Eswatini:Visabestimmungen
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Eswatini Karte der Visabestimmungen
Eswatini: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visumfreie Einreise
- Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein von den Behörden Eswatinis anerkanntes anderes Reisedokument besitzen. Die für die Zeit nach der Reise erforderliche feste Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses für visumfreie Reisende ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Da die Anzahl der unbenutzten Seiten auf der allgemeinen Visaseite widersprüchlich als „2 (one)“ veröffentlicht wurde, kann keine genaue Zahl angegeben werden.
- Die Verpflichtung zu einem biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle für alle visumfreien Reisenden nicht eindeutig festgelegt. Auch die Bedingungen für die Annahme beschädigter Reisepässe sind nicht gesondert erläutert.
- Bei Ankunft im Land muss der Reisende persönlich beim Einwanderungsbeamten vorsprechen und die Einreisekontrolle abschließen. Falls der Einwanderungsbeamte dies verlangt, ist eine Einreiseerklärung auszufüllen.
- Bei der Einreisekontrolle können Angaben zum Reisezweck, zur geplanten Aufenthaltsdauer, zur Adresse oder Unterkunft in Eswatini, zum Beruf, zu den finanziellen Mitteln sowie zum Rückreise- oder Weiterreiseplan verlangt werden.
- Von Flugreisenden kann ein Rück- oder Weiterflugticket verlangt werden. Falls kein Ticket vorliegt, kann der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder die Hinterlegung einer Barkaution in Höhe des Ticketwerts verlangt werden.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers in Eswatini, die Übernahme der Kosten bestätigt, Stipendienbescheinigungen, verfügbare Barmittel, Kreditkarten oder Reiseschecks nachgewiesen werden. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und welcher Mindestbetrag erforderlich ist, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Von Reisenden, die direkt aus einem Gebiet mit Gelbfieberrisiko kommen oder über ein solches Gebiet nach Eswatini gelangen, wird eine Gelbfieberimpfbescheinigung verlangt.
- Die an der Grenze erlaubte Aufenthaltsdauer wird in der vom Einwanderungsbeamten in den Reisepass oder das Reisedokument eingetragenen Besuchererlaubnis angegeben. Ein für alle Reisenden bei visumfreier Einreise geltender einheitlicher Höchstaufenthalt ist auf der aktuellen zentralen Einreisewebsite nicht eindeutig festgelegt.
- Für Besuche, die länger als dreißig Tage geplant sind, sowie für Aufenthalte zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken ist statt eines Einreisevisums eine entsprechende vorläufige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Aufnahme einer bezahlten oder unbezahlten Erwerbstätigkeit ist ohne die erforderliche schriftliche Einwanderungsgenehmigung untersagt.
- Eine Reisekrankenversicherung, eine Hotelreservierung, ein fester täglicher Reiseplan, eine Arbeitsbescheinigung oder Kontoauszüge bestimmter Monate sind nicht als universell erforderliche Einreisedokumente für alle visumfreien Reisenden veröffentlicht. Der Einwanderungsbeamte kann je nach den Reiseumständen zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen für die E-Visum-Beantragung
- Der E-Visum-Antrag wird über das offizielle elektronische Visumportal der Regierung von Eswatini gestellt. Der Antragsteller muss ein Konto erstellen, den dem Reisezweck entsprechenden Antragstyp auswählen, das Online-Formular korrekt und vollständig ausfüllen und die erforderlichen Dokumente in das System hochladen.
- Auf dem offiziellen Portal werden E-Visa für Tourismus- und Geschäftsreisezwecke ausdrücklich bestätigt. Bei der Antragstellung müssen der Reisezweck und die geplante Aufenthaltsdauer angegeben werden. Die Liste zusätzlicher Dokumente, die das Antragssystem nach Kontoeröffnung erstellen kann, kann je nach gewähltem Reisezweck und der Situation des Antragstellers variieren.
- Dem Antrag sind eine eingescannte Kopie des Reisepasses, ein aktuelles Passfoto und ein Dokument, das die Reisevorkehrungen wie Flugtickets belegt, beizufügen.
- Welche Seiten des Reisepasses zu scannen sind, die genaue zusätzliche Gültigkeitsdauer, die der Reisepass zum Antragszeitpunkt aufweisen muss, und die Anzahl der erforderlichen freien Seiten für das E-Visum sind im zentralen E-Visumportal nicht eindeutig festgelegt.
- Die genauen Maße des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum, das Dateiformat, die Dateigröße und die Pixeleigenschaften sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch die Anzahl der für das E-Visum erforderlichen Fotos ist nicht mit einem eindeutigen Zahlenwert veröffentlicht.
- Im Rahmen der allgemeinen Visumbestimmungen können Reisezweck und -dauer durch eine unterzeichnete Erklärung oder ein unterstützendes Dokument nachgewiesen werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Stipendien, Krankenversicherung, Barmittel, Kreditkarten oder Reiseschecks nachgewiesen werden.
- Bei Flugreisen kann ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden. Alternativ kann der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder die Hinterlegung einer Barkaution in Höhe des Ticketwerts verlangt werden.
- Falls die Reise nach Eswatini über ein Gebiet mit Gelbfieberrisiko führt, ist eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorzulegen.
- Die für das E-Visum veröffentlichte reguläre Bearbeitungszeit beträgt zwei bis fünf Werktage. Unter Berücksichtigung unerwarteter Verzögerungen sollte der Antrag rechtzeitig vor der Reise abgeschlossen werden. Die erforderliche Mindestanzahl von Tagen vor der Reise, an denen der Antrag gestellt werden muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Das E-Visum berechtigt zu einer einmaligen Einreise, die innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum genutzt werden kann. Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage.
- Das E-Visum kann nicht verlängert werden. Wer länger bleiben möchte, muss das entsprechende Visumverlängerungs- oder Aufenthaltsverfahren nutzen oder das Land vor Ablauf der erlaubten Frist verlassen.
- Das E-Visum muss vor der Ankunft im Land eingeholt werden. An Häfen, Flughäfen oder an Landgrenzübergängen kann kein E-Visum beantragt werden.
- Die Gebühr für das E-Visum und die akzeptierten Zahlungsmethoden sind auf den öffentlich zugänglichen zentralen Seiten des Portals nicht eindeutig festgelegt. Maßgeblich sind der im Zahlungsschritt des Antrags angezeigte individuelle Betrag und die Zahlungsmethode.
- Ob das elektronische Visum in gedruckter Form mitgeführt werden muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Der Reisende muss das ausgestellte elektronische Visum während der Reise in zugänglicher und überprüfbarer Form bereithalten.
- Die Erteilung eines E-Visums gewährt kein endgültiges Einreiserecht in das Land. Die endgültige Entscheidung über die Einreise wird nach Prüfung des Reisepasses, des Reisezwecks, der finanziellen Leistungsfähigkeit und anderer Einreisevoraussetzungen vom Einwanderungsbeamten an der Grenze getroffen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums
- Anträge auf ein Konsulatsvisum werden an die Zentrale des Ministeriums für Inneres von Eswatini oder an die für das Aufenthaltsland des Antragstellers zuständige Botschaft, Hohe Kommission oder diplomatische Vertretung Eswatinis gerichtet.
- Der Antragsteller muss das offizielle Visumantragsformular vollständig ausfüllen, datieren und unterschreiben. Im Formular werden Vor- und Nachname, frühere Namen, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Beruf, Familienstand, Adressen, Kontaktdaten, Reisegrund, Aufenthaltsdauer, finanzielle Mittel, Referenzen in Eswatini und Reisepassinformationen abgefragt.
- Im Formular sind auch frühere Besuche, Ankunftsdatum und Reiseroute, bei Reisen auf dem Landweg das Fahrzeugkennzeichen sowie die Namen, Geburtsdaten und Geburtsorte der den Antragsteller begleitenden minderjährigen Kinder anzugeben.
- Dem Antrag ist ein erläuterndes Anschreiben des Gastgebers oder des Reisenden beizufügen. Das Schreiben sollte den Reisezweck, die geplante Aufenthaltsdauer und die Besuchsbedingungen erläutern.
- Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens drei Monate gültig sein. Das Original des Reisepasses ist der zuständigen Einwanderungsbehörde oder diplomatischen Vertretung vorzulegen.
- Anträge können über ein Reisebüro, einen autorisierten Einwanderungsvertreter oder einen Kurierdienst eingereicht werden. Die Behörde verlangt jedoch das Original des Reisepasses.
- Der Reisepass muss eine unbenutzte Visum- oder Ein-/Ausreiseselte enthalten. Die erforderliche Anzahl von Seiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt, da auf der zentralen Seite widersprüchliche Angaben veröffentlicht wurden.
- Dem Antrag sind zwei Pass- oder Ausweisfotos beizufügen. Die Maße, Hintergrundfarbe, Aufnahmedatum, Dateiformat und andere technische Merkmale des Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Von einem Antragsteller, der von einer Person in Eswatini eingeladen wurde, kann ein Dokument verlangt werden, das den Aufenthaltsstatus des Gastgebers belegt. Handelt es sich um einen ausländischen Gastgeber, ist eine Kopie der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis vorzulegen.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers zur Kostenübernahme, Stipendienbescheinigungen, Barmittel, Kreditkarten oder Reiseschecks nachgewiesen werden. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss, welcher Mindestbetrag auf dem Konto erforderlich ist und welcher feste finanzielle Betrag vom Sponsor nachzuweisen ist, sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Der Antragsteller, der auf dem Luftweg reist, muss einen Rück- oder Weiterflugticket vorlegen. Alternativ kann der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder die Hinterlegung einer Barkaution in Höhe des Ticketwerts verlangt werden.
- Eine Krankenversicherung kann als eines der Dokumente zur Unterstützung der finanziellen Leistungsfähigkeit akzeptiert werden. Eine für alle Kurzzeitvisumanträge geltende verpflichtende Reisekrankenversicherung und der Mindestversicherungsschutz sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Antragsteller, die über ein Gebiet mit Gelbfieberrisiko nach Eswatini gelangen, müssen eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorlegen.
- Die veröffentlichte Gebühr für ein Dreimonatsvisum für einmalige Einreise beträgt 80 Emalangeni. Ein Dreimonatsvisum für mehrfache Einreise kostet 300 Emalangeni, ein Sechsmonatsvisum für mehrfache Einreise 700 Emalangeni, ein Neunmonatsvisum für mehrfache Einreise 1.000 Emalangeni und ein Zwölfmonatsvisum für mehrfache Einreise 1.300 Emalangeni.
- Die akzeptierten Zahlungsmethoden für die Gebühr und die Möglichkeit der Zahlung in einer anderen Währung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Für bestimmte Personen, die zu diplomatischen und bestimmten offiziellen Zwecken reisen, kann eine Gebührenbefreiung gelten.
- Die Gültigkeitsdauer des Visums und die erlaubte Aufenthaltsdauer im Land sind nicht identisch. Das Einreisevisum wird für vorübergehende Zwecke wie Tourismus, kurzfristige Geschäftsbesuche, ehrenamtliche Tätigkeiten und Praktika verwendet. Im allgemeinen Visumleitfaden wird die Aufenthaltsdauer nach der Einreise mit maximal einem Monat angegeben.
- Für Besuche von mehr als dreißig Tagen sowie für Aufenthalte zu Ausbildungs-, Arbeits- oder Einwanderungszwecken ist eine entsprechende vorläufige oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
- Wie lange vor der Reise der Antrag gestellt werden muss und die Standardbearbeitungszeit des Konsulats sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Eine verpflichtende biometrische Erfassung in Form von Foto oder Fingerabdrücken ist in der zentralen amtlichen Quelle für alle Kurzzeit-Konsulatsvisumanträge nicht eindeutig festgelegt. Auch wird nicht erklärt, dass ein Vorstellungsgespräch für alle Antragsteller verpflichtend ist.
- Es gibt keine zentrale Checkliste, die für alle Antragstellen bezüglich Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Eltern oder Sorgerechtsbescheinigung für minderjährige Antragsteller gilt. Im Antragsformular müssen die Identitäts- und Geburtsdaten der begleitenden Kinder angegeben werden.
- Es wurde keine zentrale Regelung für alle Konsulate zur Übersetzung, notariellen Beglaubigung, Legalisation oder Apostille von Dokumenten veröffentlicht. Die jeweilige Auslandsvertretung kann je nach Land, in dem der Antrag gestellt wird, zusätzliche Bedingungen stellen.
- Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen, Originaldokumente, Erläuterungen oder ein Vorstellungsgespräch verlangen. Die Erteilung eines Visums garantiert nicht die Einreise an der Grenze.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Ein Reisender, der über Eswatini in ein anderes Land weiterreist, muss im Visum- oder Durchreisegenehmigungsantrag ausdrücklich angeben, dass er sich im Transit befindet, und erläutern, warum Eswatini als Transitroute genutzt wird.
- Der Reisende muss über einen gültigen Reisepass, ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder andere Reisedokumente verfügen, die zur Einreise in das endgültige oder nächste Bestimmungsland berechtigen. Der Reisende muss nachweisen können, dass er die geltenden Einreisebestimmungen des Bestimmungslandes erfüllt.
- Für die Durchreisegenehmigung wird das Formular 10 verwendet. Im Formular werden vollständiger Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Beruf, Wohnadresse, Reisepass- oder Reisedokumentnummer, Ausstellungsort und -datum, Ablaufdatum, Grund des Aufenthalts in Eswatini, voraussichtliches Ankunftsdatum, Aufenthaltsdauer und Adresse in Eswatini angegeben.
- Das Antragsformular ist zu datieren und zu unterschreiben, und alle Felder sind vollständig auszufüllen. Unvollständige Anträge können möglicherweise nicht bearbeitet werden.
- Die Durchreisegenehmigung wird in den Reisepass eingetragen und kann nur für Reisen durch Eswatini zu einem anderen Zielort außerhalb des Landes verwendet werden.
- Die maximale Gültigkeitsdauer der Durchreisegenehmigung beträgt sieben Tage. Der Einwanderungsbeamte kann eine kürzere Frist festlegen und der Genehmigung besondere Bedingungen auferlegen.
- Die Durchreisegenehmigung ist gebührenfrei. Die Einwanderungsbehörde kann jedoch als Bedingung für die Ausstellung der Genehmigung eine Barkaution von bis zu 1.000 Emalangeni oder eine entsprechende Sicherheit verlangen.
- Eine separate Antragsgebühr, Bearbeitungszeit, Fotomaße, Versicherungsschutz und erforderlicher Mindestkontostand für ein Transitvisum sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Ein Reisender, der im Voraus ein Visum benötigt, muss den Transitgrund in seinem Antrag angeben und das erforderliche Visum vor Reiseantritt einholen. Normale Reisende sollten nicht davon ausgehen, dass ein Transitvisum oder Visum bei Ankunft an der Grenze ausgestellt wird.
Eswatini: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Mbabane liegt im westlichen Hochland und ist das administrative Zentrum des Landes. Der internationale Flughafen King Mswati III in der Nähe von Manzini dient als wichtigstes Tor für Besucher. Manzini selbst ist die größte Stadt und ein bedeutender Wirtschafts- und Handelsknotenpunkt.
Kulturelle Höhepunkte finden sich in Lobamba, dem königlichen Sitz mit dem Parlamentsgebäude und dem lebendigen Swazi-Kulturfest. Die Naturschutzgebiete Hlane Royal National Park und Mlilwane Wildlife Sanctuary bieten vielfältige Tierbeobachtungen. Das Mantenga Cultural Village vermittelt traditionelle Lebensweisen.
Die meisten Reisenden beginnen ihre Rundreise in Mbabane oder Manzini, die gut an das südafrikanische Straßennetz angebunden sind. Von dort aus führen asphaltierte Straßen zu den Hauptattraktionen, wobei viele Besucher eine Route durch mehrere Schutzgebiete wählen. Die Entfernungen sind kurz, sodass sich das Land bequem in wenigen Tagen erkunden lässt.
