Kroatien:Visabestimmungen

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Kroatien Karte der Visabestimmungen

Kroatien: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Drittstaatsangehörige, die visumfrei kurzzeitig einreisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen, das von Kroatien beim Grenzübertritt anerkannt wird. Das Reisedokument muss nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahme von der zusätzlichen Drei-Monats-Gültigkeitsvoraussetzung gewährt werden. Personen, die das unionsrechtliche Recht auf Freizügigkeit genießen, können mit einem gültigen Reisedokument oder einem gültigen nationalen Personalausweis reisen.
  • Der Gesamtaufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum darf 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. Vorherige Schengen-Aufenthalte werden in diese Berechnung einbezogen.
  • Bei der Grenzkontrolle müssen der Reisezweck, die geplanten Aufenthaltsbedingungen, die Unterkunft und die Möglichkeit der Rückkehr oder der Weiterreise in ein anderes Land nachgewiesen werden können. Der Reisende muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Aufenthaltsdauer sowie die Rück- oder Transitreise zu bestreiten.
  • Der allgemeine finanzielle Mittel-Nachweis beträgt 70 Euro pro Tag des geplanten Aufenthalts. Bei Vorlage einer beglaubigten Garantieerklärung, einer bezahlten Pauschalreise oder eines ähnlichen Dokuments beträgt der Tagesbetrag 30 Euro. Liegt eine beglaubigte Garantieerklärung vor, aus der hervorgeht, dass der Garant in Kroatien alle Kosten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Ausreise vollständig übernimmt, wird kein zusätzlicher Nachweis persönlicher finanzieller Mittel verlangt.
  • Der Reisende darf nicht zum Zweck der Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem ausgeschrieben sein und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen darstellen.
  • Bei Drittstaatsangehörigen mit Kurzaufenthalt, die unter das Einreise-/Ausreisesystem fallen, können bei der ersten Außengrenzüberschreitung die Reisedokumentdaten, das Gesichtsbild und die vier Fingerabdrücke der rechten Hand erfasst werden. Bei Kindern unter zwölf Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen; das Gesichtsbild wird unabhängig vom Alter erfasst. Für Personen mit Aufenthaltstitel, langfristigem Visum oder einem anderen vom System ausgenommenen Dokument gelten Ausnahmen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsularvisums — Kurzaufenthalts-Schengen-Visum C

  • Der Antrag ist bei der zuständigen kroatischen Botschaft, dem Konsulat oder dem offiziell ermächtigten VFS Global Antragszentrum zu stellen, wenn das Hauptreiseziel Kroatien ist. Der Antrag ist grundsätzlich bei der für das Land, in dem der Antragsteller seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat, zuständigen Vertretung einzureichen. In Ländern ohne kroatische Vertretung oder Antragszentrum kann der Antrag bei der nächstgelegenen zuständigen kroatischen Vertretung gestellt werden.
  • Der Antrag ist persönlich zu stellen. Anträge von Minderjährigen und geschäftsunfähigen Personen werden von ihren gesetzlichen Vertretern eingereicht. Das Formular ist in lateinischen Buchstaben und Großbuchstaben auszufüllen und vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben. Das Formular kann handschriftlich oder online ausgefüllt werden. Ein online ausgefülltes Formular muss ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den anderen Unterlagen physisch eingereicht werden.
  • Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für das Visum enthalten. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und nach dem geplanten letzten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein. Bei der Antragstellung ist das Original des Reisepasses vorzulegen.
  • Es ist ein aktuelles, den ICAO-Standards entsprechendes Lichtbild einzureichen. Die genauen Maße des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum sowie die Eigenschaften der gedruckten oder digitalen Datei sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die Fotoanweisungen der jeweiligen Vertretung oder des Antragszentrums, bei dem der Antrag gestellt wird, sind gesondert zu überprüfen.
  • Bei der Antragstellung werden Fingerabdrücke abgenommen. Einige Antragstellergruppen sind von der Fingerabdruckpflicht befreit. Die zuständige Behörde kann bei Bedarf zusätzliche Unterlagen anfordern oder den Antragsteller zu einem Vorstellungsgespräch laden.
  • Die Reisekrankenversicherung muss Kosten für medizinische Notfallhilfe, Krankenhausaufenthalt und Rückführung aus gesundheitlichen Gründen oder im Todesfall abdecken. Die Versicherung muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein und die gesamte geplante Aufenthaltsdauer abdecken. Die Mindestdeckungssumme beträgt 30.000 Euro. Bei einem Visum für ein- oder zweimalige Einreise muss der gesamte Reisezeitraum versichert sein; bei einem Visum für mehrfache Einreise muss mindestens der erste geplante Reisezeitraum versichert sein.
  • Es sind Unterlagen vorzulegen, die den Reisezweck, die Aufenthaltsumstände, die Transportmittel, ausreichende finanzielle Mittel, die Rückkehrabsicht des Antragstellers in sein Heimatland oder die Möglichkeit der Zulassung zu einem Folgestaat belegen. Je nach Wohnsitzland, Reisezweck und Antragsort können Flugbuchung, Unterkunftsnachweis, Kontoauszüge, Arbeits- oder Studentenbescheinigungen, Firmenunterlagen, Reiseplan und Nachweise familiärer Bindungen verlangt werden.
  • Die vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen richtet sich nach der für das Antragsland veröffentlichten harmonisierten Checkliste und den Anweisungen der jeweiligen Vertretung. Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und der erforderliche feste Mindestsaldo auf dem Bankkonto sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht universell festgelegt. Auch die Übersetzung, Beglaubigung, Apostille oder Legalisation der Unterlagen kann je nach Antragsland und Ausstellungsort des Dokuments variieren.
  • Bei Privatbesuchen wird eine von einer natürlichen Person in Kroatien ausgefüllte Garantieerklärung verlangt. Der Garant muss in Kroatien über Einkommen oder finanzielle Mittel verfügen. Der Garantieerklärung sind eine Gehalts- oder Rentenbescheinigung der letzten drei Monate oder ein Nachweis über ausreichende Bankguthaben beizufügen. Die Unterschrift des Garanten ist notariell oder durch eine anerkannte zuständige Stelle zu beglaubigen. Das Original der Garantieerklärung verbleibt bei der Vertretung; dem Antragsteller wird eine Kopie ausgehändigt, die er bei der Grenzkontrolle vorzeigen kann.
  • Bei Geschäftsbesuchen ist eine von einer juristischen Person in Kroatien ausgestellte Garantieerklärung zusammen mit einem Dokument, das die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder dessen Nichtbestehen in einem Liquidationsverfahren belegt, vorzulegen. Die Erklärung ist von der zur Vertretung des Unternehmens befugten Person zu unterzeichnen.
  • Der Antrag ist frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise und grundsätzlich spätestens 15 Kalendertage vor der Reise zu stellen. Besatzungsmitglieder von Schiffen können den Antrag frühestens neun Monate vorher stellen.
  • Die grundlegende Antragsgebühr für das Flughafentransitvisum A und das Kurzaufenthaltsvisum C beträgt 90 Euro. Kinder unter zwölf Jahren und andere Antragsteller, die unter eine offizielle Befreiung fallen, sind von der Visumgebühr befreit. Bei Anträgen über VFS Global wird zusätzlich eine Servicegebühr erhoben. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt und variieren je nach Antragsort.
  • Über Anträge wird grundsätzlich innerhalb von 15 Kalendertagen entschieden. Bei eingehender Prüfung oder Anforderung zusätzlicher Unterlagen kann die Frist auf bis zu 45 Tage verlängert werden.
  • Das Visum C kann für eine, zwei oder mehrfache Einreisen ausgestellt werden. Der insgesamt zulässige Aufenthalt darf 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. Die genauen Gültigkeitsdaten des Visums, die Anzahl der zulässigen Tage und die Anzahl der Einreisen sind auf dem Visumetikett angegeben. Das Visum kann für Tourismus, Geschäftsreisen, Privatbesuche, Transit und andere zugelassene kurzfristige Zwecke ausgestellt werden; es gewährt allein kein Recht auf Erwerbstätigkeit.
  • Die Ausstellung eines Visums garantiert nicht automatisch das Recht auf Einreise in das Land. An der Grenze können der Reisezweck, die Einladung oder Garantieerklärung, Transport- und Unterkunftsunterlagen, ausreichende finanzielle Mittel und der Rückkehrplan erneut erfragt werden. Kopien der bei der Antragstellung eingereichten wichtigen Dokumente müssen während der Reise mitgeführt werden.

Nationales Langzeitvisum D

  • Das Visum D wird für Personen ausgestellt, deren vorläufiger Aufenthalt oder deren vorläufiger Aufenthalt und Arbeitserlaubnis in Kroatien vorab genehmigt wurde und die zur Einreise in das Land ein Visum benötigen. Der Antrag ist vor der Einreise persönlich bei der zuständigen kroatischen Vertretung oder dem VFS Global Zentrum zu stellen. Anträge von Minderjährigen oder geschäftsunfähigen Personen werden von ihren gesetzlichen Vertretern eingereicht.
  • Der Antrag ist frühestens drei Monate vor und spätestens drei Monate nach dem Beginn der Gültigkeit der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis oder der vorläufigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu stellen.
  • Das Antragsformular ist in lateinischen Buchstaben und Großbuchstaben auszufüllen und vom Antragsteller zu unterschreiben. Ein online ausgefülltes Formular ist auszudrucken, zu unterschreiben und bei der physischen Antragstellung einzureichen.
  • Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten enthalten, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und mindestens drei Monate über die Gültigkeitsdauer der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis hinaus gültig sein.
  • Es ist ein aktuelles, den ICAO-Standards entsprechendes Lichtbild einzureichen. Die genauen Maße des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und die technischen Eigenschaften sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Bei der Antragstellung werden Fingerabdrücke abgenommen; bei Personen, die unter eine offizielle Ausnahmeregelung fallen, kann auf die Abnahme von Fingerabdrücken verzichtet werden. Es sind die Entscheidung über die genehmigte vorläufige Aufenthaltserlaubnis oder die vorläufige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie ein Dokument, das das Transportmittel angibt, vorzulegen.
  • Für die ersten 30 Tage des Aufenthalts ist eine im gesamten Schengen-Raum gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro vorzulegen. Die Versicherung muss Kosten für medizinische Notfallhilfe, Krankenhausaufenthalt und Rückführung abdecken.
  • Die Gebühr für das Visum D beträgt 93 Euro. Bei Anträgen über VFS Global wird zusätzlich eine Servicegebühr erhoben. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die zentrale amtliche Bearbeitungszeit für das Visum D ist nicht eindeutig festgelegt.
  • Das Visum D kann für eine oder mehrfache Einreisen mit einer Gültigkeit von höchstens sechs Monaten und einer zulässigen Aufenthaltsdauer von höchstens 30 Tagen ausgestellt werden. Der Visuminhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Beginn der Gültigkeit des Visums bei der zuständigen Polizeibehörde seinen Wohnsitz anmelden und die Ausstellung einer biometrischen Aufenthaltskarte einleiten.

Transitvisum-Voraussetzungen

  • Das Flughafentransitvisum A berechtigt ausschließlich zur Durchreise durch den internationalen Transitbereich eines Flughafens in einem Schengen-Staat zur Weiterreise in ein Nicht-Schengen-Land. Dieses Visum berechtigt weder zur Einreise in das Hoheitsgebiet des Schengen-Raums, zur Unterbringung in einem Hotel noch zu einem Flug in einen anderen Schengen-Staat. Ist das Verlassen des Transitbereichs, ein Flughafenwechsel oder die Nutzung eines inner-Schengen-Anschlussflugs erforderlich, kann ein Kurzaufenthaltsvisum C erforderlich sein.
  • Der Antrag ist persönlich zu stellen; es ist ein in lateinischen Buchstaben und Großbuchstaben ausgefülltes, vom Antragsteller unterschriebenes Schengen-Visumantragsformular einzureichen. Ein online ausgefülltes Formular ist auszudrucken und bei der physischen Antragstellung abzugeben. Bei minderjährigen Antragstellern wird das Formular von einem gesetzlichen Vertreter eingereicht und unterschrieben.
  • Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten enthalten, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und nach Abschluss der geplanten Transitreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
  • Es ist ein aktuelles, den ICAO-Standards entsprechendes Lichtbild einzureichen. Die genauen Maße des Fotos und andere technische Eigenschaften sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Bei der Antragstellung werden Fingerabdrücke abgenommen; für Antragsteller, die unter eine offizielle Ausnahmeregelung fallen, kann eine Ausnahme gelten. Es sind die Buchung des Weiterflugs oder einer anderen Transportmöglichkeit, ein Visum oder ein gleichwertiges Dokument, das zur Einreise in das endgültige Bestimmungsland berechtigt, ausreichende finanzielle Mittel und eine erforderliche Reisekrankenversicherung vorzulegen. Je nach Antragsland können ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts und zusätzliche unterstützende Unterlagen verlangt werden.
  • Der Antrag ist frühestens sechs Monate vor und grundsätzlich spätestens 15 Kalendertage vor der Transitreise zu stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 15 Kalendertage; bei eingehender Prüfung oder Anforderung zusätzlicher Unterlagen kann sie auf bis zu 45 Tage verlängert werden.
  • Die Gebühr für das Flughafentransitvisum A beträgt 90 Euro. Kinder unter zwölf Jahren und andere Personen unter offizieller Befreiung zahlen keine Gebühr. Wird ein Antragszentrum genutzt, wird zusätzlich eine Servicegebühr erhoben. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Bevölkerung
3,822,345(2026 geschätzt)
Amtssprache
Kroatisch; regionale Amtssprachen: Minderheitensprachen, wo sie gesetzlich eingeführt wurden
Regierungsform
Parlamentarische Republik
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Zagreb
Währung
Euro
Fläche
56.594 km²
Telefonvorwahl
+385

Kroatien: Wichtige Reiseziele

Die kroatische Hauptstadt Zagreb ist das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum des Landes und ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Viele Reisende beginnen ihre Reise in Zagreb, bevor sie die Küste erkunden.

Die Adriaküste besticht durch historische Städte wie Dubrovnik und Split sowie malerische Inseln wie Hvar und Korcula. Die Region Dalmatien lockt mit antiken Stätten und atemberaubenden Stränden.

Reisende planen häufig Rundreisen, die Zagreb, die Plitvicer Seen, die Küste und die Inseln kombinieren. Fährverbindungen und Autobahnen erleichtern die Fortbewegung zwischen den Regionen.