Usbekistan:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 58. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 95. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 45.

Usbekistan – Passranking ansehen
Bild des Download-Links für Passport Reports im App StoreBild des Download-Links für Passport Reports im Microsoft Store

Usbekistan: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Usbekistan:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Usbekistan: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Der Reisende muss mit einem gültigen nationalen Reisepass oder einem gleichwertigen gültigen internationalen Reisedokument einreisen, das von Usbekistan als Reisedokument anerkannt wird. Auf dem Portal für staatliche Dienstleistungen wird angegeben, dass der internationale Reisepass ab dem Einreisedatum noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
  • Die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer variiert je nach dem internationalen Abkommen, der Passart, dem Aufenthaltsstatus oder der speziellen Befreiungsregelung, die der Reisende in Anspruch nimmt. Die anwendbare Frist beginnt mit dem Grenzübertritt, und der Reisende muss das Land vor Ablauf der zulässigen Frist verlassen. Wer länger bleiben möchte, muss den entsprechenden Visum- oder Aufenthaltsstatus erwerben.
  • Bei einigen bedingten Visumbefreiungen muss der Reisende ein Flugticket vorlegen, das auf sein Heimatland oder ein Drittland ausgestellt ist. Wird eine besondere Befreiung aufgrund des Aufenthaltsstatus in Anspruch genommen, muss das Original der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis bei der Einreise vorgelegt werden, und dieses Dokument muss die vorgesehene Mindestgültigkeitsdauer erfüllen. Diese Bedingungen gelten nicht universell für alle visumfreien Reisenden.
  • Ausländische Kinder unter 16 Jahren können eine spezielle Visumbefreiung in Anspruch nehmen, sofern sie im Besitz eines biometrischen Reisedokuments sind und mit ihrem gesetzlichen Vertreter reisen. Die Aufenthaltsdauer des Kindes darf die Visums- oder Genehmigungsdauer der begleitenden Person nicht überschreiten und in keinem Fall länger als 90 Tage ab dem Einreisedatum betragen.
  • Ausländer, die länger als drei Werktage bleiben, müssen ihre vorübergehende Unterkunftsadresse registrieren lassen. Wenn sie in einem Hotel, Sanatorium oder einer ähnlichen Einrichtung übernachten, erfolgt die Registrierung durch die Einrichtungsleitung. Bei Privatunterkünften muss der Gastgeber die Registrierung über das elektronische System oder die zuständige Behörde für innere Angelegenheiten vornehmen. Bei einem Adresswechsel ist eine erneute Registrierung für die neue Adresse erforderlich. Die Registrierungsbescheinigung muss während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt und auf Verlangen den zuständigen Behörden, einschließlich der Ausreisegrenzkontrolle, vorgelegt werden.

E-Visum-Antragserfordernisse

  • Der Antrag wird online über das offizielle E-Visum-Portal gestellt. Der Antragsteller muss seine Staatsangehörigkeit, die Art des zu verwendenden Reisedokuments, den Reisezweck, die geplanten Aufenthaltsdaten, seine biografischen Daten und eine gültige E-Mail-Adresse in das System eingeben. Die Angaben müssen mit den Einträgen im Reisedokument übereinstimmen, das bei der Einreise verwendet wird, und in englischer Sprache verfasst sein.
  • Nach Auswahl der Staatsangehörigkeit, des Reisedokuments und des Reisezwecks bestimmt das Portal, ob der Antragsteller das E-Visum-System nutzen kann. Das System informiert den Antragsteller, der kein Visum benötigt, vor der Zahlungsphase. Antragsteller, die nicht für ein E-Visum in Frage kommen, werden an die zuständige diplomatische Vertretung Usbekistans weitergeleitet. Daher ist das Ergebnis der Eignungsprüfung des Portals personenbezogen und begründet kein universelles Antragsrecht.
  • Beim Antrag müssen ein Lichtbild und eine elektronische Kopie der Hauptseite des Reisepasses oder Reisedokuments, die die persönlichen Daten und das Foto enthält, hochgeladen werden. Der Scan der Passseite muss lesbar sein und die Dateigröße darf 500 KB nicht überschreiten. Das Foto muss den Empfehlungen DOC 9303 der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation entsprechen.
  • Zur Aktivierung des Antrags muss der an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendete numerische Code in das Portal eingegeben werden. Das Ergebnis des Antrags wird an dieselbe E-Mail-Adresse gesendet. Das genehmigte E-Visum wird im PDF-Format ausgestellt, und der Antragsstatus kann über das Portal verfolgt werden.
  • Eine Person mit doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit muss bei der Beantragung das Reisedokument auswählen, das sie bei der Einreise nach Usbekistan verwenden wird. Bei der Einreise muss derselbe Reisepass oder dasselbe Reisedokument vorgelegt werden, das im E-Visum-Antrag verwendet wurde. Stimmen die Angaben im E-Visum nicht mit denen im Reisedokument überein, gilt das E-Visum als ungültig.
  • Der Antrag muss mindestens drei Werktage vor dem geplanten Einreisedatum gestellt werden. Die offizielle Bearbeitungszeit beträgt zwei Werktage, den Tag der Antragstellung ausgenommen. Wird der Antrag nach Prüfung durch die zuständige Behörde abgelehnt, wird die gezahlte Gebühr nicht erstattet.
  • Das E-Visum ist 90 Tage gültig und ermöglicht einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen im Land. Das E-Visum für einmalige Einreise kostet 20 USD, für zweimalige Einreise 35 USD, und für mehrfache Einreise 50 USD. Die Gebühr für ein Gruppen-E-Visum beginnt bei 20 USD pro Person. Die Zahlung erfolgt online über ein internationales Zahlungssystem; in der detaillierten Anleitung des Portals wird die Zahlung mit Visa-Karte angegeben.
  • Das E-Visum muss nicht in den Pass eingeklebt werden. Der Reisende muss das E-Visum zusammen mit dem Reisepass bei der Grenzkontrolle in gedruckter oder elektronischer Form vorlegen.
  • Auch der Inhaber eines E-Visums muss sich vorübergehend anmelden, wenn er länger als drei Werktage bleibt. Hotels und andere lizenzierte Unterkünfte führen diese Registrierung im Namen des Reisenden durch.

Visum bei Einreise

  • Das Visum bei Einreise ist keine allgemeine touristische Visumerleichterung. Berechtigte Ausländer aus Ländern, in denen Usbekistan keine diplomatische Vertretung oder kein Konsulat unterhält, sowie bestimmte Staatenlose können ein Visum nur bei der Visumstelle des Außenministeriums am internationalen Flughafen Taschkent erhalten.
  • Die einladende natürliche oder juristische Person in Usbekistan muss vor der Reise einen Antrag beim Außenministerium stellen und von der Visumdienste-Abteilung der Konsular- und Rechtsabteilung eine bestätigte Visumbestätigung einholen. Diese Bestätigung muss der eingeladenen Person übermittelt werden. Der Reisende muss das Bestätigungsdokument beim Kauf des Flugtickets und bei der Passkontrolle im Abflugland vorlegen; das Visum wird am internationalen Flughafen Taschkent auf der Grundlage dieses Dokuments ausgestellt.
  • Die einladende juristische Person muss ein Visumanforderungsformular auf Firmenbriefpapier, ein elektronisches Antragsformular, eine Passkopie der eingeladenen Person, Passkopien des Geschäftsführers und des bevollmächtigten Mitarbeiters, Unternehmensdokumente, Vollmachts- und Vertretungsdokumente sowie eine Kopie des Flugtickets oder der Reservierung vorlegen. Bei Einladungen zu Arbeitszwecken ist auch eine entsprechende Arbeitserlaubnis erforderlich.
  • Die einladende natürliche Person muss einen Standard-Einladungsantrag, ein elektronisches Formular, Passkopien der eingeladenen und der einladenden Person, das Original der von der Innenbehörde ausgestellten Einladungsbescheinigung sowie eine Kopie des Flugtickets oder der Reservierung vorlegen. Die offizielle Prüfungsfrist für ordnungsgemäße Einladungsanträge beim Außenministerium beträgt vier Werktage.
  • Der Reisende muss mit einem gültigen internationalen Reisepass reisen. Die anfallende Konsulargebühr kann je nach Art und Dauer des ausgestellten Visums festgelegt werden; außerdem können je nach Ort der Bearbeitung unterschiedliche tatsächliche Servicekosten erhoben werden.

Antragsvoraussetzungen für ein Konsularvisum

  • Konsularvisa werden von den diplomatischen Vertretungen oder Konsulaten Usbekistans auf der Grundlage der Visumbestätigung des Außenministeriums ausgestellt. Die Visumbestätigung beruht auf dem Einladungsantrag einer in Usbekistan dauerhaft oder vorübergehend registrierten natürlichen oder juristischen Person. Je nach beantragter Visumart kann eine direkte Visumunterstützung, eine Telexnummer, eine Einladung oder eine Anforderung einer zuständigen Stelle erforderlich sein.
  • Der Antragsteller muss seinen gültigen Reisepass oder sein Reisedokument für Staatenlose vorlegen. Laut der zentralen Antragsseite muss die Gültigkeitsdauer des Dokuments mindestens drei Monate länger sein als die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums. In den offiziellen Checklisten der diplomatischen Vertretungen ist auch die Bedingung enthalten, dass der Pass nicht eingerissen, unbeschädigt und in gutem Zustand sein muss.
  • In der zentralen Checkliste werden zwei Exemplare des vollständig ausgefüllten Visumantragsformulars und zwei Farbfotos im Format 35 × 45 mm verlangt. Die offiziellen Vertretungsseiten verlangen, dass das Formular vom Antragsteller unterschrieben und die Fotos auf die Formulare geklebt werden.
  • Eine Fotokopie der Hauptseite des Reisepasses mit den persönlichen Daten und dem Foto ist in einigen offiziellen konsularischen Checklisten obligatorisch. Die zentrale Webseite des Außenministeriums listet diese Kopie nicht als gemeinsames Dokument für alle Antragsteller auf. Die örtliche Checkliste der jeweiligen Vertretung ist maßgeblich.
  • Die untersuchten offiziellen Seiten diplomatischer Vertretungen verlangen mindestens eine freie Seite für das Visumetikett.
  • Das den Reisezweck belegende Dokument variiert je nach beantragter Visumkategorie. Bei Geschäftsreisen sind eine Einladung der Organisation in Usbekistan oder eine Bestätigung des Ministeriums erforderlich; bei Privatbesuch eine von den Innenbehörden ausgestellte Einladung und eine Telexnummer; bei touristischen Reisen gegebenenfalls ein Visumunterstützungsschreiben der autorisierten Tourismusorganisation; bei Studienaufenthalten eine Anfrage der Bildungseinrichtung; bei akademischen Aktivitäten ein Antrag der zuständigen Wissenschafts- oder Bildungseinrichtung; bei medizinischer Behandlung eine Einladung der Gesundheitseinrichtung; bei Erwerbstätigkeit eine Arbeitserlaubnis der zuständigen Behörde; bei Presseaktivitäten ein Akkreditierungsdokument; bei einem Investitionsvisum offizielle Unternehmens- oder Wertpapierdokumente, die Art und Betrag der Investition nachweisen.
  • Von der einladenden juristischen Person können ein firmeninternes Anforderungsformular, ein elektronischer Antrag, Passkopien der eingeladenen Person und der bevollmächtigten Unternehmensvertreter, die Lizenz- oder Registrierungsdokumente des Unternehmens, Beauftragungsbeschlüsse und eine Vollmacht verlangt werden. Von der einladenden natürlichen Person werden ein Einladungsantrag, Passkopien der Parteien und das Original der von der Innenbehörde ausgestellten Einladungsbescheinigung verlangt.
  • Die Gebühren für ein Visum für einmalige Einreise betragen: bis zu 7 Tage 40 USD, bis zu 15 Tage 50 USD, bis zu 30 Tage 60 USD, bis zu 3 Monate 80 USD, bis zu 6 Monate 120 USD und bis zu 1 Jahr 160 USD. Für jede zusätzliche Einreise werden dem Tarif 10 USD hinzugefügt.
  • Die Gebühren für ein Visum für mehrfache Einreise betragen: bis zu 6 Monate 150 USD, bis zu 1 Jahr 250 USD, bis zu 2 Jahre 300 USD und bis zu 3 Jahre 350 USD. Die Grundgebühr für ein 30-tägiges Touristenvisum beträgt 40 USD, und für jede zusätzliche Einreise werden 10 USD hinzugefügt.
  • Bei Gruppen von mindestens fünf Personen, wobei Kinder unter 16 Jahren nicht in die Gruppenzahl eingerechnet werden, beträgt das Gruppenvisum bis zu 15 Tagen 15 USD pro Person und bis zu 30 Tagen 25 USD pro Person. Zusätzlich zur Visumgebühr können je nach Ort der Bearbeitung unterschiedliche tatsächliche Servicekosten erhoben werden.
  • Einige offizielle Vertretungen verwenden Überweisungen, andere eine von der Vertretung ausgestellte Zahlungsquittung. Die Zahlungsart und etwaige Zusatzgebühren sind bei der jeweiligen Vertretung zu erfragen.
  • Ordnungsgemäße schriftliche Anträge auf Einladung oder Visumunterstützung beim Außenministerium werden innerhalb von vier Werktagen geprüft. Einige offizielle Vertretungen geben fünf Werktage für die normale Bearbeitung und drei Werktage für die Eilbearbeitung an. Die örtliche Bearbeitungszeit kann je nach Vertretung und Visumart variieren.
  • Die Gültigkeitsdauer des Visums und der zulässige Aufenthalt werden nach Visumkategorie bestimmt. Ein Touristenvisum kann bis zu einem Monat, Geschäfts- und Besuchervisa bis zu einem Jahr, ein Studentenvisum bis zu einem Jahr, ein akademisches Visum von drei Monaten bis zu zwei Jahren, ein medizinisches Visum bis zu drei Monaten und ein Investitionsvisum bis zu drei Jahren ausgestellt werden. Die Anzahl der Einreisen kann je nach Visumart und genehmigtem Antrag einfach, zweifach oder mehrfach sein.
  • Zusätzliche Anforderungen können je nach Ausstellungsland des Dokuments, Reisezweck und der beantragten diplomatischen Vertretung gelten.
  • Die angefragte Vertretung kann zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern. Die örtlichen offiziellen Checklisten können die Anzahl der Dokumente, die Einreichungsmethode, Termine, Zahlungsmethode und Bearbeitungszeit unterschiedlich regeln.
  • Der Inhaber eines Konsularvisums muss sich vorübergehend anmelden, wenn er sich länger als drei Werktage im Land aufhält. Die Registrierung von Personen, die in Hotels übernachten, erfolgt durch die Einrichtungsleitung, bei Privatunterkünften durch den Gastgeber oder die zuständige Behörde für innere Angelegenheiten.

Transitvisum-Anforderungen

  • Für den Transitvisumantrag müssen ein für Konsularvisa gültiger Reisepass, zwei ausgefüllte Antragsformularexemplare und zwei Farbfotos im Format 35 × 45 mm vorgelegt werden. Die angefragte Vertretung kann zusätzlich ein unterschriebenes Formular, eine Kopie der persönlichen Datenseite des Passes, mindestens eine freie Passseite und einen Zahlungsbeleg verlangen.
  • Der Antragsteller muss, falls für die Einreise in das Zielland ein Visum erforderlich ist, ein gültiges Visum dieses Landes sowie ein Reisedokument vorlegen, das das Ausreisedatum aus Usbekistan bestätigt. In den offiziellen Checklisten der Vertretungen wird eine Kopie des Flugtickets mit bestätigten Ein- und Ausreisedaten für Usbekistan verlangt.
  • Ein Transitvisum kann bis zu drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig sein. Es wird für einfache oder zweifache Einreise ausgestellt und erlaubt einen Aufenthalt von höchstens 72 Stunden pro Einreise. Auf der zentralen Webseite des Außenministeriums wird die Bearbeitungszeit für ein Transitvisum mit drei Tagen angegeben.
  • Die Gebühr für ein einfaches Transitvisum beträgt 40 USD für bis zu 72 Stunden, die für ein zweifaches Transitvisum 50 USD. Zusätzliche tatsächliche Bearbeitungskosten können je nach Ort der Antragstellung variieren.
  • Bei der speziellen visumfreien Lufttransitregelung muss der Reisende an einem internationalen Flughafen in Usbekistan umsteigen und über ein geeignetes Ticket für einen Flug in ein Drittland innerhalb von fünf Tagen verfügen. Die aktuelle zentrale Webseite des Außenministeriums setzt voraus, dass dieses Ticket von Uzbekistan Airways ausgestellt wurde. Diese Regelung gilt nur für Reisende, die die Bedingungen der entsprechenden Transitbefreiung erfüllen.
  • Der Inhaber eines Transitvisums muss die im Visum angegebene Route und Aufenthaltsdauer einhalten und die festgelegten Grenzübertrittsregeln befolgen. Personen, die nur durchreisen oder sich nicht länger als drei Werktage im Land aufhalten, können von der vorübergehenden Adressregistrierung befreit werden.