Armenien:Visabestimmungen

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Armenien Karte der Visabestimmungen

Armenien: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Reisende, die von der visumfreien Einreise profitieren, müssen mit einem gültigen Reisepass oder einem anerkannten gültigen Reisedokument über die Grenzkontrollstellen nach Armenien einreisen. Die allgemeine visumfreie Aufenthaltsdauer beträgt, sofern im betreffenden internationalen Abkommen kein anderer Zeitraum festgelegt ist, höchstens 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr.
  • Eine feste, für alle Reisende geltende Frist, dass der Reisepass nach der Reise noch eine bestimmte Anzahl von Monaten gültig sein muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Das Dokument muss bei der Einreise nach Armenien gültig sein.
  • Reisende, die im Rahmen der vorübergehenden Befreiung zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 1. Juli 2027 reisen, müssen über eine von einem der anerkannten Länder ausgestellte Aufenthaltserlaubnis verfügen, die ab dem Datum der Einreise nach Armenien mindestens sechs Monate gültig ist. Die Aufenthaltserlaubnis muss in Form einer physischen Karte oder eines in den Reisepass eingeklebten Aufklebers vorliegen. Es ist nicht angegeben, dass eine nur in elektronischer Form vorgelegte Aufenthaltserlaubnis akzeptiert wird.
  • Die bei der vorübergehenden Befreiung verwendete Aufenthaltserlaubnis muss möglicherweise grundlegende Angaben wie Dokumentenbezeichnung, Name, Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und Gültigkeitsdatum in lateinischen Buchstaben und das Gültigkeitsdatum nach dem gregorianischen Kalender anzeigen. Die unter diese Befreiung fallende erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt höchstens 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr.
  • Minderjährige Reisende können mit beiden Elternteilen, einem Elternteil oder einem anderen gesetzlichen Vertreter einreisen. Auch die Reise des Kindes zu einem in Armenien befindlichen Elternteil, gesetzlichen Vertreter oder einer berechtigten Einrichtung zur Abholung gehört zu den akzeptierten Fällen. Eine für alle geltende zentrale Liste von Dokumenten für eine Geburtsurkunde oder eine notariell beglaubigte elterliche Zustimmung wurde nicht veröffentlicht.
  • Die Anzahl der freien Seiten im Reisepass, die Anforderung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses, die Akzeptanzbedingungen für beschädigte Reisepässe, Rückflugticket, Unterkunftsnachweis, finanzielle Mittel, Reisekrankenversicherung, Impfbescheinigung und Gesundheitszeugnis betreffende universelle Bedingungen sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.

Voraussetzungen für die E-Visum-Beantragung

  • Der E-Visum-Antrag wird online über das offizielle E-Visum-Portal des Außenministeriums Armeniens gestellt. Der Antragsteller wählt zuerst die Art des Reisedokuments und das Ausstellungsland aus. Anschließend werden die erforderlichen persönlichen Angaben, der Reisezweck, die geplante Aufenthaltsdauer und die Zahlungsschritte abgeschlossen.
  • Das Portal bietet Antragsmöglichkeiten für touristische Besuche, Besuche bei Verwandten oder Freunden, Geschäftsreisen, Sport- oder Kulturveranstaltungen und andere kurzfristige Aktivitäten. Die E-Visum-Berechtigung und die geforderten genauen Angaben werden vom System basierend auf dem Reisedokument und der Situation des Antragstellers bestimmt. Es wurde keine einzige universelle Dokumentencheckliste veröffentlicht, die für alle Antragsteller gilt.
  • Die E-Visum-Optionen sind Besuchervisa bis zu 21 Tagen und bis zu 120 Tagen. Die nicht erstattbare Antragsgebühr für das E-Visum bis zu 21 Tagen beträgt 8 US-Dollar, für das E-Visum bis zu 120 Tagen 39 US-Dollar.
  • Die Zahlung kann per Visa, Mastercard, American Express, Discover oder PayPal erfolgen. Die Antragsgebühr wird nicht erstattet, wenn der Antrag abgelehnt wird oder die Reise nicht stattfindet.
  • Die normale Bearbeitungszeit beträgt bis zu drei Werktage ab dem ersten Werktag nach Einreichung des Online-Antrags. Die Anforderung zusätzlicher Informationen oder Dokumente kann die Bearbeitung verlängern. Die zuständige Behörde kann den Antragsteller kontaktieren und weitere Unterlagen anfordern, wenn sie dies für erforderlich hält.
  • Nach Abschluss der Zahlung wird die Antragskennnummer per E-Mail gesendet. Der Status des Antrags kann mit dieser Nummer über das offizielle Portal überprüft werden. Die bei der Antragstellung gemachten Angaben müssen vollständig und korrekt sein.
  • Eine feste Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses, die Anzahl der freien Seiten, die hochzuladenden Reisepassseiten, das Maß des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum, das Dateiformat und die Auflösung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Diese Informationen können während der Eignungsabfrage und der personalisierten Antragsschritte angezeigt werden.
  • Feste Bedingungen, die alle E-Visum-Antragsteller betreffen, hinsichtlich Rückflugticket, Hotelreservierung, Kontoauszug, Mindestkontoguthaben, Arbeitsbescheinigung, Reiseplan, Krankenversicherung und Mindestversicherungssumme sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Ob die E-Visum-Bestätigung in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss, ob nur die digitale Kopie akzeptiert wird und bestimmte Grenzübergänge, an denen das E-Visum verwendet werden kann, sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.

Voraussetzungen für das Visum bei der Einreise

  • Ein Visum bei der Einreise kann von den zuständigen Stellen an den Grenzkontrollstellen an berechtigte Reisende ausgestellt werden. Das an der Grenze ausgestellte Besuchervisum ist einmalig und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 120 Tagen. Das an der Grenze ausgestellte Transitvisum ist einmalig und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu drei Tagen.
  • Die Berechtigung für ein Visum bei der Einreise wird anhand des Reisedokuments und des Visastatus des Reisenden über das offizielle Visum-Abfragesystem des Außenministeriums Armeniens bestimmt. Antragstellern, die verpflichtet sind, vorab eine Einladung vorzulegen und ein Visum von einer diplomatischen Vertretung zu erhalten, wird an der Grenze kein Visum erteilt.
  • Ein gültiger Reisepass oder ein gültiges Reisedokument ist vorzulegen. In der konventionellen Visumanweisung wird verlangt, dass die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums um mindestens einen Monat überschreitet.
  • Ein farbiges Passfoto kann verlangt werden. Die genaue Größe des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und andere technische Merkmale sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Im offiziellen Visumantragsformular wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Anträgen an der Grenze das Formular nicht ausgefüllt werden muss.
  • Die gesetzliche staatliche Gebühr für ein einmaliges Besuchervisum bis zu 120 Tagen beträgt 15.000 Armenische Dram, für ein einmaliges Transitvisum 10.000 Armenische Dram. Die an den Grenzübergängen akzeptierten Währungen und Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Eine vollständige Liste der bestimmten Flughäfen, Landgrenzübergänge oder anderer Einreisepunkte, an denen ein Visum bei der Einreise verwendet werden kann, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es wurde keine universelle Checkliste veröffentlicht, die für alle Antragsteller eines Visums bei der Einreise gilt, in Bezug auf Rück- oder Weiterreiseticket, Hotelreservierung, finanzielle Mittel, Kontoauszug und Reisekrankenversicherung. Grenzbeamte können zusätzliche Informationen oder Dokumente zum Reisezweck und zu den Einreisebedingungen anfordern.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums

  • Ein Konsulatsvisum wird über die für den Antragsteller zuständige Botschaft oder das Konsulat Armeniens eingeholt. Das Antragsverfahren, die zusätzlichen Unterlagen und die Annahme des Antrags persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter können je nach diplomatischer Vertretung variieren.
  • Das offizielle Visumantragsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und vom Antragsteller unterschrieben werden. Im Formular werden Angaben zu Name und Nachname, früheren Namen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Beruf, Staatsangehörigkeit, Passdaten, Kontaktdaten, Adresse in Armenien, einladender Person oder Organisation, Reisezweck, beantragter Anzahl von Einreisen, geplanten Ein- und Ausreisedaten, in den letzten fünf Jahren besuchten Ländern sowie anderen Staatsangehörigkeiten oder Aufenthaltserlaubnissen verlangt.
  • Ein gültiger Reisepass oder ein gültiges Reisedokument ist vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments muss die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums um mindestens einen Monat überschreiten.
  • Es wird ein farbiges Passfoto vorgelegt. Die genaue Größe des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und die technischen Merkmale sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es wurde keine zentrale Regel veröffentlicht, die für alle Vertretungen gilt, bezüglich der Frage, welche Seiten des Reisepasses in Kopie vorzulegen sind. Die betreffende diplomatische Vertretung kann eine Kopie der Identitätsseite des Reisepasses oder anderer Seiten verlangen.
  • Ob bei einem Antrag in einem anderen Land als dem Staatsangehörigkeitsland des Antragstellers ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts verlangt wird, kann je nach Vertretung variieren. Eine universelle Anforderung eines Aufenthaltstiteldokuments, die für alle Anträge gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei Anträgen, für die eine Einladung erforderlich ist, wird der Einladungsvorgang über das einheitliche elektronische Antragssystem Armeniens abgewickelt. In Armenien registrierte juristische Personen können eine Einladung ausstellen. Von natürlichen Personen ausgestellte Einladungen werden dem Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst des Innenministeriums vorgelegt.
  • Die Einladung einer juristischen Person muss auf dem Briefkopf der Organisation erstellt, von einer bevollmächtigten Person unterschrieben und, falls vorhanden, mit dem Siegel der Organisation versehen sein. Eine Kopie des Reisepasses der eingeladenen Person, das Visumantragsformular und ein Beleg über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr für die Einladung sind beizufügen. Die staatliche Gebühr für den Einladungsvorgang beträgt 5.000 Armenische Dram.
  • Das Muster einer Einladung einer juristischen Person enthält den Namen der einladenden Organisation, die Steuernummer, das Registrierungsdatum, den Tätigkeitsbereich, die Kontaktdaten und die Angaben zur bevollmächtigten Person sowie die vollständigen Namen der eingeladenen Person laut Reisepass, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Beruf, Reisezweck, geplante Ein- und Ausreisedaten und die Angaben zur Vertretung, bei der der Visumantrag gestellt wird.
  • Der Mindestbetrag, der auf dem Bankkonto des Sponsors vorhanden sein muss, die bestimmten vom Sponsor vorzulegenden Finanzdokumente oder die Einkommensbedingungen der einladenden Person sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei Anträgen mit einem nicht-nationalen Reisedokument wie einem Staatenlosen-, Flüchtlingsreisedokument oder einem Reisedokument der Vereinten Nationen können eine Kopie der Geburtsurkunde und die detaillierte Wohnadresse in Armenien verlangt werden. Der Antragsteller sollte diese Anforderung bei der betreffenden diplomatischen Vertretung bestätigen.
  • Die Gebühren für ein einmaliges Besuchervisum betragen für einen Aufenthalt bis zu 21 Tagen 3.000 Armenische Dram, 8 US-Dollar, 7 Euro oder 700 Russische Rubel; für einen Aufenthalt bis zu 120 Tagen 15.000 Armenische Dram, 39 US-Dollar, 34 Euro oder 3.300 Russische Rubel.
  • Die Gebühren für ein mehrfaches Besuchervisum betragen bei einer Gültigkeit von sechs Monaten und einem Aufenthalt bis zu 60 Tagen 20.000 Armenische Dram, 52 US-Dollar, 46 Euro oder 4.500 Russische Rubel; bei einer Gültigkeit von einem Jahr und einem Aufenthalt bis zu 120 Tagen 40.000 Armenische Dram, 103 US-Dollar, 91 Euro oder 8.700 Russische Rubel.
  • Bei Online-Zahlungen für Konsulatsgebühren werden Visa, Mastercard, American Express, Discover und PayPal akzeptiert. Nach der Zahlung muss der per E-Mail gesendete 20-stellige Transaktionscode, der Zahlungsbeleg oder die Transaktionsinformationen der betreffenden Konsulareinheit vorgelegt werden. Die Vertretung kann eine lokale Zahlungsmethode oder eine andere Währung festlegen.
  • Es wurde keine zentrale Frist veröffentlicht, wie lange vor der Reise der Antrag gestellt werden muss, und es gibt keine einheitliche Bearbeitungszeit für alle diplomatischen Vertretungen. Die Bearbeitungszeit kann je nach der aufgesuchten Vertretung, dem Reisedokument, der Visumart und den erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen variieren.
  • Die zuständige Behörde kann während des Antrags zusätzliche Dokumente anfordern oder zusätzliche Prüfungen durchführen. Eine für alle Antragsteller geltende Verpflichtung zu einem Vorstellungsgespräch, Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Datenverfahren ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es gibt keine universelle zentrale Checkliste für Flugreservierung, Hotelunterlagen, Kontoauszug, die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, Mindestkontoguthaben, Arbeits- oder Studentenbescheinigung, Firmenunterlagen, detaillierten Reiseplan und Reisekrankenversicherung. Diese Dokumente können je nach der aufgesuchten Vertretung, dem Reisezweck oder der persönlichen Situation verlangt werden.
  • Es wurde keine einzige zentrale Anforderung veröffentlicht, die alle Visumanträge hinsichtlich der Vorlage von Dokumenten mit Übersetzung, notarieller Beglaubigung, Apostille oder konsularischer Legalisierung betrifft.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Ein Transitvisum kann für Reisende, die über Armenien in ein Drittland reisen, als einmaliges oder mehrfaches Visum ausgestellt werden. Die maximale erlaubte Aufenthaltsdauer in Armenien pro Transit beträgt drei Tage.
  • Falls das endgültige Zielland ein Visum verlangt, ist ein gültiges Visum oder eine Einreiseerlaubnis für dieses Land vorzulegen.
  • Bei einem Transitvisumantrag über eine diplomatische Vertretung sind das ausgefüllte und unterschriebene Visumformular, ein Reisedokument, dessen Gültigkeit die Dauer des beantragten Visums um mindestens einen Monat übersteigt, ein farbiges Passfoto, gegebenenfalls die erforderliche Einladung, der Gebührenzahlungsbeleg und die angeforderten weiteren Dokumente vorzulegen.
  • Die Gebühr für ein einmaliges Transitvisum beträgt 10.000 Armenische Dram, 26 US-Dollar, 23 Euro oder 2.200 Russische Rubel. Die Gebühr für ein ein Jahr gültiges mehrfaches Transitvisum beträgt 18.000 Armenische Dram, 47 US-Dollar, 41 Euro oder 4.000 Russische Rubel.
  • An der Grenze wird nur ein einmaliges Transitvisum mit einer Gültigkeit von höchstens drei Tagen ausgestellt. Bei Anträgen an der Grenze muss das Standard-Visumantragsformular nicht ausgefüllt werden.
  • Es wurde keine detaillierte zentrale Checkliste veröffentlicht, die auf alle Transitanträge anwendbar ist, für Anschlussflug oder Transportticket zum nächsten Land, Unterkunftsnachweis während des Transits und Reisekrankenversicherung. Die aufgesuchte Vertretung oder der Grenzbeamte kann zusätzliche Dokumente zur Bestätigung der Reiseroute anfordern.
Bevölkerung
2,930,915(2026 geschätzt)
Amtssprache
Armenisch
Regierungsform
Parlamentarische Republik
Kontinent
Asien
Hauptstadt
Jerewan
Währung
Armenische Dram
Fläche
29.743 km²
Telefonvorwahl
+374

Armenien: Wichtige Reiseziele

Die Hauptstadt Jerewan dient als wichtigster Ankunftsort mit einem internationalen Flughafen. Weitere bedeutende Städte sind Gjumri und Wanadsor.

Armenien besticht durch kulturelle Schätze wie die Klöster Tatew und Geghard sowie den Sewansee. Die reiche Geschichte und atemberaubende Landschaften ziehen Besucher an.

Reiserouten beginnen oft in Jerewan und führen in den Norden oder zu den südlichen Klöstern. Minibusse und Taxis ermöglichen flexible Fortbewegung zwischen den Städten.