Tonga:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 129. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 32. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 37.

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Tonga: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Tonga:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Tonga: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumbestimmungen bei der Ankunft

  • Der Reisende muss einen bei der Einreise nach Tonga mindestens sechs Monate gültigen Original-Reisepass mitführen.
  • Anstelle eines Reisepasses können bestimmte offizielle Reisedokumente akzeptiert werden. Dazu gehören ein Identitätsdokument, das das Recht des Inhabers auf Wiederaufnahme durch den ausstellenden Staat nachweist, bei Einreise auf dem Seeweg ein Seemannsausweis, ein Laissez-Passer der Vereinten Nationen, für diensttuende Soldaten ein Militärausweis oder Marschbefehl sowie von den tongaischen Behörden ausgestellte offizielle Ermächtigungsschreiben. Flugbesatzungsmitglieder können von der Reisepasspflicht befreit werden, wenn sie sich nicht länger als 24 Stunden in Tonga aufhalten und ihr Name in der Besatzungsmanifeste aufgeführt ist.
  • Um bei der Ankunft eine Besuchererlaubnis zu erhalten, muss ein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket vorliegen, das die Ausreise aus Tonga ermöglicht. Das Ticket muss für ein Land bestimmt sein, in das der Reisende einreiserechtigt ist. Der Reisende muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für sich und seine begleitenden Familienmitglieder während des Aufenthalts zu decken.
  • Der Reisezweck, die geplanten Ein- und Ausreisedaten, die Aufenthaltsadresse in Tonga und die Kontaktdaten können dem Grenz- oder Einwanderungsbeamten mitgeteilt werden. Im Besuchererlaubnisformular werden außerdem Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Familienstand, Passnummer und -gültigkeit, Staatsangehörigkeit, Land des ständigen Wohnsitzes und Reisezweck verlangt. Die gemachten Angaben müssen korrekt und vollständig sein.
  • Die erste Besuchererlaubnis wird in offiziellen Quellen unterschiedlich mit 30 Tagen, 31 Tagen oder einem Monat angegeben. Maßgeblich ist die bei der Einreise im Reisepass oder auf der Erlaubnisurkunde vermerkte Dauer. In einigen auf Abkommen beruhenden Fällen kann eine andere erste Aufenthaltsdauer gelten. Die Besuchererlaubnis kann mit Zustimmung der Einwanderungsbehörde bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von maximal sechs Monaten verlängert werden. Der Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der bestehenden Erlaubnis gestellt werden.
  • Die bei der Ankunft ausgestellte kurzfristige Besuchererlaubnis ist für berechtigte Reisende kostenlos.
  • Die Besuchererlaubnis berechtigt nicht zur Arbeit, zur Gründung eines Unternehmens, zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit oder zum Studium. Für diese Tätigkeiten muss vorab eine entsprechende Arbeits-, Handels- oder Studentenerlaubnis eingeholt werden. Ohne schriftliche Genehmigung der Einwanderungsbehörde darf keine Arbeit ausgeübt werden.
  • Für alle Antragsteller wurden keine Hotelbuchung, Reisekrankenversicherung, bestimmte Versicherungsdeckung, Arbeitsbescheinigung, Gehaltsabrechnung oder Studentenbescheinigung als universelle Visumsvoraussetzung bei der Ankunft veröffentlicht.
  • Der Reisende darf nicht in eine der Kategorien von Ausländern fallen, die nicht ins Land eingelassen werden. Die Angabe falscher oder irreführender Informationen, die Verschweigung einer wesentlichen Tatsache oder die Verletzung der öffentlichen Ordnung und der Einwanderungsbestimmungen können zur Ablehnung oder Annullierung der Besuchererlaubnis führen. Die Einwanderungsbehörde kann die von ihr als erforderlich erachtete Sicherheit in Form von Bargeld oder einer Sicherheitsurkunde verlangen.
  • Die Verpflichtung ausländischer Reisender zur Vorlage eines COVID-19-Impfzertifikats wurde aufgehoben.

Voraussetzungen für das Konsulatsvisum

  • Der Reisende, der vor der Reise ein Visum einholen muss, hat das ausgefüllte Visum- oder Einreiseerlaubnisantragsformular bei der tongaischen Einwanderungsbehörde oder einer zuständigen tongaischen diplomatischen Vertretung einzureichen. Die aktuelle Regierungsseite nennt als grundlegende Dokumente: ausgefülltes Formular, Reisepass, aktuelles Passfoto, Nachweis der Unterkunft in Tonga, ausreichende finanzielle Mittel und Rück- oder Weiterreiseticket. Der Reisepass muss nach dem geplanten Aufenthalt noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Das Besuchervisumsformular ist mit persönlichen Daten, Passdaten, dem Land des ständigen Wohnsitzes, dem Reisezweck, den Ein- und Ausreisedaten, der geplanten Aufenthaltsdauer, der Adresse in Tonga und Kontaktdaten auszufüllen. Der Antragsteller muss das Formular unter Angabe, dass die darin enthaltenen Informationen richtig und vollständig sind, unterschreiben und datieren.
  • Für ein Besuchervisum werden ein aktuelles Passfoto, ein im Original und mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, ein Rückreise-Reiseplan, ausreichende finanzielle Mittel und konkrete Informationen zum Reisezweck verlangt. Werden die Kosten von einem Sponsor getragen, muss im Sponsorship-Schreiben erläutert werden, wer für das Rückreiseticket, die Unterkunft, die Verpflegung und andere persönliche Ausgaben verantwortlich ist.
  • Die tongaische Botschaft in Peking hat für ein Besuchervisum eine Bearbeitungszeit von fünf Werktagen und eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr von 69 US-Dollar veröffentlicht. Der Antrag kann persönlich oder per Post eingereicht werden.
  • Für Arbeitserlaubnisanträge werden ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular, zwei aktuelle Passfotos, ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, ein in den letzten sechs Monaten von einem lizenzierten Arzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis, ein in den letzten drei Monaten aus dem Wohnsitzland oder -staat ausgestelltes polizeiliches Führungszeugnis, zwei Referenzen mit Kontaktdaten und ein Unterstützungsschreiben der zuständigen Arbeits- oder Handelsbehörde verlangt.
  • Im Arbeitsantrag müssen ein Stellenangebot und ein Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber in Tonga vorgelegt werden. Der Vertrag muss eine Stellenbeschreibung sowie eine Bestimmung enthalten, dass der Arbeitgeber im Falle der Vertragsbeendigung für die Rückführungskosten verantwortlich ist. Fehlt eine solche Bestimmung, kann eine Sicherheitsleistung von bis zu 1.000 Tonga-Paʻanga pro Person verlangt werden. Berufliche Qualifikationen, Diplome oder Referenzschreiben früherer Arbeitgeber auf Briefkopf, Berufsgenehmigungen sowie gegebenenfalls die Firmenregistrierung und die Gewerbelizenz des Arbeitgebers sind vorzulegen.
  • Fremdsprachige Dokumente in Arbeits- und Handelsanträgen sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Nicht in englischer Sprache verfasste Dokumente müssen mit einer englischen Übersetzung versehen sein; das Dokument und die Übersetzung sind von der Außenministeriumsbehörde oder der diplomatischen Vertretung des Ausstellungslandes zu beglaubigen. Der Antragsteller muss die Originale und Kopien zur Prüfung durch die Einwanderungsbehörde bereithalten.
  • Die von der Vertretung in Peking veröffentlichte Gebühr für ein Arbeitsvisum beträgt 230 US-Dollar und kann in bar oder per auf die Botschaft ausgestellter Überweisung bezahlt werden. Die normale Bearbeitungszeit beträgt etwa einen Monat.
  • Für einen Handelsvisumantrag werden zwei Fotos, ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, ein in den letzten sechs Monaten ausgestelltes Gesundheitszeugnis, ein in den letzten drei Monaten ausgestelltes polizeiliches Führungszeugnis, zwei Referenzen, ein Unterstützungsschreiben des zuständigen Ministeriums und ein vollständig ausgefülltes Formular verlangt. Ein Geschäftsplan, finanzielle Nachweise der Investition, Kontoauszüge oder Bank- und Kreditgeberreferenzen sowie die für die Tätigkeit erforderlichen Firmenregistrierungen und Lizenzen sind ebenfalls vorzulegen.
  • Die Gebühr der Vertretung in Peking für ein Handelsvisum beträgt 345 US-Dollar und kann in bar oder per auf die Botschaft ausgestellter Überweisung bezahlt werden. Die normale Bearbeitungszeit beträgt etwa einen Monat. Die Einwanderungs- und Handelsbehörden können die tatsächlichen Geschäftstätigkeiten des Unternehmens überprüfen und zusätzliche Unternehmensdokumente anfordern. Diese Gebühr und Bearbeitungszeit gelten nicht universell für andere Vertretungen.
  • Für einen Studentenvisumantrag sind ein Zulassungsschreiben der Bildungseinrichtung, ein Nachweis der Zahlung der Studiengebühren für den betreffenden Studienzeitraum, gegebenenfalls Stipendien- oder Bildungsbeihilfedokumente sowie ein Sponsorenschreiben oder ein Nachweis persönlicher finanzieller Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts, der Gesundheits- und Unterbringungskosten des Studenten vorzulegen. Eine unterzeichnete Erklärung des früheren Schulleiters über Noten, Anwesenheit und Verhalten kann ebenfalls verlangt werden.
  • Die Vertretung in Peking hat eine Gebühr von 57,50 US-Dollar und eine Bearbeitungszeit von etwa einem Monat für ein Studentenvisum veröffentlicht. Die Erlaubnis kann für bis zu einem Jahr ausgestellt und verlängert werden.
  • Für einen Aufenthaltsvisumantrag können zwei aktuelle Fotos, eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde oder der tongaische Pass des Ehepartners zum Nachweis der tongaischen Abstammung, der früheren tongaischen Staatsbürgerschaft oder der Ehe mit einem tongaischen Staatsbürger vorgelegt werden. Für Antragsteller unter 18 Jahren ist eine beglaubigte Geburtsurkunde und ein Dokument, das die tongaische Abstammung des Elternteils belegt, erforderlich. Ein Nachweis, dass der Sponsor die Unterstützung des Lebensunterhalts, der Gesundheit und der Unterkunft übernimmt, wird ebenfalls verlangt.
  • Die Gebühr der Vertretung in Peking für ein Aufenthaltsvisum beträgt 115 US-Dollar für Antragsteller ab 18 Jahren und 54,50 US-Dollar für Antragsteller unter 18 Jahren. Die Zahlung kann in bar oder per auf die Botschaft ausgestellter Überweisung erfolgen. Diese Beträge sind ausschließlich der von der betreffenden Vertretung veröffentlichte Tarif.
  • Für einen Antrag auf ein Garantiertes-Einkommensvisum sind zwei Fotos, ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, ein in den letzten sechs Monaten ausgestelltes Gesundheitszeugnis, ein in den letzten drei Monaten ausgestelltes polizeiliches Führungszeugnis, zwei Referenzen und Dokumente, die ein regelmäßiges Einkommen aus externen Quellen in Höhe von mindestens 10.000 Tonga-Paʻanga pro Jahr belegen, vorzulegen. Die Einwanderungsbehörde kann zusätzliche polizeiliche Führungszeugnisse aus den Wohnsitzländern der letzten fünf Jahre anfordern.
  • Das Visum für garantiertes Einkommen ist mindestens zwei Jahre gültig und verlängerbar. Diese Erlaubnis berechtigt nicht zur Arbeit, zum Studium oder zur Gründung eines Unternehmens. Die von der Vertretung in Peking veröffentlichte Antragsgebühr beträgt 345 US-Dollar.
  • Für Einreise- und Aufenthaltserlaubnisanträge werden in der Regel zwei aktuelle Fotos des Antragstellers verlangt. Wird die Aufnahme des Ehegatten und der mitreisenden Kinder in dieselbe Erlaubnis beantragt, sind für jede Person zwei aktuelle Fotos vorzulegen. Das Antragsformular ist in der vom Leiter der Einwanderungsbehörde akzeptierten Form auszufüllen.
  • Ein Antragsteller, der in eigenem Namen Handel betreiben will, hat die Namen und Adressen von zwei Referenzpersonen, die sein Berufs- und Sozialleben der letzten fünf Jahre kennen, sowie eine Bankreferenz oder einen anderen Nachweis seiner finanziellen Vergangenheit vorzulegen. Wenn eine Partnerschaft mit einer in Tonga ansässigen Person gegründet wird, ist eine beglaubigte Kopie des Partnerschaftsvertrags erforderlich. Eine Person, die zu Studienzwecken beantragt, muss die Einzelheiten des Bildungsprogramms, etwaige Stipendien und ihre persönliche finanzielle Situation angeben.
  • Antragsgebühren sind vor der Antragstellung zu entrichten und werden auch bei Ablehnung des Antrags nicht erstattet. Für jede in einen Antrag einbezogene Person kann eine Gebühr erhoben werden. Da es keinen gemeinsamen und einzigen Online-Tarif für die aktuellen zentralen Gebühren für alle diplomatischen Vertretungen gibt, ist die Zahlungsanweisung der konsultierten Vertretung zu bestätigen.
  • Eine Reisekrankenversicherung und eine Mindestversicherungsdeckung sind nicht als gemeinsame Voraussetzung für alle Konsulatsvisumarten veröffentlicht.
  • Für alle Visumanträge wurde keine gemeinsame Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken, zur biometrischen Erfassung oder zu einem Interview veröffentlicht. Die Einwanderungsbehörde kann zur Prüfung des Antrags zusätzliche Dokumente, Referenzen, finanzielle Sicherheiten, eine Unternehmensprüfung oder weitere Erläuterungen anfordern. Unvollständige Anträge können sich verzögern oder abgelehnt werden.