Norwegen:Visabestimmungen

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Norwegen Karte der Visabestimmungen

Norwegen: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Bei visumfreien Kurzzeitbesuchen beträgt die Gesamtaufenthaltsdauer in Norwegen und anderen Schengen-Staaten maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Diese Dauer kann auf mehrere Reisen aufgeteilt werden. Bereits im Schengen-Raum verbrachte Tage werden in die Gesamtdauer von 90 Tagen eingerechnet. Während des Besuchs darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden; dieses Verbot kann auch Fernarbeit umfassen.
  • Der Reisende muss über einen Reisepass verfügen, der mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus Norwegen hinaus gültig ist. Einige Visumbefreiungen gelten möglicherweise nur für bestimmte Reisepass- oder Reisedokumenttypen oder für biometrische Reisepässe. Falls die Befreiung des Reisenden je nach Reisepasstyp variiert, ist das Ergebnis der persönlichen Abfrage der norwegischen Einwanderungsbehörde (UDI) maßgeblich. Bei der visumfreien Einreise sind die Ausstellung des Reisepasses innerhalb der letzten zehn Jahre und die erforderliche Anzahl leerer Seiten in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Personen, die mit einem von einem Schengen-Staat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitel oder bestimmten Aufenthaltskarten reisen, müssen ihren Reisepass und die gültige Aufenthaltskarte gemeinsam mitführen. Die akzeptierten Sonder-, Diplomaten-, Dienst- oder sonstigen Reisedokumente variieren je nach Status des Reisenden und Art des Dokuments.
  • Der Reisende muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Reisekosten einschließlich Unterkunft und Rückreise decken zu können. Auf den personalisierten UDI-Seiten für visumfreie Besucher wird ein Mindestbetrag von 500 NOK pro Tag angegeben; die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Bargeld, Kreditkarte, vorausbezahlte Unterkunfts- und Transportbelege oder ein unterzeichnetes Sponsoringformular nachgewiesen werden. Wenn der Reisende seine eigenen finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, muss er während der Reise ein vom Sponsor in Norwegen ausgefülltes und unterschriebenes Papier-Sponsoringformular bei sich führen.
  • Der Reisende muss in der Lage sein, nach dem Besuch in sein Heimatland oder in ein Land, in dem er ein gültiges Aufenthaltsrecht hat, zurückzukehren. Ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein vorausbezahlter Transportbeleg oder andere Nachweise, dass die Rückreise durchgeführt werden kann, können bei der Grenzkontrolle verlangt werden.
  • Es wurde keine einheitliche Checkliste für alle Reisenden zur visumfreien Einreise veröffentlicht, die eine Hotelbuchung, den Zeitraum des Kontoauszugs, eine Arbeitsbescheinigung, eine Studentenbescheinigung, ein Reiseplan oder eine Reisekrankenversicherung umfasst. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und die Mindestdeckung der Versicherung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Eine allgemeine Impfbescheinigung oder ärztliche Bescheinigung ist in den zentralen Visum- und Einreisequellen nicht als zwingend vorgeschrieben angegeben. Die zuständige Grenzbehörde kann zusätzliche Nachweise zum Reisezweck, zur Unterkunft, zu den finanziellen Mitteln und zum Rückreiseplan des Reisenden verlangen. Die Visumbefreiung garantiert nicht automatisch das Recht auf Einreise in das Land.

Voraussetzungen für ein Visum bei der Einreise

  • In Norwegen gibt es kein allgemein zugängliches Visum bei der Einreise (Visa on Arrival). An der Grenze kann nur unter sehr strengen Auflagen ein Notfall-Besuchervisum erteilt werden. Der Antragsteller muss einen äußerst wichtigen Grund für die Reise nach Norwegen haben und es muss ihm faktisch unmöglich gewesen sein, vorab ein Visum zu beantragen. Beispiele für akzeptable Gründe sind ein schwerer Unfall eines nahen Familienangehörigen, die Teilnahme an einem für Norwegen oder das Heimatland des Antragstellers sehr bedeutenden Ereignis sowie die Situation von Seeleuten, die ein Schiff in norwegischen Gewässern betreten oder verlassen.
  • Der Antragsteller muss bei der Ankunft in Norwegen das Grenzkontrollpersonal kontaktieren und das Antragsformular für ein Besuchervisum ausfüllen. Reisen ohne vorheriges Visum kann, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, zur sofortigen Ausweisung des Reisenden aus dem Land führen.
  • Der Reisepass muss mindestens drei Monate über das Ende des Besuchs hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Die erforderliche Anzahl leerer Seiten im Reisepass und die akzeptierten alternativen Reisedokumente sind auf der zentralen Notfallvisum-Seite nicht eindeutig angegeben.
  • Es muss eine gültige Reisekrankenversicherung vorgelegt werden. Die Versicherung muss die notwendige medizinische Behandlung, notfallmedizinische Krankenhausversorgung und die Rückführung in das Heimatland aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Tod abdecken; sie muss für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer gültig sein; die Deckungssumme muss mindestens 30.000 Euro betragen.
  • Der Antragsteller muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für Unterkunft und Rückreise zu decken. Auf der Seite für Notfall-Grenzvisa wird angegeben, dass normalerweise 500 NOK pro Tag verlangt werden. Wenn der Antragsteller diesen Betrag nicht aufbringen kann, kann eine in Norwegen lebende Person eine finanzielle Sponsoring übernehmen.
  • Der Antragsteller darf keinem Einreiseverbot für Norwegen oder den Schengen-Raum unterliegen. Wenn er sich in den letzten 90 Tagen im Schengen-Raum aufgehalten hat, muss er die verbleibende rechtmäßige Aufenthaltsdauer überprüfen.
  • Das Formular von Antragstellern unter 18 Jahren muss von beiden Elternteilen oder den gesetzlich für sie Verantwortlichen unterschrieben werden. Das Format der Geburtsurkunde, des Sorgerechtsnachweises und der Einwilligungserklärung der Eltern ist auf der zentralen Notfallvisum-Seite nicht eindeutig angegeben.
  • Das Notfallvisum ist gebührenpflichtig. Die Standardgebühren für ein Besuchervisum betragen 90 Euro für Erwachsene und Kinder über 12 Jahre, 45 Euro für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, und Kinder unter 6 Jahren sind gebührenfrei. Die an der Grenzübergangsstelle akzeptierte Zahlungsmethode ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Das Notfallvisum kann nur für die unbedingt erforderlichen Tage und höchstens für 15 Tage erteilt werden. Mit diesem Visum ist eine Wiedereinreise in den Schengen-Raum nicht möglich, und während des Besuchs darf nicht gearbeitet werden.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums bei der Botschaft

  • Das Kurzzeit-Besuchervisum ermöglicht einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen in Norwegen oder anderen Schengen-Staaten. Das Visum kann für touristische Besuche, Familien- oder Freunde, Geschäftstreffen, Konferenzen und ähnliche kurzfristige Zwecke genutzt werden. Grundsätzlich darf mit einem Besuchervisum nicht gearbeitet werden.
  • Der Antrag muss zunächst im elektronischen Antragssystem der UDI registriert und die Antragsgebühr online bezahlt werden. Im elektronischen Formular müssen alle Informationen im Namen des Antragstellers eingegeben werden, und als Land der Antragstellung muss das tatsächliche Wohnsitzland des Antragstellers ausgewählt werden. Nach Abschluss des Antrags muss die erstellte Schengen-Antragszusammenfassung ausgedruckt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden.
  • Nach der elektronischen Registrierung muss der Antragsteller einen Termin bei der zuständigen Antragsstelle in seinem Heimatland oder seinem rechtmäßigen Aufenthaltsland vereinbaren. Der Antragsteller muss persönlich zum Termin erscheinen und seinen Reisepass, das unterschriebene Formular und die Dokumente seiner persönlichen Checkliste vorlegen. Auch wenn eine andere Person den Antrag elektronisch registrieren kann, muss die physische Abgabe der Dokumente durch den Antragsteller erfolgen.
  • Nachdem die Staatsangehörigkeit des Antragstellers, sein Aufenthaltsland, der Reisezweck und die für die Bearbeitung zuständige Vertretung ausgewählt wurden, wird eine persönliche Dokumenten-Checkliste erstellt. Der Antragsteller muss nur die Dokumente dieser Checkliste sowie etwaige zusätzliche von der Vertretung angeforderte Dokumente vorlegen. Wenn ein anderer Schengen-Staat Norwegen vertritt, können dessen Antragsverfahren, Gebühren und Dokumentenanforderungen gelten.
  • Der Reisepass muss mindestens drei Monate über das Ende des geplanten Besuchs hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Die erforderliche Anzahl leerer Seiten im Reisepass ist auf der zentralen UDI-Antragsseite nicht eindeutig angegeben. Einige offizielle Vertretungen verlangen in ihren Checklisten mindestens zwei leere Seiten; diese Anforderung gilt gemäß der aktuellen persönlichen Liste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Kopien der Passdaten Seite und gegebenenfalls früherer Visa, Ein- und Ausreisestempel oder verwendeter Seiten sind gemäß der Checkliste der Vertretung vorzulegen. Da die genauen zu kopierenden Passseiten je nach Staatsangehörigkeit und Antragsort variieren, gibt es in der zentralen amtlichen Quelle keine einzige universelle Liste.
  • Von Personen, die nicht Staatsangehörige des Antragslandes sind, kann ein gültiger Aufenthaltstitel, ein langfristiges Visum oder eine Arbeitserlaubnis als Nachweis ihres rechtmäßigen Aufenthalts in diesem Land verlangt werden. Die Vorlage eines nationalen Personalausweises hängt ebenfalls von der lokalen Checkliste ab. Das Format und die Restgültigkeitsdauer dieser Dokumente variieren je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
  • In der zentralen UDI-Anwendung muss der Antragsteller kein separates Passfoto mitbringen; das Passfoto wird von der Polizei oder der Auslandsvertretung während des Termins aufgenommen. Das Foto muss das aktuelle Erscheinungsbild widerspiegeln; das Gesicht muss von vorne zu sehen sein; Augen, Augenbrauen und Ohren müssen sichtbar sein; der Gesichtsausdruck muss neutral und der Mund geschlossen sein; Gesicht und Hintergrund müssen gleichmäßig beleuchtet sein; Brillen und Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt. Wenn der Antrag von einem anderen Schengen-Staat bearbeitet wird oder die lokale Checkliste ein physisches Foto verlangt, gelten die Anzahl der Fotos und die technischen Anforderungen dieser Vertretung. Das Dateiformat und die Größe des vom Antragsteller bereitzustellenden Fotos sind in der zentralen UDI-Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Von Visumantragstellern über 12 Jahren werden ein Passfoto und Fingerabdrücke abgenommen. Von Antragstellern unter 12 Jahren wird nur ein Passfoto abgenommen. Ob bereits erfasste biometrische Daten des Antragstellers wiederverwendet werden können, wird je nach Vertretung und Gültigkeit der vorhandenen Datensätze beurteilt.
  • Der Antragsteller muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um seinen Aufenthalt in Norwegen und im Schengen-Raum sowie die Rückreise finanzieren zu können. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Kontoauszüge nachgewiesen werden, und jeder Antrag wird individuell geprüft. Im aktuellen allgemeinen UDI-Leitfaden werden als allgemeine Richtwerte angegeben: 300 NOK pro Tag für Personen, die bei Familie oder Freunden wohnen oder eine vorausbezahlte Unterkunft haben; 1.300 NOK pro Tag, wenn die Unterkunft nicht vollständig im Voraus reserviert und bezahlt ist; mindestens 1.000 NOK pro Person und Tag für mehrere gemeinsam reisende Personen. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss, variiert je nach persönlicher Checkliste der Vertretung.
  • Wenn der Antragsteller seine finanzielle Leistungsfähigkeit nicht selbst nachweisen kann, kann eine in Norwegen lebende Person oder ein in Norwegen registriertes und aktives Unternehmen oder eine Organisation sponsoring übernehmen. Der einzelne Sponsor muss in Norwegen leben, eine norwegische nationale Identifikationsnummer besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Das Unternehmen oder die Organisation muss in Norwegen registriert und aktiv sein.
  • Wenn das elektronische Sponsoringformular verwendet wird, muss der vom Sponsor erstellte vierwörtige Code in den Antrag eingegeben und der Ausdruck des Formulars zusammen mit den anderen Dokumenten eingereicht werden. Wird das Papierformular verwendet, muss der Sponsor das Formular handschriftlich unterschreiben. Das im Namen eines Unternehmens oder einer Organisation ausgestellte Papierformular muss zusätzlich mit einem offiziellen Stempel bestätigt werden. Das Sponsoringformular ist nach dem Ausfüllen und Unterschreiben sechs Monate gültig. Das Papier-Sponsoringformular kann nur für eine einzige Schengen-Einreise verwendet werden und muss nach der Visumerteilung bei der Grenzüberschreitung mitgeführt werden.
  • Für Besuche bei Familie, Freunden, einem Unternehmen oder einer Organisation muss eine schriftliche Einladung vorgelegt werden. Bei einer Einladung durch Familie oder Freunde müssen der Reisegrund, die geplanten Besuchsdaten, die Arbeit und der Wohnort der einladenden Person, die Beziehung zwischen den Parteien und ob die einladende Person finanzielle Sponsoring übernimmt, angegeben werden.
  • Die Einladung eines Unternehmens oder einer Organisation muss auf Briefpapier mit Briefkopf verfasst werden; der Name des Antragstellers, der Zweck der Einladung, die Daten des Besuchs und der Treffen, der Name und die Registernummer der einladenden Organisation, die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien sowie wer die Reise-, Verpflegungs- oder Unterkunftskosten trägt, müssen angegeben werden. Wenn eine finanzielle Garantie gegeben wird, muss zusätzlich ein Sponsoringformular ausgefüllt werden.
  • Die Passdaten Seite der einladenden Person, bei Nicht-Staatsangehörigen Norwegens die Aufenthaltskarte sowie bei Familienbesuchen die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde oder andere Nachweise der familiären Bindung können verlangt werden. Bei Besuchen von Freund oder Freundin können frühere Reisestempel, Fotos oder Informationen, die die Geschichte der Beziehung erläutern, als Nachweis der Echtheit der Beziehung angefordert werden.
  • Bei touristischen und anderen Kurzbesuchen können eine Hin- und Rücktransportreservierung, ein Reiseplan innerhalb des Schengen-Raums, eine Hotelbuchung oder ein anderer Unterkunftsnachweis verlangt werden. Es wird nicht empfohlen, das Ticket vor der Visumentscheidung zu kaufen. Die genaue Dokumentenliste richtet sich nach dem Reisezweck und der Checkliste der Vertretung.
  • Von Arbeitnehmern können eine Arbeits- und Urlaubsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen oder ein Arbeitsvertrag verlangt werden; von Studenten eine Immatrikulations- oder Studentenbescheinigung; von Firmeninhabern die Firmenregistrierung und Tätigkeitsnachweise. Die Art des verlangten Dokuments, der abgedeckte Zeitraum und die Anforderungen an die amtliche Beglaubigung variieren je nach Antragsland und Reisezweck.
  • Eine gültige Reisekrankenversicherung ist obligatorisch. Die Versicherung muss die notwendige medizinische Behandlung, notfallmedizinische Krankenhausversorgung und die Rückführung aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Tod abdecken; sie muss für den gesamten Schengen-Raum und die gesamte geplante Aufenthaltsdauer gültig sein; die Deckungssumme muss mindestens 30.000 Euro betragen.
  • Der Antrag von Antragstellern unter 18 Jahren muss von beiden Elternteilen oder den gesetzlich Verantwortlichen unterschrieben werden. In der lokalen Checkliste können eine Geburtsurkunde, Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, ein Sorgerechtsnachweis und, wenn das Kind allein mit einem Elternteil oder ohne Eltern reist, eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung verlangt werden. Das Format dieser Dokumente ist zentral nicht einheitlich geregelt.
  • Ob Dokumente übersetzt, notariell beglaubigt, legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden müssen, hängt vom Ausstellungsland und der Checkliste der bearbeitenden Vertretung ab. Es wurde keine einzige zentrale Regel zur Übersetzung oder Apostille veröffentlicht, die für alle Antragsteller gilt.
  • Die Antragsgebühr beträgt 90 Euro für Erwachsene und Kinder über 12 Jahre, 45 Euro für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Kinder unter 6 Jahren sind gebührenfrei. Für bestimmte Familienangehörige, Studenten und Lehrer, die an einer Bildungsreise teilnehmen, sowie für Personen, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken reisen, kann eine Gebührenbefreiung gewährt werden.
  • Die Antragsgebühr wird online im elektronischen Antragssystem der UDI bezahlt. Bei der autorisierten Visumantragsstelle können zusätzlich Service- und gegebenenfalls Kuriergebühren anfallen. Bei Anträgen, bei denen ein anderer Schengen-Staat Norwegen vertritt, gelten die Gebühren und Zahlungsmethoden des vertretenden Staates.
  • Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise eingereicht werden. Für Seeleute kann dieser Zeitraum bis zu neun Monate betragen. Der Antrag muss in der Regel spätestens 15 Tage vor der Reise gestellt werden; aufgrund von Termin- und Kurierzeiten wird eine frühere Antragstellung empfohlen.
  • Gemäß den zentralen Bearbeitungszeiten, die am 25. Juni 2026 aktualisiert wurden, wird bei Bearbeitung des Antrags durch die Botschaft im Aufenthaltsland etwa 15 Tage, bei Bearbeitung durch eine Botschaft in einem anderen Land 15–29 Tage und bei Weiterleitung der Akte an die UDI etwa 45 Tage veranschlagt. Unvollständige Unterlagen, ein Vorstellungsgespräch, zusätzliche Prüfungen, Strafregister- oder Sicherheitsüberprüfungen können die Bearbeitungszeit verlängern.
  • Das Visum kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Das erste Visum wird in der Regel für eine einmalige Einreise ausgestellt. Wer ein Visum für mehrere Einreisen wünscht, muss seine häufigen Reisen oder sein besonderes Bedürfnis durch die Antragsunterlagen nachweisen. Die Entscheidung wird durch individuelle Prüfung getroffen, und der Gesamtaufenthalt während der Gültigkeitsdauer des Visums darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.
  • Svalbard ist nicht Teil des Schengen-Raums. Reisende, die über das norwegische Festland nach Svalbard reisen und einem Schengen-Visum unterliegen, benötigen möglicherweise ein Visum für mindestens zwei Einreisen oder ein Visum für mehrere Einreisen, um in den Schengen-Raum zurückkehren zu können.
  • Eine allgemeine Impfbescheinigung oder ärztliche Bescheinigung ist in den zentralen Quellen für Kurzzeitvisa nicht als zwingend vorgeschrieben angegeben. Die zuständige Vertretung kann zusätzliche Dokumente, Originaldokumente, Erläuterungen, ein Vorstellungsgespräch oder andere Überprüfungen verlangen. Die Vollständigkeit des Antrags garantiert nicht, dass das Visum erteilt wird oder dass die Einreise an der Grenze definitiv gestattet wird.

Voraussetzungen für ein Transitvisum

  • Ein Flughafentransitvisum ist nur für bestimmte Reisende erforderlich und zwar bei einem Transit über den Flughafen Oslo Gardermoen von einem Nicht-Schengen-Staat in einen anderen Nicht-Schengen-Staat. Diese Anforderung kann auch gelten, wenn der Reisende den internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlässt. Die Berechtigung variiert je nach Staatsangehörigkeit und anderen Visa- oder Aufenthaltsdokumenten, die der Reisende besitzt.
  • Für Reisende mit einem gültigen Schengen-Visum besteht möglicherweise keine Flughafentransitvisumpflicht. Die persönliche Situation des Reisenden, seine Staatsangehörigkeit und seine vorhandenen Visa sollten über die persönliche Abfrage der UDI überprüft werden.
  • Der Antrag wird vor der Reise über das Verfahren zur Beantragung eines Besuchervisums gestellt. Vom Reisenden können das Flugticket oder die Reservierung, eine Erläuterung des Reisezwecks und das erforderliche Visum oder die Aufenthaltserlaubnis für das endgültige Zielland oder das nächste Transitland verlangt werden.
  • Das elektronische Antragsformular muss ausgefüllt, die Gebühr online bezahlt, die erstellte Antragszusammenfassung ausgedruckt und unterschrieben und die Dokumente gemäß der persönlichen Checkliste bei der zuständigen Vertretung oder Antragsstelle vorgelegt werden. Reisepass, biometrische Daten, Gebühren und Bearbeitungsbedingungen richten sich nach der Transit- oder Besuchervisum-Checkliste der bearbeitenden Vertretung.
  • Die genaue Gültigkeitsdauer des Transitvisums, die zulässige Transitzelt, die Anzahl der leeren Passseiten, die Anzahl der physischen Fotos und die separate Gebühr sind auf der zentralen Transitseite nicht eindeutig angegeben.
Bevölkerung
5,652,989(2026 geschätzt)
Amtssprache
Norwegisch; regionale Amtssprachen: Nordsamisch
Regierungsform
Parlamentarische konstitutionelle Monarchie
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Oslo
Währung
Norwegische Kronen
Fläche
385.207 km²
Telefonvorwahl
+47

Norwegen: Wichtige Reiseziele

Oslo ist die Hauptstadt und das wichtigste Einreisetor nach Norwegen. Bergen und Trondheim sind weitere bedeutende Städte. Der Flughafen Oslo-Gardermoen ist der zentrale Ankunftspunkt für internationale Reisende.

Die norwegische Küste ist bekannt für ihre Fjorde und die Inselwelt der Lofoten. Kulturell bieten Städte wie Bergen das historische Hanseviertel Bryggen. Tromsø im Norden ist ein Zentrum für Polarforschung und das Nordlicht.

Viele Besucher kombinieren eine Reise von Oslo über die Bergenbahn nach Bergen mit einer Küstenfahrt mit den Hurtigruten. Die norwegische Infrastruktur ermöglicht Reisen per Bahn, Bus oder Inlandsflug. Eine typische Route führt entlang der Westküste bis zu den nördlichen Regionen.