Griechenland:Visabestimmungen
GriechenlandInformieren Sie sich über die Visabestimmungen für dieses Land. Letzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
Griechenland Karte der Visabestimmungen
Griechenland: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Der visumbefreit reisende Passagier muss einen von den griechischen Behörden anerkannten, gültigen und auf seinen Namen ausgestellten Reisepass oder Reiseausweis mitführen. Reisende, die das Recht auf Freizügigkeit genießen, können bei Reisen von bis zu drei Monaten einen gültigen Reisepass oder einen nationalen Personalausweis verwenden.
- Die insgesamt zulässige Aufenthaltsdauer bei visumfreien Kurzzeitaufenthalten beträgt höchstens 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Die Befreiung kann nicht für Erwerbstätigkeit, Langzeitstudium, Niederlassung oder einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen genutzt werden.
- Die Grenzbehörden können zur Überprüfung des Reisezwecks und der geplanten Aufenthaltsbedingungen eine Rück- oder Weiterreisebuchung, einen Nachweis der Unterkunft, Angaben zur Einladung und den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel verlangen. Die Visumbefreiung begründet kein absolutes Recht auf Einreise in das Land.
- Für visumbefreite Reisende außerhalb des Freizügigkeitsregimes sind die genaue Mindestrestgültigkeitsdauer des Reisepasses und die Anzahl der freien Seiten in der ausgewählten zentralen amtlichen Quelle nicht ausdrücklich angegeben. Die für das Reisedokument geltenden Sonderregeln sind bei der zuständigen griechischen Auslandsvertretung zu erfragen.
- Bei Kurzzeitreisenden aus Drittstaaten, die unter das Einreise-/Ausreisesystem fallen, können die biografischen Daten, Gesichtsbilder und Fingerabdrücke beim Grenzübertritt erfasst werden. Die erstmalige Erfassung kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Dieser Vorgang ist kein elektronisches Reisegenehmigungs- oder Visumantragsverfahren.
Konsularische Visumantragsvoraussetzungen — Kurzzeitiges Schengen-C-Visum
- Der Antrag ist bei der zuständigen griechischen diplomatischen Vertretung, dem Konsulat oder der offiziellen Visumantragsstelle im Aufenthaltsland zu stellen, sofern Griechenland das Hauptreiseziel ist. Vom Antragsteller kann eine Aufenthaltserlaubnis oder ein ähnliches Dokument verlangt werden, das seinen rechtmäßigen Aufenthalt im Land, in dem der Antrag gestellt wird, nachweist.
- Das Schengen-Visumantragsformular ist vollständig und korrekt auszufüllen und vom Antragsteller zu unterschreiben. Bei minderjährigen Antragstellern wird das Formular von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund unterschrieben. Jeder Reisende muss einen eigenen Antrag einreichen, auch wenn er im selben Reisepass eingetragen ist.
- Der Reisepass oder Reiseausweis muss in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein, mindestens zwei freie Visaseiten enthalten und mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein. Sind mehrere Reisen geplant, wird der Zeitraum ab dem letzten geplanten Ausreisedatum berechnet.
- Es ist ein aktuelles, farbiges und den ICAO-Standards entsprechendes Lichtbild vorzulegen. Die genauen Maße, die Hintergrundfarbe, die Höchstgrenze für das Aufnahmedatum, das Dateiformat und die Anzahl der für alle Anträge gültigen Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht ausdrücklich angegeben. Es gilt die aktuelle Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
- Die Fingerabdrücke des Antragstellers werden erneut abgenommen, wenn sie nicht innerhalb der letzten 59 Monate bei einem früheren Schengen-Visumantrag im Visa Information System erfasst wurden. Bestimmte Alters- und Statusgruppen können von der Abgabe biometrischer Daten befreit sein. Das Konsulat kann den Antragsteller bei Bedarf zu einem persönlichen Gespräch vorladen.
- Es sind Belege vorzulegen, die den Reisezweck und die Reiseumstände nachweisen. Diese können je nach Reisezweck Hin- und Rückflug oder Buchungen für die Weiterreise, Unterkunftsnachweise, Hotelreservierungen, Einladungsschreiben, Reisepläne, Einladungen zu Geschäfts- oder Meetingzwecken und Veranstaltungsanmeldungen umfassen.
- Bei Reisen auf Einladung müssen der Name, die Adresse, die Kontaktdaten der einladenden Person, der Zweck und die Daten des Besuchs angegeben werden. Es können eine Kopie des Ausweises, Reisepasses oder der Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person sowie Nachweise über die Übernahme von Unterkunft oder Kosten verlangt werden. Die Beglaubigung der Einladung durch einen Notar, die Polizei, ein Bürgerdienstzentrum oder eine andere zuständige Behörde kann je nach Konsulat variieren.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Reisekosten verfügt, z. B. durch Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, Kreditkartenabrechnungen oder andere Nachweise über regelmäßige Einkünfte. Bei Arbeitnehmern können eine Arbeitgeberbescheinigung mit Angaben zu Position und Gehalt sowie eine Urlaubsgenehmigung, bei Studenten eine aktuelle Studienbescheinigung und bei Selbstständigen oder Firmeninhabern die Gesellschaftsregisterdokumente verlangt werden.
- Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht ausdrücklich angegeben. In den offiziellen lokalen Checklisten werden unterschiedliche Zeiträume von drei oder sechs Monaten verwendet. Ein einheitlicher und universeller Mindestbetrag, der auf dem Bankkonto vorhanden sein muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle ebenfalls nicht ausdrücklich angegeben.
- Es ist eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro vorzulegen. Die Versicherung muss die Kosten für medizinische Notfallversorgung, Krankenhausaufenthalt und Rückführung aus medizinischen Gründen einschließlich Todesfall abdecken. Die Police muss im gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.
- Bei minderjährigen Antragstellern können eine Geburtsurkunde, Kopien der Ausweise oder Reisepässe der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds sowie eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern verlangt werden, wenn das Kind allein oder mit nur einem Elternteil reist. In Fällen von Sorgerecht, Tod oder Alleinerziehung können entsprechende amtliche Nachweise erforderlich sein.
- Die Anforderungen an Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen, Apostillen oder Legalisationen variieren je nach Land, in dem der Antrag gestellt wird, der ausstellenden Behörde des Dokuments und dem Reisezweck. Der Antragsteller sollte nur die aktuelle Dokumentencheckliste verwenden, die für seinen Konsularbezirk veröffentlicht wurde.
- Die Standardgebühr für Schengen-Visa der Typen A und C beträgt 90 Euro. Je nach Alter, Familienverhältnis, internationalen Abkommen oder Antragskategorie kann eine Ermäßigung oder Befreiung gewährt werden. Der Gegenwert in lokaler Währung, die Zahlung in bar oder mit Karte sowie die Gebühr des externen Dienstleisters variieren je nach Antragszentrum.
- Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise gestellt werden. In der Regel muss der Antrag mindestens 15 Tage vor der Reise eingereicht werden. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 15 Kalendertage; in Einzelfällen, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, kann sie auf bis zu 45 Kalendertage verlängert werden.
- Ein Kurzzeitvisum wird für einen Aufenthalt von insgesamt höchstens 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen ausgestellt. Die Gültigkeit für einmalige oder mehrfache Einreisen, die Gültigkeitsdaten und die Anzahl der zulässigen Tage sind auf dem Visumetikett angegeben. Das Visum muss für den bei der Antragstellung angegebenen Zweck verwendet werden, wie z. B. Tourismus, Besuch von Familie oder Freunden, Geschäftsreise, kurzfristige Studien, kulturelle Veranstaltungen, medizinische Behandlung oder Transit.
- Die Erteilung eines Visums stellt keine Garantie für die Einreise in das Land dar. Der Reisende muss an der Grenze seinen gültigen Reisepass, sein Visum und die Belege vorlegen können, die den Reisezweck, die Unterkunft, die finanziellen Mittel und die Rückkehrabsicht bestätigen. Das Konsulat oder die Grenzbehörde können zusätzliche Dokumente und Erläuterungen verlangen.
Langfristiges nationales D-Visum
- Der Antrag auf ein nationales D-Visum ist bei der griechischen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat zu stellen, das für den Ort des rechtmäßigen Aufenthalts des Antragstellers zuständig ist. Der Antragsteller muss in der Regel persönlich erscheinen, an einem Gespräch teilnehmen und allgemeine sowie auf den gewählten Aufenthaltszweck spezifische Unterlagen vorlegen. Bei einigen Visumkategorien ist die Annahme der Unterlagen über einen offiziell beauftragten externen Dienstleister möglich.
- Das Antragsformular für ein nationales Visum ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Das Formular enthält Angaben zur Person, zum Familienstand, zu den Reisedokumenten, zur Wohnadresse, zum Beruf, zum Reisezweck, zum geplanten Einreisedatum, zur Adresse in Griechenland, zur einladenden Person, zum Arbeitgeber, zum Unternehmen oder zur Bildungseinrichtung. Bei Minderjährigen sind die Angaben und die Unterschrift des Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds erforderlich.
- Dem Antragsformular ist ein aktuelles, farbiges und den ICAO-Standards entsprechendes Lichtbild beizufügen. Die genauen Maße, die Hintergrundfarbe und die technischen Dateieigenschaften des Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht ausdrücklich angegeben.
- Der Reisepass oder anerkannte Reiseausweis muss in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein, mindestens zwei freie Seiten enthalten und mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein. Eine Ausnahme von der Gültigkeitsvoraussetzung in begründeten Eilfällen liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
- Es ist ein Führungszeugnis der zuständigen Behörde des Aufenthaltslandes des Antragstellers vorzulegen. Lebt der Antragsteller seit mehr als einem Jahr vor der Antragstellung in einem anderen Land als seinem Heimatland, kann das Konsulat unter bestimmten Umständen auch ein Führungszeugnis aus dem Heimatland verlangen.
- Es ist ein ärztliches Attest einer anerkannten öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtung vorzulegen, das bescheinigt, dass der Antragsteller nicht an einer Krankheit leidet, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Die Stellen, die das Attest ausstellen dürfen, und die erforderliche Form der Bestätigung können je nach Vertretung variieren.
- Es ist eine Reisekrankenversicherung vorzulegen, die mindestens für die Dauer des auszustellenden Visums gültig ist. Die Versicherung muss die Kosten für eine Rückführung aus medizinischen Gründen, medizinische Notfallversorgung und notfallmäßige Krankenhausbehandlung abdecken. Der genaue Mindestdeckungsbetrag für die Versicherung für das nationale Visum ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht ausdrücklich angegeben.
- Die für Erwerbstätigkeit, Studium, Forschung, Familienzusammenführung, Investition, berufliche Tätigkeit oder einen anderen langfristigen Aufenthaltszweck erforderlichen Verträge, Annahmeschreiben, Genehmigungen, Bestätigungen, Einladungen, Nachweise der familiären Bindung oder finanziellen Leistungsfähigkeit richten sich nach der beantragten nationalen Visumskategorie. Es gibt keine einheitliche Liste von Zweckdokumenten, die für alle Antragsteller gilt.
- Die Standardgebühr für ein nationales D-Visum beträgt 180 Euro. Für ein nationales D-Visum zu Studienzwecken beträgt die veröffentlichte Gebühr 90 Euro. Befreiungen, die lokale Währung, die Zahlungsmethode und die Servicegebühren können je nach Vertretung variieren.
- Das nationale D-Visum wird für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und höchstens 365 Tagen zur Einreise und zum Aufenthalt ausgestellt. Die allgemeine Gültigkeit kann bis zu einem Jahr betragen; bei einigen Zwecken wird eine kürzere Dauer gewährt. Nationale Visa werden nicht verlängert. Das Recht zur einmaligen oder mehrfachen Einreise, die Arbeitserlaubnis und die Frage, ob nach der Ankunft in Griechenland ein Aufenthaltstitel beantragt werden muss, richten sich nach der jeweiligen Visumskategorie.
- Eine für alle Kategorien geltende genaue Frist, wie lange vor der Reise ein Antrag auf ein nationales Visum gestellt werden kann, sowie die allgemeine Bearbeitungszeit sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht ausdrücklich angegeben. Das Konsulat kann zusätzliche Unterlagen, Überprüfungen oder ein Gespräch verlangen, und die Vorlage von Unterlagen garantiert nicht die Visumerteilung.
Transitvisumvoraussetzungen
- Ein Flughafentransitvisum des Typs A ist zu beantragen, wenn es erforderlich ist, um auf einem Flughafen in Griechenland das Flugzeug zu wechseln, ohne den internationalen Transitbereich zu verlassen. Wenn während des Transits eine Passkontrolle erfolgt, der Flughafen gewechselt wird oder der Anschlussflug ein innerschengener Flug ist, reicht ein Flughafentransitvisum nicht aus; es kann ein Kurzzeitvisum des Typs C erforderlich sein.
- Das Schengen-Antragsformular ist vollständig auszufüllen und vom Antragsteller zu unterschreiben. Bei minderjährigen Antragstellern wird das Formular von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund unterschrieben.
- Der Reisepass oder Reiseausweis muss gültig und von den griechischen Behörden anerkannt sein, in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein, mindestens zwei freie Visaseiten enthalten und mindestens drei Monate über das geplante Rückreisedatum oder das letzte Ausreisedatum hinaus gültig sein.
- Eine Kopie der Seite mit den Personaldaten des Reisepasses sowie Kopien früherer Visa und Ein- und Ausreisestempel können gemäß der lokalen Checkliste verlangt werden. Von Nicht-Staatsangehörigen des Landes, in dem der Antrag gestellt wird, kann ein Nachweis über eine am Rückreisedatum noch gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verlangt werden.
- Es ist ein aktuelles Passfoto vorzulegen. Die Anzahl der Fotos und die genauen technischen Anforderungen richten sich nach der Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird. In der zentralen amtlichen Quelle sind sie nicht ausdrücklich angegeben.
- Es sind ein Flugplan, der den Zwischenstopp in Griechenland zeigt, ein Ticket oder eine Buchung für den Anschlussflug sowie eine plausible Erklärung der Reiseroute vorzulegen. Falls das Zielland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis verlangt, ist auch ein gültiges Dokument vorzulegen, das die Zulassung zu diesem Land nachweist.
- Bei einem Antrag auf ein reines Flughafentransitvisum wird kein Nachweis einer Reisekrankenversicherung verlangt, da der Reisende auf den Zugang zum internationalen Transitbereich beschränkt ist. Erfolgt während des Transits eine Einreise in den Schengen-Raum, gelten die Versicherungs- und sonstigen Einreisevoraussetzungen des C-Visums.
- Bei minderjährigen Antragstellern können Kopien der Reisepässe der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds, eine notariell beglaubigte Reiseeinwilligungserklärung und gegebenenfalls ein Sorgerechtsnachweis verlangt werden.
- Die Standardgebühr für ein Flughafentransitvisum des Typs A beträgt 90 Euro. Ermäßigungen, Befreiungen, die lokale Währung und die Zahlungsmethode können je nach Situation des Antragstellers und der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, variieren.
- Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Transit gestellt werden und muss in der Regel mindestens 15 Tage vorher eingereicht werden. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 15 Kalendertage; in Fällen, die eine eingehende Prüfung erfordern, kann sie auf bis zu 45 Kalendertage verlängert werden.
- Die Gültigkeit des Visums für einen einmaligen oder mehrfachen Transit wird auf dem Visumetikett angegeben. Ein Visum des Typs A kann nur in den internationalen Transitbereichen der angegebenen Flughäfen verwendet werden und berechtigt nicht zur Einreise nach Griechenland oder in den Schengen-Raum. Das Konsulat kann zusätzliche Unterlagen zur Reiseroute, zur Zulassung zum Zielland und zum Reisezweck verlangen.
Griechenland: Wichtige Reiseziele
Athen ist die Hauptstadt und das wichtigste Einreisetor nach Griechenland. Der internationale Flughafen Athen empfängt die meisten Besucher. Thessaloniki im Norden ist ein weiteres bedeutendes Zentrum und Einreiseportal.
Griechenland ist bekannt für seine antiken Stätten, die Inselkultur und die mediterrane Küste. Beliebte Reiseziele sind Santorini, Mykonos und Kreta, aber auch das Festland mit Olympia und Delphi.
Viele Reisende kombinieren einen Aufenthalt in Athen mit Inselhopping in der Ägäis. Fähren und Inlandsflüge verbinden die Inseln und das Festland. Eine typische Route führt von Athen über die Kykladen nach Kreta.
