Libanon:Visabestimmungen
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Libanon Karte der Visabestimmungen
Libanon: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisevoraussetzungen
- Der von der Visumbefreiung profitierende Reisende muss zu touristischen Zwecken reisen und bei der Grenzkontrolle einen gültigen Reisepass vorlegen. Die zulässige Aufenthaltsdauer variiert je nach Befreiungsgruppe, der der Reisende angehört, und wird im bei der Einreise angebrachten Stempel angegeben. Im Rahmen der zentralen Politik gibt es Aufenthaltsregelungen von drei und sechs Monaten.
- Für Familienangehörige, Hausangestellte, Fahrer oder Sicherheitspersonal, die im Rahmen der Befreiung reisen, können zusätzliche Bedingungen gelten. Der Reisepass des begleitenden Arbeitnehmers muss Vor- und Nachnamen sowie die Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers enthalten; der Arbeitnehmer muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit sich führen, die im Wohnsitzland des Arbeitgebers ausgestellt wurde. Bei Einreise auf dem Landweg muss das genutzte Fahrzeug auf den Namen des Arbeitgebers zugelassen sein.
- In der zentralen amtlichen Quelle werden keine verbindlichen und für alle Reisenden gleichermaßen geltenden Anforderungen an die Mindestgültigkeit des Reisepasses, die Anzahl leerer Seiten, Rückflugticket, Unterkunftsnachweis, finanzielle Mittel, Krankenversicherung und Impfbescheinigung für die visumfreie Einreise festgelegt.
Visum bei der Ankunft
- Ein Visum bei der Ankunft kann am internationalen Flughafen Beirut-Rafic Hariri sowie an autorisierten Land- und Seegrenzübergängen ausgestellt werden. Das übliche Touristenvisum bei der Ankunft wird für einen Monat ausgestellt und kann unter geeigneten Umständen auf insgesamt bis zu drei Monate verlängert werden. Für einige Sonderkategorien in beruflicher, diplomatischer, geschäftlicher oder aufenthaltsrechtlicher Hinsicht gelten abweichende Aufenthaltsdauern.
- Der Reisende muss der General Security seine aktuelle Wohnadresse im Libanon mitteilen und auch Adressänderungen übermitteln. Die Mindestgültigkeit des Reisepasses und die Anzahl der leeren Seiten werden auf der zentralen Politikseite für Visa bei der Ankunft nicht mit einem für alle Reisenden einheitlichen Zahlenwert angegeben.
- Je nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter, Beruf, Aufenthaltsstatus und Reisezweck können einige der folgenden Dokumente oder Bedingungen verlangt werden: nicht erstattungsfähiges Hin- und Rückflugticket, bestätigte Hotelreservierung oder genaue Wohnadresse mit Telefonnummer, Berufsurkunde, gültige Aufenthaltserlaubnis, geschäftliche Einladung, Handelsregisterauszug, von einem Facharzt ausgestelltes ärztliches Attest, ein Dokument, das die libanesische Herkunft belegt, oder ein amtliches Dokument, das die familiäre Verbindung nachweist.
- Bestimmten Reisendengruppen wird abverlangt, einen Geldbetrag in Höhe von 2.000 USD oder einen von einer Bank bestätigten Scheck gleicher Höhe vorzuzeigen. Das Generalkonsulat in Dubai legt dieselbe Anforderung als Mitführung von 2.000 USD in bar aus. Diese Anforderung an ausreichende finanzielle Mittel gilt nicht für alle Reisenden mit Visum bei der Ankunft.
- Für einige Reisende weiblichen Geschlechts sind je nach Alters- und Staatsangehörigkeitskategorie ein nicht erstattungsfähiges Hin- und Rückflugticket sowie eine Hotelreservierung oder eine genaue Wohnadresse erforderlich. Von Reisenden, die zu Zwecken der Arbeit, Kunst, Modeln, Massagedienstleistungen oder ähnlichen Tätigkeiten reisen, kann eine vorherige Genehmigung der General Security und ein spezieller Vertrag verlangt werden. Ein einer vorherigen Genehmigung unterliegender Reisender kann kein Visum bei der Ankunft erhalten, indem er lediglich Dokumente an der Grenze vorlegt.
- Für einen Reisepass oder ein Reisedokument, das ein israelisches Visum oder einen Ein- oder Ausreisestempel der israelischen Behörden enthält, wird kein libanesisches Einreisevisum ausgestellt. Das Hinzufügen eines solchen Visums oder Stempels zu einem bereits mit einem libanesischen Visum versehenen Reisepass macht das bestehende libanesische Visum ungültig.
- Die Gebühr für ein Visum bei der Ankunft kann je nach Kategorie variieren. Ein für alle Arten von Visa bei der Ankunft geltender einheitlicher Gebührenbetrag und eine einheitliche Zahlungsmethode sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht verbindlich festgelegt.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsularvisums
- Der Antragsteller muss das aktuelle Visumantragsformular der entsprechenden libanesischen Botschaft oder des libanesischen Konsulats vollständig ausfüllen, die Richtigkeit der gemachten Angaben versichern, das Formular unterschreiben und mit Datum versehen. Das Formular kann Angaben wie Personalien und Passdaten, Kontakt- und Wohnadresse, Berufs- oder Bildungsangaben, Reisezweck, Kontaktperson und Adresse im Libanon, voraussichtliches Ankunftsdatum, Aufenthaltsdauer, Einreiseort und beantragte Anzahl der Einreisen verlangen.
- Die wichtigsten Dokumente für ein Touristenvisum sind: Farbkopie des Reisepasses, der ab Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig ist, ein aktuelles Passfoto, eine auf den Namen des Antragstellers ausgestellte Hotelreservierung oder eine genaue Wohnadresse mit Telefonnummer, Hin- und Rückflugreservierung, Kontoauszug der letzten drei Monate oder ein anderer Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie ein Dokument, das den Beruf des Antragstellers angibt.
- Die Checkliste der zentralen General Security gibt das Fotoformat mit 3,5 × 4,5 Zentimeter an. Der Hintergrund des Fotos und andere technische Details können je nach der aufgesuchten Vertretung variieren. Die Botschaft in London verlangt ein Farbfoto im Format 4,3 × 3,5 Zentimeter, weißem Hintergrund, das das gesamte Gesicht zeigt und nicht aus einem anderen Foto ausgeschnitten ist. Daher sind die aktuellen Fotoanweisungen der aufgesuchten Vertretung maßgeblich.
- Die zentrale Quelle verlangt eine Farbkopie des Reisepasses, gibt jedoch nicht im Einzelnen an, welche Seiten zu kopieren sind. Einige Vertretungen fordern Farbkopien der Seiten mit den Personaldaten und der Passgültigkeit. Die Anzahl der leeren Passseiten wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht verbindlich festgelegt.
- Wird anstelle eines Hotels eine Privatunterkunft genutzt, müssen das Schreiben der einladenden Person, deren genaue Adresse und Telefonnummer vorgelegt werden. Ist die einladende Person libanesischer Staatsangehöriger, werden der libanesische Personalausweis oder ein Staatsbürgerschaftsnachweis verlangt; ist sie Ausländer, eine Kopie der mindestens drei Monate gültigen libanesischen Aufenthaltserlaubnis.
- Ist der Antragsteller nicht erwerbstätig, müssen die Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit und die berufliche Situation vom Sponsor vorgelegt werden. Vom Sponsor können ein Kontoauszug der letzten drei Monate, ein Nachweis über seinen Beruf oder seine Einkommensverhältnisse und erforderlichenfalls eine Verpflichtungserklärung, dass er die Kosten übernimmt, verlangt werden. In der zentralen Quelle wird kein für alle Antragsteller geltender Mindestkontosaldo angegeben.
- Wird der Antrag in einem anderen Land als dem der Staatsangehörigkeit gestellt, ist eine mindestens sechs Monate gültige Aufenthaltserlaubnis vorzulegen. Von Inhabern eines für Ausländer ausgestellten Reisedokuments können ein gültiges Rückreisevisum und eine mindestens sechs Monate gültige Aufenthaltserlaubnis verlangt werden. Für bestimmte Arten von Reisedokumenten und Pässen sind eine aktuelle Rückkehrgenehmigung oder eine vorherige Zustimmung der General Security erforderlich.
- Die Anforderung einer Krankenversicherung variiert je nach Antragsart und Vertretung. Die detaillierte arabische Dokumentenliste der General Security verlangt eine private Krankenversicherung. Die Botschaft in London macht zur Bedingung, dass die Versicherung die gesamte Reise abdeckt. Eine Mindestversicherungssumme ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht verbindlich festgelegt.
- Bei Geschäftsreisen werden eine offizielle Einladung des libanesischen Unternehmens mit Name, Adresse, Telefonnummer und Handelsregisternummer sowie der Handelsregisterauszug des Unternehmens vorgelegt. Vom ausländischen Arbeitgeber des Antragstellers kann außerdem ein Schreiben verlangt werden, das den Reisezweck, die Funktion des Antragstellers und gegebenenfalls dessen Gehalt erläutert.
- Bei Familienbesuchen werden amtliche Dokumente, die die familiäre Verbindung belegen, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Familienregisterausweis, vorgelegt. Bei Reisen zu medizinischen Behandlungen sind ein ärztliches Attest eines Facharztes sowie ein Terminnachweis des Arztes oder Krankenhauses im Libanon, der das Behandlungsdatum und die voraussichtliche Aufenthaltsdauer angibt, erforderlich. Bei Reisen zu Bildungszwecken werden ein Annahme-, Einschreibungs-, Einladungs- oder Studentenausweis einer anerkannten Universität oder Einrichtung sowie ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Bildungs- und Lebenshaltungskosten vorgelegt. Für Stipendieninhaber kann eine Befreiung von bestimmten finanziellen Dokumenten gewährt werden.
- Bei Reisen zu beruflichen Schulungen oder Kursen sind das Schreiben der einladenden Einrichtung, das detaillierte Schulungsprogramm und die Dauer der Schulung vorzulegen. Ein Arbeitsvisum unterliegt einer Vorabgenehmigung durch das Arbeitsministerium und die General Security, und es gelten die speziellen Bestimmungen für Arbeitsvisa.
- Für jede Person ist ein eigener Antrag zu stellen. Eine Ausnahme kann für begleitende Minderjährige gelten, die im selben Reisepass oder Reisedokument eingetragen sind. Die für Minderjährige erforderlichen Dokumente variieren je nach Vertretung. Die Vertretung in London verlangt eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reiseerlaubnis. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern kann eine notariell beglaubigte gerichtliche Entscheidung verlangt werden.
- Die Dokumente sind in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorzulegen. Für Dokumente in anderen Sprachen sind die Erfordernisse einer Übersetzung, notariellen Beglaubigung oder Legalisierung bei der aufgesuchten Vertretung zu bestätigen. Die zentrale Quelle hat keine einheitliche Apostillen- oder Notarbeglaubigungsregel für alle Dokumente veröffentlicht.
- Die General Security empfiehlt, dass Anträge über die Auslandsvertretung mindestens einen Monat vor der geplanten Reise eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Staatsangehörigkeit, Reisedokument und ob eine Vorabgenehmigung erforderlich ist oder nicht. Anträge, die keine Vorabgenehmigung erfordern, werden bei einigen Vertretungen innerhalb von vier Werktagen bearbeitet, während Anträge, die eine Genehmigung der General Security erfordern, sechs bis acht Wochen oder länger dauern können. Es gibt keine einheitliche offizielle Bearbeitungszeit für alle Vertretungen.
- Die Visagebühr, Anzahl der Einreisen, lokale Währung und Zahlungsmethode variieren je nach der aufgesuchten Vertretung. Obwohl die Gebührenseite der zentralen General Security für Touristen- oder Besuchervisa 2.000.000 libanesische Pfund angibt, wenden die Auslandsvertretungen ihre eigenen lokalen Konsulartarife an. Daher gibt es keine einheitliche Konsulargebühr oder Zahlungsmethode.
- Es können Visa für einmalige, zweimalige und mehrfache Einreise ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer und der zulässige Aufenthalt werden je nach Zweck des Antrags, Entscheidung der Vertretung und Genehmigung der General Security festgelegt. Auf der zentralen Anforderungsseite ist keine für alle Anträge geltende einheitliche Visumgültigkeitsdauer veröffentlicht.
- Die vollständige Vorlage der Antragsunterlagen garantiert weder die Erteilung eines Visums noch die Gestattung der Einreise in das Land. Die General Security oder die Auslandsvertretung kann zusätzliche Dokumente anfordern. Es wurde keine zentrale und verbindliche Verpflichtung für alle Antragsteller hinsichtlich Fingerabdrücken, biometrischen Daten und Vorstellungsgesprächen veröffentlicht.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Für die Beantragung eines Transitvisums werden ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, eine Kopie des mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses, ein aktuelles Foto sowie je nach Ort der Antragstellung die erforderlichen Aufenthalts-, Berufs-, Finanz- und Versicherungsdokumente vorgelegt.
- Ist der Reisende nicht Staatsangehöriger des endgültigen Ziellandes, muss er ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für dieses Land vorweisen. Ein Flugticket oder eine Flugreservierung für den endgültigen Zielort ist ebenfalls erforderlich.
- Die Gebührenseite der General Security gibt für ein Transit- oder Aufenthaltsvisum für einmalige oder zweimalige Einreise 2.000.000 libanesische Pfund an. Der bei der Auslandsvertretung zu zahlende Betrag, die Währung und die Zahlungsweise können je nach der aufgesuchten Mission variieren.
- Die genaue Gültigkeitsdauer des Transitvisums, die zulässige Transitaufenthaltsdauer und die Grenzübergänge, an denen es genutzt werden kann, sind auf der zentralen Anforderungsseite nicht verbindlich festgelegt. Für Anträge bei Auslandsvertretungen wird eine Antragstellung mindestens einen Monat im Voraus empfohlen, und bei Fällen, die einer Vorabgenehmigung unterliegen, kann die Bearbeitung länger dauern.
Bevölkerung
5,897,467(2026 geschätzt)Amtssprache
ArabischRegierungsform
Parlamentarische RepublikKontinent
AsienHauptstadt
BeirutWährung
Libanesisches PfundFläche
10.452 km²Telefonvorwahl
+961Libanon: Wichtige Reiseziele
Beirut ist die Hauptstadt und der wichtigste Einreisehafen des Libanon. Weitere bedeutende Städte sind Tripoli und Sidon, die als kulturelle Zentren bekannt sind.
Die libanesische Küste bietet historische Stätten wie Byblos und Tyros, die zum UNESCO-Welterbe gehören. Im Landesinneren locken die Zedernwälder und das Skigebiet von Sannine.
Viele Reisende kombinieren einen Aufenthalt in Beirut mit Ausflügen ins Bekaa-Tal und zu den Bergdörfern. Der öffentliche Nahverkehr ist begrenzt, daher sind Mietwagen oder private Fahrer üblich.
