Island:Visabestimmungen

IslandInformieren Sie sich über die Visabestimmungen für dieses Land. Letzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Island Karte der Visabestimmungen

Island: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein an der Grenze anerkanntes Reisedokument mitführen. Bei Reisenden, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der EFTA angehören, muss das Reisedokument noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
  • Bei Kurzzeitbesuchen darf der Gesamtaufenthalt im Schengen-Raum 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. Die in Island verbrachten Tage werden zusammen mit den in anderen Schengen-Staaten verbrachten Tagen berechnet.
  • Der Reisende muss in der Lage sein, den Zweck und die Umstände des geplanten Aufenthalts nachzuweisen. Die Grenzbehörden können eine Rück- oder Weiterreisebuchung, Unterkunftsnachweise, Reiseplan, Einladungsinformationen sowie Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verlangen.
  • Der Reisende darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen darstellen und darf im Schengen-Informationssystem nicht zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sein. Die Visumbefreiung gewährt kein automatisches Einreiserecht; die endgültige Entscheidung wird bei der Grenzkontrolle getroffen.
  • Bei Drittstaatsangehörigen, die zu einem Kurzzeitbesuch über einen isländischen Grenzübergang in den Schengen-Raum einreisen, können Ein- und Ausreisedaten, Gesichtsbild und gegebenenfalls Fingerabdrücke im Rahmen des Ein-/Ausreisesystems erfasst werden. Die Identitätsprüfung kann an einem automatischen Kiosk oder durch einen Grenzbeamten erfolgen.
  • Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau festgelegt. Ein separates numerisches Akzeptanzkriterium für beschädigte Pässe ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau festgelegt. Für die visumfreie Einreise wurde auf zentraler Ebene keine verpflichtende Reisekrankenversicherungsdeckung veröffentlicht.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsularvisums

  • Für Kurzzeitreisen wird ein Schengen-Visum der Kategorie C beantragt. Das Visum kann für Tourismus, Geschäftsreisen, Besuche von Familie oder Freunden, offizielle Besuche, kurzfristige Studien und andere zulässige Kurzzeitreisezwecke ausgestellt werden. Der zulässige Gesamtaufenthalt beträgt maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen.
  • Der Antrag ist bei der für Island zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder einem offiziell beauftragten Antragszentrum zu stellen, wenn Island das Hauptreiseland ist. Werden mehrere Schengen-Staaten besucht, ist das Hauptreiseland das Land mit dem längsten Aufenthalt. Bei gleicher Aufenthaltsdauer richtet sich der Antrag nach dem Land des ersten Einreise. Der Antrag ist grundsätzlich bei der für das Land des rechtmäßigen Wohnsitzes des Antragstellers zuständigen Vertretung einzureichen.
  • Das Antragsverfahren, die Terminvereinbarung, die Checkliste für Unterlagen, die Zahlungsmethode und die Servicegebühren können je nach Land, Vertretung und Antragszentrum, bei dem der Antrag eingereicht wird, variieren. Die zuständige Vertretung oder das Antragszentrum kann je nach Staatsangehörigkeit, rechtmäßigem Wohnsitz, Reisezweck und Visumart eine detailliertere oder individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.
  • Der Antragsteller muss das ausgefüllte und an den erforderlichen Stellen unterschriebene Schengen-Visumantragsformular einreichen. Eine Online-Registrierung des Antrags kann erforderlich sein, jedoch müssen der Reisepass und die unterstützenden Unterlagen bei der zuständigen Antragsstelle abgegeben werden.
  • Der Reisepass oder das Reisedokument muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein, noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und die Identität des Antragstellers bestätigen. Die anerkannten Arten von Reisedokumenten können je nach ausstellendem Land und den Anerkennungsregeln des Schengen-Raums variieren. Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau festgelegt.
  • Dem Antrag ist ein Passfoto im Format 35 × 45 mm beizufügen. Die Anzahl der geforderten Fotos, die Hintergrundfarbe, das maximale Aufnahmedatum des Fotos und die Eigenschaften der digitalen Datei sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau festgelegt; diese können in der Checkliste der jeweiligen Vertretung oder des Antragszentrums gesondert geregelt sein.
  • Der Antragsteller muss Unterlagen vorlegen, die den Zweck und den Plan der Reise belegen. Je nach Reisezweck können Flugreservierungen, Hin- und Rückreise- oder Weiterreiseinformationen, Hotelreservierungen, private Unterkunftsnachweise, ein Einladungsschreiben, Unterlagen zu Besprechungen oder Veranstaltungen sowie ein tägliches Reiseprogramm verlangt werden.
  • Der Antragsteller muss Unterlagen vorlegen, die seine wirtschaftlichen und sozialen Bindungen im Wohnsitzland belegen. Kontoauszüge, Einkommens- oder Vermögensnachweise, eine Arbeitsbescheinigung und die Urlaubsgenehmigung des Arbeitgebers können zu den grundlegenden unterstützenden Unterlagen gehören. Bei Studenten kann eine Studienbescheinigung, bei Firmeninhabern oder Selbstständigen ein Nachweis der Geschäftstätigkeit verlangt werden.
  • Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, sowie der Mindestsaldo auf dem Konto sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau festgelegt. Diese Anforderungen können je nach der lokalen Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und der Reisedauer variieren.
  • Der Antragsteller muss eine Reisekrankenversicherung vorlegen, die die gesamte Aufenthaltsdauer und alle Schengen-Staaten abdeckt. Die Versicherung muss medizinische Notfallversorgung, Krankenhausbehandlung und Rückführung aus gesundheitlichen Gründen abdecken; die Mindestdeckungssumme beträgt 30.000 Euro. Die Versicherung ist grundsätzlich vom Wohnsitzland des Antragstellers abzuschließen.
  • Bei Privatbesuchen können ein Einladungsschreiben und Unterlagen, die die Beziehung zur einladenden Person, den Zweck des Besuchs, die Aufenthaltsdauer und die Unterkunftsregelung belegen, verlangt werden. Werden die Kosten von der einladenden Person oder einem anderen Sponsor getragen, können zusätzliche Unterlagen zum Identitäts- oder Reisedokument des Sponsors, zu seinem rechtlichen Status in Island, seiner Adresse und seiner finanziellen Leistungsfähigkeit angefordert werden. Das genaue Format des Einladungsschreibens und die Sponsorenunterlagen variieren je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Ist der Antragsteller nicht Staatsangehöriger seines rechtmäßigen Wohnsitzlandes, kann eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein anderer Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts verlangt werden. Die erforderliche Restgültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis richtet sich nach der lokalen Checkliste der zuständigen Vertretung.
  • Der Antragsteller muss der Abnahme von Fingerabdrücken während des Antragsverfahrens zustimmen. Bereits früher für ein Schengen-Visum abgenommene und im Visa Information System verfügbare biometrische Daten können bei bestimmten Anträgen wiederverwendet werden. Zur Identitätsüberprüfung können erneut Fingerabdrücke abgenommen werden, wenn die Daten nicht aktuell sind oder die Rechtsvorschriften dies erfordern. Die zuständige Behörde kann eine persönliche Vorsprache oder ein Interview verlangen.
  • Bei minderjährigen Antragstellern können eine Geburtsurkunde, Kopien der Ausweise und Reisepässe der Eltern oder gesetzlichen Vormünder, Sorgerechtsdokumente und gegebenenfalls eine notariell beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern verlangt werden. Reist das Kind mit nur einem Elternteil oder ohne seine Eltern, können zusätzliche Genehmigungsdokumente angefordert werden. Die genaue Liste der Unterlagen variiert je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Die Anforderungen an Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen, Apostillen oder Legalisationen können je nach dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde, und den örtlichen Regeln der Vertretung, die den Antrag annimmt, variieren. Die zentrale amtliche Quelle legt keine einheitliche Methode für Übersetzungen oder Beglaubigungen fest, die für alle Anträge gilt.
  • Die Standardgebühr für einen Kurzzeit-Schengen-Visumantrag beträgt 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Einige Antragsteller können gemäß den Rechtsvorschriften von der Gebühr befreit sein oder eine Ermäßigung erhalten. Bei Nutzung eines Antragszentrums kann zusätzlich zur Visumgebühr eine Servicegebühr erhoben werden. Die akzeptierten Zahlungsmethoden und der Gegenwert in lokaler Währung variieren je nach der Vertretung oder dem Antragszentrum, bei dem der Antrag gestellt wird.
  • Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise gestellt werden. Für Personen, die im Rahmen ihrer Seemannstätigkeit reisen, kann eine längere Antragsfrist gelten. Der Antrag muss rechtzeitig vor der Reise eingereicht werden; die Wartezeit auf einen Termin kann von der Bearbeitungszeit abweichen.
  • Die Bearbeitung von Anträgen wird in der Regel innerhalb von 15 Kalendertagen abgeschlossen. Bei eingehender Prüfung, Anforderung zusätzlicher Unterlagen oder Konsultation anderer Mitgliedstaaten kann sich die Frist auf bis zu 45 Tage verlängern. Die Zeit für die Übermittlung der Unterlagen vom örtlichen Antragszentrum an die Vertretung und die Rückgabe des Reisepasses können zu dieser Bearbeitungszeit hinzukommen.
  • Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein Interview anfordern. Die Vorlage von Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums.
  • Ein Einreisevisum gilt nur für die eine genehmigte Einreise. Ein Visum für mehrere Einreisen kann während seiner Gültigkeitsdauer mehrere Einreisen erlauben. Visa für mehrere Einreisen können mit einer Gültigkeit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ausgestellt werden; der Gesamtaufenthalt darf jedoch weiterhin 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums nicht überschreiten. Die Dauer des Visums für mehrere Einreisen wird unter Berücksichtigung des bisherigen Reiseverhaltens des Antragstellers, des regelmäßigen Reisebedarfs und der Einhaltung der Visumbedingungen festgelegt.
  • Die Ausstellung eines Visums gewährt kein automatisches Recht auf Einreise an der Grenze. Der Reisende muss in der Lage sein, an der Grenze seinen gültigen Reisepass, sein Visum sowie Unterlagen zum Nachweis des Reisezwecks und der Reiseumstände vorzulegen.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Ein Flughafentransitvisum wird für Reisende ausgestellt, die durch den internationalen Transitbereich eines Flughafens in Island zu einem anderen Land außerhalb des Schengen-Raums reisen und dieser Visumpflicht unterliegen.
  • Der Antragsteller muss das ausgefüllte und unterschriebene Schengen-Visumantragsformular, einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument, ein Foto im Format 35 × 45 mm und Flugreservierungen, die die Weiterreise belegen, vorlegen.
  • Ist für das endgültige Zielland ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine andere Einreisegenehmigung erforderlich, kann die Vorlage des gültigen Dokuments verlangt werden. Der Antragsteller muss Unterlagen vorlegen, die die Reiseroute und den Zweck des Flughafentransits belegen.
  • Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und für die geplante Durchreise gültig sein. Die genaue erforderliche Restgültigkeitsdauer des Reisepasses und die Anzahl der freien Seiten sind auf der zentralen Seite zum Flughafentransitvisum nicht gesondert festgelegt.
  • Während des Antragsverfahrens können biometrische Daten erhoben und eine Visumgebühr erhoben werden. Die Gebühr, die Zahlungsmethode, die lokale Checkliste der Unterlagen und das Antragsverfahren können je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, variieren.
  • Ein Flughafentransitvisum berechtigt den Reisenden nicht zum Verlassen des internationalen Transitbereichs des Flughafens oder zur Einreise nach Island. Muss der Reisende sein Gepäck abholen, zu einem anderen Flughafen wechseln, erneut einchecken oder die Grenzkontrolle passieren, reicht ein Flughafentransitvisum möglicherweise nicht aus; ein Kurzzeit-Schengen-Visum kann erforderlich sein.
  • Auch wenn der Aufenthalt im Transitbereich erfolgt, werden die Art des Reisedokuments und die für den Reisenden geltenden Vorschriften gesondert geprüft. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, dass die Anschlussflüge innerhalb desselben Transitverkehrs liegen und das Gepäck bis zum endgültigen Zielort durchgecheckt wird.
  • Die Bearbeitungszeit für den Transitantrag unterliegt grundsätzlich den Bearbeitungszeiten für Schengen-Visa. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen oder ein Interview anfordern.
Bevölkerung
402,329(2026 geschätzt)
Amtssprache
Isländisch
Regierungsform
Parlamentarische Republik
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Reykjavík
Währung
Isländische Krone
Fläche
103.004 km²
Telefonvorwahl
+354

Island: Wichtige Reiseziele

Die Hauptstadt Reykjavik ist das zentrale Tor zu Island und der wichtigste Ausgangspunkt für Reisende. Der internationale Flughafen Keflavík liegt etwa 50 Kilometer südwestlich der Stadt und wird von zahlreichen Fluggesellschaften angeflogen. Von hier aus erreichen Besucher schnell die pulsierende Innenstadt mit ihren Geschäften, Restaurants und kulturellen Einrichtungen.

Island begeistert mit einer einzigartigen Mischung aus atemberaubender Natur, vulkanischen Landschaften und traditioneller Kultur. Zu den bekanntesten Zielen zählen der Golden Circle mit Thingvellir, Geysir und Gullfoss, das geothermische Bad Blue Lagoon sowie die spektakulären Nordlichter im Winter. Auch Städte wie Akureyri im Norden oder die Westmännerinseln bieten besondere Erlebnisse.

Viele Besucher planen eine Rundreise entlang der Ringstraße (Route 1), die etwa 1.300 Kilometer einmal um die Insel führt. Typische Etappen verbinden Reykjavik mit dem Süden, Osten und Norden, wobei Übernachtungen in Bauernhöfen oder kleinen Städten möglich sind. Für kürzere Aufenthalte empfiehlt sich eine Kombination aus Reykjavik und Tagesausflügen zu nahegelegenen Sehenswürdigkeiten.