Ecuador:Visabestimmungen
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Ecuador Karte der Visabestimmungen
Ecuador: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visumfreie Einreise
- Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein von Ecuador anerkanntes Reisedokument vorlegen. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise in das Land noch mindestens sechs Monate gültig sein. Für Notfallpässe und Reisedokumente, für die besondere internationale Regelungen gelten, kann eine Ausnahme gelten.
- Reisende, die im Rahmen geltender internationaler oder regionaler Abkommen zugelassen sind, können anstelle eines Reisepasses mit einem von Ecuador anerkannten und gültigen Personalausweis einreisen. Die Anwendung dieser Möglichkeit hängt von der Art des verwendeten Ausweisdokuments und der betreffenden internationalen Regelung ab.
- Die Einreise in das Land und die Ausreise aus dem Land dürfen nur an den Einwanderungskontrollstellen der offiziell zugelassenen Flughäfen, Häfen oder Landgrenzübergänge erfolgen. Der Reisende muss dem Beamten sein Reisedokument vorlegen, die für die Einreiseerfassung erforderlichen Informationen angeben und die Fragen des Einwanderungsbeamten zum Reisezweck, zum Aufenthaltsort oder zur geplanten Aufenthaltsdauer beantworten.
- Die normale erlaubte Aufenthaltsdauer im Touristenstatus beträgt höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr, gerechnet ab dem ersten Einreisedatum. Vorbehaltlich eines Antrags vor Ablauf der gültigen Aufenthaltsdauer und Zahlung der entsprechenden Gebühr kann die Aufenthaltserlaubnis einmalig um höchstens 90 ununterbrochene weitere Tage verlängert werden.
- Der Touristenstatus berechtigt nicht zur Arbeit, zur Erbringung bezahlter Dienstleistungen oder zur Ausübung einer einkommensschaffenden wirtschaftlichen Tätigkeit in Ecuador. Für diese Tätigkeiten muss in einen geeigneten Einwanderungsstatus oder eine geeignete Visumskategorie gewechselt werden.
- Reist ein ausländisches Kind oder ein minderjähriger Reisender allein, kann die Genehmigung der personensorgeberechtigten Person(en) oder eine von der nach dem Recht des Herkunftslandes zuständigen Behörde ausgestellte Urkunde verlangt werden. Bei der Einreiseerfassung können die Angaben zur Begleitperson des Kindes oder zur Person, die im Land für das Kind verantwortlich ist, sowie der Aufenthaltsort erfasst werden.
- Es besteht keine allgemeine Pflicht zur Vorlage eines Gelbfieber-Impfzertifikats für die Einreise nach Ecuador. Personen, die in Risikogebiete im Amazonasbecken reisen, wird empfohlen, sich mindestens zehn Tage vor der Reise impfen zu lassen. Bei der Einreise können Reisende, die Krankheitssymptome zeigen, aufgefordert werden, eine Gesundheitserklärung auszufüllen oder sich einer Gesundheitsuntersuchung zu unterziehen.
- Bei der visumfreien touristischen Einreise sind ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelreservierung, ein fester Betrag zum Nachweis der finanziellen Mittel und eine Reisekrankenversicherung auf zentraler Ebene nicht als allgemein erforderliche Dokumente für alle Reisenden festgelegt.
- Die Anzahl der im Reisepass erforderlichen Leerseiten ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- Der für den Nachweis der finanziellen Mittel erforderliche feste Betrag und der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- Die Reisekrankenversicherung und die Mindestdeckungssumme der Versicherung sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- Eine separate Antragsgebühr und eine offizielle Bearbeitungszeit für das visumfreie Einreiseverfahren sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
Voraussetzungen für den E-Visumsantrag
- Der Antrag auf ein Touristen-E-Visum wird vollständig online über die e-VISAS-Plattform des Außen- und Migrationsministeriums Ecuadors gestellt. Der Antragsteller muss ein Konto mit einer gültigen E-Mail-Adresse erstellen, den gesendeten Bestätigungscode verwenden, ein Passwort festlegen und seine persönlichen Daten im System erfassen.
- Der Antragsteller muss einen neuen Visumsvorgang starten, angeben, ob er den Antrag für sich selbst, seinen gesetzlichen Vertreter oder eine minderjährige Person stellt, und das Touristenvisum für vorübergehende Besucher auswählen. Im elektronischen Formular müssen die persönlichen Daten, Kontaktdaten, die Art des Antrags und eine kurze Beschreibung des Antrags vollständig eingetragen werden.
- Für den Antrag muss ein Reisepass oder ein anerkanntes Reisedokument vorgelegt werden, das zum Zeitpunkt der Einreise in das Land noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die Reisepassdaten müssen korrekt in das elektronische Formular übertragen werden.
- Welche Seiten des Reisepasses gescannt werden müssen und wie viele Leerseiten im Reisepass erforderlich sind, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- Es muss ein aktuelles digitales Farbfoto hochgeladen werden. Das Foto muss im JPG-Format, maximal 1 MB groß und im Format 5 × 5 cm oder 2 × 2 Zoll sein. Der Hintergrund muss weiß sein, der Antragsteller muss direkt in die Kamera blicken, beide Augen offen haben und vorzugsweise einen neutralen Gesichtsausdruck oder ein natürliches Lächeln zeigen. Wie viele Monate das Foto maximal alt sein darf, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- Antragsteller über 18 Jahre müssen ein Führungszeugnis aus ihrem Herkunftsland und aus den Ländern vorlegen, in denen sie in den letzten fünf Jahren gewohnt haben. Die Dokumente dürfen zum Ausstellungszeitpunkt maximal 180 Tage alt sein. In föderal aufgebauten Ländern ausgestellte Dokumente müssen das gesamte Land abdecken.
- Das Führungszeugnis und andere ausländische amtliche Dokumente müssen erforderlichenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein. Dokumente, die nicht auf Spanisch sind, müssen ins Spanische übersetzt werden. Für ausländische private Dokumente mit elektronischer Signatur können andere Überprüfungsregeln gelten. Private Dokumente ohne elektronische Signatur können notariell beglaubigt und erforderlichenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden.
- Dem Antrag ist die geplante Reiseroute sowie ein Rück- oder Weiterflugticket, das die Ausreise aus Ecuador belegt, beizufügen.
- Der Antragsteller muss für jeden Antragsteller und für jeden geplanten Aufenthaltsmonat finanzielle Mittel in Höhe von mindestens einer zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Einheitlichen Grundgebühr nachweisen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch einen Kontoauszug, einen Kreditkartenlimitnachweis, einen Zahlungsbeleg für ein Reisepaket, das alle Reisekosten abdeckt, oder ein Sponsoring-Schreiben, in dem ein in Ecuador ansässiger Sponsor die Übernahme der Kosten bestätigt, nachgewiesen werden.
- Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug beim Touristen-E-Visum abdecken muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- Wenn ein Sponsor die Kosten übernimmt, können Unterlagen zum Nachweis seines Aufenthalts in Ecuador, seiner Identität und seiner finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt werden. In dem Sponsoring-Schreiben muss ausdrücklich angegeben werden, dass die Reise- und Aufenthaltskosten des Antragstellers übernommen werden.
- Minderjährige, behinderte Personen, Personen über 65 Jahre und Ehegatten oder eingetragene Partner, die ihre eigene finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachweisen können, können die finanziellen Unterlagen ihres gesetzlichen Vertreters, Elternteils, Vormunds, Ehegatten oder der Person, von der sie wirtschaftlich abhängig sind, verwenden.
- Wird der Antrag aus dem Inland Ecuadors gestellt, muss der Antragsteller nachweisen, dass er sich mit einer gültigen touristischen Aufenthaltserlaubnis oder mit einem gültigen Visum in einem regulären Einwanderungsstatus befindet. Wird der Antrag im Zuständigkeitsbereich eines ecuadorianischen Konsulats in einem anderen Land gestellt und ist der Antragsteller nicht Staatsangehöriger dieses Landes, kann ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts oder des rechtlichen Status in diesem Land verlangt werden.
- Der Antrag für eine minderjährige Person ist durch den gesetzlichen Vertreter oder einen bevollmächtigten Vertreter zu stellen. Welche einheitlichen Unterlagen (Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Eltern oder Sorgerechtsbescheinigung) für alle Kinder beim Touristen-E-Visum verlangt werden, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt. Die zuständige Behörde kann je nach den Reiseumständen zusätzliche Unterlagen zum Nachweis der familiären Bindung oder der Vertretungsbefugnis anfordern.
- Die Antragsprüfungsgebühr beträgt 50 US-Dollar. Bei Genehmigung des Visums wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 30 US-Dollar fällig. Auf diese Beträge wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
- Die Zahlung kann online per Kredit- oder Debitkarte oder über die Banco del Pacífico erfolgen. Bankzahlungen werden während der Geschäftszeiten der Bank ausgeführt. Wird die erste auf der elektronischen Antragsseite generierte Zahlung nicht am selben Tag bis 23.55 Uhr ecuadorianischer Zeit abgeschlossen, kann der Antrag aus dem System gelöscht werden.
- Die allgemeine gesetzliche Frist für die Entscheidung über einen Visumsantrag beträgt 60 Werktage. Das Fehlen von Unterlagen, die Anforderung zusätzlicher Unterlagen, die Durchführung eines Interviews oder die Überprüfung der Echtheit eines Dokuments können die Bearbeitung verlängern.
- Die zuständige Behörde kann vom Antragsteller zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen anfordern und den Antragsteller bei Bedarf zu einem Vorstellungsgespräch laden. Für alle Touristen-E-Visumsanträge ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt, ob eine obligatorische Abnahme von Fingerabdrücken oder biometrischen Daten vorgesehen ist.
- Die mit einem Touristenvisum erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage ab dem Einreisedatum. Vor Ablauf der gültigen Aufenthaltsdauer kann durch ein entsprechendes Verlängerungsverfahren ein weiterer ununterbrochener Aufenthalt von höchstens 90 Tagen beantragt werden.
- Das Touristen-E-Visum kann nicht für Zwecke der Arbeit, einer bezahlten Dienstleistung oder einer einkommensschaffenden Tätigkeit genutzt werden.
- Das genehmigte Visum wird elektronisch erstellt und kann auf dem elektronischen Dokument zu Überprüfungszwecken einen QR-Code und einen Barcode enthalten. In der zentralen offiziellen Quelle ist keine genaue Verpflichtung festgelegt, ob das elektronische Visum zwingend in ausgedruckter Form mitgeführt oder nur in digitaler Form vorgezeigt werden muss.
- Ob das Touristenvisum für die einmalige oder mehrmalige Einreise gilt und welche separate Nutzungsfrist für die erste Einreise nach der Ausstellung gewährt wird, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- Eine Hotelreservierung ist auf zentraler Ebene nicht als zwingend erforderliches Dokument für alle Touristen-E-Visumsanträge festgelegt.
- Die Reisekrankenversicherung und die Mindestdeckungssumme der Versicherung sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- Wie viele Tage vor dem Reisedatum der Antrag mindestens gestellt werden muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Der Antrag auf ein Transitvisum ist über das e-VISAS-System zu stellen, während sich der Antragsteller außerhalb Ecuadors befindet. Der Antrag ist mindestens 20 Tage vor dem geplanten Transitdatum einzureichen.
- Der Antragsteller muss einen Reisepass oder ein von Ecuador anerkanntes Reisedokument vorlegen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig ist.
- Von Antragstellern über 18 Jahren kann ein Führungszeugnis aus ihrem Herkunftsland oder aus dem Land, in dem sie zuvor gewohnt haben, verlangt werden. In der geltenden Visumsverordnung ist dieses Dokument in der Liste der Antragsunterlagen für ein Transitvisum aufgeführt. Das Dokument muss erforderlichenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen und ins Spanische übersetzt sein.
- Der Antragsteller muss seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch auf seinen Namen ausgestellte Kontoauszüge nachweisen, die die letzten drei Monatsumsätze zeigen. Die nachzuweisende finanzielle Leistungsfähigkeit muss mindestens einer zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Einheitlichen Grundgebühr entsprechen.
- Bei einem Lufttransit muss eine einheitliche Flugreservierung vorgelegt werden, die den Anschluss in Ecuador und das endgültige Zielland ausweist. Die Transitzeit am Flughafen in Ecuador darf 24 Stunden nicht überschreiten.
- Bei einem Landtransit ist ein internationaler Transportfahrschein oder ein Reisedokument vorzulegen, das die Weiterreise in ein Drittland belegt. Bei einem Seetransit ist ein Dokument vorzulegen, das die Weiterreise in ein Drittland belegt.
- Der Transit auf dem Land- oder Seeweg muss innerhalb von höchstens fünf Tagen ab dem Einreisedatum nach Ecuador abgeschlossen sein.
- Für minderjährige Antragsteller ist eine Geburtsurkunde vorzulegen, die das Geburtsdatum und die familiäre Bindung zum gesetzlichen Vertreter nachweist. Das Dokument muss erforderlichenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein.
- Reist das Kind mit einer Person, die nicht sein gesetzlicher Vertreter oder kein Verwandter bis zum zweiten Grad ist, kann eine Vollmacht oder Einverständniserklärung verlangt werden, aus der hervorgeht, dass der gesetzliche Vertreter dem Visumsantrag zustimmt. Von behinderten Antragstellern können Unterlagen zur Bestätigung ihres Zustands und des Vertretungsverhältnisses angefordert werden.
- Die Antragsgebühr für ein Transitvisum beträgt 50 US-Dollar. Bei Genehmigung des Visums wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 30 US-Dollar fällig. Auf diese Beträge wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
- Das Transitvisum ist maximal 30 Tage gültig. Es wird in der Regel für eine einmalige Durchreise ausgestellt. Wenn die Reiseroute dies erfordert und der Sachverhalt begründet wird, können innerhalb desselben 30-tägigen Gültigkeitszeitraums maximal zwei Transitdurchreisen genehmigt werden.
- Mit einem Transitvisum darf man sich nicht als Tourist in Ecuador aufhalten, keine Arbeit verrichten und sich nicht über die für den Transit erlaubte Zeit hinaus im Land aufhalten.
- Die zuständige Behörde kann für die Bearbeitung des Antrags zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein Vorstellungsgespräch anfordern. Für alle Transitvisumsanträge ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt, ob eine obligatorische Abnahme biometrischer Daten oder Fingerabdrücke vorgesehen ist.
- Die Anzahl der Fotos, das Fotoformat, die Hintergrundfarbe und die digitalen Dateieigenschaften für ein Transitvisum sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- Die Anzahl der erforderlichen Leerseiten im Reisepass und die zu scannenden Seiten des Reisepasses sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- Die Reisekrankenversicherung und die Mindestdeckungssumme der Versicherung sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- Obwohl der Antrag mindestens 20 Tage im Voraus gestellt werden muss, ist die tatsächliche Bearbeitungszeit des Antrags in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau festgelegt.
- In der zentralen offiziellen Quelle ist keine genaue Verpflichtung festgelegt, ob das elektronische Transitvisum in ausgedruckter oder digitaler Form mitgeführt werden muss.
Ecuador: Wichtige Reiseziele
Ecuadors Hauptstadt Quito liegt hoch in den Anden und ist bekannt für ihre gut erhaltene Kolonialarchitektur. Der wichtigste internationale Flughafen des Landes befindet sich in Guayaquil, der größten Stadt und dem wirtschaftlichen Zentrum. Viele Reisende beginnen ihre Reise in einer dieser beiden Städte.
Die Küste Ecuadors lockt mit Stränden wie Montañita und dem Nationalpark Machalilla. Die Galapagos-Inseln sind ein einzigartiges Ziel für Naturliebhaber mit ihrer endemischen Tierwelt. Im Amazonasbecken bieten Städte wie Tena Zugang zu Regenwaldabenteuern, während Cuenca für seine koloniale Architektur und Kulturszene geschätzt wird.
Eine typische Route verbindet Quito mit dem Amazonas im Osten oder führt hinunter zur Küste. Von Guayaquil aus sind die Galapagos-Inseln per Flug erreichbar, und eine Panamericana-Reise verbindet die Andenstädte. Der gut ausgebaute Busverkehr ermöglicht flexible Reisen zwischen den Regionen.
