Albanien:Visabestimmungen
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Albanien Karte der Visabestimmungen
Albanien: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Der Reisende muss einen von Albanien anerkannten gültigen Reisepass oder Reiseausweis mitführen. Das Dokument muss mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus Albanien hinaus gültig und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
- Die Mindestanzahl an freien Seiten, die bei visumfreier Einreise im Reisepass erforderlich ist, wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Die visumfreie Kurzaufenthaltsdauer beträgt maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Der Tag der Einreise nach Albanien und der Tag der Ausreise aus Albanien werden in die Aufenthaltsdauer eingerechnet. Erfolgen Ein- und Ausreise am selben Tag, wird dies als ein Aufenthaltstag gezählt.
- Wird die Visumbefreiung aufgrund eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis eines anderen Landes in Anspruch genommen, muss das Dokument am Tag der Einreise gültig sein. Wenn die Befreiung an ein Mehrfachvisum gebunden ist, kann die Bedingung gelten, dass dieses Visum zuvor im ausstellenden Land verwendet wurde. Die Art des verwendbaren Dokuments, die Gültigkeitsbedingung des Dokuments und die zulässige Aufenthaltsdauer sind je nach Situation des Reisenden anhand der offiziellen Visaregelungstabelle zu überprüfen.
- Der Reisende muss sich am Grenzübergang persönlich der Kontrolle unterziehen, seinen gültigen Reiseausweis vorlegen und auf Verlangen das Visum, die Aufenthaltserlaubnis oder das andere unterstützende Dokument, das die Visumbefreiung gewährt, vorzeigen können. Der Reisende darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit, nationale Sicherheit, internationale Beziehungen oder die öffentliche Gesundheit darstellen und es darf kein gültiges Einreiseverbot gegen ihn vorliegen.
- Die zuständige Grenzbehörde kann je nach den Umständen zusätzliche Unterlagen zum Reisezweck, zur Unterkunft, zur Rück- oder Weiterreise und zu ausreichenden finanziellen Mitteln verlangen. Ein universeller Kontozeitraum, ein täglicher Mindestfinanzbetrag, ein obligatorischer Versicherungsschutz oder eine Standardliste von Hotelunterlagen für visumfreie Reisende wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Ein Reisender mit mehreren Staatsangehörigkeiten muss während seines Aufenthalts und seiner Ausreise in Albanien dasselbe Reisedokument verwenden, das er bei der Einreise in das Land verwendet hat.
- Nicht verheiratete minderjährige Reisende müssen in Begleitung einer erwachsenen Person reisen. Für ein ohne Begleitung reisendes Kind ist eine von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund ausgestellte Reisegenehmigung erforderlich. Reist das Kind im Rahmen einer Bildungsgruppe, kann die Begleitung durch einen bevollmächtigten Schulvertreter und eine vom Schulleiter unterzeichnete Sammelliste der Namen verlangt werden.
- Ein Kind, das im Reisedokument einer anderen Person eingetragen ist, darf nur gemeinsam mit dem Inhaber des Dokuments, in dem es eingetragen ist, ein- und ausreisen.
Voraussetzungen für die E-Visum-Beantragung
- Der E-Visum-Antrag darf nur über das offizielle elektronische Visumsystem gestellt werden. Der Antragsteller muss ein Konto erstellen und seine persönlichen Daten, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsland, Reisedokumentdaten, Visumart, Reisezweck, geplante Ein- und Ausreisedaten, gewünschte Anzahl der Einreisen, Transportmittel, ersten Grenzübergang oder Transitroute sowie Unterkunftsinformationen in das System eingeben.
- Der Antrag kann frühestens 90 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum in Albanien gestellt werden. Der Antragsteller muss die Antragstellung und die Zahlung der Gebühr außerhalb Albaniens abschließen.
- Das System erstellt die Liste der erforderlichen Dokumente, nachdem Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsland, Visumart und Reisezweck ausgewählt wurden. Daher ist die im System erstellte persönliche Checkliste zu verwenden und es sollte keine einzige universelle Liste zusätzlicher Dokumente für alle Antragsteller verwendet werden.
- Der Reisepass oder das anerkannte Reisedokument muss mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus Albanien hinaus gültig sein. Bei einem Antrag auf ein Mehrfachvisum wird dieser Zeitraum ab dem geplanten letzten Ausreisedatum berechnet. Das Reisedokument muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
- Lesbare Kopien der Seite mit den biografischen Angaben des Reisepasses sowie aller Seiten mit reisebezogenen Einträgen oder Vermerken sind hochzuladen. Das Dokument darf nicht in kleiner, beschnittener oder unlesbarer Form vorgelegt werden. Die Scanauflösung, die maximale Dateigröße und die akzeptierten Dateiformate werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Das Online-Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden. Falls physische Unterlagen oder eine konsularische Bearbeitung verlangt werden, muss das ausgefüllte Formular ausgedruckt und vom Antragsteller unterschrieben werden.
- Es ist ein Passfoto vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate vor dem Antragsdatum ist. Die Fotogröße, Hintergrundfarbe, das Dateiformat und die technischen Upload-Beschränkungen werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die Fotoanweisungen der diplomatischen Vertretung, an die der Antrag weitergeleitet wird, und der im System erstellten persönlichen Checkliste sind zu befolgen.
- Ist der Antragsteller nicht Staatsangehöriger des Aufenthaltslandes, kann eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein rechtmäßiger Aufenthaltsnachweis verlangt werden. Wird der Antrag außerhalb des Staatsangehörigkeitslandes gestellt, kann der Antragsteller nachweisen müssen, dass er sich seit mehr als 12 Monaten in diesem Land aufhält. In diesem Fall muss die Aufenthaltserlaubnis mindestens drei Monate über das Ende der beantragten Visumsgültigkeit hinaus gültig sein.
- Es ist eine Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die gesamte Reisedauer abdeckt. Der Mindestdeckungsbetrag der Versicherung wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Bei Anträgen, die eine Einladung erfordern, ist ein von der einladenden Person oder Einrichtung unterzeichnetes Einladungsschreiben vorzulegen. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der einladenden Person ist beizufügen. Ist die einladende Person ein in Albanien ansässiger Ausländer, ist auch eine Kopie der gültigen albanischen Aufenthaltserlaubnis vorzulegen. Die einladende Partei muss möglicherweise ein Exemplar des Einladungsschreibens bei der Grenz- und Migrationsbehörde in ihrem Wohnbezirk abgeben.
- Bei Anträgen auf ein kurzfristiges Touristenvisum sind eine Hin- und Rückflugreservierung, eine Hotelreservierung oder ein Nachweis über die Unterkunft, ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und eine Arbeitsbescheinigung vorzulegen. Kann keine Arbeitsbescheinigung vorgelegt werden, können andere Nachweise verlangt werden, die zeigen, dass der Antragsteller in sein Heimat- oder Aufenthaltsland zurückkehren wird.
- Ausreichende finanzielle Mittel können durch Kontoauszüge nachgewiesen werden. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und welcher Mindestbetrag auf dem Konto vorhanden sein muss, wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Der geforderte Zeitraum und Betrag können je nach Antragsprofil oder der die Akte prüfenden Vertretung variieren.
- Bei kurzfristigen Anträgen zu wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder humanitären Zwecken sind ein Einladungsschreiben, eine Hotelreservierung oder eine Unterkunftserklärung des Gastgebers sowie ein Nachweis finanzieller Mittel zur Deckung der Aufenthalts- und Rückreisekosten vorzulegen.
- Bei offiziellen Besuchen werden ein Einladungsschreiben der gastgebenden Einrichtung und eine Note oder ein offizielles Beauftragungsschreiben der Einrichtung, bei der der Antragsteller tätig ist, verlangt.
- Bei Anträgen aus medizinischen Gründen sind die Einladung der gastgebenden Gesundheitseinrichtung, ein vom Arzt ausgestelltes medizinisches Diagnosedokument, ein Schreiben des Krankenhauses in Albanien, das die Behandlung und die Kostenübernahme erläutert, sowie ein Nachweis der finanziellen Mittel zur Deckung der Behandlungskosten vorzulegen. Von Begleitpersonen des Patienten kann eine Krankenversicherung verlangt werden.
- Bei kurzfristigen Anträgen zu beruflichen, geschäftlichen oder Geschäftszwecken sind ein Einladungsschreiben, der Personalausweis des Einladenden, gegebenenfalls die albanische Aufenthaltserlaubnis, Unterlagen, die die berufliche oder geschäftliche Tätigkeit belegen, sowie Gesellschaftsunterlagen, die die Rechtsstellung des betreffenden Unternehmens nachweisen, vorzulegen.
- Bei langfristigen Anträgen zu Erwerbstätigkeit, beruflicher Tätigkeit, geschäftlicher Tätigkeit oder wirtschaftlicher Tätigkeit können ein Einladungsschreiben, ein Nachweis der beruflichen Qualifikation oder der geschäftlichen Tätigkeit, Gründungs- und Rechtsdokumente des einladenden Unternehmens, gegebenenfalls eine von den albanischen Behörden ausgestellte Arbeitserlaubnis sowie ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden. Das polizeiliche Führungszeugnis muss je nach dem auf das Ausstellungsland anwendbaren Dokumentenakzeptanzregime legalisiert oder beglaubigt werden.
- Bei langfristigen Anträgen zu Studienzwecken können eine Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung der Bildungseinrichtung in Albanien, finanzielle Unterlagen, die die Deckung der Lebens- und Bildungskosten belegen, eine Reisekrankenversicherung, ein Unterkunftsnachweis, ein Nachweis der für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse sowie ein legalisiertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden.
- Bei Anträgen auf Familienzusammenführung können ein Einladungsschreiben, der Personalausweis oder Reisepass des Einladenden, die albanische Aufenthaltserlaubnis des einladenden Ausländers, ein innerhalb des letzten Monats ausgestelltes Dokument, das die familiäre Verbindung belegt, Unterlagen, die die Kontinuität der Beziehung belegen, ein Nachweis über eine geeignete Unterkunft sowie notariell beglaubigte Dokumente, die belegen, dass der Sponsor erwerbstätig oder selbstständig ist und über ein ausreichendes Einkommen verfügt, verlangt werden. Eine Legalisierung des polizeilichen Führungszeugnisses kann erforderlich sein.
- Bei langfristigen Anträgen zu humanitären oder religiösen Zwecken können eine notariell beglaubigte Kopie der Genehmigung für die Tätigkeit, eine Arbeitserlaubnis oder ein Arbeitgeberregistrierungsnachweis, ein Begründungsschreiben der betreffenden religiösen Einrichtung und ein legalisiertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden.
- Bei Anträgen auf Saisonarbeit können eine Einladung, ein notariell beglaubigter Arbeitsvertrag, eine Arbeitserlaubnis, ein Dokument, das die offizielle Registrierung des Antragstellers in seinem Heimatland belegt, und ein legalisiertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden.
- Bei Antragstellern unter 18 Jahren muss das Formular von einem Elternteil, beiden Eltern oder dem gesetzlichen Vormund unterschrieben werden. Für die Reise des Kindes ist eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds vorzulegen. Bei Reisen ohne Begleitung oder nur mit einem Elternteil können der Zustimmungserklärung eine Geburtsurkunde oder Kopien der Reisepässe der Eltern beigefügt werden. Das Dokument muss möglicherweise auf Albanisch oder Englisch ausgestellt oder in eine dieser Sprachen übersetzt werden.
- Nach Annahme des Visumantrags werden dem Antragsteller die Gebühren und Zahlungsmodalitäten mitgeteilt. Die Visumgebühr variiert je nach Staatsangehörigkeit, Visumart und Gegenseitigkeitsprinzip. Ein einziger zentraler Gebührenbetrag wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Bei Ablehnung wird die gezahlte Visumgebühr nicht erstattet.
- Die akzeptierte Zahlungsmethode kann je nach der Vertretung, an die der Antrag weitergeleitet wird, variieren. Einige Vertretungen verlangen eine Banküberweisung und das Hochladen der Zahlungsquittung in das System. Eine einzige für alle Anträge gültige Zahlungsmethode wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Kinder bis zu sechs Jahren, humanitäre Fälle und Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips können von der Gebührenbefreiung profitieren.
- Die normale Bearbeitungszeit beträgt ab Annahme des Antrags höchstens 15 Tage. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist auf bis zu 30 Tage verlängert werden.
- Das Kurzzeitvisum Typ C ermöglicht einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Es kann als Einmal-, Zweimal- oder Mehrfachvisum ausgestellt werden und seine Gesamtgültigkeitsdauer darf fünf Jahre nicht überschreiten.
- Das Langzeitvisum Typ D kann mit einer Gültigkeit von einem Jahr als Einmal-, Zweimal- oder Mehrfachvisum ausgestellt werden. Es gewährt dem Visuminhaber eine Einreise- und Aufenthaltsdauer von 90 Tagen und berechtigt zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in das Land.
- Das genehmigte elektronische Visum wird im System erstellt und dem Antragsteller elektronisch übermittelt oder zum Herunterladen bereitgestellt. Der Reisende muss in der Lage sein, das elektronische Visum bei der Einreise nach Albanien und der Ausreise vorzuzeigen. Ob das Dokument zwingend ausgedruckt werden muss, wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben; jedoch kann das Mitführen einer Offline-Kopie und eines Ausdrucks des heruntergeladenen Visums während der Reise Zugriffsprobleme bei der Grenzkontrolle vermeiden.
- Die zuständige konsularische Stelle kann bei unvollständigen oder widersprüchlichen Akten das Hochladen zusätzlicher Dokumente, die Korrektur des Antrags, die erneute Einreichung oder das persönliche Erscheinen des Antragstellers verlangen. Eine Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Daten wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht als für alle Anträge geltende gemeinsame Anforderung eindeutig angegeben.
- Die Ausstellung eines Visums garantiert nicht automatisch das Recht auf Einreise in das Land. Die endgültige Entscheidung über die Einreise wird bei der Grenzkontrolle getroffen.
Visum bei der Einreise
- Das Visum bei der Einreise ist keine reguläre Antragsmöglichkeit für allgemeine touristische Reisen. Es kann nur in den gesetzlich vorgesehenen außergewöhnlichen Fällen nach Ermessen der Grenz- und Migrationsbehörde ausgestellt werden.
- Der Antragsteller muss die allgemeinen Voraussetzungen für die Einreise nach Albanien erfüllen, nachweisen, dass es ihm tatsächlich unmöglich war, vorab ein Visum zu beantragen, den dringenden und unvorhersehbaren Grund der Reise belegen können und darlegen, dass seine Rückkehr in sein Heimat- oder Transitland gesichert ist.
- Das Visum bei der Einreise kann in folgenden Fällen in Betracht gezogen werden: Notfälle aufgrund von Naturkatastrophen, Überschwemmungen oder Unfällen; Tod oder schwere Erkrankung eines in Albanien lebenden Familienmitglieds; technische Störungen, schlechtes Wetter oder Sicherheitsbedrohungen, die die Besatzung eines Schiffs oder Flugzeugs betreffen; notwendige Reisen im Zusammenhang mit dem Dienstantritt oder der Dienstbeendigung von Schiffsbesatzungen; oder auf Antrag der zuständigen Behörde im Rahmen des Staatsinteresses und internationaler Verpflichtungen.
- Bei einem Antrag, der auf Tod oder schwere Erkrankung eines Familienmitglieds gestützt wird, sind amtliche Dokumente zum Nachweis der Situation vorzulegen. Auch in anderen Notfällen können Unterlagen verlangt werden, die die Art des Ereignisses und den Grund für die Unmöglichkeit einer vorherigen Antragstellung belegen.
- Das bei der Einreise ausgestellte Visum gilt je nach Reisezweck für einen Aufenthalt von höchstens 15 Tagen. Gelangt die Grenzbehörde zu der Auffassung, dass der Antrag einem normalen Visumprüfungsverfahren unterzogen werden muss, kann sie das Visum ablehnen.
- In Fällen, in denen der Abschluss einer Reisekrankenversicherung an der Grenze nicht möglich ist oder das Visum aus humanitären Gründen erteilt wird, kann eine Befreiung von der Versicherungspflicht gewährt werden. In diesem Fall muss der Reisende gegebenenfalls medizinische Untersuchungen und Verfahren im Bereich der öffentlichen Gesundheit akzeptieren.
- Die Gebühr für das Visum bei der Einreise, die Zahlungsmethode, die Fotogröße und die Standard-Checkliste für Unterlagen werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Es sollte keine normale Reiseplanung im Vertrauen auf dieses Visum erfolgen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums
- Das von der Konsularbehörde in das Reisedokument eingeklebte Visum und das elektronische Visum sind zwei verschiedene Ausstellungsformen desselben offiziellen Prüfsystems. Der Antrag kann über das Online-System gestellt werden; je nach Art der Akte kann das persönliche Erscheinen des Antragstellers bei der zuständigen albanischen Botschaft oder dem Konsulat und die Vorlage der Originaldokumente verlangt werden.
- Der Antragsteller muss das Online-Formular vollständig ausfüllen, es erforderlichenfalls ausdrucken und unterschreiben, ein nicht älteres als sechs Monate altes Passfoto, Kopien des Reisedokuments, eine Reisekrankenversicherung sowie die für die gewählte Visumart und den Reisezweck erforderlichen unterstützenden Unterlagen vorlegen.
- Der Reisepass oder das Reisedokument muss mindestens drei Monate über das geplante letzte Ausreisedatum hinaus gültig sein, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
- Bei kurzfristigen touristischen Anträgen sind eine Hin- und Rückflugreservierung, ein Unterkunftsnachweis, ein Kontoauszug oder ein anderer Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Arbeitsbescheinigung vorzulegen. Bei anderen kurzfristigen Reisezwecken werden zweckspezifische Unterlagen wie Einladung, Beauftragung, medizinisches Dokument, Gesellschaftsunterlagen oder Teilnahmenachweis an einer Veranstaltung verlangt.
- Bei Langzeitvisumanträgen sind dem Reisezweck entsprechende Unterlagen wie Erwerbstätigkeit, Studium, Familienzusammenführung, wirtschaftliche Tätigkeit, religiöse oder humanitäre Tätigkeit vorzulegen. Arbeitserlaubnisse, Bildungszulassungsbescheinigungen, Nachweise familiärer Bindungen, Unterkunfts- und Sponsoreinkommensnachweise, Arbeitsverträge, Firmenregistrierungen und polizeiliche Führungszeugnisse können je nach Visumunterkategorie verlangt werden.
- Die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Legalisation oder Apostille für ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Dokument über familiäre Bindungen, ein Gesellschaftsdokument oder ein anderes amtliches Dokument, das in fremden Ländern ausgestellt wurde, variieren je nach Ausstellungsland und geltenden bilateralen Abkommen. Die in der persönlichen Checkliste verlangte Dokumentenüberprüfungsmethode ist anzuwenden.
- Nach Annahme des Antrags und Zahlung der Gebühr führt das Konsulat die erforderlichen Sicherheits- und institutionellen Überprüfungen durch. Wird das Visum genehmigt, kann der Antragsteller aufgefordert werden, seinen Reisepass, die Originale der online hochgeladenen Dokumente, das ausgedruckte und unterschriebene Formular sowie das Original des Zahlungsbelegs vorzulegen.
- Die Gebühr variiert je nach Staatsangehörigkeit, Visumart und Gegenseitigkeitsprinzip. Eine einheitliche Gebühr und eine für alle Vertretungen gültige Zahlungsmethode werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Die normale Bearbeitungszeit beträgt ab Annahme des Antrags höchstens 15 Tage, in begründeten Ausnahmefällen höchstens 30 Tage.
- Das Kurzzeitvisum Typ C kann als Einmal-, Zweimal- oder Mehrfachvisum ausgestellt werden, ermöglicht einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und seine Gültigkeit darf fünf Jahre nicht überschreiten. Das Visum Typ D ist ein Jahr gültig, kann als Einmal-, Zweimal- oder Mehrfachvisum ausgestellt werden und wird zum Zweck der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in das Land genutzt.
- Das Konsulat kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen, Korrekturen oder die persönliche Vorsprache verlangen. Eine Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken, biometrischen Daten oder zur Teilnahme an einem Interview wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht als gemeinsame und automatische Voraussetzung für alle Antragsteller eindeutig angegeben.
Voraussetzungen für das Transitvisum
- Das Flughafentransitvisum Typ A berechtigt den Reisenden, während des Wartens auf seinen Weiterflug zum Zielland in den internationalen Transitbereich des Flughafens einzureisen und sich dort aufzuhalten. Die Gültigkeit des Visums wird anhand der vorgelegten Transitflugtickets und der geplanten Route bestimmt.
- Der Antragsteller muss im offiziellen elektronischen System das Visum Typ A auswählen und die Transitroute, den ersten Grenzübergang, das Transportmittel, den Anschlussflug und das endgültige Zielland angeben.
- Es ist ein gültiges Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine andere Genehmigung, die das Recht auf Einreise in das endgültige Zielland belegt, vorzulegen. Auch ein Anschlussflug oder ein Transportdokument, das die Ausreise des Reisenden aus Albanien belegt, ist vorzulegen.
- Für den Antrag sind ein gültiges Reisedokument, ein Foto und die vom System individuell erstellte Liste der unterstützenden Dokumente vorzulegen. Die Fotogröße, die Standardgebühr für das Transitvisum, die Zahlungsmethode und der spezifische Versicherungsschutz für das Transitvisum werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Das Flughafentransitvisum Typ A kann nicht für die Durchreise auf dem Landweg verwendet werden. Bei der Durchreise auf dem Landweg ist ein Kurzzeitvisum Typ C zu beantragen, und im Antragsformular sind die Route und die Einzelheiten der Transitreise anzugeben.
- Während des Transits muss der Reisende der Grenzbehörde Unterlagen vorlegen können, die belegen, dass er im Zielland zugelassen wird und das albanische Hoheitsgebiet verlässt.
Albanien: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Tirana ist das zentrale Tor zu Albanien und der wichtigste Ankunftsort für internationale Reisende. Der Flughafen Tirana verbindet das Land mit zahlreichen europäischen Städten. Die Hafenstadt Durrës an der Adria ist ein weiterer bedeutender Verkehrsknotenpunkt.
Albanien begeistert mit einer reichen Kulturgeschichte, die sich in den UNESCO-Welterbestätten Berat und Gjirokastër widerspiegelt. Die albanische Riviera lockt mit unberührten Stränden und malerischen Küstenstädten wie Saranda. Auch die Bergregionen im Norden, etwa um Theth, sind bei Naturliebhabern beliebt.
Viele Reisende beginnen ihre Rundreise in Tirana und fahren dann entlang der Küste in den Süden. Von dort aus sind Ausflüge nach Griechenland oder auf die Insel Korfu möglich. Im Norden bieten sich Verbindungen nach Montenegro und in den Kosovo an.
