Litauen:Visabestimmungen
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Litauen Karte der Visabestimmungen
Litauen: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Anforderungen für die visumfreie Einreise
- Drittstaatsangehörige, die das Recht auf visumfreien kurzfristigen Aufenthalt in Anspruch nehmen, müssen einen gültigen und von Litauen anerkannten Reisepass oder ein Reisedokument mitführen. Das Reisedokument muss mindestens drei Monate über das geplante Verlassen des Schengen-Raums hinaus gültig sein und in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein. In einem begründeten Notfall kann eine Ausnahme von der zusätzlichen Gültigkeitsdauer von drei Monaten gewährt werden.
- Ob die Visumbefreiung an einen bestimmten biometrischen Reisepass, ein bestimmtes Reisedokument oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis gebunden ist, hängt vom Status des Reisenden ab. Die Visumpflicht muss nach Auswahl der Staatsangehörigkeit und des verwendeten Reisedokuments über das offizielle Abfragesystem überprüft werden. Die Anforderung eines biometrischen Reisepasses ist keine universelle Bedingung für alle visumfreien Reisenden.
- Der visumfreie Kurzaufenthalt beträgt maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Reisende mit einem gültigen Schengen-Aufenthaltstitel können mit gültigen Reisedokumenten einen Kurzbesuch durchführen.
- Der Reisende muss bei der Einreise den Zweck des Besuchs und die geplanten Aufenthaltsbedingungen darlegen können. Die Grenzbehörden können Nachweise über Unterkunft, Einladung, Reiseverlauf, Rückflug- oder Weiterreiseticket, ausreichende finanzielle Mittel sowie Dokumente, die die Deckung der Rückreisekosten belegen, verlangen.
- Der Reisende darf keinen Einreiseverbotseintrag im Schengener Informationssystem haben und darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen darstellen. Die Visumbefreiung gewährt kein bedingungsloses Recht auf Einreise in das Land, und die endgültige Entscheidung wird bei der Grenzkontrolle getroffen.
- Die Anzahl der im Reisepass erforderlichen leeren Seiten für visumfreie Reisende ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Der tägliche oder gesamte Mindestbetrag der finanziellen Mittel ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Der von einem Kontoauszug abzudeckende Zeitraum ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Ein allgemeiner Mindestdeckungsbetrag einer Reisekrankenversicherung, der für alle Reisenden bei visumfreier Einreise gilt, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Auch eine allgemeine Impfbescheinigung oder ein Gesundheitszeugnis ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau als Pflicht angegeben.
Antragsvoraussetzungen für das Konsularvisum — Kurzzeitiges Schengen-Visum C
- Litauen muss das einzige Reiseziel oder in Bezug auf die Aufenthaltsdauer oder den Reisezweck das Hauptreiseziel sein. Kann das Hauptreiseziel nicht bestimmt werden, muss die erste Einreise in den Schengen-Raum über die litauische Außengrenze erfolgen, damit der Antrag bei Litauen gestellt werden kann.
- Der Antrag ist grundsätzlich bei der für das Land des rechtmäßigen Aufenthalts des Antragstellers zuständigen litauischen diplomatischen Vertretung, dem Konsulat, einer anderen von Litauen vertretenen Schengen-Behörde oder einem autorisierten externen Dienstleister zu stellen. Es kann ein Nachweis verlangt werden, dass der Antragsteller sich rechtmäßig im Antragsland aufhält oder dort seinen Wohnsitz hat. Anträge von Personen, die sich rechtmäßig aufhalten, aber nicht ansässig sind, können nur geprüft werden, wenn der Grund akzeptiert wird.
- Das Antragsformular ist über MIGRIS auszufüllen. Der Antragsteller muss seine Staatsangehörigkeit auswählen, ein Konto erstellen, das entsprechende Schengen-Visumformular ausfüllen, das Formular ausdrucken und unterschreiben. Für jede Person, die in demselben Reisedokument eingetragen ist, ist ein separates Formular vorzubereiten. Das Formular eines minderjährigen Antragstellers ist von der personensorgeberechtigten Person oder dem gesetzlichen Vormund zu unterschreiben.
- Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Reisebeginn gestellt werden. Seeleute im Dienst können frühestens neun Monate vorher einen Antrag stellen. Der Antrag ist grundsätzlich spätestens 15 Kalendertage vor Reisebeginn zu stellen. In begründeten Notfällen kann eine spätere Antragstellung zugelassen werden.
- Der Reisepass oder das Reisedokument muss mindestens drei Monate über das geplante Verlassen des Schengen-Raums hinaus gültig sein, in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten. Sind mehrere Reisen geplant, wird die Gültigkeit in Bezug auf das letzte geplante Ausreisedatum bewertet.
- Bei der Antragstellung wird das Foto gescannt oder aufgenommen. Das Foto muss den ICAO-Standards entsprechen. Die Anzahl der ausgedruckten Fotos, die Größe des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und die digitalen Dateieigenschaften sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die Vertretung oder das Visumzentrum, bei dem der Antrag gestellt wird, kann zusätzliche Fotoregeln veröffentlichen.
- Bei der Antragstellung werden die zehn Fingerabdrücke digital abgenommen. Fingerabdrücke, die bei einem früheren Schengen-Visumantrag abgenommen wurden, können wiederverwendet werden, wenn sie nicht älter als 59 Monate sind. Bestehen begründete Zweifel an der Identität, können die Fingerabdrücke auch vor Ablauf dieser Frist erneut abgenommen werden.
- Kinder unter zwölf Jahren, Personen, bei denen die Abnahme von Fingerabdrücken physisch nicht möglich ist, und bestimmte hochrangige Regierungsdelegationen, die auf offizielle Einladung reisen, sind von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken befreit. Betrifft die körperliche Behinderung nur einige Finger, so werden so viele Fingerabdrücke wie möglich abgenommen und aufgezeichnet.
- Der Antragsteller muss Unterlagen vorlegen, die den Reisezweck und die geplanten Aufenthaltsbedingungen belegen. Die angeforderten Unterlagen variieren je nach Reisezweck, Wohnsitzland des Antragstellers und der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird. Die offizielle Checkliste kann Folgendes umfassen: Transportreservierung, Rückflug- oder Hin- und Rückflugticket, detaillierter Reiseplan, Unterkunftsreservierung, Einladung, finanzielle Mittel, Nachweise über den Beschäftigungs- oder Studentenstatus und den Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts im Antragsland.
- Bei touristischen Anträgen können eine Hotelreservierung, ein Dokument über eine organisierte Reise oder ein Reiseverlauf verlangt werden. Wenn mehrere Schengen-Staaten bereist werden, können Nachweise über die Unterkunft in jedem Land und über die Transportmittel zwischen den Ländern angefordert werden.
- Bei einem Privatbesuch kann ein Einladungsschreiben mit der Adresse, den Kontaktdaten der einladenden Person und der geplanten Aufenthaltsdauer verlangt werden. Eine Kopie des gültigen Reisepasses, des Personalausweises oder der Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person kann angefordert werden.
- Wenn der Antragsteller nicht über eigene finanzielle Mittel verfügt, kann über MIGRIS eine elektronische Verpflichtungserklärung der einladenden Person oder des Sponsors vorgelegt werden. Die Verpflichtungserklärung muss nachweisen, dass die Unterkunft, die Lebenshaltungskosten oder die Rückreisekosten vom Sponsor übernommen werden. Es können zusätzliche Unterlagen zur Identität und finanziellen Leistungsfähigkeit des Sponsors angefordert werden.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch persönliche Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Urlaubsbescheinigung, Renteneinkünfte, Firmenkonten, Steuerunterlagen, Kreditkartenabrechnungen oder eine Sponsorenverpflichtung nachgewiesen werden. Ein universeller Mindestbetrag, der auf dem Bankkonto vorhanden sein muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Der von einem Kontoauszug abzudeckende Zeitraum ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. In einigen offiziellen Vertretungs-Checklisten werden die letzten drei Monate Kontoauszüge verlangt; dieser Zeitraum ist nicht universell für alle Antragsstellen.
- Von Arbeitnehmern können der Arbeitsvertrag, die letzten Gehaltsabrechnungen und eine Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers verlangt werden; von Firmeninhabern die Firmenregistrierung, Firmenkonto und Steuerunterlagen; von Studenten die Immatrikulations- oder Studentenbescheinigung; von Rentnern die Renten- oder regelmäßige Einkommensnachweise. Die genaue Liste wird von der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, je nach Reisezweck und Wohnsitzland festgelegt.
- Bei Geschäftsreisen können ein Schreiben der einladenden Firma oder Organisation sowie ein Schreiben des Arbeitgebers verlangt werden. Die Unterlagen können die Identität des Antragstellers, den Reisezweck, die geplanten Aktivitäten, den Aufenthaltsort und die Aufenthaltsdauer enthalten.
- Bei kurzfristigen Reisen zu Bildungs-, Forschungs- oder Praktikumszwecken können eine Annahme-, Registrierungs- oder Einladungsbescheinigung verlangt werden. Für kulturelle, sportliche oder religiöse Veranstaltungen können eine Einladung, Eintrittskarten, eine Registrierungsbescheinigung oder ein Programm vorgelegt werden. Bei medizinischen Reisen können Unterlagen angefordert werden, die die Behandlungsnotwendigkeit, die Aufnahme des Patienten und die Deckung der Behandlungskosten belegen.
- Die Reisekrankenversicherung muss die gesamte geplante Aufenthaltsdauer und den gesamten Schengen-Raum abdecken. Die Versicherung muss die Kosten für medizinische Notfallhilfe, Krankenhausbehandlung und Rückführung aus medizinischen Gründen decken. Die Mindestdeckungssumme ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. In den offiziellen Checklisten der litauischen Antragsstellen kann eine Deckungssumme von 30.000 Euro veröffentlicht sein; der anzuwendende Betrag ist anhand der aktuellen Checkliste der betreffenden Vertretung zu überprüfen.
- Reist eine minderjährige Person nur mit einem Elternteil oder ohne Begleitung der Eltern, können eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung, Kopien der Ausweisdokumente der Eltern oder Vormunde sowie Nachweise über das Sorgerecht verlangt werden. Bei alleinigem Sorgerecht kann eine Gerichtsentscheidung oder ein anderes Dokument, das das alleinige Sorgerecht belegt, angefordert werden. Die Form der Geburtsurkunde, des Verwandtschaftsnachweises und der Einverständniserklärung variiert je nach Antragsstelle.
- Die akzeptierte Sprache der Unterlagen, die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Legalisation oder Apostille variieren je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und dem Ausstellungsland des Dokuments. Eine einheitliche Regel für Übersetzung, Notariatsbeglaubigung oder Apostille, die für alle Schengen-Visumanträge gilt, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Standardgebühr für einen Schengen-Visumantrag beträgt 90 Euro. Für Kinder über sechs und unter zwölf Jahren beträgt die Gebühr 45 Euro. Kinder unter sechs Jahren sowie bestimmte in den offiziellen Vorschriften aufgeführte Studenten, Forscher, Lehrkräfte und Vertreter gemeinnütziger Organisationen können von der Gebühr befreit werden.
- Die Gebühr kann in Euro, der Währung des Antragslandes oder einer anderen am Antragsort üblicherweise verwendeten Währung erhoben werden. Die genauen akzeptierten Zahlungsmethoden wie Bargeld, Bankkarte, Kreditkarte oder Banküberweisung variieren je nach Antragszentrum und sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Bei Anträgen über einen autorisierten externen Dienstleister kann zusätzlich eine Servicegebühr erhoben werden. Auf der zentralen offiziellen Seite wurde eine Servicegebühr von 17,90 Euro für Fälle, in denen sich die litauische Visumbehörde im Antragsland befindet, und von 33,80 Euro für Fälle, in denen dies nicht der Fall ist, veröffentlicht. Der aktuell geltende Betrag ist bei der offiziellen Stelle im Antragsland zu überprüfen.
- Über den Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Kalendertagen entschieden. Bei Bedarf an zusätzlicher Prüfung oder weiteren Unterlagen kann die Frist auf maximal 45 Kalendertage verlängert werden.
- Das Visum C kann für einen, zwei oder mehrere Eintritte ausgestellt werden. Eine Person, die ein Visum für mehrere Eintritte beantragt, muss Unterlagen vorlegen, die die Notwendigkeit regelmäßiger oder mehrerer Reisen belegen und dass sie frühere Visa ordnungsgemäß genutzt hat. Die genaue Gültigkeitsdauer des Visums wird entsprechend den Umständen des Antrags und der Entscheidung der zuständigen Behörde festgelegt.
- Der mit einem Visum C zulässige Gesamtaufenthalt darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. Das Visum darf nur innerhalb der auf der Vignette angegebenen Gültigkeitsdaten, der Anzahl der Einreisen und der erlaubten Aufenthaltsdauer genutzt werden.
- Die Visumbehörde kann ein Interview durchführen, zusätzliche Unterlagen anfordern und die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen überprüfen. Die Erteilung eines Visums gewährt kein automatisches Recht auf Einreise in das Land. Der Reisende muss in der Lage sein, an der Grenze Kopien der Einladungs-, Unterkunfts-, Transport-, Finanzmittel- und Reisezweckdokumente vorzulegen.
Nationales Visum D
- Alle Anträge auf ein nationales Visum D müssen über MIGRIS eingeleitet werden. Antragsteller, die sich außerhalb Litauens befinden, legen ihre Unterlagen beim autorisierten Zentrum des von der Migrationsbehörde ausgewählten externen Dienstleisters vor. Seit dem 1. Juli 2023 bearbeiten diplomatische Vertretungen keine nationalen Visumanträge mehr.
- Das Land und das Zentrum, in dem der Antrag gestellt werden kann, variieren je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers, rechtmäßigem Aufenthaltsort und Rechtsgrundlage des nationalen Visumantrags. MIGRIS erstellt nach Auswahl des Antragsgrundes und Vervollständigung der persönlichen Daten eine individuelle Dokumentenliste. Daher gibt es keine einzige universelle Liste von Belegdokumenten, die für alle nationalen Visumantragsteller gilt.
- Nachdem der MIGRIS-Antrag an den externen Dienstleister übermittelt wurde, muss der Termin ebenfalls über MIGRIS vereinbart werden. Der Antragsteller muss zum Termin seinen Reisepass, die Originale der im System hochgeladenen Dokumente und je nach Antragsgrund weitere geforderte Nachweise vorlegen.
- Das nationale Visum wird nur für die in den Rechtsvorschriften genannten langfristigen Aufenthaltszwecke erteilt. Je nach Antragsgrund können eine Annahme für ein Bildungs- oder Austauschprogramm, eine Forschungs- oder Lehrtätigkeitsvereinbarung, eine Bescheinigung einer Sportorganisation, Seemannsdokumente, eine Journalistenakkreditierung, eine Saisonarbeitserlaubnis, eine vorübergehende Abordnungsbescheinigung, Firmenunterlagen, eine Freiwilligenbescheinigung oder ein Nachweis über eine Langzeitbehandlung verlangt werden. Für einige langfristige Bildungs- und Erwerbszwecke ist ein Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis anstelle eines nationalen Visums erforderlich.
- Der Reisepass muss in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein, mindestens zwei leere Visaseiten enthalten und mindestens drei Monate über das Ende des beantragten Visums hinaus gültig sein. Erfüllt die Gültigkeit des Reisepasses diese Voraussetzung nicht, kann das Visum mit einer kürzeren Gültigkeit ausgestellt werden, die drei Monate vor Ablauf des Reisepasses endet.
- Die Anzahl der Fotos, die Größe des Fotos, die Hintergrundfarbe und die digitalen Dateieigenschaften sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die technischen Anforderungen werden in der von MIGRIS erstellten persönlichen Checkliste oder in den Anweisungen des Antragszentrums angegeben.
- Je nach Antragsgrund können eine Einladung oder ein Vermittlungsschreiben einer litauischen Einrichtung, eine Arbeitserlaubnis, ein Vertrag, eine Annahme einer Bildungseinrichtung, eine Firmenregistrierung, ein beruflicher Befähigungsnachweis, Unterkunftsnachweise, Nachweise über finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung angefordert werden.
- Die Berechnung der finanziellen Leistungsfähigkeit kann vom Antragsgrund, der beantragten Aufenthaltsdauer und den geltenden Mindestlohnindikatoren abhängen. Ein aktueller und fester Mindestkontostand, der für alle Antragsteller gilt, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Auch der von einem Kontoauszug abzudeckende Zeitraum ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Anforderung einer Krankenversicherung für ein nationales Visum D kann je nach Antragsgrund und dem Versicherungsstatus der Person in Litauen variieren. Ein universeller Mindestdeckungsbetrag ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Es ist die von MIGRIS erstellte persönliche Dokumentenliste zu beachten.
- Ob für in ausländischen Staaten ausgestellte Dokumente eine Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Legalisation oder Apostille erforderlich ist, hängt von der Art des Dokuments und dem Ausstellungsland ab. Eine Beglaubigung, die in der MIGRIS-Checkliste oder in der Anweisung der Migrationsbehörde nicht ausdrücklich verlangt wird, ist nicht als universelle Verpflichtung anzusehen.
- Die staatliche Gebühr für die Bearbeitung eines nationalen Visumantrags D beträgt 140 Euro. Die staatliche Gebühr ist mit dem Zahlungscode 5740 auf eines der angegebenen Konten der Staatlichen Steuerinspektion Litauens zu überweisen. Die vom externen Dienstleister im Ausland zusätzlich erhobene Servicegebühr und die akzeptierte Zahlungsmethode variieren je nach Antragszentrum.
- Über den nationalen Visumantrag wird in der Regel innerhalb von 15 Kalendertagen entschieden. Bei Bedarf an zusätzlicher Prüfung kann die Gesamtbearbeitungszeit auf bis zu 45 Kalendertage verlängert werden.
- Das nationale Visum D wird für einen langfristigen Aufenthalt von mindestens 91 Tagen ausgestellt und seine Gültigkeit darf 12 Monate nicht überschreiten. Die genaue Gültigkeitsdauer, die Anzahl der Einreisen und die erlaubte Aufenthaltsdauer werden im Antragsgrund und in der Entscheidung angegeben.
- Wie früh oder spät der Antrag vor der Reise gestellt werden muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Der Antragsteller darf nicht vor dem Gültigkeitsbeginn des Visums nach Litauen einreisen.
- Die Antragstellung über MIGRIS bedeutet nicht, dass ein elektronisches Visum ausgestellt wird. Auch wenn der Antrag elektronisch eingeleitet wird, wird nach einer positiven Entscheidung eine Visummarke in den Reisepass eingeklebt.
Anforderungen an Transitvisa
- Litauen verwendet das Flughafentransitvisum Typ A für die Durchreise durch den internationalen Transitbereich eines Flughafens und das Kurzzeitvisum Typ C für den Transit durch das Hoheitsgebiet des Schengen-Raums. Das Visum Typ A berechtigt nur zur Durchreise durch die internationalen Transitbereiche des Flughafens und gewährt kein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet Litauens oder eines anderen Schengen-Staates.
- Die Notwendigkeit eines Flughafentransitvisums hängt von der Staatsangehörigkeit des Reisenden, dem verwendeten Reisedokument sowie den gültigen Visa oder Aufenthaltstiteln ab, die er besitzt. Die persönliche Situation ist über das offizielle Visumabfragesystem zu überprüfen.
- Der Antrag auf ein Transitvisum Typ A ist über MIGRIS vorzubereiten, auszudrucken und zu unterschreiben. Der Antragsteller muss ein gültiges Reisedokument, biometrische Daten, die Visumgebühr und die von der Antragsstelle geforderten Belegunterlagen vorlegen. Der Reisepass muss in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein, mindestens drei Monate über das geplante Verlassen des Schengen-Raums hinaus gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten.
- Der Antragsteller muss ein gültiges Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine andere Einreisegenehmigung für das endgültige Zielland sowie eine Flugreservierung oder Flugtickets vorlegen, aus denen hervorgeht, dass er nach dem Flughafentransit zum endgültigen Zielort weiterreist.
- Wenn ein Flughafenwechsel, die Gepäckabholung, ein erneuter Check-in, das Verlassen des Transitbereichs oder die Nutzung eines Anschlussflugs innerhalb des Schengen-Raums erforderlich ist, reicht ein Flughafentransitvisum Typ A möglicherweise nicht aus. In diesem Fall kann ein Kurzzeitvisum Typ C erforderlich sein.
- Für ein Transitvisum Typ C sind die Transitrroute, ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, die die Zulassung zum nächsten Land belegt, Transportreservierungen, falls erforderlich ein Unterkunftsnachweis und ausreichende finanzielle Mittel für die gesamte Reise vorzulegen. Der erlaubte Aufenthalt darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten; das Visum kann jedoch nur für die nachgewiesene Transitrroute und die nachgewiesenen Daten ausgestellt werden.
- Ein Flughafentransitvisum kann für einen oder mehrere Eintritte ausgestellt werden. Eine Person, die ein Transitvisum für mehrere Eintritte beantragt, muss die Notwendigkeit wiederholter Transite nachweisen. Die genaue Gültigkeitsdauer wird entsprechend der Entscheidung der zuständigen Behörde festgelegt.
- Für Transitvisumanträge gelten die allgemeinen Schengen-Visumantrags- und Gebührenregeln. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 15 Kalendertage und kann bei zusätzlicher Prüfung auf bis zu 45 Kalendertage verlängert werden.
- Ob eine Reisekrankenversicherung für alle Antragsteller eines Flughafentransitvisums Typ A obligatorisch ist und die anzuwendende Mindestdeckungssumme ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Es ist die persönliche Checkliste der Antragsstelle zu beachten.
- Für Reisende, die für ein besonderes erleichtertes Transitprogramm in Frage kommen, können ein Erleichtertes Transitdokument und ein Erleichtertes Eisenbahntransitdokument ausgestellt werden. Diese Dokumente werden nicht an litauischen Grenzübergangsstellen ausgestellt.
- Das Erleichterte Transitdokument wird auf Antrag bei einer diplomatischen oder konsularischen Behörde ausgestellt. Das Dokument ist für mehrere Einreisen gültig, kann maximal drei Jahre gültig sein, und jeder Transit durch das litauische Hoheitsgebiet darf 24 Stunden nicht überschreiten. Die Antragsgebühr beträgt 5 Euro, und über den Antrag wird in der Regel innerhalb von sieben Werktagen entschieden.
- Das Erleichterte Eisenbahntransitdokument kann beim Kauf des Zugtickets durch elektronische Übermittlung der grundlegenden persönlichen Daten beantragt werden. Das Dokument ist kostenlos, höchstens drei Monate gültig, berechtigt zu zwei Durchfahrten (Hin- und Rückfahrt), und jeder Transit darf sechs Stunden nicht überschreiten. Über den elektronisch übermittelten Antrag wird innerhalb von 24 Stunden entschieden. Das Dokument kann von Konsularbeamten im Zug ausgehändigt werden.
- Bei Reisen mit erleichterten Transitdokumenten ist ein gültiger, vom Programm akzeptierter Identitätsnachweis oder ein Reisedokument mitzuführen. Die Vorlage eines ungültigen oder von Litauen nicht anerkannten Dokuments, das Vorliegen eines Einreiseverbots oder die Nichterfüllung der Antragsvoraussetzungen kann zur Ablehnung oder Annullierung des Dokuments führen.
Litauen: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Vilnius, die zweitgrößte Stadt Kaunas und die Hafenstadt Klaipėda sind die wichtigsten Reiseziele in Litauen. Der internationale Flughafen Vilnius dient als wichtigstes Tor für ankommende Besucher.
Litauen beeindruckt mit der UNESCO-geschützten Altstadt von Vilnius, der Kurischen Nehrung und dem historischen Kern von Kaunas. Auch die Burg Trakai und das Bernsteinmuseum in Palanga ziehen Kulturreisende und Geschichtsinteressierte an.
Viele Reisende kombinieren einen Aufenthalt in Vilnius mit Tagesausflügen nach Trakai oder Kaunas. Von Klaipėda aus sind die Kurische Nehrung und die Küstenorte leicht zu erreichen, was eine vielseitige Routenplanung ermöglicht.
