Kongo-Kinshasa:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Es gibt kein Land, dessen Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 6. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 192.

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Kongo-Kinshasa: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Kongo-Kinshasa:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Kongo-Kinshasa: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Bestimmungen für visumfreie Einreise

  • Der von der Visumbefreiung profitierende Reisende muss einen gültigen Pass oder ein gültiges Reisedokument der Art mitführen, die in dem der Befreiung zugrundeliegenden Abkommen oder der entsprechenden amtlichen Regelung angegeben ist. Die zulässige Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen können je nach der angewandten Befreiungsregelung variieren.
  • Kinder unter 15 Jahren, deren Identität im Pass des Elternteils, Vorfahren oder gesetzlichen Vormunds, mit dem sie reisen, eingetragen ist, können bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen von einem eigenen Pass und Visum befreit werden.
  • Besatzungsmitglieder von Luft- oder Seefahrzeugen, die in der Demokratischen Republik Kongo nur umsteigen oder einen kurzen Aufenthalt haben, müssen eine gültige Besatzungslizenz oder ein gültiges Besatzungszeugnis mitführen.
  • Der internationale Impfpass kann bei der Einreise auf dem Luftweg kontrolliert werden. Das internationale Zertifikat über die Gelbfieberimpfung wird verlangt.

E-Visa-Antragsvoraussetzungen

  • Der elektronische Antrag wird durch Erstellung eines Benutzerkontos auf dem offiziellen E-Visum-Portal der Generaldirektion für Migration gestellt. Bei der Kontoerstellung werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Staatsangehörigkeit und Telefonnummer abgefragt. Der Antragsteller muss die im Online-Formular angeforderten persönlichen Daten, Passdaten, Reisezweck und Angaben zur örtlichen verantwortlichen Person vollständig angeben.
  • Das elektronische System gewährt eine elektronische Vorabgenehmigung für ein bei der Ankunft in den Pass einzutragendes Flughafen- oder Grenzvisum, und nicht ein klassisches elektronisches Einreisevisum. Der Antrag kann zu Geschäftszwecken, zu Besuchszwecken, zu Familienbesuchszwecken oder zu touristischen Zwecken gestellt werden. Je nach der im Antrag gewählten Kategorie können zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
  • Für die elektronische Vorabgenehmigung sind ein an die Generaldirektion für Migration gerichtetes Antrags- oder Anforderungsschreiben, eine Fotokopie des Reisepasses des Antragstellers und das Identitätsdokument der verantwortlichen oder einladenden Person in der Demokratischen Republik Kongo vorzulegen. Ist die verantwortliche Person ein Ausländer, wird eine Passkopie verlangt. Je nach Art des Antrags können zusätzliche Unterlagen zum Nachweis des legalen Status der örtlichen verantwortlichen Person im Land angefordert werden.
  • Im öffentlich zugänglichen Bereich des E-Visum-Portals ist keine vollständige Liste der hochzuladenden Dokumente veröffentlicht, die für alle Antragsteller gilt. Die genaue Dokumentenliste ist gemäß den nach Auswahl des Visumtyps und Reisezwecks im Benutzerkonto angezeigten Antragsschritten anzuwenden.
  • Die elektronische Antragsgebühr beträgt insgesamt 300 US-Dollar. Davon sind 50 US-Dollar die Verwaltungsgebühr und 250 US-Dollar die Gebühr für die elektronische Genehmigung. Auf dem Portal wird Online-Zahlung mit Visa und Mastercard unterstützt. Die Erstattung der gezahlten Verwaltungsgebühr unterliegt den Antragsbedingungen.
  • Die offizielle Bearbeitungszeit des Antrags wird mit 72 Stunden ab Eingang des vollständigen Antrags angegeben. Die zuständige Behörde kann aus Sicherheits-, Migrations- oder Dokumentenprüfungsgründen zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen anfordern.
  • Die elektronische Genehmigung muss innerhalb von drei Monaten ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Die Genehmigung berechtigt zur Erlangung eines einmaligen, siebentägigen Flughafen- oder Grenzvisums. Die Siebentagefrist kann im Land einer Verlängerung oder Statusänderung bei der Generaldirektion für Migration unterliegen.
  • Das Genehmigungsdokument wird als PDF an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet und kann über das Portal heruntergeladen werden. Der Reisende muss das Dokument während der Reise zugänglich halten.

Bestimmungen für das Visum bei Ankunft

  • Ein Visum bei der Einreise ist kein allgemeines System, das jeder Reisende ohne vorherige Genehmigung direkt an der Grenze beantragen kann. Ein Flughafen- oder Hafenvisum wird am Einreisepunkt für Reisende ausgestellt, die über eine zuvor erteilte fliegende Visumsgenehmigung, eine elektronische Vorabgenehmigung oder eine ausdrückliche Ermächtigung des Generaldirektors für Migration verfügen.
  • Der Reisende muss dem Einreisebeamten seinen gültigen Reisepass, das elektronische oder schriftliche Vorabgenehmigungsdokument und die bei der Antragstellung verwendeten Belege vorlegen.
  • Für das Flughafen- oder Grenzvisum werden am Einreisepunkt 90 US-Dollar gezahlt.
  • Das Visum ist einmalig gültig und berechtigt zu einem 7-tägigen Aufenthalt ab Ausstellungsdatum. Ein Reisender, der länger als 7 Tage bleiben möchte, muss vor Ablauf der Frist bei der Zentral- oder Außenstelle der Generaldirektion für Migration einen Antrag zur Regelung seines Einwanderungsstatus stellen.
  • Es wird angegeben, dass das über die elektronische Vorabgenehmigung ausgestellte Flughafen- oder Grenzvisum an den Einreisepunkten des Landes genutzt werden kann. Wenn jedoch im Genehmigungsdokument ein bestimmter Flughafen, Hafen oder Grenzübergang angegeben ist, darf der Reisende nur diesen angegebenen Einreisepunkt nutzen.
  • Der internationale Impfpass muss bei der Einreise bereitgehalten werden. Das Gelbfieberimpfzertifikat kann verlangt werden.

Bestimmungen für das Konsulatsvisum

  • Der Antrag muss bei der für den rechtmäßigen Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Botschaft oder dem Konsulat der Demokratischen Republik Kongo gestellt werden. Die zentrale Weisung des Außenministeriums sieht vor, dass der Antragsteller persönlich bei der zuständigen Vertretung vorsprechen und den Reisezweck mündlich erläutern muss.
  • Die zentral bestätigten Grundvoraussetzungen sind: ein gültiger Reisepass, ausreichende Existenzmittel für die Reisedauer sowie eine Einladung oder Übernahme durch eine im Land rechtmäßig ansässige natürliche oder juristische Person. Ein Reisevisum berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit.
  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden. Bei Vertretungen, die Online-Anträge akzeptieren, kann der Ausdruck des Formulars und des Zahlungsbelegs verlangt werden. Einige Vertretungen verlangen die Vorlage des Formulars in zweifacher Ausfertigung.
  • Die Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses variiert je nach der angegangenen Vertretung. Auf den offiziellen Vertretungsseiten sind Zeiträume zwischen sechs Monaten und einem Jahr veröffentlicht.
  • Es wird eine Fotokopie der Seiten des Reisepasses mit den Identitätsangaben verlangt. Einige Vertretungen fordern eine Kopie der ersten beiden Seiten des Reisepasses. Je nach Zuständigkeitsbereich der Vertretung können ein nationaler Personalausweis, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Wohnsitzbescheinigung oder ein Nachweis des legalen Aufenthalts im Antragsland verlangt werden.
  • Die Anzahl der Fotos kann je nach Vertretung variieren. In den aktuellen offiziellen Checklisten der Vertretungen werden meist zwei identische und aktuelle Passfotos verlangt. Einige Vertretungen verlangen, dass das Foto von vorne aufgenommen ist, den Kopf unbedeckt zeigt und einen neutralen Hintergrund hat.
  • Ein Einladungsschreiben oder eine Kostenübernahmeerklärung wird je nach Zweck des Antrags verlangt. Die Einladung muss möglicherweise von einem Notar und der Kanzleiabteilung des Außenministeriums in der Demokratischen Republik Kongo beglaubigt werden. Das Einladungsschreiben muss den Namen, Vornamen, die Funktion, Telefonnummer und Adresse der einladenden Person enthalten. Bei Einladungen durch natürliche Personen können Kopien des Personal- und Dienstausweises des Einladenden angefordert werden. Eine von der Generaldirektion für Migration ausgestellte offizielle Übernahmeerklärung kann anstelle einer Einladung akzeptiert werden.
  • Von Arbeitnehmern können eine Dienst- oder Arbeitsbescheinigung oder ein Dienstreiseauftrag; von Selbstständigen, Arbeitslosen oder anderen Antragstellern können Unterlagen zum Nachweis ihrer finanziellen Mittel verlangt werden. In Fällen ohne Sponsor ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die gesamte Reise erforderlich.
  • Von Forschern sowie Personen, die zu akademischen oder wissenschaftlichen Zwecken reisen, kann ein Schreiben ihrer Einrichtung verlangt werden. Von Presse- und Medienmitarbeitern können die Akkreditierung des zuständigen Ministeriums sowie eine Liste der mitzuführenden Ausrüstung verlangt werden.
  • Von minderjährigen Antragstellern können Geburtsurkunde, Schulbescheinigung, Ausweis der Eltern und eine Einverständniserklärung der Eltern verlangt werden. Reist das Kind nur mit einem Elternteil, muss die vom anderen Elternteil oder dem berechtigten Elternteil unterzeichnete Einverständniserklärung möglicherweise von der örtlichen Behörde beglaubigt werden.
  • Der internationale Impfpass wird möglicherweise nicht bei jeder Vertretung der Visumakte beigefügt; er muss jedoch bei der Einreise auf dem Luftweg bereitgehalten werden. Das Gelbfieberimpfzertifikat wird verlangt.
  • Die konsularische Bearbeitungszeit variiert je nach Vertretung und danach, ob der Antragsteller bereits zuvor in das Land gereist ist. Einige Vertretungen haben eine Mindestbearbeitungszeit von sieben Tagen und für Erstmalige eine Mindestprüfungszeit von zwei Wochen veröffentlicht.
  • Ein Konsulatsvisum kann für einmalige, zweimalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden. Die Gültigkeit von Reisevisa kann bis zu maximal sechs Monaten betragen. Für einen längeren Aufenthalt oder zu Erwerbszwecken muss im Land ein Antrag auf Aufenthalts- oder Erwerbsstatus bei der Generaldirektion für Migration gestellt werden.
  • Visagebühren, Zahlungsmethoden und Gebühren für die Eilbearbeitung variieren je nach der angegangenen Botschaft oder dem Konsulat. Gezahlte Gebühren können im Falle einer Ablehnung, Stornierung oder Reiserücktritts nicht erstattet werden.
  • Alle Visumanträge unterliegen der Bewertung durch die zuständige Visakommission oder Einwanderungsbehörde. Unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen können abgelehnt werden. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen, persönliche Vorsprache, mündliche Erläuterung oder ein Vorstellungsgespräch verlangen.

Bestimmungen für das Transitvisum

  • Reisende, die auf dem Luft- oder Seeweg umsteigen und während des Transits den internationalen Transitraum des Flughafens oder Hafens nicht verlassen, können von der Transitvisumpflicht befreit sein. Der Reisende darf nur auf den ersten verfügbaren Anschluss warten und darf nicht offiziell in das Land einreisen.
  • Wenn der Transitraum verlassen werden muss, ein anderer Grenzübergang benutzt werden muss, das Gepäck abgeholt und wieder aufgegeben werden muss oder eine Einwanderungskontrolle durchlaufen werden muss, kann ein Transitvisum oder ein anderes Einreisevisum verlangt werden.
  • Für einen Transitvisumantrag können ein gültiger Reisepass, ein ausgefülltes und unterschriebenes Visumformular, ein Foto, die Transitrouten, die geplanten Ein- und Ausreisedaten sowie ein Visum oder Reisedokument, das das Recht zur Einreise in das endgültige Zielland belegt, verlangt werden. Wird der Antrag außerhalb des Landes des rechtmäßigen Wohnsitzes gestellt, kann eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis verlangt werden.
  • Antragsteller ohne Sponsor müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihre Kosten während der Transitzeit zu decken.
  • Einige offizielle konsularische Formulare verlangen eine Gültigkeit von mehr als sechs Monaten und ein Foto; die genauen Anforderungen werden jedoch nach der aktuellen Checkliste der angegangenen Vertretung bestimmt.
  • Alte offizielle Vertretungsgebühren sollten nicht als aktuelle Gebühren verwendet werden.

Aktualisierungsverlauf

  1. UgandaKongo-Kinshasa

    Ein Visum bei Ankunft ist nicht mehr verfügbar; die visumfreie Einreise ist jetzt möglich. Die zuvor angegebene Aufenthaltsdauer von 7 Tage wird nicht mehr ausgewiesen.

  2. TansaniaKongo-Kinshasa

    Ein Visum bei Ankunft ist nicht mehr verfügbar; die visumfreie Einreise ist jetzt möglich. Die zuvor angegebene Aufenthaltsdauer von 7 Tage wird nicht mehr ausgewiesen.