Bulgarien:Visabestimmungen

BulgarienInformieren Sie sich über die Visabestimmungen für dieses Land. Letzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Bulgarien Karte der Visabestimmungen

Bulgarien: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Der Reisende muss einen gültigen Reisepass, ein Reisedokument oder einen nach seinem Rechtsstatus anerkannten gleichwertigen Nachweis vorlegen. Bei kurzfristigen Schengen-Einreisen muss der Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein.
  • Visumfreie kurzfristige Aufenthalte sind im gesamten Schengen-Raum auf höchstens 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen begrenzt. Die in Bulgarien verbrachte Zeit wird zusammen mit den in anderen Schengen-Staaten verbrachten Zeiten berechnet.
  • Bei der Grenzkontrolle können Reisezweck und Aufenthaltsbedingungen erneut geprüft werden. Vom Reisenden können ein Rück- oder Weiterreiseticket, eine Hotelreservierung oder ein anderer Unterkunftsnachweis, ein Einladungsschreiben, ausreichende finanzielle Mittel und gegebenenfalls eine Reisekrankenversicherung verlangt werden. Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug für visumfreie Reisende abdecken muss, der universelle Mindestkontostand und die erforderliche Mindestdeckung der Krankenversicherung sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Die genaue Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass bei visumfreier Einreise ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Der Reisepass muss unbeschädigt sein, die Identitätsdaten lesbar und bei der Grenzkontrolle elektronisch oder physisch überprüfbar sein.
  • Reisedokumentdaten, Ein- und Ausreisedaten, Gesichtsbild und Fingerabdrücke von Drittstaatsangehörigen, die kurzzeitig über die Schengen-Außengrenze einreisen und nicht unter eine der Ausnahmen des Ein-/Ausreisesystems fallen, werden elektronisch erfasst. Die Weigerung, die erforderlichen biometrischen Daten abzugeben, führt zur Verweigerung der Einreise. Fingerabdrücke von Reisenden, die bei einem Kurzzeitvisumantrag bereits im Visa-Informationssystem gespeichert wurden, werden im Ein-/Ausreisesystem nicht erneut gespeichert.
  • Die visumfreie Einreise berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit, zu einem langfristigen Studium oder zum Aufenthalt. Personen, die zu diesen Zwecken reisen, müssen das für den Reisezweck geeignete Langzeitvisum- oder Aufenthaltserlaubnisverfahren durchlaufen.
  • Da die elektronische Reisegenehmigung noch nicht in Kraft ist, müssen visumfreie Reisende derzeit kein ETIAS-Dokument vorlegen. Eine allgemeine Impfbescheinigung oder ärztliche Bescheinigung ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau als Pflicht angegeben.

Voraussetzungen für das Konsulatsvisum — Kurzzeitvisum Typ C (Schengen)

  • Der Kurzzeitvisumantrag muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung Bulgariens, dem Konsulat oder dem autorisierten Visumantragszentrum in den genutzten Ländern gestellt werden, wenn Bulgarien der einzige oder der Hauptreisezielort ist. Bei Reisen in mehrere Schengen-Staaten und wenn das Hauptreiseziel nicht bestimmt werden kann, wird der Antrag bei der zuständigen Behörde des Landes gestellt, über dessen Außengrenze die erste Einreise erfolgt.
  • Der Antrag muss frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise und in der Regel spätestens 15 Tage vor der Reise eingereicht werden. Die Notwendigkeit einer persönlichen Antragstellung und einer Terminvereinbarung kann je nach Vertretung variieren.
  • Alle relevanten Felder des Antragsformulars müssen leserlich ausgefüllt werden. Vor- und Nachname sind in lateinischen Buchstaben so zu schreiben, wie sie im Reisepass erscheinen; andere Angaben sind auf Englisch oder Bulgarisch zu machen. Das Formular ist vom Antragsteller zu unterschreiben. Anträge von Minderjährigen werden von deren Eltern, gesetzlichen Vertretern oder ordnungsgemäß bevollmächtigten Personen gestellt.
  • Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein, nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und mindestens zwei freie Visaseiten aufweisen. Das Original des Reisepasses sowie eine Fotokopie der Seite mit den persönlichen Daten sind vorzulegen. Sofern vorhanden, können auch Kopien früher ausgestellter bulgarischer und Schengen-Visa sowie Visa des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten verlangt werden.
  • Ein aktuelles Farbfoto ist vorzulegen. Das Foto muss die Maße 35 × 45 Millimeter haben, innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein und einen hellen Hintergrund aufweisen. Das Gesicht muss direkt zur Kamera gerichtet sein und etwa 70–80 % der Bildfläche einnehmen. Bilder mit dunkler Sonnenbrille, nicht professionelle Aufnahmen oder aus einem anderen Foto ausgeschnittene Bilder werden nicht akzeptiert.
  • Die Reisekrankenversicherung muss in allen Schengen-Staaten und für die gesamte Dauer der Reise oder des Transits gültig sein. Die Police muss Kosten für die Rückführung aus medizinischen Gründen, dringende medizinische Hilfe, dringende Krankenhausbehandlung und Kosten im Todesfall abdecken und eine Deckung von mindestens 30.000 Euro bieten.
  • Belege zum Reisezweck sind vorzulegen. Bei touristischen Reisen können eine Hotelreservierung oder ein anderer Unterkunftsnachweis sowie eine Hin- und Rückreisebuchung verlangt werden. Bei organisierten Reisen kann ein vom Reiseveranstalter ausgestelltes Reisedokument oder ein Touristikkupon angefordert werden.
  • Bei Privatbesuchen kann das Original einer standardmäßig ausgestellten Einladungserklärung verlangt werden. Die Einladungserklärung muss notariell beglaubigt und bei der zuständigen Einheit der Migrationsdirektion des Innenministeriums Bulgariens bestätigt werden. Von der einladenden Person können eine Vermögenserklärung, eine vom Arbeitgeber ausgestellte Einkommensbescheinigung oder die Steuererklärung des Vorjahres verlangt werden.
  • Bei Geschäftsreisen kann ein standardmäßiges Einladungsschreiben der natürlichen oder juristischen Person in Bulgarien verlangt werden. Vom einladenden Unternehmen können ein aktueller Handelsregisterauszug, eine Steuererklärung oder zusätzliche Dokumente zur Art der Geschäftsbeziehung verlangt werden. Bei Reisen zu kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen, offiziellen oder Bildungszwecken ist ein Einladungs- oder Teilnahmeschreiben der entsprechenden Einrichtung, des Verbandes, des Vereins, der Gemeinde oder der zuständigen öffentlichen Stelle vorzulegen.
  • Von Reisenden zu medizinischen Behandlungszwecken können ein Dokument der aufnehmenden Gesundheitseinrichtung, ein Behandlungsplan und Nachweise über den aktuellen Gesundheitszustand verlangt werden.
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Im zentralen Kurzzeitvisumdokument werden mindestens 50 Euro pro Tag und insgesamt mindestens 500 Euro an finanziellen Mitteln oder der Nachweis vorab bezahlter touristischer Dienstleistungen vorgesehen. Ist die Unterkunft nicht vorab bezahlt, können mindestens 50 Euro pro Tag für Unterkunft, eine Hotelreservierung oder ein bestätigtes Einladungsschreiben, das alle Kosten abdeckt, vorgelegt werden. Der universelle Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Es müssen ein Rück- oder Weiterreiseticket, eine Transportbuchung oder ausreichende finanzielle Mittel für die Ausreise aus Bulgarien nachgewiesen werden. Bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug kann eine Kopie der Zulassungs- oder technischen Bescheinigung des Fahrzeugs verlangt werden.
  • Reist eine minderjährige Person ohne ihre Eltern oder gesetzlichen Vertreter, sind eine Kopie der Geburtsurkunde sowie das Original und eine Kopie der notariell beglaubigten Reiseeinwilligung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Bei Reisen mit nur einem Elternteil, Sorgerecht oder anderen besonderen familiären Situationen können die erforderlichen Unterlagen je nach Vertretung variieren.
  • Bei Kurzzeit-Schengenvisumanträgen werden, sofern keine Ausnahmen gelten, ein digitales Foto und Fingerabdrücke abgenommen. Die Wiederverwendbarkeit bereits erfasster biometrischer Daten wird vom jeweiligen Konsulat oder Visumantragszentrum geprüft. Der aktuelle Wiederverwendungszeitraum für biometrische Daten ist in der zentralen bulgarischen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Das Kurzzeitvisum kann als Einmal-, Zweimal- oder Mehrfachvisum ausgestellt werden. In jedem Fall darf der Gesamtaufenthalt 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. Die Gültigkeitsdauer eines Mehrfachvisums kann unter Berücksichtigung des Reiseverlaufs und des Bedarfs des Antragstellers auf bis zu fünf Jahre festgelegt werden.
  • Die Grundgebühr für ein Flughafentransit- und ein Kurzzeit-Schengenvisum beträgt 90 Euro. Gebührenermäßigungen oder -befreiungen können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, internationaler Abkommen, des Alters oder des Familienstands gewährt werden. Bei Anträgen über einen externen Dienstleister kann zusätzlich eine Servicegebühr erhoben werden. Die Zahlungsmethode und der Gegenwert in Landeswährung variieren je nach Vertretung oder Antragszentrum.
  • Die Bearbeitungszeit für ein Standard-Visum Typ C beträgt in der Regel 15 Kalendertage. Bei zusätzlicher Prüfung, weiteren Unterlagen oder einem Gespräch kann sich die Frist verlängern. Eine einzige zentrale Frist für verlängerte Bearbeitungen, die auf alle Anträge anwendbar wäre, ist auf der bulgarischen offiziellen Website nicht genau angegeben.
  • Das Konsulat kann je nach Reisezweck, Wohnsitzland des Antragstellers und persönlicher Situation zusätzliche Unterlagen anfordern oder den Antragsteller zu einem Gespräch einladen. Die Anforderungen an eine bulgarische oder englische Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder Legalisation variieren je nach Dokumentenart und Vertretung.

Langzeitvisum Typ D (Nationales Visum)

  • Der Antrag auf ein Visum Typ D ist grundsätzlich persönlich bei der für das ständige Wohnsitzland des Antragstellers zuständigen bulgarischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung zu stellen. Die Antragstellung in einem anderen Land ist nur zulässig, wenn sich der Antragsteller dort rechtmäßig aufhält und Gründe vorlegt, die die Antragstellung dort rechtfertigen.
  • Bei einem Visumantrag Typ D ist ein persönliches Gespräch verpflichtend. Für diese Gesprächspflicht besteht keine allgemeine Ausnahme.
  • Der Antragsteller muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene nationale Visumformular, seinen gültigen Reisepass, Kopien der Seite mit persönlichen Daten des Reisepasses sowie vorhandener Visa oder Aufenthaltstitel, ein aktuelles Farbfoto und Nachweise über die rechtliche Grundlage des Langzeitaufenthalts vorlegen.
  • Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein, nach dem geplanten Ausreisedatum noch mindestens drei Monate gültig sein und mindestens zwei freie Seiten aufweisen. Für das Foto gelten das Maß 35 × 45 Millimeter und die technischen Anforderungen, die für Kurzzeitvisumfotos gelten.
  • Je nach Zweck (Erwerbstätigkeit, Studium, Familienzusammenführung, gewerbliche Tätigkeit, Investition, Forschung, Praktikum oder andere Langzeitaufenthalte) sind eine Arbeitserlaubnis, eine Zulassungsbescheinigung der Bildungseinrichtung, Nachweise über die Familienbande, Unternehmensdokumente, Investitionsnachweise, Einladung oder Entscheidungen der zuständigen Behörde vorzulegen. Die genaue, auf die Person zugeschnittene Liste der erforderlichen Unterlagen wird nach Feststellung der rechtlichen Grundlage des Antrags erstellt.
  • Der Antragsteller muss eine Unterkunft in Bulgarien, eine für die gesamte Aufenthaltsdauer gültige Krankenversicherung und ausreichende Lebensunterhaltsmittel nachweisen. Die finanziellen Mittel müssen mindestens dem geltenden bulgarischen monatlichen Mindestlohn oder gegebenenfalls der Mindestrente entsprechen. Ein fester Geldbetrag wird auf der zentralen Visaseite nicht als unveränderliche Zahl angegeben, da er sich regelmäßig ändert.
  • Von Antragstellern über 18 Jahren kann je nach Antragsgrundlage und anschließendem Aufenthaltserlaubnisverfahren ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland oder dem Land des gewöhnlichen Aufenthalts verlangt werden.
  • Ein Visum Typ D kann im Allgemeinen eine Gültigkeit von bis zu sechs Monaten und ein Aufenthaltsrecht von insgesamt bis zu 180 Tagen gewähren. Für bestimmte Kategorien wie Studenten, Forscher, Praktikanten, entsandte Arbeitnehmer und andere gesetzliche Kategorien kann eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr und ein Aufenthaltsrecht von bis zu 360 Tagen gewährt werden. Das Visum Typ D ist während seiner Gültigkeitsdauer mehrfach gültig.
  • Die Gebühr für ein Langzeitvisum beträgt je nach rechtlicher Grundlage des Antrags 100 Euro oder 200 Euro. Gebührenbefreiungen können aufgrund von Gesetzen, internationalen Abkommen oder besonderem Status gewährt werden. Die Zahlungsmethode variiert je nach diplomatischer Vertretung.
  • Für das Visum Typ D ist keine einzige zentrale Bearbeitungszeit genau angegeben. Die Grundlage des Antrags, einzuholende Stellungnahmen der zuständigen bulgarischen Behörden, Sicherheitsüberprüfungen und Anforderungen zusätzlicher Unterlagen können die Dauer beeinflussen.
  • Bei Anträgen Typ D kann die Übersetzung ausländischer Dokumente ins Bulgarische, die notarielle Beglaubigung, die Apostille oder die konsularische Legalisation erforderlich sein. Das genaue Verfahren variiert je nach Ausstellungsland des Dokuments, internationalen Abkommen und Dokumentenart.

Transitvisum-Bestimmungen

  • Ein Flughafentransitvisum Typ A wird für Reisende ausgestellt, die in ein anderes Land weiterreisen, ohne den internationalen Transitbereich des Flughafens zu verlassen. Dieses Visum berechtigt nicht zur Einreise nach Bulgarien oder in den Schengen-Raum, und der Reisende darf den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
  • Die Anforderung eines Visums Typ A hängt von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, dem Reisedokument sowie den vorhandenen gültigen Visa oder Aufenthaltstiteln ab. Der Antragsteller muss seinen gültigen Reisepass, Kopien der Seite mit den persönlichen Daten des Reisepasses, die erforderlichen Visa oder Aufenthaltstitel für das Zielland und die Durchreiseländer, ein aktuelles Foto und eine bestätigte Buchung des Anschlussfluges vorlegen. Vor der Ausstellung des Visums kann ein bestätigtes Flugticket oder eine Kopie davon verlangt werden.
  • Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein, mindestens zwei freie Seiten aufweisen und nach Abschluss der Transitreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
  • Bei einem Flughafentransitantrag wird eine Reisekrankenversicherung verlangt, die in allen Schengen-Staaten und während des gesamten Transits gültig ist und eine Deckung von mindestens 30.000 Euro bietet. Die Versicherung muss Kosten für dringende medizinische Hilfe, Krankenhausbehandlung und medizinische Rückführung abdecken.
  • Ein Visum Typ A kann für einen einmaligen, zweimaligen oder erforderlichenfalls mehrfachen Transit ausgestellt werden. Eine einzige maximale Gültigkeitsdauer für alle Anträge eines Visums Typ A ist in der aktuellen Schengen-Praxis in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Erfolgt die Durchreise durch bulgarisches Hoheitsgebiet auf dem Landweg oder unter Verlassen des internationalen Transitbereichs, kann ein Kurzzeit-Schengenvisum Typ C erforderlich sein. Der Antragsteller muss ein Visum, einen Aufenthaltstitel oder ein anderes Dokument vorlegen, das zur Einreise in das Zielland berechtigt, sowie einen Transportnachweis oder eine Reiseroute, die die Ausreise aus Bulgarien belegt.
  • Bei einem Landtransit können für die Lebenshaltungskosten mindestens 50 Euro finanzielle Mittel pro Transitdurchgang verlangt werden. Von Reisenden mit eigenem Fahrzeug können zusätzlich mindestens 200 Euro finanzielle Mittel sowie die Zulassungs- oder technische Bescheinigung des Fahrzeugs verlangt werden.
  • Die Gebühr für den Transitvisumantrag beträgt 90 Euro. Gebührenbefreiungen können aufgrund von Alter, Familienstand, internationalen Abkommen oder besonderem rechtlichen Status gewährt werden. Die akzeptierte Zahlungsmethode variiert je nach Vertretung.
  • Die Transitvisumpflicht oder -befreiung kann je nach Staatsangehörigkeit des Reisenden, verwendetem Reisedokument, vorhandenem Schengenvisum oder Aufenthaltstitel sowie der Transitregelung des Flughafens variieren. Der Reisende ist verpflichtet, die Einreise- und Transitdokumente für alle Länder auf seiner Reiseroute mitzuführen.
Bevölkerung
6,667,659(2026 geschätzt)
Amtssprache
Bulgarisch
Regierungsform
Parlamentarische Republik
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Sofia
Währung
Euro
Fläche
110.994 km²
Telefonvorwahl
+359

Bulgarien: Wichtige Reiseziele

Die Hauptstadt Sofia ist der zentrale Ankunftspunkt und das kulturelle Herz des Landes. Weitere bedeutende Städte sind Plovdiv mit seiner Altstadt und Varna als Tor zur Schwarzmeerküste. Der internationale Flughafen Sofia verbindet Bulgarien mit vielen europäischen Zielen.

Bulgarien bietet eine reiche Geschichte mit römischen Ruinen, orthodoxen Klöstern und traditionellen Dörfern. Die Schwarzmeerküste lockt mit Sandstränden und Badeorten wie Burgas und Sonnenstrand. Im Winter sind die Skigebiete Bansko und Borovets beliebt.

Viele Reisende beginnen in Sofia, reisen weiter nach Plovdiv und dann an die Küste oder in die Berge. Gute Straßen- und Bahnverbindungen erleichtern die Fortbewegung zwischen den Regionen. Auch Inlandsflüge verbinden die größeren Städte effizient.