Sri Lanka:Visabestimmungen
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Sri Lanka Karte der Visabestimmungen
Sri Lanka: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- In den zentralen Einwanderungsbestimmungen Sri Lankas gibt es begrenzte statusbasierte Visumbefreiungen. Doppelstaatsbürger Sri Lankas, Personen unter 21 Jahren, deren Geburt gemäß Artikel 5(2) des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1948 registriert wurde, und Personen unter 21 Jahren, die von srilankischen Eltern in Sri Lanka geboren wurden und eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, fallen unter die Visumbefreiung.
- Für die bei der Inanspruchnahme dieser Befreiungen an der Grenze vorzulegenden Dokumente wie Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Elternurkunden oder andere unterstützende Unterlagen wurde keine einheitliche zentrale Checkliste veröffentlicht. Dies ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Vor Reiseantritt muss das zu verwendende Dokument bei der zuständigen srilankischen Auslandsvertretung oder der Einwanderungsbehörde bestätigt werden.
Voraussetzungen für die elektronische Reisegenehmigung
- Das aktuelle elektronische System für Reisen nach Sri Lanka zu touristischen, kurzfristigen geschäftlichen oder Transit-Zwecken ist das Electronic Travel Authorization, kurz ETA-System. Der ETA-Antrag kann über das offizielle Portal durch die Person selbst, über eine dritte Person, bei einer srilankischen Auslandsvertretung oder im Hauptsitz der Einwanderungsbehörde in Colombo gestellt werden.
- Bei der Beantragung muss der Reisezweck korrekt ausgewählt werden. Die touristische ETA kann für Urlaub, Reisen, Besuche von Freunden oder Verwandten, medizinische Behandlungen, Ayurveda- und Yoga-Praktiken, Sportveranstaltungen und die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten genutzt werden. Die geschäftliche ETA kann für Geschäftstreffen und -gespräche, Konferenzen, Seminare, Workshops, Schulungen von weniger als einem Monat, Symposien, religiöse Veranstaltungen und die Teilnahme an Kunstveranstaltungen genutzt werden. Es ist dem ETA-Inhaber verboten, entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten, selbstständig tätig zu sein oder andere als die genehmigten geschäftlichen Aktivitäten auszuüben.
- Im Online-Formular müssen die Passnummer, die im Reisedokument angegebene Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum, der Vor- und Nachname, das Geschlecht, die Ausstellungs- und Ablaufdaten des Passes, Kontaktdaten, der Besuchszweck und die Reiseinformationen korrekt eingegeben werden. Der verwendete Pass oder das Reisedokument muss mit dem im ETA-Antrag angegebenen Dokument übereinstimmen. Ein Wechsel des Dokuments oder eine Diskrepanz bei den grundlegenden Angaben kann zur Zahlung einer neuen Gebühr oder zu einem neuen Antrag führen.
- Bei Anträgen durch eine dritte Person werden auch der Name, die Adresse, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer der dritten Person verlangt. Bei geschäftlichen Anträgen können der Name, die Adresse und die Kontaktdaten der Organisation, bei der der Antragsteller beschäftigt ist, und der einladenden Organisation in Sri Lanka angefordert werden. Es muss eine Einladung der Organisation, ein Anforderungsschreiben oder ein anderes unterstützendes Dokument vorgelegt werden, das den Zweck des Geschäftsbesuchs nachweist.
- Der Antragsteller kann keine neue ETA beantragen, solange er sich in Sri Lanka aufhält. Mit demselben Pass, der eine gültige Aufenthaltsvisum, ein Mehrfachvisum oder eine noch nicht abgelaufene ETA enthält, kann kein neuer ETA-Antrag gestellt werden. Die bestehende Genehmigung muss ablaufen oder von der zuständigen Behörde annulliert werden.
- Es muss bestätigt werden, dass alle bei der Beantragung gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Falsche oder irreführende Angaben können zur Ablehnung oder Annullierung der ETA oder zur Verweigerung der Einreise an der Grenze führen. Die Erteilung einer ETA begründet kein absolutes Recht auf Einreise in das Land; die endgültige Entscheidung obliegt dem Einwanderungsbeamten an der Grenze.
- Für Online-Zahlungen werden Visa, Mastercard und American Express akzeptiert. Die gezahlte ETA-Bearbeitungsgebühr ist nicht erstattbar und nicht auf einen anderen Antrag übertragbar. Die Bearbeitungsgebühr für die standardmäßige 30-tägige Touristen-ETA beträgt je nach Gebührengruppe des Antragstellers 20 oder 50 US-Dollar. Die Bearbeitungsgebühr für die geschäftliche ETA beträgt 30 oder 55 US-Dollar. Die zweitägige Transit-ETA ist kostenlos. Für einige Reisende wird zwar eine kostenlose Touristen-ETA ausgestellt, jedoch entbindet die kostenlose Bearbeitung nicht von der Notwendigkeit, einen ETA-Antrag zu stellen. Für Kinder unter 12 Jahren ist die Bearbeitung der Touristen-ETA bis zu 30 Tagen kostenlos.
- Die standardmäßige Touristen-ETA und kurzfristige geschäftliche ETA gewähren einen Aufenthalt von 30 Tagen ab dem Ankunftsdatum. Die Standardgenehmigung ist zweimalig verwendbar. Bei der zweiten Einreise kann nur der verbleibende Teil des ab der ersten Einreise beginnenden 30-Tage-Zeitraums genutzt werden. Auslandsvertretungen können Touristenvisa als Einmal- oder Zweimalvisa und Geschäftsvisa als Einmal-, Zweimal- oder Mehrfachvisa für bis zu drei Monate ausstellen. Die genaue Anzahl der Einreisen, das Ablaufdatum und die Aufenthaltsdauer sind den Angaben in der Genehmigungsmitteilung zu entnehmen.
- Nach Eingang des ETA-Antrags sendet das System dem Antragsteller eine Eingangsbestätigung und eine Referenznummer. Für einen normalen Online-Antrag wird erwartet, dass die Antwort innerhalb von 48 Stunden gesendet wird. Die Eingangsbestätigung ist keine Einreisegenehmigung. Der Reisende sollte nicht nach Sri Lanka reisen, bevor die ETA-Genehmigungsmitteilung (ETA Approval Notice) ausgestellt wurde.
- Nach der Genehmigung wird empfohlen, eine herunterladbare oder ausgedruckte Kopie der ETA-Genehmigungsmitteilung während der Reise mitzuführen. Es ist nicht erforderlich, vorab ein Visumetikett in den Pass einzutragen. Bei einer Beantragung über eine Auslandsvertretung kann jedoch die Möglichkeit bestehen, das Visum in den Pass einzutragen.
- Der Pass muss am Einreisedatum noch mindestens sechs Monate gültig sein. Eine Person, die auf dem Luftweg reist, muss ein bestätigtes Rückflugticket vorzeigen. Der Inhaber eines Besuchervisums muss in der Lage sein, ein Rückflugticket in das Land seines Wohnsitzes oder ein Weiterreiseticket in das nächste Land sowie gegebenenfalls die Einreisegenehmigung für dieses Land vorzuzeigen. Es müssen ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um den Aufenthalt in Sri Lanka und die Rückreise zu decken.
- Für ausreichende finanzielle Mittel wurden kein vorgeschriebener Zeitraum für Kontoauszüge, kein täglicher Betrag und kein Mindestkontostand veröffentlicht. Dies ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Eine Reisekrankenversicherung und eine Mindestversicherungssumme wurden nicht als zentrale Voraussetzung für die kurzfristige ETA veröffentlicht. Dies ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Für die standardmäßige Online-ETA wurden keine einheitlichen zentralen technischen Anforderungen hinsichtlich Anzahl der erforderlichen Fotos, Fotomaße, Hintergrundfarbe, Aufnahmedatum oder Dateigröße veröffentlicht. Auch für die Anzahl der leeren Seiten im Pass wurde im ETA-System keine allgemeine Anforderung veröffentlicht. Dies ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Für die Online-ETA wurde keine allgemeine Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken oder zu einem Vorstellungsgespräch veröffentlicht. Die zuständige Behörde kann den Antrag prüfen, an eine Auslandsvertretung verweisen oder zusätzliche Dokumente anfordern. Medien- und journalistische Tätigkeiten, Treffen politischer Gruppen oder Parteien sowie Aktivitäten von NGOs oder INGOs fallen nicht unter die standardmäßige Online-ETA. Für diese Zwecke muss eine Vorabgenehmigung der zuständigen srilankischen Behörden eingeholt und das entsprechende Visum über die Auslandsvertretung oder die Einwanderungsbehörde beantragt werden.
- Reisende aus Gebieten, die auf der offiziellen Gelbfieber-Risikoliste stehen, müssen dem Einwanderungsbeamten am Flughafen einen gültigen Gelbfieber-Impfausweis vorlegen. Wird der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt, wird die Einreise in das Land nicht gestattet.
Voraussetzungen für die Visumerteilung bei Ankunft
- Für Reisende, die ohne vorherige ETA-Genehmigung anreisen, besteht am Bandaranaike International Airport eine begrenzte Möglichkeit zur Beantragung einer Touristen-ETA bei Ankunft. Diese Möglichkeit ist kein garantiertes Recht als Alternative zum regulären Antragsverfahren. Der Reisende muss den ETA-Ausstellungsschalter am Flughafen aufsuchen, das Formular ausfüllen und auf die Genehmigung des Vorgangs warten.
- Die Antragsgebühr wird nur in US-Dollar erhoben. Elektronische Zahlungskarten und Bargeld in US-Dollar werden akzeptiert. Die Gebühr für die Touristen-ETA bei Ankunft beträgt je nach Gebührengruppe des Antragstellers 25 oder 60 US-Dollar. Für die geschäftliche ETA bei Ankunft gibt es in der zentralen Gebührentabelle keine Bearbeitungsoption.
- Der Pass muss ab dem Ankunftsdatum mindestens sechs Monate gültig sein. Es müssen ein bestätigtes Rückflugticket und ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Kosten in Sri Lanka nachgewiesen werden. Sofern für die betreffende Reise eine Gelbfieber-Impfbescheinigung erforderlich ist, muss diese ebenfalls vorgelegt werden.
- Wird der Antrag genehmigt, kann eine Touristen-ETA für bis zu 30 Tage ausgestellt werden. Nach Erhalt der ETA begibt sich der Reisende zum Einwanderungsschalter und legt seinen Pass vor. Wird eine Überweisungsmitteilung (Referral Notice) zum Antrag ausgestellt, kann die Einreise in das Land verweigert werden, und der Reisende kann an seinen Herkunftsort zurückgeschickt werden.
- Für die ETA bei Ankunft wurden die Anzahl der erforderlichen Fotos, die Fotomaße, der Zeitraum für Kontoauszüge, der Mindestbetrag, die Reiseversicherungsdeckung oder die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Pass in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums
- Die Botschaften, Hohen Kommissionen und Konsulate Sri Lankas können ETA-Genehmigungen bis zu 30 Tagen sowie kurzfristige Touristen- oder Geschäftsvisa bis zu drei Monaten ausstellen. Touristenvisa können als Einmal- oder Zweimalvisa, Geschäftsvisa als Einmal-, Zweimal- oder Mehrfachvisa erteilt werden. Die Art des auszustellenden Visums, die Anzahl der Einreisen und die Dauer hängen vom Zweck des Antrags und der Bewertung der betreffenden Vertretung ab.
- Der Antragsteller muss die zuständige srilankische Auslandsvertretung aufsuchen, das ETA-Antragsformular oder das Einreisevisum-Formular B ausfüllen und die erforderliche Gebühr bezahlen. Formular B ist in Großbuchstaben auszufüllen. Im Formular werden Angaben zu aktuellen und früheren Pässen, vollständiger Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdaten, Familienstand, Ehegattenangaben, Wohnadresse, Adresse in Sri Lanka, Beruf, Arbeitgeber- oder Firmenangaben, Telefon- und E-Mail-Informationen, Besuchszweck, Reiseroute, gewünschte Aufenthaltsdauer und frühere Reisen nach Sri Lanka abgefragt. Das Formular muss vom Antragsteller unterschrieben werden.
- Der Pass muss ab dem geplanten Einreisedatum nach Sri Lanka mindestens sechs Monate gültig sein. Die Auslandsvertretung kann das Original des Passes, eine Kopie der biografischen Datenseite und eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für das Land, in dem der Antrag gestellt wird, verlangen. Ein Nachweis des legalen Aufenthalts wird nur im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und der örtlichen Checkliste angefordert.
- Bei touristischen Anträgen können ein Rückflugticket, eine Hotelreservierung oder eine Einladung des Gastgebers in Sri Lanka verlangt werden. Bei einem längerfristigen Touristenvisum können ein Schreiben, das den Grund des langen Aufenthalts erläutert, und ein Bankbeleg zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel angefordert werden. Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und der erforderliche Mindestbetrag sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Bei geschäftlichen Anträgen muss ein Einladungs- oder Anforderungsschreiben des Unternehmens oder der Einrichtung in Sri Lanka vorgelegt werden. Die Vertretung kann von dem entsendenden Unternehmen ein Schreiben anfordern, das die Position des Antragstellers, den Zweck des Besuchs, die Art der Aktivitäten, die Aufenthaltsdauer, die Finanzierung und die Angaben zur Geschäftsverbindung in Sri Lanka erläutert. Rückflugticket und Unterkunftsangaben können ebenfalls angefordert werden.
- Reisende zu Medien- oder journalistischen Zwecken sollten kein Touristen- oder normales Geschäftsvisum verwenden. Es können das Einreisevisumformular, ein Journalistenverpflichtungsformular, ein Auftragsschreiben, ein detailliertes Arbeitsprogramm, eine Drehübersicht, Angaben zu den zu interviewenden Personen und eine Liste der ins Land mitgebrachten Medienausrüstungen verlangt werden. Für die vorübergehende Einfuhr von Ausrüstungen kann ein Carnet oder eine Bankbürgschaft angefordert werden. Die vorherige Genehmigung der zuständigen srilankischen Behörden kann erforderlich sein.
- Bei physischen Konsulatsanträgen wird ein aktuelles Foto verlangt. Es wurde jedoch keine für alle Vertretungen geltende einheitliche Anzahl und Größe der Fotos in der zentralen Quelle veröffentlicht. Einige Vertretungen verlangen ein, andere zwei Fotos. Dies ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Es sollte die aktuelle Checkliste der jeweiligen Vertretung zugrunde gelegt werden.
- Die erforderliche Anzahl leerer Seiten im Pass wurde auf der zentralen Visaseite nicht als allgemeine Anforderung angegeben. Einige Auslandsvertretungen verlangen mindestens eine leere Seite. Dies ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Für die bei einer Auslandsvertretung ausgestellte 30-tägige Touristen-ETA beträgt die zentrale Bearbeitungsgebühr je nach Gebührengruppe 20 oder 50 US-Dollar. Die Bearbeitungsgebühr für die 30-tägige geschäftliche ETA beträgt 30 oder 55 US-Dollar. Bei Visa von mehr als 30 Tagen bis zu drei Monaten variiert die zusätzliche Visumgebühr je nach Staatsangehörigkeit, Visumtyp und Anzahl der Einreisen (einfach, zweifach oder mehrfach). Die Zahlungswährung und die Zahlungsmethode können je nach Vertretung variieren.
- Im zentralen ETA-Verfahren wird angegeben, dass Auslandsvertretungen den Vorgang mit Genehmigung der Einwanderungsbehörde innerhalb von drei Werktagen abschließen können. Die von den Vertretungen veröffentlichten Bearbeitungszeiten können jedoch je nach Antragsart und erforderlichen Vorabgenehmigungen länger sein. Der Antrag sollte rechtzeitig vor der Reise und innerhalb des von der betreffenden Vertretung festgelegten Zeitrahmens gestellt werden.
- Die Auslandsvertretung kann zusätzliche Dokumente, eine persönliche Antragstellung oder ein Vorstellungsgespräch verlangen. Für Minderjährige wurde keine für alle Vertretungen geltende zentrale Liste für Kurzzeitvisa hinsichtlich Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Eltern oder Sorgerechtsbescheinigung veröffentlicht. Dies ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die Erfordernisse für Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Legalisation oder Apostille der Dokumente sollten ebenfalls je nach Vertretung und Dokumentenart bestätigt werden.
Voraussetzungen für Transitvisa
- Für Reisende, die am Flughafen Sri Lankas umsteigen, ohne den internationalen Transitraum zu verlassen, ist kein Transitvisum erforderlich. Wenn Sie offiziell in Sri Lanka einreisen oder sich aufgrund einer Anschlussreise länger als 24 Stunden im Land aufhalten, muss eine Transit-ETA oder ein Transitvisum beantragt werden.
- Die Transit-ETA oder das Transitvisum wird für maximal zwei Tage, d.h. 48 Stunden, ausgestellt. Es ist nur für eine Einreise gültig, kostenlos und kann im Transitstatus nicht verlängert werden. Diese Genehmigung darf nur für die Weiterreise in ein anderes Land über einen Flughafen oder Hafen in Sri Lanka genutzt werden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit oder geschäftliche Aktivität ist nicht gestattet.
- Bei der Beantragung muss ein Ticket oder ein Durchreisedokument für den Anschlussflug oder die Seereise vorgelegt werden. Im physischen Transitvisumformular werden Passangaben, vollständiger Name, Geburtsdaten, Wohnadresse und Adresse in Sri Lanka, das endgültige Bestimmungsland, Visuminformationen für dieses Land, die Transportart, das Abreisedatum aus Sri Lanka, ein Nachweis der Weiterreise und der dem Reisenden zur Verfügung stehende Geldbetrag abgefragt. Das Formular muss datiert und unterschrieben werden.
- Der Pass muss am Einreisedatum nach Sri Lanka mindestens sechs Monate gültig sein. Falls für die Einreise in das nächste Land ein Visum erforderlich ist, müssen Angaben zu einem gültigen Visum oder einer Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden. Das Flug- oder Schiffsticket ist das grundlegende Dokument zum Nachweis des Transitzwecks.
- Im offiziellen Formular wird angegeben, dass für einen physischen Transitvisumantrag zwei Fotos der Größe 3,5 × 4,5 Zentimeter verlangt werden können. Für die Online-Transit-ETA wurde keine Anforderung zum Hochladen von Fotos veröffentlicht. Die normale Antwortzeit des Systems für einen Online-Transit-ETA-Antrag kann bis zu 48 Stunden betragen; die Bearbeitungszeit der Auslandsvertretung variiert je nach Vertretung.
- Bei Einreise aus einem Gebiet, das auf der offiziellen Gelbfieber-Risikoliste steht, und bei Einreise nach Sri Lanka muss eine Gelbfieber-Impfbescheinigung vorgelegt werden. Für ein Transitvisum wurden eine obligatorische Reisekrankenversicherung, eine Mindestversicherungssumme oder ein bestimmter Bankkontostand in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Sri Lanka: Wichtige Reiseziele
Colombo ist die wirtschaftliche Hauptstadt und das wichtigste Einreisetor. Kandy und Galle sind bedeutende Städte. Der internationale Flughafen befindet sich in Katunayake nahe Colombo.
Die Insel bietet kulturelle Stätten wie Sigiriya und Dambulla. Teeplantagen in Nuwara Eliya und Strände an der Südküste ziehen Besucher an. Geschäfts- und Bildungszentren sind Colombo und Jaffna.
Reisende beginnen oft in Colombo und reisen weiter nach Kandy, dann in das Bergland oder an die Südküste. Die Eisenbahn verbindet wichtige Orte. Inlandsflüge und Busse erschließen entlegene Gebiete.
