Burkina Faso:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 179. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 19.

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Burkina Faso: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Burkina Faso:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Burkina Faso: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Der von der Visumbefreiung profitierende Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein anderes von Burkina Faso anerkanntes Reisedokument mitführen. Zu den akzeptierten Dokumenten können Reisepass, Laissez-Passer, Reisedokument für Flüchtlinge und staatlich anerkannte gültige regionale oder gemeinschaftliche Reisedokumente gehören.
  • Der Reisende muss in der Lage sein, einen den internationalen Gesundheitsvorschriften entsprechenden Gesundheits- oder Impfnachweis vorzulegen.
  • Ein Rückreiseticket muss vorgelegt werden. Wenn kein Rückreiseticket vorhanden ist, kann die Hinterlegung einer Sicherheit für die Rückführungskosten oder ein Dokument, das die Befreiung von dieser Sicherheit belegt, verlangt werden.
  • Der Reisende muss das von den Grenzkontrollbeamten ausgehändigte Informationsformular ausfüllen, datieren und unterschreiben.
  • Von Personen, die als Verteidigungs- oder Sicherheitspersonal eines ausländischen Staates reisen, wird zusätzlich ein Dokument verlangt, das den Einsatzbefehl oder die Genehmigungsentscheidung für den Einsatz in Burkina Faso nachweist.
  • Die maximale Dauer des visumfreien Aufenthalts, die Anzahl der zulässigen Einreisen und die möglichen Reisezwecke variieren je nach der entsprechenden Befreiungsregelung.
  • Die Grenzbehörde kann zusätzliche Erläuterungen oder Dokumente zu Zweck und Umständen der Reise verlangen.

Voraussetzungen für die E-Visa-Beantragung

  • Der E-Visa-Antrag wird über die offizielle Online-Plattform gestellt. Der Antragsteller muss ein Konto erstellen, die entsprechende Visumskategorie auswählen, das elektronische Antragsformular ausfüllen, die erforderlichen Dokumente hochladen und die Visagebühr online bezahlen.
  • Für den Antrag auf ein Kurzzeit-E-Visa werden ein gültiger Reisepass, ein von der zuständigen Behörde bereitgestelltes ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Antragsformular sowie zwei aktuelle Passfotos vorgelegt. Die Fotos müssen farbig, mit weißem Hintergrund und den Maßen 3,5 x 4,5 Zentimeter sein.
  • Auch die zahlenmäßige Mindestrestgültigkeitsdauer des Reisepasses und die Anzahl der freien Seiten sind nicht angegeben.
  • Ein Dokument zum Nachweis des Reisezwecks muss vorgelegt werden. Bei Touristenvisa ist eine Hotelbuchung obligatorisch. Bei Anträgen für Geschäftsreisen, Konferenzen, Studium, Ausbildung, Familienbesuch oder Zusammenarbeit wird ein Dokument verlangt, das den gewählten Reisezweck bestätigt.
  • Der Antragsteller muss eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung vorlegen, die belegt, dass keine ansteckende Krankheit vorliegt.
  • Ein Nachweis einer Krankenversicherung, die den geplanten Aufenthaltszeitraum abdeckt, muss vorgelegt werden.
  • Von Antragstellern, die nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen oder bei denen dies von der Vertretung zusätzlich verlangt wird, können eine Unterhalts- oder Kostenübernahmeerklärung eines Sponsors in Burkina Faso oder der Nachweis ausreichender Einkünfte für die Aufenthaltsdauer verlangt werden.
  • Die Quittung über die Zahlung der Antragsgebühr muss den Unterlagen beigefügt werden. Bei der Online-Beantragung kann die Zahlung per Bankkarte erfolgen. Ob der Zahlungsdienstleister zusätzlich eine Transaktionsgebühr erhebt, hängt von den auf dem Zahlungsbildschirm angezeigten Bedingungen ab.
  • Die Gebühren für Kurzzeitvisa variieren je nach gewähltem Reisezweck und Anzahl der Einreisen. Die Touristenvisumgebühr beträgt 33.000 CFA-Franc für eine einmalige Einreise und 55.000 CFA-Franc für mehrere Einreisen. Das Geschäftsvisum kostet 77.000 CFA-Franc für eine einmalige Einreise und 93.500 CFA-Franc für mehrere Einreisen. Das Visum für Konferenzen, Studium, Ausbildung oder Besuche kostet 55.000 CFA-Franc für eine einmalige Einreise und 71.500 CFA-Franc für mehrere Einreisen. Das Kooperationsvisum kostet 44.000 CFA-Franc für eine einmalige Einreise. Die zentrale Plattform zeigt für das Kooperationsvisum mit mehreren Einreisen 79.500 CFA-Franc an. Die Express-Visumgebühr für dringende Reisen beträgt 104.500 CFA-Franc.
  • Die Gültigkeit eines Kurzzeitvisums darf 90 Tage nicht überschreiten. Mit einem einmaligen Kurzzeitvisum kann man sich maximal 90 Tage aufhalten. Ein mehrfaches Kurzzeitvisum erlaubt mehrere Reisen; der Gesamtaufenthalt darf 90 Tage nicht überschreiten. Die genau erlaubte Aufenthaltsdauer wird anhand der im Antrag gemachten Angaben festgelegt.
  • Ein Kurzzeitvisum kann für Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche, Konferenzen, kurze Ausbildungen oder ähnliche vorübergehende Reisen genutzt werden. Dieses Visum berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit in Burkina Faso ohne vorherige Genehmigung der Arbeitsbehörde.
  • Nach Genehmigung des elektronischen Visums wird es dem Antragsteller per E-Mail zugesandt. Der Reisende muss die Bestätigung ausdrucken und beim Boarding sowie bei der Einreise nach Burkina Faso vorlegen.
  • Die Bestätigung bedeutet nicht, dass das Einreiserecht an der Grenze automatisch anerkannt wird. Der Grenzkontrollbeamte überprüft die Echtheit des Dokuments, den Reisepass und die Einreisevoraussetzungen. Der Ein- oder Ausreisestempel muss im Reisepass angebracht werden.
  • Der Reisende muss an der Grenzkontrolle einen gültigen Reisepass oder ein akzeptiertes Reisedokument, die E-Visa-Bestätigung, einen den internationalen Gesundheitsvorschriften entsprechenden Gesundheitsnachweis und ein Rückreiseticket vorlegen können. Wenn kein Rückreiseticket vorhanden ist, kann eine Rückführungssicherheit oder eine Befreiungsbescheinigung verlangt werden. Das Grenzkontroll-Informationsformular muss ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden.
  • Es ist keine Einschränkung veröffentlicht, dass das E-Visum nur an bestimmten Flughäfen genutzt werden kann. Das offizielle Verfahren sieht die Vorlage des Dokuments bei der Grenzkontrollbehörde an den Landgrenzen oder Flughäfen von Burkina Faso vor.
  • Es sollten keine verbindlichen Reisebuchungen vorgenommen werden, bevor der Antrag entschieden ist.
  • Die Einwanderungsbehörde kann während der Prüfung zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern.
  • Bei Kinderanträgen sind die spezifischen Anweisungen des Online-Systems und der zuständigen Vertretung zu befolgen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsularvisums

  • Ein Antrag kann über eine diplomatische oder konsularische Vertretung von Burkina Faso gestellt werden. Der Vertretungsbeamte nimmt die Unterlagen entgegen und registriert den Antrag im zentralen Visasystem. Der Antragsteller muss die Originale seiner Dokumente bei sich führen.
  • Anträge werden im Allgemeinen auf der offiziellen E-Visa-Plattform registriert. Der Antragsteller kann das Online-System direkt nutzen oder sich von der diplomatischen Vertretung von Burkina Faso im Ausland bei den Antragsverfahren unterstützen lassen.
  • Für ein Kurzzeitvisum werden ein gültiger Reisepass, ein ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Antragsformular, zwei aktuelle, farbige Fotos mit weißem Hintergrund in der Größe 3,5 x 4,5 Zentimeter, ein Nachweis des Reisezwecks, eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer ansteckenden Krankheit, eine den Aufenthaltszeitraum abdeckende Krankenversicherung und eine Zahlungsquittung vorgelegt.
  • Einige diplomatische Vertretungen verlangen bei Kurzzeitanträgen zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung eines Sponsors in Burkina Faso oder einen Nachweis, dass der Antragsteller über ausreichende Einkünfte für die Aufenthaltsdauer verfügt. Der Zeitraum der Kontoauszüge, der Mindestbetrag und die akzeptierten Sponsordokumente können je nach Vertretung variieren.
  • Für ein Touristenvisum ist eine Hotelbuchung erforderlich. Bei Geschäfts-, Besuchs-, Konferenz-, Studien-, Ausbildungs- oder Kooperationsanträgen kann eine Einladung, ein Einsatzbefehl, eine Zulassungs- oder Anmeldebescheinigung verlangt werden, die den Reisezweck bestätigt. Der genaue Inhalt der Dokumente variiert je nach Antragszweck und der jeweiligen Vertretung.
  • Für ein Langzeitvisum werden ein gültiger Reisepass, ein ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Formular, zwei aktuelle, farbige Fotos mit weißem Hintergrund in der Größe 3,5 x 4,5 Zentimeter, ein Nachweis des Zwecks des Langzeitaufenthalts, eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer ansteckenden Krankheit, eine Unterhalts- oder Sponsorenbescheinigung in Burkina Faso oder ein Nachweis ausreichender Einkünfte, eine den Aufenthaltszeitraum abdeckende Krankenversicherung und eine Zahlungsquittung vorgelegt.
  • Ein Langzeitvisum ist definiert als ein Visum mit einer Gültigkeit von mehr als 90 Tagen. Bei einem mehrfachen Langzeitreisevisum darf die Gesamtaufenthaltsdauer 90 Tage pro Sechsmonatszeitraum nicht überschreiten. Bei Langzeitverfahren zu Aufenthaltszwecken kann zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sein.
  • Die Gebühr für ein Langzeitgeschäftsvisum beträgt 187.000 CFA-Franc. Das Langzeitvisum für Konferenzen, Studium, Ausbildung oder Besuche kostet 110.000 CFA-Franc, das Langzeitvisum für Zusammenarbeit 77.000 CFA-Franc.
  • Die Zahlung bei der Vertretung kann bar oder mit verfügbarer elektronischer Zahlungsmethode erfolgen. Barzahlung erfolgt an der Kasse und es wird eine Quittung ausgestellt. Bei Karten- oder elektronischer Geldbörsennutzung kann der Zahlungsdienstleister zusätzlich eine Transaktionsgebühr erheben. Die genaue Zahlungsmethode variiert je nach der aufgesuchten Vertretung.
  • Bei einem über die Vertretung eingereichten Antrag gibt die offizielle Plattform an, dass die Vertretung das Ergebnis etwa 72 Stunden nach Einreichung des Antrags mitteilt. Eine zusätzliche Prüfung oder die Anforderung weiterer Dokumente kann diese Frist verlängern.
  • Bei positiver Entscheidung stellt die Vertretung dem Antragsteller ein Vorvisum im PDF- oder Papierformat aus. Der Reisende kann dieses Dokument in Papierform oder in elektronischer Form auf seinem Telefon oder Tablet mitführen.
  • Das Vorvisum berechtigt zur Reise nach Burkina Faso. Es muss an der Landesgrenze oder am Flughafen dem Grenzkontrollbeamten vorgelegt und auf seine Echtheit überprüft werden. Der Ein- oder Ausreisestempel muss im Reisepass angebracht werden. Das Vorvisum muss bis zur Ausreise aus Burkina Faso aufbewahrt werden.
  • Der Antragsteller muss die zusätzlichen länderspezifischen und visumkategoriebezogenen Anweisungen der jeweiligen Vertretung befolgen. Die Einwanderungsbehörde kann während der Prüfung über die Vertretung zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern.
  • Die Vertretung kann bei Bedarf ein persönliches Gespräch verlangen.
  • Minderjährige Antragsteller müssen die spezifischen Anweisungen der jeweiligen Vertretung bezüglich der Einverständniserklärung der Eltern, der Geburtsurkunde, der Sorgerechtsentscheidung oder der Dokumente zum Nachweis der Familienbande befolgen.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Ein Transitvisum wird für Ausländer ausgestellt, die über Burkina Faso in ein anderes Land weiterreisen. Die Bewegungsunfähigkeit des Transportmittels aufgrund einer Panne oder eines Unfalls, das Abwarten eines Anschlussverkehrsmittels oder ein anderer von der zuständigen Behörde anerkannter höherer Gewaltgrund kann die Grundlage für einen Transitvisumantrag bilden.
  • Die Gültigkeitsdauer des Transitvisums darf fünf Tage nicht überschreiten.
  • Für den Antrag werden ein gültiger Reisepass, ein von der zuständigen Behörde bereitgestelltes ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Antragsformular sowie zwei aktuelle, farbige Fotos mit weißem Hintergrund in der Größe 3,5 x 4,5 Zentimeter vorgelegt.
  • Der Antragsteller muss Dokumente vorlegen, die den Grund des Transits und die Weiterreise in das Folge land belegen. Dazu können ein Transportticket für das Zielland oder ein anderer Transitsnachweis gehören. Sofern für die Einreise in das endgültige Zielland ein Visum erforderlich ist, kann eine Kopie des gültigen Visums verlangt werden.
  • Die zentrale Visa-Plattform fordert außerdem eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer ansteckenden Krankheit, eine den Transitzeitraum abdeckende Krankenversicherung und eine Zahlungsquittung.
  • Die Gebühr für das Transitvisum beträgt 22.000 CFA-Franc.
  • Bei über die diplomatische Vertretung registrierten Anträgen kann das Verfahren einer etwa 72-stündigen Benachrichtigungsfrist Anwendung finden; eine zusätzliche Prüfung kann diese Frist verlängern.
  • Das positive Entscheidungsdokument muss in Papierform oder elektronisch mitgeführt und an der Landesgrenze oder am Flughafen dem Grenzkontrollbeamten vorgelegt werden. Die Einwanderungsbehörde kann die Echtheit des Dokuments und die Bedingungen für die Weiterreise in das Zielland überprüfen.