehmern können ein vom Arbeitgeber datiertes und unterschriebenes Arbeitszeugnis, die Genehmigung von Urlaub oder Ferien und eine Gehaltsbescheinigung verlangt werden. Auf dem Dokument können Informationen wie Position, Eintrittsdatum, Gehalt und Reisegenehmigung verlangt werden.
  • Von Firmeninhabern können die Gesellschaftsurkunde, der Handelsregistereintrag oder offizielle Unterlagen über die Geschäftstätigkeit verlangt werden. Von Selbstständigen können ein Vertrag oder ein Tätigkeitsnachweis, von Studenten eine Schul- oder Hochschulbescheinigung, von Rentnern eine Renten- oder Unterstützungsbescheinigung verlangt werden.
  • Bei Anträgen aus geschäftlichem oder dienstlichem Anlass sind ein Dienstschreiben, ein Schreiben über die Kostenübernahme, ein Arbeitgebernachweis und ein von der Firma in Gabun datiertes, unterschriebenes und gestempeltes Einladungsschreiben vorzulegen. Von Beratern kann ein Vertrag, von Journalisten und Militärpersonal ein Akkreditierungsschreiben, von Journalisten und Rechtsanwälten ein Berufsausweis verlangt werden.
  • Bei Geschäftsvisumanträgen bei der Botschaft in Washington ist ein Einladungsschreiben erforderlich, das von einem in Gabun tätigen Unternehmen oder einer Geschäftsverbindung ausgestellt wurde. Bei touristischen Anträgen werden eine Hotelreservierung, ein Reiseveranstalterprogramm und ein Flugplan verlangt.
  • Für minderjährige Antragsteller können eine handschriftliche Reisegenehmigung der Eltern, eine Kopie des Ausweises der Eltern, die Geburtsurkunde, ein Schulzeugnis und ein Nachweis über die Kostenübernahme verlangt werden. Ein aktueller Kontoauszug des erziehungsberechtigten Elternteils kann ebenfalls verlangt werden.
  • Wenn die Kosten des Studenten von den Eltern getragen werden, können der Kontoauszug der Eltern, ein das familiäre Verhältnis belegendes Familienbuch oder die Geburtsurkunde sowie der Ausweis der Eltern vorgelegt werden.
  • Bei Anträgen mit Diplomaten- oder Dienstpass können das Antragsformular, der Reisepass und eine Kopie, Fotos, die Flugreservierung, eine Kranken- und Rückführungsversicherung, der Gelbfieber-Impfausweis, ein Einladungsschreiben und eine Verbalnote verlangt werden. Im Fall von Familienzusammenführung sind die Heiratsurkunde, das Familienbuch, der Ausweis des Ehepartners und Unterlagen über die Tätigkeit oder Funktion des Ehepartners in Gabun vorzulegen.
  • Die zentrale Seite des Außenministeriums gibt an, dass ein Kurzzeitvisum für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ausgestellt werden kann und einmalig oder mehrfach gültig sein kann. Personen, die einen längeren Aufenthalt planen, ist vorgesehen, innerhalb von 1 Monat nach Einreise nach Gabun einen Antrag auf eine Aufenthaltskarte bei der DGDI zu stellen.
  • Die zentrale Seite des Außenministeriums gibt die normale Bearbeitungszeit mit 15 Tagen an. Je nach Vertretung können abweichende Fristen gelten. Das Hochkommissariat des Vereinigten Königreichs gibt für Touristenvisa drei Werktage an, bei kostenpflichtiger Expressbearbeitung 24 Stunden; die Botschaft in Washington gibt für normale Visa drei bis fünf Werktage an.
  • Gebühren und Zahlungsmethoden variieren je nach Vertretung. Im Hochkommissariat des Vereinigten Königreichs kostet ein Touristenvisum für drei Monate zur einmaligen Einreise 80 Pfund, für mehrfache Einreise 240 Pfund, und die Zahlung erfolgt in bar. Für die Expressbearbeitung wird eine zusätzliche Gebühr von 50 Pfund erhoben. In der Botschaft in Washington beträgt die Gebühr für ein normales Visum 160 US-Dollar, und persönliche Schecks werden nicht akzeptiert.
  • Ob die Gebühr bei Ablehnung oder Unvollständigkeit des Antrags erstattet wird, kann je nach Vertretung variieren. Das offizielle Antragsformular und die Visumseite des Vereinigten Königreichs geben an, dass Gebühren nicht erstattet werden.
  • Die Vertretung kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Unterlagen anfordern. Die Vorlage aller Unterlagen bedeutet nicht, dass das Visum erteilt oder die Einreise nach Gabun gestattet wird.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Das Transitvisum ist im aktuellen Antragsformular der gabunischen diplomatischen Vertretungen als separate Visumkategorie aufgeführt.
  • Im Antragsformular sind die geplanten Ankunfts- und Abreisedaten in Gabun, das endgültige Zielland des Transitverkehrs, die beantragte Aufenthaltsdauer, der Einreisepunkt und die Anschrift in Gabun einzutragen. Am Ende des Formulars ist zu erklären, dass die Angaben richtig und vollständig sind, und das Formular ist mit Datum und Ort zu unterschreiben.
  • Ein gültiger Reisepass oder Reiseausweis, ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular sowie zwei aktuelle, identische Passfotos sind vorzulegen.
  • Ist für die Einreise in das endgültige Zielland ein Visum erforderlich, ist ein gültiges Visum des Ziellandes vorzulegen. Die zuständige Vertretung kann zusätzliche Unterlagen wie Flugreservierung, Weiterflugticket oder Reiseplan anfordern.
  • Die Bearbeitungszeit für Transitanträge kann je nach Vertretung variieren. Die zentrale Seite gibt an, dass Konsulatsanträge, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, bis zu zwei Wochen dauern können.