Lettland:Visabestimmungen
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Lettland Karte der Visabestimmungen
Lettland: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visumfreie Einreise
- Reisende, die von den Freizügigkeitsbestimmungen profitieren, können mit einem gültigen Reisepass oder einem anerkannten nationalen Personalausweis einreisen. Andere visumfreie Reisende müssen einen gültigen Reisepass oder Reiseausweis mitführen, der von Lettland anerkannt ist und dem amtlichen Muster entspricht. Für Reisende, die dem Schengen-Kurzaufenthaltsregime unterliegen, beträgt die standardmäßige maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage in einem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen.
- Das Reisedokument eines Reisenden, der dem Schengen-Kurzaufenthaltsregime unterliegt, muss für mindestens drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Das Dokument muss Identitätsangaben und ein Foto enthalten; es darf keine mechanischen Beschädigungen, Flecken oder unbefugten Korrekturen aufweisen, die die Identifizierung des Inhabers, das Lesen der Informationen oder die Feststellung von Fälschungen behindern. Sofern keine internationale Ausnahme angewendet wird, müssen die Visaseiten Platz für mindestens zwei Grenzübertrittsvermerke bieten.
- Der Reisende muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Aufenthaltskosten sowie die Rückreise oder die Weiterreise in ein anderes Land, in das er einreisen darf, zu bestreiten. Für Aufenthalte in Lettland von nicht mehr als 30 Tagen beträgt der Mindestbetrag 14 EUR pro Tag, für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen mindestens 780 EUR. Falls eine kostenpflichtige Unterkunft genutzt wird, müssen auch zusätzliche Mittel zur Deckung der Unterkunftskosten nachgewiesen werden. Die zuständige Behörde kann ein Rück- oder Weiterreiseticket, Angaben zur Unterkunft, Angaben zur einladenden Person sowie einen Nachweis der finanziellen Mittel verlangen. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend festgelegt.
- Eine gültige Krankenversicherung muss die medizinischen Kosten in Lettland und den Rücktransport in das Heimatland im Falle einer schweren Erkrankung abdecken. Im Todesfall muss auch die Überführung der Leiche in das Heimatland in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Gesetzliche Versicherungsbefreiungen können je nach Status der Person variieren. Für die visumfreie Einreise ist in der zentralen amtlichen Quelle kein einheitlicher Mindestdeckungsbetrag abschließend festgelegt.
- Reisende, die der Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Reiseerklärung unterliegen, müssen diese spätestens 48 Stunden vor ihrer Ankunft in Lettland über eta.gov.lv einreichen. Diese Pflicht umfasst auch die Durchreise durch Lettland. Die Erklärung wird vom Reisenden selbst ausgefüllt; für ein minderjähriges Kind kann der Elternteil oder der gesetzliche Vormund handeln. Ändert sich der Reiseplan, muss eine neue Erklärung eingereicht werden, und für die erneute Einreichung gilt die 48-Stunden-Frist nicht erneut.
- In der Erklärung werden der Reisezweck, die geplante Aufenthaltszeit und der Aufenthaltsort, die Reiseroute, Kontaktdaten, ausgeübte ausgewählte Ämter des Antragstellers und seiner Angehörigen, Kandidaturen bei Wahlen, derzeitige oder frühere öffentliche Ämter sowie Angaben zu Tätigkeiten bei den Streitkräften, Geheimdiensten, Grenzschutz, Zoll, Polizei, Justiz oder diplomatischen Diensten abgefragt. Die Nichtabgabe, unvollständige oder falsche Abgabe der Erklärung kann verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Erklärung ist keine Einreisegenehmigung und gewährt kein Recht auf Einreise; es muss auch keine Genehmigung abgewartet werden.
- Bei der ersten Erfassung von Kurzzeitreisenden aus Drittstaaten, die dem Ein-/Ausreisesystem unterliegen, an der Außengrenze des Schengen-Raums können Reisedokumentdaten, ein Lichtbild und Fingerabdrücke elektronisch erhoben werden. Das durchzuführende biometrische Verfahren hängt vom Status des Reisenden und davon ab, ob er bereits im System registriert ist.
Voraussetzungen für das Visum bei der Einreise
- Lettland betreibt kein allgemein zugängliches Visum-bei-Einreise-Programm. Dennoch können in Ausnahmefällen, die durch die Interessen des lettischen Staates, höhere Gewalt oder humanitäre Gründe gerechtfertigt sind, Anträge auf ein einmaliges individuelles Transitvisum oder ein Kurzzeitvisum an lettischen Grenzkontrollstellen angenommen werden.
- Dieser außergewöhnliche Antrag begründet kein ordentliches touristisches Visum bei der Einreise, und der Antrag muss von der Grenzbehörde nach den Umständen des Einzelfalls angenommen werden. Die vorzulegende allgemeine Dokumentenliste, die Antragsgebühr, die Zahlungsmethode und die offizielle Bearbeitungszeit sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend festgelegt.
Voraussetzungen für die Beantragung eines konsularischen Visums
- Der Antrag ist grundsätzlich bei der lettischen Botschaft oder dem konsularischen Vertretung zu stellen, die für das Land zuständig ist, in dem der Antragsteller seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Anträge, die von den lettischen Auslandsvertretungen bearbeitet werden, werden über VFS Global eingereicht. In Ländern, in denen Lettland keine Vertretung hat, kann die Vertretung eines anderen Schengen-Staates nur Kurzzeitvisaanträge annehmen; Langzeitvisa Lettlands können nicht von einem anderen Schengen-Staat ausgestellt werden. Ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts im Antragsland und die örtliche Antragsbefugnis können gemäß der Checkliste der betreffenden Vertretung verlangt werden.
- Der Reisepass oder ein anderes Reisedokument muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein, nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und mindestens zwei leere Seiten für das Visumetikett enthalten. Das Dokument darf nicht beschädigt sein, so dass die Anerkennung und Lesbarkeit durch Lettland oder die Identifizierung des Inhabers behindert wird. Welche Seiten des Reisepasses in Kopie vorzulegen sind, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend festgelegt; diese Anforderung richtet sich nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
- Das Online-Visumantragsformular muss vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben werden. Die Vorlage in Papierform, die Art der Unterschrift und die Einreichungsmethode können je nach den Anweisungen der betreffenden Vertretung oder des VFS-Zentrums variieren. Das Ausfüllen des Online-Formulars bedeutet nicht, dass das Visum elektronisch ausgestellt wird.
- Es ist ein aktuelles Farbfoto im Format 35 × 45 Millimeter vorzulegen, das innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurde. Das Foto darf nicht gefaltet, verschmutzt oder beschädigt sein; es muss in hoher Auflösung und auf hochwertigem Fotopapier gedruckt sein. Das Gesicht muss in Nahaufnahme mit einem kleinen Teil der Schultern zu sehen sein und 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen. Das Bild darf nicht unscharf sein; Licht und Kontrast müssen neutral sein, der Hautton natürlich.
- Der Kopf muss gerade und zur Kamera gerichtet sein, die Augen offen und sichtbar, der Mund geschlossen und der Gesichtsausdruck neutral. Der Hintergrund muss einfarbig sein und das Foto darf keine anderen Personen oder Spielzeuge enthalten. Getönte oder verspiegelte Brillengläser sind nicht zulässig; der Rahmen darf die Augen nicht verdecken. Außer aus religiösen Gründen darf keine Kopfbedeckung getragen werden; eine religiöse Kopfbedeckung darf das Gesicht nicht verdecken oder Schatten werfen. Die genaue Farbe des Hintergrunds und das digitale Dateiformat sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend festgelegt.
- Zusammen mit dem Antrag sind Dokumente zum Reisezweck, ein Nachweis der Unterkunft oder der Mittel zur Deckung der Unterkunftskosten, ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts, Mittel zur Deckung der Rückreise oder der Weiterreise sowie Informationen, die die Absicht belegen, den Schengen-Raum vor Ablauf der Visumgültigkeit zu verlassen, vorzulegen. Der Umfang der Flugreservierung, des Hin- und Rückflugtickets, der Hotelreservierung, des täglichen Reiseplans, der Arbeitsbescheinigung, der Gehaltsbescheinigung, der Studentenbescheinigung oder der Firmenunterlagen variiert je nach Reisezweck und der individuellen Checkliste der zuständigen Vertretung.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird berechnet als mindestens 14 EUR pro Tag für Aufenthalte von nicht mehr als 30 Tagen und mindestens 780 EUR für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen. Falls die Unterkunft separat bezahlt wird, müssen dafür zusätzliche finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Die für Anträge zu Erwerbszwecken geltende Schwelle der finanziellen Leistungsfähigkeit variiert je nach Branche, dem Durchschnittsgehalt des Vorjahres und dem sektoralen Tarifvertrag. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss und welches einheitliche Format des Bankdokuments akzeptiert wird, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend festgelegt.
- Die Kosten können von der einladenden Person oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person getragen werden. Übernimmt ein Sponsor die finanzielle Verantwortung, kann er bei der Einladungsbestätigung Dokumente, die belegen, dass er über ausreichende Mittel zur Deckung der Kosten verfügt, bei der Behörde für Staatsbürgerschaft und Migrationsangelegenheiten einreichen. In einigen Fällen, in denen die Informationen im offiziellen elektronischen System erfasst sind, kann vom Antragsteller kein zusätzlicher Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt werden.
- Für die Einladungsbestätigung werden der Vor- und Nachname der eingeladenen Person gemäß Reisedokument, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, Beruf, Aufenthaltsort in Lettland, Reisezweck, Aufenthaltsdauer und Ort der Visumbeantragung angegeben. Von der einladenden natürlichen Person können ein Identitätsdokument, Kontaktdaten, gegebenenfalls ein Nachweis der familiären oder sonstigen Beziehung und, falls sie die Kosten übernimmt, Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt werden. Erfolgt die Handlung im Namen einer juristischen Person, werden eine Vollmacht, Firmenunterlagen, die den Zweck der Einladung und die Beziehung zwischen den Parteien belegen, sowie gegebenenfalls eine Lohnzahlungsbescheinigung vorgelegt. Die Einladung ist grundsätzlich ab dem Datum der Bestätigung sechs Monate gültig; in der Einladung kann ein kürzerer Besuchszeitraum angegeben werden.
- Für ein Kurzzeitvisum ist eine in allen Schengen-Staaten gültige und die gesamte geplante Reisedauer abdeckende Krankenversicherung vorzulegen. Die Mindestdeckungssumme beträgt 30.000 EUR. Die Police muss Notfallhilfe, notfallmäßige Krankenhausbehandlung und im Todesfall die Rückführung in das Heimatland abdecken. Bei Anträgen auf Einmal- oder Zweimaleinreise muss der gesamte Reisezeitraum versichert sein, bei Anträgen auf Mehrfacheinreise mindestens der erste geplante Reisezeitraum.
- Für ein Langzeitvisum muss die Police in Lettland und anderen Schengen-Staaten gültig sein; die Mindestdeckungssumme muss 42.600 EUR betragen.
- Bei der Beantragung eines Schengen-Visums werden Fingerabdrücke genommen. Wenn innerhalb der letzten fünf Jahre bereits Fingerabdrücke bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines Schengen-Staates abgegeben wurden, kann auf eine erneute Abnahme verzichtet werden. Gesetzliche Ausnahmen von der biometrischen Erfassung finden gesondert Anwendung. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Dokumente, Erläuterungen, eine eingehende Prüfung oder ein Interview nach den Merkmalen des Antrags verlangen.
- Die Standardgebühr für ein Kurzzeitvisum beträgt 90 EUR für Antragsteller ab 12 Jahren und 45 EUR für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Die Gebühr für ein Langzeitvisum beträgt 90 EUR. Für Kinder unter sechs Jahren und bestimmte Kategorien von Bildungs-, Forschungs- oder gemeinnützigen Aktivitäten kann eine Befreiung von der Kurzzeitvisumgebühr bestehen. Bei Langzeitvisa sind Kinder unter 12 Jahren von der Gebühr befreit. Ermäßigte Gebühren aufgrund internationaler Abkommen können je nach Situation des Antragstellers gesondert angewandt werden. Die Servicegebühr von VFS ist nicht in der staatlichen Visumgebühr enthalten.
- Die in den konsularischen Vertretungen oder VFS-Zentren akzeptierte Zahlungsmethode variiert je nach Vertretung. Eine für alle Antragsstellen gültige einheitliche Zahlungsmethode ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend festgelegt. Bei den Verfahren der Behörde für Staatsbürgerschaft und Migrationsangelegenheiten in Lettland werden bestimmte Bankkarten und Überweisungen akzeptiert.
- Ein Kurzzeitvisumantrag kann frühestens sechs Monate vor der Reise gestellt werden; für Seeleute im Dienst beträgt diese Frist neun Monate. Der Antrag muss grundsätzlich spätestens 15 Kalendertage vor der Reise eingereicht werden. Die standardmäßige Entscheidungsfrist beträgt 15 Kalendertage und kann in Einzelfällen auf höchstens 45 Kalendertage verlängert werden.
- Ein Langzeitvisumantrag kann frühestens drei Monate vor der Reise gestellt werden. Nach Vorlage aller Unterlagen beträgt die standardmäßige Entscheidungsfrist 15 Kalendertage; bei Bedarf an zusätzlichen Informationen oder Prüfungen kann die Frist auf höchstens 60 Tage verlängert werden.
- Das Kurzzeitvisum C kann für die einmalige, zweimalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden, und der zulässige Aufenthalt beträgt höchstens 90 Tage in einem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen, begrenzt auf die auf dem Visumetikett angegebene Dauer. Das Visum C kann als einheitliches Visum ausgestellt werden, das in allen Schengen-Staaten gültig ist, oder als räumlich beschränktes Visum, das nur in den angegebenen Staaten gültig ist.
- Das Langzeitvisum D kann für die einmalige, zweimalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden und kann Aufenthalte von mehr als 90 Tagen in Lettland erlauben. Die maximale Gültigkeitsdauer des Visums D beträgt ein Jahr. Bestimmte D-Visa, die zum Zweck der Abholung der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden, können auf eine einmalige Einreise beschränkt und 30 Tage gültig sein.
- Für Minderjährige können eine Geburtsurkunde, eine Einverständniserklärung der Eltern, ein Sorgerechtsnachweis und Kopien der Ausweise oder Pässe der Eltern gemäß der Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, verlangt werden. Diese Dokumente sind nicht in einer einzigen zentralen Liste für alle Anträge festgelegt. Die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder Legalisation der Dokumente variieren ebenfalls je nach Dokumentenart, Ausstellungsland, Reisezweck und der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
- Das Vorhandensein eines gültigen Visums allein gewährleistet nicht das Recht auf Einreise in das Land. Der Grenzbeamte kann zusammen mit dem gültigen Reisedokument erneut den Reisezweck, die Unterkunft, das Rück- oder Weiterreiseticket, die Versicherung und den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel verlangen.
Voraussetzungen für das Transitvisum
- Das Flughafentransitvisum fällt in die Kategorie A. Dieses Visum erlaubt nur den Aufenthalt im internationalen Transitbereich des Flughafens; es gewährt kein Recht auf Einreise in den Schengen-Raum oder das Verlassen des Transitbereichs. Es kann für die einmalige, zweimalige oder mehrfache Durchreise ausgestellt werden und hat eine maximale Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Das Flughafentransitvisum wird ausschließlich von den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland ausgestellt.
- Dem Antrag sind beizufügen: ein anerkanntes Reisedokument, das innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde, nach dem geplanten Ausreisedatum noch mindestens drei Monate gültig ist und mindestens zwei leere Visaseiten enthält; ein ausgefülltes und unterschriebenes Online-Antragsformular; ein aktuelles Farbfoto im Format 35 × 45 Millimeter; eine gültige Reisekrankenversicherung; und die Visumgebühr.
- Es werden Dokumente verlangt, die die Transitroute und die Weiterreise in das Zielland belegen. Falls für die Einreise in das endgültige Zielland ein Visum erforderlich ist, ist auch dieses Visum vorzulegen. Eine Flugreservierung, Anschlusstickets und Informationen, die belegen, dass der Antragsteller den Transitbereich verlässt, ohne in den Schengen-Raum einzureisen, können angefordert werden.
- Die Standardgebühr für ein Transitvisum der Kategorie A beträgt 90 EUR, für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 45 EUR. Befreiungen und Ermäßigungen aufgrund internationaler Abkommen können je nach Situation der Person angewandt werden. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor der Reise gestellt werden, für Seeleute im Dienst neun Monate, und muss grundsätzlich spätestens 15 Kalendertage vor der Reise eingereicht werden. Die standardmäßige Bearbeitungszeit beträgt 15 Kalendertage, in Fällen, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, höchstens 45 Kalendertage.
- Ein Reisender, der der Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Reiseerklärung unterliegt, muss diese auch dann spätestens 48 Stunden vorher über eta.gov.lv abgeben, wenn er lediglich durch Lettland transitieren möchte. Diese Erklärung ersetzt kein Transitvisum und ist keine elektronische Reisegenehmigung.
Lettland: Wichtige Reiseziele
Riga, die Hauptstadt Lettlands, ist das wichtigste Einfallstor für Besucher und bietet eine beeindruckende Altstadt mit Jugendstilarchitektur. Weitere bedeutende Städte sind Liepāja im Westen und Daugavpils im Osten, die als regionale Zentren dienen.
Kulturell interessieren das Lettische Nationalmuseum und das restaurierte Schloss Rundāle. An der Ostseeküste lockt der Badeort Jūrmala mit langen Sandstränden, während der Gauja-Nationalpark mit mittelalterlichen Burgen und Wanderwegen Naturfreunde anzieht.
Viele Reisende starten in Riga und unternehmen Tagesausflüge zur Küste oder in den Gauja-Nationalpark. Das Land lässt sich gut mit dem Bus oder Zug erkunden; günstige Routen verbinden Riga mit Liepāja, Daugavpils und anderen Städten.
