Lesotho:Visabestimmungen
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Lesotho Karte der Visabestimmungen
Lesotho: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Die Visumbefreiung hebt lediglich die Verpflichtung zur vorherigen Beantragung eines Visums auf. Der Reisende muss bei der Einreise seinen gültigen Reisepass oder ein anerkanntes Reisedokument vorlegen und die von dem Grenzbeamten erlaubte Aufenthaltsdauer einhalten.
- Die visumfreie Aufenthaltsdauer kann je nach dem verwendeten Reisepass und der geltenden Befreiungsregelung zwischen einem und drei Monaten variieren. Die in den Reisepass eingetragene oder vom Grenzbeamten gewährte Aufenthaltsdauer muss bei der Einreise überprüft werden.
- Die gemeinsame Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses für die visumfreie Einreise ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass, die Anforderung eines maschinenlesbaren Reisepasses oder eines biometrischen Reisepasses sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Falls der Reisende zur Einreise nach Lesotho oder zur Ausreise aus Lesotho über Südafrika reist, muss er zusätzlich die südafrikanischen Wiedereinreise-, Transit- oder Einreisebestimmungen erfüllen. Das erforderliche südafrikanische Visum oder der erforderliche Aufenthaltstitel hängt von der Staatsangehörigkeit des Reisenden und der Reiseroute ab.
- Für visumfreie Reisende sind ein Rückflugticket, ein Nachweis der Unterkunft, ein Kontoauszug, ein Mindestbetrag an finanziellen Mitteln, eine Arbeitsbescheinigung, eine Reisekrankenversicherung oder ein ärztliches Attest in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig als allgemein geltende Voraussetzungen für alle Reisende angegeben.
- Das Mitführen einer Gelbfieberimpfkarte wird in den offiziellen Informationen des Außenministeriums als wichtig erachtet. Jedoch ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben, für Reisende aus welchen Ausgangs- oder Transitzonen die Bescheinigung verpflichtend ist.
- Die Visumbefreiung gewährt kein automatisches Einreiserecht in das Land. Einwanderungsbeamte können das Reisedokument, den Reisezweck und die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen prüfen und die Einreise in das Land verweigern, wenn die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Voraussetzungen für ein Visum bei Ankunft
- Die derzeitige Visum-bei-Ankunft-Regelung in Lesotho ist kein Standardverfahren, bei dem der Reisende ohne vorherige Schritte an der Grenze einen Antrag stellen kann. Visumpflichtige Reisende müssen vor der Reise eine Genehmigung der Einwanderungsbehörde einholen. Die Antragsunterlagen können an visa-applications.immigration@gov.ls gesendet oder von der einladenden Person oder Organisation in Lesotho persönlich beim Innenministerium eingereicht werden.
- Wenn der Antrag genehmigt wird, erhält der Antragsteller per E-Mail ein 72-stündiges Visum-bei-Ankunft-Genehmigungsschreiben. Dieses Schreiben ist eine Vorabgenehmigung zur Einreise nach Lesotho, die sich von der erlaubten Aufenthaltsdauer im Land unterscheidet. Ob das Dokument nur in gedruckter Form oder auch in digitaler Form akzeptiert wird, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Die Einreise mit dem Visum-bei-Ankunft-Genehmigungsschreiben ist nur über den Grenzübergang Maseru und den internationalen Flughafen Moshoeshoe I. möglich. Die Nutzung eines anderen Grenzübergangs ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht bestätigt.
- Der Reisepass des Antragstellers muss mindestens sechs Monate gültig sein. In Bezug auf welches Datum (Antragsdatum, geplantes Einreisedatum oder Visumablaufdatum) der Sechsmonatszeitraum berechnet wird, ist in allen zentralen Quellen nicht einheitlich angegeben. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Im Antragsverfahren müssen eine Kopie des Reisepasses und ein vollständiges Antragsformular vorgelegt werden. Ob nur die Seite mit den Personendaten oder auch andere Seiten mit Stempeln und Visa kopiert werden müssen, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Ob das Antragsformular online oder handschriftlich auszufüllen ist, in welcher Sprache es zu verfassen und wie es zu unterschreiben ist, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch die Anzahl der Fotos, deren Größe, Hintergrundfarbe, Aufnahmedatum, Dateiformat und technische Spezifikationen sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Bei Anträgen für touristische Zwecke müssen ein Anschreiben des Antragstellers, falls vorhanden ein Anschreiben des Sponsors, ein Reiseplan, eine Kopie des Reisepasses, eine Hotelreservierung oder ein anderer Nachweis der Unterkunft, ein dreimonatiger Kontoauszug oder eine gültige Bank- oder Kreditkarte mit ausreichendem Saldo zur Deckung der Aufenthaltsdauer, ein Transportplan, eine Krankenversicherung und ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Der gemeinsame Mindestbetrag auf dem Bankkonto und die Mindestdeckung der Versicherung sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Bei Anträgen zu Geschäftszwecken sind ein Einladungsschreiben des Sponsors, die Gewerbeanmeldung des Sponsorunternehmens und eine Bescheinigung, dass keine Steuerschulden bestehen, eine Kopie des Reisepasses des Sponsors und bei Antragstellung das Original, eine eidesstattliche Versicherung des Sponsors, gegebenenfalls die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse des Sponsors, die Arbeitserlaubnisbestätigung oder der Nachweis des Antrags, ein dreimonatiger Kontoauszug des Sponsors zum Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit sowie eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers erforderlich. Soweit anwendbar müssen Bildungsdokumente und Zeugnisnoten ins Englische übersetzt und von der Botschaft oder einer gleichwertigen zuständigen Behörde beglaubigt werden. Ein Reiseplan, eine Krankenversicherung und ein ärztliches Attest werden ebenfalls verlangt.
- Bei Anträgen für Privatbesuche sind ein Einladungsschreiben des Sponsors, ein Anschreiben des Antragstellers, Kopien der Reisepässe des Sponsors und des Antragstellers, falls der Sponsor Ausländer ist, eine Aufenthaltserlaubnis, ein Rückflugticket, ein dreimonatiger Kontoauszug des Sponsors oder des Antragstellers, ein ärztliches Attest und eine Krankenversicherung vorzulegen. In der für diesen Zweck veröffentlichten Checkliste ist die Vorlage finanzieller Mittel in Höhe von 10.000 Lesotho-Loti vorgesehen.
- Bei Anträgen zur Familienzusammenführung sind Anschreiben des Antragstellers und des in Lesotho lebenden Familienmitglieds sowie Kopien der Reisepässe, gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis des Familienmitglieds, Dokumente zum Nachweis der familiären Bindung wie Geburts- oder Heiratsurkunde, ein ärztliches Attest, eine Krankenversicherung und ein Reiseplan erforderlich. Im Kontoauszug des Sponsors der letzten drei Monate wird ein Betrag von mindestens 10.000 Lesotho-Loti pro ausländischem Familienmitglied verlangt.
- Bei Anträgen zu Heiratszwecken sind Anschreiben des Antragstellers und des Sponsors sowie Kopien der Reisepässe, eidesstattliche Versicherungen beider Familien, Ausweisdokumente der Familienmitglieder, Dokumente zum Nachweis der familiären Bindung, eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass keine Heiratshindernisse bestehen, ein über die Botschaft bestätigtes polizeiliches Führungszeugnis, eine Krankenversicherung, ein ärztliches Attest, ein Reiseplan und eine offizielle Anzeige oder Eintragung des Standesbeamten vorzulegen. Im dreimonatigen Kontoauszug wird ein monatliches Mindesteinkommen von 10.000 Lesotho-Loti und eine Bankbürgschaft zur Deckung des Rückflugtickets verlangt.
- Bei Anträgen zu Studienzwecken sind ein Anschreiben des Antragstellers, ein Einladungsschreiben des Sponsors, das Zulassungsschreiben der Bildungseinrichtung, die Gebührenabrechnung für den Studienzeitraum, die Bestätigung der Registrierung der Bildungseinrichtung beim Bildungsministerium, Kopien der Reisepässe des Antragstellers und des Sponsors, gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors, frühere Bildungsdokumente, eine Finanzierungsbestätigung oder ein Nachweis der Sponsorschaft in Form eines Bankkontos, das den Studienzeitraum abdecken kann, ein ärztliches Attest, eine Krankenversicherung und ein Rückflugticket vorzulegen.
- Bei Anträgen für die Arbeit an Bildungseinrichtungen sind ein Einladungsschreiben des Sponsors, ein Anschreiben des Antragstellers, Kopien der Reisepässe des Antragstellers und des Sponsors, ein mit der Bildungseinrichtung geschlossener Arbeitsvertrag, Bildungsdokumente, ein ärztliches Attest, eine Krankenversicherung, ein Nachweis der Arbeitserlaubnis oder des Antrags auf Arbeitserlaubnis und ein Reiseplan erforderlich.
- Bei Anträgen von Amtsträgern oder ausländischen Fachkräften sind ein Anschreiben des Sponsors, eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers, Bildungsdokumente, ein Vertrag oder eine Vereinbarung mit der Regierung von Lesotho, ein ärztliches Attest, eine Krankenversicherung und ein Reiseplan erforderlich.
- Bei Anträgen für missionarische Tätigkeiten sind Anschreiben des Kirchenleiters und des Antragstellers, die Gründungsurkunde oder Satzung der Kirche, Kopien der Reisepässe des Antragstellers und des Sponsors, Bildungsdokumente und Zeugnisnoten, ein kirchliches Beauftragungsschreiben, ein dreimonatiger Kontoauszug der Kirche, ein Reiseplan, eine Krankenversicherung und ein ärztliches Attest erforderlich. Auf dem Kirchenkonto ist ein finanzieller Nachweis in Höhe von 50.000 Lesotho-Loti vorgesehen.
- Bei Anträgen für Freiwilligentätigkeiten sind Anschreiben der registrierten Organisation und des Antragstellers, Kopien der Reisepässe des Antragstellers und des Sponsors, gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors, die Satzung oder Gründungsurkunde der Organisation, ein ärztliches Attest, eine Krankenversicherung und ein Reiseplan vorzulegen.
- Bei Anträgen für Austauschprogramme oder sportliche Aktivitäten sind ein Anschreiben des sponsernden Teams oder der Organisation, Kopien der Reisepässe des Antragstellers und des Sponsors, eine Kopie des Vertrags, ein Reiseplan, ein ärztliches Attest, eine Krankenversicherung und ein Kontoauszug erforderlich.
- Bei Anträgen für diplomatische oder offizielle Aufgaben sind ein Antrags- oder Einladungsschreiben der betreffenden Botschaft oder des Ministeriums, eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers und ein Reiseplan erforderlich. Die für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen geltende Gebührenbefreiung richtet sich nach dem Reisezweck und dem offiziellen Status.
- Falls die Einreise nach Lesotho über Südafrika oder die Rückreise von Lesotho nach Südafrika erfolgt, muss vorab die erforderliche südafrikanische Transit-, Einreise- oder Wiedereinreisegenehmigung eingeholt werden. Diese Bedingung variiert je nach Staatsangehörigkeit des Reisenden, Aufenthaltsstatus und Reiseroute.
- Bei Anträgen mit regulären Pässen beträgt die Gebühr für ein Einmalvisum 1.000 Lesotho-Loti und die Gebühr für ein Mehrfachvisum 2.000 Lesotho-Loti. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Das Einmalvisum wird für eine einzige Reise ausgestellt und ist drei Monate gültig. Das Mehrfachvisum wird für mehrere Reisen ausgestellt und ist sechs Monate gültig. Bei Einmalgenehmigungen für touristische und kurzfristige Geschäftszwecke wird die maximale Aufenthaltsdauer mit 44 Tagen angegeben. Die Gültigkeitsdauer des Visums und die erlaubte Aufenthaltsdauer im Land sind nicht identisch.
- Wie viele Tage vor der Reise der Antrag gestellt werden muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Reise- und Ticketbuchungen sollten unter Berücksichtigung ausreichender Zeit für die Prüfung des Antrags und den Erhalt des Genehmigungsschreibens erfolgen.
- Die offizielle Bearbeitungszeit variiert je nach Antragsweg, und in den zentralen offiziellen Quellen besteht keine einheitliche Angabe. Vor der Reise sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um mögliche Verzögerungen oder zusätzliche Prüfungen zu berücksichtigen.
- Die Abnahme von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Daten und die Durchführung eines obligatorischen Interviews sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig als allgemeine Voraussetzung für alle Anträge angegeben. Die Einwanderungsbehörde kann je nach Reisezweck zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen verlangen.
- Für minderjährige Antragsteller gibt es keine gemeinsame zentrale Checkliste bezüglich der Vorlage einer Geburtsurkunde, einer Einwilligung der Eltern, eines Sorgerechtsnachweises und der Reisepässe der Eltern. Die genauen Dokumente für Kinder sollten vor der Antragstellung bei der Einwanderungsbehörde bestätigt werden.
Lesotho: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Maseru ist das politische und wirtschaftliche Zentrum Lesothos und der wichtigste Ankunftsort für internationale Besucher. Der Moshoeshoe I International Airport verbindet das Land mit regionalen Drehkreuzen wie Johannesburg. Die Stadt liegt direkt an der Grenze zu Südafrika und bietet Zugang zu Märkten und Verwaltungseinrichtungen.
Lesotho besticht durch seine atemberaubende Berglandschaft, die es zum Königreich im Himmel macht. Kulturell interessant sind traditionelle Basotho-Dörfer und Zeremonien, während Abenteuer in den Maloti-Bergen auf Wanderer und Reiter warten. Das Katse-Talsperre-Projekt ist ein technisches Highlight mit Besucherzentrum.
Die meisten Besucher reisen über Südafrika nach Lesotho, entweder mit dem Auto oder dem Flugzeug. Von Maseru aus führen gut ausgebaute Straßen in die nördlichen Highlands und zu Sehenswürdigkeiten wie den Sani Pass. Eine typische Route kombiniert Aufenthalte in der Hauptstadt mit Ausflügen zu den Bergpässen und Nationalparks.
