Singapur:Visabestimmungen
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Singapur Karte der Visabestimmungen
Singapur: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visumfreie Einreise
- Unabhängig vom Alter muss jeder Reisende einen auf seinen Namen ausgestellten, gültigen Reisepass oder Reiseausweis besitzen. Sammelreisepässe werden nicht akzeptiert. Ausländische Reisende müssen einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten vorweisen.
- Reisende, die die Einreisekontrolle Singapurs durchlaufen, müssen innerhalb von drei Tagen vor der Ankunft, einschließlich des Ankunftstages, die elektronische Gesundheitserklärung mit der SG Arrival Card kostenlos übermitteln. Das Formular kann über den Online-Dienst oder die offizielle MyICA Mobile App gesendet werden. Da nach erfolgreicher Übermittlung eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird, muss eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden. Die SG Arrival Card ist kein Visum oder keine elektronische Reisegenehmigung.
- An der Grenzkontrolle ist ein Reisepass oder Reiseausweis vorzulegen. Die Erfassung biometrischer Daten wie Fingerabdrücke, Gesichtsbild und Iris ist zu gestatten. Reisende, die den biometrischen Verfahren nicht zustimmen, kann die Einreise in das Land verweigert werden.
- Kurzzeitbesucher müssen über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Aufenthaltskosten sowie über ein Ticket, eine Buchung oder ein erforderliches Visum für das Zielland als Nachweis der Weiterreise verfügen. Ein für alle Reisende geltender Mindestgeldbetrag, Mindestkontostand oder Zeitraum für Kontoauszüge ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die zulässige Aufenthaltsdauer im Land wird nicht automatisch durch die Dauer der Visumbefreiung oder die Gültigkeit des Reisepasses bestimmt. Die endgültige Dauer wird nach der Grenzkontrolle im elektronischen Visit Pass angezeigt. Das elektronische Durchreisedokument wird an die im SG Arrival Card-Formular angegebene E-Mail-Adresse gesendet und muss bis zur Ausreise aus dem Land aufbewahrt werden.
- Reisende, die sich innerhalb von sechs Tagen vor der Ankunft in einem Gebiet mit Gelbfieberrisiko aufgehalten haben oder sich in einem solchen Gebiet länger als 12 Stunden im Transitbereich eines Flughafens aufgehalten haben, müssen ein gültiges Gelbfieberimpfzertifikat vorlegen. Das Zertifikat wird 10 Tage nach der Impfung gültig und gilt lebenslang für die geimpfte Person. Reisende ohne gültiges Zertifikat können einer sechstägigen Quarantäne unterzogen werden. Personen, die nicht in Singapur ansässig sind und die Quarantäne ablehnen, wird die Einreise verweigert.
- Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Reisepass, die Anforderung eines biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepasses, die Annahmebedingungen für beschädigte Reisepässe und die Pflicht zum Abschluss einer allgemeinen Reisekrankenversicherung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Der Mindestdeckungsbetrag für eine Reisekrankenversicherung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Voraussetzungen für die E-Visa-Beantragung
- Der Antrag auf ein elektronisches Einreisevisum kann von einem autorisierten lokalen Kontakt oder strategischen Partner in Singapur über den SAVE-Elektronikdienst der ICA eingereicht werden. Der lokale Kontakt muss singapurischer Staatsbürger oder ständiger Einwohner, mindestens 21 Jahre alt und Inhaber eines gültigen Singpass-Kontos sein. Bei Anträgen zu Geschäftsgesprächen oder Handelsverhandlungen muss der lokale Kontakt im Namen eines in Singapur eingetragenen Handelsunternehmens handeln.
- Für den Antrag muss das Formular 14A vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterzeichnet werden. Das Formular enthält Angaben zu Identität und Kontaktdaten, Reisepass oder Reiseausweis, Beruf, Einkommen, Bildung, geplantes Ankunftsdatum, Reisezweck, voraussichtliche Aufenthaltsdauer, Unterkunftsadresse in Singapur, Angaben zum lokalen Kontakt sowie frühere Einwanderungs- oder Strafregisterinformationen. Die Angabe falscher, unvollständiger oder irreführender Informationen kann zur Ablehnung des Antrags oder zum Widerruf der erteilten Genehmigung führen.
- Eine Fotokopie oder ein Scan der biografischen Datenseite des Reisepasses des Antragstellers ist vorzulegen. Der Reisepass muss ab dem geplanten Einreisedatum nach Singapur mindestens sechs Monate gültig sein. Die Vorlage anderer Seiten des Reisepasses und die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Es ist ein innerhalb der letzten drei Monate aufgenommenes, farbiges und aktuelles Passfoto vorzulegen. Für das in elektronische Dienste hochzuladende Foto wird eine Größe von 400 × 514 Pixel empfohlen. Die Formate JPG, JPEG, HEIC, HEIF und PNG werden akzeptiert, und die Dateigröße darf 8 MB nicht überschreiten. Das Foto darf keine Gesichtszüge verändernde Bearbeitung oder Retusche aufweisen. Das Foto muss scharf, von vorne aufgenommen, das Gesicht deutlich zeigend und mit einem einfarbigen weißen Hintergrund sein.
- In bestimmten Reisedokument- und Antragsgruppen ist ein Vorstellungsbrief im Formular V39A obligatorisch; in anderen kann er fallweise angefordert werden. Der Brief muss den Namen des Antragstellers, die Reisepass- oder Reiseausweisnummer, den Abreiseort, den Reisezweck und die Beziehung zum lokalen Kontakt enthalten. Ein privater lokaler Kontakt muss seinen Namen, seine Identifikationsnummer, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben und das Formular unterzeichnen. Bei einem im Namen eines Unternehmens ausgestellten Brief müssen der Firmenname, die Adresse, die Registrierungsnummer und die Angaben der für das Unternehmen handelnden Person enthalten sein.
- In bestimmten Anträgen für private oder geschäftliche Besuche, bei denen kein Vorstellungsbrief von einem geeigneten lokalen Kontakt beschafft werden kann, kann ein von der Botschaft oder dem Hohen Kommissariat des Heimatlandes des Antragstellers ausgestellter Brief akzeptiert werden. Ob ein Vorstellungsbrief erforderlich ist, hängt vom Reisedokument und der Antragsgruppe ab.
- Für nicht in englischer Sprache verfasste Dokumente können die Originale, Kopien und offizielle englische Übersetzungen angefordert werden. Die Übersetzung kann von der diplomatischen Vertretung des Ausstellungslandes oder einem in Singapur oder am Ausstellungsort tätigen Notar angefertigt werden. Privat angefertigte Übersetzungen müssen von der zuständigen diplomatischen Vertretung beglaubigt oder von einem bevollmächtigten Notar bestätigt werden.
- Es wird empfohlen, den Antrag innerhalb von 30 Tagen vor der geplanten Ankunft in Singapur zu stellen. Für jeden Antrag wird eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr von 30 Singapur-Dollar erhoben. Die Online-Zahlung kann mit einer Visa- oder Mastercard-Kredit- oder Debitkarte erfolgen.
- Die Standardbearbeitungszeit beträgt drei Werktage, wobei der Tag der Antragseinreichung nicht mitgezählt wird. Einige Anträge können aufgrund zusätzlicher Prüfungen länger dauern, und die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen anfordern.
- Nach Genehmigung des Antrags können der lokale Kontakt, der strategische Partner oder die autorisierte Visastelle eine Kopie des elektronischen Visums aus dem System abrufen. Das Mitführen eines Ausdrucks des elektronischen Visums wird von einigen Auslandsvertretungen dringend empfohlen; ob dies für alle Reisenden verpflichtend ist, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Es ist möglich, ein Visum für einmalige, zweimalige, dreimalige oder mehrfache Einreise zu beantragen; die Anzahl der gewährten Einreisen und die Gültigkeitsdauer hängen von der individuellen Prüfung des Antrags ab. Eine pauschale Gültigkeitsdauer ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Ein Visum für einmalige Einreise kann einmal genutzt werden, ein Visum für mehrfache Einreise innerhalb seiner angegebenen Gültigkeitsdauer mehrfach.
- Die Gültigkeitsdauer des Visums bestimmt nicht die Aufenthaltsdauer im Land. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird vom ICA-Beauftragten an der Grenze festgelegt und im nach der Einreise zugesandten elektronischen Visit Pass angezeigt. Ein gültiges Visum garantiert nicht die Einreise in das Land.
- Für jedes Kind ist ein eigener, persönlicher Reisepass oder Reiseausweis sowie ein eigener Antrag erforderlich. Das Formular 14A verlangt für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung 12 Jahre oder jünger sind, die Angaben zum Reisebegleiter. In welchen Fällen eine Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Eltern, Sorgerechtsdokument oder Nachweise der Familienzugehörigkeit vorzulegen sind, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Eine Hotelreservierung, ein detailliertes Reiseprogramm, eine Arbeits- oder Gehaltsbescheinigung, ein Studentenausweis, Firmenunterlagen, ein Bankkontoauszug und eine Reisekrankenversicherung sind nicht als allgemein erforderliche Unterlagen für alle elektronischen Visumanträge angegeben. Diese Unterlagen können in Abhängigkeit vom Reisedokument, dem Antragszweck und der bearbeitenden Stelle zusätzlich angefordert werden. Der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, der Mindestkontostand und die Versicherungsdeckung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums
- Personen, die in Singapur keinen geeigneten lokalen Kontakt für eine elektronische Antragstellung haben, können ihren Antrag bei der nächstgelegenen singapurischen Auslandsvertretung oder einer von der Vertretung ernannten autorisierten Visastelle einreichen. Die ICA nimmt keine Visumanträge an den Einwanderungsschaltern an den Grenzübergängen entgegen.
- Ob der Antrag direkt bei der Vertretung, mit Termin oder nur über eine autorisierte Agentur eingereicht werden kann, ist je nach Land der Antragstellung unterschiedlich. Einige Auslandsvertretungen akzeptieren keine Direktanträge oder Anträge ohne Termin. Der Antragsteller muss das aktuelle lokale Verfahren der Vertretung befolgen, bei der er den Antrag einreicht.
- Die grundlegenden Unterlagen sind: das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular 14A, ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, eine Kopie der biografischen Datenseite des Reisepasses und ein innerhalb der letzten drei Monate aufgenommenes farbiges Passfoto. Ein Vorstellungsbrief ist in einigen Reisedokumentgruppen obligatorisch, in anderen kann er als zusätzliches Dokument angefordert werden.
- Für gedruckte Fotos verlangen viele Auslandsvertretungen ein Foto im Format 35 × 45 Millimeter, randlos, weißer Hintergrund, von vorne aufgenommen und ohne Bedecken des Gesichts. Die Anzahl der angeforderten Fotos kann je nach Vertretung ein oder zwei Stück betragen. Daher sind die Anzahl der gedruckten Fotos und die lokalen technischen Spezifikationen in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Gemäß der lokalen Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, können ein nationales Ausweisdokument, ein Nachweis des legalen Aufenthalts im Antragsland, ein Arbeitgeberschreiben, ein Genehmigungsschreiben, Gehaltsinformationen, ein Studentenausweis, ein Firmendokument, eine Bankbescheinigung, eine Transportbuchung oder ein Unterkunftsnachweis verlangt werden. Diese Unterlagen gelten nicht für alle Antragsteller gleichermaßen.
- In Anträgen, in denen ein Arbeitgeberschreiben verlangt wird, muss das Schreiben möglicherweise von einer autorisierten Person des Unternehmens unterzeichnet sein und die Firmendaten, die Position des Antragstellers, die Beschäftigungsdauer, das Gehalt und die Urlaubsdaten enthalten. Von Studenten kann ein von der Schule ausgestelltes Schreiben oder ein Studentenausweis verlangt werden; von Nichtberufstätigen kann ein aktueller Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt werden. Die anzuwendenden Einzelheiten richten sich ausschließlich nach der Checkliste der jeweiligen Auslandsvertretung.
- Wie viele Monate der Bankkontoauszug umfassen muss, welche Finanzunterlagen der Sponsor vorlegen muss und welcher Mindestsaldo erforderlich ist, sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Für nicht in englischer Sprache verfasste Dokumente sind eine offizielle englische Übersetzung sowie gegebenenfalls die Originale und Kopien der Dokumente vorzulegen. Eine durch eine diplomatische Vertretung oder einen Notar angefertigte oder beglaubigte Übersetzung wird akzeptiert. Der Umfang der Apostille, Legalisierung oder notariellen Beglaubigung variiert je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
- Die zentrale Visumbearbeitungsgebühr beträgt 30 Singapur-Dollar pro Antrag und ist nicht erstattungsfähig. Die Auslandsvertretung oder autorisierte Agentur kann diesen Betrag in lokaler Währung erheben und zusätzlich eine Servicegebühr verlangen. Die akzeptierten Zahlungsmethoden und Servicegebühren variieren je nach Vertretung oder autorisierter Agentur und sind daher in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Es wird empfohlen, den Antrag innerhalb von 30 Tagen vor der geplanten Ankunft zu stellen. Die Bearbeitungszeit für Anträge über eine Auslandsvertretung oder autorisierte Agentur beträgt meist drei bis fünf Werktage. Anträge mit unvollständigen Unterlagen, zusätzlichen Prüfungen oder erforderlichen Vorstellungsgesprächen können länger dauern.
- Die Gültigkeitsdauer des Visums und die Anzahl der Einreisen werden durch individuelle Prüfung festgelegt und auf dem ausgestellten elektronischen Visum angezeigt. Die Gültigkeitsdauer kann nach der Erteilung nicht geändert oder verlängert werden. Falls erforderlich, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Ein gültiges Visum berechtigt lediglich zur Reise nach Singapur und zur Beantragung der Einreise. Die Zulassung zum Land und die zulässige Aufenthaltsdauer werden vom Grenzbeamten festgelegt. Die Besuchsdauer wird mittels elektronischem Visit Pass mitgeteilt und ist unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Für Reisende, die im Transitbereich Singapurs bleiben und ohne Durchlaufen der Einreisekontrolle in ein anderes Land weiterreisen, ist kein separates Transitvisum für Singapur erforderlich. Der Reisende muss über eine für den Anschlussflug ausgestellte Bordkarte verfügen und es darf nicht erforderlich sein, zur Gepäckabholung, zum Kauf eines neuen Tickets oder zum erneuten Check-in die Einreisekontrolle Singapurs zu durchlaufen.
- Muss der Transitreisende die Einreisekontrolle Singapurs durchlaufen, gelten die normalen Einreisebestimmungen, einschließlich der Anforderungen an Reisepassgültigkeit, Einreisevisum, SG Arrival Card, finanzielle Mittel, Weiterreiseticket, biometrische Verfahren und Gesundheitsbestimmungen.
- Bestimmte visumpflichtige Transitreisende können bei Erfüllung der Voraussetzungen im Rahmen der 96-stündigen visumfrei Transit Facility (VFTF) die Einreise beantragen. Diese Regelung ist kein separates Transitvisum, sondern eine an der Grenze geprüfte visumfreie Transiterleichterung. Die endgültige Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt durch den ICA-Beauftragten am Einreiseort, und die Aufenthaltsdauer kann nicht verlängert werden.
- Der Reisende muss über Singapur in ein Drittland reisen und ein gültiges Flug-, Fähr- oder Kreuzfahrtticket vorlegen, das die Ausreise aus Singapur innerhalb von höchstens 96 Stunden belegt. Die zulässigen Ein- und Ausreiseverkehrsmittel variieren je nach VFTF-Gruppe, der der Reisende unterliegt; in einigen Fällen ist die Ausreise aus Singapur nur auf dem Luftweg, in anderen Fällen auf dem Luft- oder Seeweg erforderlich.
- In bestimmten VFTF-Anträgen muss ein von einem von der ICA anerkannten Drittland ausgestelltes Visum oder eine langfristige Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden, das/die zum Zeitpunkt der Einreise nach Singapur noch mindestens einen Monat gültig ist. Wenn ein Visum für einmalige Einreise des Drittlandes bereits verwendet wurde, muss der Reisende auf dem direkten Rückweg von dem das Visum ausstellenden Land in sein Heimatland über Singapur reisen und nach der Nutzung des Visums nicht in sein Heimatland zurückgekehrt sein.
- Ein Reisender, der im Rahmen der VFTF die Einreisekontrolle Singapurs durchläuft, muss innerhalb von drei Tagen einschließlich des Ankunftstages die SG Arrival Card und die Gesundheitserklärung übermitteln; an der Grenze muss er seinen persönlichen Reiseausweis mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, sein Weiterreiseticket und gegebenenfalls das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis eines Drittlandes vorlegen.
- Eine separate Antragsgebühr, eine standardisierte Bearbeitungszeit oder ein vorab ausgestelltes elektronisches Bestätigungsdokument für die VFTF sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die Entscheidung über die Zulassung wird an der Grenze getroffen, und die Erfüllung der Voraussetzungen der Erleichterung garantiert nicht die Einreise in das Land.
Singapur: Wichtige Reiseziele
Singapur ist eine bedeutende Metropole und die Hauptstadt des Stadtstaates. Der Changi Flughafen dient als wichtigster internationaler Gateway für Reisende. Viele Besucher beginnen ihre Erkundungstour im zentralen Geschäftsviertel.
Die Stadt vereint moderne Architektur mit kultureller Vielfalt, etwa in Vierteln wie Chinatown und Little India. Auch geschäftliche Messen und Konferenzen machen Singapur zu einem wichtigen Zentrum. Die Insel Sentosa bietet zudem Erholung und Freizeitmöglichkeiten.
Viele Reisende nutzen Singapur als Ausgangspunkt für Rundreisen durch Südostasien. Effiziente Verkehrsverbindungen ermöglichen schnelle Tagesausflüge nach Malaysia oder Indonesien. Eine Reise kann auch mit einem Aufenthalt auf den umliegenden Inseln kombiniert werden.
