Bhutan:Visabestimmungen

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Bhutan Karte der Visabestimmungen

Bhutan: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Reisende, die von der Visumbefreiung profitieren, müssen bei der Einreise den in der betreffenden Befreiungsregelung anerkannten gültigen Reisepass, Personalausweis oder Visumbefreiungsnachweis vorlegen. Personen, die mit einem gültigen regionalen Visumbefreiungsaufkleber reisen, wird keine vorherige Genehmigung eines Visums oder einer Einreiseerlaubnis verlangt.
  • Bei Reisen, die anstelle eines Visums eine Einreiseerlaubnis nutzen, kann der Antrag vor der Reise online oder am entsprechenden Grenzübergang gestellt werden. Das anerkannte Dokument kann je nach der betreffenden Einreiseerlaubnisregelung ein Reisepass oder ein anerkannter Personalausweis sein. Bei Verwendung eines Reisepasses muss das Dokument ab dem geplanten Ausreisedatum aus Bhutan noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Wird der Antrag auf Einreiseerlaubnis am Grenzübergang gestellt, muss ein Passfoto vorgelegt und die anwendbare Sustainable Development Fee entrichtet werden. Die genaue Größe, der Hintergrund, das Aufnahmedatum, das digitale Dateiformat und die technischen Eigenschaften des Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Für ein Kind unter 18 Jahren, das im Rahmen einer Einreiseerlaubnis reist, kann ein anerkannter Reiseausweis oder eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Reist das Kind ohne einen Elternteil oder gesetzlichen Vormund, ist eine von dem Elternteil oder gesetzlichen Vormund unterzeichnete Einverständniserklärung erforderlich. Für ein Kind, das mit einem anderen Erwachsenen reist, müssen der Name, die Identitätsdaten des Begleiters, seine Beziehung zum Kind und eine Kopie des Reisepasses des Begleiters vorgelegt werden.
  • Der Reisende muss die Absicht haben, Bhutan am Ende des Besuchs zu verlassen, und über ausreichende Mittel verfügen, um die Kosten der Rückreise oder der Weiterreise in das nächste Land bestreiten zu können. Ein für alle visumfrei oder mit Einreiseerlaubnis reisenden Personen geltender Mindestkontostand und ein bestimmter Zeitraum für den Bankkontoauszug sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Der Aufenthalt mit einer touristischen Einreiseerlaubnis ist auf die genehmigte Reisedauer beschränkt und darf 90 Tage nicht überschreiten. Ein Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis gestellt werden. Die genaue Gültigkeitsdauer wird in der Genehmigungsurkunde und im Einwanderungsprotokoll bei der Einreise angegeben.
  • Während touristischer Reisen müssen die von der Tourismusabteilung genehmigten Unterkünfte oder Campingplätze genutzt werden. Bei touristischen Reisen innerhalb des Landes ist die Begleitung durch einen autorisierten lokalen Reiseführer obligatorisch. Auch Touristen, die über die Landesgrenze einreisen und sich außerhalb der Grenzstadt begeben, müssen mit einem autorisierten Reiseführer reisen.
  • Eine Reisekrankenversicherung ist als allgemeine touristische Einreisevoraussetzung nicht verpflichtend, wird jedoch zur Deckung unerwarteter Gesundheits- und Reisekosten empfohlen. Es wurde keine allgemeine Impfbescheinigungspflicht für alle Reisenden erlassen. Falls es aus Gründen der öffentlichen Gesundheit erforderlich erscheint, können an den Grenzübergängen zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen ergriffen werden.
  • Von ausländischen Reisenden können am Grenzübergang oder an einem anderen festgelegten Ort biometrische Daten erhoben werden. Bestimmte Inhaber von Diplomatenpässen, die auf offizieller Mission reisen, können von diesem Vorgang befreit werden.
  • Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass, die Anforderung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses sowie eine für alle visumfreien Reisenden geltende einheitliche Antragsgebühr sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die endgültige Entscheidung über die Einreise wird nach Prüfung des Dokuments, der Identität, des Reisezwecks und der Einreisebestimmungen durch den Einwanderungsbeamten am Grenzübergang getroffen.

Voraussetzungen für den E-Visum-Antrag

  • Personen, die mit einem Visum nach Bhutan reisen, müssen vor der Reise ein genehmigtes E-Visum erhalten, sofern sie nicht unter eine Befreiung oder eine Visum-bei-Einreise-Regelung fallen. Anträge werden online im Portal der Bhutan Immigration Services gestellt. Der touristische Antragsteller kann den Antrag in eigenem Namen und im Namen der mitreisenden Personen stellen; auch ein autorisierter Reiseveranstalter oder eine Unterkunft kann den Antrag im Namen des Reisenden einreichen.
  • Touristische Anträge: Für den Antrag sind eine digitale Kopie des gültigen Reisepasses, ein aktuelles digitales Passfoto, die geplanten Ein- und Ausreisedaten sowie Zahlungsinformationen erforderlich. Der Antragsteller muss ein Online-Konto erstellen, die Reiseinformationen eingeben, die Besucherverpflichtung akzeptieren und die Visumgebühr sowie die anwendbare Sustainable Development Fee entrichten.
  • Der Reisepass muss ab dem geplanten Ausreisedatum aus Bhutan noch mindestens sechs Monate gültig sein. Das Original des Reisepasses, für den das E-Visum ausgestellt wurde, muss am Grenzübergang vorgezeigt werden. Welche Seiten des Reisepasses gescannt werden müssen, die Anzahl der erforderlichen freien Seiten und die Anforderung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Ein aktuelles digitales Passfoto ist erforderlich. Die Größe, die Hintergrundfarbe, das maximale Aufnahmedatum, das Dateiformat, die Auflösung und die Dateigröße des Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Die touristische Visumantragsgebühr beträgt einmalig 40 USD pro Person und ist nicht erstattbar. Bei einem touristischen E-Visum-Antrag wird zusätzlich eine Sustainable Development Fee von 100 USD pro Nacht für Erwachsene erhoben. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden 50 USD pro Nacht erhoben; von Kindern unter sechs Jahren wird diese Gebühr nicht erhoben. Bei bestimmten Einreiseerlaubnisregelungen kann eine andere Sustainable Development Fee gelten.
  • Die Visumgebühr und die Sustainable Development Fee werden während des Online-Antrags bezahlt. Zahlung per internationaler Kreditkarte wird akzeptiert. Es wird empfohlen, die Bank vor der Zahlung zu informieren, damit die Bank die internationale Transaktion nach Bhutan nicht aus Sicherheitsgründen blockiert.
  • Ein korrekt und vollständig eingereichter touristischer Antrag wird innerhalb von maximal fünf Werktagen bearbeitet. Wie früh ein Standardantrag vor der Reise gestellt werden kann, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Für den Express-Service, der darauf abzielt, den Antrag innerhalb von 24 Stunden nach Einreichung der Unterlagen und Zahlung abzuschließen, kann eine zusätzliche Gebühr von 10 USD pro Person erhoben werden.
  • Das touristische E-Visum erlaubt einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ab dem Einreisedatum. Ein Verlängerungsantrag muss vor Ablauf des aktuellen Visums über das Online-Portal gestellt werden; die Verlängerungsgebühr und die tägliche Sustainable Development Fee für den verlängerten Zeitraum sind zu entrichten. Ob das touristische E-Visum für alle Anträge als Einmal- oder Mehrfacheinreise ausgestellt wird, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht als universelle Regel festgelegt.
  • Der Antragsteller muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um seinen Aufenthalt in Bhutan ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können. Ein für alle touristischen Anträge verbindlicher bestimmter Zeitraum für den Bankkontoauszug oder ein Mindestkontostand sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Ein Hin- und Rückflugticket, eine bestimmte Hotelreservierung, ein Arbeitgeberzeugnis, eine Gehaltsabrechnung oder ein detaillierter täglicher Reiseplan sind in der zentralen Checkliste nicht als universelle Anforderung für alle touristischen Anträge veröffentlicht. Der Antragsteller muss jedoch in der Lage sein, die Kosten für die Rückreise oder die Weiterreise in das nächste Land zu tragen und die Absicht zu zeigen, das Land nach dem Besuch zu verlassen.
  • Eine Reisekrankenversicherung ist seit dem 23. April 2024 keine obligatorische Voraussetzung für touristische Anträge, wird jedoch dringend empfohlen. Ein allgemeiner Impfpass oder ein Gesundheitszeugnis ist für alle Touristen nicht vorgeschrieben.
  • Bei allen touristischen Reisen ist die Begleitung durch einen autorisierten lokalen Reiseführer sowie die Nutzung einer von der Tourismusabteilung genehmigten Unterkunft oder eines Campingplatzes erforderlich. Eine Buchung über einen Reiseveranstalter ist nicht verpflichtend.
  • Nicht-touristische Anträge: Der Antragsteller muss sich mit einer gültigen E-Mail-Adresse im Online-System registrieren; das Zustimmungs- oder Empfehlungsschreiben der zuständigen bhutanischen Regierungsbehörde, das ausgefüllte VISA2025-Formular, eine Kopie des Reisepasses und ein digitales Foto einreichen. Das Ergebnis des Antrags wird nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und der anwendbaren Gebühren in der Regel innerhalb von fünf Werktagen an die registrierte E-Mail-Adresse mitgeteilt.
  • Das VISA2025-Formular muss am Computer ausgefüllt oder in blauer oder schwarzer Tinte in Großbuchstaben geschrieben werden. Im Formular müssen der Name im Reisepass, Geburtsdatum und -ort, die aktuelle und die Staatsangehörigkeit bei Geburt, Geschlecht, Familienstand, Reisepassnummer, Ausstellungsort und -datum, Reisepasstyp, Adresse, Beruf, Telefon, E-Mail, die beantragten Visumsdaten, der Reisezweck, die mitreisenden Familienmitglieder, frühere Besuche, frühere verwendete Namen oder Reisepässe, Informationen über Vorstrafen, Ausweisungen, Sicherheit und Verwandte in Bhutan angegeben werden. Das Formular muss mit Ort und Datum unterschrieben werden.
  • Das Formular ermöglicht die Angabe von gewöhnlichen, diplomatischen, offiziellen und Reisedokumenten der Vereinten Nationen. Die Annahme des Dokuments hängt von der Antragskategorie und der Genehmigung der zuständigen Behörde ab. Es wurde kein zentraler technischer Standard für die Annahme beschädigter Reisepässe und die Anforderung biometrischer Reisepässe veröffentlicht, der für alle Anträge gilt.
  • Anträge für Geschäftszwecke: Das Empfehlungsschreiben der zuständigen Industrie-, Handels- und Beschäftigungsbehörde, eine Kopie des gültigen Reisepasses und das ausgefüllte Visumformular sind vorzulegen. Je nach Art des Besuchs können zusätzliche Unterlagen wie eine Genehmigung für das Unternehmen, die Investition, das Projekt oder die Geschäftstätigkeit angefordert werden.
  • Anträge für Beschäftigungszwecke: Der Arbeitgeber muss vor der Einreise des ausländischen Arbeitnehmers die Genehmigung des bhutanischen Arbeitsamtes einholen. Die Genehmigung muss den Namen des Arbeitnehmers, die Reisepass- oder anerkannte Personalausweisnummer, die Berufskategorie, den Arbeitgeber, den Arbeitsort und die Beschäftigungsdauer enthalten. Im Antrag sind eine Kopie des gültigen Reisepasses und das ausgefüllte Visumformular vorzulegen. Die Arbeitserlaubnis muss als separater Vorgang vom E-Visum eingeholt werden. Von ausländischen Arbeitnehmern können eine Gesundheitsuntersuchung und ein Drogentest verlangt werden.
  • Studentenanträge: Der Antrag muss von einer anerkannten Bildungseinrichtung in Bhutan gestellt werden. Erforderlich sind die Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung, der Antrag oder die Empfehlung der betreffenden Einrichtung, das vom Studenten unterzeichnete Visumformular, eine Kopie des Reisepasses oder des anerkannten Personalausweises, das Formular zu den Unterhaltsmitteln und ein vom Studenten verfasster und unterzeichneter Absichtserklärung. Bei Austauschprogrammen müssen zusätzlich die Vereinbarung zwischen den Einrichtungen, ein Nachweis über den Vollzeitstatus des Studenten (Schreiben oder Studentenausweis), das Bildungsprogramm und die Verpflichtung der Bildungseinrichtung vorgelegt werden.
  • Im Formular zu den Unterhaltsmitteln des Studenten sind die Einkommensquelle und die jährliche Einkommensspanne des Studenten und gegebenenfalls seiner Eltern anzugeben. Der Lichtbildausweis der Eltern und ein Einkommensnachweis sind beizufügen. Ein für alle Studenten geltender bestimmter Mindestkontostand ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Der Studentenantrag muss mindestens 15 Werktage vor dem geplanten Ankunftsdatum bei der Einwanderungsbehörde eingereicht werden. Das Ergebnis des vollständigen Antrags wird innerhalb von sieben Werktagen mitgeteilt. Das Studentenvisum kann für die tatsächliche Dauer des Bildungsprogramms oder für maximal fünf Jahre ausgestellt werden.
  • Offizielle und diplomatische Anträge: Die Empfehlung der zuständigen Regierungsbehörde oder des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel, eine Kopie des Reisepasses, das ausgefüllte Antragsformular und das detaillierte tägliche Programm des Besuchs sind vorzulegen. Das Diplomatenvisum ist für Anträge mit Diplomatenpass für offizielle Missionen bestimmt.
  • Anträge für Angehörige: Ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers oder der zuständigen Einrichtung des Haupterlaubnisinhabers ist vorzulegen. Für den Ehepartner ist eine notariell beglaubigte Heiratsurkunde, für ein Kind unter 18 Jahren eine notariell beglaubigte Geburtsurkunde, eine Kopie des gültigen Reisepasses und das ausgefüllte Visumformular erforderlich. Die Aufenthaltsdauer des Angehörigen ist auf die gültige Aufenthaltsdauer des Haupterlaubnisinhabers beschränkt.
  • Dokumente zum Nachweis der familiären Bindung müssen in englischer Sprache vorliegen oder ins Englische übersetzt und notariell beglaubigt sein. Es wurde keine universelle zentrale Regel veröffentlicht, die für alle Dokumente eine Apostille oder konsularische Legalisation vorschreibt.
  • Anträge für Privatbesucher: Das vom Gastgeber unterzeichnete Antragsformular für Privatbesucher, eine Kopie des bhutanischen Personalausweises des Gastgebers, der Reisepass oder das anerkannte Identitätsdokument des Gasts, das vom Gast unterzeichnete Visumformular und ein detaillierter Reiseplan sind vorzulegen. Die Bekanntschaft oder das Verwandtschaftsverhältnis zum Gastgeber ist durch Dokumente nachzuweisen. Für minderjährige Gäste ist eine Geburtsurkunde erforderlich. Der Aufenthalt als Privatbesucher ist auf die genehmigte tatsächliche Dauer oder maximal 30 Tage beschränkt.
  • Der Gastgeber muss mindestens 18 Jahre alt sein, sich während des Besuchs in Bhutan aufhalten und seine Beziehung zum Gast nachweisen können. Die Bekanntschaft muss in bestimmten Fällen durch einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachgewiesen werden. Bei Anträgen für Privatbesucher ohne Verwandtschaftsverhältnis können frühere Einladungen und die Art der Bekanntschaft zusätzlich geprüft werden.
  • Reist ein Kind unter 18 Jahren mit einem anderen Erwachsenen als seinem Elternteil oder gesetzlichen Vormund, muss das vom Elternteil oder gesetzlichen Vormund unterzeichnete Einverständnisformular zusammen mit dem VISA2025-Formular eingereicht werden. Das Formular muss die Identitäts- und Kontaktdaten des Kindes, des Elternteils oder Vormunds und des begleitenden Erwachsenen enthalten; eine Kopie des Reisepasses des Begleiters ist beizufügen. Das Kind muss von einem Erwachsenen begleitet werden.
  • Für nicht-touristische Visa sind für eine Dauer von 30 Tagen und darunter eine Gebühr von 5.000 Ngultrum und einfache Einreise vorgesehen; für 31–90 Tage eine Gebühr von 12.000 Ngultrum und Mehrfacheinreise. Bei längerer Genehmigung werden für 91 Tage bis 1 Jahr 17.000 Ngultrum, für ein bis zwei Jahre 22.000 Ngultrum und für zwei bis drei Jahre 27.000 Ngultrum erhoben. Je nach Antragskategorie kann ein Visum kostenfrei oder eine abweichende Gebührenregelung bestehen. Die bei nicht-touristischen Anträgen akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • In den Kategorien Sportveranstaltung, Kulturprogramm, Medienaktivität, genehmigtes Künstlerprogramm, Geschäftsbesuch und offizieller Besuch ist der Aufenthalt auf die tatsächliche Programmdauer oder maximal 30 Tage beschränkt. In den Kategorien Beschäftigung, Investition und andere langfristige Kategorien richtet sich die Gültigkeit nach der von der zuständigen Behörde genehmigten Aufgabe oder Erlaubnis.
  • Für Praktika und unabhängige Freiwilligentätigkeit wird kein Visum oder keine Einreiseerlaubnis ausgestellt. Bei Anträgen für Kulturprogramme oder nationale Veranstaltungen ist die vorherige Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde erforderlich.
  • Das E-Visum gewährt allein kein definitives Recht auf Einreise in das Land. Der Einwanderungsbeamte am Grenzübergang prüft den Reisepass, die Genehmigung, die Identität, den Reisezweck und andere Einreisebestimmungen und notiert die Aufenthaltsdauer. Von ausländischen Reisenden können biometrische Daten erhoben werden, und die Einwanderungsbehörde kann während der Prüfung zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen anfordern.
  • Es wurde keine universelle zentrale Regel veröffentlicht, die vorschreibt, dass die E-Visum-Genehmigung zwingend in Papierform mitgeführt werden muss. Obwohl Antrag und Ergebnismitteilungen elektronisch erfolgen, muss das Original des Reisepasses, für den das Visum ausgestellt wurde, bei der Einreise vorgelegt werden.

Voraussetzungen für das Visum bei Einreise

  • Ein Visum bei Einreise wird nur am Grenzübergang für Reisende ausgestellt, die die betreffenden bilateralen Regelungen oder offiziellen Zulässigkeitsbedingungen erfüllen. Der Reisende muss seinen gültigen Reisepass vorzeigen und auf Verlangen das Visum-bei-Einreise-Formular der Einwanderungsbehörde vollständig ausfüllen.
  • Der Reisepass muss ab dem geplanten Ausreisedatum aus Bhutan noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass und die Anforderung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Bei der Beantragung eines Visums bei Einreise über einen lokalen Gastgeber oder eine korrespondierende Einrichtung in Bhutan ist ein Empfehlungsschreiben des Gastgebers oder der korrespondierenden Einrichtung erforderlich. Der Besuch darf nicht zum Zweck der Beschäftigung, selbstständigen Tätigkeit oder einer anderen Erwerbstätigkeit erfolgen.
  • Bei der Beantragung eines touristischen Visums bei Einreise ist ein Passfoto vorzulegen, die Visumgebühr in Höhe von 40 USD und die anwendbare Sustainable Development Fee zu entrichten. Die genaue Größe, der Hintergrund und die technischen Eigenschaften des Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch die am Grenzübergang akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Ein touristisches Visum bei Einreise kann einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen erlauben. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer ist durch den Reiseplan und die bei der Einreise erteilte Genehmigung begrenzt. Die Gültigkeitsdauer, die Anzahl der Einreisen und die Gebührenbefreiung für andere Arten von Visa bei Einreise können je nach Reisepasstyp und der betreffenden bilateralen Regelung variieren.
  • Der Antragsteller muss die Absicht haben, das Land nach dem Besuch zu verlassen, und über ausreichende Mittel verfügen, um die Kosten für die Rückreise oder die Weiterreise in das nächste Land zu tragen. Ein universeller Kontostand und ein bestimmter Zeitraum für den Kontoauszug sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Es wurde keine umfassende zentrale Liste veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass das Visum bei Einreise nur an einem bestimmten Flughafen oder Grenzübergang verwendet werden kann. Die Bearbeitung erfolgt am autorisierten Grenzübergang, an dem die Einwanderungsbehörde tätig ist.
  • Von ausländischen Reisenden können bei der Einreise biometrische Daten erhoben werden. Die Zulässigkeit für ein Visum bei Einreise stellt keine Garantie für die Einreise in das Land dar; die endgültige Entscheidung wird nach Prüfung des Dokuments, der Identität, des Reisezwecks, der finanziellen Mittel und der Einreisezulässigkeit durch den Einwanderungsbeamten getroffen.
  • Die standardmäßige offizielle Bearbeitungszeit für ein Visum bei Einreise ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die vorherige Online-Beantragung wird empfohlen, um die Wartezeit an der Grenze zu verkürzen.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Für eine Flughafen-Umsteigeverbindung oder einen Anschlussflug, der die Einreise nach Bhutan erfordert, muss ein Transitvisumantrag online über das Portal der Einwanderungsdienste gestellt werden. Eine Person, die zum ersten Mal einen Antrag stellt, muss ein Konto mit einer gültigen E-Mail-Adresse einrichten.
  • Im Antrag sind das ausgefüllte TRANSITVISA2026-Formular, eine Kopie des Reisepasses, ein digitales Foto und ein gültiges Visum oder eine andere Einreisegenehmigung für das endgültige Zielland vorzulegen. Der Reisende muss den Reisepass, für den das Transitvisum ausgestellt wurde, während der Reise mitführen.
  • Der Reisepass muss ab dem geplanten Ankunftsdatum in Bhutan noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass und die Anforderung, dass der Reisepass biometrisch oder maschinenlesbar sein muss, sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Das Transitformular muss am Computer ausgefüllt oder in blauer oder schwarzer Tinte in Großbuchstaben geschrieben werden. Im Formular müssen der Name im Reisepass, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Familienstand, Reisepassdaten und -typ, Adresse, Beruf, Telefon, E-Mail, Ausreiseland, Grenzübergang, Ankunftsdatum, Transitdauer, endgültiges Zielland, Einreisegenehmigung für das nächste Land, frühere Bhutan-Besuche, Informationen über Vorstrafen, Ausweisung, Sicherheit und Verwandte in Bhutan angegeben werden.
  • Der Antragsteller muss das Formular mit Ort und Datum unterschreiben. Das Formular einer minderjährigen Person muss von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund unterschrieben werden.
  • Das Transitvisum ist maximal 48 Stunden gültig und berechtigt zur einmaligen Einreise. Der Reisende muss seine Reise über Bhutan in das Drittland direkt und ohne Unterbrechung fortsetzen und die zeitlichen und bewegungsbezogenen Beschränkungen im Transitbereich einhalten.
  • Das Transitvisum darf nicht für Tourismus, Arbeit, geschäftliche Aktivitäten oder andere Zwecke genutzt werden. Der Reisende muss nachweisen, dass er in das endgültige Zielland einreisen darf und in der Lage ist, Bhutan innerhalb von 48 Stunden zu verlassen.
  • Die festgelegten Einreisepunkte für das Transitvisum sind die internationalen Flughäfen in Bhutan. Obwohl im Erläuterungsteil des aktuellen Transitformulars auch der Landtransit erwähnt wird, schränken die allgemeinen Bedingungen desselben Formulars die autorisierten Transiteinreisepunkte auf internationale Flughäfen ein.
  • Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und der anwendbaren Gebühren wird das Ergebnis des Antrags innerhalb von drei Werktagen an die registrierte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Antragsgebühr ist nicht erstattbar und nicht übertragbar. Der genaue Betrag der Transitvisumgebühr und die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Die Größe, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum, das Dateiformat und die technischen Eigenschaften des digitalen Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die zuständige Behörde kann während der Prüfung zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.
Bevölkerung
802,214(2026 geschätzt)
Amtssprache
Dzongkha
Regierungsform
Parlamentarische konstitutionelle Monarchie
Kontinent
Asien
Hauptstadt
Thimphu
Währung
Bhutan-Ngultrum
Fläche
38.394 km²
Telefonvorwahl
+975

Bhutan: Wichtige Reiseziele

Der internationale Flughafen in Paro ist das wichtigste Tor nach Bhutan. Die Hauptstadt Thimphu liegt etwa eine Stunde entfernt und ist der zentrale Ausgangspunkt für Reisen im Land.

Bhutan ist bekannt für seine buddhistischen Klöster und Dzongs, darunter das berühmte Taktsang-Kloster. Regionen wie Punakha und Bumthang bieten tiefe kulturelle Einblicke und landschaftliche Schönheit.

Besucher reisen meist von Paro nach Thimphu, von dort weiter nach Punakha und ins zentrale Hochland. Die Routen sind durch das gebirgige Gelände vorgegeben, und organisierte Touren sind üblich.