Tschechien:Visabestimmungen

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Tschechien Karte der Visabestimmungen

Tschechien: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument besitzen, das von Tschechien und dem Schengen-Raum anerkannt wird. Das Dokument muss nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein. In Fällen, in denen die Befreiung von der Visumpflicht nur für Inhaber biometrischer Pässe gilt, ist ein biometrischer Reisepass erforderlich. Die Anzahl der für die visumfreie Einreise erforderlichen leeren Reisepassseiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Der kurzfristige Aufenthalt im Schengen-Raum darf innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Tagen insgesamt 90 Tage nicht überschreiten. Die bei früheren Schengen-Reisen verbrachten Zeiträume werden in diese Berechnung einbezogen. Die Visumbefreiung ersetzt keinen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, keinen langfristigen Studienaufenthalt und keine erforderlichen Arbeits- und Erwerbstätigkeitsgenehmigungen.
  • Bei der Grenzkontrolle müssen der Reisezweck und die geplanten Umstände erläutert werden können. Erforderlichenfalls können eine Unterkunftsreservierung, ein Einladungsschreiben, ein Reiseplan, ein Rückreise- oder Weiterreiseticket sowie ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Aufenthaltsdauer verlangt werden. Der Reisende darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen darstellen und darf im Schengener Informationssystem kein Einreiseverbot eingetragen haben.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch einen Kontoauszug, einen Nachweis über ein mit einer international nutzbaren Bankkarte verbundenes Konto, eine vorausbezahlte Reiseleistung, ein Reisebüro-Dokument, ein Stipendium, einen Zuschuss, ein Gehalt oder eine amtlich beglaubigte Einladung nachgewiesen werden. Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen beträgt der zentrale amtliche Satz mindestens 1.565 CZK pro Tag. Bei längeren Kurzzeitaufenthalten variiert die anzuwendende Berechnung je nach geplanter Aufenthaltsdauer. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben, da dies je nach örtlicher Checkliste variiert.
  • Eine visumfrei reisende Person muss möglicherweise über eine Reisekrankenversicherung verfügen und bei der Grenzkontrolle den Versicherungsnachweis vorlegen können. Eine einzige Mindestversicherungssumme für visumfreie Reisende ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei kurzfristigen und visumfreien Einreisen können die Identitätsdaten aus dem Reisedokument, das Gesichtsbild, die Fingerabdrücke sowie die Ein- und Ausreisedaten von Reisenden, die unter das Einreise-/Ausreisesystem fallen, elektronisch erfasst werden. Seit dem 10. April 2026 hat das System die manuelle Passstempelung vollständig ersetzt.
  • Sofern keine Meldung durch eine Beherbergungseinrichtung erfolgt, muss der ausländische Reisende seinen Aufenthaltsort in Tschechien in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach der Einreise bei der Dienststelle der Ausländerpolizei melden. Für Personen unter 15 Jahren und Personen, deren Meldung durch den Unterkunftsanbieter erfolgt, können Ausnahmen gelten.
  • Eine allgemeine und dauerhafte Anforderung eines Impfzertifikats, eines Gesundheitszeugnisses, einer bestimmten Anzahl von Fotos, eines Personalausweises oder einer ausgedruckten elektronischen Reisegenehmigung für die visumfreie Einreise ist in den zentralen amtlichen Quellen nicht festgelegt. Die Grenzbehörden können im Rahmen besonderer Gesundheits-, Sicherheits- oder Notfallmaßnahmen zusätzliche Nachweise verlangen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsularvisums — Kurzfristiges Schengen-Visum

  • Das kurzfristige Schengen-Visum der Kategorie C erlaubt einen Aufenthalt im Schengen-Raum von höchstens 90 Tagen innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Tagen. Es kann für Tourismus, Besuche bei Familie oder Freunden, Geschäftsreisen, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, kurzfristige Studienaufenthalte, medizinische Behandlungen und andere zulässige kurzfristige Zwecke ausgestellt werden. Ob das Visum für einen, zwei oder mehrere Aufenthalte gültig ist, sowie die Gültigkeitsdaten werden in der individuellen Entscheidung über den Antrag und auf dem Visumaufkleber angegeben.
  • Der Antrag ist bei der zuständigen tschechischen Botschaft, dem Konsulat oder dem ermächtigten Visumantragszentrum zu stellen. In der Regel ist die für den rechtmäßigen Wohnsitz des Antragstellers zuständige Auslandsvertretung zuständig. Der Antrag wird meist persönlich gestellt. Von Personen, die nicht Staatsangehörige des Landes sind, in dem der Antrag gestellt wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderer Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts verlangt werden.
  • Der Antrag muss frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise und in der Regel spätestens 15 Kalendertage vor der Reise gestellt werden. Später eingereichte Anträge können nur in begründeten und unvorhersehbaren Fällen angenommen werden.
  • Das Schengen-Visumantragsformular muss vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben werden. Das Formular kann elektronisch ausgefüllt und ausgedruckt oder nach dem Ausdruck in gut lesbaren lateinischen Großbuchstaben handschriftlich ausgefüllt werden. Für jeden Antragsteller, einschließlich Kinder, wird ein separates Formular ausgefüllt. Bei Kindern unter 15 Jahren wird das Formular von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben.
  • Der Reisepass muss in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden sein, nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und mindestens zwei leere Seiten für Visa enthalten. Ein abgelaufener, zerrissener, unleserlicher, stark beschädigter, unbefugt veränderter Reisepass oder ein Reisepass, dessen Foto nicht dem aktuellen Aussehen des Inhabers entspricht, kann abgelehnt werden.
  • Es ist ein aktuelles Farbfoto vorzulegen. Das Foto muss 35 × 45 Millimeter groß sein und den Antragsteller von vorne zeigen. Die Gesichtshöhe zwischen Augen und Kinn muss mindestens 13 Millimeter betragen. Es darf keine Sonnenbrille getragen werden; eine aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen getragene Kopfbedeckung darf die Identifizierung nicht behindern. Die Hintergrundfarbe des Fotos, wie viele Monate alt es sein darf und das digitale Dateiformat sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Kopien der Seite mit den Personalien des Reisepasses und anderer in der örtlichen Checkliste genannter Seiten können angefordert werden. Kopien früherer Schengen-Visa, Einreisestempel oder früherer Pässe können je nach der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt wird, verlangt werden. Eine für alle Auslandsvertretungen einheitliche Liste der erforderlichen Passkopien ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es sind dem Reisezweck entsprechende Belege vorzulegen. Bei Touristenanträgen können ein Reiseplan, Transportreservierungen und ein Unterkunftsnachweis; bei Geschäftsreisen ein Schreiben des einladenden Unternehmens und Dokumente über die Geschäftsbeziehung; bei Besuchsanträgen ein Einladungsschreiben und Ausweisdokumente des Einladenden; bei Studien-, Kultur-, Sport- oder Behandlungszwecken ein Annahme-, Veranstaltungs- oder Behandlungsschreiben der entsprechenden Einrichtung verlangt werden. Die örtliche konsularische Checkliste kann weitere Unterlagen vorsehen.
  • Die Unterkunft kann durch eine Hotelreservierung, ein Reisebürodokument, eine Bestätigung einer Gesundheits- oder Kureinrichtung, eine private Unterkunftszusage, ein Einladungsschreiben mit der Adresse des Einladenden und den Besuchsdaten oder eine von der Ausländerpolizei bestätigte offizielle Einladung nachgewiesen werden.
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung der Reisekosten und zur Rückkehr verfügt. Verwendet werden können ein Kontoauszug, ein Nachweis über ein mit einer Bankkarte verbundenes Konto, eine Gehaltsabrechnung, eine Arbeitsbescheinigung, ein Stipendium, ein Zuschuss, vorausbezahlte Reiseleistungen oder eine bestätigte Einladung, aus der hervorgeht, dass der Einladende die finanzielle Verantwortung übernimmt. Bei Reisen bis zu 30 Tagen wird eine finanzielle Leistungsfähigkeit von mindestens 1.565 CZK pro Tag verlangt. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und ob zusätzliche Arbeits- oder Unternehmensunterlagen erforderlich sind, hängt von der örtlichen Checkliste der Auslandsvertretung ab, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Die Reisekrankenversicherung muss im gesamten Schengen-Raum und für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Die Versicherung muss die Kosten für eine medizinische Rückführung, eine notfallmedizinische Versorgung, eine notfallmäßige Krankenhausbehandlung und im Todesfall abdecken und eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro bieten. Bei Anträgen auf ein Mehrfachvisum wird die Versicherung für die erste Reise vorgelegt, und die Verpflichtung, auch bei späteren Reisen über eine gültige Versicherung zu verfügen, wird anerkannt.
  • Das Einladungsschreiben muss den Namen des Antragstellers, das Geburtsdatum, nach Möglichkeit die Passdaten, den Besuchszweck, die Besuchsdaten, die Aufenthaltsadresse, die Kontaktdaten des Einladenden und die Angabe, wer die Kosten trägt, enthalten. Einladungen von Unternehmen müssen auf offiziellem Briefkopf erfolgen und von einer befugten Person unterschrieben sein. Eine offizielle Einladung kann von der tschechischen Ausländerpolizei bestätigt werden und kann belegen, dass der Einladende die Verpflichtung für Unterkunft, finanzielle Aufwendungen oder beides übernimmt.
  • Bei der Antragstellung werden biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild erfasst. Bereits früher für ein Schengen-Visum abgenommene Fingerabdrücke können 59 Monate lang wiederverwendet werden. Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe von Fingerabdrücken befreit. Bei Identitätszweifeln oder technischer Notwendigkeit können die Fingerabdrücke erneut abgenommen werden.
  • Die Standardgebühr für ein kurzfristiges Schengen-Visum beträgt 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren. Für Kinder unter 6 Jahren wird keine Visumgebühr erhoben. Aufgrund bilateraler Abkommen, der Antragskategorie oder der persönlichen Situation können Ermäßigungen oder Befreiungen gewährt werden. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird auch bei Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet. Die Annahme von Bargeld, Karte oder Banküberweisung variiert je nach Auslandsvertretung.
  • Die normale Bearbeitungszeit beträgt 15 Kalendertage. Im Falle einer genaueren Prüfung des Antrags oder bei Bedarf an zusätzlichen Unterlagen kann die Frist auf maximal 45 Kalendertage verlängert werden. Das Konsulat kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein Vorstellungsgespräch anfordern.
  • Für Minderjährige können eine Geburtsurkunde, Kopien der Personalausweise oder Pässe der Eltern, ein Sorgerechtsnachweis und, falls das Kind allein oder ohne einen Elternteil reist, eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung verlangt werden. Die Einzelheiten dieser Unterlagen und die Übersetzungsanforderungen variieren je nach der örtlichen Checkliste der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt wird. Es gibt keine einheitliche zentrale Liste der für alle Kurzzeitanträge erforderlichen Unterlagen für Kinder.
  • Die Erteilung eines Visums garantiert nicht automatisch das Recht auf Einreise in das Land. Bei der Grenzkontrolle können der gültige Reisepass, das Visum, ein Unterkunftsnachweis, der Nachweis der finanziellen Mittel, das Rückreise- oder Weiterreiseticket, die Versicherung und die den Reisezweck belegenden Unterlagen erneut verlangt werden.

Langfristiges nationales Visum

  • Das langfristige Visum der Kategorie D kann für Aufenthalte in Tschechien von mehr als 90 Tagen zu Zwecken wie Studium, Familie, Kultur, Sport, Gesundheit, Unternehmertum, Freiwilligentätigkeit, Praktikum, Saisonarbeit und anderen zulässigen langfristigen Zwecken ausgestellt werden. Das langfristige Visum kann maximal ein Jahr gültig sein. Der Zweck des Visums, die Gültigkeitsdauer und die erlaubte Aufenthaltsdauer werden im erteilten Visum angegeben.
  • Der Antrag ist persönlich bei der zuständigen tschechischen diplomatischen Vertretung zu stellen; eine vorherige Terminvereinbarung kann erforderlich sein. Vom Antragsteller werden ein Vorstellungsgespräch und Fingerabdrücke genommen. Bei Kindern unter 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen; sie müssen möglicherweise nicht persönlich erscheinen, es sei denn, die Vertretung hält dies für erforderlich. Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren müssen von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.
  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden; der gültige Reisepass, zwei Fotos, Nachweise über den Reisezweck, ein Unterkunftsnachweis, ein Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit und andere erforderliche Belege sind vorzulegen. Das Antragsformular und die grundlegenden Unterlagen zum Visumzweck sind im Original vorzulegen. Andere Unterlagen können im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden.
  • Der Reisepass muss in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden sein, mindestens zwei leere Seiten enthalten und nach dem Ablaufdatum des beantragten Visums noch mindestens drei Monate gültig sein. Ein beschädigter, unleserlicher oder nicht mit dem aktuellen Aussehen des Inhabers übereinstimmender Reisepass kann abgelehnt werden.
  • Bei langfristigen Anträgen sind zwei Fotos im Format 35 × 45 Millimeter vorzulegen. Die Fotos müssen das aktuelle Aussehen des Antragstellers widerspiegeln und eine eindeutige Identifizierung ermöglichen. Die Hintergrundfarbe und das zulässige Alter des Fotos in Monaten sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Je nach Reisezweck werden eine Schulaufnahmebescheinigung, ein Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbescheinigung, ein Handelsregistereintrag, eine Gewerbeerlaubnis, ein Schreiben einer Gesundheitseinrichtung, eine Bestätigung einer Kultur- oder Sporteinrichtung, ein Freiwilligen- oder Praktikumsvertrag, eine Heiratsurkunde, eine Geburtsurkunde oder Nachweise über die familiäre Bindung verlangt. Die Liste der Unterlagen variiert je nach Visumzweck, und es gibt keine einheitliche universelle Liste der für alle Langzeitanträge erforderlichen Belege.
  • Die Unterkunft kann durch einen Eigentumsnachweis, einen Miet- oder Untermietvertrag, eine unterschriebene Erklärung des Unterkunftsanbieters oder eine Unterkunftsbestätigung der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Die Form des Dokuments und die Notwendigkeit einer amtlichen Beglaubigung der Unterschrift variieren je nach Art der Unterkunft.
  • Für die finanzielle Leistungsfähigkeit bei langfristigen Aufenthalten basiert die Grundberechnung auf 46.950 CZK zuzüglich 6.260 CZK für jeden vollen Monat nach dem ersten Monat. Bei Anträgen zu unternehmerischen Zwecken ist ein finanzielles Mindestvermögen von 156.500 CZK nachzuweisen. Studierende können ein Stipendium, einen Zuschuss oder eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung über die Übernahme der Kosten vorlegen. Für Antragsteller unter 18 Jahren gelten die halben Beträge. Die genaue Berechnung erfolgt anhand des Visumzwecks und der Aufenthaltsdauer.
  • Von Antragstellern über 15 Jahren wird ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. Aus anderen Ländern, in denen der Antragsteller in den letzten drei Jahren länger als sechs Monate gewohnt hat, kann ebenfalls ein Führungszeugnis angefordert werden. Falls ein Land ein solches Dokument nicht ausstellt, kann eine eidesstattliche Erklärung akzeptiert werden.
  • Nach positiver Entscheidung über den Antrag ist der Nachweis einer langfristigen Reisekrankenversicherung vorzulegen. Die Versicherung muss die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken und neben der Notfallbehandlung auch umfassende Gesundheitsleistungen, notwendige Vorsorgeuntersuchungen sowie Schwangerschafts- und Geburtskosten umfassen. Die Mindestdeckungssumme beträgt 400.000 Euro, und die Versicherung darf keine Selbstbeteiligung des Antragstellers vorsehen. Für außerhalb Tschechiens ausgestellte Policen können eine amtliche Übersetzung der Versicherungsbedingungen ins Tschechische sowie ein Nachweis über die Zahlung der Prämie verlangt werden. Bestimmte Antragskategorien sind von der Versicherungspflicht befreit.
  • In ausländischen Staaten ausgestellte Dokumente sind in der Regel amtlich ins Tschechische zu übersetzen. Ausländische amtliche Dokumente müssen je nach anwendbarem internationalem Abkommen eine Apostille oder eine Legalisation tragen. Die Dokumente sollten in der Regel nicht älter als 180 Tage sein; für Reisepässe, Personenstandsurkunden, Diplome und aktuelle Fotos gelten Ausnahmen.
  • Bei minderjährigen Antragstellern kann eine von beiden Elternteilen oder dem gesetzlichen Vertreter unterschriebene Einverständniserklärung verlangt werden. Die Unterschriften auf der Einverständniserklärung müssen nach den zentralen Vorschriften nicht zwingend amtlich beglaubigt werden. Ausnahmen können gelten für den Elternteil, der den Antrag gemeinsam stellt, den Elternteil, bei dem das Kind in Tschechien leben wird, oder einen Elternteil, der keine Einwilligung erteilen kann.
  • Die Standardgebühr für einen langfristigen Visumantrag beträgt 2.500 CZK. Die Gebühr für ein langfristiges Visum zu unternehmerischen Zwecken beträgt 5.000 CZK. Für bestimmte Kategorien, Altersgruppen oder aufgrund internationaler Abkommen können abweichende Gebühren oder Befreiungen gelten. Die Zahlungsmethode und die verwendete Währung variieren je nach diplomatischer Vertretung.
  • Die gesetzliche Standardbearbeitungszeit beträgt 90 Tage. Bei bestimmten Anträgen zu Studienzwecken beträgt die Frist 60 Tage. Bei komplexen Anträgen oder wenn eine weitere Prüfung erforderlich ist, kann die Frist auf bis zu 120 Tage verlängert werden. Das Konsulat oder das Innenministerium kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein erneutes Vorstellungsgespräch anfordern.

Transitvisum-Voraussetzungen

  • Ein Flughafentransitvisum des Typs A wird für Reisende ausgestellt, die über den Transitbereich eines internationalen Flughafens in Tschechien zu einem Drittstaat weiterreisen, ohne in den Schengen-Raum einzureisen. Wenn der internationale Transitbereich des Flughafens verlassen, das Gepäck erneut aufgegeben oder die Schengen-Außengrenze überschritten werden muss, kann ein Kurzzeitvisum der Kategorie C erforderlich sein.
  • Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass, ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Schengen-Visumantragsformular, ein geeignetes Foto und Fingerabdrücke vorlegen. Der Reisepass muss in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden sein, nach der geplanten Reise noch mindestens drei Monate gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten. Das Foto muss 35 × 45 Millimeter groß sein. Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe von Fingerabdrücken befreit.
  • Es ist eine bestätigte Flugreservierung oder ein Flugticket vorzulegen, das die Weiterreise in einen Drittstaat belegt. Falls das endgültige Zielland ein Visum oder eine Einreisegenehmigung erfordert, ist auch dieses Dokument vorzulegen. Ein Reiseplan, aus dem hervorgeht, dass der Reisende nicht in das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten einreist und sich nur im internationalen Transitbereich des Flughafens aufhält, kann verlangt werden.
  • Ein Flughafentransitvisum kann für einen oder zwei Transitaufenthalte ausgestellt werden und eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten haben. Die Flughäfen, an denen das Visum verwendet werden kann, die Anzahl der Transits und die Gültigkeitsdaten werden auf dem Visumaufkleber angegeben.
  • Die Standardgebühr für ein Visum des Typs A beträgt 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren. Kinder unter 6 Jahren zahlen keine Gebühr. Aufgrund eines gültigen Visums, einer Aufenthaltserlaubnis, des diplomatischen Status oder einer bestimmten familiären Bindung des Reisenden kann eine Befreiung von der Transitvisumpflicht gelten. Die Gebühr und die Befreiung sind je nach Einzelfall zu prüfen.
  • Das Transitvisum des Typs A unterliegt dem Schengen-Visumprüfungsverfahren. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 15 Kalendertage, bei erforderlicher detaillierter Prüfung maximal 45 Kalendertage. Das zuständige Konsulat kann zusätzliche Unterlagen oder ein Vorstellungsgespräch anfordern.
  • Der Betrag der finanziellen Leistungsfähigkeit, wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und ob eine Reisekrankenversicherung erforderlich ist, sind auf der zentralen Dokumentenseite für das Flughafentransitvisum nicht eindeutig angegeben. Die örtliche Checkliste der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt wird, kann zusätzliche Unterlagen verlangen.
Bevölkerung
10,527,781(2026 geschätzt)
Amtssprache
Tschechisch
Regierungsform
Parlamentarische Republik
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Prag
Währung
Tschechische Kronen
Fläche
78.871 km²
Telefonvorwahl
+420

Tschechien: Wichtige Reiseziele

Prag ist das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum Tschechiens und der wichtigste Ankunftsort für internationale Besucher. Die Hauptstadt bietet zahlreiche Sehenswürdigkeiten und dient als Ausgangspunkt für Reisen ins Land. Weitere bedeutende Städte sind Brünn und Ostrava.

Das Land ist bekannt für seine gut erhaltenen Burgen und Schlösser sowie für UNESCO-Welterbestätten wie die Altstadt von Prag und Český Krumlov. Die böhmischen Kurorte wie Karlsbad und Marienbad ziehen Besucher an.

Besucher reisen häufig mit dem Zug zwischen den wichtigsten Städten, da das Schienennetz gut ausgebaut ist. Von Prag aus sind Tagesausflüge zu Sehenswürdigkeiten wie der Burg Karlštejn oder der Stadt Kutná Hora einfach zu organisieren.