Republik Moldau:Visabestimmungen
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Republik Moldau Karte der Visabestimmungen
Republik Moldau: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visumfreie Einreise
- Der visumfrei reisende Passagier muss einen gültigen und von den moldauischen Behörden anerkannten Reisepass oder ein Reisedokument mitführen. Das Reisedokument muss in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein, nach dem geplanten Ausreisedatum aus Moldau noch mindestens drei Monate gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten.
- Der zulässige Kurzaufenthalt darf, sofern keine anderslautende besondere Vereinbarung oder Regelung besteht, innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen insgesamt 90 Tage nicht überschreiten. Vorherige Aufenthalte werden in diese Berechnung einbezogen.
- Bei der Grenzkontrolle müssen der Reisezweck und die geplanten Aufenthaltsbedingungen erläutert werden können. Vom Passagier können ein Rückflug- oder Weiterreiseticket, Unterkunftsangaben, den Besuchszweck belegende Dokumente und ein Nachweis über die finanziellen Mittel für die Aufenthaltsdauer verlangt werden. Im Transitfall ist der Nachweis des Einreiserechts in das Folge- und der Fortsetzung der Reise erforderlich.
- Der Passagier darf keinem Einreiseverbot für Moldau unterliegen und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen. Die Visumbefreiung gewährt kein automatisches Einreiserecht; die endgültige Einreiseentscheidung wird bei der Grenzkontrolle getroffen.
- Für visumfrei einreisende Passagiere ist in der zentralen amtlichen Quelle kein universeller Mindestkontostand, kein Kontoauszug für eine bestimmte Anzahl von Monaten und kein täglicher Mindestbetrag eindeutig festgelegt. Auch die Verpflichtung zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung für alle visumfrei Reisenden sowie der von der Versicherung zu deckende Mindestdeckungsbetrag sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die Pflicht zu maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepässen, besondere Kriterien für die Annahme beschädigter Reisepässe und eine Impfbescheinigungspflicht sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Voraussetzungen für den elektronischen Visumantrag (e-Visum)
- Über das elektronische System können Anträge auf ein Transitvisum Typ B und ein Kurzzeitvisum Typ C gestellt werden. Flughafentransitvisa Typ A und Langzeitvisa Typ D werden nicht über das elektronische System ausgestellt.
- Der Antrag wird mittels des elektronischen Formulars auf dem offiziellen e-Visa-Portal gestellt. Der Antragsteller muss seine persönlichen Daten, Passdaten, Wohnsitzangaben, Reisedaten, den Einreisezweck, Unterkunftsangaben und Kontaktinformationen in Moldau eingeben sowie eingescannte Kopien der für den gewählten Visumtyp und Reisezweck erforderlichen Dokumente in das System hochladen.
- Der Reisepass muss in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein, nach dem geplanten Ausreisedatum aus Moldau noch mindestens drei Monate gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten. Ein lesbarer Scan der Seite mit den Personalien und dem Lichtbild des Passes ist vorzulegen. Eine universelle zentrale Liste der zwingend zu scannenden weiteren Passseiten existiert nicht.
- Ein aktuelles, mattes und farbiges Foto im Format 35 × 45 Millimeter ist erforderlich. Die Hintergrundfarbe des Fotos, der maximale Zeitabstand der Aufnahme, das Dateiformat, die Auflösung und die Dateigröße sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die erforderlichen Nachweise variieren je nach gewähltem Visumtyp, Reisezweck, Staatsangehörigkeit und Einladungserfordernis. Für touristische, private Besuchs-, geschäftliche, sportliche, Transport-, dienstliche, kulturelle, wissenschaftliche, humanitäre und kurzfristige medizinische Reisen gelten unterschiedliche Dokumentengruppen.
- Bei touristischen Kurzzeitanträgen werden eine Unterkunftsreservierung oder eine von einer Person in Moldau ausgefüllte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Betreuung und privaten Unterbringung, eine Hin- und Rückreiseverkehrsmittelreservierung oder, bei Reise mit eigenem Fahrzeug, der Führerschein, das Fahrzeugzulassungsdokument und eine internationale Kraftfahrzeugversicherung vorgelegt.
- Bei Kurzzeitvisumanträgen ist mit einem höchstens zehn Tage vor Antragstellung ausgestellten Kontoauszug eine finanzielle Deckung von mindestens 30 Euro pro Tag nachzuweisen. Bei Aufenthalten von weniger als zehn Tagen darf der nachzuweisende Gesamtbetrag 300 Euro nicht unterschreiten. Wird eine gültige Verpflichtungserklärung zur Betreuung und Unterbringung durch eine Person in Moldau abgegeben, kann dieses Dokument anstelle des Nachweises der finanziellen Mittel akzeptiert werden.
- Für Kurzzeitreisen ist eine für ganz Moldau und für die geplante Aufenthaltsdauer gültige Reisekrankenversicherung erforderlich. Die Versicherung muss Kosten für eine medizinisch bedingte Rückführung, Notfallbehandlung, notfallmäßige Krankenhauseinweisung und im Todesfall entstehende Kosten abdecken und einen Mindestdeckungsbetrag von 30.000 Euro bieten.
- Eine Reservierung von Hin- und Rückflug- oder anderen Verkehrsmitteltickets ist erforderlich. Bei Reise mit eigenem Fahrzeug sind der Führerschein, die Fahrzeugzulassungsdokumente und eine gültige internationale Kraftfahrzeugversicherung vorzulegen.
- Die Einladungspflicht variiert je nach Staatsangehörigkeit und Rechtsstatus des Antragstellers. Ist eine Einladung erforderlich, wird eine von der Generalinspektion für Migration Moldaus ausgestellte offizielle Einladung vorgelegt. Ein von bestimmten ausländischen Staaten ausgestelltes gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, anstelle der offiziellen Einladung verwendet werden.
- Bei Anträgen für private Besuche werden ein Ausweisdokument oder eine Kopie der gültigen moldauischen Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person sowie ein formloses Einladungsschreiben zur Bestätigung des Besuchszwecks verlangt. In dem Einladungsschreiben müssen die eingeladene Person, der Reisezweck, die geplante Besuchsdauer und die Unterbringungsregelung eindeutig angegeben sein.
- Bei Geschäftsreisen ist ein von einem Unternehmen, einer natürlichen Person, einer Nichtregierungsorganisation oder einer öffentlichen Einrichtung ausgestelltes Einladungsschreiben vorzulegen, das den Zweck des Treffens, der Besprechung, Konferenz, Messe, des Kongresses oder der geschäftlichen Tätigkeit erläutert.
- Bei Anträgen zu Transportzwecken sind Dokumente, die den Beruf und die in Moldau auszuführende Tätigkeit belegen, der Führerschein, das Fahrzeugzulassungsdokument, eine internationale Kraftfahrzeugversicherung und eine beglaubigte Kopie der Transportunternehmenslizenz erforderlich.
- Bei sportlichen Aktivitäten sind die offizielle Liste der ausländischen Delegation und ein Dokument, das die Funktion jedes Mitglieds in der Delegation angibt, vorzulegen. Bei kulturellen, wissenschaftlichen, humanitären, kurzfristigen medizinischen oder ähnlichen Aktivitäten ist ein Einladungsschreiben oder ein Schreiben der Einrichtung erforderlich, das den Grund der Anwesenheit des Antragstellers in Moldau und den Zweck der Aktivität bestätigt.
- Bei Anträgen für dienstliche Aufgaben ist eine diplomatische Note oder ein Schreiben der zuständigen Behörde vorzulegen, das den offiziellen Status des Antragstellers und den dienstlichen Zweck der Reise bestätigt.
- Für minderjährige Antragsteller werden die Geburtsurkunde und der Reisepass des gesetzlichen Vertreters verlangt. Fällt der Studienzweck nicht unter das Kurzzeitvisum, ist ein entsprechendes Langzeitvisum zu beantragen.
- Die Antragsgebühr beträgt im elektronischen System 40 Euro für ein Transitvisum Typ B und 60 Euro für ein Kurzzeitvisum Typ C. Die Gebühr wird online mit Kredit- oder Bankkarte bezahlt. Gebührenbefreiungen können je nach Status des Antragstellers gewährt werden.
- Die Bearbeitung des elektronischen Antrags dauert in der Regel höchstens 10 Kalendertage. Bei Bedarf an zusätzlicher Prüfung kann die Frist auf bis zu 20 Tage verlängert werden. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Dokumente, Bestätigungen oder Erläuterungen anfordern.
- Das genehmigte e-Visum wird dem Antragsteller per E-Mail im PDF-Format zugesandt. Das Dokument muss in ausgedruckter Form mitgeführt und bei der Grenzkontrolle zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden. Das e-Visum wird nicht in den Pass eingeklebt und hat die gleiche rechtliche Funktion wie ein herkömmliches Visum.
- Das e-Visum ist nicht auf einen bestimmten einzelnen Flughafen oder Grenzübergang beschränkt; es kann an den autorisierten Grenzübergangsstellen Moldaus verwendet werden. Das Vorhandensein eines Visums gewährt jedoch keine Garantie für die Einreise in das Land.
- Das e-Visum Typ C kann für eine oder mehrere Einreisen ausgestellt werden und ermöglicht einen Kurzaufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Der im Rahmen eines Transitvisums Typ B zulässige Aufenthalt ist auf die für den Transit erforderliche Zeit beschränkt und darf fünf Tage nicht überschreiten.
Voraussetzungen für ein Visum bei der Einreise (Visum am Grenzübergang)
- In Moldau besteht kein allgemein zugängliches, staatsangehörigkeitsabhängiges reguläres Visum-bei-Einreise-System. Ein Visum am Grenzübergang kann nur in den gesetzlich festgelegten Ausnahme- und unvorhersehbaren Fällen ausgestellt werden.
- Ein außergewöhnliches Grenzvisum kann in Betracht gezogen werden bei Notfällen aufgrund von Katastrophen, Naturkatastrophen oder Unfällen; bei Tod oder schwerer Krankheit eines Angehörigen in Moldau; sowie für Besatzungsmitglieder und Passagiere von Schiffen oder Luftfahrzeugen, die aufgrund einer Panne, widriger Wetterbedingungen oder Terrorgefahr eine Notlandung oder Notliegung vornehmen müssen.
- Der Antragsteller muss das Visum nicht vorab erhalten haben und den unvorhersehbaren zwingenden Einreisegrund durch offizielle Dokumente nachweisen. Bei Tod oder schwerer Krankheit eines Angehörigen ist ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes Bestätigungsdokument vorzulegen.
- Der Antragsteller muss die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen und Dokumente vorlegen, die belegen, dass er in sein Herkunfts- oder Aufenthaltsland zurückkehren oder in ein anderes Land durchreisen kann. Rück- oder Weiterreisetickets, ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für das Folgeland sowie Dokumente, die den zwingenden Reisegrund bestätigen, können verlangt werden.
- Das an der Grenze ausgestellte Ausnahmevisum gewährt ein Aufenthaltsrecht von höchstens 15 Tagen. Wird es zu Transit-Zwecken ausgestellt, darf die zulässige Dauer fünf Tage nicht überschreiten.
- Das Reisedokument muss grundsätzlich nach dem geplanten Ausreisedatum aus Moldau noch mindestens drei Monate gültig, in den letzten zehn Jahren ausgestellt und mindestens zwei leere Seiten enthalten. In den gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen kann die Einreise mit einem Reisedokument gestattet werden, das nach dem Ausreisedatum weniger als drei Monate gültig ist.
- Die Antragsgebühr, Zahlungsmethode, Anzahl der Fotos, Fotoabmessungen, die Standardbearbeitungszeit und der Versicherungsschutz sind für Ausnahmevisa, die an der Grenze ausgestellt werden, in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Voraussetzungen für den Konsularvisumantrag
- Flughafentransitvisa Typ A, Transitvisa Typ B, Kurzzeitvisa Typ C und Langzeitvisa Typ D können über die zuständigen diplomatischen Vertretungen und Konsulate Moldaus ausgestellt werden. Die Annahme des Antrags persönlich, mit Termin, auf dem Postweg oder auf andere Weise kann je nach Vertretung variieren.
- Jeder Inhaber eines separaten Reisedokuments muss sein eigenes Visumantragsformular ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Antragsformular Minderjähriger ist von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund zu unterzeichnen. Im Formular sind persönliche Angaben, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Beruf, Passdaten, Reisezweck, Ein- und Ausreisedaten, Unterkunft, finanzielle Mittel sowie Angaben zur einladenden Person oder Organisation zu machen.
- Der Pass des Antragstellers muss in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein, nach dem geplanten Ausreisedatum aus Moldau noch mindestens drei Monate gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten. Die Anzahl der vorzulegenden Passkopien und die zu kopierenden Seiten können je nach Vertretung variieren; eine universelle Liste der zu kopierenden Seiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Ein aktuelles, mattes und farbiges Foto im Format 35 × 45 Millimeter ist vorzulegen. Die Hintergrundfarbe des Fotos, der maximale Zeitabstand der Aufnahme und die digitalen technischen Eigenschaften sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Bei Kurzzeitanträgen Typ C für touristische, Besuchs-, Geschäfts-, Sport-, Transport-, kulturelle, wissenschaftliche, humanitäre und kurzfristige medizinische Zwecke werden je nach Reisezweck ein Unterkunftsdokument, eine Hin- und Rückreservierung, ein Einladungs- oder Institutionsschreiben, ein Nachweis der finanziellen Mittel und eine Reisekrankenversicherung vorgelegt.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch einen höchstens zehn Tage vor Antragstellung ausgestellten Kontoauszug nachgewiesen. Auf dem Konto müssen mindestens 30 Euro pro Tag des Aufenthalts vorhanden sein; bei Aufenthalten von weniger als zehn Tagen darf der Gesamtbetrag 300 Euro nicht unterschreiten. Eine von einer Person in Moldau ausgefüllte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Betreuung und privaten Unterbringung kann bei entsprechenden Anträgen als Nachweis der finanziellen Mittel und Unterkunft akzeptiert werden.
- Die Reisekrankenversicherung muss für ganz Moldau und für die beantragte Aufenthaltsdauer gültig sein. Die Versicherung muss Kosten für eine medizinisch bedingte Rückführung, Notfallbehandlung, Krankenhauseinweisung und Todesfallkosten abdecken und einen Mindestdeckungsbetrag von 30.000 Euro bieten.
- Die Einladungspflicht variiert je nach Staatsangehörigkeit. Ist eine offizielle Einladung erforderlich, muss diese von der Generalinspektion für Migration Moldaus eingeholt werden. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine von bestimmten ausländischen Staaten ausgestellte gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum (außer Transitvisa) anstelle der offiziellen Einladung akzeptiert werden.
- Bei einem Antrag für einen privaten Besuch sind ein Ausweisdokument oder eine Kopie der moldauischen Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person sowie ein Einladungsschreiben, das den Besuchszweck erläutert, erforderlich. Bei Geschäftsreisen ist ein von einem Unternehmen, einer Person, einer Nichtregierungsorganisation oder einer öffentlichen Stelle in Moldau ausgestelltes Schreiben vorzulegen, das den Zweck des Treffens, der Verhandlung, Messe, Konferenz oder andere geschäftliche Zwecke erläutert.
- Bei Anträgen für ein Langzeitvisum Typ D sind zusätzlich zu den gemeinsamen Dokumenten reisezweckspezifische Dokumente erforderlich. Dieses Visum kann für Zwecke der Erwerbstätigkeit, des Studiums, der Investition oder Unternehmertätigkeit, des Familiennachzugs, religiöser oder humanitärer Tätigkeit, dienstlicher Aufgaben, langfristiger medizinischer Behandlung, Informationstechnologie, konzerninterner Entsendung sowie beruflicher Bildung oder eines Praktikums ausgestellt werden.
- Bei Anträgen zu Erwerbszwecken werden die Entscheidung der zuständigen Behörde über die Erteilung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts zur Erwerbstätigkeit, ein Nachweis der finanziellen Mittel, ein Führungszeugnis und eine Krankenversicherung vorgelegt.
- Bei Anträgen zu Studienzwecken sind eine Aufnahmebestätigung der Bildungseinrichtung, ein Nachweis über die Deckung der Studien- und Lebenshaltungskosten oder ein Stipendienbescheid, ein Führungszeugnis und eine Krankenversicherung erforderlich. Bei Schüleraustauschprogrammen sind zudem eine Kopie der Vereinbarung zwischen den Einrichtungen und eine Verpflichtungserklärung zur Betreuung und Unterbringung vorzulegen. Für minderjährige Studierende ist die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds zum Studium in Moldau erforderlich.
- Bei Anträgen auf Familienzusammenführung sind die Bestätigung der Generalinspektion für Migration über das Erfüllen der Voraussetzungen für die Familienzusammenführung sowie die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde oder andere den Familienzusammenhang belegende Dokumente vorzulegen. Von Antragstellern, die nicht jünger als sechzehn Jahre sind, wird ein Führungszeugnis verlangt.
- Bei Anträgen zu Investitions- oder Unternehmertätigkeiten sind Dokumente erforderlich, die die in der moldauischen Wirtschaft getätigte Investition oder die Befugnis zur Anteilsinhaberschaft, Teilhaberschaft, Geschäftsführung oder Verwaltung eines moldauischen Unternehmens belegen.
- Bei Anträgen zu religiösen oder humanitären Tätigkeiten werden der Eintrag der einladenden Organisation im staatlichen Register juristischer Personen, ein Dokument, das die Verbindung zu einer anerkannten religiösen oder humanitären Organisation belegt, ein Freiwilligen- oder Kooperationsvertrag, ein Nachweis der Unterkunft und der finanziellen Mittel vorgelegt.
- Bei Anträgen zur langfristigen medizinischen Behandlung sind das Aufnahmeschreiben der Gesundheitseinrichtung mit Angabe der Diagnose und Behandlungsdauer, ein Nachweis über die Deckung der Behandlungs- und Lebenshaltungskosten sowie, falls erforderlich, Dokumente, die belegen, dass eine Begleitperson die Pflege übernehmen kann, vorzulegen.
- Bei Anträgen für diplomatische oder dienstliche Aufgaben ist eine diplomatische Note erforderlich, die den Reisezweck bestätigt und von der Außenministerium, der diplomatischen Vertretung, dem Konsulat, einer internationalen Organisation oder einer zuständigen öffentlichen Behörde des Entsendestaats ausgestellt ist.
- Bei Anträgen auf Erwerbstätigkeit im Bereich Informationstechnologie sind die Beschäftigungsbestätigung der im moldauischen IT-Park ansässigen juristischen Person, der Registerauszug der einladenden Organisation und der entsprechende vorläufige Aufenthaltsbescheid erforderlich. Bei Anträgen zur konzerninternen Entsendung oder zum Praktikum sind Unternehmensschreiben, die die Entsendung, die berufliche Entwicklung oder die technische Ausbildung bestätigen, sowie Unternehmensregisterdokumente vorzulegen.
- Bei den meisten Langzeitvisumarten ist ein aus dem Herkunftsland stammendes Führungszeugnis erforderlich. Das Dokument ist je nach Visumart ins Rumänische oder Englische zu übersetzen und, soweit anwendbar, zu legalisieren oder mit einer Apostille zu versehen. Personen unter sechzehn Jahren sind in bestimmten Kategorien von der Vorlage eines Führungszeugnisses befreit.
- Das Kurzzeitvisum Typ C und das Langzeitvisum Typ D gewähren ein Aufenthaltsrecht von höchstens 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Das Visum Typ D ermöglicht die Beantragung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis in Moldau. Das Visum kann für eine oder mehrere Einreisen ausgestellt werden; die Anzahl der Einreisen wird im Visumbescheid angegeben.
- Auf der Dokumentenseite des zentralen Außenministeriums werden für Typ A 20 Euro, für Typ B 40 Euro, für Typ C und D jeweils 40 Euro als Grundkonsulatsgebühren sowie gegebenenfalls anfallende Zusatzgebühren angegeben. In der offiziellen e-Visum-Gebührentabelle werden die Gesamtgebühren für Typ A mit 20 Euro, für Typ B mit 40 Euro, für Typ C mit 60 Euro und für Typ D mit 80 Euro ausgewiesen. Der endgültige Gesamtbetrag und die Zahlungsmethode in der Konsultation können je nach Vertretung variieren.
- Für elektronische Anträge beträgt die Bearbeitungszeit höchstens 10 Kalendertage und kann bei Bedarf auf bis zu 20 Tage verlängert werden. Bei Anträgen über eine Vertretung können die Berechnungsmethode und die Terminvereinbarung je nach Konsulat variieren; eine einheitliche zentrale Bearbeitungszeit für alle Vertretungen ist nicht eindeutig festgelegt.
- Es gibt keine einheitliche zentrale Frist für alle Vertretungen, wie lange vor der Reise der Antrag gestellt werden muss. Aufgrund von Terminvereinbarung, Post- und Zahlungsverfahren sind die örtlichen Anweisungen der aufgesuchten Vertretung zu befolgen.
- Die aufgesuchte diplomatische Vertretung kann vom Antragsteller zur Bestätigung des Wohnsitzbereichs eine Aufenthaltserlaubnis, ein Ausweisdokument oder einen rechtlichen Wohnsitznachweis verlangen. Dieses Dokument ist auf zentraler Ebene nicht als einheitliche Verpflichtung für alle Antragsteller festgelegt.
- Eine allgemeine Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken oder biometrischen Daten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Das Konsulat kann zusätzliche Dokumente, Originaldokumente oder ein Vorstellungsgespräch anfordern.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Moldau wendet zwei Arten von Transitvisa an. Das Flughafentransitvisum Typ A erlaubt es dem Passagier, seinen Anschlussflug im internationalen Transitbereich des Flughafens zu erwarten, ohne offiziell in Moldau einzureisen. Das Transitvisum Typ B wird für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet Moldaus zu einem Drittland ausgestellt.
- Bei einem Antrag Typ A sind ein ausgefülltes und unterschriebenes Visumformular, ein in den letzten zehn Jahren ausgestellter Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten nach dem geplanten Ausreisedatum aus Moldau, ein aktuelles mattes und farbiges Foto im Format 35 × 45 Millimeter, ein Flugticket zum Zielland sowie, falls erforderlich, ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für das Drittland vorzulegen.
- Die zentrale Konsulatsgebühr für ein Flughafentransitvisum Typ A beträgt 20 Euro. Von der jeweiligen Vertretung können zusätzliche Service- oder Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Das Flughafentransitvisum erlaubt nur den Aufenthalt im internationalen Transitbereich bis zum Anschlussflug.
- Bei einem Transitantrag Typ B sind ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular, ein in den letzten zehn Jahren ausgestellter Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten nach dem geplanten Ausreisedatum und ein aktuelles mattes, farbiges Foto im Format 35 × 45 Millimeter vorzulegen.
- Der Antragsteller muss über ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für das Zielland und, falls erforderlich, für das an Moldau angrenzende Transitland verfügen. In Fällen, in denen ein solches Visum nicht erforderlich ist, können andere Dokumente, die das Einreiserecht in das Folgeland belegen, akzeptiert werden.
- Ein gültiges Weiterreiseticket ist vorzulegen. Bei der Durchreise mit dem eigenen Fahrzeug sind der Führerschein, eine internationale Kraftfahrzeugversicherung und die Fahrzeugzulassungsdokumente erforderlich.
- Der Kontoauszug muss höchstens zehn Tage vor Antragstellung ausgestellt sein. Für jeden Tag der Transitdauer sind mindestens 30 Euro nachzuweisen; selbst wenn der Transit kürzer als zehn Tage ist, darf der Gesamtbetrag 300 Euro nicht unterschreiten.
- Eine Reisekrankenversicherung, die die gesamte Transitdauer abdeckt und in ganz Moldau gültig ist, mit einem Mindestdeckungsbetrag von 30.000 Euro ist erforderlich.
- Die zentrale Gebühr für ein Transitvisum Typ B beträgt 40 Euro. Das Visum kann elektronisch oder über eine diplomatische Vertretung beschafft werden. Wird es elektronisch ausgestellt, ist das PDF-Dokument auszudrucken und bei der Grenzkontrolle zusammen mit dem Reisepass vorzulegen.
- Der Aufenthalt in Moldau mit einem Transitvisum Typ B ist auf die für die Durchreise erforderliche Zeit beschränkt und darf fünf Tage nicht überschreiten. Das Visum kann für eine oder mehrere Einreisen ausgestellt werden.
- Transit- und Flughafentransitanträge sind vom Verfahren der offiziellen Einladung durch die Einwanderungsbehörde befreit, sofern die Einreise in das Folgeland und die Ausreise aus Moldau durch ausreichende Dokumente sichergestellt sind.
Republik Moldau: Wichtige Reiseziele
Chișinău, die Hauptstadt der Republik Moldau, ist der wichtigste Verkehrsknotenpunkt und das Tor für die meisten Besucher. Weitere bedeutende Städte sind Bălți im Norden und Tiraspol, die Hauptstadt der Region Transnistrien.
Die Republik Moldau ist bekannt für ihre Weinbaugebiete wie Cricova und Mileștii Mici, die zu den größten Weinkellern der Welt zählen. Kulturelle Highlights sind das Kloster Orheiul Vechi und die Festung Soroca, die einen Einblick in die reiche Geschichte des Landes bieten.
Die Reiseplanung erfolgt meist über Chișinău, von wo aus Tagesausflüge in die Weinregionen oder nach Transnistrien möglich sind. Der öffentliche Nahverkehr besteht aus Bussen und Minibussen, die die Städte verbinden, während Fernzüge auch internationale Verbindungen bieten.
