Burkina Faso:Visabestimmungen

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Burkina Faso Karte der Visabestimmungen

Burkina Faso: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Der von der Visumbefreiung profitierende Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein anderes von Burkina Faso anerkanntes Reisedokument mitführen. Zu den akzeptierten Dokumenten können Reisepass, Laissez-Passer, Reisedokument für Flüchtlinge und staatlich anerkannte gültige regionale oder gemeinschaftliche Reisedokumente gehören.
  • Die zahlenmäßige Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses oder Reisedokuments ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass, die Anforderung eines biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepasses und die Kriterien für beschädigte Reisepässe sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Der Reisende muss in der Lage sein, einen den internationalen Gesundheitsvorschriften entsprechenden Gesundheits- oder Impfnachweis vorzulegen. Der Name eines bestimmten Impfstoffs, das Ausstellungsdatum oder das technische Format des Dokuments, die für alle Reisenden gelten, sind auf der zentralen Visa-Plattform nicht eindeutig angegeben.
  • Ein Rückreiseticket muss vorgelegt werden. Wenn kein Rückreiseticket vorhanden ist, kann die Hinterlegung einer Sicherheit für die Rückführungskosten oder ein Dokument, das die Befreiung von dieser Sicherheit belegt, verlangt werden.
  • Der Reisende muss das von den Grenzkontrollbeamten ausgehändigte Informationsformular ausfüllen, datieren und unterschreiben.
  • Von Personen, die als Verteidigungs- oder Sicherheitspersonal eines ausländischen Staates reisen, wird zusätzlich ein Dokument verlangt, das den Einsatzbefehl oder die Genehmigungsentscheidung für den Einsatz in Burkina Faso nachweist.
  • Die maximale Dauer des visumfreien Aufenthalts, die Anzahl der zulässigen Einreisen und die möglichen Reisezwecke variieren je nach der entsprechenden Befreiungsregelung. Es ist keine einheitliche zentrale Aufenthaltsdauer für alle visumbefreiten Reisenden veröffentlicht.
  • Hotelbuchung, Kontoauszug, ein bestimmter Mindestsaldo, Arbeitsbescheinigung, Studentenbescheinigung, Reisekrankenversicherungssumme, Foto, biometrische Daten, Vorstellungsgespräch oder eine für Kinder spezifische Dokumentenliste sind in der zentralen offiziellen Quelle für visumfreie Reisende nicht eindeutig angegeben. Die Grenzbehörde kann zusätzliche Erläuterungen oder Dokumente zu Zweck und Umständen der Reise verlangen.

Voraussetzungen für die E-Visa-Beantragung

  • Der E-Visa-Antrag wird über die offizielle Online-Plattform gestellt. Der Antragsteller muss ein Konto erstellen, die entsprechende Visumskategorie auswählen, das elektronische Antragsformular ausfüllen, die erforderlichen Dokumente hochladen und die Visagebühr online bezahlen.
  • Für den Antrag auf ein Kurzzeit-E-Visa werden ein gültiger Reisepass, ein von der zuständigen Behörde bereitgestelltes ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Antragsformular sowie zwei aktuelle Passfotos vorgelegt. Die Fotos müssen farbig, mit weißem Hintergrund und den Maßen 3,5 x 4,5 Zentimeter sein.
  • Das maximale Alter der Fotos in Monaten, das Dateiformat, die Auflösung, die maximale Dateigröße und andere technische Spezifikationen für den Online-Upload sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Welche Seiten des Reisepasses gescannt werden müssen, ob die Scans farbig sein müssen und das akzeptierte Dateiformat sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch die zahlenmäßige Mindestrestgültigkeitsdauer des Reisepasses und die Anzahl der freien Seiten sind nicht angegeben.
  • Ein Dokument zum Nachweis des Reisezwecks muss vorgelegt werden. Bei Touristenvisa ist eine Hotelbuchung obligatorisch. Bei Anträgen für Geschäftsreisen, Konferenzen, Studium, Ausbildung, Familienbesuch oder Zusammenarbeit wird ein Dokument verlangt, das den gewählten Reisezweck bestätigt. Der genaue Inhalt dieser Dokumente ist für jede Kategorie auf der zentralen Plattform nicht eindeutig angegeben.
  • Der Antragsteller muss eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung vorlegen, die belegt, dass keine ansteckende Krankheit vorliegt. Welche Gesundheitseinrichtung oder welcher Arzt das Dokument ausstellen muss, die Gültigkeitsdauer und die geforderten Tests sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Ein Nachweis einer Krankenversicherung, die den geplanten Aufenthaltszeitraum abdeckt, muss vorgelegt werden. Der Mindestdeckungsbetrag, die Deckungsposten und die zugelassenen Versicherungsunternehmen sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Von Antragstellern, die nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen oder bei denen dies von der Vertretung zusätzlich verlangt wird, können eine Unterhalts- oder Kostenübernahmeerklärung eines Sponsors in Burkina Faso oder der Nachweis ausreichender Einkünfte für die Aufenthaltsdauer verlangt werden. Der erforderliche Zeitraum des Kontoauszugs in Monaten, die genauen vom Sponsor vorzulegenden Dokumente und der erforderliche Mindestbetrag auf dem Konto sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Quittung über die Zahlung der Antragsgebühr muss den Unterlagen beigefügt werden. Bei der Online-Beantragung kann die Zahlung per Bankkarte erfolgen. Ob der Zahlungsdienstleister zusätzlich eine Transaktionsgebühr erhebt, hängt von den auf dem Zahlungsbildschirm angezeigten Bedingungen ab.
  • Die Gebühren für Kurzzeitvisa variieren je nach gewähltem Reisezweck und Anzahl der Einreisen. Die Touristenvisumgebühr beträgt 33.000 CFA-Franc für eine einmalige Einreise und 55.000 CFA-Franc für mehrere Einreisen. Das Geschäftsvisum kostet 77.000 CFA-Franc für eine einmalige Einreise und 93.500 CFA-Franc für mehrere Einreisen. Das Visum für Konferenzen, Studium, Ausbildung oder Besuche kostet 55.000 CFA-Franc für eine einmalige Einreise und 71.500 CFA-Franc für mehrere Einreisen. Das Kooperationsvisum kostet 44.000 CFA-Franc für eine einmalige Einreise. Die zentrale Plattform zeigt für das Kooperationsvisum mit mehreren Einreisen 79.500 CFA-Franc an. Die Express-Visumgebühr für dringende Reisen beträgt 104.500 CFA-Franc.
  • Die Gültigkeit eines Kurzzeitvisums darf 90 Tage nicht überschreiten. Mit einem einmaligen Kurzzeitvisum kann man sich maximal 90 Tage aufhalten. Ein mehrfaches Kurzzeitvisum erlaubt mehrere Reisen; der Gesamtaufenthalt darf 90 Tage nicht überschreiten. Die genau erlaubte Aufenthaltsdauer wird anhand der im Antrag gemachten Angaben festgelegt.
  • Ein Kurzzeitvisum kann für Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche, Konferenzen, kurze Ausbildungen oder ähnliche vorübergehende Reisen genutzt werden. Dieses Visum berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit in Burkina Faso ohne vorherige Genehmigung der Arbeitsbehörde.
  • Nach Genehmigung des elektronischen Visums wird es dem Antragsteller per E-Mail zugesandt. Der Reisende muss die Bestätigung ausdrucken und beim Boarding sowie bei der Einreise nach Burkina Faso vorlegen.
  • Die Bestätigung bedeutet nicht, dass das Einreiserecht an der Grenze automatisch anerkannt wird. Der Grenzkontrollbeamte überprüft die Echtheit des Dokuments, den Reisepass und die Einreisevoraussetzungen. Der Ein- oder Ausreisestempel muss im Reisepass angebracht werden.
  • Der Reisende muss an der Grenzkontrolle einen gültigen Reisepass oder ein akzeptiertes Reisedokument, die E-Visa-Bestätigung, einen den internationalen Gesundheitsvorschriften entsprechenden Gesundheitsnachweis und ein Rückreiseticket vorlegen können. Wenn kein Rückreiseticket vorhanden ist, kann eine Rückführungssicherheit oder eine Befreiungsbescheinigung verlangt werden. Das Grenzkontroll-Informationsformular muss ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden.
  • Es ist keine Einschränkung veröffentlicht, dass das E-Visum nur an bestimmten Flughäfen genutzt werden kann. Das offizielle Verfahren sieht die Vorlage des Dokuments bei der Grenzkontrollbehörde an den Landgrenzen oder Flughäfen von Burkina Faso vor.
  • Wie lange vor der Reise der E-Visa-Antrag gestellt werden muss und die reguläre Bearbeitungszeit sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Es sollten keine verbindlichen Reisebuchungen vorgenommen werden, bevor der Antrag entschieden ist.
  • Fingerabdrücke, biometrische Erfassung oder ein obligatorisches Vorstellungsgespräch sind in der zentralen Checkliste nicht für alle E-Visa-Antragsteller angegeben. Die Einwanderungsbehörde kann während der Prüfung zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern.
  • Es gibt keine zentrale und detaillierte Checkliste für minderjährige Antragsteller, die Dokumente wie Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Eltern, Sorgerechtsbescheinigung oder Reisepässe der Eltern umfasst. Bei Kinderanträgen sind die spezifischen Anweisungen des Online-Systems und der zuständigen Vertretung zu befolgen.
  • Die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder konsularische Legalisation von Dokumenten sind auf den zentralen E-Visa-Seiten nicht eindeutig angegeben.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsularvisums

  • Ein Antrag kann über eine diplomatische oder konsularische Vertretung von Burkina Faso gestellt werden. Der Vertretungsbeamte nimmt die Unterlagen entgegen und registriert den Antrag im zentralen Visasystem. Der Antragsteller muss die Originale seiner Dokumente bei sich führen.
  • Anträge werden im Allgemeinen auf der offiziellen E-Visa-Plattform registriert. Der Antragsteller kann das Online-System direkt nutzen oder sich von der diplomatischen Vertretung von Burkina Faso im Ausland bei den Antragsverfahren unterstützen lassen.
  • Für ein Kurzzeitvisum werden ein gültiger Reisepass, ein ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Antragsformular, zwei aktuelle, farbige Fotos mit weißem Hintergrund in der Größe 3,5 x 4,5 Zentimeter, ein Nachweis des Reisezwecks, eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer ansteckenden Krankheit, eine den Aufenthaltszeitraum abdeckende Krankenversicherung und eine Zahlungsquittung vorgelegt.
  • Einige diplomatische Vertretungen verlangen bei Kurzzeitanträgen zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung eines Sponsors in Burkina Faso oder einen Nachweis, dass der Antragsteller über ausreichende Einkünfte für die Aufenthaltsdauer verfügt. Der Zeitraum der Kontoauszüge, der Mindestbetrag und die akzeptierten Sponsordokumente können je nach Vertretung variieren.
  • Für ein Touristenvisum ist eine Hotelbuchung erforderlich. Bei Geschäfts-, Besuchs-, Konferenz-, Studien-, Ausbildungs- oder Kooperationsanträgen kann eine Einladung, ein Einsatzbefehl, eine Zulassungs- oder Anmeldebescheinigung verlangt werden, die den Reisezweck bestätigt. Der genaue Inhalt der Dokumente variiert je nach Antragszweck und der jeweiligen Vertretung.
  • Für ein Langzeitvisum werden ein gültiger Reisepass, ein ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Formular, zwei aktuelle, farbige Fotos mit weißem Hintergrund in der Größe 3,5 x 4,5 Zentimeter, ein Nachweis des Zwecks des Langzeitaufenthalts, eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer ansteckenden Krankheit, eine Unterhalts- oder Sponsorenbescheinigung in Burkina Faso oder ein Nachweis ausreichender Einkünfte, eine den Aufenthaltszeitraum abdeckende Krankenversicherung und eine Zahlungsquittung vorgelegt.
  • Ein Langzeitvisum ist definiert als ein Visum mit einer Gültigkeit von mehr als 90 Tagen. Bei einem mehrfachen Langzeitreisevisum darf die Gesamtaufenthaltsdauer 90 Tage pro Sechsmonatszeitraum nicht überschreiten. Bei Langzeitverfahren zu Aufenthaltszwecken kann zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sein.
  • Die Gebühr für ein Langzeitgeschäftsvisum beträgt 187.000 CFA-Franc. Das Langzeitvisum für Konferenzen, Studium, Ausbildung oder Besuche kostet 110.000 CFA-Franc, das Langzeitvisum für Zusammenarbeit 77.000 CFA-Franc.
  • Die Zahlung bei der Vertretung kann bar oder mit verfügbarer elektronischer Zahlungsmethode erfolgen. Barzahlung erfolgt an der Kasse und es wird eine Quittung ausgestellt. Bei Karten- oder elektronischer Geldbörsennutzung kann der Zahlungsdienstleister zusätzlich eine Transaktionsgebühr erheben. Die genaue Zahlungsmethode variiert je nach der aufgesuchten Vertretung.
  • Bei einem über die Vertretung eingereichten Antrag gibt die offizielle Plattform an, dass die Vertretung das Ergebnis etwa 72 Stunden nach Einreichung des Antrags mitteilt. Eine zusätzliche Prüfung oder die Anforderung weiterer Dokumente kann diese Frist verlängern.
  • Bei positiver Entscheidung stellt die Vertretung dem Antragsteller ein Vorvisum im PDF- oder Papierformat aus. Der Reisende kann dieses Dokument in Papierform oder in elektronischer Form auf seinem Telefon oder Tablet mitführen.
  • Das Vorvisum berechtigt zur Reise nach Burkina Faso. Es muss an der Landesgrenze oder am Flughafen dem Grenzkontrollbeamten vorgelegt und auf seine Echtheit überprüft werden. Der Ein- oder Ausreisestempel muss im Reisepass angebracht werden. Das Vorvisum muss bis zur Ausreise aus Burkina Faso aufbewahrt werden.
  • Der früheste oder späteste Zeitpunkt der Antragstellung vor der Reise ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die zahlenmäßige Mindestrestgültigkeitsdauer des Reisepasses, die Anzahl der freien Seiten, die Anforderung eines biometrischen Reisepasses, die Bedingungen für beschädigte Reisepässe und die zu kopierenden Passseiten sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es gibt keine zentrale Liste, die für alle Vertretungen hinsichtlich des Nachweises des legalen Aufenthalts im Antragsland, des Personalausweises, der Arbeitsbescheinigung, der Gehaltsbescheinigung, der Studentenbescheinigung, der Firmenunterlagen, des Zeitraums des Kontoauszugs, eines festen Mindestsaldos, eines detaillierten Reiseplans und der Mindestdeckung der Krankenversicherung anwendbar ist.
  • Der Antragsteller muss die zusätzlichen länderspezifischen und visumkategoriebezogenen Anweisungen der jeweiligen Vertretung befolgen. Die Einwanderungsbehörde kann während der Prüfung über die Vertretung zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern.
  • Die Anforderung von Fingerabdrücken oder eines obligatorischen Vorstellungsgesprächs ist in der zentralen offiziellen Quelle für alle Konsularanträge nicht angegeben. Die Vertretung kann bei Bedarf ein persönliches Gespräch verlangen.
  • Minderjährige Antragsteller müssen die spezifischen Anweisungen der jeweiligen Vertretung bezüglich der Einverständniserklärung der Eltern, der Geburtsurkunde, der Sorgerechtsentscheidung oder der Dokumente zum Nachweis der Familienbande befolgen. In der zentralen offiziellen Quelle ist keine detaillierte Liste veröffentlicht, die für alle Kinderanträge gilt.
  • Die Anforderungen an die Übersetzung ins Französische, notarielle Beglaubigung, Apostille oder Legalisation von Dokumenten sind in der zentralen Checkliste nicht eindeutig angegeben und können je nach der das Dokument akzeptierenden Vertretung variieren.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Ein Transitvisum wird für Ausländer ausgestellt, die über Burkina Faso in ein anderes Land weiterreisen. Die Bewegungsunfähigkeit des Transportmittels aufgrund einer Panne oder eines Unfalls, das Abwarten eines Anschlussverkehrsmittels oder ein anderer von der zuständigen Behörde anerkannter höherer Gewaltgrund kann die Grundlage für einen Transitvisumantrag bilden.
  • Die Gültigkeitsdauer des Transitvisums darf fünf Tage nicht überschreiten.
  • Für den Antrag werden ein gültiger Reisepass, ein von der zuständigen Behörde bereitgestelltes ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Antragsformular sowie zwei aktuelle, farbige Fotos mit weißem Hintergrund in der Größe 3,5 x 4,5 Zentimeter vorgelegt.
  • Der Antragsteller muss Dokumente vorlegen, die den Grund des Transits und die Weiterreise in das Folge land belegen. Dazu können ein Transportticket für das Zielland oder ein anderer Transitsnachweis gehören. Sofern für die Einreise in das endgültige Zielland ein Visum erforderlich ist, kann eine Kopie des gültigen Visums verlangt werden.
  • Die zentrale Visa-Plattform fordert außerdem eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer ansteckenden Krankheit, eine den Transitzeitraum abdeckende Krankenversicherung und eine Zahlungsquittung.
  • Die Gebühr für das Transitvisum beträgt 22.000 CFA-Franc.
  • Die zahlenmäßige Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses, die Anzahl der freien Seiten, die Anforderung eines biometrischen Reisepasses, das Aufnahmedatum des Fotos und die digitalen technischen Spezifikationen sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Wie lange vor der Reise der Transitvisumantrag gestellt werden muss und die reguläre Bearbeitungszeit sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Bei über die diplomatische Vertretung registrierten Anträgen kann das Verfahren einer etwa 72-stündigen Benachrichtigungsfrist Anwendung finden; eine zusätzliche Prüfung kann diese Frist verlängern.
  • Es gibt keine detaillierte zentrale Liste, die für alle Transitvisumanträge hinsichtlich des Zeitraums des Kontoauszugs, des Mindestbetrags, der Mindestdeckung der Krankenversicherung, der Unterkunftsbescheinigung, biometrischer Daten, eines Vorstellungsgesprächs und von Dokumenten für Kinder anwendbar ist.
  • Das positive Entscheidungsdokument muss in Papierform oder elektronisch mitgeführt und an der Landesgrenze oder am Flughafen dem Grenzkontrollbeamten vorgelegt werden. Die Einwanderungsbehörde kann die Echtheit des Dokuments und die Bedingungen für die Weiterreise in das Zielland überprüfen.
Bevölkerung
24,601,700(2026 geschätzt)
Amtssprache
Nationalsprachen sind offiziell; Französisch ist Arbeitssprache
Regierungsform
Militärisch geführtes Übergangsregime
Kontinent
Afrika
Hauptstadt
Ouagadougou
Währung
CFA-Franc (BCEAO
Fläche
274.200 km²
Telefonvorwahl
+226

Burkina Faso: Wichtige Reiseziele

Die Hauptstadt Ouagadougou ist der wichtigste Ankunftspunkt für internationale Reisende. Weitere bedeutende Städte sind Bobo-Dioulasso, das wirtschaftliche Zentrum, und Banfora im Südwesten.

Kulturelle Höhepunkte bieten die Ruinen von Loropéni, ein UNESCO-Weltkulturerbe. Die Nationalparks Arly und W sind bekannt für ihre vielfältige Tierwelt und ziehen Naturliebhaber an.

Viele Reisende starten in Ouagadougou und reisen per Bus oder Inlandsflug weiter in den Südwesten. Beliebte Routen führen über Bobo-Dioulasso nach Banfora oder zu den Nationalparks.