Eswatini: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:DatenstatusLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
Eswatini:Karte der Visumanforderungen
Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.
Eswatini: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visumfreie Einreise
- Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein von den Behörden Eswatinis anerkanntes anderes Reisedokument besitzen.
- Da die Anzahl der unbenutzten Seiten auf der allgemeinen Visaseite widersprüchlich als „2 (one)“ veröffentlicht wurde, kann keine genaue Zahl angegeben werden.
- Auch die Bedingungen für die Annahme beschädigter Reisepässe sind nicht gesondert erläutert.
- Bei Ankunft im Land muss der Reisende persönlich beim Einwanderungsbeamten vorsprechen und die Einreisekontrolle abschließen. Falls der Einwanderungsbeamte dies verlangt, ist eine Einreiseerklärung auszufüllen.
- Bei der Einreisekontrolle können Angaben zum Reisezweck, zur geplanten Aufenthaltsdauer, zur Adresse oder Unterkunft in Eswatini, zum Beruf, zu den finanziellen Mitteln sowie zum Rückreise- oder Weiterreiseplan verlangt werden.
- Von Flugreisenden kann ein Rück- oder Weiterflugticket verlangt werden. Falls kein Ticket vorliegt, kann der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder die Hinterlegung einer Barkaution in Höhe des Ticketwerts verlangt werden.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers in Eswatini, die Übernahme der Kosten bestätigt, Stipendienbescheinigungen, verfügbare Barmittel, Kreditkarten oder Reiseschecks nachgewiesen werden.
- Von Reisenden, die direkt aus einem Gebiet mit Gelbfieberrisiko kommen oder über ein solches Gebiet nach Eswatini gelangen, wird eine Gelbfieberimpfbescheinigung verlangt.
- Die an der Grenze erlaubte Aufenthaltsdauer wird in der vom Einwanderungsbeamten in den Reisepass oder das Reisedokument eingetragenen Besuchererlaubnis angegeben.
- Für Besuche, die länger als dreißig Tage geplant sind, sowie für Aufenthalte zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken ist statt eines Einreisevisums eine entsprechende vorläufige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Aufnahme einer bezahlten oder unbezahlten Erwerbstätigkeit ist ohne die erforderliche schriftliche Einwanderungsgenehmigung untersagt.
- Eine Reisekrankenversicherung, eine Hotelreservierung, ein fester täglicher Reiseplan, eine Arbeitsbescheinigung oder Kontoauszüge bestimmter Monate sind nicht als universell erforderliche Einreisedokumente für alle visumfreien Reisenden veröffentlicht. Der Einwanderungsbeamte kann je nach den Reiseumständen zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen für die E-Visum-Beantragung
- Der E-Visum-Antrag wird über das offizielle elektronische Visumportal der Regierung von Eswatini gestellt. Der Antragsteller muss ein Konto erstellen, den dem Reisezweck entsprechenden Antragstyp auswählen, das Online-Formular korrekt und vollständig ausfüllen und die erforderlichen Dokumente in das System hochladen.
- Auf dem offiziellen Portal werden E-Visa für Tourismus- und Geschäftsreisezwecke ausdrücklich bestätigt. Bei der Antragstellung müssen der Reisezweck und die geplante Aufenthaltsdauer angegeben werden. Die Liste zusätzlicher Dokumente, die das Antragssystem nach Kontoeröffnung erstellen kann, kann je nach gewähltem Reisezweck und der Situation des Antragstellers variieren.
- Dem Antrag sind eine eingescannte Kopie des Reisepasses, ein aktuelles Passfoto und ein Dokument, das die Reisevorkehrungen wie Flugtickets belegt, beizufügen.
- Auch die Anzahl der für das E-Visum erforderlichen Fotos ist nicht mit einem eindeutigen Zahlenwert veröffentlicht.
- Im Rahmen der allgemeinen Visumbestimmungen können Reisezweck und -dauer durch eine unterzeichnete Erklärung oder ein unterstützendes Dokument nachgewiesen werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Stipendien, Krankenversicherung, Barmittel, Kreditkarten oder Reiseschecks nachgewiesen werden.
- Bei Flugreisen kann ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden. Alternativ kann der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder die Hinterlegung einer Barkaution in Höhe des Ticketwerts verlangt werden.
- Falls die Reise nach Eswatini über ein Gebiet mit Gelbfieberrisiko führt, ist eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorzulegen.
- Die für das E-Visum veröffentlichte reguläre Bearbeitungszeit beträgt zwei bis fünf Werktage. Unter Berücksichtigung unerwarteter Verzögerungen sollte der Antrag rechtzeitig vor der Reise abgeschlossen werden.
- Das E-Visum berechtigt zu einer einmaligen Einreise, die innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum genutzt werden kann. Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage.
- Das E-Visum kann nicht verlängert werden. Wer länger bleiben möchte, muss das entsprechende Visumverlängerungs- oder Aufenthaltsverfahren nutzen oder das Land vor Ablauf der erlaubten Frist verlassen.
- Das E-Visum muss vor der Ankunft im Land eingeholt werden. An Häfen, Flughäfen oder an Landgrenzübergängen kann kein E-Visum beantragt werden.
- Maßgeblich sind der im Zahlungsschritt des Antrags angezeigte individuelle Betrag und die Zahlungsmethode.
- Der Reisende muss das ausgestellte elektronische Visum während der Reise in zugänglicher und überprüfbarer Form bereithalten.
- Die Erteilung eines E-Visums gewährt kein endgültiges Einreiserecht in das Land. Die endgültige Entscheidung über die Einreise wird nach Prüfung des Reisepasses, des Reisezwecks, der finanziellen Leistungsfähigkeit und anderer Einreisevoraussetzungen vom Einwanderungsbeamten an der Grenze getroffen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums
- Anträge auf ein Konsulatsvisum werden an die Zentrale des Ministeriums für Inneres von Eswatini oder an die für das Aufenthaltsland des Antragstellers zuständige Botschaft, Hohe Kommission oder diplomatische Vertretung Eswatinis gerichtet.
- Der Antragsteller muss das offizielle Visumantragsformular vollständig ausfüllen, datieren und unterschreiben. Im Formular werden Vor- und Nachname, frühere Namen, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Beruf, Familienstand, Adressen, Kontaktdaten, Reisegrund, Aufenthaltsdauer, finanzielle Mittel, Referenzen in Eswatini und Reisepassinformationen abgefragt.
- Im Formular sind auch frühere Besuche, Ankunftsdatum und Reiseroute, bei Reisen auf dem Landweg das Fahrzeugkennzeichen sowie die Namen, Geburtsdaten und Geburtsorte der den Antragsteller begleitenden minderjährigen Kinder anzugeben.
- Dem Antrag ist ein erläuterndes Anschreiben des Gastgebers oder des Reisenden beizufügen. Das Schreiben sollte den Reisezweck, die geplante Aufenthaltsdauer und die Besuchsbedingungen erläutern.
- Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens drei Monate gültig sein. Das Original des Reisepasses ist der zuständigen Einwanderungsbehörde oder diplomatischen Vertretung vorzulegen.
- Anträge können über ein Reisebüro, einen autorisierten Einwanderungsvertreter oder einen Kurierdienst eingereicht werden. Die Behörde verlangt jedoch das Original des Reisepasses.
- Der Reisepass muss eine unbenutzte Visum- oder Ein-/Ausreiseselte enthalten.
- Dem Antrag sind zwei Pass- oder Ausweisfotos beizufügen.
- Von einem Antragsteller, der von einer Person in Eswatini eingeladen wurde, kann ein Dokument verlangt werden, das den Aufenthaltsstatus des Gastgebers belegt. Handelt es sich um einen ausländischen Gastgeber, ist eine Kopie der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis vorzulegen.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers zur Kostenübernahme, Stipendienbescheinigungen, Barmittel, Kreditkarten oder Reiseschecks nachgewiesen werden.
- Der Antragsteller, der auf dem Luftweg reist, muss einen Rück- oder Weiterflugticket vorlegen. Alternativ kann der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder die Hinterlegung einer Barkaution in Höhe des Ticketwerts verlangt werden.
- Eine Krankenversicherung kann als eines der Dokumente zur Unterstützung der finanziellen Leistungsfähigkeit akzeptiert werden.
- Antragsteller, die über ein Gebiet mit Gelbfieberrisiko nach Eswatini gelangen, müssen eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorlegen.
- Die veröffentlichte Gebühr für ein Dreimonatsvisum für einmalige Einreise beträgt 80 Emalangeni. Ein Dreimonatsvisum für mehrfache Einreise kostet 300 Emalangeni, ein Sechsmonatsvisum für mehrfache Einreise 700 Emalangeni, ein Neunmonatsvisum für mehrfache Einreise 1.000 Emalangeni und ein Zwölfmonatsvisum für mehrfache Einreise 1.300 Emalangeni.
- Für bestimmte Personen, die zu diplomatischen und bestimmten offiziellen Zwecken reisen, kann eine Gebührenbefreiung gelten.
- Die Gültigkeitsdauer des Visums und die erlaubte Aufenthaltsdauer im Land sind nicht identisch. Das Einreisevisum wird für vorübergehende Zwecke wie Tourismus, kurzfristige Geschäftsbesuche, ehrenamtliche Tätigkeiten und Praktika verwendet. Im allgemeinen Visumleitfaden wird die Aufenthaltsdauer nach der Einreise mit maximal einem Monat angegeben.
- Für Besuche von mehr als dreißig Tagen sowie für Aufenthalte zu Ausbildungs-, Arbeits- oder Einwanderungszwecken ist eine entsprechende vorläufige oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
- Auch wird nicht erklärt, dass ein Vorstellungsgespräch für alle Antragsteller verpflichtend ist.
- Im Antragsformular müssen die Identitäts- und Geburtsdaten der begleitenden Kinder angegeben werden.
- Die jeweilige Auslandsvertretung kann je nach Land, in dem der Antrag gestellt wird, zusätzliche Bedingungen stellen.
- Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen, Originaldokumente, Erläuterungen oder ein Vorstellungsgespräch verlangen. Die Erteilung eines Visums garantiert nicht die Einreise an der Grenze.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Ein Reisender, der über Eswatini in ein anderes Land weiterreist, muss im Visum- oder Durchreisegenehmigungsantrag ausdrücklich angeben, dass er sich im Transit befindet, und erläutern, warum Eswatini als Transitroute genutzt wird.
- Der Reisende muss über einen gültigen Reisepass, ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder andere Reisedokumente verfügen, die zur Einreise in das endgültige oder nächste Bestimmungsland berechtigen. Der Reisende muss nachweisen können, dass er die geltenden Einreisebestimmungen des Bestimmungslandes erfüllt.
- Für die Durchreisegenehmigung wird das Formular 10 verwendet. Im Formular werden vollständiger Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Beruf, Wohnadresse, Reisepass- oder Reisedokumentnummer, Ausstellungsort und -datum, Ablaufdatum, Grund des Aufenthalts in Eswatini, voraussichtliches Ankunftsdatum, Aufenthaltsdauer und Adresse in Eswatini angegeben.
- Das Antragsformular ist zu datieren und zu unterschreiben, und alle Felder sind vollständig auszufüllen. Unvollständige Anträge können möglicherweise nicht bearbeitet werden.
- Die Durchreisegenehmigung wird in den Reisepass eingetragen und kann nur für Reisen durch Eswatini zu einem anderen Zielort außerhalb des Landes verwendet werden.
- Die maximale Gültigkeitsdauer der Durchreisegenehmigung beträgt sieben Tage. Der Einwanderungsbeamte kann eine kürzere Frist festlegen und der Genehmigung besondere Bedingungen auferlegen.
- Die Durchreisegenehmigung ist gebührenfrei. Die Einwanderungsbehörde kann jedoch als Bedingung für die Ausstellung der Genehmigung eine Barkaution von bis zu 1.000 Emalangeni oder eine entsprechende Sicherheit verlangen.
- Ein Reisender, der im Voraus ein Visum benötigt, muss den Transitgrund in seinem Antrag angeben und das erforderliche Visum vor Reiseantritt einholen. Normale Reisende sollten nicht davon ausgehen, dass ein Transitvisum oder Visum bei Ankunft an der Grenze ausgestellt wird.


