Tuvalu:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Es gibt kein Land, dessen Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 31. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 167.

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Tuvalu: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Tuvalu:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Tuvalu: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Ein Reisender, der behauptet, von der Verpflichtung zur Einholung einer Genehmigung befreit zu sein, muss diesen Status durch Unterlagen nachweisen, die den leitenden Einwanderungsbeamten zufriedenstellen. Die Beweislast liegt beim Reisenden. Ein gültiger Reisepass muss mitgeführt werden; lediglich Personen, die aufgrund eines anderen Gesetzes von der Passpflicht befreit sind, können eine Ausnahme bilden.
  • Jeder, der auf dem Luft- oder Seeweg einreist, muss eine Ankunftskarte ausfüllen, mit Ausnahme der für Besatzungen von Verkehrsflugzeugen und -schiffen geltenden Ausnahme. In der Karte sind folgende Angaben zu machen: Vor- und Nachname, Geburtsort und -datum, Beruf, Staatsangehörigkeit, ständige Anschrift, Geschlecht, Reisepassnummer, Ausstellungsort sowie Ausstellungs- und Ablaufdatum des Reisepasses, Anschrift und Kontaktdaten in Tuvalu, letzter Einschiffungshafen, Flugnummer oder Schiffsname, Reisezweck und geplante Aufenthaltsdauer. Das Formular ist zu unterschreiben und die Richtigkeit der gemachten Angaben zu versichern.
  • Der Einwanderungsbeamte kann von einer Person, die einreisen möchte, verlangen, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, Fragen vollständig und richtig zu beantworten, das vorgesehene Erklärungsformular zu unterschreiben oder sich von einem staatlichen Arzt oder einem registrierten Arzt untersuchen zu lassen. Der Reisende muss in der Lage sein, seinen eigenen Lebensunterhalt und den der mit ihm reisenden unterhaltsberechtigten Personen zu bestreiten.
  • Personen der speziellen Befreiungsgruppe, die eine tatsächliche Verbindung zu Tuvalu durch Abstammung, Heirat oder Adoption haben, müssen die Verbindung nachweisen. Eine Person, die sich länger aufhalten möchte, muss vor Ablauf der Besuchererlaubnis die Reisepassdaten, die die Verbindung zu Tuvalu belegenden Dokumente, die geplante Aufenthaltsdauer und den offiziellen Zahlungsbeleg für die Gebühr der Besuchererlaubnis vorlegen und einen Antrag stellen. Die erste Aufenthaltsdauer kann bis zu einem Jahr betragen und durch jährliche Anträge verlängert werden. Dieser Status gewährt kein Recht auf bezahlte Beschäftigung.

Voraussetzungen für die Visumerteilung bei der Ankunft

  • In der offiziellen Terminologie Tuvalus wird das an der Grenze ausgestellte Dokument als „Besuchererlaubnis“ bezeichnet. Ein Besucher, der nicht zuvor eine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis eingeholt hat und nicht unter eine Befreiung fällt, kann bei der Ankunft eine Besuchererlaubnis für höchstens 30 Tage erhalten. Die Erteilung der Erlaubnis unterliegt der Beurteilung durch den leitenden Einwanderungsbeamten und den von ihm festlegbaren Bedingungen.
  • Der Reisende muss seinen gültigen Reisepass vorlegen, die Ankunftskarte vollständig ausfüllen und unterschreiben. Außerdem muss er über ein gültiges Ticket oder eine andere Reisemöglichkeit verfügen, die seine Ausreise aus Tuvalu gewährleistet, und nachweisen können, dass er in das Zielland einreisen kann. Für die Erteilung der Besuchererlaubnis darf der Reisende in den vorangegangenen 12 Monaten insgesamt nicht länger als drei Monate in Tuvalu verbracht haben.
  • Der Reisende muss nachweisen können, dass er über ausreichende und rechtmäßige Unterhaltsmittel für sich und seine unterhaltsberechtigten Personen verfügt. Der Einwanderungsbeamte kann einen Kontoauszug, Kreditkartenabrechnungen, Online-Banking-Nachweise oder ähnliche finanzielle Nachweise verlangen. Der Einwanderungsbeamte kann zusätzliche Unterlagen, ein Frage-und-Antwort-Verfahren, eine ärztliche Untersuchung, Tests oder Überprüfungen verlangen.
  • Die Standard-Besuchererlaubnis gilt für soziale, familiäre, persönliche und touristische Besuche. Mit der Standarderlaubnis dürfen keine Erwerbstätigkeit, gewerbliche Tätigkeit, Ausbildung oder religiöse Verkündigungstätigkeit ausgeübt werden. Für gewerbliche Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme an Konferenzen oder Schulungstreffen, der Erbringung professioneller Dienstleistungen und vorbereitender Geschäftsgespräche ist ein besonderer Geschäfts- oder Arbeitsvermerk erforderlich. Auch dieser besondere Vermerk kann für höchstens 30 Tage erteilt werden.
  • Die Gebühr für die Besuchererlaubnis variiert je nach Passstatus des Reisenden. Falls eine Gebühr erhoben wird, sieht die Verordnung 100 Dollar vor. Für den Geschäfts- oder Arbeitsvermerk werden zusätzlich 100 Dollar erhoben. Die Standard-Besuchererlaubnis kann um höchstens weitere 30 Tage verlängert werden; der geltende Verordnungstext sieht für die Standardverlängerung 100 Dollar, für die Verlängerung zu Geschäfts- oder Arbeitszwecken 200 Dollar vor.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsularvisums

  • In der tuvaluischen Gesetzgebung wird dieses Verfahren nicht als „Konsularvisum“ bezeichnet, sondern als im Voraus beantragbare „Einreise- und Aufenthaltserlaubnis“ geregelt. Der Antrag wird nicht bei einer diplomatischen Vertretung, sondern bei einem Einwanderungsbeamten gestellt. Die Erlaubnis kann für folgende Zwecke erteilt werden: Gründung eines Unternehmens oder gewerbliche Tätigkeit, Beschäftigung, Ausbildung, akademische oder wissenschaftliche Forschung, kulturelle oder religiöse Tätigkeit, Familienzusammenführung oder familiäre Unterstützung, Begleitung des Erlaubnisinhabers oder ein anderer vom Minister genehmigter Zweck. Die Erlaubnis kann einen Aufenthalt von höchstens einem Jahr ermöglichen.
  • Der Antrag ist unter Verwendung von Formular 3 aus Anlage 2 der Einwanderungsverordnung in englischer oder tuvaluischer Sprache auszufüllen. Der Antragsteller muss das Formular unterschreiben. Ist der Antragsteller jünger als 18 Jahre, muss das Formular von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund unterschrieben werden. Neben dem Hauptantragsteller müssen auch der volljährige Ehegatte und volljährige unterhaltsberechtigte Personen den Erklärungsteil unterschreiben.
  • Dem Antrag sind beizufügen: der Reisepass oder ein als Identitätsdokument dienendes Reisedokument, zwei Passfotos, die Kopf und Schultern zeigen, die Antragsgebühr, Nachweise über den Reisezweck sowie Unterlagen und Belege zur finanziellen Leistungsfähigkeit. Anstelle des Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit kann ein von einem in Tuvalu ansässigen Sponsoren ausgefülltes Formular 6 vorgelegt werden.
  • Im Formular sind folgende Angaben zu machen: persönliche Daten des Antragstellers und gegebenenfalls seines Ehegatten, Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf, aktuelle Anschrift, Telefon- und E-Mail-Daten, geplantes Ankunftsdatum, Anschrift in Tuvalu, Angaben zu Verwandten oder Freunden im Land, Gesundheits- und strafrechtliche Vorgeschichte, frühere Reisen nach Tuvalu, frühere Ausweisungen oder Einreiseverweigerungen sowie die Wohnanschriften der letzten fünf Jahre. Auch die Namen, Geburtsdaten, Reisepassnummern und Passdaten der in den Antrag einbezogenen Kinder sind anzugeben.
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er gesund und von gutem Charakter ist, ein gültiges Rückflugticket vorlegen oder eine Sicherheit in der vom leitenden Einwanderungsbeamten festgelegten Höhe zur Deckung der Rückführungskosten hinterlegen. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Informationen und Unterlagen zum Antragszweck verlangen.
  • Von Antragstellern, die einen Aufenthalt von mehr als einem Jahr planen, werden eine ärztliche Untersuchung mit Formular 7, eine radiologische Untersuchung mit Formular 8 sowie ein polizeiliches Führungszeugnis aus jedem Hoheitsgebiet, in dem sie sich in den letzten fünf Jahren länger als ein Jahr aufgehalten haben, verlangt. Das Gesundheitsformular ist von einem registrierten Arzt nach einer persönlichen Untersuchung auszufüllen; dabei sind die Krankengeschichte des Antragstellers, ansteckende Krankheiten, körperliche Befunde und die im Formular angegebenen Laborbewertungen festzuhalten. Der Röntgen-Thorax-Bericht ist durch zuständige Radiografie- und Radiologiebeamte zu erstellen.
  • Wird ein lokaler Sponsor verwendet, muss dieser Formular 6 ausfüllen und Nachweise über seine finanzielle Leistungsfähigkeit beifügen. Das Formular muss die Anschrift des Sponsors in Tuvalu, seinen Beruf, seinen Arbeitgeber, sein Verhältnis zum Antragsteller, Kontaktdaten und die Passdaten der gesponserten Person und ihrer Familie enthalten. Der Sponsor erklärt, dass er für die Kosten des Unterhalts, des Lebensunterhalts, der medizinischen Behandlung und der Ausreise des Antragstellers und seiner Familie aus Tuvalu verantwortlich ist.
  • Bei Beschäftigungsanträgen ist vom Arbeitgeber Formular 5 auszufüllen. Das Formular enthält die Geschäfts- und Kontaktinformationen des Arbeitgebers, die Bezeichnung der Position, die Hauptaufgaben, die geforderten Qualifikationen, das geplante Beginn- und das Beschäftigungsende sowie die Daten des ausländischen Arbeitnehmers und seiner begleitenden Familie. Vom Antragsteller können Arbeitsreferenzen sowie Originale oder beglaubigte Kopien von Bildungs- und akademischen Qualifikationen verlangt werden. Der Arbeitgeber erklärt, dass er für die Kosten des Aufenthalts und der Ausreise des Arbeitnehmers und seiner unterhaltsberechtigten Personen aus dem Land verantwortlich ist, und muss die Einwanderungs- und Arbeitsbehörden im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren.
  • Bei Anträgen auf gewerbliche Tätigkeit ist die Art des Unternehmens zu erläutern und die finanziellen Mittel des Antragstellers sind nachzuweisen. Das Antragsformular verlangt gegebenenfalls eine Kopie der Gewerbeanmeldung, die Geschäftsverbindungen in Tuvalu, die geplante Aufenthaltsdauer und Nachweise über die für das Geschäft und den persönlichen Lebensunterhalt verwendeten Mittel.
  • Bei Bildungsanträgen ist ein Immatrikulations- oder Zulassungsschreiben der Bildungseinrichtung vorzulegen. Ist ein Praktikum oder eine praktische Ausbildung vorgesehen, ist ein detailliertes Schreiben des Arbeitgebers oder Sponsors erforderlich. Liegt ein Stipendium oder eine Sponsorschaft vor, ist das Schreiben der gewährenden Organisation beizufügen; die Unterkunft, die den Lebensunterhalt bestreitende Person und die verfügbaren finanziellen Mittel sind darzulegen.
  • Bei Anträgen auf akademische oder wissenschaftliche Forschung ist ein Schreiben der unterstützenden ausländischen Institution erforderlich, das die Einzelheiten der Forschung erläutert. Liegt eine Unterstützung durch eine Einrichtung in Tuvalu vor, ist auch deren Schreiben beizufügen. Die Dauer der Forschung und die finanziellen Unterstützungsquellen wie Stipendien, Gehälter oder Ersparnisse sind anzugeben und nachzuweisen.
  • Bei Anträgen zu kulturellen, religiösen, familiären Zusammenführungs- oder Unterstützungszwecken sind ein Schreiben oder Mitteilungen, die den Reisezweck und die Veranstaltung erläutern, die geplante Aufenthaltsdauer sowie ein finanzieller Nachweis oder ein Sponsoring-Dokument, das zeigt, wie der Antragsteller seinen Lebensunterhalt bestreiten wird, vorzulegen.
  • Die offiziellen Gebühren variieren je nach Antragszweck und danach, ob der Antrag innerhalb oder außerhalb Tuvalus gestellt wird. Bei Anträgen auf gewerbliche Tätigkeit und Beschäftigung zahlt der Hauptantragsteller für einen außerhalb Tuvalus gestellten Antrag 600 Dollar und jede unterhaltsberechtigte Person 150 Dollar; für einen innerhalb Tuvalus gestellten Antrag zahlt der Hauptantragsteller 1.200 Dollar und jede unterhaltsberechtigte Person 300 Dollar. Ein Bildungsantrag kostet 300 Dollar und für jede unterhaltsberechtigte Person 150 Dollar; ein Forschungsantrag kostet 600 Dollar und für jede unterhaltsberechtigte Person 300 Dollar; ein Antrag für kulturelle oder religiöse Zwecke sowie Familienzusammenführung oder familiäre Unterstützung kostet 100 Dollar und für jede unterhaltsberechtigte Person 50 Dollar. Bei anderen vom Minister genehmigten Zwecken beträgt die Gebühr 200 Dollar und für jede unterhaltsberechtigte Person 100 Dollar.
  • Der leitende Einwanderungsbeamte kann zusätzliche Informationen oder Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Antrags verlangen und hat Ermessen bei der Erteilung der Erlaubnis.