Indonesien:Visabestimmungen

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Indonesien Karte der Visabestimmungen

Indonesien: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Allgemeine Einreisebestimmungen

  • Alle nach Indonesien einreisenden Passagiere müssen innerhalb von drei Tagen vor der Ankunft die elektronische Ankunftskarte 'All Indonesia' ausfüllen. Für jeden Passagier ist eine separate Ankunftskarte auszustellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Der Reisende muss bei Ankunft in Indonesien einen mindestens sechs Monate gültigen nationalen Reisepass besitzen. Ein Rückflugticket oder ein Transportticket, das die Weiterreise von Indonesien in ein anderes Land belegt, ist vorzulegen.
  • Vorläufige Reisepässe, Notpässe, Titre de voyage, Certificate of Identity, Laissez-passer und ähnliche nicht zum nationalen Reisepass zählende Reisedokumente werden im Rahmen der visumfreien Einreise nicht akzeptiert.
  • Für die visumfreie Einreise ist kein Sponsor erforderlich und es wird keine Gebühr erhoben. Die Genehmigung gilt für einen einmaligen Aufenthalt und berechtigt zu einem maximal 30-tägigen Aufenthalt ab dem Datum der Einreise. Dieser Zeitraum kann nicht verlängert und nicht in eine andere Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden.
  • Die visumfreie Einreise kann für Tourismus, Familienbesuche, Besprechungen, Incentive-Reisen, Kongresse, Messen und ähnliche Veranstaltungen sowie für die Durchreise mit dem Ziel der Weiterreise in ein anderes Land genutzt werden. Sie berechtigt nicht zur Arbeit gegen Entgelt, zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Indonesien.
  • Der Reisende kann seine Unterlagen bei der Ankunft dem Einwanderungsbeamten vorlegen. Für berechtigte Reisende ist es auch möglich, vor Reiseantritt ein elektronisches Formular auszufüllen und eine elektronische Einreiseaufzeichnung zu erstellen.
  • Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Eine Reisekrankenversicherungspflicht und die Mindestversicherungssumme werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Eine Hotelreservierung, ein Kontoauszug, ein Mindestfinanzbetrag, ein Foto oder ein Arbeitsdokument werden in der zentralen nicht zu den Standardbedingungen für die visumfreie Einreise gezählt.

E-Visum-Beantragungsbestimmungen

  • Der E-Visum-Antrag wird über das offizielle elektronische Portal gestellt. Der Antragsteller muss zunächst ein Konto erstellen, den Reisezweck und die geeignete Visumsart auswählen, die erforderlichen Angaben im System eingeben und die für die entsprechende Visumsart erforderlichen Unterlagen elektronisch hochladen. Die Liste der Unterlagen kann je nach Reisezweck, Visumskategorie, Reisedokumentart, Staatsangehörigkeit und Sponsorensituation variieren. Die im Antragssystem angezeigte persönliche Checkliste ist maßgeblich.
  • Bei der Kontoerstellung werden die Art des Reisedokuments, die biografische Seite des Reisepasses, ein Foto, Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsort und -datum, Telefonnummer, Ausstellungs- und Ablaufdatum des Reisepasses, ausstellendes Land und E-Mail-Adresse eingegeben. Persönliche Angaben einschließlich Vor- und Nachname sowie Geburtsort sind in lateinischen Buchstaben und in Übereinstimmung mit dem ICAO-Format des Reisepasses einzutragen. Das Visum wird elektronisch mit dem bei der Antragstellung verwendeten Reisepass verknüpft, und die Reise muss mit demselben Reisepass erfolgen.
  • Das Bild der biografischen Seite des Reisepasses muss klar, vollständig sichtbar, unbeschnitten, ungefaltet und nicht unscharf hochgeladen werden. Das Passbild muss im Querformat erstellt werden.
  • Das bei elektronischen Anträgen verwendete Foto muss aktuell und farbig sein. Das Foto ist im Format 4 x 6 Zentimeter, mit einer Auflösung von mindestens 400 x 600 Pixeln und im JPEG-, JPG- oder PNG-Format zu erstellen. Auf dem allgemeinen Kontoupload-Bildschirm wird eine maximale Dateigröße von 2 MB angegeben. Das Gesicht muss direkt in die Kamera blicken, das Bild muss scharf sein und es darf kein deutlicher Gesichtsausdruck verwendet werden. Der Bereich zwischen Oberkopf und Kinn sollte etwa 50–60 % der Bildhöhe einnehmen.
  • Beim einmaligen C1-Touristenbesuchs-E-Visum muss der Reisepass oder das nationale Reisedokument mindestens sechs Monate gültig sein. Für zulässige Reisedokumente, die kein nationaler Reisepass sind, beträgt die Mindestgültigkeitsdauer 12 Monate. Ein Kontoauszug der letzten drei Monate, der auf den Namen des Antragstellers oder gegebenenfalls des Sponsors ausgestellt ist, muss vorgelegt werden, und das Konto muss mindestens 2.000 US-Dollar oder den Gegenwert aufweisen. Ein innerhalb des letzten Jahres aufgenommenes Farbfoto ist ebenfalls hochzuladen.
  • Das C1-Visum kann im Allgemeinen ohne Sponsor beantragt werden. Für Staatenlose, Personen, die andere Reisedokumente als einen nationalen Reisepass verwenden, und bestimmte Antragstellergruppen, die einer besonderen Prüfung unterliegen, kann ein Sponsor erforderlich sein. In diesen Fällen können eine Wiedereinreiseerlaubnis, ein Rück- oder Weiterflugticket und zusätzliche Sponsorenunterlagen verlangt werden.
  • Das C1-Visum gilt für die einmalige Einreise. Die anfängliche Aufenthaltsdauer beträgt maximal 60 Tage und kann durch Verlängerungen auf bis zu 180 Tage verlängert werden. Das Visum muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung zur Einreise in das Land genutzt werden. Auf der zentralen C1-Seite wird eine Gebühr von 1.000.000 indonesischen Rupiah und eine Bearbeitungszeit von fünf Werktagen nach Zahlungseingang angegeben.
  • Für das mehrfach einreisende D1-Touristenbesuchsvisum sind ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, ein Kontoauszug der letzten drei Monate mit mindestens 2.000 US-Dollar oder Gegenwert, ein aktuelles Farbfoto, ein Lebenslauf und ein Reiseplan erforderlich. Darüber hinaus werden eine von einer staatlichen oder privaten Einrichtung ausgestellte Einladung, Erklärung oder Korrespondenz; oder im Falle eines Familienbesuchs ein Schreiben des Ehepartners oder Elternteils, das die familiäre Bindung und die beabsichtigten Aktivitäten erläutert, sowie ein Familienausweis oder ein gleichwertiges Dokument verlangt.
  • Das D1-Visum kann mit einer Gültigkeit von einem, zwei oder fünf Jahren für die mehrfache Einreise ausgestellt werden. Bei jedem Aufenthalt sind maximal 60 Tage erlaubt, und die Aufenthaltsgenehmigung kann unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 180 Tage verlängert werden. Auf der zentralen Seite wird eine Gebühr von 4.000.000 Rupiah für ein einjähriges D1-Visum, 6.000.000 Rupiah für ein zweijähriges und 11.000.000 Rupiah für ein fünfjähriges angegeben. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Werktage nach Zahlungseingang.
  • Die Antragsgebühr kann über autorisierte Banken mit der vom System generierten Abrufnummer oder, falls auf dem Antragsbildschirm angeboten, mit einer SIMPONI-, Mastercard-, Visa- oder JCB-Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden. Die akzeptierte Zahlungsmethode kann je nach gewähltem Visum und Antragskanal variieren.
  • Das bestätigte E-Visum kann vom Antragskonto heruntergeladen und an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet werden. Es wird empfohlen, während der Reise eine digitale Kopie des Dokuments auf einem Telefon oder Tablet oder einen Ausdruck mitzuführen. Die Ausstellung eines E-Visums garantiert keinen Anspruch auf Einreise; die endgültige Entscheidung liegt beim Einwanderungsbeamten an der Grenze.
  • Auf den Standard-Seiten für C1- und D1-Online-Anträge wird keine Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken oder zu einem Vorstellungsgespräch angegeben. Je nach Reisezweck und Visumsart können jedoch ein Sponsorennachweis, ein Einladungsschreiben, ein Berufsnachweis, eine Genehmigung, Nachweise über familiäre Bindungen oder andere unterstützende Unterlagen verlangt werden.
  • Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Für Standard-C1- und D1-Touristenanträge werden eine Reisekrankenversicherungspflicht und eine Mindestversicherungssumme in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.

Bestimmungen für Visum bei Ankunft

  • Das Visum bei Ankunft B1 kann bei der Einreise an der Einwanderungsstelle beantragt oder vor Reiseantritt als elektronisches Visum bei Ankunft ausgestellt werden. Ein Sponsor ist nicht erforderlich.
  • Der Reisende muss einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass vorlegen. Zulässige Dokumente, die kein nationaler Reisepass sind, wie vorläufige Reisepässe oder Notpässe, müssen mindestens 12 Monate gültig sein. Staatenlose sowie Personen, die Titre de voyage, Certificate of Identity, Laissez-passer und ähnliche Dokumente verwenden, können kein Visum bei Ankunft beantragen.
  • Ein Rückflugticket oder ein Transportticket, das die Weiterreise von Indonesien in ein anderes Land belegt, ist vorzulegen. Für bestimmte Besatzungsmitglieder, die zur Teilnahme an einem Transportmittel einreisen, kann eine Ausnahme vom Erfordernis eines Weiterreisetickets gelten.
  • Beim Antrag auf ein elektronisches Visum bei Ankunft werden die biografische Seite des Reisepasses, ein innerhalb des letzten Jahres aufgenommenes Farbfoto und ein Rück- oder Weiterreiseticket elektronisch hochgeladen. Die Passdaten im Antragsformular sind vollständig und so einzutragen, wie sie auf dem Dokument erscheinen. Ein mit fehlerhaften Pass- oder Identitätsdaten ausgestelltes elektronisches Visum bei Ankunft kann als ungültig betrachtet werden und es kann ein neuer Antrag erforderlich sein.
  • Auf dem allgemeinen Kontoregistrierungsbildschirm werden für Fotos die Anforderungen von 4 x 6 cm, mindestens 400 x 600 Pixel, JPEG, JPG oder PNG und maximal 2 MB veröffentlicht. Da auf der Informationsseite für das elektronische Visum bei Ankunft für einige Uploads zusätzlich eine Grenze von 200 KB angegeben ist, sollte die auf dem Live-Antragsbildschirm angezeigte Dateigrenze maßgeblich sein.
  • Die Gebühr für das elektronische Visum bei Ankunft kann digital per Bank- oder Kreditkarte bezahlt werden. Auf der offiziellen B1-Seite wird angegeben, dass das Visum nach erfolgreichem Antrag innerhalb von 1 x 24 Stunden über das Konto und per E-Mail zugestellt wird. Es wird erklärt, dass der Antrag maximal 14 Tage vor Reiseantritt gestellt werden kann und empfohlen wird, ihn mindestens 48 Stunden vor Abflug abzuschließen.
  • Wird das Visum direkt bei Ankunft beantragt, begleicht der Reisende die Gebühr am Schalter der autorisierten Bank im Einwanderungskontrollbereich. Der nach Zahlung ausgehändigte Visumsgutschein wird dem Einwanderungsbeamten vorgelegt. Das Visumsetikett wird in den Reisepass eingeklebt und eine elektronische Einreiseaufzeichnung wird erstellt.
  • Die Gebühr für das B1-Visum bei Ankunft beträgt 500.000 indonesische Rupiah. Das Visum gilt für die einmalige Einreise und berechtigt zunächst zu einem maximal 30-tägigen Aufenthalt. Es kann einmal verlängert werden, sodass der Gesamtaufenthalt auf bis zu 60 Tage verlängert werden kann. Das elektronische Visum bei Ankunft muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung genutzt werden. Das nicht elektronische Visum bei Ankunft wird zum Zeitpunkt der Ausstellung zur Einreise genutzt.
  • Das Visum bei Ankunft kann für Tourismus, Familien- oder Freundesbesuche, Meetings, Kongresse, Messen und ähnliche Veranstaltungen sowie für die Durchreise mit dem Ziel der Weiterreise in ein anderes Land genutzt werden. Es berechtigt nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung, zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen oder zum Erhalt von Vergütung von Personen oder Organisationen in Indonesien.
  • Das elektronische Visum bei Ankunft darf nur an Flughäfen, Häfen und Landgrenzübergängen verwendet werden, die auf der offiziellen Liste der Einreisepunkte aufgeführt sind. Der Reisende muss den von ihm genutzten Einreisepunkt anhand der aktuellen offiziellen Liste überprüfen. Es wird empfohlen, eine digitale oder ausgedruckte Kopie des elektronischen Dokuments mitzuführen.
  • Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Der auf dem Bankkonto erforderliche Mindestbetrag und die Art des Nachweises der finanziellen Mittel werden für das Visum bei Ankunft in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Eine Reisekrankenversicherungspflicht und die Mindestversicherungssumme werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.

Antragsvoraussetzungen für Konsularvisum

  • Bestimmte Besuchsvisa für Indonesien können auch über indonesische Botschaften oder Konsulate beantragt werden. Ob Anträge angenommen werden, die Terminvereinbarung, ob der Antragsteller persönlich erscheinen muss, und die Liste der erforderlichen lokalen Unterlagen variieren je nach diplomatischer Vertretung.
  • Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und vom Antragsteller zu unterzeichnen. Das Formular fragt nach den geplanten Ein- und Ausreisedaten, der Aufenthaltsdauer, dem Einreisepunkt, der Anzahl der Einreisen, dem Reisezweck, dem Hauptziel, Sponsoreninformationen, persönlichen Daten, Beruf, Adresse, Kontaktdaten, Reisepassart, Passnummer, Ausstellungs- und Ablaufdaten, früheren Indonesienreisen, einer früheren Einreiseverweigerung oder Abschiebung und Vorstrafen.
  • Von einem Antragsteller, der in einem anderen Land als dem seiner Staatsangehörigkeit wohnt, können die Aufenthaltsgenehmigungsnummer und das Ablaufdatum verlangt werden. Daher ist eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein gleichwertiges Dokument, das den legalen Aufenthalt im Antragsland belegt, gemäß der Checkliste der zuständigen Vertretung vorzulegen.
  • Anträge für Kinder unter 12 Jahren oder Personen, die das Formular nicht unterschreiben können, sind von einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Ob eine Geburtsurkunde, Ausweise der Eltern, eine Einverständniserklärung oder Sorgerechtsdokumente für das Kind erforderlich sind, richtet sich nach der von der Vertretung veröffentlichten lokalen Checkliste.
  • Die zentralen Grundvoraussetzungen für ein C1-Besuchervisum sind: ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, für andere zulässige Dokumente als einen nationalen Reisepass eine Gültigkeit von mindestens 12 Monaten, ein Kontoauszug der letzten drei Monate, finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 2.000 US-Dollar oder Gegenwert, und ein aktuelles Farbfoto. Je nach Antragsart können ein Einladungsschreiben, ein Sponsorenschreiben, ein Rück- oder Weiterflugticket, ein Reiseplan, ein Nachweis familiärer Bindungen oder berufliche Unterstützungsdokumente verlangt werden.
  • Auf der zentralen C1-Seite wird eine Gebühr von 1.000.000 indonesischen Rupiah und eine Bearbeitungszeit von fünf Werktagen nach Zahlungseingang angegeben. Es ist jedoch möglich, dass die Vertretungen die Gebühr in lokaler Währung erheben, eine Banküberweisung oder eine andere Zahlungsmethode verwenden und eine lokale Bearbeitungszeit festlegen.
  • Ob der Antrag persönlich gestellt werden muss, die Abgabe des Originalreisepasses, die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass, Anzahl und Größe der Fotos, Hotelreservierung, Flugreservierung, lokale Aufenthaltsgenehmigung, Übersetzung von Dokumenten, notarielle Beglaubigung, Legalisation oder Apostille können je nach Botschaft oder Konsulat variieren. Für diese Elemente wird keine einzige zentrale Checkliste veröffentlicht, die für alle Vertretungen gilt.
  • Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die Anzahl der für Konsularanträge zu verwendenden Fotos und die lokale Fotogröße werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Eine Reisekrankenversicherungspflicht und die Mindestversicherungssumme werden für ein Standard-Touristenkonsularvisum in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Vertretung kann zusätzliche Unterlagen oder ein Vorstellungsgespräch verlangen, sofern dies im veröffentlichten Verfahren für die Visumsart oder den Reisezweck vorgesehen ist. Die Erteilung eines Visums gewährt kein bedingungsloses Recht auf Einreise; die endgültige Entscheidung über die Einreise obliegt der indonesischen Einwanderungsbehörde an der Grenze.
Bevölkerung
287,886,782(2026 geschätzt)
Amtssprache
Indonesisch
Regierungsform
Präsidialrepublik
Kontinent
Asien
Hauptstadt
Jakarta
Währung
Indonesische Rupiah
Fläche
1.904.570 km²
Telefonvorwahl
+62

Indonesien: Wichtige Reiseziele

Jakarta ist die Hauptstadt und das wichtigste Einfallstor für internationale Reisende. Daneben spielt Denpasar auf Bali eine zentrale Rolle als zweiter großer Ankunftspunkt.

Indonesien besticht durch seine kulturelle Vielfalt mit Tempeln wie Borobudur und Prambanan sowie durch die einzigartige Tierwelt auf Komodo. Die Inseln Bali und Lombok sind für ihre Küstenlandschaften und traditionellen Dörfer bekannt.

Typische Reiserouten beginnen in Jakarta oder Bali und führen weiter nach Yogyakarta, um die Tempel zu besichtigen. Von dort aus sind Flüge in die östlichen Inseln oder nach Sumatra üblich, um die Reise individuell zu gestalten.