Guatemala:Visabestimmungen
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Guatemala Karte der Visabestimmungen
Guatemala: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Der Reisende muss einen gültigen, auf Echtheit überprüfbaren und in gutem Zustand befindlichen Reisepass oder, soweit anwendbar, ein anderes anerkanntes Reise- oder Ausweisdokument mitführen. Die erforderliche Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses bei visumfreier Einreise ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Bei der Einreisekontrolle wird der Reisende aufgefordert, korrekte Angaben zum Reisezweck und zu den im Land durchzuführenden Aktivitäten zu machen. Der Einwanderungsbeamte kann ein Einreisegespräch mit dem Reisenden führen. Es darf keine einwanderungsrechtliche Einschränkung vorliegen, die die Einreise des Reisenden verhindert.
- Bei touristischen Reisen kann die ausreichende finanzielle Deckung des Aufenthalts durch Bargeld oder Kreditkarte nachgewiesen werden. Von Personen, die zu Geschäftszwecken einreisen, können Geschäftsunterlagen zum Nachweis des Reisezwecks und der finanziellen Verantwortung sowie gegebenenfalls die Anwesenheit des Garanten in Guatemala verlangt werden. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss und der vom Reisenden zu haltende Mindestgeldbetrag sind für die visumfreie Einreise in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Der Reisende muss in der Lage sein, eine Hotelreservierung, eine Unterkunftsbestätigung oder die Angaben zum Gastgeber oder zur Kontaktperson bzw. -institution in Guatemala vorzulegen. Außerdem muss er ein Rückflugticket oder einen anderen Transportbeleg, der die Ausreise aus Guatemala nachweist, mitführen.
- Wenn ein Einladungsschreiben erforderlich ist, muss das Schreiben den vollständigen Namen, die guatemaltekische Personalausweisnummer, die vollständige Wohnanschrift, die Telefonnummer und die Unterschrift der einladenden Person enthalten. Dem Schreiben müssen eine Strom- oder Wasserrechnung mit der angegebenen Adresse sowie eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweisdokuments der einladenden Person beigefügt werden.
- Der Einwanderungsbeamte kann bei Bedarf zusätzliche Unterlagen zu finanziellen Mitteln, Reisezweck, Unterkunft oder Einladung verlangen. Es ist auch möglich, dass aus Sicherheitsgründen andere Einreisebestimmungen angewandt werden.
- Die zulässige erstmalige Aufenthaltsdauer im Status als Tourist oder Reisender darf 90 Tage nicht überschreiten. Die Frist kann durch einen Antrag bei der guatemaltekischen Einwanderungsbehörde nur einmal um höchstens weitere 90 Tage verlängert werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer ab der ersten Einreise darf 180 Tage nicht überschreiten.
- Eine Reisekrankenversicherung und der erforderliche Mindestversicherungsschutz sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch eine generelle und für alle Reisende geltende Impfbescheinigung oder Gesundheitsbescheinigung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig vorgeschrieben.
Voraussetzungen für den Konsulatsvisumantrag
- Der Antragsweg variiert je nach dem für den Antragsteller geltenden Visumverfahren. Während einige Anträge direkt bei der diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat Guatemalas gestellt werden, werden Anträge, die eine Vorprüfung erfordern, über einen Garanten in Guatemala bei der guatemaltekischen Einwanderungsbehörde eingereicht, und nach Genehmigung wird das Visum von der diplomatischen Vertretung ausgestellt.
- Der Reisepass, in den das Visum eingetragen wird, muss mindestens sechs Monate gültig sein. Ein gültiger und in gutem Zustand befindlicher Reisepass oder ein anerkanntes gültiges Reisedokument ist vorzulegen. Ein maschinenlesbarer oder biometrischer Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig vorgeschrieben. Auch die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Direkte Konsulatsanträge
- Die persönlichen Daten, Passdaten, der Reisezweck und die Reiseeinzelheiten im Antragsformular sind vollständig anzugeben. Die Art der Einreichung und Unterschrift des Antragsformulars kann je nach Verfahren der jeweiligen diplomatischen Vertretung variieren.
- Der Antragsteller muss seinen gültigen Reisepass, die Reiseroute sowie Einkommensnachweise oder Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen. Die Finanzdokumente können auf Spanisch oder Englisch sein.
- Eine international nutzbare Kreditkarte ist vorzulegen. Bei Verwendung einer Bankkarte sind auch Kontoauszüge der letzten drei Monate beizufügen. Der erforderliche Mindestsaldo auf dem Konto ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Wenn eine entgeltliche Beratungs- oder Fachdienstleistung erbracht werden soll, ist ein Dienstleistungsanforderungsschreiben vorzulegen. Je nach Reisezweck kann das Konsulat ein Arbeitgeberschreiben, ein Einladungsschreiben, eine Veranstaltungsbestätigung oder andere unterstützende Dokumente verlangen.
- Der Konsulatsbeamte kann den Antragsteller bei Bedarf zu einem persönlichen oder Online-Vorstellungsgespräch einladen. Stimmen die gemachten Angaben nicht mit den vorgelegten Unterlagen überein, kann dies zur Ablehnung des Visumantrags führen.
- Ein minderjähriger Antragsteller muss in Begleitung eines Elternteils, beider Elternteile oder seines gesetzlichen Vertreters beim Konsulat erscheinen. Die Elternschaft oder die gesetzliche Vertretungsbefugnis der begleitenden Person ist durch Dokumente nachzuweisen.
- Ein gültiges US-, mexikanisches, kanadisches oder Schengen-Visum, das einige Antragsteller besitzen, kann die anzuwendende guatemaltekische Visumkategorie und das Antragsverfahren ändern. Da diese Bewertung einzelfallabhängig ist, sollte vor der Antragstellung eine Bestätigung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung eingeholt werden.
- Für das vom Konsulat ausgestellte einfache Touristen- oder Reisendenvisum ist im zentralen Tarif des Außenministeriums ein Betrag von 50 US-Dollar vorgesehen, für das Mehrfacheinreise-Touristen- oder Reisendenvisum 150 US-Dollar. Die Zahlungsmethode ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt und kann je nach der kontaktierten Vertretung variieren.
- Die Standardbearbeitungszeit für direkte Konsulatsanträge ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch eine für alle Vertretungen geltende einheitliche Frist, wie viele Tage vor der Reise der Antrag gestellt werden muss, wurde nicht veröffentlicht.
- Die Anzahl der geforderten Fotos, die genauen Maße, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und die technischen Spezifikationen der Fotos für direkte Konsulatsanträge sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die aktuelle Checkliste der kontaktierten Vertretung ist maßgeblich.
Visumanträge mit Vorabgenehmigung oder Konsultationsverfahren
- Der Antrag muss von einem in Guatemala registrierten natürlichen oder juristischen Garanten persönlich bei der Unterabteilung für Ausländer der guatemaltekischen Einwanderungsbehörde eingereicht werden. Die Antragsunterlagen sind unter Verwendung des offiziellen Antragsformulars ohne Durchstreichungen oder Änderungen vorzubereiten.
- Im Antragsformular sind der vollständige Name des Ausländers laut Reisepass, Geburtsort und -datum, Passnummer und -gültigkeit, Staatsangehörigkeit, Beruf oder Tätigkeit, Familienstand, Reisezweck, mitreisende Personen und seine Kontakte in Guatemala anzugeben. Außerdem sind der Name oder die Firma des Garanten, sein Vertreter, die guatemaltekische Personalausweisnummer, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und das Verhältnis zum Ausländer einzutragen. Das Formular ist vom Garanten zu unterschreiben.
- Das Original des gültigen Reisepasses sowie eine legalisierte Kopie des gesamten Reisepasses sind vorzulegen. Die Kopie kann von einem guatemaltekischen Notar legalisiert werden; der gesamte Reisepass kann von einer zuständigen Behörde beglaubigt werden, oder die vollständige Kopie des Reisepasses kann von einem zuständigen Beamten im Heimatland des Antragstellers legalisiert werden.
- Wenn das Herkunftsland des Antragstellers keine in Guatemala akkreditierte diplomatische Vertretung hat, wird eine Geburtsurkunde verlangt.
- Das Original eines Führungszeugnisses oder einer Polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Heimatland des Antragstellers ist vorzulegen. Die Bescheinigung kann auch von der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat in Guatemala oder einem anderen Land ausgestellt werden. Alternativ kann eine Bescheinigung aus dem Land akzeptiert werden, in dem der Antragsteller in den letzten zwei Jahren vor der Einreise nach Guatemala gewohnt hat.
- Der Garant in Guatemala muss seine aktuelle Garantregistrierungsurkunde vorlegen. Ein natürlicher Garant muss einen aktuellen Einkommensnachweis sowie einen Kontoauszug mit den im letzten Monat vor dem Antrag erzielten Einkünften vorlegen.
- Ein juristischer Garant muss seine finanzielle Tätigkeit und die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit durch Steuererklärungen des vorangegangenen Geschäftsjahres nachweisen. Von neu gegründeten juristischen Personen können geschätzte Cashflows, Investitionen, Startkapital oder andere Nachweise finanzieller Bewegungen verlangt werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Garanten wird anhand der Anzahl der von ihm garantierten Personen bewertet.
- Der Reisezweck ist durch Unterlagen wie Hotelreservierungen und Reisepakete nachzuweisen. Wenn ein guatemaltekischer Staatsbürger oder ein in Guatemala wohnhafter Ausländer besucht wird, sind im Einladungsschreiben der Reisezweck, die Unterkunft und die Art der Fortbewegung innerhalb Guatemalas zu erläutern.
- Der Akte ist eine Quittung über die Zahlung der Antragsgebühr beizufügen. Die Aktenannahmegebühr für den bei der guatemaltekischen Einwanderungsbehörde eingereichten konsultativen Visumantrag beträgt den Gegenwert von 25 US-Dollar in guatemaltekischen Quetzales. Die bei der späteren Visumerteilung durch das Konsulat möglicherweise anfallende Konsulatsgebühr ist gesondert bei der zuständigen Vertretung zu bestätigen.
- Für die konsultative Visumakte werden zwei aktuelle Passfotos benötigt. Eines der Fotos wird auf das Antragsformular geklebt, das andere wird für die Visumerteilung vorgelegt. Die Fotos müssen Studioqualität haben und auf mattem Papier gedruckt sein. Die genauen Maße, die Hintergrundfarbe und das Aufnahmedatum der Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Für einen minderjährigen Antragsteller ist eine Geburtsurkunde mit Apostille oder eine nach guatemaltekischem Recht legalisierte Geburtsurkunde vorzulegen. Vollständige und legalisierte Kopien der Ausweisdokumente der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters sind erforderlich.
- Die Eltern oder der gesetzliche Vertreter müssen eine schriftliche Vollmacht ausstellen, die den Garanten in Guatemala zur Durchführung des Visumantrags im Namen des Kindes ermächtigt. Die Vollmacht kann in einem oder mehreren Dokumenten erteilt werden und muss mit Apostille oder nach guatemaltekischem Recht legalisiert sein.
- Dokumente aus dem Ausland müssen grundsätzlich mit einer Apostille versehen oder legalisiert sein. Dokumente in anderen Sprachen als Spanisch sind durch einen in Guatemala anerkannten beeidigten Übersetzer, die zuständige Botschaft oder das Konsulat oder auf einem anderen gesetzlich zulässigen Weg ins Spanische zu übersetzen. Die Dokumente dürfen, sofern auf ihnen kein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben ist, zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
- Bei Anträgen für Konferenzen, Seminare oder Workshops müssen der Name der eingeladenen Person, die einladende Organisation, der Zweck der Veranstaltung, Beginn- und Enddaten, die Art der durchzuführenden Aktivität und der Veranstaltungsort angegeben werden. Das Programm, das Rückflugticket und Dokumente zum Nachweis der Rechtsstellung der einladenden Organisation werden ebenfalls verlangt.
- Für die Kosten einer von einer privaten Einrichtung eingeladenen Person kann eine eidesstattliche Haftungserklärung eines Vertreters der Einrichtung verlangt werden. Private Einrichtungen müssen außerdem das Ausweisdokument des Vertreters, die Gründungs- und Registrierungsdokumente, eine notarielle Urkunde über die Vertretungsbefugnis, den Steuerregistereintrag und Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen.
- Für eine entgeltliche Beratungs- oder Fachdienstleistung ist ein von der Einrichtung in Guatemala ausgestelltes originales Dienstleistungsanforderungsschreiben erforderlich. In dem Schreiben ist das zu zahlende Entgelt anzugeben. Private Einrichtungen müssen ein unterzeichnetes und versiegeltes Schreiben vorlegen, das die Dauer der Tätigkeit, die Vergütung, die auszuführende Arbeit und den Grund, warum der Ausländer als Fachkraft benötigt wird, erläutert, sowie die Gründungs- und Handelsdokumente.
- Der konsultative Visumantrag muss nach Vorliegen aller Voraussetzungen von der guatemaltekischen Einwanderungsbehörde spätestens innerhalb von 30 Tagen beschieden werden. Wird das Fehlen von Unterlagen oder die Anforderung zusätzlicher Dokumente mitgeteilt, müssen die Unterlagen innerhalb von 30 Tagen vervollständigt werden.
- Nach Genehmigung des Antrags muss das Visum von der diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat Guatemalas ausgestellt werden. Lässt der Antragsteller das Visum nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Genehmigungsmitteilung ausstellen, verliert der Genehmigungsbescheid seine Gültigkeit.
- Das einfache Touristen- oder Reisendenvisum kann mindestens sechs Monate und höchstens zwölf Monate gültig sein und berechtigt zu einer einmaligen Einreise und einmaligen Ausreise. Das Mehrfacheinreise-Touristen- oder Reisendenvisum kann mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre gültig sein und erlaubt während der festgelegten Gültigkeit unbegrenzte Ein- und Ausreisen.
- Die Gültigkeitsdauer des Visums ist nicht gleichbedeutend mit der erlaubten ununterbrochenen Aufenthaltsdauer im Land. Im Status als Tourist oder Reisender darf der erste Aufenthalt 90 Tage nicht überschreiten und kann nur einmal um höchstens weitere 90 Tage verlängert werden.
- Die Visumsgenehmigung gibt kein unbedingtes Recht auf Einreise nach Guatemala. Die endgültige Einreiseentscheidung wird bei der Einwanderungskontrolle an der Grenze getroffen. Die zuständigen Behörden können die Richtigkeit der Angaben überprüfen, zusätzliche Dokumente verlangen, ein Gespräch führen oder die Einreise verweigern.
- Eine Reisekrankenversicherung und der Mindestversicherungsschutz sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Fingerabdrücke oder eine andere biometrische Registrierung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig als verbindliche Antragsvoraussetzung für das allgemeine Touristen- oder Reisendenvisum festgelegt.
Guatemala: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Guatemala-Stadt ist das wichtigste Einreisetor für Besucher, mit dem internationalen Flughafen La Aurora als zentralem Ankunftspunkt. Von hier aus erreicht man schnell das historische Antigua Guatemala, das für seine koloniale Architektur und Atmosphäre bekannt ist.
Kulturell bedeutend sind die Maya-Ruinen von Tikal im Norden, während der Atitlán-See mit seinen umliegenden Dörfern und Vulkanen ein Highlight für Naturliebhaber darstellt. Die Pazifik- und Karibikküsten bieten Strände und Ökotourismus, und Semuc Champey lockt mit türkisfarbenen Wasserbecken.
Viele Besucher beginnen in Guatemala-Stadt, reisen dann nach Antigua und weiter zum Atitlán-See. Für Tikal werden oft Inlandsflüge oder Busverbindungen genutzt, wobei eine typische Route etwa eine Woche umfasst und die verschiedenen Regionen miteinander verbindet.
