Benin: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:DatenstatusLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
Benin:Karte der Visumanforderungen
Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.
Benin: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Reisende, die von der Visumbefreiung profitieren, müssen einen gültigen Reisepass oder einen anstelle eines Reisepasses anerkannten gültigen Personalausweis oder Reiseausweis mitführen. Der Reisende unterliegt der Kontrolle durch die zuständigen Behörden an der Einreisegrenzstelle und, falls erforderlich, während seines Aufenthalts im Land.
- Die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer variiert je nach geltender Befreiungsregelung. Auf dem zentralen E-Visum-Portal wurde für eine der allgemeinen Befreiungen eine maximale visumfreie Aufenthaltsdauer von 90 Tagen veröffentlicht. In bilateralen oder multilateralen Abkommen können je nach Reisepasstyp und den Bedingungen des Abkommens andere Fristen gelten.
- Für Reisende, die mit einem Kreuzfahrtschiff einen vorübergehenden Zwischenstopp in Benin einlegen, besteht eine besondere Visumbefreiung von bis zu 72 Stunden. Um diese Befreiung nutzen zu können, muss der Besuch unter der Aufsicht und Organisation eines autorisierten Reisebüros stattfinden.
- Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein.
- Auch die Anforderung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses ist nicht als universelle Bedingung für alle visumfreien Reisenden veröffentlicht.
- Auch wenn ein gültiges Reisedokument und eine anwendbare Visumbefreiung vorliegen, kann Personen, die als Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit oder die nationale Sicherheit eingestuft werden, die Einreise in das Land verweigert, untersagt oder verboten werden.
E-Visum-Antragsvoraussetzungen
- Der Visumantrag für touristische oder Besuchszwecke muss vor der Ankunft in Benin online über das offizielle E-Visum-System gestellt werden. Das Visum muss vor der Einreise in das Land eingeholt werden; an der Grenzübergangsstelle kann kein regulärer E-Visum-Antrag gestellt werden.
- Zur Initiierung des Antrags werden eine gültige E-Mail-Adresse, die erneute Eingabe der E-Mail-Adresse, die Reisepass- oder Reisedokumentnummer und das Ablaufdatum des Dokuments angegeben. Das System sendet einen Bestätigungslink an die angegebene E-Mail-Adresse, um den Antrag fortzusetzen.
- Nach dem Öffnen des Bestätigungslinks werden persönliche Daten, die beantragte E-Visum-Art, Reiseinformationen und Passdaten ausgefüllt. Pflichtfelder werden im System mit einem Sternchen gekennzeichnet. Alle eingegebenen Informationen müssen vollständig mit dem Reisepass oder dem verwendeten Reisedokument übereinstimmen.
- Dem Antrag muss eine Kopie des Reisepasses oder eines anderen anerkannten Reisedokuments beigefügt werden, das am Antragsdatum noch mehr als sechs Monate gültig ist.
- Bei touristischen oder Besuchsanträgen muss ein Transportdokument vorgelegt werden, das die Ausreise aus Benin garantiert. Personen, die mit ihrem eigenen Fahrzeug nach Benin einreisen, sind von dieser Bedingung befreit.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über eine Unterkunftsmöglichkeit in Benin verfügt. Eine Hotelreservierung, ein Einladungsschreiben einer in Benin ansässigen Institution oder juristischen Person oder eine Unterkunftsbescheinigung einer in Benin wohnhaften Person sind akzeptabel.
- Wenn die unterkunftsgebende Person eine beninische natürliche Person ist, kann eine Kopie des Personalausweises verlangt werden; handelt es sich um einen in Benin ansässigen Ausländer, kann eine Kopie der gültigen Aufenthaltskarte verlangt werden.
- Von Personen, die sich ununterbrochen länger als 90 Tage in Benin aufhalten oder durch mehrere Reisen insgesamt 90 Tage Aufenthalt erreichen, wird eine persönliche Identifikationsbescheinigung für Ausländer verlangt.
- Die Quittung über die Zahlung der Antragsgebühr ist Bestandteil der Antragsunterlagen. Die Online-Zahlung erfolgt ausschließlich mit Visa- oder Mastercard-Karten, die 3D Secure oder 3DS.2 unterstützen.
- Die individuellen Antragsgebühren auf der offiziellen Plattform sind wie folgt:
- Für ein 30-tägiges E-Visum zur einmaligen Einreise 50 EUR oder 32.798 CFA-Franken.
- Für ein 30-tägiges E-Visum zur mehrfachen Einreise 75 EUR oder 49.197 CFA-Franken.
- Für ein 90-tägiges E-Visum zur mehrfachen Einreise 100 EUR oder 65.596 CFA-Franken.
- Nach Abschluss der Zahlung wird die Gebühr nicht erstattet. Nach Ausstellung des E-Visums können die Angaben im Dokument nicht geändert werden. Daher sollten vor der Zahlung die Reisepassnummer, Namen, Reisedaten und andere Informationen überprüft werden.
- Es wird empfohlen, den Antrag mindestens sieben Tage vor dem geplanten Einreisedatum zu stellen. Der Antrag kann nicht früher als 90 Tage vor dem geplanten Einreisedatum gestellt werden.
- Die Bearbeitungszeit für E-Visum-Anträge kann zwischen einer Stunde und 96 Stunden variieren. Auf dem nationalen öffentlichen Dienstleistungsportal wird eine voraussichtliche Bearbeitungszeit von 24 Stunden angegeben. Der Antragsteller muss den offiziellen Zeitrahmen von bis zu 96 Stunden berücksichtigen.
- Die Gültigkeit des Visums beginnt am im Antragsformular angegebenen Einreisedatum nach Benin. Im Online-System stehen Gültigkeitsoptionen von 30 oder 90 Tagen zur Verfügung.
- Das Touristen- oder Besuchervisum kann für Familienbesuche, Tourismus, gesundheitsbezogene Besuche und andere in der Regelung zulässige kurzfristige Besuchsaktivitäten verwendet werden. Der mit diesem Visum zulässige Aufenthalt darf 90 Tage nicht überschreiten und kann für denselben Zeitraum verlängert werden.
- Der Verlängerungsantrag muss vor Ablauf des bestehenden Visums gestellt werden. Dem Antrag müssen der Verlängerungsgrund und die Quittung über die Zahlung der Verlängerungsgebühr beigefügt werden. Wenn der Gesamtaufenthalt 90 Tage überschritten hat, muss auch die persönliche Identifikationsbescheinigung für Ausländer beigefügt werden.
- Das genehmigte E-Visum wird an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Das elektronische Visum muss ausgedruckt, während der Reise mitgeführt und auf Verlangen der zuständigen Beamten vor der Reise, an der Grenzübergangsstelle oder während des Aufenthalts in Benin vorgelegt werden.
- Auch die Anforderung eines biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepasses ist nicht als universelle Bedingung angegeben.
- Eine Arbeitsbescheinigung, Gehaltsabrechnung oder Studentenbescheinigung sind nicht als universelle Dokumente für das touristische E-Visum veröffentlicht.
- Eine Reisekrankenversicherung ist nicht als Pflichtdokument für alle E-Visum-Anträge veröffentlicht.
- Fingerabdrücke, Gesichtsbiometrie oder ein obligatorisches Vorstellungsgespräch sind nicht als Standardphase des E-Visum-Prozesses angegeben. Die zuständige Behörde kann bei Bedarf weitere Überprüfungen durchführen oder die Einreise in das Land verweigern.
- Wenn ein minderjähriger Ausländer, der Benin verlässt, nicht von einem Elternteil oder der personensorgeberechtigten Person begleitet wird, kann jedoch eine Ausreisegenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich sein.
Antragsvoraussetzungen für Konsularvisa
- Visum für Geschäftszwecke, berufliche Tätigkeiten und Studien, die nicht online ausgestellt werden, werden als Papierdokument oder durch Aufkleben eines Visumetiketts in den Reisepass ausgestellt. Benins diplomatische und konsularische Vertretungen im Ausland können die nicht online erhältlichen Visa im Rahmen ihrer Befugnisse ausstellen.
- Dem Antrag muss eine Kopie des Reisepasses oder eines anderen anerkannten Reisedokuments beigefügt werden, das am Antragsdatum noch mehr als sechs Monate gültig ist.
- Der Antragsteller muss das Bestehen einer Unterkunftsmöglichkeit in Benin nachweisen. Eine Hotelreservierung, ein Einladungsschreiben einer in Benin ansässigen Institution oder juristischen Person oder eine von einer in Benin wohnhaften natürlichen Person ausgestellte Unterkunftsbescheinigung können verwendet werden.
- Wenn die unterkunftsgebende Person ein beninischer Staatsangehöriger ist, kann eine Kopie des Personalausweises verlangt werden; handelt es sich um einen in Benin ansässigen Ausländer, kann eine Kopie der Aufenthaltskarte verlangt werden.
- Bei einem Antrag auf ein Geschäftsvisum muss ein Transportdokument vorgelegt werden, das die Ausreise aus Benin garantiert. Personen, die mit ihrem eigenen Fahrzeug in das Land einreisen, sind von dieser Bedingung befreit.
- Bei Anträgen auf ein Visum für berufliche Tätigkeiten und Studien muss die persönliche Identifikationsbescheinigung für Ausländer vorgelegt werden. Hält sich der Inhaber eines Geschäftsvisums ununterbrochen oder durch mehrere Reisen insgesamt mehr als 90 Tage in Benin auf, wird dieselbe Bescheinigung verlangt.
- Die Quittung über die Zahlung der Visumgebühr muss den Antragsunterlagen beigefügt werden.
- Das Geschäftsvisum kann für wirtschaftliche, kommerzielle oder industrielle Aktivitäten verwendet werden. Es erlaubt einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Einreise und hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Es kann für denselben Gültigkeitszeitraum verlängert werden.
- Das Visum für berufliche Tätigkeiten erlaubt einen Aufenthalt von höchstens 12 Monaten zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Benin. Es kann für denselben Zeitraum verlängert werden.
- Das Studienvisum erlaubt einen Aufenthalt von höchstens 12 Monaten zu Studien- oder Berufsbildungszwecken. Es kann für denselben Zeitraum verlängert werden.
- Das Format des Antragsformulars, die Unterzeichnungsmethode und die geforderten zusätzlichen Dokumente können je nach beantragtem Visumtyp und diplomatischer Vertretung variieren.
- Für Diplomaten- und internationale Organisationenvisa sowie bestimmte E-Visum-Verlängerungsverfahren verlangt die beninische Botschaft in Washington das vollständige Ausfüllen des Formulars in Großbuchstaben, ein Passfoto, einen gültigen Reisepass, ein Hin- und Rückflugticket oder einen Reiseplan sowie ein internationales Gelbfieberimpfzertifikat. Bei Verlängerungsverfahren wird auch eine Kopie des 90-tägigen E-Visums vorgelegt. Diese Liste gilt nur für die von dieser Vertretung angegebenen Verfahren und wird nicht automatisch auf andere Antragsteller angewendet.
- Die Vertretung in Washington verlangt nur ein Passfoto.
- Die aktuelle Regelung besagt, dass die Antrags- und Ausstellungsfristen für andere Visa als Transivisa vom für Sicherheit zuständigen Ministerium gesondert festgelegt werden.
- Die zuständigen Behörden können bei der Prüfung von nicht online erhältlichen Visa je nach Visumtyp, Reisezweck und beantragter Vertretung zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen anfordern.
Transitvisum-Voraussetzungen
- Reisende, die beninisches Hoheitsgebiet betreten, um von einem Grenzübergang zu einem anderen zu gelangen, müssen ein Transitvisum beantragen. Das Transitvisum wird online ausgestellt und muss vor der Ankunft im Land eingeholt werden.
- Dem Antrag muss eine Kopie des Reisepasses oder eines anderen anerkannten Reisedokuments beigefügt werden, das am Antragsdatum noch mehr als 15 Tage gültig ist.
- Der Antragsteller muss sein Recht auf Einreise in das endgültige Zielland nachweisen. Zu diesem Zweck können ein Staatsbürgerschaftsnachweis, eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine andere Einreisegenehmigung, ein Transportdokument, das die Weiterreise belegt, oder ein Dokument, das das Aufenthaltsrecht im endgültigen Land belegt, vorgelegt werden.
- Das Transitvisum berechtigt den Inhaber zur Einreise nach Benin und zur Durchquerung des Landes von einer Grenze zur anderen. Die maximale Aufenthaltsdauer in Benin zu Transit Zwecken beträgt acht Tage.
- Das Transitvisum wird bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen innerhalb von zwei Tagen nach Antragstellung ausgestellt.
- Auch die akzeptierte Zahlungsmethode und mögliche Bearbeitungsgebühren sind nicht spezifisch für das Transitvisum veröffentlicht.
- Kontoauszug, Mindestbetrag der finanziellen Mittel, Arbeitsbescheinigung, Hotelreservierung und Reisekrankenversicherung sind nicht als universelle Verpflichtung für alle Transitvisumanträge veröffentlicht.
- Eine separate Bestimmung für das Mitführen des elektronischen Transitvisums in ausgedruckter Form wurde für das Transitvisum nicht veröffentlicht. Gemäß der allgemeinen offiziellen Anweisung für E-Visa muss die elektronische Bestätigung ausgedruckt und während der Reise zugänglich gehalten werden.


