Jemen:Visabestimmungen

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Jemen Karte der Visabestimmungen

Jemen: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

E-Visum-Antragsvoraussetzungen

  • Der Antrag wird über das offizielle elektronische Visumportal der jemenitischen Behörde für Migration, Pässe und Staatsbürgerschaft gestellt. Der Antragsteller muss zunächst über den Eignungsbildschirm prüfen, ob er das System gemäß seinem Reisedokument und seinen Staatsbürgerschaftsinformationen nutzen kann. Die Eignung und die vorzulegenden Unterlagen werden gemäß der gewählten Visumkategorie, dem Reisezweck und der Situation des Antragstellers festgelegt.
  • Bei der Erstellung des Portalkontos werden Vorname, Nachname, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse und Passwort eingegeben. Die E-Mail-Adresse muss bestätigt werden. Das Passwort muss mindestens acht Zeichen lang sein und eine Ziffer, einen Buchstaben und mindestens einen Großbuchstaben enthalten.
  • Im Antrag muss eine lesbare elektronische Kopie der Seite des Reisepasses mit den persönlichen Daten hochgeladen werden. Der Reisepass oder das Reisedokument muss zum geplanten Einreisedatum noch mindestens 180 Tage gültig sein. Die erforderliche Anzahl freier Reisepassseiten wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Ein aktuelles farbiges elektronisches Foto wird hochgeladen. Im Portal werden für das Foto ein weißer Hintergrund und das Maß 4 × 6 angegeben. Die Maßeinheit, das Aufnahmedatum, das akzeptierte Dateiformat, die Pixelauflösung und die maximale Dateigröße werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Im Rahmen des Antrags kann ein von einer autorisierten Gesundheitseinrichtung ausgestelltes Gesundheitszeugnis verlangt werden, das das Nichtvorliegen einer ansteckenden Krankheit bescheinigt. Die Gültigkeitsdauer des Dokuments, das Ausstellungsdatum, die Übersetzungspflicht und der Umfang der akzeptierten Tests werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Eine allgemeine Reisekrankenversicherungspflicht und die Mindestdeckungssumme der Versicherung werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Beim Besuchervisum wird der elektronische Antrag der gastgebenden Person oder Organisation im Jemen eingereicht. Bei Familienbesuchsanträgen wird ein Dokument zum Nachweis der Verwandtschaft verlangt. In welcher Form der Ausweis, Reisepass oder die Aufenthaltsbescheinigung der einladenden Person vorgelegt werden müssen, der detaillierte Inhalt des Einladungsschreibens und die Finanzdokumente des Sponsors werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Beim Arbeitsvisum wird eine eingescannte Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrags vorgelegt. Bei Geschäftsvisumanträgen können Informationen über den Beruf des Antragstellers und seine Geschäftstätigkeit geprüft werden. Je nach Reisezweck und gewählter Geschäftsvisumkategorie kann ein zusätzlicher Antrag oder ein Einladungsschreiben von der Firma oder der gastgebenden Organisation im Jemen verlangt werden.
  • Bei einem Antrag auf ein dringendes Touristenvisum werden ein Schreiben der Allgemeinen Tourismusbehörde des Jemen und das Antragsdokument des autorisierten Reisebüros verlangt. Ob für normale Touristenanträge eine Hotelreservierung, ein tägliches Reiseprogramm und ein Nachweis der finanziellen Mittel von allen Antragstellern verlangt werden, wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Bei einem elektronischen Antrag zu Transit-Zwecken werden die Informationen über den Einreise- und Ausreisehafen, Flughafen oder Grenzübergang im Jemen sowie die Einzelheiten der Weiterreise eingegeben. Wenn ein Visum für das Zielland erforderlich ist, kann ein entsprechendes Dokument angefordert werden.
  • Der Antragsteller muss eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass er den Jemen am Ende der Aufenthaltsdauer verlässt. Bei der Einreise können ausreichende finanzielle Mittel, ein Rück- oder Weiterreiseticket und den Reisezweck belegende Dokumente geprüft werden. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss und welcher Mindestbetrag vorhanden sein muss, wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Die veröffentlichte Bearbeitungszeit für vollständige elektronische Anträge beträgt 3–5 Werktage. Das Prüfungsergebnis wird an die bei der Antragstellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Falls die zuständige Behörde eine zusätzliche Prüfung oder zusätzliche Unterlagen anfordert, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
  • Die Bestätigungsmitteilung muss ausgedruckt und bei der Ankunft im Jemen zusammen mit dem verwendeten Reisepass oder Reisedokument dem Grenzbeamten vorgelegt werden. Das bei der elektronischen Beantragung verwendete Reisedokument muss mit dem bei der Einreise vorgelegten Dokument identisch sein. Wenn der Reisepass nach der Antragstellung gewechselt wird, kann ein neuer Antrag erforderlich sein.
  • Die E-Visum-Gebühr, die akzeptierten Zahlungsmethoden, die Rückerstattungsbedingungen, die genaue Gültigkeitsdauer, die maximale Aufenthaltsdauer und die Anzahl der erlaubten Einreisen für jede Visumkategorie werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Diese Informationen können je nach der vom Antragsteller gewählten Visumkategorie und dem vom Portal erstellten persönlichen Antragsbildschirm bestimmt werden.

Antragsvoraussetzungen für das Konsularvisum

  • Vor der Beantragung eines Konsularvisums kann die Einholung einer Einreise- oder Visumsgenehmigung von der zuständigen Behörde im Jemen erforderlich sein. Die einladende Person, der Arbeitgeber, die Bildungseinrichtung, das Unternehmen oder eine andere gastgebende Organisation im Jemen muss den entsprechenden Antrag an die Behörde für Migration, Pässe und Staatsbürgerschaft richten. Der Antragsteller muss die erhaltene Genehmigung oder Einladungsinformationen bei der zuständigen jemenitischen Botschaft oder dem Konsulat einreichen.
  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und vom Antragsteller unterschrieben werden. Im Formular werden Vorname und Nachname, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsort und -datum, Familienstand, Beruf, Reisepassart und -nummer, Ausstellungs- und Ablaufdatum, ständige Adresse, Telefonnummer, Reisezweck, beantragte Visumsdauer, Anzahl der Einreisen, geplante Aufenthaltsdauer sowie Adresse oder Referenzinformationen im Jemen verlangt.
  • Das Original des gültigen Reisepasses und eine Kopie der Seite mit den persönlichen Daten werden vorgelegt. Der Reisepass muss für die geplante Reise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Einige Vertretungen verlangen, dass die Gültigkeit noch mindestens sechs Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Jemen hinaus besteht. Es gilt die lokale Regelung der aufgesuchten Vertretung.
  • Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Es ist keine detaillierte zentrale Anforderung für beschädigte Reisepässe, biometrische Reisepässe oder maschinenlesbare Reisepässe veröffentlicht, die für alle Vertretungen gilt.
  • Im zentralen Visumformular sind zwei aktuelle Passfotos angegeben. Im arabischen Teil des Formulars ist das Maß 4 × 6 enthalten. Die Maßeinheit und die Hintergrundfarbe werden im zentralen Formular nicht genau angegeben. Auf den lokalen Seiten einiger Vertretungen kann die Anzahl der Fotos abweichen.
  • Ein Rückflugticket, ein Weiterreiseticket oder eine Kopie des Flugplans können vorgelegt werden. Je nach Reisezweck und der aufgesuchten Vertretung können auch die Adresse der Unterkunft im Jemen, Angaben zur gastgebenden Person oder Organisation sowie das Reiseprogramm verlangt werden.
  • Ein ärztliches Schreiben oder ein Gesundheitszeugnis, das das Nichtvorliegen einer ansteckenden Krankheit beim Antragsteller bescheinigt, kann verlangt werden. Ein Impfzertifikat, der Umfang der obligatorischen Tests und die Gültigkeitsdauer des Dokuments werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Eine Reisekrankenversicherung und eine Mindestversicherungssumme werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Beim Besuchervisum können der Antrag der gastgebenden Person im Jemen, deren Adresse, Beruf und Aufenthaltsinformationen; der Nachweis, dass die Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten des Besuchers gedeckt werden können; eine Verpflichtungserklärung des Besuchers, das Land am Ende der Genehmigungsfrist zu verlassen; sowie eine Kopie des Reisepasses des Besuchers vorgelegt werden.
  • Bei einem Antrag aus geschäftlichen Gründen wird ein Einladungs- oder Auftragsschreiben des Arbeitgebers oder Unternehmens im Jemen verlangt. Wenn die Reise zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit erfolgt, müssen der Arbeitsvertrag, der Antrag des Arbeitgebers oder die entsprechende Arbeitsgenehmigung vorgelegt werden. Bei einem Antrag zu Studienzwecken werden das Zulassungsschreiben der Bildungseinrichtung sowie Angaben zur Art und Dauer der Ausbildung verlangt.
  • Stellt der Antragsteller einen Antrag bei einer jemenitischen Vertretung in einem Land, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, muss er einen Nachweis über seinen rechtmäßigen Aufenthalt in diesem Land sowie gegebenenfalls eine Wiedereinreisegenehmigung vorlegen.
  • Von Reisenden aus diplomatischen oder offiziellen Gründen werden eine Note oder ein Auftragsschreiben des zuständigen Außenministeriums, der diplomatischen Vertretung oder der offiziellen Stelle; der Name, die Adresse und die Kontaktdaten der gastgebenden Einrichtung im Jemen; sowie eine Kopie des Diplomaten- oder Dienstpasses verlangt.
  • Bei Anträgen Minderjähriger können Unterlagen der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters verlangt werden. Einige offizielle Vertretungen fordern für Antragsteller unter 18 Jahren die notariell beglaubigte Einwilligung beider Elternteile. Diese Voraussetzung ist nicht als zentrale, für alle Vertretungen geltende gemeinsame Regel veröffentlicht.
  • Bei Anträgen, die auf einer Verwandtschaftsbeziehung beruhen, können eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienregisterauszug oder ein anderes offizielles Dokument zum Nachweis der Beziehung vorgelegt werden. Die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Legalisation oder Apostille für diese Dokumente variieren je nach der aufgesuchten Vertretung und dem Ausstellungsland des Dokuments. Es ist keine einzige zentrale Übersetzungs- und Beglaubigungsregel veröffentlicht, die für alle Anträge gilt.
  • Der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, der erforderliche Mindestbetrag, die Gehaltsbescheinigung, die Arbeitsbescheinigung und die vom Sponsor vorzulegenden Finanzdokumente werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Bei Anträgen mit Einladung oder Sponsoring kann ein Nachweis verlangt werden, dass der Gastgeber für Unterkunft und Lebensunterhalt des Besuchers aufkommen kann.
  • Die Antragsgebühr, die akzeptierte Zahlungsmethode und die Bearbeitungszeit variieren je nach Vertretung. Einige offizielle Vertretungen akzeptieren nur bestimmte Währungen und Zahlungsmittel, andere veröffentlichen nach Erhalt der Visumsgenehmigung eine lokale Bearbeitungszeit. Die aktuellen Gebühren, Zahlungsmethoden und Bearbeitungszeiten, die für alle Vertretungen gelten, werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Die Gültigkeitsdauer des Visums, ob es für die einmalige oder mehrfache Einreise gilt, und die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer werden gemäß der erteilten Genehmigung und der Visumkategorie bestimmt. Eine gemeinsame Gültigkeits- oder Aufenthaltsdauer, die auf alle Konsularvisa anwendbar wäre, wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Die zuständige Vertretung kann je nach Zweck des Antrags und der Situation des Antragstellers zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen, Originaldokumente oder ein persönliches Gespräch verlangen. Die lokale Dokumentenliste sollte bei der Botschaft oder dem Konsulat, bei dem der Antrag gestellt wird, bestätigt werden.

Transitvisum-Antragsvoraussetzungen

  • Ein Transitvisum kann im elektronischen System oder über die zuständige jemenitische diplomatische Vertretung beantragt werden. Der zu verwendende Antragsweg variiert je nach Eignung des Antragstellers und der Reiseroute.
  • Bei einem Antrag über das Konsulat werden das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Visumformular, der Originalreisepass, eine Kopie der Seite des Reisepasses mit den persönlichen Daten und ein Foto vorgelegt. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Transit-Reise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Der Antragsteller muss ein bestätigtes Flug- oder anderes Transportticket für das Land vorlegen, in das er über den Jemen weiterreist. Wenn für die Einreise in das Zielland ein Visum erforderlich ist, muss auch ein gültiges Visum für das Zielland vorgelegt werden. Von Personen, die Staatsbürger des Ziellandes sind oder ein direktes Einreiserecht in dieses Land haben, kann ein Dokument zum Nachweis ihres Status verlangt werden.
  • Bei einem elektronischen Transitantrag müssen der Ankunfts- und Abflughafen, Hafen oder Grenzübergang im Jemen, die Reisedaten und die Angaben zum Weiterreiseland eingegeben werden. Das System kann nach Auswahl der Informationen des Antragstellers und der Route personalisierte zusätzliche Dokumente erstellen.
  • Die aktuelle Gebühr für das Transitvisum, die Zahlungsmethode, die genaue Bearbeitungszeit, die Gültigkeitsdauer, die maximal erlaubte Transitaufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Für Anträge, die über das elektronische Portal abgeschlossen werden, ist eine allgemeine Bearbeitungszeit von 3–5 Werktagen veröffentlicht; die Bearbeitungszeit des Konsulats kann je nach der aufgesuchten Vertretung variieren.
Bevölkerung
42,961,653(2026 geschätzt)
Amtssprache
Arabisch
Regierungsform
Geteilte Übergangsrepublik
Kontinent
Asien
Hauptstadt
Sanaa / Aden
Währung
Jemen-Rial
Fläche
455.503 km²
Telefonvorwahl
+967

Jemen: Wichtige Reiseziele

Die Hauptstadt Sanaa und die Hafenstadt Aden sind die wichtigsten urbanen Zentren Jemens. Der internationale Flughafen in Sanaa dient als primäres Ankunftstor für Besucher.

Jemen verfügt über ein reiches kulturelles Erbe, darunter die Altstadt von Sanaa und die Lehmhochhäuser von Shibam. Die Insel Sokotra ist für ihre einzigartige Flora bekannt, und die Küste bietet malerische Landschaften entlang des Arabischen Meeres.

Reisende planen typischerweise Aufenthalte in Sanaa und Aden mit Ausflügen zu historischen Stätten wie Shibam. Die Fortbewegung zwischen den Städten erfolgt über Inlandsflüge oder Straßenverbindungen.