Brasilien:Visabestimmungen

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Brasilien Karte der Visabestimmungen

Brasilien: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Der Reisende muss einen Reisepass oder ein anerkanntes Reisedokument mitführen, das für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Brasilien gültig ist. Die brasilianischen Behörden wenden keine allgemeine Anforderung einer sechsmonatigen Reisepassgültigkeit für ausländische Reisende an. Der Reisepass muss bis zum geplanten Ausreisedatum gültig sein. Die Anzahl der für die visumfreie Einreise erforderlichen freien Reisepassseiten ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Der visumfreie Reiseverkehr ist auf Tourismus, kurzfristige Geschäftsbesprechungen, Treffen, Konferenzen, Transitaufenthalte, Besuche bei Familie oder Freunden und ähnliche Besucheraktivitäten beschränkt. Er kann nicht zum Zweck des Aufenthalts in Brasilien oder zur Erwerbstätigkeit gegen Bezahlung bei einem lokalen Arbeitgeber genutzt werden. Die zulässige Aufenthaltsdauer, das Verlängerungsrecht und die jährliche Gesamtaufenthaltsgrenze variieren je nach Reisepasstyp und anwendbarer Gegenseitigkeitsregelung. Der Reisende sollte die für seinen Reisepass geltende Dauer in der aktuellen Allgemeinen Visaregelungstabelle überprüfen.
  • Bei der Grenzkontrolle können Nachweise über den Reisezweck, die Adresse der Unterkunft in Brasilien, die Reiseroute für die Rückreise oder die Weiterreise sowie über ausreichende finanzielle Mittel für die Reisedauer verlangt werden. Eine Hotelbuchung, die Adresse der einladenden Person, ein Rück- oder Weiterreiseticket, eine Bankkarte, ein Kontoauszug oder ein anderer Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit können hierfür verwendet werden. Ein für alle visumfreien Reisenden gültiger Bankkontenzeitraum oder Mindestsaldo ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Es wurde keine zentrale Anforderung veröffentlicht, dass eine Reisekrankenversicherung für die visumfreie Einreise obligatorisch ist oder dass die Versicherung eine bestimmte Mindestdeckungssumme aufweisen muss. In der zentralen offiziellen Quelle ist dies nicht genau angegeben.
  • Bei der Einreise nach Brasilien wird kein COVID-19-Impfnachweis oder negatives Testergebnis verlangt. Auch ein Internationales Impf- oder Prophylaxezertifikat ist als allgemeine Einreisebestimmung nicht vorgeschrieben. Die Gesundheitsbehörden können je nach Reisegebiet eine Gelbfieberimpfung empfehlen; diese Empfehlung stellt keine allgemeine Einreisedokumentpflicht dar.

Voraussetzungen für die E-Visum-Beantragung

  • Der E-Visum-Antrag wird vollständig online über das von der brasilianischen Regierung autorisierte VFS-Global-Portal gestellt. Der Antragsteller muss die persönlichen Daten, Reisepassdaten, Kontaktdaten und Reisedaten im Formular vollständig eingeben; bei mehrfacher Staatsbürgerschaft muss er mit dem Reisepass beantragen, den er für die Reise nach Brasilien verwenden wird.
  • Für erwachsene Antragsteller sind die grundlegenden Pflichtdokumente auf dem aktuellen zentralen Portal ein aktuelles digitales Foto des Antragstellers und eine farbige Kopie der biografischen Datenseite des Reisepasses. Der für den Antrag verwendete Reisepass muss nach dem Ankunftsdatum in Brasilien noch mindestens einen Monat gültig sein. Es wurde keine zentrale, für das E-Visum spezifische Anforderung bezüglich der Anzahl freier Reisepassseiten veröffentlicht.
  • Die gesamte Passdatenblattseite muss farbig und klar sichtbar sein. Die maschinenlesbare Zone muss deutlich lesbar sein; der Scan darf keine Spiegelungen, Blitzreflexionen, Fingerabdrücke, Unschärfe, Verzerrungen, Schatten, Schwarzweißbilder, Wasserzeichen oder unlesbaren Text enthalten.
  • Das Foto muss farbig sein, einen weißen Hintergrund haben und die Maße 3,5 × 4,5 Zentimeter betragen. Das digitale Bild muss 413 × 531 Pixel groß sein, im JPEG- oder JPG-Format hochgeladen werden und die Dateigröße darf maximal 2 MB betragen. Das Gesicht muss in der Mitte des Fotos sein; über dem Kopf muss Platz sein, Schultern und Ohren müssen sichtbar sein. Kopf und Kinn dürfen nicht abgeschnitten sein, es darf kein Kopftuch oder andere Kopfbedeckung und keine Brille getragen werden. Der Antragsteller muss direkt in die Kamera blicken, nicht lächeln und die Zähne nicht zeigen. Das Foto von der Passdatenblattseite darf nicht ausgeschnitten und als Antragsfoto verwendet werden.
  • Für Antragsteller unter 18 Jahren werden die Geburtsurkunde des Kindes, die Passdatenblattseite des Kindes, farbige Kopien der Passdaten- und Unterschriftenseiten der Eltern sowie eine Einverständniserklärung der Eltern verlangt. Die Einverständniserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben sein, das aktuelle Datum tragen und eine notarielle Beglaubigung enthalten.
  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils, Tod eines Elternteils, Adoption, Scheidung oder Nichtübereinstimmung der Elterennamen in den Dokumenten werden zusätzliche, dem Fall entsprechende Dokumente wie notariell beglaubigter Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde oder Gerichtsbeschluss zur Namensänderung verlangt. Ist ein brasilianischer Elternteil vorhanden, kann auch eine notariell beglaubigte Erklärung verlangt werden, dass das Kind nicht brasilianischer Staatsangehöriger ist und keine brasilianische Geburtsurkunde besitzt. Das System erstellt die individuelle Dokumentenliste basierend auf den zur Familien- und Sorgerechtssituation des Kindes gegebenen Antworten.
  • Die E-Visum-Gebühr beträgt 80,90 USD. Für Kinder und Erwachsene gilt derselbe Gebührensatz; es wird nicht zwischen normalen, Diplomaten- oder Dienstpässen in Bezug auf die E-Visum-Gebühr unterschieden. Die Gebühr wird auf der E-Visum-Plattform per Kredit- oder Bankkarte bezahlt. Für abgelehnte, zurückgezogene oder versehentlich doppelt bezahlte Anträge gibt es keine Rückerstattung.
  • Die offizielle Bearbeitungszeit für Anträge, deren Dokumente geprüft und an die zuständige Konsularbehörde weitergeleitet wurden, kann bis zu zehn Werktage betragen. Es wird empfohlen, den Antrag etwa zwei Monate vor der geplanten Reise zu stellen. Es wird empfohlen, keine nicht erstattungsfähigen Flugtickets oder Unterkünfte zu kaufen, bevor das Visum genehmigt wurde.
  • Die zuständige Behörde kann zusätzliche Dokumente anfordern. Falls eine Nachforderung von Dokumenten gestellt wird, müssen diese innerhalb der im Portal angegebenen Dateityp- und Größenbeschränkungen hochgeladen werden. Wenn die angeforderten zusätzlichen Dokumente nicht innerhalb von 15 Tagen vorgelegt werden, wird der Antrag nicht bearbeitet und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Das genehmigte E-Visum wird dem Antragsteller per E-Mail als PDF zugesandt. Das Dokument muss heruntergeladen, ausgedruckt und zusammen mit dem gültigen Reisepass sowohl beim Boarding als auch bei der Ankunft in Brasilien vorgelegt werden. Das Portal empfiehlt, zwei gedruckte Kopien mitzuführen, einen Screenshot des Dokuments auf dem Telefon zu speichern und die E-Mail mit dem E-Visum aufzubewahren.
  • Das E-Visum wird nicht als Aufkleber in den Reisepass eingetragen und berechtigt zur Mehrfacheinreise. Die Gültigkeitsdauer kann je nach dem im Antrag verwendeten Reisepass und der anwendbaren Gegenseitigkeitsregelung fünf oder zehn Jahre betragen. Die genaue Gültigkeitsdauer wird im Portal angezeigt, nachdem die Reisepassdaten des Antragstellers ausgewählt wurden.
  • Die normale Aufenthaltsdauer beträgt maximal 90 Tage. Wird ein längerer Aufenthalt gewünscht, muss eine Verlängerung bei der brasilianischen Bundespolizei beantragt werden. Die jährliche Gesamtaufenthaltsdauer und das Verlängerungsrecht können je nach Reisepass und Gegenseitigkeitsbedingungen variieren.
  • Wenn der Reisepass, auf den das E-Visum ausgestellt wurde, abgelaufen ist, kann das E-Visum bis zu seinem eigenen Ablaufdatum gültig bleiben. In diesem Fall müssen der alte Reisepass, der neue gültige Reisepass und das E-Visum zusammen mitgeführt werden. Ist der alte Reisepass verloren gegangen, können eine Kopie der Datenseite des alten Reisepasses und eine polizeiliche Verlustanzeige verlangt werden.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums

  • Der Antrag auf ein Konsulatsvisum wird im Online-Antragssystem des brasilianischen Außenministeriums gestartet. Der Antragsteller muss den dem Reisezweck entsprechenden Visumtyp auswählen, die persönlichen Daten, Reisepassdaten, Berufs-, Familien-, Kontakt- und Reisedaten im Formular ausfüllen und die erforderlichen Fotos, Unterschriften und Nachweise in das System hochladen.
  • Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, muss die „Visa Request Form Receipt – RER“ erstellt, ausgedruckt und vom Antragsteller unterschrieben werden. Das Foto wird gemäß den Anweisungen der aufgesuchten Auslandsvertretung auf das RER-Dokument geklebt oder zusammen mit dem Dokument vorgelegt. Bei minderjährigen Antragstellern wird das RER-Dokument von einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben.
  • Das Ausfüllen des Online-Formulars allein stellt noch keinen Konsulatsantrag dar. Der Antragsteller muss zusätzlich das Verfahren der zuständigen Botschaft oder des zuständigen Konsulats über das E-Consular-System, einen Termin, die Post oder die persönliche Abgabe durchführen. Welche Auslandsvertretung den Antrag annimmt, kann je nach Wohnsitzland des Antragstellers und Konsularbezirk bestimmt werden.
  • Der Antrag ist mit dem Original des gültigen Reisepasses und einer Kopie der biografischen Datenseite des Reisepasses einzureichen. Der Reisepass muss in gutem Zustand sein; er darf nicht eingerissen, nass, fleckig, zerschnitten, gelocht, übermäßig abgenutzt oder unleserlich sein.
  • Viele offizielle Auslandsvertretungen verlangen, dass der Reisepass bis zum Ende der Reise gültig ist und mindestens zwei freie Visaseiten enthält. Es wurde jedoch keine einheitliche zentrale Anforderung zur Reisepassgültigkeit oder Anzahl freier Seiten veröffentlicht, die für alle brasilianischen diplomatischen Vertretungen und alle Visumtypen gilt. In der zentralen offiziellen Quelle ist dies nicht genau angegeben.
  • Bei Konsulatsanträgen können Anzahl, Größe, Hintergrundfarbe, Dateiformat und Aufnahmedatum der Fotos je nach aufgesuchter Auslandsvertretung variieren. Einige Vertretungen verlangen ein physisches Foto und eine digitale Kopie desselben Fotos, während andere unterschiedliche lokale Maße verwenden. Es gibt keinen einheitlichen zentralen Standard für physische Fotos, der für alle Antragsteller gilt. In der zentralen offiziellen Quelle ist dies nicht genau angegeben.
  • Von einer Person, die in einem Land beantragt, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt, können eine Aufenthaltserlaubnis, ein Langzeitvisum, ein Einwanderungsdokument oder ein anderer Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in dem Land, in dem der Antrag gestellt wird, verlangt werden. Die Auslandsvertretung kann nur Anträge von Personen annehmen, die rechtmäßig in ihrem Konsularbezirk wohnhaft sind.
  • Bei einem Besuchervisum können eine Reisebuchung für die Rück- oder Weiterreise, eine Hotel- oder Kurzzeitmietbuchung als Nachweis der Unterkunft in Brasilien, ein Reiseplan und ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel verlangt werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch einen auf den Antragsteller ausgestellten Bankkontoauszug, eine Gehaltsabrechnung, einen Kreditkartenauszug, eine Arbeitsbescheinigung oder ein Sponsorenschreiben nachgewiesen werden.
  • Die Anzahl der Monate, die der Bankkontoauszug abdecken muss, variiert je nach Auslandsvertretung; einige offizielle Checklisten verlangen Kontoaktivitäten der letzten drei Monate. Es gibt keinen zentralen Zeitraum oder Mindestkontostand, der für alle Antragsteller gilt. In der zentralen offiziellen Quelle ist dies nicht genau angegeben.
  • Von einem Antragsteller, der von einer Person eingeladen wird, können ein Einladungsschreiben und Ausweisdokumente, Reisepass, Aufenthaltserlaubnis oder Adressunterlagen der einladenden Person verlangt werden. Das Einladungsschreiben kann die Identität der eingeladenen Person, den Reisezweck, die Besuchsdaten, die Adresse des Aufenthalts, die Beziehung zwischen den Parteien und die Kostenübernahme erläutern. Ob das Einladungsschreiben notariell beglaubigt sein muss, hängt von der aufgesuchten Auslandsvertretung ab.
  • Bei Geschäftsreisen können ein Einladungsschreiben des brasilianischen Unternehmens und ein vom Arbeitgeber des Antragstellers ausgestelltes Auftragsschreiben verlangt werden. In den Schreiben können die Position des Antragstellers, der Zweck des Besuchs, die geplanten Daten, die kontaktiertende Organisation in Brasilien und die kostenübernehmende Partei erläutert werden. Das Besuchervisum kann nicht für Erwerbstätigkeiten genutzt werden, bei denen ein brasilianischer Arbeitgeber bezahlt.
  • Für Visa zu Studien-, Arbeits-, Forschungs-, medizinischen Behandlungs-, Familienzusammenführungs-, religiösen, ehrenamtlichen, journalistischen, nautischen, Investitions- oder Langzeitaufenthaltszwecken sind zusätzliche Dokumente erforderlich. Je nach Reisezweck können eine Zulassungsbescheinigung, ein Arbeitsvertrag, eine Vorabgenehmigung einer brasilianischen Behörde, ein Strafregisterauszug, eine Geburts- oder Heiratsurkunde, ein beruflicher Qualifikationsnachweis, ein ärztliches Attest, eine Sponsoringverpflichtung oder eine Bestätigung der betreffenden Einrichtung verlangt werden. Die endgültige Checkliste wird erst erstellt, nachdem der Visumtyp und die aufgesuchte diplomatische Vertretung festgelegt wurden.
  • Die Anforderungen an Apostille, konsularische Beglaubigung oder beglaubigte Übersetzung von im Ausland ausgestellten Geburts-, Heirats-, Strafregister-, Sorgerechts-, Diplom- oder amtlichen Registerdokumenten variieren je nach Visumtyp, Ausstellungsland des Dokuments und aufgesuchter Auslandsvertretung. Es gibt keine einheitliche Übersetzungs- oder Beglaubigungsregel, die für alle Konsulatsvisa gilt.
  • Für Antragsteller unter 18 Jahren können eine Geburtsurkunde, Kopien der Ausweise oder Reisepässe der Eltern und eine Einverständniserklärung der Eltern verlangt werden. Bei Reise des Kindes mit nur einem Elternteil, alleinigem Sorgerecht, Tod eines Elternteils, Adoption oder Namensunterschieden können ein Sorgerechtsbeschluss, eine Sterbeurkunde, eine Scheidungsurkunde, eine Adoptionsurkunde oder ein anderes Familienstandsdocuments verlangt werden. Die Anforderung einer notariellen Beglaubigung der Einverständniserklärung variiert je nach aufgesuchter Auslandsvertretung.
  • Es wurde keine zentrale Regel veröffentlicht, dass eine Reisekrankenversicherung für alle Antragsteller eines Konsulatsvisums obligatorisch ist oder eine bestimmte Mindestdeckungssumme aufweisen muss. In der zentralen offiziellen Quelle ist dies nicht genau angegeben.
  • Es wurde keine routinemäßige und universelle Fingerabdruckpflicht für alle Visumanträge veröffentlicht. Der Antragsteller kann jedoch zu einem persönlichen Gespräch einbestellt werden; es können zusätzliche Dokumente, Erläuterungen, Nachweise oder eine Vorabgenehmigung der zuständigen brasilianischen Behörde angefordert werden.
  • Die Visumgebühr variiert je nach Reisepass des Antragstellers, Visumtyp, Gegenseitigkeitsregelung und aufgesuchter Auslandsvertretung. Auch die Zahlungsmethode kann je nach Vertretung per Banküberweisung, Karte, Bankscheck, Postanweisung oder eine andere Methode erfolgen. In der zentralen offiziellen Quelle sind eine einheitliche Gebühr und Zahlungsmethode nicht genau angegeben.
  • Die Bearbeitungszeit des Konsulats variiert je nach Auslandsvertretung, Visumtyp, Vollständigkeit des Antrags und ob eine Genehmigung einer anderen brasilianischen Behörde erforderlich ist. In der zentralen offiziellen Quelle ist keine genaue Bearbeitungszeit oder Frist für die Antragstellung vor der Reise angegeben, die für alle Anträge gilt.
  • Das Besuchervisum wird für Besuche von höchstens 90 Tagen ohne Aufenthaltsabsicht ausgestellt. Die Gültigkeit für einmalige oder mehrmalige Einreise, die Visumgültigkeitsdauer, der jährliche Gesamtaufenthalt und die Verlängerungsmöglichkeit variieren je nach Reisepass, Gegenseitigkeitsabkommen und Entscheidung der zuständigen Behörde. Die Erteilung des Visums garantiert kein Einreiserecht nach Brasilien; die endgültige Zulassungsentscheidung wird bei der Grenzkontrolle von der Bundespolizei getroffen.

Voraussetzungen für ein Transitvisum

  • Für einen Reisenden, der im Rahmen einer einzigen Buchung oder eines durchgehenden Tickets nur das Flugzeug in Brasilien wechselt, dessen Gepäck bis zum endgültigen Zielort aufgegeben wird und der den internationalen Transitbereich nicht verlässt, ist kein Transitvisum erforderlich.
  • Wenn der Reisende sein Gepäck abholen, erneut einchecken, den Flughafen wechseln, die Nacht außerhalb des Transitbereichs verbringen oder aus einem anderen Grund die Passkontrolle passieren muss, gilt er als in Brasilien eingereist. Auch Reisen mit getrennten Tickets können das Passieren der Grenzkontrolle erforderlich machen. In diesem Fall muss vor der Reise ein gültiges Besuchervisum zum Zwecke des Transits eingeholt werden.
  • Brasilien verwendet für den Transit kein eigenständiges Visum, sondern das Besuchervisum VIVIS. Ist der Antragsteller für das E-Visum-System geeignet, wird ein E-Visum beantragt, andernfalls wird ein Konsularantrag auf VIVIS bei der zuständigen brasilianischen diplomatischen Vertretung gestellt.
  • Bei einem Konsularantrag für den Transit können das Online-Formular und die unterschriebene RER, ein gültiger Reisepass, ein Foto, die Flugroute oder das Ticket für die Reise über Brasilien in ein weiteres Land sowie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für das endgültige Zielland verlangt werden. Verlangt das endgültige Zielland kein Visum, kann ein anderer Nachweis verlangt werden, dass der Antragsteller in dieses Land eingelassen wird.
  • Einige Vertretungen können zudem Angaben zur Unterkunft, einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, einen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts und mindestens zwei freie Seiten im Reisepass verlangen. Für Transitanträge sind die universelle Reisepassgültigkeitsdauer, der Betrag der finanziellen Leistungsfähigkeit, das physische Fotoformat, die Visumgebühr und die Bearbeitungszeit in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Ein zum Zweck des Transits erhaltenes VIVIS kann nur innerhalb der auf dem Visum angegebenen Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer genutzt werden. Es gibt kein allgemeines System zur Ausstellung von Transitvisa am Flughafen.
Bevölkerung
213,562,666(2026 geschätzt)
Amtssprache
Portugiesisch
Regierungsform
Föderale Präsidialrepublik
Kontinent
Südamerika
Hauptstadt
Brasília
Währung
Brasilianische Real
Fläche
8.515.767 km²
Telefonvorwahl
+55

Brasilien: Wichtige Reiseziele

Die Hauptstadt Brasília ist das politische Zentrum, während São Paulo und Rio de Janeiro die wichtigsten internationalen Ankunftspunkte darstellen. Die meisten Besucher landen in São Paulo oder Rio, bevor sie ihre Reise fortsetzen.

Das Land bietet eine beeindruckende kulturelle Vielfalt, von den Stränden Rio de Janeiros bis zum Amazonas-Regenwald. Geschäftsreisende finden in São Paulo ein pulsierendes Wirtschaftszentrum, und Bildungstouristen schätzen die Universitäten in Brasília und Salvador.

Typische Reiserouten verbinden die Metropolen im Südosten mit den Nordostküsten oder dem Amazonasbecken. Inlandsflüge und Fernbusse ermöglichen flexible Verbindungen zwischen den Regionen.