El Salvador:Visabestimmungen
El SalvadorInformieren Sie sich über die Visabestimmungen für dieses Land. Letzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
El Salvador Karte der Visabestimmungen
El Salvador: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Der Reisende muss einen gültigen, in gutem Zustand befindlichen und bei der Grenzkontrolle akzeptablen Reisepass oder Reiseausweis mitführen. Bei der Einreise mit Reisepass gilt die allgemeine Regel, dass das Dokument länger als sechs Monate gültig sein muss. Eine Ausnahme kann in Fällen wie internationalen Abkommen, regionalen Regelungen oder der Durchreise des Reisenden in sein eigenes Land oder sein rechtmäßiges Aufenthaltsland angewendet werden.
- Reisende, die im Rahmen der CA-4-Regionalregelung berechtigt sind, mit einem nationalen Identitätsdokument zu reisen, können einen gültigen und in gutem Zustand befindlichen Personalausweis oder Reisepass verwenden. Reisende, die nicht unter diese Regelung fallen, müssen einen Reisepass mitführen.
- Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Auch die Verpflichtung zu maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepässen ist in den zentralen Quellen nicht als allgemeine Einreisevoraussetzung veröffentlicht. Abgelaufene, beschädigte, veränderte, gefälschte oder nicht in gutem Zustand befindliche Reisedokumente können zur Verweigerung der Einreise führen.
- Der Reisende muss an der Grenzkontrolle den Reisezweck angeben und die von der Einwanderungsbehörde verlangten Informationen erteilen. Bei nicht ansässigen Reisenden, die mit gewerblichem Verkehrsmittel anreisen, kann ein Rück- oder Weiterreiseticket verlangt werden. Bei Privatflügen kann ein Flugplan, bei Seereisen ein Reiseplan mit Angabe des Ankunftshafens angefordert werden.
- Für die Unterkunft ist eine Hotelreservierung oder der Name und die Kontaktdaten der Kontaktperson in El Salvador vorzuweisen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Deckung der Aufenthaltskosten ist nachzuweisen. Die akzeptierten Arten von Finanznachweisen und der anzuwendende Mindestbetrag sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Auch die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und der erforderliche Mindestsaldo auf dem Konto sind in den zentralen Quellen nicht veröffentlicht.
- Die maximale Aufenthaltsdauer, die im Touristenstatus gewährt werden kann, beträgt 90 Tage. Bereits in der CA-4-Region verbrachte Tage werden von der bei der ersten Einreise gewährten Gesamtaufenthaltsdauer abgezogen. Ein ausländischer Reisender, der aus einem anderen Land der Region nach El Salvador einreist, muss seinen Reisepass und die Anzahl der verbleibenden genehmigten Tage in der Region vorzeigen können.
- Von einigen visumfreien Reisenden wird verlangt, an der Grenzübergangsstelle eine Touristenkarte zu kaufen. Die Touristenkarte wird an Luft-, Land- oder Seeeinreisestellen erworben und kostet 12 US-Dollar. Diese Karte ist kein Visum, das an der Grenze ausgestellt wird. Die Zahlungsmethoden für die Touristenkarte sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Ein COVID-19-Test oder ein COVID-19-Impfausweis ist keine Einreisevoraussetzung. Gemäß der aktuellen Gesundheitsvorschrift ist die Gelbfieberimpfbescheinigung ab dem 24. Mai 2024 ebenfalls nicht mehr als Einreisevoraussetzung für das Land erforderlich.
- Eine Reisekrankenversicherung, eine bestimmte Mindestversicherungssumme, eine Arbeits- oder Studentenbescheinigung und ein tägliches Reiseprogramm sind in den zentralen Quellen nicht als universelle Pflicht für alle visumfrei einreisenden Reisenden veröffentlicht. Der Grenzbeamte kann zusätzliche Dokumente zur Bestätigung des Reisezwecks und der Erfüllung der Einreisebedingungen verlangen.
Voraussetzungen für die E-Visum-Beantragung
- Das Online-Einreisesystem von El Salvador heißt offiziell Permiso Especial de Ingreso, d. h. Sondergenehmigung zur Einreise, oder PEI. Das System ermöglicht es Reisenden, die zuvor ein Konsulatsvisum benötigten, jedoch in ihrem Aufenthaltsland keine salvadorianische Vertretung haben, keinen Zugang zu einer solchen haben oder ein offiziell anerkanntes anderes Hindernis haben, ihren Antrag online zu stellen.
- Der Antragsteller muss auf der PEI-Plattform ein Benutzerkonto erstellen, das Online-Antragsformular ausfüllen und die vom System verlangten Dokumente hochladen. Die bei der Antragstellung verwendete E-Mail-Adresse muss aktiv sein; Entscheidungen und Mitteilungen über fehlende Dokumente werden an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet.
- Die detaillierte Dokumentenliste auf der Plattform wird angezeigt, nachdem das Konto erstellt und die persönlichen Daten, der Reisezweck und die Antragsart ausgewählt wurden. Daher gibt es keine außerhalb der Plattform veröffentlichte, vollständige zentrale Dokumenten-Checkliste, die für alle Antragsteller gilt.
- Der Antragsteller muss über einen gültigen und in gutem Zustand befindlichen Reisepass verfügen. Im Rahmen der allgemeinen Einreiseregel wird erwartet, dass der Reisepass länger als sechs Monate gültig ist. Auf der PEI-Dienstseite sind die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass, die zu scannenden Seiten, die Anforderung eines biometrischen Reisepasses und die technischen Spezifikationen der Passdatei nicht genau angegeben.
- Die Anzahl der Fotos, das Fotoformat, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum, das Dateiformat und die Auflösungsanforderungen sind auf der zentralen und öffentlich zugänglichen PEI-Seite nicht genau angegeben. Diese Informationen können auf dem personalisierten Dokumentenbildschirm innerhalb des Antragskontos angefordert werden.
- Der Antragsteller muss seine Reise- und Identitätsdaten in das System eingeben, die angeforderten Unterstützungsdokumente hochladen und die Gebühr für den Einwanderungsdienst in Höhe von 100 US-Dollar online bezahlen. Die akzeptierten Kartentypen oder andere Zahlungsmethoden sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Der Antrag kann nach Prüfung genehmigt, mit der Bitte um zusätzliche Informationen oder Dokumente zurückgestellt, abgelehnt oder storniert werden. Die Annahme des Antrags bedeutet nicht automatisch, dass die Genehmigung erteilt wurde. Die zuständige Behörde kann die hochgeladenen Dokumente überprüfen und zusätzliche Informationen anfordern.
- Die offizielle Bearbeitungszeit ist auf der zentralen PEI-Dienstseite nicht genau angegeben. Es ist auch keine feste Frist veröffentlicht, wie lange vor der Reise der Antrag gestellt werden muss. Der Antrag muss rechtzeitig vor Abschluss der Reisevorbereitungen abgeschlossen werden.
- Das PEI kann für Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche, medizinische Behandlung, Bildung, Teilnahme an im Land stattfindenden Veranstaltungen, sportliche Aktivitäten, berufliche Praktika, Freiwilligenarbeit und andere von der zuständigen Behörde anerkannte vorübergehende Reisezwecke genutzt werden. Die mit der genehmigten Erlaubnis gewährte Aufenthaltsdauer variiert je nach Antrag und Entscheidung; die erlaubte Dauer kann bis zu 180 Tage betragen.
- Die positive Entscheidung wird dem Reisenden elektronisch mitgeteilt. Die Genehmigung wird bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und kann an jedem zugelassenen Luft-, Land- oder Seegrenzübergang verwendet werden. Ob die elektronische Entscheidung zwingend in ausgedruckter Form oder in digitaler Form mitgeführt werden muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Das PEI ist kein Visum bei der Einreise, das durch einen Antrag an der Grenze sofort erteilt wird. Der Reisende muss vor Reiseantritt eine positive Entscheidung erhalten haben.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums
- Das Konsularsystem von El Salvador besteht aus dem Konsulatsvisum, das direkt vom Konsulat abgeschlossen wird, und dem konsultativen Visum, das die vorherige Genehmigung der Generaldirektion für Einwanderung und Ausländer erfordert. Die Antragsart wird durch die Art des Reisepasses, den Status des Antragstellers, den Reisezweck und die persönliche Visumsklassifizierung bestimmt.
- Der Antrag muss an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat von El Salvador gerichtet werden. Die Staatsangehörigkeit des Antragstellers, die Passart, der rechtmäßige Aufenthalt in einem anderen Land und ob er ein gültiges US-, Kanada- oder Schengen-Visum besitzt, können das anzuwendende Verfahren ändern.
- Das offizielle Visumantragsformular muss in der Form, wie die Informationen im Reisepass erscheinen, in deutlichen und lesbaren Druckbuchstaben ausgefüllt werden. Auf dem Formular werden Nachname, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsort und -datum, Wohnadresse, Telefonnummer, Passtyp und -nummer, Ausstellungsort und -datum, letztes Gültigkeitsdatum, Beruf, Reisezweck und Informationen über frühere Einreisegenehmigungen verlangt. Das Formular ist vom Antragsteller zu unterschreiben, und Ort und Datum der Antragstellung sind anzugeben.
- Für minderjährige Antragsteller sind die Namen und die Staatsangehörigkeit von Mutter und Vater in das Formular einzutragen. Es ist keine universelle zentrale Liste veröffentlicht, die besagt, dass von allen Minderjährigen eine Geburtsurkunde, eine Zustimmungserklärung der Eltern oder ein Sorgerechtsnachweis verlangt wird. Die zuständige Vertretung kann zusätzliche Dokumente zum Nachweis der familiären Bindung und der elterlichen Zustimmung anfordern.
- Der Reisepass muss gültig sein und zum Zeitpunkt der Visumerteilung eine Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten aufweisen. Das Visum kann in den Reisepass oder in ein anderes von El Salvador anerkanntes Reisedokument eingetragen werden. Je nach Antragsart werden das Original des Reisepasses und Fotokopien aller verwendeten Passseiten verlangt.
- Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Auch die Anforderung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses ist auf den zentralen Antragsseiten nicht als universelle Bedingung veröffentlicht.
- Dem Antrag sind ein Flugpreisangebot, eine Buchung oder eine Reiseroute, die die Fluggesellschaft, die Flugnummer, das Einreisedatum nach El Salvador und das Ausreisedatum aus dem Land angibt, beizufügen. Eine Hotelreservierung ist, falls vorhanden, vorzulegen; wird kein Hotel genutzt, ist die Adresse des Aufenthaltsortes im Antragsformular anzugeben.
- Es sind ein Programm, das die vom Antragsteller im Land geplanten Aktivitäten zeigt, sowie ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten vorzulegen. Mit welchen Dokumenten der Finanznachweis zu erbringen ist, wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und welcher Mindestsaldo erforderlich ist, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Bei Anträgen für Tourismus oder Privatbesuch sind die Beziehung der unterstützenden Person in El Salvador zum Antragsteller, der Einreisegrund, die Adresse der Unterkunft, wer die Verpflegungs- und Unterkunftskosten trägt, die geplanten Ein- und Ausreisedaten sowie die zu verwendenden Grenzübergänge anzugeben. Die unterstützende Person verpflichtet sich, dass der Reisende die genehmigten Aktivitäten und die Aufenthaltsdauer einhält und das Land vor Ablauf der Frist verlässt.
- Geschäftsreisende und Handelsvertreter müssen außerdem ein Unterstützungs- oder Einladungsschreiben sowie einen Lebenslauf oder Dokumente, die ihre berufliche Qualifikation nachweisen, vorlegen. Von Fachleuten, Beratern oder technischem Personal werden Lebenslauf, Diplom oder Berufsnachweis verlangt; von Personen, die von einem Unternehmen oder einer Einrichtung entsandt werden, eine Entsendungs- oder Akkreditierungsbescheinigung; von Personen, die zu diplomatischen Zwecken reisen, eine Dienstakkreditierung.
- Das gewerbliche Einladungs- oder Unterstützungsschreiben muss von einer in El Salvador akkreditierten öffentlichen Einrichtung, einem Unternehmen, einem Betrieb oder einer Wirtschaftsorganisation ausgestellt werden. Das Schreiben ist auf dem Briefkopf der Einrichtung zu verfassen und muss die Unterschrift des Unterstützers und das Siegel der Einrichtung tragen. Handelt es sich bei dem Unterstützer um ein Unternehmen, einen Betrieb oder eine Wirtschaftsorganisation, muss das Schreiben von einem Notar in El Salvador beglaubigt werden.
- Bei von einem Unternehmen unterstützten Geschäfts- oder Handelsvisumanträgen können eine beglaubigte Kopie der im Handelsregister eingetragenen Gründungsurkunde des Unternehmens, etwaige Satzungsänderungen, die im Register eingetragene Vollmachtsurkunde des amtierenden Vertreters, die Steueridentifikationsnummer des Unternehmens, notariell beglaubigte Gewerbe- und Betriebsregistrierungsdokumente sowie Sozialversicherungs- und Rentenbeitragsabrechnungen verlangt werden.
- Für ein Investorenvisum ist das Original oder eine beglaubigte Kopie der vom Wirtschaftsministerium von El Salvador ausgestellten Entscheidung über das Investitionsregister vorzulegen.
- Im Ausland ausgestellte und für einen konsultativen Visumantrag verwendete Dokumente müssen beglaubigt oder mit einer Apostille versehen und ordnungsgemäß ins Spanische übersetzt werden. Je nach Art des Dokuments und Ausstellungsland kann die zuständige Vertretung eine zusätzliche Legalisierung verlangen.
- Der konsultative Visumantrag muss mindestens vier Wochen vor der geplanten Einreise gestellt werden. Für das direkte Konsulatsvisum ist in der zentralen offiziellen Quelle keine einheitliche Vorlaufzeit angegeben, die für alle Vertretungen gilt.
- Die Bearbeitungsgebühr für ein einmaliges konsultatives Visum beträgt 40 US-Dollar und ist nicht erstattungsfähig. Die Gebühr für ein einmaliges oder mehrfaches Visum für Investoren, Geschäftsreisende oder Handelsvertreter beträgt 200 US-Dollar. Die Gebühren für andere Konsulatsvisa und die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben und können je nach aufgesuchter Vertretung variieren.
- Bei Visa für Investoren, Geschäftsreisende oder Handelsvertreter beträgt die offizielle Entscheidungsfrist bei vollständigen Unterlagen 5 bis 20 Werktage. Für andere Konsulats- und konsultative Visumanträge ist in der zentralen offiziellen Quelle keine genaue Bearbeitungszeit angegeben.
- Die Gültigkeit eines für Geschäfts-, Investitions- oder Handelsvertretungszwecke ausgestellten Mehrfachvisums kann maximal zwei Jahre betragen. Das Visum kann für eine oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Die universelle Gültigkeitsdauer anderer Konsulatsvisa ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Gültigkeit des Visums ist nicht identisch mit der bei der Einreise gewährten Aufenthaltsdauer. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird vom Einwanderungsbeamten an der Grenze unter Berücksichtigung des Reisezwecks und der Einreisebedingungen des Reisenden festgelegt.
- Bei einem konsultativen Visumantrag werden die zu verwendenden Ein- und Ausreisegrenzübergänge sowie die geplanten Daten in das Formular eingetragen. Die Genehmigung kann unter Berücksichtigung der angegebenen Route und Daten erteilt werden. Änderungen des Reiseplans können durch Vorlage eines neuen Tickets oder eines Ausreisedokuments gemeldet werden müssen.
- Die Anzahl der Fotos, das Fotoformat, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und die technischen Spezifikationen sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Auch eine Reisekrankenversicherung und eine Mindestversicherungssumme sind in der zentralen Liste nicht als zwingende Voraussetzung für alle Konsulatsvisumanträge veröffentlicht.
- Die Abgabe von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Daten ist auf den zentralen Visumsseiten nicht als allgemeine Pflicht angegeben. Im konsultativen Visumformular gibt es eine Erklärung zur Richtigkeit der im Vorstellungsgespräch gemachten Angaben, ob jedoch das Vorstellungsgespräch für alle Antragsteller verpflichtend ist, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Annahme der Unterlagen bedeutet nicht, dass das Visum erteilt wird. Die Einwanderungs- und Konsularbehörden können den Antrag ablehnen, zusätzliche Erläuterungen oder Unterstützungsdokumente anfordern und das Visum bei Falschangaben annullieren.
El Salvador: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt San Salvador ist das wichtigste Einfallstor nach El Salvador. Der internationale Flughafen von San Salvador verbindet das Land mit zahlreichen Zielen in Nord- und Mittelamerika. Von hier aus starten die meisten Besucher ihre Reise.
El Salvador bietet eine Mischung aus Kultur, Geschichte und Natur. Die Maya-Ruinen von Joya de Cerén sind UNESCO-Welterbe, während die Pazifikküste mit Surfstränden wie El Tunco lockt. Kolonialstädte wie Suchitoto laden zu Kulturerkundungen ein.
Viele Reisende kombinieren einen Aufenthalt in San Salvador mit Ausflügen an die Küste oder ins Hochland. Die Ruta de las Flores verbindet malerische Dörfer mit Kaffeeplantagen. Busse und Mietwagen sind die häufigsten Fortbewegungsmittel.
